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Marken-Artikel

Dies ist die Geschichte von einem kleinen Stück Papier. Und davon, wie die “Bild”-Zeitung aus dem kleinen Stück Papier eine ganz große Sache machte.

Die Geschichte beginnt am 25. Oktober. An diesem Tag erscheint in der Dresdner Regionalausgabe dieser Artikel:

Rentner finden 3-Millionen-Marke auf dem Flohmarkt!

Auf dem berühmten Dresdner Elbe-Flohmarkt fanden Rentner Reinhold Hoffmann (70) und Lebensgefährtin Bärbel (71) unter all dem Plunder und Trödel eine unheimlich seltene Briefmarke.

Opa Reinhold: “Bärbel kaufte vor zwei Jahren wie so oft am Elbufer für 20 Euro zwei Kilo alte Briefmarken. Als ich diese auf dem Küchentisch ausbreitete, stockte mir der Atem!”

Und zwar zurecht: Denn allem Anschein nach lag dort auf dem Küchentisch der Hoffmanns eine absolute Rarität: die “Benjamin Franklin One Cent” mit Z-Grill!

Und weil Ihnen das vermutlich genauso wenig sagt wie uns, als wir erstmals davon hörten, hier nun ein kurzer Exkurs in das weite Feld der Philatelie: Im 19. Jahrhundert war es beim U.S. Postal Service für wenige Jahre üblich, ein Muster in die Briefmarken zu prägen, eine Art Wasserzeichen, das die Wiederverwendung von bereits gebrauchten Marken verhindern sollte. Im Englischen werden diese Einprägungen “Grill” genannt. Es gibt davon verschiedene Varianten, etwa den “A-Grill”, den “F-Grill” — oder eben den “Z-Grill”. Das Vorgehen war übrigens nicht sonderlich erfolgreich: schon bald verschwanden die Grill-Briefmarken also wieder und wurden zu Sammlerstücken.

Die “One Cent”-Marke mit Z-Grill ist heute eine der seltensten Marken der Welt, bisher sind nur zwei als echt zertifizierte Exemplare bekannt. Deshalb beträgt der aktuelle Katalogwert auch stolze drei Millionen Dollar. Nur zum Vergleich: von der berühmten “Blauen Mauritius” gibt es noch zwölf Exemplare, im Katalog kommt sie auf vergleichsweise geringe 625.000 Euro.

Nun aber zurück zu “Opa Reinhold”. Ob der auf dem Flohmarkt tatsächlich einen Z-Grill gefunden hat, muss natürlich erst noch geprüft werden.

Das Echtheitszertifikat kann in diesem Fall jedoch nur die ‘Philatelic Foundation’ in New York ausstellen.

… zitiert “Bild” einen Briefmarken-Experten. Und schlussfolgert:

Die Marke der sächsischen Flohmarkt-Fans muss nun also zum Vergleich mit dem Original in die USA.

Es gibt allerdings einen kleinen Haken:

Und das ist Opa Reinholds Dilemma: “Ich habe nur 600 Euro Rente. Damit kann ich mir die Reise und die Prüfgebühr nicht leisten.” Verzweifelt suchen sie jetzt einen Sponsor.

Mit dieser rührenden Szene endet der Artikel. Danach passiert ein paar Tage lang gar nichts. Doch nachdem auch die “Dailymail” in ihrer Online-Ausgabe über den Fall berichtet hat, erkennt “Bild” offenbar das Potenzial der Story und hebt sie am 2. November groß in die Bundesausgabe:

Rentner findet 2,5-Mio.-Briefmarke auf dem Flohmarkt

Plötzlich springen auch etliche andere Medien darauf an und berichten über die “Sammlersensation vom Flohmarkt”.

Ob es sich aber tatsächlich um die wertvolle Rarität handelt, steht immer noch nicht fest. “Bild” schreibt:

Offiziell muss die Echtheit der One-Cent-Marke noch von der “Philatelic Foundation” in New York bestätigt werden. Ohne ein Zertifikat dieser Stiftung kann die Marke nicht in einem Auktionshaus verkauft werden.

Die Experten hierzulande sind allerdings schon mal hin und weg:
Profis von Millionen-Marke begeistert

Bild.de hatte die Marke von “Gutachter Klaus Finthe” untersuchen lassen.

Flinthe fasziniert: “Sie ist zu 99 Prozent echt, womöglich wertvoller als die Blaue Mauritius. Eine Fälschung ist unwahrscheinlich.”

Um aber, so betont Bild.de einen Tag später erneut, …

(…) die 100-prozentige Echtheit einer Marke festzustellen, ist ein Besuch in New York unumgänglich. Denn nur die Expertise der “Philatelic Foundation” bestätigt, dass es sich um ein Original handelt. Eine Reise, die Reinhold Hoffmann auch noch vor sich hat.

Aber gab’s da nicht noch ein Problem? Ach ja:

Reinhold Hoffmann (70) und Lebensgefährtin Bärbel (71) suchten einen Sponsor, um an die Expertise der “Philatelic Foundation” New York zu kommen. Denn nur diese bestätigt die Echtheit.

