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Kurz korrigiert (18)

Bild.de gibt zur Zeit Tipps, woran man die Echtheit von Bargeld erkennt. Ein optisches Merkmal sei, so Bild.de, “die Unterschrift des EZB-Präsidenten Wim Duisenberg”.

Wim Duisenberg ist seit fast zwei Jahren nicht mehr Präsident der Europäischen Zentralbank (und seit mehreren Monaten tot). Deshalb tragen immer mehr Banknoten die Unterschrift seines Nachfolgers Jean-Claude Trichet — und sind genauso gültig.

Danke an Jan W. für den sachdienlichen Hinweis!

Nachtrag, 10. Oktober: Nach dem verdienten Wochenende hat der Fälschungs-Beauftragte von Bild.de heute morgen seinen Dienst wieder angetreten und den Artikel korrigiert.

15

Vielleicht erinnern wir noch einmal kurz an den Fall der 15-jährigen Anne. “Bild” berichtete mehrmals über einen angeblichen “Behörden-Skandal”, weil das Jugendamt nicht verhinderte, dass das Mädchen mit einem viel älteren Mann zusammenlebte — offenbar freiwillig. “Bild” veröffentlichte Bilder der 15-jährigen, bezeichnete den Mann als “tätowiertes Liebesmonster”, behauptete wahrheitswidrig “Ihre Liebe ist verboten!” und stöhnte: “Keiner tut etwas dagegen”.

Und damit zu einem ganz anderen Thema. Die Golferin Michelle Wie ist 15 Jahre alt. Die “Bild”-Zeitung berichtet über ihr erstaunliches Talent. Bei Bild.de haben sie ihr eine Bildergalerie gebaut. In den Texten ist die Rede vom “süßen Schulmädchen”. “Bild” schreibt: “Sie ist bildhüsch! Sie ist erst 15! Und beim Golf lehrt sie die Männer das Fürchten!” Und: “Beim Putten muß man schon genau hinschauern, damit der Ball auch ins Loch paßt.” Und: “Oh Michelle, was für ein Blick! Kein Wunder, daß die 15jährige den Männern den Kopf verdreht.”

Schock-Recherche

Es gibt “Bild”-Artikel, die sind durch und durch merkwürdig. Man stolpert zunächst über eine Falschinformation und stößt dann auf immer neue Ungereimtheiten. Der Artikel von Markus Brekenkamp über den Tod eines Elfjährigen beim Zahnarzt ist so ein Stück. Es erschien vorgestern unter der Überschrift:

Nach der Narkose wachte Erick (11) nicht mehr auf
Schock-Tod beim Zahnarzt

Diese Überschrift ist im Prinzip nicht falsch. Nur hat sich der “Schock-Tod” nicht vorvorgestern, vergangene Woche oder Mitte September ereignet, sondern am 24. November 2004. Bereits zwei Tage später berichtete die Lokalpresse darüber. Das Datum des Unglücks verschweigt “Bild”. Viereinhalb Absätze lang tut Autor Markus Brekenkamp so, als berichte er über einen aktuellen Fall. Erst dann folgt ein Satz, der die zeitliche Dimension andeutet: “Monate nach dem Drama ist (…) noch immer nicht eindeutig geklärt, warum Erick plötzlich starb.”

“Bild” hatte also — theoretisch — fast ein Jahr lang Zeit gehabt zu recherchieren. Und trotzdem stehen in dem Artikel diese merkwürdigen Sätze:

Rechtsmediziner fanden heraus: Er erlitt einen anaphylaktischen Schock. Das ist eine schwere allergische Reaktion auf das verwendete Narkosemittel “Piwa”.

Experten für Anästhesie haben noch nie etwas von einem Narkosemittel namens “Piwa” gehört. Beim Online-Fachjournal zwai.media vermutet man, dass sich der “Bild”-Mitarbeiter verhört haben muss. Statt “Piwa” (einer Marke für Garagentorzubehör) meint “Bild” vermutlich “TIVA” (“totale intravenöse Anästhesie”), eine Methode, die häufig bei Kurznarkosen in Zahnarztpraxen angewandt wird.

