Suchergebnisse für ‘spiegel online’

Nachrichtendienstrecht, “Berliner Appell”, Streit um Merz-Zitate

1. Schutz von Journalisten unzureichend
(djv.de, Hendrik Zörner)
Gemeinsam mit weiteren Medienverbänden warnt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor erheblichen Lücken beim Schutz von Journalistinnen und Journalisten im neuen Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Zwar sei die Einführung eines Schutzes für Berufsgeheimnisträger grundsätzlich zu begrüßen, dieser bleibe für Medienschaffende jedoch im Gegensatz zu Geistlichen, Anwälten oder parlamentarischen Abgeordnete nur relativ. “So notwendig die Anpassung des Nachrichtendienstrechts an die digitale Entwicklung sein mag, so wichtig ist der Schutz der Medienschaffenden und ihrer Informanten”, so der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Die komplette Stellungnahme gibt es hier (PDF).

2. “Ohne freie Presse keine freie Gesellschaft”
(medien.epd.de)
Rund 350 deutsche Presseverlage hätten im “Berliner Appell” des Medienverbandes der freien Presse ein medienpolitisches Sofortprogramm gefordert. Um die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit zu sichern, würden die Verlage von Bund und Ländern konkrete Entlastungen sowie Urheber- und Vergütungsrechte gegenüber generativer KI verlangen. Zudem plädiere der Verband für eine Modernisierung des Pressekartellrechts zur Erleichterung von Kooperationen sowie für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Presseprodukte auf null Prozent.

3. Kanzler Merz nennt es Hintergrundgespräch – die WP widerspricht
(wp.de, Martin Korte)
Ein lokaler Pressetermin von Bundeskanzler Friedrich Merz im Sauerland sorge für Streit über die Zitatfreigabe. Die “Westfalenpost” kritisiert, dass Journalistinnen und Journalisten ihre wörtlichen Zitate vorab dem Bundespresseamt vorlegen sollten, obwohl das Gespräch als “unter eins”, also uneingeschränkt zitierfähig, deklariert gewesen sei. Während Merz bei seiner Sommerpressekonferenz entgegnet habe, es habe sich um ein “Pressehintergrundgespräch” gehandelt, widerspricht die Zeitung vehement. Der Termin sei als normales Pressegespräch ausgewiesen gewesen. Außerdem habe der Kanzler am Ende sogar offizielle O-Töne vor Kameras und Mikrofonen gegeben, was eine nachträgliche Autorisierung widersinnig mache.

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4. Der ukrainische Journalismus zwischen Krieg, Reform und Überleben
(de.ejo-online.eu, Oleksandra Yaroshenko)
Der ukrainische Journalismus stehe im Krieg vor extremen Herausforderungen, schreibt die Medienwissenschaftlerin Oleksandra Yaroshenko. Zwar würden Reformen den früheren Oligarchen-Einfluss zurückdrängen, doch die Pressefreiheit leide. Die kollaborative Sendeinitiative “United News Marathon” gerate wegen mangelnder Meinungsvielfalt in die Kritik, eine schwere Wirtschaftskrise treibe Redaktionen in den Ruin. Zudem wandere das Publikum rasant zu intransparenten, oft anonymen Telegram-Kanälen ab. Yaroshenkos Fazit: “Zuverlässiger Journalismus bleibt eine der wichtigsten Ressourcen, die der ukrainischen Gesellschaft in Kriegszeiten zur Verfügung stehen.”

5. Liebes-Aus? Reiche und zu Guttenberg gehen gegen “Bunte” vor
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Unternehmer Karl-Theodor zu Guttenberg würden sich juristisch gegen eine exklusive Titelstory des Klatschmagazins “Bunte” wehren. Das Blatt habe unter der Überschrift “Liebes-Aus nach 2 Jahren Glück” behauptet, das Paar habe sich getrennt. Medienanwalt Christian Schertz weise die Berichterstattung im Namen seiner Mandanten als völlig haltlos zurück. Man fordere nun einen prominent platzierten Widerruf auf der Titelseite sowie ein vollständiges Verbot der Falschmeldung.

6. Ausgangssperre auf Social Media für 16-Jährige? Britische Regierung plant Regelung
(spiegel.de)
Die britische Regierung plane nach dem bereits angekündigten Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weitere Einschränkungen für Jugendliche: Für 16- und 17-Jährige solle künftig eine Art nächtliche Online-Ausgangssperre zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens gelten, um deren Schlaf zu schützen. Zudem sollen suchterzeugende Funktionen wie das endlose Scrollen standardmäßig deaktiviert und die Nutzung von KI-Chatbots für Minderjährige durch Pflichtpausen eingeschränkt werden.

7. Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Sommerpressekonferenz
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 3:46 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator die gestrige Sommerpressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz. Gefragt wurde zu allem, innen wie außen. Merz kam mit frischen Reformbeschlüssen, aber auch mit der Weltlage. Bemerkenswert war diesmal vor allem, wann er Antworten auf die Fragen der anwesenden Journalistinnen und Journalisten hatte und wann nicht.

Gespräche bestätigt, Medienrecht auch bei KI, Doping-Pranger erlaubt

1. Springer-Verlag bestätigt zwei Gespräche zwischen Döpfner und Merz über AfD
(spiegel.de)
Nach wochenlangen Spekulationen im Berliner Regierungsviertel habe der Axel-Springer-Verlag zwei direkte Treffen zwischen Konzernchef Mathias Döpfner und Friedrich Merz bestätigt. Laut einem Bericht des “Stern” (nur mit Abo lesbar) habe das erste Treffen Ende 2024 stattgefunden und zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen dem damaligen Oppositionsführer Merz und Döpfner geführt. Gerüchte aus dem Podcast “Wenn Sie wüssten…” des “Redaktionsnetzwerk Deutschland”, laut dem Döpfner Merz zu einer Kooperation mit der AfD gedrängt und ihm gedroht habe, habe der Springer-Verlag zurückgewiesen. Beim “‘Welt’-Wirtschaftsgipfel” zu Beginn dieses Jahres soll Friedrich Merz, inzwischen Kanzler, im Springer-Hochhaus die schärfsten Schlagzeilen des Verlags über sich laut vorgelesen haben. Die Stimmung sei von Teilnehmern als “eisig” beschrieben worden.