Doch dank der bundesweiten Aufmerksamkeit gibt es für die “Briefmarken-Millionäre”, wie Bild.de sie nun schon nennt, eine gute Nachricht: Ein Verlag für Briefmarken-Zubehör bietet an, “den Rentner Hoffmann sowohl zu betreuen als auch finanziell zu unterstützen” und will “alle anfallenden Kosten für die Reise in die USA übernehmen”. Auch der Verlag erklärt noch mal das Ziel der Reise: “Jetzt muss die One-Cent-Marke noch von der ‘Philatelic Foundation’ in New York (USA) auf ihre Echtheit überprüft werden.”

Reinhold Hoffmann und seine Lebensgefährtin treffen derweil schon mal die ersten Vorbereitungen:

Doch heute geht das Paar erst einmal zur Meldestelle, beantragt einen neuen Reisepass. Reinhold: “Mein alter ist fast abgelaufen, genügt für den Flug nach New York nicht mehr.”

Und dann, am 27. November, ist es so weit. Der Höhepunkt der Geschichte rückt näher. Endlich treten Herr Hoffmann und ein paar Leute von “Bild” die langersehnte Reise an. Endlich kann die Briefmarke auf Echtheit geprüft werden. Endlich geht es mit dem Flugzeug nach …

London:

Jetzt brachte er seine Marke persönlich nach London – zur Wertermittlung. BILD begleitete ihn!

Seltsam. Da wird “Bild” nicht müde, immer und immer und immer wieder zu betonen, dass “nur die ‘Philatelic Foundation’ in New York” das Echtheitszertifikat ausstellen kann, dass die Marke “ohne ein Zertifikat dieser Stiftung (…) nicht in einem Auktionshaus verkauft werden” kann und “ein Besuch in New York” damit “unumgänglich” ist – und plötzlich geht die Reise nicht in die USA, sondern nach England. Und die Marke wird nicht der “Philatelic Foundation” vorgelegt, sondern der “Royal Philatelic Society”.

Wir haben beim Verlag, der die Reise gesponsert hat, nachgefragt, woher der plötzliche Kurswechsel kommt, allerdings wollte uns dort niemand eine Stellungnahme abgeben.

Aber: Wir hätten da eine mögliche Erklärung. Vielleicht haben Herr Hoffmann und “Bild” die Briefmarke nicht zu den Experten in New York gebracht, weil die schon einen Monat zuvor mitgeteilt hatten, dass es auf keinen Fall die berühmte Rarität sein könne.

Denn schon am 26. Oktober, also einen Tag nachdem “Bild” zum allerersten Mal über den Fund berichtet hatte, und eine Woche bevor die “Bild”-Maschinerie dann so richtig anlief, schrieb die “Huffington Post”:

Reinhold Hoffmann, ein Rentner, der der deutschen Zeitung “Bild” berichtete, er habe eine 3-Millionen-Dollar-Briefmarke gefunden, hat nun wohl einen Grund auszurasten: Die “Philatelic Foundation” sagte, die Marke sei weniger als 100 Dollar wert.

“Wir haben ihm mitgeteilt, dass es nicht der Z-Grill ist”, sagte David Petruzelli von der Foundation der Huffington Post am Freitag. “Er hat uns einen guten Scan davon zugeschickt. Es ist nicht die Briefmarke.” (…)

Aber die Foundation sagte, sie habe ihm geschrieben, er solle sich nicht damit herumquälen [einen Sponsor zu suchen und nach New York zu fliegen]. Die Marke sei es nicht mal wert, daran zu lecken, jedenfalls nicht im Vergleich zu drei Millionen Dollar. “Ich habe mein Bestes gegeben, ihm zu erklären, dass es nicht die Briefmarke ist”, sagte Petruzelli. “Wir wollten nicht, dass er sich die Mühe macht.”

Petruzelli sagte, schon viele Sammler seien auf eigene Kosten [nach New York] geflogen, nur um enttäuscht zu werden. (…) Hoffmanns Fund sei wahrscheinlich ein F-Grill, der (…) weit weniger wert sei als der Z-Grill. In diesem Zustand schätzte er den Wert der Marke auf einen Bruchteil des Katalogwertes von derzeit 475 Dollar.

(Übersetzung von uns)

Gut, man könnte jetzt argumentieren, dass ja immerhin ein deutscher Gutachter, nämlich Klaus Flinthe, “begeistert” und “fasziniert” von der Marke war (wir erinnern uns: “Sie ist zu 99 Prozent echt, womöglich wertvoller als die Blaue Mauritius”).