Das ist peinlich, erklärt aber noch nicht den Schluss des “Bild”-Artikels. Darin spekuliert “Bild” über eine Mitschuld des Narkosearztes und berichtet, dass gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde. Und schreibt dann:

Für die Eltern des Jungen ein schwacher Trost. Mutter Ludmilla: “Gott hat es wohl so gewollt. Erick ist im Himmel jetzt hoffentlich in guten Händen.”

Es ist unwahrscheinlich, dass die Mutter das gegenüber der “Bild”-Zeitung gesagt hat. Und es ist fast ausgeschlossen, dass sie es so gemeint hat, wie “Bild” mit der Formulierung vom “schwachen Trost”, den die Ermittlungen darstellten, suggeriert. Gegenüber der “Neuen Westfälischen” hatten die Eltern im vergangenen Jahr ein sehr ähnliches Zitat gebraucht, aber in einem völlig anderen Kontext. Dort hieß es:

“Und sagen Sie allen, dass wir keine Vorwürfe gegen die Ärzte erheben. Es war allein der Wille Gottes.”

Josef Köhne, der Journalist, der damals mit den Eltern gesprochen hatte, steht immer noch in Kontakt mit ihnen und sagt, sie lehnten jede andere Zusammenarbeit mit der Presse ab. Sie hätten auch bis heute nie ein Interesse daran gezeigt, dass gegen die beteiligten Ärzte ermittelt wird. Anders als “Bild” ist ihnen die Frage nach einer möglichen “Schuld” egal. Bereits zwei Tage nach dem Begräbnis hatte sich der Vater des Jungen als Zeichen des Vertrauens in derselben Zahnarztpraxis behandeln lassen.

All das passte anscheinend nicht in die “Bild”-Geschichte. Ihren eigenen Aberglauben aber brachte die Zeitung in dem Artikel unter. Er beginnt mit den Worten:

Realschüler Erick D. († 11) hatte schon immer panische Angst vor dem Zahnarzt. Eine böse Vorahnung? Nach einer Narkose starb er auf dem Behandlungsstuhl!

Danke an Hanno E. für den Hinweis!

Justiziar Zufall

Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.

Vielleicht würfeln sie aber auch nur.

Danke an Torben L. für den Hinweis!

Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:

Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.

In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.

Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:

Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).

Allgemein  

Ohne Worte

(Alternativvorschlag.)

Danke an Michael W.!

Nachtrag, 5. Oktober: Der Bild.de-Literaturbeauftragte ist aus dem Urlaub zurück und hat den Text gekürzt zu dem schlichten Satz: “Thomas Gottschalk liest in der Uni Düsseldorf”. Jetzt haben zwar die Worte “Nichts als die Wahrheit” davor ihren Sinn verloren, aber was soll’s.

“Bild” findet Südkorea nicht

Na, das kann ja lustig werden. Morgen erscheint nämlich der vierte Teil von Franz Beckenbauers “WM-Tagebuch” in “Bild”. Thema: “Franz in Seoul/Südkorea”.

Und wenn Beckenbauer sich auf seinem Weg dorthin anhand der Karte orientiert hat, die “Bild” heute abdruckt, und auf der sie sich bemüht, seine Reiseroute nachzuzeichnen (siehe Ausriss), dann wird der arme Präsident des Koreanischen Fußballverbands (KFA), Chung Mong-Joon, wohl etwas bedröppelt am Flughafen gestanden haben, während der Franz, im Flugzeug über Vietnam, Thailand, Laos und Kambodscha kreisend, vergeblich Ausschau nach Seoul gehalten hat. Asien ist aber auch unübersichtlich.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Andre E.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2003

“Bild” zeigt Krebstoten gegen Willen der Angehörigen
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-258/02)