2. ZAK: Medienrecht gilt auch für KI-Suchmaschinen und Chatbots
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten habe erstmals formelle Bescheide gegen die KI-Angebote von Google (AI Overviews) und Perplexity erlassen und damit einen wegweisenden Präzedenzfall geschaffen. Gestützt auf ein neues Rechtsgutachten stelle die ZAK klar, dass KI-generierte Antworten als eigene redaktionelle Inhalte der Anbieter zu werten seien und das Haftungsprivileg des Digital Services Act für sie nicht greife. Gegen den Beschluss könnten die Anbieter nun Rechtsmittel einlegen.

3. EU-Experten wollen ein Social-Media-Verbot bis 13. Ja, und jetzt?
(zeit.de, Lisa Hegemann)
Lisa Hegemann kommentiert das derzeit diskutierte Social-Media-Verbot für Kinder bis 13 Jahren: “Wer ein besonders scharfes Schwert zieht, sollte zwei Grundregeln beachten: Er sollte sich erstens sicher sein, dass das Schwert das angemessene Werkzeug für den vorgesehenen Zweck ist. Und zweitens, dass er bei der Nutzung nicht versehentlich irgendetwas kaputthaut, das er gar nicht kaputthauen wollte.”

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4. Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich
(lto.de)
Wie “Legal Tribune Online” berichtet, dürfen nationale Anti-Doping-Behörden die Namen von überführten Profisportlerinnen und -sportlern im Internet veröffentlichen. Die DSGVO stehe laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einem solchen “Doping-Pranger” grundsätzlich nicht entgegen, da die Bekämpfung von Doping dem Gemeinwohl diene. Die Richter hätten klargestellt, dass Namen sowie Dauer und Grund einer Sperre weder schutzbedürftige Gesundheitsdaten noch strafrechtliche Daten darstellen, solange der genaue Wirkstoff nicht genannt wird.

5. Er sicherte ab, wo andere Muffensausen bekamen
(taz.de, Steffen Grimberg)
Der NDR-Justiziar Klaus Siekmann geht in den Ruhestand. In der “taz” bedankt sich Steffen Grimberg für dessen Wirken: “Klaus Siekmann hat über 30 Jahre lang Recherchen von ‘Panorama’ bis STRG_F nicht nur ermöglicht und abgesichert, sondern quasi mitgemacht. Immer mit dem Ziel, herauszuholen, was geht. Hohe Risiken hat er dabei in Kauf genommen und Generationen von Jour­na­lis­t*in­nen beigebracht, wie Verdachtsberichterstattung geht, ohne hinterher auf die Mütze zu kriegen.”

6. Vertical Drama: Deutsche Anbieter und der Hype
(medientage.de, Petra Schwegler)
Petra Schwegler kommentiert den aktuellen Trend um das “Vertical Drama”, speziell fürs Handy gedrehte Serien im Hochkantformat: “Es geht nicht darum, das klassische Kino oder das große TV-Drama abzuschaffen, sondern Geschichten radikal aus der Perspektive eines scrollenden Publikums zu denken. Was auf dem großen Bildschirm an den Jungen vorbeiläuft, könnte dann funktionieren, wenn der Daumen dieser Zielgruppe zum wichtigsten Werkzeug der Unterhaltung gemacht wird.”

KI-generierte Nachrichten, “Saure Froschfresse”, Herausgabebeschluss

1. Hilfe, die KI-generierten Nachrichtenseiten sind da
(kobuk.at, Andrea Gutschi)
Wie Andrea Gutschi berichtet, dringen KI-generierte Nachrichtenseiten wie “Weltstimme” oder “Brandaktuell” mit erfundenen Redaktionsprofilen auf den österreichischen Medienmarkt. Ihre täglich Dutzenden Artikel würden fast vollständig auf Plagiaten realer Medien basieren, deren Texte automatisiert umgeschrieben und deren Fotos ohne Hinweis übernommen würden. Bei der werbefreien “Weltstimme” würden falsche Impressumsangaben und unbelegte Berichte zum Ukraine-Krieg auf russische Einflussnahme hindeuten.

2. Echt jetzt!? KI in den Nachrichten
(ndr.de, Lisa Beusch, Video: 14:19 Minuten)
Ein versehentlich ausgestrahltes KI-Video in der ZDF-Nachrichtensendung “heute journal” habe bei dem öffentlich-rechtlichen Sender eine schwere Krise ausgelöst und zeige, wie verletzlich Redaktionen mittlerweile seien. Gegenüber dem NDR-Medienmagazin “Zapp” räumt ARD-aktuell-Chefredakteur Marcus Bornheim ein, dass ein solches Durchrutschen von Fake-Material jede Redaktion treffen könne. “Zapp”-Reporterin Lisa Beusch ist der Frage nachgegangen, was für Schlüsse daraus zu ziehen sind.

3. “Letzte-Gene­ra­tion”-Beschluss ist trotz Sorge vor Straf­ver­fol­gung her­aus­zu­geben
(lto.de, Markus Sehl)
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein habe entschieden, dass das Landgericht Flensburg eine wichtige Entscheidung über die Klimagruppe “Letzte Generation” veröffentlichen müsse. Das Landgericht habe befürchtet, dass sich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter strafbar machen könnten, weil das Gerichtsverfahren noch laufe und es ein Gesetz gebe, das die Veröffentlichung von Dokumenten aus laufenden Verfahren verbiete. Das Verwaltungsgericht habe zudem kritisiert, dass es Journalistinnen und Journalisten in Deutschland oft zu schwer gemacht werde, direkt aus Gerichtsunterlagen zu zitieren.

