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Selbsterfüllender Journalismus

Heute gibt’s mal keine augenzwinkernden Anmoderationen und albernen Vergleiche. Heute wird’s schlimm.

Stellen Sie sich vor, eine Angehörige stirbt mit Anfang Zwanzig, offenbar ermordet von ihrem Ex-Partner, dem Vater des gemeinsamen Kindes. Neben all der Trauer und dem Entsetzen gilt es, sich um Beerdigung und Behördengänge zu kümmern, sich um das Kind zu kümmern und generell zu funktionieren.

Vielleicht wissen Sie, dass die beiden eine Internetseite über sich und ihre Familie angelegt hatten, vielleicht wissen Sie es nicht. Vielleicht wollen Sie das Gästebuch der Seite erst mal als Kondolenzbuch verwenden. Wahrscheinlich haben Sie einfach anderes zu tun, als sich auch noch um diese Website zu kümmern.

Und dann schlagen Sie die “Bild”-Zeitung auf und sehen ein riesiges Foto der beiden, überschrieben mit “Hier umarmt das Opfer seinen Killer”.

Wirklich schlimm (und auf eine gewisse Art absurd) wird es dann auf Bild.de:

UNHEIMLICH: IM INTERNET LEBT IHRE LIEBE WEITER.

[Sie] und [er] widmeten ihrer Beziehung ein Online-Tagebuch. [Titel] haben sie über die liebevoll gestaltete Seite geschrieben. Hier wollten sie ihre Liebe mit allen teilen.

Das Liebestagebuch lebt als digitales Dokument weiter – auf ewig gespeichert.

Das “Liebestagebuch”, auf das Bild.de selbstverständlich gleich verlinkt hat, wurde inzwischen komplett offline genommen. In ein paar Wochen wird es auch aus dem Cache der Suchmaschinen verschwunden sein.

Aber bei Bild.de, da könnten die privaten Fotos und Zitate tatsächlich auf ewig gespeichert bleiben. Falls die Angehörigen nicht juristisch dagegen vorgehen.

Mit Dank auch an Michael.

BILDblog sprach als erstes mit der Toten

Es ist eine Sache, wenn Boulevardjournalisten glauben, die neuesten Mord-und-Totschlag-Meldungen mit geklauten Fotos aus dem Internet bebildern zu müssen. Eine schlimme Sache.

Es ist aber noch mal etwas ganz anderes, wenn Boulevardjournalisten blind vor Sensationsgeilheit die falschen Fotos aus dem Internet klauen.

Am Samstag berichtete “Bild” über ein “blutiges Drama in der Studenten-WG”: Im Berliner Stadtteil Wedding soll ein Mann zunächst seine Mitbewohnerin getötet haben, ehe er selbst aus dem Fenster sprang. Und weil es den Leuten von “Bild” nicht reichte, Fotos zu zeigen, auf denen der schwer verletzte Mann und die tote Frau abtransportiert werden, haben sie sich ein bisschen im Internet umgesehen und ein Foto einer jungen Frau gefunden.

Angehörige und Bekannte der Abgebildeten waren schockiert, als sie die Frau auf der Startseite von Bild.de und in der Berliner Regionalausgabe von “Bild” als vermeintliches Mordopfer sahen. Doch Hannah W. lebt, das Mordopfer heißt Hanna K.

Im Eifer des Gefechts hatten die Fachleute für Leichenfledderei den Blog von Hannah W. aus Bremen gefunden und sich dort an einem Foto der jungen Frau bedient. Aus dem Impressum übernahmen sie Hannah W.s Studienfach und dichteten es der Toten an, obwohl aus dem selben Impressum klar hervorgeht, dass Hannah W. nicht Hanna K. heißt und 1985 geboren ist — das Mordopfer war 21.

Im Laufe des Samstags muss den Leuten bei Bild.de die Verwechslung dann doch irgendwie aufgefallen sein, jedenfalls nahmen sie das Foto von Hannah W. aus ihrer Bildergalerie und von der Startseite.