Doch derselbe Klaus Flinthe wird in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift “Briefmarken Spiegel” so zitiert:

“Also erstmal bin ich kein Gutachter”, so Flinthe am Telefon. “Und zweitens sind die Sätze vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe zwar erwähnt, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine echte, also schlichtweg um eine nicht gefälschte Briefmarke handelt, die auch echt gelaufen sein dürfte. Aber ich habe nie behauptet, dass es sich um die besagte Rarität handelt. Dies könnte ich ja auch gar nicht beurteilen.” Dazu in der Lage wäre einzig die Philatelic Foundation.

Und was die gesagt hat, wissen wir ja nun.

Wolfgang Jakubek, ein bedeutender Philatelist und weltweit anerkannter Experte für US-Briefmarken, sagte dem Fachblatt, ein Fund könne “natürlich nie ganz” ausgeschlossen werden, “allerdings sei dieser außerhalb der USA extrem unwahrscheinlich, erst recht in einer Kiloware”. Auch der Verlag, der den Flug nach England gesponsert hatte, geht laut “Briefmarken Spiegel” mittlerweile davon aus, “dass die Marke nicht die erhoffte Marke ist”.

Nur “Bild” lässt sich weiterhin nicht beirren. Dort erwähnen sie all das mit keinem einzigen Wort und spinnen stattdessen fröhlich das Märchen vom Flohmarkt-Schatz weiter. Und das ist durchaus ergiebig: Sechs Artikel konnten “Bild” und Bild.de bisher daraus stricken. Netter Lesestoff über Wochen hinweg, nationale und sogar internationale Medien schenkten der Geschichte und damit der Zeitung ihre Aufmerksamkeit.

Klar, ein Besuch bei den New Yorker Fachleuten – oder auch bloß die Erwähnung von deren Einschätzung – hätte dem Märchen ein ziemlich jähes Ende bereitet. Da fliegt man doch lieber zu anderen Experten, die nicht schon öffentlich verkündet haben, dass die Marke nichts wert ist. Zum Beispiel nach London.

Dort soll die Prüfung übrigens bis zu einem halben Jahr lang dauern. Doch bis dahin ist die “2,5-Millionen-Marke” wahrscheinlich schon wieder in Vergessenheit geraten. Und “Bild” wird nicht mal mehr schreiben müssen, dass die Geschichte vom “Sammlerglück” ohne Happy End auskommen musste.

Mit großem Dank an Björn T., Jürgen K. und Markus R.

Marina Weisband, Gratiszeitungen, Hypertext

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. ” Von wegen nicht autorisiert: Antwort auf Marina Weisband”
(spiegel.de, Merlind Theile)
Merlind Theile kontert die Vorwürfe von Marina Weisband: “Alle Zitate des Artikels sind so gefallen, und Frau Weisband hat sie kurz nach Erhalt der Mail telefonisch so bestätigt. (…) Die abgedruckten Zitate entsprechen Frau Weisbands Autorisierung.”

2. “Piraten im Spiegel”
(dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen zieht Schlüsse aus der Auseinandersetzung: “Journalisten, die die Aufmerksamkeit ihrer Leser erlangen und erhalten wollen, müssen mehr als bisher begründen, warum sie arbeiten wie sie das tun. Sie müssen mehr als bisher transparent machen wie sie arbeiten, dokumentieren woher sie Zitate haben und auf welche Quellen sie sich stützen.”

3. “Laut einer aktuellen Statistik”
(noemix.twoday.net)
Die Zahlen zum “Spiegel-Online”-Artikel “Fast 40 Prozent der Europäer sind psychisch krank”.

4. “‘Gratiszeitungen machen uns dümmer'”
(zeit.de, Peer Teuwsen)
Pedro Lenz kritisiert die massive Verbreitung von Gratiszeitungen in der Schweiz. Ihm fällt auf, “dass morgens 80 Prozent der Leute in die Gratiszeitung 20 Minuten starren und abends 90 Prozent in den Blick am Abend. (…) Wenn Honecker in der DDR von allen verlangt hätte, im Zug das Parteiorgan zu lesen, er hätte nie die Abdeckung erreicht, die bei uns die Gratiszeitungen haben.”

5. “BILD erklärt”
(twitter.com/tazgezwitscher)
Was “Bild” unter “Hypertext” versteht.

6. ” Kleine Systematik dummer Argumente”
(wahrheitueberwahrheit.blogspot.de, Thomas)

Til Schweiger, Monopolisten, Alkohol

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Online-Tristesse”
(annalist.noblogs.org, anne)
Die deutsche Online-Presselandschaft werde “beraten von Horden von Klickzahl-Steigerungs-Schlaumeiern”: “Wer braucht denn einen ‘Ticker’, der eine Debatte der Präsidentschaftskandidaten kommentiert? Wenn mich das interessiert, kann ich es mir selber angucken. Seit einer Weile wird uns simuliert, dass die Präsidentschaftswahlen so wichtig sind, als fänden sie hier statt. Selbst die Kindernachrichten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Logo berichten darüber.”

