Archiv für Januar 16th, 2008

Ein Mitesser weniger im “Dschungelcamp”

“Bild” berichtet derzeit immer wieder ausführlich über das, was sich bei der RTL-Show “Ich bin ein Star, holt mich hier raus” so tut: Der Auftritt der Busch-Bewohnerin Julia Biedermann im “Playboy” wurde mit einer Bildergalerie begleitet, Ex-Kandidat Daniel Küblböck darf bei Bild.de sein “Dschungelbuch” in eine Kamera sprechen — und heute fragt “Bild” bange und beinahe seitenfüllend (siehe rechts):

Wann platzt Dirk Bach?

(…) Im Gegensatz zu den Kandidaten, die sich täglich von Reis und Bohnen und ab und zu von Rattenschwänzen und Kakerlaken ernähren müssen, bekommen die Moderatoren aber auch feinste Menüs im australischen Busch serviert.

Und augenscheinlich gut informiert präsentiert “Bild” auch eine lange Gegenüberstellung dessen, was den Kandidaten vorgesetzt und was den Moderatoren serviert wurde:

“Bild” kommentiert die doch recht unterschiedlichen Speisepläne so:

Kein Wunder, dass Dirk Bach ablehnte, als Barbara Herzsprung (54) ihm bei der Dschungel-Prüfung etwas von ihren Tierchen anbot. Bach: “Nein danke, ich bin nicht wahnsinnig.”

Dass Dirk Bach ablehnte, ist allerdings echt “kein Wunder” — egal, ob Rattenschwanz, Lammkarree oder sonstige “Tierchen”: Bach ist seit Jahren bekanntermaßen Vegetarier.

Allgemein  

Unter Ausschluss der “Bild”-Zeitung (2)

Vergangene Woche hatte das Bremer Landgericht, das derzeit über den Tod des zweijährigen Kevin verhandelt, angekündigt, zu prüfen, ob “Bild” von dem Prozess ausgeschlossen werden soll. “Bild” hatte nämlich im Dezember trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Gerichts, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu achten, im Dezember ein unverfremdetes Foto des Angeklagten abgedruckt (wir berichteten).

Ganz so schlimm ist es für “Bild” nun doch nicht gekommen. “Bild”-Mitarbeiter dürfen weiter bei dem Prozess dabei sein. Allerdings untersagte der Vorsitzende ihnen “weiter Bild-Aufnahmen anzufertigen”, und sie dürfen auch, anders als Vertreter anderer Medien, “keine Bild-Aufnahmegeräte mit sich führen”, wie es in dem heute verkündeten Beschluss heißt. Das gilt für alle, die für “Bild” tätig sind, also auch für freie Mitarbeiter.

Der Vorsitzende hat davon Abstand genommen, auch Wortredakteure auszuschließen, um nicht den Eindruck zu erwecken, ein Medium werde wegen unliebsamer Berichterstattung “abgestraft”.

In der Begründung (die laut einer Sprecherin des Bremer Landgerichts “ungewöhnlich ausführlich” ausfiel) betont der Richter, dass er zu Beginn des Prozesses “in teils drastischen Worten” auf die Anonymisierungspflicht hingewiesen habe. Dagegen habe “Bild” außerdem in ähnlich gelagerten Fällen schon zwei mal verstoßen.

Eine bloße Entschuldigung für das “technische Versehen” (“Bild”) reichte dem Vorsitzenden nicht aus.

Allgemein  

“Bild” gibt “dubioser Sekte” Recht

Erinnern Sie sich noch an Tamera? “Bild” hatte die “dubiose deutsche Sekte” im Mai vergangenen Jahres fälschlicherweise mit dem Verschwinden von Madeleine McCann in Verbindung gebracht. Angeblich sei die Polizei mit “Durchsuchungsbefehl” auf dem Tamera-Anwesen in Portugal angerückt und “verschaffte sich Zutritt”. “Bild” schrieb von einer “Razzia”, und dass die Polizei “Zelte, Baracken, Wohnwagen und Hütten” durchstöbert habe:

"Vermisste Madeleine: Razzia bei deutscher Sekte"

Nach einer juristischen Auseinandersetzung, die über zwei Instanzen ging*, musste “Bild” im Oktober 2007 wegen dieser Behauptungen eine Gegendarstellung des Tamera-Gründers Dieter Duhm abdrucken (wir berichteten), in der er feststellte:

Die Polizei ist nicht mit einem Durchsuchungsbefehle gekommen und hat das Anwesen von Tamera (…) nicht durchsucht.

Und insofern war es schon etwas überraschend, dass sich vergangenen Sonnabend ein Text ganz ähnlichen Inhalts in “Bild” fand. Diesmal stand aber nicht “Gegendarstellung” sondern “Richtigstellung” drüber:

Eine Richtigstellung setzt, anders als eine Gegendarstellung, voraus, dass die darin behaupteten Tatsachen auch wahr sind. Wie uns der Anwalt Tameras sagt, habe man sich entschlossen, diese zusätzlich zur Gegendarstellung zu verlangen, weil die “Bild”-Berichterstattung Tamera damals zunächst sehr geschadet habe. Außerdem sei sie alles andere als nur “knapp an der Wahrheit vorbei” gewesen.