Heute nun erschien in “Bild” und auf Bild.de jeweils eine “Richtigstellung”:

Richtigstellung: In der BILD Berlin-Brandenburg vom 16.06.2012 haben wir unter der Überschrift "Mann tötet Mitbewohnerin und springt aus dem Fenster" ein Foto des angeblichen Mordopfers "Hannah K." veröffentlicht. Tatsächlich ist die Abgebildete nicht das Mordopfer. Wir bedauern die Fotoverwechslung. Die Redaktion

Hannah W. erklärte uns auf Anfrage, dass “Bild” bisher keinen persönlichen Kontakt zu ihr aufgenommen habe. Sie hat in ihrem Blog einen offenen Brief an “Bild” veröffentlicht und ihre Anwälte eingeschaltet.

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

Bild  

Angels deserve to die

Wenn “Bild” in großer Aufmachung die “kranke”, “irre” oder “bizarre” Welt irgendeiner Person darstellt, so handelt es sich meist um mühsam zusammengetragene Null-Informationen aus dem Leben eines Verbrechers — etwa die “kranke Welt des Killers” oder die “irre Welt des Taxi-Entführers”.

In einem aktuellen Mordfall in Leipzig hat die Polizei noch keinen Täter ermitteln können, den “Bild” großflächig porträtieren konnte. Aber in Zeiten des Internets ist das kein Problem, so dass “Bild” am Montag einfach die “bizarre Welt” des Opfers zeigen konnte:

Er trug Frauenkleider, lackierte sich die Fingernägel schwarz und empfing fremde Männer. Bis man seine zerstückelte Leiche aus dem Elsterbecken zog. Die bizarre Welt des Jonathan H. (†23)
Schon die Dachzeile, die auch aus einem 35 bis 60 Jahre alten “Bild”-Artikel stammen könnte, ist geeignet, dem geneigten Leser den Ausruf “Selbst schuld!” auf die Zunge zu legen, ohne diesen Gedanken explizit formulieren zu müssen:

Er trug Frauenkleider, lackierte sich die Fingernägel schwarz und empfing fremde Männer. Bis man seine zerstückelte Leiche aus dem Elsterbecken zog.

Die drei Fotos des Opfers, die “Bild” unverfremdet zeigt, sind natürlich “privat” — sie stammen alle aus dem Online-Forum einer Anime- und Manga-Community und wir wären ehrlich gesagt überrascht, wenn “Bild” die Fotografen vorher um Erlaubnis gebeten oder ihnen ein Honorar gezahlt hätte. Aber es sind ja auch ganz wunderbar … äh: “bizarre” Motive, die dem Leser nicht vorenthalten werden sollen und die zu Einleitungen wie dieser einladen:

Der Junge mit den Engelsflügeln – er wurde das Opfer eines bestialischen Killers.

Nun hat der “Junge mit den Engelsflügeln” überhaupt keine Engelsflügel: Wenn man das Originalfoto aus dem Manga-Forum nicht (wie “Bild”) an den Rändern beschneidet, sieht man nämlich ganz gut, dass der “Junge” vor einem Plakat mit Engelsflügeln steht:

“Bild” fragt:

Wer war der Tote, der sich in Frauenkleidern fotografieren ließ und seine Fingernägel schwarz lackierte?

Natürlich kennt die Zeitung die Antwort selbst nicht, aber die “Bild”-Reporter Bernhard Nathke, sonst Fotograf für Klickstrecken wie “Zwei Männer in Auto verbrannt” oder “Nissan Fahrer rast in Stauende und stirbt”, und Johannes Proft, der auch gerne mal mit Menschenknochen im Internet posiert, haben sich offensichtlich viel Mühe gegeben, ein “bizarres” Gesamtbild zusammen zu puzzeln. Sie zitieren “eine ehemalige Bekannte” und “Nachbarn” und malen so das Bild eines “ängstlichen Eigenbrötlers”, der von Hartz IV lebt und “in eine Phantasiewelt” abgetaucht sei (“Gefesselt von japanischen Manga-Comics und Rollenspielen”).