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4. Kriegsbilder in sozialen Medien lösen bei Jugendlichen Belastungssymptome aus
(deutschlandfunk.de)
Bilder und Videos von Krieg und Gewalt in Sozialen Medien würden bei vielen jungen Menschen psychische Belastungssymptome auslösen. Dies sei das Ergebnis einer Studie der Universität Regensburg, für die 2.000 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 21 Jahren befragt worden seien. Demnach hätten 93 Prozent der Befragten solche Inhalte bereits online gesehen. Ein Viertel von ihnen berichte über Vermeidungsverhalten, 15 Prozent über erhöhte Anspannung und zehn Prozent über Schlafprobleme. Die Studienautorinnen und -autoren würden deshalb fordern, die Medienkompetenz junger Menschen zu stärken und die Verbreitung von Gewaltdarstellungen auf Plattformen strenger zu regulieren.

5. ORF in der Krise: Der Fisch stinkt vom Kopf her
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF befinde sich in der tiefsten Krise seiner Geschichte, wofür Medienberichten zufolge vor allem der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer verantwortlich gemacht werde. Bei “DWDL” kommentiert Timo Niemeier: “Heinz Lederer ist Teil des Problems. Das ist nach den vergangenen Wochen und Monaten allzu offensichtlich. Dass er trotz der für Österreich-Verhältnisse großen Kritik an seinem Sessel klebt und alles an ihm abperlt, passt aber irgendwie auf tragische Art und Weise. Denn auch das ist Österreich wie es leibt und lebt.”

6. »Berliner Zeitung« verliert gegen Böhmermann im Streit über »saure Froschfresse«
(spiegel.de)
Das Landgericht Köln habe der “Berliner Zeitung” per Versäumnisurteil untersagt, eine Falschbehauptung über den Satiriker Jan Böhmermann zu verbreiten. Das Blatt habe fälschlicherweise berichtet, Böhmermann habe in seinem Podcast “Fest und Flauschig” den Journalisten Ulf Poschardt als “saure Froschfresse” bezeichnet. Tatsächlich stamme die Äußerung jedoch von Böhmermanns Kollegen Olli Schulz, der damit Poschardts Mimik in einer Debatte mit der Journalistin Melanie Amann beschrieben habe. Da die “Berliner Zeitung” keinen Einspruch eingelegt habe, habe sie ihren Artikel um eine Richtigstellung ergänzen und an Böhmermann rund 600 Euro zahlen müssen.

Wehrhafter Journalismus, Preis mit Preis, Nuhr wegen Kunstfreiheit

1. Wege in den wehrhaften Journalismus
(taz.de, Nadia Zaboura)
Medienkritikerin Nadia Zaboura wirft deutschen Leitmedien eine Mitschuld am Erfolg des Rechtspopulismus vor, da diese fälschlicherweise an einem überholten Ideal von “Neutralität und Objektivität” festhalten würden. Der Journalismus müsse sich wieder als machtkritische und humanistische Infrastruktur verstehen. Zaboura fordert eine Abkehr vom “Journalism-as-usual”. In Zeiten der demokratischen Bedrohung müsse Journalismus zwingend antifaschistisch sein, um nicht in die Selbstabschaffung zu steuern.

2. Linke Aktivisten rechtfertigen Gewalt gegen Medienvertreter
(t-online.de)
Nach dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt am vergangenen Wochenende ziehe das linke Bündnis “Widersetzen” eine positive Bilanz der Protest- und Blockadeaktionen, an denen sich laut Polizei bis zu 31.000 Menschen beteiligt hätten. Heftige Kritik gebe es jedoch am Vorgehen gegen Berichterstatter von Rechtsaußen: Die Polizei ermittle wegen Übergriffen von Demonstranten auf Vertreter der Plattform “Apollo News” und der “Jungen Freiheit”. Das antifaschistische Bündnis rechtfertigte die Vorfälle mit der Aussage, “Faschisten mit einem Presseausweis” seien bei ihren Aktionen nicht willkommen.

3. Ein Preis mit hohem Preis
(verdi.de, Matthias Meisner)
Die schwerkranke Hörfunkfeature-Autorin Marie von Kuck sei bei der Verleihung des renommierten Leipziger Medienpreises (Axel-Eggebrecht-Preis) für ihr Lebenswerk mit einer aufrüttelnden Dankesrede an die Öffentlichkeit getreten. Die Auszeichnung würdige zwar ihr investigatives Schaffen zu sozialer Ungerechtigkeit und Menschenrechten, lege aber gleichzeitig ein systemisches Problem offen: Trotz zahlreicher Preise habe von Kuck den Großteil ihres Berufslebens kaum von ihren aufwendigen Recherchen leben können und sei auf Grundsicherung angewiesen.

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4. RBB-Intendantin stellt sich vor Dieter Nuhr: “Satire genießt einen sehr weiten Schutz”
(tagesspiegel.de, Claudia Reinhard)
Trotz anhaltender öffentlicher Empörung und etlichen Programmbeschwerden habe RBB-Intendantin Ulrike Demmer redaktionelle Konsequenzen wegen eines Femizid-Witzes in der Sendung “Nuhr XXL” abgelehnt. Der Comedian Dieter Nuhr hatte bezüglich 300 bis 350 Femiziden pro Jahr formuliert: “Zur Sicherheit wäre es vielleicht besser, wenn man den Partner vor dem Geschlechtsverkehr einfach erstmal kennenlernt”, was Kritikern zufolge eine Täter-Opfer-Umkehr impliziere. Demmer habe vor dem Rundfunkrat betont, dass der öffentlich-rechtliche Sender die Kritik zwar ernst nehme, Satire jedoch einen sehr weiten verfassungsrechtlichen Schutz durch die Kunstfreiheit genieße.