2. “Das Fernsehen als Restzeitmedium – eine Analyse”
(dwdl.de, Klaudia Wick)
Das Fernsehen ist “zu einem Restzeitmedium geworden, das erst eingeschaltet wird, wenn wir für alles andere zu müde, zu zerstreut, zu ausgepowert sind”, schreibt Klaudia Wick. “Und die Programmplaner, die mit ausgeklügelten Strategien unsere Umschaltimpulse ausmerzen und so den Audience Flow optimieren, tragen zu dieser Entwicklung viel bei.”

3. “Schwere Prüfung”
(tagesspiegel.de, Christian Tretbar)
Christian Tretbar möchte seit Anfang Mai gerne “die fortlaufenden Controllingberichte der Flughafengesellschaft und der Flughafengeschäftsführung” des Flughafens Berlin Brandenburg einsehen. “Vorläufiges Fazit: Es ist kompliziert. Für normale Bürger ohne journalistischen Hintergrund oder juristischen Sachverstand, für die also, für die das IFG eigentlich gemacht ist, wird das Durchfechten eines Antrags zu einem heiklen Unterfangen.”

4. “Schweiger und die Zensur”
(faz.net)
Das Management von Til Schweiger bietet Interviews an – aber nur unter der Auflage, dass “alle Texte zu den Interviews komplett zum Gegenlesen vorgelegt werden”. “Sogar Zwischenüberschriften sollten kontrolliert werden dürfen.”

5. “Die Arroganz der Monopolisten”
(spiegel.de, SPIEGEL-Red.)
“Mit einer an Größenwahn grenzenden Arroganz” versuchten Firmen wie Apple, Google oder Facebook “die Rahmenbedingungen im Mediengeschäft zu bestimmen”, beklagt die “SPIEGEL-Red.”: “Aus dem Quartett der dominierenden Vier – Apple, Amazon, Facebook, Google – ist ein quasi allmächtiges Oligopol geworden. Was ihnen nicht gefällt, sortieren sie aus. Sie sind Zensoren aus eigener Kraft.”

6. “Nüchtern”
(welt.de, Benjamin von Stuckrad-Barre)
Benjamin von Stuckrad-Barre trinkt seit sechseinhalb Jahren keinen Alkohol mehr. “Noch ein Wasser, bitte. Durst habe ich natürlich überhaupt nicht mehr nach dem inzwischen etwa zwölften Glas, aber es ist einfach besser, auch etwas in der Hand zu haben.”

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Uwe Barschel, Apokalypse, Followerkauf

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Schluss mit der Selbstzensur”
(ftd.de, Klaus Max Smolka)
Die Autorisierung von Interviews führe zu vier Opfern, schreibt Klaus Max Smolka: der Sprache (“nachgearbeitetes PR-Gewäsch”), dem Respekt vor dem Interviewpartner (“ein DAX-Vorstandsschef mit 4 Mio. Euro Jahresgehalt, der nach einem Interview nicht mehr zu seinen Aussagen steht?”), dem Ansehen der Presse (“mancher PR-Berater gibt zu verstehen, dass er die Zitatenorgie selbst verachtet”) und der Kontrollfunktion der Medien.

2. “Mordfall im Jobcenter Neuss: BA stellt knapp 40 Strafanzeigen”
(arbeitsagentur.de)
Nach dem Tod einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss durch einen Messerangriff stellt die Bundesagentur für Arbeit Strafanzeigen “gegen die Verfasser von hetzerischen Online-Kommentaren”.

3. “Barschels ungeklärter Tod”
(stuttgarter-zeitung.de, Rainer Pörtner)
Rainer Pörtner befragt Sebastian Knauer, der Uwe Barschel am 11. Oktober 1987 tot in einer Badewanne aufgefunden hatte: “Ich sah den leblosen Körper, aber ich wusste nicht, ob Barschel tot war. Dass ich dann fotografiert habe, kann man mir vorwerfen. Es war ein journalistischer Reflex, auch diese Situation zu dokumentieren. Vielleicht auch der Versuch, mich abzusichern. Es gab später ja auch irrwitzige Vorwürfe, ich hätte irgendetwas mit dem Tod zu tun.”

4. “Die Bewerberin, die sich ausspioniert sah”
(blog.rhein-zeitung.de, Christian Lindner)
Christian Lindner, Chefredakteur der “Rhein-Zeitung”, im E-Mail-Wechsel mit einer Bewerberin für ein Volontariat.

5. “Von 0 auf 16.000 und zurück”
(spiegel.de, Judith Horchert)
Judith Horchert kauft Follower für das Twitter-Konto @clubmolke.

6. “Die Apokalypse kommt im Advent!”
(scienceblogs.de/astrodicticum-simplex, Florian Freistetter)

Crash, Koma, Unterschicht

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Euro-Crash-Propheten: Münchaus große Glaskugel”
(carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal kritisiert “Crash-Prognosen” wie sie von “Spiegel-Online”-Kolumnist Wolfgang Münchau zu lesen sind: “Warum aber müssen unsere hartkantigen und hoch geschätzten Ökonomie-Kolumnisten immer gleich das ökonomische Voll-Desaster an die Wand malen? ‘Zusammenbruch’, ‘Crash’, ‘Katastrophe’ – darunter tun sie es nicht.”