Diese “Phantasiewelt” ist natürlich ein Boulevard-Thema, das die “Bild”-Reporter wunderbar ausschlachten können. Zwar hält die schon genannte Online-Community nicht viele Informationen bereit, dafür aber einige Fotos des Ermordeten. Und weil er so unvorsichtig war, sich zumindest bei einer Gelegenheit mal in Frauenkleidern fotografieren zu lassen, und er wenigstens auf einem anderen, fünf Jahre alten Foto mit schwarz lackierten Fingernägeln zu sehen ist, ist er für “Bild” jetzt “der Tote, der sich in Frauenkleidern fotografieren ließ und seine Fingernägel schwarz lackierte”.

In einer Art Serviceteil beantwortet “Bild” die Frage “Manga & Cosplay — Was ist das eigentlich?”. Nach ein paar sachlichen Informationsbrockenen schwenkt “Bild” zum Ende wieder auf die bekannte Linie:

Auch sexuelle Rollenspiel-Varianten sind bekannt, aber eher selten.

Offenbar nicht zu selten, um auf die vermeintlich anrüchige Information zu verzichten.

Dazu passt auch diese Information, die “Bild” von “Nachbarn” erfahren haben will:

Homosexuell, mit ständig wechselnden Männerbekanntschaften.

Wie sehr sich “Bild” in die Theorie irgendeines perversen Milieu-Mordes verbissen hat, zeigt sich in einem Artikel vom Samstag, bei dem die Geilheit des Autors geradezu aus den Zeilen trieft:

Nach BILD-Informationen wird derzeit jedoch besonders intensiv geprüft, ob das Opfer im homosexuellen Milieu aktiv war, möglicherweise sogar seinen Körper an Freier verkaufte. Der Staatsanwalt, der alle anderen Thesen klar abwies, bleibt bei dieser vorsichtig: “Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren.”

Sollte sich dieser Verdacht erhärten und der Täter bald gefasst werden, kann “Bild” in Kürze schon wieder mit dem Porträt irgendeiner “kranken” oder “irren” Welt aufwarten.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Wie wird so einer zum Sex-Monster?

Für die Redakteure von “Bild” ist es schwer hinnehmbar, dass auch Menschen, die schlimme Dinge getan haben, Rechte haben. Menschenrechte zum Beispiel.

Im vergangenen Dezember wurde ein Krankenpfleger aus Berlin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet. In seiner Wohnung fand die Polizei Filmaufnahmen, die ihn bei den Taten zeigen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch und trennte sich einen Hoden ab. In einem Abschiedsbrief bereute er seine Taten und entschuldigte sich dafür.

All das schrieb “Bild” am 22. Dezember in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg. Dann muss der Redaktion aufgefallen sein, dass die eigene Berichterstattung viel zu sachlich war.

Deshalb sah die Berichterstattung am nächsten Tag ein bisschen anders (man könnte auch sagen: “Bild”-typischer) aus:

Wie wird so einer zum Sex-Monster?

In der Berliner Ausgabe prangte ein großformatiges Foto des Tatverdächtigen, in der riesigen Überschrift fragte “Bild” “Wie wird so einer zum Sex-Monster?”

Der Bruder des mutmaßlichen Täters, der seit dessen Selbstmordversuch dessen vorläufiger Betreuer ist, ging Anfang Januar mit anwaltlicher Hilfe gegen die Berichterstattung vor und forderte die Axel Springer AG auf, die Verbreitung der privaten Fotos zu unterlassen. Springer lehnte mit der Begründung ab, es bestehe ein “außerordentliches Berichtsinteresse der Öffentlichkeit” und die Taten seien besonders verwerflich.