5. Afrikas Journalistinnen kämpfen mit Belästigung und ungleichen Strukturen
(de.ejo-online.eu, Enock Sithole)
Trotz zahlreicher Absolventinnen von Journalismusstudiengängen würden in afrikanischen Ländern nur wenige Frauen langfristig im Journalismus bleiben oder in Führungspositionen aufsteigen. Ein strukturelles “Talentleck” führe dazu, dass junge Journalistinnen die Redaktionen nach wenigen Jahren wieder verlassen. Als Hauptgründe gälten sexuelle Belästigung, ungleiche Beförderungssysteme sowie Cyberbelästigung und Doxing. Zudem würden prekäre Verträge und mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Verbleib erschweren.

6. Nach viel Kritik: WDR rückt vom Namen “1Live Street” ab
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Der WDR rücke nach starker öffentlicher Kritik von der geplanten Umbenennung seiner jungen, international ausgerichteten Radiowelle “Cosmo” in “1Live Street” ab. Hörerschaft und Verbände hatten bemängelt, dass der Zusatz “Street” migrantische Lebensrealitäten klischeehaft reduziere und mit Marginalisierung sowie sozialer Benachteiligung verknüpft sei. Der öffentlich-rechtliche Sender habe den Fehler eingeräumt und angekündigt, einen neuen Namen unter Einbeziehung von Publikum und Belegschaft zu finden.

Döpfner und eine Ansage?, “Das System Nius”, KI-Verordnung

1. Mathias Döpfner: Ärger um angebliche AfD-Ansage von ihm an Friedrich Merz
(spiegel.de)
Ein Podcast des “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (“RND”) lege nahe, dass Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Vieraugengespräch zu einer Zusammenarbeit mit der AfD habe drängen wollen. Merz habe strikt abgelehnt, woraufhin Döpfner im Hinausgehen gesagt haben soll: “Das werden Sie noch bereuen.” In der ersten Folge von “Wenn Sie wüssten…” würden sich der Dokumentarfilmer Stephan Lamby und “RND”-Chefredakteurin Eva Quadbeck auf gut informierte Personen und weitere Indizien berufen. Springer weise die Darstellung als “glatte Lüge” zurück und spreche von einer gezielten Rufmordkampagne. Auch der Vizeregierungssprecher bezeichne das Ganze als “absurde Gerüchte”.

2. Das System Nius – hauptsache gegen “links” 
(belltower.news, Kira Ayyadi)
Kira Ayyadi argumentiert, dass sich die Kampagnen-Plattform “Nius” von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt trotz anhaltender Millionenverluste nicht an klassischen Medienkennzahlen messen lasse, sondern an politischem Einfluss. Hauptfinanzier Frank Gotthardt habe laut Branchenschätzungen bereits rund 50 Millionen Euro in das Projekt gesteckt. “Nius” produziere eine emotionalisierte Gegenöffentlichkeit gegen eine angeblich übermächtige “Kulturlinke” und richte sich gezielt an ein konservatives Publikum, das es zu einer härteren Linie dränge. Damit übernehme das Portal laut Ayyadi eine Scharnierfunktion, die die Grenze zwischen Union und AfD rhetorisch aufweiche.

3. Droht ein Verbot von Indymedia?
(taz.de, Christian Rath)
Die Innenministerkonferenz dränge in einem einstimmigen Beschluss von Ende Juni auf ein Verbot der linksradikalen Website de.indymedia.org. Dafür zuständig wäre Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Die seit 2001 bestehende Plattform habe keine Redaktion und werde vor allem von linksradikalen Gruppen genutzt. Der Verfassungsschutz stufe sie seit 2022 als gesichert linksextremistisch ein. Christian Rath kommentiert: “Eigentlich ist de.indymedia.org für die Sicherheitsbehörden aber vor allem praktisch. An einem Ort können sie alle relevanten linksradikalen Aktionen und Debatten beobachten. Dennoch ist ein Verbot nicht völlig ausgeschlossen.”

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4. Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker
(sueddeutsche.de, Meredith Haaf)
Wie die “Süddeutsche Zeitung” in eigener Sache berichtet, habe der Liedermacher Konstantin Wecker eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt, die den Beitrag “Weckers vergessene Frauen” betreffe. Die Redaktion habe den Text, in dem drei Frauen sexuelle Erfahrungen aus sehr jungem Alter mit dem Sänger schildern würden, vorübergehend depubliziert. Weckers Argumentation, er könne sich nicht erinnern und daher nicht Stellung nehmen, sei das Gericht nicht gefolgt, habe aber das öffentliche Informationsinteresse verneint. Die “SZ” habe Berufung beim Kammergericht eingelegt.

5. Was gilt für Deep­fakes & Co?
(lto.de, Kristina Schreiber)
Kristina Schreiber erläutert, dass ab dem 2. August die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung greifen sollen, deren Einhaltung sich oft mit bloßem Auge prüfen lasse, weshalb rasch mit Abmahnungen und empfindlichen Bußgeldern zu rechnen sei. Betreiber wie Agenturen oder Verlage müssten dann KI-generierte oder manipulierte Deepfakes klar kennzeichnen. Nach dem begleitenden Code of Practice reiche ein Hinweis in der Bildunterschrift nicht, das Label müsse unmittelbar in Bild oder Video eingebettet sein. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelte eine abgeschwächte Pflicht.