2. “‘Bitte recht freundlich, lieber Komapatient! Ich bin’s doch nur, der Pressefotograf.'”
(mediensalat.info, Ralf Marder)
Ralf Marder findet auf Bild.de ein unverpixeltes Foto eines Mannes, der im Koma liegt.

3. “‘Menschliche Abgründe kann man nicht rausschneiden'”
(jetzt.sueddeutsche.de, Kathrin Hollmer)
Zu Besuch bei Sprecher und Autor der Off-Texte in der VOX-Kochsendung “Das perfekte Dinner”: “Egal, wie sehr sich manche vornehmen, eine bestimmte Rolle zu erfüllen, früher oder später entlarvt sich jeder. ‘Das ‘Dinner’ schafft, was viele Romane versuchen: ein Sittenbild. Heute hatten wir einen sexuell aufgeschlossenen Schlumpfsammler dabei, einen Indierocker mit Bart und eine Lehrerin, die nur auf den ersten Blick nett ist. Das sind Typen’, sagt Eric.”

4. “Dirk Panter: ‘In meinen Augen ist Onlinejournalismus eine eigene Gattung des Journalismus'”
(flurfunk-dresden.de, owy)
Eine kleine Anfrage im sächsichen Landtag (“Was versteht die Staatsregierung unter Onlinejournalismus?”) wird mit einem Satz beantwortet: “Die Staatsregierung versteht unter Onlinejournalismus Onlinejournalismus.” Der Anfragende, SPD-Politiker Dirk Panter, erklärt nun, was er selbst unter Onlinejournalismus versteht. Siehe dazu auch “‘Die Staatsregierung versteht unter Onlinejournalismus Onlinejournalismus'” (cduwatch.de).

5. “Arm, aber stark”
(zeit.de, Özlem Topcu)
Özlem Topcu porträtiert Menschen, die aus der Unterschicht kommen: “Die Gesellschaft soll etwas von der Unterschicht lernen? Ja, auch das. Dafür jedoch muss man den Blick auf die Unterschicht befreien von der Arroganz der oberen Schichten. Befreien auch von der Perspektive des Unterschichtfernsehens, wo ihr Elend pornografisiert wird, das Monströse als Norm erscheint, die Kamera immer direkt ins Gesicht.”

6. “Die Wahrheit über Katzen”
(katjadittrich.de)
Katzen sind unabhängige Freigeister, intelligent und leise. Oder so.

Verwirrung garantiert

Man kennt das: Fernseher, Autos, Mobiltelefone und vor allem Geschirrspüler gehen gerne dann kaputt, wenn die Garantiezeit gerade um ist.

Doch nicht alles, was der Laie als “Garantie” bezeichnet, ist auch im juristischen Sinne eine Garantie. Dort unterscheidet man nämlich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, nach der ein Kunde – vereinfacht gesprochen – einen Anspruch darauf hat, dass ein neu erworbenes Gerät auch funktioniert, und der Garantie, die ein Verkäufer oder Hersteller einräumt und deren Leistungen über die der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. Die Gewährleistung gilt in Deutschland zwei Jahre, eine Garantie so lang, wie sie der Verkäufer oder Hersteller beim Kauf einräumt.

Diese Unterschiede sind auch für den Laien von Bedeutung, wenn er etwa ein Produkt von Apple erworben hat. Der Unterhaltungselektronikhersteller rät zum Kauf seines “AppleCare Protection Plan”, der die “einjährige Hardwaregarantie ab Kaufdatum” je nach Produkt auf zwei bzw. drei Jahre verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Apple absichtlich nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufkläre, um zum Kauf von “AppleCare” zu animieren, und hat Apple deswegen im Frühjahr abgemahnt.

Diese Unterschiede sind aber auch für Journalisten von Bedeutung, wenn sie etwa über den Brief schreiben wollen, den die EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die nationalen Verbraucherschutzminister geschrieben hat und in dem sie Apples Vorgehen beim Verkauf von “Apple Care” ebenfalls kritisiert.

Der “Spiegel” schreibt dazu in seiner aktuellen Ausgabe:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben”, heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. […] Apple habe, schreibt Reding, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, “es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben”.

Das ist, wie Sie gerade gelernt haben, falsch. Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” sind genau vertauscht.

Schuld daran ist womöglich die englische Sprache, in der Frau Reding ihren Brief an die verschiedenen Minister geschrieben hat. In dem Schreiben, das uns ebenfalls vorliegt, heißt es nämlich:

It appeared […] that, in order to make their own commercial warranties look more attractive, Apple retailers failed to provide consumers with clear, truthful and complete information on the legal guarantee from which they freely benefit under EU law.

Und an einer anderen Stelle:

Apple prominently advertised that its products come with a one year manufacturer warranty, but failed to clearly indicate the consumers’ automatic and free-of-cost entitlement to a minimum 2-year guarantee under EU-law.