Am 11. Januar erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die “Bild” verbietet, weiterhin Fotos zu verbreiten, auf denen der Mann erkennbar abgebildet ist. Gegen diese einstweilige Verfügung zog die Axel Springer AG vor Gericht — verlor aber überwiegend.

Dabei hatten sich die Springer-Anwälte so eine schöne Begründung zurechtgelegt, warum “Bild” auf diese Weise berichten dürfe: Der Mann sei “zweifelsfrei” der Täter, dem die schwer kranken Kinder hilflos ausgeliefert gewesen seien. Weil er seine Stellung als Pfleger auf einer Intensivstation ausgenutzt haben soll, bestehe ein “erhebliches öffentliches Interesse” an seiner Person, eine Berichterstattung mit Foto sei wegen der “Schwere und der Art der Begehung” dieser Taten auch zulässig.

Sogar den Selbstmordversuch wertet “Bild” als Grund für ihre Berichterstattung: Er stelle wegen der Selbstverstümmelung einen “ebenfalls ganz außergewöhnlich brutalen Zerstörungsakt” dar, weshalb von einem herausragenden zeitgeschichtlichen Ereignis zu sprechen sei. Und dass “Bild” ein Foto des Mannes zeigen konnte, sei der ja quasi selbst schuld: Er habe das Bild ja selbst auf der Internetseite StudiVZ “für alle registrierten Nutzer öffentlich gemacht”.

Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung “im Tenor”. In seiner sehr differenzierten Urteilsbegründung (PDF) erklärt das Gericht, die erste Berichterstattung von “Bild” sei nicht zu beanstanden, wohl aber die weiteren Artikel:

Bereits in der großformatigen Überschrift wird der Antragsteller (“so einer”) nicht als Mensch sondern als “Sex-Monster” bezeichnet. Der Artikel enthält wenig objektive Information, stattdessen verschiedene reißerische Textpassagen (“Wie wird so einer zum Sex-Monster”, “ER IST EIN MONSTER. DAS HABE ICH NICHT ERKANNT”, “Es war offenbar die Maske eines Perversen.”), die über ein bloßes boulevardmäßiges Zuspitzen von Tatsachen hinausgehen.

Die Angst des mutmaßlichen Täters, er könne anhand der Fotos identifiziert und durch die Berichterstattung zum Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, erschien dem Gericht “nicht völlig abwegig”. Die Veröffentlichung des Fotos sei daher nicht zulässig gewesen.

Auch bei der Berichterstattung in der Bundesausgabe hätte “Bild” auf ein Foto verzichten müssen:

Die dem Antragsteller zur Last gelegten Taten werden nicht als Vorwurf sondern als feststehende Tatsachen dargestellt. Im Übrigen wird auf einen bereits erfolgten Bericht der Zeitung verwiesen. Einerseits sind Artikel und Foto insgesamt klein gehalten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Artikel in Bezug auf den Antragsteller keine neue sachbezogene Information enthält, die das erneute Abdrucken des Fotos rechtfertigen könnte.

Unmissverständlich äußert sich das Gericht zu der bei “Bild” so beliebten “Quelle” Soziale Netzwerke:

Eine Einwilligung des Antragstellers in die Verbreitung der Bilder liegt nicht vor. Unbeachtlich ist, ob der Antragsteller mit der Verbreitung seines Bildnisses gegenüber dem begrenzten Kreis der Nutzer von “studiVZ” einverstanden war. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Vorwurf schwerer Straftaten.

Mit Hilfe seines Anwalts Ulrich Dost hat der Mann auch einstweilige Verfügungen gegen die “B.Z.” und den “Berliner Kurier” erwirkt. Der “Kurier” hatte über mehrere Tage das Foto des Tatverdächtigen gezeigt und ihn als “Sex-Bestie” bezeichnet, einmal sogar auf der Titelseite. Das Berliner Landgericht hat auch die einstweilige Verfügung gegen den “Berliner Kurier” bestätigt.