6. Rätselraten um verschwundenen WM-Song
(rnd.de, Matthias Schwarzer)
Ein vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugter, drastisch vulgärer Schlagersong der erfundenen Kunstfigur “Margot Huber” habe sich während der Fußball-WM der Männer zur inoffiziellen Hymne entwickelt und Millionen Aufrufe gesammelt. Nun sei er plötzlich von allen Plattformen verschwunden. Der Text besinge Nationalspieler wie Nick Woltemade in einem sexuellen Kontext. Der DFB zeige sich schockiert, sehe darin keine zulässige Satire und halte sich rechtliche Schritte offen. Medienrechtsanwalt Christian Solmecke halte den Text für wahrscheinlich justiziabel und betone, dass stets der Mensch hafte, der das Werk veröffentlicht.

7. Dieter Nuhr und die Meinungsfreiheit
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:34 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: In einer seiner vergangenen Sendungen von “Nuhr im Ersten” habe Dieter Nuhr in seinem Stand-up in einer Art über Frauenmorde gesprochen, die viele als geschmacklos empfanden, als Verhöhnung der Opfer. Besonders in den Sozialen Medien hagelte es Kritik. Die österreichische Zeitung “Der Standard” kritisierte Nuhr dafür, Witze über Femizide zu machen. Daraufhin verlangte Nuhrs Produktionsfirma, den Kommentar des “Standard” zu löschen. Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator den Fall.

“Nuhr gedroht”, Reiche unter KI-Verdacht, Kanzleramt bedauert

1. Nuhr gedroht
(taz.de, Florian Bayer)
Der Kabarettist Dieter Nuhr habe der österreichischen Zeitung “Der Standard” mit einer Klage gedroht, nachdem diese seinen Witz über Frauenmorde in “Nuhr im Ersten” kritisiert hatte, und Löschung des Kommentars verlangt. Auf Nachfrage der “taz” habe Nuhrs Produktionsfirma dann aber erklärt, man gehe “weder anwaltlich noch gerichtlich” gegen das Blatt vor. Florian Bayer ordnet den Fall in eine Häufung von Einschüchterungsklagen gegen österreichische Redaktionen ein. Im Fall Nuhr habe gerade die Klagedrohung die Geschichte erst groß gemacht, ganz im Sinne des Streisand-Effekts.

2. Wenn Jour­na­lismus zu Liti­ga­tion-PR wird
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Bei “Legal Tribune Online” wirft Felix W. Zimmermann dem “Spiegel” vor, seine Teilniederlage im Fall Christian Ulmen vor dem Oberlandesgericht Hamburg im eigenen Prozessbericht kleinzureden: “Der Spiegel hat in einem zentralen Punkt der Verknüpfung eines Deepfake-Verdachts mit dem Fall Ulmen eine Niederlage erlitten, die die gesamte Artikelarchitektur in Schieflage bringt. Niemand muss vom Spiegel verlangen, all diese Überlegungen gegen sich selbst episch auszubreiten. Erwarten durfte man aber eine Berichterstattung in eigener Sache, die keinen Angriff suggeriert, der nie stattgefunden hat; den wichtigsten Entscheidungsgrund nicht verschweigt und auch sprachlich journalistische Distanz wahrt.”

3. RT DE scheitert vor Gericht mit Klage gegen Sendeverbot
(dwdl.de, Alexander Krei)
Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Klage der RT DE Productions GmbH gegen das 2022 verhängte Sendeverbot abgewiesen und das Vorgehen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Behörde habe dem Unternehmen untersagt, das Programm ohne die erforderliche Rundfunkzulassung in Deutschland zu veranstalten. Das Unternehmen habe argumentiert, lediglich einzelne Sendungen für die russische Muttergesellschaft TV Novosti zugeliefert zu haben. Dem sei das Gericht jedoch nicht gefolgt.

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4. Bericht: Zwei Gastbeiträge von Ministerin Reiche unter KI-Verdacht
(n-tv.de)
Der “Spiegel” äußere den Verdacht, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche habe mehrere Gastbeiträge in großen Zeitungen mithilfe von Künstlicher Intelligenz verfasst. Betroffen seien zwei am 10. April erschienene Texte. Bei einem Beitrag im “Handelsblatt” sei rund das erste Drittel mit hoher Wahrscheinlichkeit vollständig von einer KI formuliert, ein Beitrag in der “FAZ” stamme zu etwa 70 Prozent von einer KI. Das Wirtschaftsministerium habe ausweichend reagiert und erklärt, Künstliche Intelligenz sei in der Politik ein alltägliches Werkzeug. Für das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” hatte Felix Huesmann bereits am 18. Juni auf das Thema aufmerksam gemacht (nur mit Abo lesbar).

5. Wie die NZZ versuchte mich und mein Buch Staatsräsonfunk zu diskreditieren
(youtube.com, Fabian Goldmann, Video: 6:31 Minuten)
Der Journalist Fabian Goldmann kündigt an, juristisch gegen einen “NZZ”-Beitrag über sich und sein Buch “Staatsräsonfunk – deutsche Medien und der Genozid in Gaza” vorzugehen. Der Text enthalte aus Goldmanns Sicht über 30 Falschbehauptungen, etwa ein sinnentstellend abgeschnittenes Zitat sowie erfundene Angaben über sein Privatleben. In seinem Blog hat er alle 30 Textstellen des von ihm kritisierten “NZZ”-Artikels aufgegriffen und kommentiert.

6. “Falscher Tweet, falscher Zeitpunkt, falscher Knopf”: Kanzleramt bedauert Merz-Posting zum WM-Aus
(tagesspiegel.de, Christopher Ziedler)
Ein Posting von Bundeskanzler Friedrich Merz auf X/Twitter, in dem er den deutschen Nationalspielern nach dem Aus bei der Fußball-WM für deren Einsatz dankte und sich “stolz” zeigte, habe angesichts der enttäuschenden Leistung der Mannschaft Spott bis in die eigene Partei ausgelöst. Aus dem Kanzleramt heiße es nun, der erste Tweet sei ein Versehen gewesen: “Falscher Tweet, falscher Zeitpunkt, falscher Knopf”. Im Bundespresseamt seien mehrere Varianten vorbereitet und in der Nacht die falsche veröffentlicht worden.