“Bild” schreibt über die Krebstherapie eines jungen Mannes, dessen Bruder zuvor an Hautkrebs gestorben war, und zeigt ein Bild des Verstorbenen. Darüber hinaus zitiert “Bild” die Mutter. Der Anwalt der Frau legt Beschwerde beim Presserat ein. Die Mutter habe sich “Bild” gegenüber nicht geäußert, ein Interview sogar explizit abgelehnt und darum gebeten, auf eine Publikation zu verzichten. “Bild” widerspricht: Eine Redakteurin habe sich lange mit der Mutter unterhalten. Das Foto habe man anderweitig besorgt, weil die Mutter keines herausgeben wollte. Da der Presserat nicht nachvollziehen kann, welche der beiden Parteien tatsächlich Recht hat, stellt er lediglich eine Verletzung des Persönlichkeistrechts des Verstorbenen fest. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” verhöhnt Mordopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-26+27/03)

Ein Rentner wird von einem 20-Jährigen erschlagen, der zuvor offenbar sexuellen Kontakt mit seinem Opfer hatte. “Bild” druckt ein Foto des Opfers, dessen Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, sein Alter und ein Foto des Hauses, in dem der Rentner wohnte, samt Straßenname. Außerdem berichtet das Blatt über seine angeblichen homosexuellen Neigungen und fragt, ob er “zu sexgierig” gewesen sei.

“Bild” beruft sich hinterher darauf, lediglich aus dem Polizeibericht zitiert zu haben. Mit der Berichterstattung habe man bei der Tätersuche behilflich sein wollen. Der Presserat sieht jedoch “keine ausreichende Begründung für die identifizierende Berichterstattung”. Zudem sei der Täter längst festgenommen und geständig gewesen. Der Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Rentners sei “besonders schwerwiegend” verletzt worden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.5 (B1-60/03)

Ein 50-jähriger Mann schneidet sich in einem Wald wegen privater Probleme die Pulsadern auf und verblutet. “Bild” berichtet über den Fall, zeigt ein Foto des Mannes und nennt dessen Vornamen, das Initial des Familiennamens, sein Alter und seinen Wohnort. Daraufhin beschwert sich der Bruder des Verstorbenen beim Presserat.

“Bild” argumentiert, die Polizei habe zuvor nach dem vermißten Mann gesucht, deswegen habe man die Leser über den Ausgang der Fahndung informieren müssen. Der Autor des Beitrags entschuldigt sich dennoch bei dem Bruder des Toten für die Folgen der Berichterstattung. Der Presserat stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen fest. Die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde sei “grob missachtet” worden. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” verletzt Geheimsphäre von Sportlerin
Verstoß gegen Richtlinie 8.4 (B1-70/03)

Eine ehemalige Spitzensportlerin wird vorübergehend in die Psychatrie überwiesen. “Bild” berichtet ausführlich, wie es dazu kam, und druckt Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Betroffene vor der Klinik zusammenbricht. Nach Auffassung des Presserats verstößt das “auf grobe Weise” gegen das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Sportlerin, da das Blatt ausführlich über deren psychische Erkrankung berichtet. Das sei unzulässig, weil dadurch die Geheimsphäre der Betroffenen verletzt werde. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Rentner als “Rowdy”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B1-88/03)

In einem Supermarkt kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Rentner und einer Schlagersängerin, die offenbar beide handgreiflich werden. “Bild” berichtet über den Rentner: “Supermarkt-Prügler verhöhnt sie” sowie “Jetzt prügelt der Supermarkt-Rowdy mit Worten weiter”.

Gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, darin keine Vorverurteilung des Rentners erkennen zu können. Sollte der Rat anderer Meinung sein, verweise man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Soldaten sind Mörder”, in der es um die Auslegung von Meinungsäußerungen gehe. Der Presserat ist tatsächlich anderer Meinung und hält den Bericht für vorverurteilend und die freie Meinungsäußerung nicht für gefährdet. Die “Bild”-Überschriften unterstellten, dass die Vorwürfe gegen den Rentner wahr seien, obwohl dies zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststand. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Busfahrer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-95/03)

“Bild” schreibt über ein Busunglück in Ungarn, bei dem 33 deutsche Urlauber ums Leben kamen. Neben ein Foto des zertrümmerten Busses, aus dessen Fenster kopfüber eine Leiche hängt, stellt “Bild” die Schlagzeile “Er lenkte den Todes-Bus” und ein verschwommenes Foto des Busfahrers mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter.