In beiden Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die unterlegenen Boulevardzeitungen in Berufung gegangen sind.

Weiterleben im Internet

Die Leute bei Bild.de scheinen nicht einsehen zu wollen, warum etwas, das irgendwo im Internet zu sehen ist, nicht auch bei Bild.de im Internet zu sehen sein sollte: Wenn sie über eine Person schreiben wollen, von der es keine offiziellen Fotos und Informationen in den einschlägigen Archiven gibt, bedienen sie sich deshalb ungefragt bei Facebook, StudiVZ und Co (s. Kasten).

Und wenn ihnen eine Facebook-Gruppe gut gefällt, kopieren sie einfach die Fotos daraus, ohne die Urheber, deren Namen darunter stehen, um Erlaubnis zu fragen.

Nachdem vergangene Woche in Tripolis ein Airbus beim Landeanflug abgestürzt ist, waren Fotos des einzigen Überlebenden, eines neunjährigen Jungen aus den Niederlanden, in zahlreichen Medien zu finden. Bild.de reichte das offensichtlich nicht, aber zum Glück gibt es ja das Internet:

IM INTERNET SCHRIEB RUBENS FAMILIE ÜBER DEN URLAUB: Die letzten Tage vor dem tödlichen Absturz

Doch im Internet lebt die Familie weiter: Rubens Vater führte während der Reise Tagebuch, stellte es kurz vor der Heimreise online. Mit Fotos toller Landschaften und wilder Tiere. Und Fotos der Söhne.

Ungeniert zeigt Bild.de diese privaten Fotos in einer Bildergalerie — Fotos, deren Urheberrechte auch mit dem Tod des Fotografen nicht automatisch erloschen sind, und auf denen die Familienmitglieder zu erkennen sind.

Doch damit nicht genug: Auch bei den Texten, die der Familienvater über die Reise geschrieben hat, hat sich Bild.de nachhaltig bedient und breitet die Erlebnisse, die für Freunde und Angehörige der Familie bestimmt waren, vor seiner Leserschaft aus.

Aber die Leute sind ja auch selbst Schuld:

Der auf diesem Bild noch siebenjährige Ruben beim Buddeln – die Familie veröffentlichte das Bild in ihrem Reise-Blog im Internet

Bild.de, RTL, stern.de  etc.

Die Opfer des Todesfluges

Der Online-Ableger der Illustrierten “Stern” präsentiert die Opfer der im Atlantik abgestürzten Air-France-Maschine in einer großen Bildergalerie. Unter dem ersten Foto heißt es:

Doch das ist nicht das ganze Zitat von der DLRG-Seite. Das ganze Zitat geht so:

Aus irgendwelchen Gründen fand stern.de das mit der Bitte an die Medien um Zurückhaltung nicht so zitierwürdig. Womöglich hätte der Satz am Anfang dieser Bildergalerie auch nur ungewollt ironisch gewirkt.

Um einige der Opfer zeigen zu können, hat sich stern.de — wie andere Medien auch — offenkundig einfach auf den Internetseiten von Arbeitgebern oder Vereinen bedient. Man hört das ja auch immer wieder in den Medien, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem auch das Urheberrecht dauernd verletzt werde.

Das RTL-Elendsmagazin “Explosiv” hat sich beim Ausschlachten der Tragödie gestern auch auf die Expertise einer Frau gestützt, die auf die nötigen Grenzüberschreitungen quasi spezialisiert ist: Inken Ramelow, deren Arbeit das NDR-Medienmagazin “Zapp” vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet hat.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten wir uns bei “RTL aktuell” erkundigt, wie der Sender unter Chefredakteur Peter Kloeppel grundsätzlich mit den Fotos von Betroffenen in Unglücks- oder Verbrechensfällen umgeht. Wir fragten zum Beispiel:

“Ist nach Ansicht des Senders eine Einwilligung des Urhebers nicht notwendig, wenn man sich die Fotos einfach im Internet besorgen kann? Muss jeder, der sein Bild bei StudiVZ oder anderen Angeboten einstellt, damit rechnen, es in einer RTL-Nachrichtensendung wiederzufinden? Oder bemüht sich RTL auch in solchen Fällen in der Regel um eine Einwilligung?”