Friedrich zu Gast bei der AfD, KI-Regeln, Trickreiche Jugendliche

1. Mit der AfD über Demokratie sprechen
(taz.de, Matthias Meisner)
Der Verleger Holger Friedrich werde beim dieses Wochenende stattfinden “Demokratiekongress” der AfD auftreten. Friedrich beteuere, die AfD nicht zu unterstützen, doch nähmen Beobachter ihm dies angesichts einer Artikelserie gegen die Brandmauer in seiner “Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung” (“OAZ”) kaum ab. Bei der im Februar gestarteten “OAZ” würden sich derweil die Probleme häufen: Ein Großteil der Inhalte stamme aus der “Berliner Zeitung”, der erste Chefredakteur sei bereits nach vier Wochen gegangen und die Auflage schwach.

2. Über­zeugt die Ent­schei­dung Ulmen vs. Spiegel?
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Felix W. Zimmermann bezeichnet die Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Fall Ulmen gegen “Spiegel” salomonisch, aber juristisch angreifbar. Dass der “Spiegel” keinen Deepfake-Video-Verdacht mehr erwecken dürfe, sei zwar nachvollziehbar, weil der Artikel Fall und Deepfake-Debatte eng verwoben habe. Die scharfe Trennung des Gerichts zwischen Deepfake-Fotos und -Videos wirke jedoch überdifferenziert und lebensfremd. Zimmermann erklärt auch, in welchen Punkten Ulmen weiter prozessieren könnte.

3. Wem gehört die Öffentlichkeit
(digitalpolitik.de, Markus Beckedahl)
In seiner medienpolitischen Keynote bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg warnt Markus Beckedahl davor, dass die Kontrolle über die digitale Öffentlichkeit bei wenigen US-Konzernen und deren Eigentümern liege. Reichweite sei für Redaktionen heute nur noch “gemietet”. Die bestehenden Regeln wie der Medienstaatsvertrag und der Digital Services Act trügen in der Praxis kaum. Beckedahl fordert deshalb eine unabhängige europäische Digitalbehörde sowie einen geförderten Aufbau offener, öffentlich finanzierter Infrastruktur wie das Fediverse.

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4. Weg vom Schreibtisch zu den Menschen vor Ort: Diese Tipps haben Lokaljournalist:innen
(netzwerkrecherche.org, Maria-​Mercedes Hering)
Maria-​Mercedes Hering fasst die Ergebnisse eines Webinars zusammen, bei dem 18 Lokaljournalistinnen und -journalisten darüber diskutiert hätten, wie sie wieder näher an die Menschen vor Ort kommen. Benjamin Brumm habe von den Aktivitäten des “Südkurier” berichtet, Anna Niere die Veranstaltungen und Crowd-Recherchen des Online-Mediums “RUMS” aus Münster vorgestellt. Empfohlen würden etwa, das Publikum an sonst verschlossene Orte wie große Baustellen mitzunehmen oder mit Pop-up-Redaktionen kurzzeitig in Innenstädte und Stadtviertel zu gehen.

5. Welche Regeln brauchen wir?
(deutschlandfunk.de, Mike Herbstreuth, Audio: 30:40 Minuten)
Die Technik ist längst in den Redaktionen angekommen, aber die Regeln dafür fehlen noch: Was darf Künstliche Intelligenz im Journalismus? Was muss der Mensch verantworten? Und wo beginnt die Täuschung des Publikums? Über diese Grundsatzfragen diskutieren im Deutschlandfunk (DLF) Christina Elmer (TU Dortmund), Jana Ballweber (KNA) und Jens Becker (DLF-Onlineredaktion).

6. Studie zeigt, wie australische Jugendliche das Social-Media-Verbot austricksen
(spiegel.de)
Eine im “British Medical Journal” veröffentlichte Studie zeige, dass Australiens flächendeckendes Social-Media-Verbot für Personen unter 16 Jahren bislang kaum Wirkung auf das Nutzungsverhalten habe. Die Forschenden hätten über 400 junge Nutzerinnen und Nutzer kurz vor und drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen habe sich fast nichts geändert. Minderjährige würden das Verbot umgehen, indem sie Fake-Accounts anlegen, auf Ältere registrierte Konten nutzen oder per VPN zugreifen.

Bundestag vs. “Compact”, Ulmen-Urteil, China lässt sich loben

1. Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen “Compact” ein
(taz.de)
Die Bundestagsverwaltung habe ein Bußgeldverfahren gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin “Compact” eingeleitet. Der Vorwurf laute, dass “Compact” mit seiner Veranstaltungsreihe “Die blaue Welle rollt” für die AfD geworben habe, obwohl die Partei dies schriftlich untersagt habe. Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreite dies und spreche von Eigenwerbung sowie von einem Kampf für die Pressefreiheit, man werde Widerspruch einlegen. Erst im vergangenen Juni habe “Compact” vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verbot durch das Innenministerium abwenden können.

2. Deep­fa­ke­video-Ver­dacht im Spiegel gegen­über Chris­tian Ulmen ist rechts­widrig
(lto.de)
Das Oberlandesgericht Hamburg habe entschieden, dass der “Spiegel” nicht den Verdacht erwecken dürfe, der Schauspieler Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Damit habe Ulmens Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts teilweise Erfolg gehabt. Die Berichterstattung über Vorwürfe, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt, bleibe dagegen gerechtfertigt.
Weiterer Lesetipp: Die Entscheidung aus Sicht des “Spiegel”: Der SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« von Collien Fernandes berichten.