Ja, fuck! Was im Englischen “commercial warranties” sind, sind im Deutschen also “kommerzielle Garantien”, und eine “(legal) guarantee” entspricht der “(gesetzlichen) Gewährleistung”.

Das muss man vielleicht nicht mal als Englischlehrer wissen. Aber als “Spiegel”-Journalist, der darüber schreibt, wäre es natürlich hilfreich.

Oder als Journalist, der die fehlerhaften “Spiegel”-Angaben für die Discounter-Agentur dapd übernimmt. Oder für Bild.de. Oder für “Focus Online”.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa, der das Schreiben ebenfalls vorliegt, schreibt korrekt von dem “gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch”, übersetzt einen Satz aber auch mindestens unsauber:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Licht aus, Spott an

Es war wohl die “Süddeutsche Zeitung”, der es als erstes aufgefallen ist:

Ein Söder zum Ausschalten.

Über den bayerischen Finanzminister Markus Söder schrieb die Zeitung:

Die neueste Gemeinheit kommt allerdings von unerwarteter Seite – genauer: von einer hinteren Seite im aktuellen Ikea-Katalog. Dort wird ein Armleuchter “Söder” zum Preis von 89 Euro feilgeboten, der Teil einer ganzen “Söder-Serie” ist, zu der auch mehrere Wand- und Hängelampen in verschiedenen Designs gehören.

Nach einer ausführlichen Durchsicht des Angebots kann man sagen: Eine große Leuchte ist dieser Söder nicht. Den Herstellerangaben zufolge verbreitet er lediglich ein “weiches Stimmungslicht”, und dem Käufer wird die Verwendung des Leuchtmittels “Sparsam” empfohlen. Selbst damit bringt Söder es laut Katalog nur zur “Energieeffizienzklasse C auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)”.

Es war nur ein kleiner Text im Regionalteil, aber natürlich genau die Sorte Meldung, die weite Kreise ziehen würde. Sehr weite Kreise:

“Augsburger Allgemeine”:
Armleuchter Söder - Jetzt neu im Ikea-Katalog. Markus Söder kann mächtig austeilen. Der CSU-Mann kann aber auch einstecken. Das muss er nun.

nordbayern.de:
Ein "Armleuchter" namens Söder. Ikea verkauft siebenarmigen Lampe mit dem Namen des bayerischen Finanzministers.

“Welt Online”:
Söder offiziell zum Armleuchter erklärt

“Focus Online”:
Bayerisch-schwedische Erleuchtung: Söder hängt bei Ikea rum

“RP Online”:
Neuheit des schwedischen Einrichtungshauses: Bei Ikea ist Söder eine sparsame Leuchte

tagesschau.de:
Schlusslicht: Ein Armleuchter namens "Söder"

“B.Z.”:
Ein Armleuchter namens Söder

tagesspiegel.de:
Namensgleichheit bei Ikea: Söder ist ein Armleuchter

“Bild”:
Verlierer: Bayerns Finanzminister Markus Söder (45, CSU) hat einen neuen Namens-Kollegen: Im neuesten Katalog des schwedischen Möbelriesen Ikea gibts einen Armleuchter, Name Söder (schwedisch für Süden), Energieeffizienzklasse C, Entsorgungstipp inklusive. BILD meint: Markus Süden!

Bild.de:
Ikea verkauft Armleuchter "Söder"

Außerdem berichteten noch die “Junge Welt”, die “Rheinische Post”, die “taz”, die “Welt kompakt”, der Kölner “Express”, der “Berliner Kurier”, die “Berliner Morgenpost”, der “Tagesspiegel”, die “Welt” und verschiedene kleine Medien über die Lampe mit dem lustigen Namen.

Die Geschichte hätte eigentlich schon vor einem halben Jahr derartige Kreise ziehen können, als die “Abendzeitung” aus München erstmals über “Söder” berichtet hatte (was diese übrigens nicht davon abhielt, jetzt noch einmal darüber zu schreiben).

Aber die “Abendzeitung” hatte damals die Chance zur naheliegenden Pointe verstreichen lassen, die die “Süddeutsche Zeitung” jetzt genutzt hat.

Eigentlich ist “Söder” nämlich gar kein “Armleuchter”:

Mit Dank an Martin K.

Wo ein Willis ist, ist auch eine Story

Wer sich im Internet irgendwo anmeldet, bekommt häufig einen Text vorgelegt, der ausgedruckt in etwa die Ausmaße des Telefonbuchs von Chicago aufweisen würde. Solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Regel so lang und sprachlich so ermüdend, dass es gut sein kann, dass man einem Anbieter sein Erstgeborenes abtritt oder der Zerstörung des Planeten Merkur zustimmt, wenn man blindlings einfach auf “OK” klickt.