“Bild” argumentiert hinterher, dass Bilder wie die des zerstörten Fahrzeugs ebenso wenig verboten werden dürften wie die schockierenden Werbemotive von Benetton. Die Wort- und Bildberichterstattung sei durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überwogen hätte. Zudem stelle die Schlagzeile den Fahrer als Täter dar, wofür es keinen Beleg gäbe. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” “dokumentiert” Sprung eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (B1-117/03)

Ein 29-Jähriger Selbstmörder springt vom Baugerüst einer Kirche. “Bild” druckt mehrere Fotos von dem Mann, die ihn vor und während des Sprungs zeigen und ihn identifizierbar machen. Dazu stellt das Blatt Vornamen, Anfangsbuchstaben des Familiennamens und das Alter des Betroffenen.

Die Beschwerde der Leiterin einer Krisen- und Lebensberatung beim Presserat weist “Bild” zurück und erklärt, man habe den Vorgang lediglich dokumentiert. Der Presserat sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen dennoch in “grober Weise missachtet”. Eine Berichterstattung sei auch ohne derart detaillierte Angaben in Bild und Wort möglich gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” unterstellt Zoo-Chef, seine Tiere gegessen zu haben
Verstoß gegen Ziffer 2 und 9 (B1-139/03)

Ein städtischer Zoo soll aufgelöst werden. Da in dem Tierpark zu diesem Zeitpunkt kaum noch Tiere sind, spekuliert “Bild”, der Zoo-Chef habe die Tiere aufgegessen und erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 1999, bei dem der Betroffene ein Hängebauchschwein ohne vorgeschriebene Untersuchung durch den Amtstierarzt geschlachtet habe und dafür ein Bußgeld zahlen musste.

Gegenüber dem Presserat erklärt der Zoo-Chef, es sei mit der Stadt vereinbart gewesen, die Tiere vor der Auflösung zu verkaufen oder zu verschenken. Das habe er getan. “Bild” gibt den Fehler zu und entschuldigt sich bei dem Mann. Der Presserat kann “keinen tatsächlichen Anhaltspunkt” feststellen, der die Spekulation der Redaktion gerechtfertigt hätte. “Bild” habe den Mann schwer in seiner persönlichen Ehre verletzt. Zudem fragt der Rat, warum “Bild” den Fehler nach der Entschuldigung nicht öffentlich korrigierte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt jugendliches Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-158/03)

Bei einem illegalen Wettrennen ist ein 15-jähriger Zuschauer von einem der Autos überfahren worden. “Bild” druckt unter der Überschrift “Schaut hin, ihr irren Raser!” ein Foto, auf dem die Leiche des Jungens zu sehen ist. Seine Gesichtszüge spiegeln sich in einer Blutlache. Im Bildtext werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt.
“Bild” behauptet hinterher, man habe das Foto gedruckt, um auf die Gefährlichkeit dieser Autorennen hinzuweisen. Der Presserat widerspricht: Eine abschreckende Wirkung hätte auch ohne Identifizierbarkeit des Opfers erreicht werden können. (Öffentliche Rüge)

“Bild” verwechselt Deutschland mit Afghanistan

Am 17. September, kurz vor der Bundestagswahl, berichtete “Bild”, was zuvor der “Spiegel” berichtet hatte: dass nämlich CDU, FDP und SPD “einen Teil ihrer Wahlplakate im Ausland drucken” ließen. Und nicht nur das. “Bild” hatte noch eine weitere Quelle zum Thema aufgetan und schrieb (siehe Ausriss):

“Und auch die Ausstattung der Wahllokale kommt nach einem Bericht der ‘Financial Times Deutschland’ weitgehend aus dem Ausland.