3. Schwarz gemalt: Deutschland als “Krisenland” bei der russischen Nachrichtenagentur TASS
(de.ejo-online.eu, Swetlana Mikhailowa)
Swetlana Mikhailowa hat untersucht, wie die russische Staatsagentur TASS über Deutschland berichtet. Die Agentur wähle vor allem Themen, die Krise, Konflikt und Skandal betonen, und gebe kritischen Stimmen viel Raum. Typisch sei ein Echo-Muster: Auf Meldungen über Entscheidungen der Bundesregierung würden häufig Beiträge folgen, in denen AfD oder BSW diesen Kurs als Fehler darstellen würden, wodurch das Regierungshandeln delegitimiert werde. So erscheine Deutschland als Land innerer Spannungen und außenpolitischer Abhängigkeit.

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4. Klage gegen Presse-Monitor abgewiesen
(urheber.info)
Das Landgericht Berlin habe eine Klage des Online-Magazins “Medieninsider” gegen die Presse-Monitor GmbH (PMG) in den wesentlichen Punkten abgewiesen, wie die PMG mitteile. “Medieninsider” habe dem Pressespiegel-Anbieter vorgeworfen, mehr als 300 seiner Artikel unerlaubt in Pressespiegel aufzunehmen und dafür Lizenzgebühren abzurechnen. Das Gericht folge dagegen der Auffassung der PMG. Deren Inkassotätigkeit für die Verwertungsgesellschaft VG Wort sei keine Urheberrechtsverletzung.

5. YouTube einigt sich mit 16-Jährigem außergerichtlich
(spiegel.de)
Die Google-Tochter YouTube habe sich außergerichtlich mit einem 16-jährigen Kläger aus Florida geeinigt, der der Plattform vorgeworfen habe, seiner psychischen Gesundheit geschadet zu haben. Der Junge habe als Kind mit der Nutzung Sozialer Medien begonnen und nach eigenen Angaben unter Suchtverhalten, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzuständen gelitten. Die ursprünglich auch gegen Instagram, Snapchat und TikTok gerichtete Klage sei Teil einer großen Klagewelle in den USA gegen Social-Media-Konzerne.

6. China lässt sich loben: Wenn Influencer:innen das Image polieren
(cemas.io, Lea Frühwirth)
Lea Frühwirth analysiert, wie auffällig viele Travel-Influencerinnen und -Influencer China und besonders die Region Xinjiang als florierendes Reiseziel inszenieren, obwohl diese international vor allem für die Menschenrechtsverbrechen an den Uiguren bekannt sei. Das sei kein Zufall, sondern Teil der Strategie “Telling China’s Story well”, mit der die Kommunistische Partei das internationale China-Bild positiv prägen wolle.

Lösung KI-Checker?, Trafficfresser, Satire scheitert an Söder

1. KI-Checker sind auch nicht die Lösung
(taz.de, Ann-Kathrin Leclere)
Ann-Kathrin Leclere kommentiert den Fall des “Tagesspiegel”-Autors Stephan-Andreas Casdorff, der für mehrere Meinungsbeiträge Künstliche Intelligenz verwendet habe. Wenn Journalistinnen und Journalisten ihre Texte von einer Maschine generieren lassen, würden sie sich selbst abschaffen, so Leclere. Die Leserschaft verlasse sich darauf, Beiträge selbst denkender Menschen zu lesen. Der vom “Tagesspiegel” angekündigten Überprüfung von Texten auf KI-Gehalt erteilt Leclere eine Absage: “Das, was viele heute für typische KI-Sprache halten, stammt oft aus menschlichen Texten, mit denen die Systeme trainiert wurden. Gleichzeitig werden die Modelle immer besser. Ein Wettlauf zwischen künstlicher Textgenerierung und Erkennungssoftware wird das Problem nicht lösen.”

2. FAS nimmt Gastbeitrag von Digitalminister offline
(zeit.de)
Nach einer Recherche der “Zeit” (nur mit Abo lesbar), laut der Bundesdigitalminister Karsten Wildberger mehrere Reden und Texte großenteils von einer KI habe schreiben lassen, habe die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” einen Gastbeitrag von Wildberger offline genommen. Zuvor habe bereits das “Handelsblatt” einen Beitrag depubliziert und ihn nach Prüfung mit einem KI-Hinweis wieder veröffentlicht. Das Digitalministerium habe den KI-Einsatz verteidigt.

3. Google AI Overview: Erst frisst die KI den Traffic, dann zahlen die Leser für News
(computerbase.de, Andreas Frischholz)
Andreas Frischholz analysiert, wie Googles KI-Suche den Medienmarkt umpflügt: Da der “AI Overview” zum Standard werde, verlören die Verlage Reichweite und Werbeeinnahmen. Sie müssten diese Entwicklung durch Paywalls und steigende Abo-Preise ausgleichen. Der Markt werde sich in hochwertige Bezahlinhalte und KI-gestützte Massenabfertigung teilen, prophezeit Frischholz: “Viele Webseiten werden sich aufgrund des ökonomischen Drucks in den nächsten Jahren anpassen müssen – oder sie verschwinden.”

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4. Großbritannien will Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16
(spiegel.de)
Der britische Premierminister Keir Starmer habe in London ein Verbot Sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angekündigt. Soziale Medien würden Kinder unglücklich machen, so seine Begründung. Großbritannien folge damit Australien, das im Dezember 2025 ein solches Verbot eingeführt habe. Auch Frankreich, Spanien, Griechenland, Norwegen und Österreich hätten entsprechende Schritte angekündigt. Kritiker führen an, dass ein Verbot sich über VPN-Dienste oder gefälschte Geburtsdaten leicht umgehen lasse, und die Auswirkungen einer Altersgrenze kaum erforscht seien.