Die Antwort des Senders lautete:

“Die Redaktion möchte keine Stellungnahme zu redaktionellen Abläufen abgeben.”

Das ist ziemlich genau dieselbe Antwort, die der “Stern” auf ganz ähnliche Fragen des Magazins “Panorama” gab:

“Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft.”

Von der “Bild”-Zeitung (die in einem Verlag erscheint, dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ironischerweise gerade für eine Verschärfung des Urheberrechtes im Internet kämpft) würden wir natürlich im Zweifel nicht einmal diese Antwort bekommen. Sie scheint sich gestern bei der Aufmachung des Themas in ihrem Online-Angebot vorgenommen zu haben, ein lehrbuchhaftes Beispiel dafür zu produzieren, was der Pressekodex meint, wenn er er von einer “unangemessen sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid” spricht:


(Unkenntlichmachung, natürlich, von uns.)

Mit Dank an Heiko J. und viele andere sowie Peer S. und DWDL.

Netzwerk Recherche

Am Montag hatten wir darüber berichtet, wie StudiVZ darauf reagiert, dass sich Medienvertreter in dem sozialen Netzwerk mit Fotos und Informationen über Jugendliche eindecken.

Logo der StudiVZ-Gruppe "Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!"Im Anschluss daran schrieben uns Leser, die fragten, wie sie einem solchen Bilderklau Vorschub leisten könnten (Korrektur von 16:19 Uhr: BILDblogger scheitert an der deutschen Sprache) einen solchen Bilderklau verhindern könnten. Eine richtige Antwort darauf hatten wir auch nicht, bis uns ein weiterer Leser schrieb, er habe gerade eine neue Gruppe bei StudiVZ gegründet: “Wenn ich tot bin, soll mein Bild nicht in die Bild-Zeitung!” Eine vielleicht etwas hilflose und symbolische Aktion, die aber immerhin auf das Problem aufmerksam macht.

Der folgende Tag allerdings zeigte, dass das Problem der Recherche in Sozialen Netzwerken kein “Bild”-spezifisches ist — und dass man nicht unbedingt tot sein muss, um unfreiwillig seine privaten Fotos in der Boulevardpresse wiederzufinden:

In Sankt Augustin hatte eine Schülerin offenbar einen Brandanschlag auf ihr Gymnasium geplant. Eine Mitschülerin stellte sich ihr in den Weg und wurde mit einem Messer verletzt. “Bild” berichtete am Dienstag groß über die “Heldin” und veröffentlichte dabei eine Kurz-Charakterisierung, die sich liest, als sei sie direkt aus dem Profil einen Sozialen Netzwerks zusammenkopiert:

Wer ist die hübsche Schülerin? Sie geht in die 11. Klasse und möchte später gerne in Paris studieren. Dennoch ist Ankes Lieblingsfach Englisch. Die begeisterte Tennis-Spielerin geht gerne shoppen, liest und reist viel. Raucher mag sie dagegen überhaupt nicht.

Auch der “Express” überrascht mit erstaunlichem Faktenwissen:

Ihr Opfer Janine, die davon träumt an der Sorbonne in Paris zu studieren, ist inzwischen in der Uni-Klinik notoperiert worden.

Beide Zeitungen haben nach eigenen Angaben den Namen der Verletzten geändert. Ihre Berichte sind mit Fotos des Mädchens garniert, auf denen das Gesicht verpixelt wurde. Es sieht ganz danach aus, dass sie aus dem Profil des Mädchens in einem Sozialen Netzwerk entnommen wurden. Auf Nachfrage erklärte SchuelerVZ, man prüfe gerade, ob die Fotos aus dem eigenen Angebot stammen.