Der Schauspieler Bruce Willis hat aber, wenn man Medienberichten trauen darf, offenbar irgendwie die Geschäftsbedingungen des iTunes Store, dem Musikportal des Unterhaltungsgeräteherstellers Apple, durchgearbeitet und dabei festgestellt, dass er seinen Töchtern im Falle seines Ablebens gar nicht seine digitale Musiksammlung vererben könnte. Seitdem ist er auf einer Mission, um für die Freiheit der iTunes-Nutzer und gegen Apple zu kämpfen.

Man darf diesen Medienberichten natürlich nicht trauen, auch wenn stern.de ein bisschen naiv referiert:

Das berichten übereinstimmend die britischen Boulevardzeitungen “The Sun” und “Daily Mail”.

Die “Sun” und die “Daily Mail” sind als Quellen ungefähr so seriös wie der Freund des Schwagers einer Arbeitskollegin oder das nordkoreanische Staatsfernsehen.

Die “Daily Mail” schrieb zum Beispiel am Sonntag:

Bruce Willis sieht man eigentlich eher, wenn er Explosionen entkommt und Terroristen bekämpft, um die Welt zu retten.

Sein letzte Kampf allerdings führt ihn in die deutlich leisere Welt des Gerichtssaals — obwohl er sich immer noch einem beeindruckenden Gegner stellt.

Es heißt, der Hollywood-Actionheld überlege, juristisch gegen den Technologiegiganten Apple vorzugehen, weil er seinen Töchtern seine digitale Musiksammlung hinterlassen möchte.

(Übersetzung von uns.)

Das klingt so vage, dass die “Daily Mail” das Gleiche vermutlich über jede andere Person hätte schreiben können, ohne dass sie dabei unkonkreter hätte werden müssen.

Die “Daily Mail” schreibt von verschiedenen Plänen, mit denen Willis “angeblich” sein Vorhaben umsetzen will. Aber woher sie ihre angeblichen Informationen hat, das schreibt sie nicht.

Das einzige wörtliche Zitat im Artikel stammt dann auch gar nicht von Bruce Willis:

Anwalt Chris Walton sagte: “Viele Leute werden überrascht sein, wenn sie erfahren dass all die Lieder und Bücher, die sie über die Jahre gekauft haben, ihnen tatsächlich gar nicht gehören. Es ist ganz natürlich, dass man sie an eine nahestehende Person weitergeben will.”

(Übersetzung von uns.)

Diesen Chris Walton zitiert auch die “Sun”. Außerdem hat sie herausgefunden, dass Willis’ Downloads “Berichten zufolge Klassiker von den Beatles bis zu Led Zeppelin enthalten”.

An dieser Stelle hätte man stutzig werden und sich fragen können, warum die Musiksammlung eines 57-Jährigen eigentlich so viele Downloads mit der Musik seiner Jugend enthalten soll — das dürfte Willis doch noch alles auf Vinyl oder CD haben.

Aber warum nachdenken, wenn “Sun” und “Daily Mail” übereinstimmend über den Fall schreiben?

Bild.de:
WEIL ER SEINE MUSIKSAMMLUNG VERERBEN MÖCHTE: Bruce Willis legt sich mit Apple an

krone.at:
Bruce Willis fordert mehr Rechte an Musiksammlung

oe24.at:
Bruce Willis will iTunes von Apple verklagen

kurier.at:
Bruce Willis will Apple wegen iTunes klagen

heute.at:
Wegen iTunes: Bruce Willis will Apple verklagen

20min.ch:
Verklagt Bruce Willis Apple — wegen iTunes?

“Focus Online”:
Rechtsstreit um iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis will Apple verklagen

“Focus Online” hatte es sogar geschafft, sich nicht auf “Sun” und/oder “Daily Mail” zu berufen, sondern auf das Trashmeldungaufbereitungsportal pressetext.com, wo sie den britischen Anwalt, den die “Daily Mail” (etwas undeutlich) als Experten befragt hatte, gleich zu “Willis’ Rechtsanwalt” gemacht hatten.

Dann passierte gestern etwas Unvorhergesehenes: Ein Twitter-User gab Bruce Willis’ Ehefrau Emma einen Rat, wie er seinen Töchtern ganz leicht den Zugang zu den iTunes-Songs sichern konnte — und Emma antwortete schlicht, die ganze Geschichte sei gar nicht wahr:

Einige Medien wie stern.de, 20min.ch und zdnet.de aktualisierten daraufhin ihre Artikel, andere wie “Focus Online” veröffentlichten einfach einen weiteren Artikel zur Frage, was eigentlich nach dem Tod mit der iTunes-Bibliothek passiert.

Wiederum andere Medien wie “Welt Online” veröffentlichten nach dem Dementi heute einfach irgendwelche feuilletonistischen Aufsätze, als sei nichts geschehen:

Warum Bruce Willis Apple verklagen will: Der Actionstar will seine Musiksammlung einmal vererben. Doch nach seinem Tode gehören die Dateien wieder Apple. Nun erwägt Bruce Willis eine Klage. Sein Tun ist von erhabener Sinnlosigkeit.