5. Influencer treiben Online-Käufe bei Jugendlichen in die Höhe
(rnd.de)
Einer Mediensucht-Sonderanalyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (PDF) zufolge beeinflussen Social-Media-Werbung und Influencer-Empfehlungen das Kaufverhalten von Kindern und Jugendlichen erheblich. Kaufentscheidungen entstünden oft aus dem Zusammenspiel von Orientierung an Influencern und algorithmisch beeinflussten Impulsen, erläutert Studienleiterin Kerstin Paschke. Junge Menschen seien dafür entwicklungsbedingt besonders empfänglich.

6. Hihi, Söder
(setup-punchline.de, Bernhard Hiergeist)
Bernhard Hiergeist schreibt, dass die deutsche Satire ausgerechnet an Markus Söder scheitere, obwohl der CSU-Chef die perfekte Zielscheibe abgebe. Satirikerinnen und Satiriker wie der “heute-show”-Reporter Fabian Köster hätten Söder erst zur Witz- und später zur Kultfigur gemacht und damit gerade das normalisiert, was eigentlich ihr Angriffsziel gewesen sei. Hinter den Auftritten des bayerischen Ministerpräsidenten gebe es kein “wahres Ich” mehr. Ähnlich einem Stand-up-Comedian sei die Performance selbst die Realität. Kösters Suche nach dem “echten Söder” laufe daher ins Leere.

BVG beerdigt “Nius”, Nach Interview gekündigt, Im Netz der Tech-Konzerne

1. Berliner BVG beerdigt Nius
(taz.de, Luzie Fuhrmann)
In der “taz” schreibt Luzie Fuhrmann, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals “Nius” mit sofortiger Wirkung beendet hätten. Auslöser sei ein Social-Media-Post von “Nius”-Chefredakteur Julian Reichelt, der ein angeblich in der U-Bahn hängendes Motiv zeige, das nicht Teil der freigegebenen Kampagne sei. Zuvor habe es bereits breite Proteste gegen die “Nius”-Werbung gegeben, doch die BVG habe sich lange auf externe Vermarkter und rechtliche Zulässigkeit berufen.

2. Nach kritischem ZDF-Interview: Jobcenter-Mitarbeiter in Bremen wurde offenbar fristlos gekündigt
(tagesspiegel.de)
Nach seinem Auftritt in der ZDF-Doku “System Bürgergeld: Leben ohne Leistung” sei einem Bremer Jobcenter-Mitarbeiter offenbar fristlos gekündigt worden. Er habe in der Sendung massive Kritik an Jobcenter-Strukturen geäußert und unter anderem behauptet, 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger würden unwahre Angaben machen. Diese Zahl werde vom Jobcenter als unbelegt zurückgewiesen. Man werfe dem Mitarbeiter zudem vor, ohne Genehmigung gesprochen zu haben. Dieser wolle juristisch gegen die Kündigung vorgehen.

3. Volksverpetzer gewinnt gegen die Ostdeutsche Allgemeine vor Gericht
(volksverpetzer.de, Thomas Laschyk)
Thomas Laschyk berichtet in eigener Sache, dass der “Volksverpetzer” vor dem Landgericht Dresden gegen die “Ostdeutsche Allgemeine Zeitung” (“OAZ”) gewonnen habe. Die “OAZ” habe sechs Aussagen aus einem “Volksverpetzer”-Artikel per einstweiliger Verfügung untersagen lassen; das Gericht habe den Antrag vollständig zurückgewiesen: Fünf Aussagen seien zulässige Meinungsäußerungen, eine weitere eine zutreffende Tatsachenbehauptung.

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4. Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr? Wir zerstören sie selbst
(de.ejo-online.eu, Michael Haller)
In seinem Essay argumentiert Michael Haller, dass die aktuelle Debatte über Presse- und Meinungsfreiheit oft am Kern vorbeigehe: “In Zeiten der Sozialen Medien sollten wir uns nicht um die Beschneidung der Meinungsäußerungsfreiheit sorgen, sondern um den freien Zugang zu Informationen.” Haller zeichnet historisch nach, dass Pressefreiheit ursprünglich weniger als Recht auf beliebige Meinung gedacht war, sondern als Schutz der Berichterstattung über Macht, Parlament und Staat.

5. Im Netz der Tech-Konzerne: Jochen Breyer auf der Spur der Algorithmen
(zdf.de, Jochen Breyer, Video: 43:46 Minuten)
Die ZDF-Doku “Im Netz der Tech-Konzerne” mit Jochen Breyer zeigt, wie Social-Media-Algorithmen Aufmerksamkeit binden, extreme Inhalte belohnen und Kinder und Jugendliche gefährden können. Mit Anke Engelke als “personifiziertem Algorithmus” erklärt der Beitrag die Logik der Plattformen: Je länger Nutzerinnen und Nutzer online bleiben, desto profitabler werde die Werbung. Es geht um süchtig machendes Design, problematische Inhalte, mangelhafte Content-Moderation und den politischen Kampf um Regulierung.

6. Per KI erzeugte Bikinibilder – Politikerin klagt gegen Elon Musk
(spiegel.de)
Der “Spiegel” greift den Fall der britischen Labour-Abgeordneten Jess Asato auf, die gegen Elon Musks KI-Firma xAI klage. Hintergrund seien mit dem Chatbot Grok erzeugte Fakebilder, die Asato ohne Einwilligung im Bikini zeigen sollen, kurz nachdem sie Deepfake-Pornografie kritisiert hatte. Asato sehe darin eine Verletzung ihrer Privatsphäre und wolle erreichen, dass KI-Unternehmen für die Gestaltung ihrer Systeme haftbar gemacht werden können. Premierminister Keir Starmer unterstütze Asatos Klage.

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