Einen besonderen Einblick in den Arbeitsalltag von Boulevardjournalisten liefert ein Artikel in der “Rheinischen Post” (die in ihrer Printausgabe sogar den vollen Namen der 16-jährigen Tatverdächtigen angegeben hatte). Man meint, dem Autor Jürgen Stock seine Enttäuschung regelrecht anmerken zu können:

Alternativ hätte sie der “Rheinischen Post” kurz vor ihrem geplanten Amoklauf vielleicht auch einfach kurz ein paar biographische Notizen faxen können — das hätte Herrn Stock auch viel Zeit gespart.

Mit Dank auch an Falk E., Leonard E., Birgit H. und Fabian P.

Was Bilderdieben bei StudiVZ droht

Es ist längst Routine: Wenn irgendwo junge Leute sterben, gehen Journalisten ins Internet und suchen dort nach Bildern der Toten. Meist werden sie in sozialen Netzwerken fündig, wo die jungen Leute, als sie noch lebten, Fotos von sich hochgeladen haben — damit ihre Freunde diese sehen können, mutmaßlich nicht, damit diese posthum in die Öffentlichkeit gezerrt werden.

Zu den größten Sozialen Netzwerken in Deutschland gehört StudiVZ mit nach eigenen Angaben 13 Millionen angemeldeten Mitgliedern. Schon vor gut einem Jahr hatte die “taz” über die neue Praxis der Bildbeschaffung berichtet und geschrieben, dass “Bild” und StudiVZ “wie für einander gemacht” seien.

Die Pressestelle von StudiVZ ließ sich damals wie folgt zitieren:

Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.

Das ist natürlich ein bisschen schwierig, wenn der Nutzer tot ist. Und auch die Angehörigen von Tätern und Opfern haben nach einem Schicksalsschlag meist andere Prioritäten als juristisch gegen Medien vorzugehen, die widerrechtlich private Fotos veröffentlicht haben. Für die Medien von “Bild” über den “Stern” bis zu RTL scheint das Internet so praktischerweise tatsächlich das zu sein, was sie sonst gerne anklagen: ein rechtsfreier Raum.

Die Pflicht, dagegen zu kämpfen, hätten vor allem die Betreiber der Netzwerke. Man sollte annehmen, dass sie sogar ein Interesse daran hätten, schon aus Verantwortung ihren Nutzern gegenüber. Doch der Gedanke täuscht. Wie egal es StudiVZ ist, ob ihre Plattform auf Kosten der junge Leute zu einem Selbstbedienungsladen für bildhungrige Sensationsjournalisten wird, zeigt diese Chronologie des Versuchs, eine Auskunft von dem Unternehmen zu bekommen, das mehrheitlich zur Verlagsgruppe Holtzbrinck (“Zeit”, “Tagesspiegel”) gehört.

Am 15. April rief ich bei Dirk Hensen, Leiter der Unternehmenskommunikation bei studiVZ Ltd. an. Er bat mich, die Fragen schriftlich einzureichen.

Ich fragte ihn, bezogen auf das “taz”-Zitat:

Viele Menschen, die es betrifft, sind in den jeweiligen Situationen nicht in der Lage oder haben nicht die Kraft, sich dagegen zu wehren. Ist es nicht zynisch, die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln auf diese Menschen zu schieben?

Eine andere Frage lautete:

Nach Einschätzung von Medienrechtsexperten sind die Betreiber der sozialen Netzwerke die einzigen, die verhindern können, dass es zur Regel wird, dass Medien sich auf diesem Weg private Fotos von Unfallopfern, Verdächtigen etc. besorgen. Ist sich StudiVZ dieser Verantwortung bewusst und wird entsprechend handeln?