Am Nachmittag brachte “Welt Online” dann dieses “Update”:

Update: Inzwischen hat sich die Ehefrau von Bruce Willis, Emma Heming-Willis, bei Twitter zu Wort gemeldet und die Meldung, Bruce Willis würde Apple verklagen wollen, wörtlich als “nicht wahre Geschichte” bezeichnet.

“Inzwischen” im Sinne von “gestern”.

Charles Arthur hat die Geschichte der offensichtlichen Falschmeldung für das Technikblog des “Guardian” aufgeschrieben und hat eine gleichermaßen alberne wie plausible Erklärung:

Lasset also die Suche für den Ursprung dieser Geschichte beginnen. Es gibt einen Artikel vom 23. August auf Marketwatch, der eine seltsame Ähnlichkeit aufweist — aber es gibt dort keine Erwähnung einer Anfechtungsklage. Es geht nur um Nachlässe und Testamente (“Estates and Wills”).

Was uns zum erschaudernden Innehalten bringt: könnte es sein, dass jemand die Erwähnung von “Estates and Wills” sah und dachte, es seien “estates and Willis”?

(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 18.10 Uhr: Am späten Nachmittag, als die Geschichte so richtig schön “durch” war, legte die “Financial Times Deutschland” in ihrem Internetauftritt nach:

iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis trickst Apple aus

Der Text erzählt die bekannte Mär, nach der Bruce Willis Apple verklagen wolle, und endet mit diesem bemerkenswerten Absatz:

Seine Ehefrau Emma Heming ließ auf Twitter zwar dementieren, Willis selbst wolle Apple verklagen. Ein User schlug ihr daraufhin eine denkbar simple Lösung vor: “Sag Bruce doch einfach”, schreibt RichieD, “er soll seinen Töchter seine iTunes Passwörter geben. Dann wird er ewig leben.”

Ein “doch” folgt auf das “zwar” nicht mehr.

Mit Dank an Stefan G.

Beschneidung, Paywalls, Carly Rae Jepsen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Chronik einer beispiellosen Debatte”
(tagesspiegel.de, Jost Müller-Neuhof)
Anfang Mai fällt das Kölner Landgericht ein Berufungsurteil zur rituellen Beschneidung von Jungen. Sechs Wochen lang passiert gar nichts, dann beginnt eine beispiellose öffentliche Debatte, gesteuert von einem Rechtsprofessor, einer Staatsanwältin und einem Richter, anfangs nur von einzelnen Journalisten unterstützt.

2. “Einmal zahlen, überall lesen”
(medienwoche.ch, Nick Lüthi)
Während viele Verlage noch daran arbeiten, im Internet mit ihren Inhalten Geld zu verdienen, sind drei osteuropäische Länder schon weiter: In Polen, Slowenien und vor allem der Slowakei gibt es “nationale Paywalls” als verlagsübergreifende Bezahllösung für Online-Inhalte. Ein Experiment mit erstaunlichen Nebeneffekten: “Erfreuliche Auswirkungen hat die Paywall auf die Leserkommentare. ‘Mit der Paywall hat sich die Qualität der Kommentare schlagartig verbessert’, sagt Radoslav Augustin, Projektmanager beim Portal der Tageszeitung SME.”

3. “The fight for control of the internet has become critical”
(guardian.co.uk, John Kampfner, Englisch)
Das Internet droht immer mehr zum Opfer staatlicher Kontrolle und Zensur zu werden. “All governments, whatever their hue, cite similar threats: terrorism and organised crime, child pornography and intellectual property are the ones most commonly used. Unsurprisingly these, and local variants, are used by dictatorships, who need merely to point to precedents set in the west to counter any criticism with the charge of hypocrisy.”

4. “Zwischenbilanz zu Spitzers ‘DigitaleDemenz'”
(carta.info, Martin Lindner)
Martin Lindner liest und kommentiert Manfred Spitzers medial durchgefeaturetes Buch “Digitale Demenz”: “Es liest sich über weite Strecken wie eines dieser osburen Bücher im Eigenverlag, mit denen selbsternannte Warner und Weltretter in der untergegangenen Gutenberg-Galaxis ihre wirren Meinungen mikropublizierten, vor der Erfindung des Blogs.”

5. “The New Rise of a Summer Hit: Tweet It Maybe”
(nytimes.com, Ben Sisario, Englisch)
Carly Rae Jepsens “Call Me Maybe”, der Sommerhit des Jahres, wurde nicht durch Plattenfirmen-PR und Radioeinsätze zum Megahit, sondern durch Justin Bieber, Twitter, YouTube und jede Menge Fan-Videos. “‘Call Me Maybe’ is a watershed case for the use of social media as a marketing tool, but the song’s success will be difficult to replicate — even for Ms. Jepsen as she prepares to release her album. No matter how hard a record company might push, popularity online depends on the enthusiasm of individual fans.”

6. “Neu am Kiosk: ‘Schöner Wohnen’ in Botschaften – Assange-Special!”
(extra3.blog.ndr.de)

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