Vor Gericht musste Tamera dafür allerdings nicht noch einmal ziehen. Die Richtigstellung beruht auf einer außergerichtlichen Einigung zwischen “Bild” und Tamera. Man habe einige Zeit lang mit “Bild” darüber verhandelt, wie sie aussehen könne, sich jedoch nicht einigen können, sagt der Tamera-Anwalt. Die jetzt abgedruckte Form entspreche jedoch den rechtlichen Anforderungen.

*) Die “Bild”-Zeitung hatte bestritten, dass der Tamera-Gründer Dieter Duhm (den sie mehrfach im Text erwähnte und von dem sie ein Foto abdruckte) von der Berichterstattung über Tamera betroffen sei, und ihn deshalb als nicht klageberechtigt angesehen.

Gaby Kösters Privatsphäre gehört nicht “Bild”

Irgendwo im Pressekodex steht:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen.

Und grundsätzlich heißt: Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Erkrankungen nicht in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen — etwa, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist, dass über seine Erkrankung berichtet wird. Soll’s ja geben. Und deshalb heißt es im Pressekodex auch noch:

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…).

Die Komikerin Gaby Köster hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Unmittelbar nachdem die “Bild”-Zeitung am vergangenen Samstag u.a. auf der Titelseite über eine Erkrankung Kösters berichtet hatte, hieß es in einer Pressemitteilung ihrer Anwälte:

Der Sachverhalt der heute Gegenstand der Berichterstattung in BILD ist, betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster.

Außerdem wurden die Medien aufgefordert, “von weiterer derartiger Berichterstattung Abstand zu nehmen”.

Doch anders als die meisten Medien folgte die “Bild”-Zeitung dieser Aufforderung, indem sie Kösters Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorierte, ihre Privat- bzw. Geheimsphäre am Montag erneut verletzte und abermals detailliert über ihre Erkrankung berichtete.

Das hat (wie Kösters Anwälte heute mitteilen) das Landgericht Berlin “als rechtswidrig erachtet” — und gestern zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erlassen, “die es der BILD-Zeitung (…) verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren”.*

Und quasi zur selben Zeit, als das Gericht gestern entschied, saß die “Bild”-Redaktion bereits an einer weiteren Fortsetzung. Sie enthält so gut wie keine neue Info über Köster, sondern wiederholt bloß detailliert, was “Bild” schon zuvor berichtet hatte — und findet sich heute größer als bisher auf der Titelseite (siehe Ausriss).

Nachtrag, 16.22 Uhr: Bild.de hat inzwischen alle Berichte über Kösters Erkrankung aus dem Angebot entfernt.

Nachtrag, 17.1.2008: In einer Art Korrektur ihrer gestrigen Pressemitteilung weisen Kösters Anwälte darauf hin, dass sich nur eine der beiden einstweiligen Verfügungen gegen “Bild” richtet, die zweite jedoch gegen Bild.de.

6 vor 9

Im Reich der Freiheit
(message-online.com/blog, Michael Haller)
“Die Verantwortlichen in den Mainstreammedien haben das Lebensgefühl und die Weltsicht der Unter-30-Jährigen wirklich nicht begriffen; dass sie mit aufgeblasenen Belanglosigkeiten (Knut, Britney, Dschungelcamp) ihre Titelblätter und Nachrichtensendungen füllen – und zeitgleich mit geschwellter Brust über ihre ?öffentliche Aufgabe? schwadronieren: Das kotzt die an Sinnfragen interessierten jungen Leute definitiv an.”

“Google News ist unser Feind?
(sueddeutsche.de, Leif Kramp und Stephan Weichert)
Mehr Einsparungen, weniger Qualitätsberichterstattung? Medien-Experte John Lloyd aus Oxford spricht über die Personalisierung des Journalismus und erklärt, wie die Tageszeitung den Kampf um den Leser gewinnen kann. Der Start unserer neuen Serie “Zeitenwechsel”.

Die Medien haben schon verloren
(fr-online.de, Sebastian Moll)
Die Berichterstattung über den Wahlkampf in den USA wird als fragwürdig kritisiert.

Mein Soundcheck auf Radio 1
(peterwalt.ch)
“Stolz drückte gestern um 10 Uhr Roger Schawinski vor versammelten Journalisten auf den Knopf. ‘Ein historischer Moment’, wie Roger in gewohnter Bescheidenheit dazu bemerkte. Mehrere zu einem Herz geformte Leuchtdioden begannen zu blinken und der neue Sender Radio 1 begann zu senden.”

“Facts 2.0”: Newsnetzwerk mit hohem Niveau
(medien-news.blog.de, Ernst Probst)
Interview mit Christoph Lüscher, verantwortlicher Projektleiter für das schweizerische Newsnetzwerk “Facts 2.0“.

Schüsse auf Massiv wurden Minuten später im Internet vermeldet
(spiegel.de, Matthias Gebauer und Barbara Hans)
Drei Schüsse, ein Rapper, ein Kapuzenmann – und viele Fragen: In der Plattenfirma No Limit Music heißt es, Massiv habe bei dem bewaffneten Überfall in Berlin viel Blut verloren, sei dem “Tod sehr nahe” gewesen. Doch die Polizei zweifelt an der Version des Opfers, verfolgt eine mysteriöse Spur.