Am 20. April fragte ich zum ersten Mal vorsichtig nach, bis wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Hensen erklärte mir, da sich an der Rechtslage nichts geändert habe, sei die Stellungnahme aus der “taz” immer noch aktuell. Ich fragte (erst telefonisch, dann schriftlich) nach, ob StudiVZ dann nicht wenigstens seine Nutzer deutlich darauf hinweisen sollte, dass alles, was diese hochladen, im Zweifelsfall von den Medien ausgeschlachtet werden könnte.

In den nächsten Tagen ging bei StudiVZ niemand ans Telefon, am 28. April erklärte mir Herr Hensen, man müsse das weitere Vorgehen intern noch diskutieren, wolle sich aber bis zum Nachmittag des Folgetages melden. Ich rief immer mal wieder dort an, aber entweder ging niemand ran oder Herr Hensen war in einer Besprechung.

Am 7. Mai erreichte ich ihn endlich wieder. Er erklärte mir, eine Antwort-E-Mail sei bereits fertig vorbereitet, er habe bisher nur vergessen, diese auch abzuschicken, werde das aber sofort nachholen.

Eine Stunde später war es soweit: StudiVZ hatte es geschafft und sich zu einer wohlüberlegten Antwort auf unsere Fragen durchgerungen. Sie lautet in vollständiger Länge:

Hallo Herr Heinser,

das Statement, welches Sie bereits in Ihrer Mail verwendet haben hat aus unserer Sicht nach wie vor Gültigkeit.

“Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.”

Allerdings werden wir zukünftig die Verlage per Brief auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen.

Vermutlich muss man das schon als Fortschritt bewerten — auch wenn anzunehmen ist, dass sich die Medien durch eine solche Ermahnung eher nicht beeindrucken lassen werden. Aber vielleicht kommt der Brief ja wenigstens zeitnah an.

Fotos: studivz.de, privat (3)

Bei bild.de ist, wie berichtet, das Foto des 18jährigen Sohns der Familie, die am Karfreitag in Eislingen getötet wurde, inzwischen verschwunden.

Das könnte damit zusammenhängen, dass sich auf der Homepage der örtlichen DLRG, von deren Seite das Foto kopiert wurde, mittlerweile folgender Hinweis findet:

Copyright: Sämtliche Inhalte dieser Homepage sind Eigentum der DLRG Bezirk/Fils e. V. Dies gilt insbesondere für Bilder und Scripte, die auf dieser Homepage enthalten sind. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der DLRG Bezirk/Fils e. V. ist ausdrücklich untersagt.

Der Text, so teilt uns die DLRG mit, wurde “nach der ‘Bild’-Aktion auf der Vereinshomepage für alle Dummies dieser Medienwelt deutlich sichtbar geschaltet — damit es keinerlei weiteren Missverständnisse gibt.” Neben bild.de hatte auch RTL das Foto von der Vereinshomepage veröffentlicht.

RTL  

Fotos: studivz.de, privat (2)

Wenn sich einer schon mal die Mühe gemacht hat, dann können andere doch auch davon profitieren — dachte man sich wohl bei RTL, nachdem die Kollegen von “Bild” aus den entsprechenden StudiVZ-Profilen bzw. privaten Webseiten die Fotos der Opfer und des inzwischen tatverdächtigen Sohnes des Familiendramas in Eislingen kopiert und unverpixelt gezeigt hatten. Weswegen man die Bilder nahm, sie in die Schnittsoftware kopierte und kurzerhand in den RTL-Nachrichten zeigte.

Ziemlich makaber mutet es übrigens in diesem Zusammenhang an, was StudiVZ als Betreiber einer inzwischen ziemlich professionell genutzten Recherchemaschine der “taz” gegenüber zum Thema Bilderklau vor rund einem Jahr im März 2008 sagte:

“Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.”

Und wer tot ist — hat dann einfach Pech gehabt?

Mit Dank an Ralf A.

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