Spezialfirmen in Kanada produzieren die 140.000 Wahlurnen, China stellte die Wahlstationsausrüstungen, Firmen in Österreich und Großbritannien druckten die 40 Millionen Stimmzettel.”

Und spätestens bei den “40 Millionen Stimmzetteln” hätte “Bild” eigentlich stutzig werden müssen. Hatte der Bundeswahlleiter nicht längst bekannt gegeben, dass “– nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes — im Bundesgebiet etwa 61,9 Millionen Deutsche wahlberechtigt” sein werden?

Andererseits: Stand es nicht genau so in der FTD? Aber ja. Wörtlich hatte es dort am Vortag geheißen:

“Spezialfirmen in Kanada produzierten die 140.000 Wahlurnen, China stellte die Wahlstationausrüstungen, Firmen in Österreich und Großbritannien druckten die 40 Millionen Stimmzettel (…).”

Aber vielleicht hätte die “Bild”-Redaktion den FTD-Text doch ein wenig genauer lesen sollen. Schließlich handelte es sich bei dem angeblichen “Bericht” um die Kolumne “Casual Friday” — und die endete (unter Verweis auf die Konrad-Adenauer-Stiftung) ebenso überraschend wie pointiert mit den Worten: “Viel Glück, Afghanistan!”

Und siehe da, weniger humorig (aber wortgleich) finden sich die Infos zu Wahlstationsausrüstung und Stimmzettelproduktion tatsächlich auch bei der zitierten Adenauer-Stiftung wieder — in einem “Kurzbericht” zum Thema “Wahlen in Afghanistan” bzw. so:

Mit Dank an Thomas R. für Hinweis und Scans.

Von Katzen und erfinderischen Menschen

Jetzt müssen wir doch tatsächlich abermals auf diese “Bild”-Geschichte zurückkommen, wonach ein Erfinder angeblich “aus Katzen Benzin” machen könne, obwohl seine Erfindung doch eigentlich aus Müll Diesel macht. Denn wie das NDR-Medienmagazin “Zapp” gestern berichtete, hatte “Bild” sich die Grusel-Story nicht etwa erst am 13. und 14. September für ihre Bundesausgabe ausgedacht, sondern bereits fünf Tage früher für die Leipziger Regionalausgabe. Und nicht nur das.

Der Artikel in “Bild”-Leipzig widerlegt nämlich die Behauptung eines “Bild”-Sprechers, die Berichterstattung habe doch nur zeigen sollen, dass Katzen-Kadaver “theoretisch” zur Treibstoffgewinnung benutzt werden könnten. Denn unter der Überschrift “Aus toten Katzen mache ich Benzin” (siehe Screenshot) hieß es dort ausdrücklich:

“Tüftler-Sachse kocht Kadaver aus, um dann mit dem Gebräu zu fahren.”

Und weiter im Text:

“In einem Kuhstall in Kleinhartmannsdorf kocht er tote Katzen aus.”

Wie “Bild” auf solche Behauptungen kommt, ist unklar. “Zapp” wurde offenbar jedes Interview verweigert, doch der Erfinder sagte dem Magazin:

“Der Redakteur war nie auf unserem Hof. Ich weiß nur von einem ganz kurzen Telefongespräch.”

Wirklich verwunderlich aber wird die ganze Angelegenheit dadurch, dass es “Bild” selbst bewiesenermaßen besser weiß. Schließlich hatte einer der beiden “Bild”-Autoren, die sich die Sache mit der “Katzen-Kraft” zusammenfantasierten, in der Chemnitz-Ausgabe schon früher einmal über den Erfinder berichtet — und zwar so:

Eine Wiederholung von “Zapp” läuft am 23.9. um 15 Uhr auf 3sat.

Nachtrag, 28.9.2005:
Dem “Bild”-Ableger “Auto-Bild” gelingt es in seiner aktuellen Ausgabe übrigens, die Diesel-aus-Müll-Erfindung auf einer Doppelseite und auf dem Cover korrekt (und ganz ohne Katzen) wiederzugeben.

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