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dpa, sid  etc.

Nichts zu berichtigen

Der 13. Spieltag der Fußball-Bundesliga stand offensichtlich unter keinem guten Stern. Neben der medialen Überforderung in einem anderen Fall (BILDblog berichtete) gab es auch noch diese Schlagzeile, die so oder so ähnlich durch viele Medien ging (hier: “Welt Online”):

Bundesliga Hooligan verliert bei Fan-Randale in Köln einen Arm Während einer heftigen Auseinandersetzung zwischen gewalttätigen Fußballfans in Köln wurde ein Schläger vor einen Zug gestoßen. Er überlebte schwer verletzt.

Das Mitleid in den Leserkommentaren hält sich dabei in Grenzen. Auf “Welt Online” heißt es etwa:

Hooligan vs Hooligan, also nichts tragisches. Wer sich freiwillig und mutwillig in Gefahr begibt, muss halt mit den Konsequenzen rechnen. Gilt schließlich auch für jeden Straftäter.

Oder:

Hätte ruhig mehr als nur der Arm sein können, auf sowas kann man gut verzichten.
Wenigstens wird er wohl künftig Ruhe geben…zumindest eine Sorge weniger

Dass es sich bei dem verletzten Nürnberg-Fan überhaupt um einen Hooligan handeln soll, geht auf Berichte des bayrischen Landesdienstes von dpa und des Sportinformationsdienstes sid vom Sonntag zurück, deren Überschriften “Nürnberger Hooligan verliert Arm bei Schlägerei” bzw. “Schlägerei in Köln: Hooligan verliert Arm” lauteten. Im dpa-Bericht heißt es unter anderem:

Ein Nürnberger Fußball-Hooligan hat bei einer Schlägerei mit Mainzer Fans im Kölner Hauptbahnhof einen Arm verloren. (…) Das Opfer war der Polizei selbst als sogenannter “Gewalttäter Sport” bekannt und zur Personenkontrolle ausgeschrieben.

So eindeutig, wie dpa und sid sie darstellen, scheint die Sachlage jedoch nicht zu sein. Am Montag meldet sich die Nürnberger Ultraabspaltung “Banda di Amici” zu Wort und wehrt sich gegen die Bezeichnung des Verletzten als Hooligan:

Unser Gruppenmitglied (…) war weder einer der körperliche Gewalt gesucht hat, noch war er in irgendeiner Weise vorbestraft. Sein viel zitierter “Gewalttäter Sport” Eintrag stammt von den Vorfällen beim Derby Heimspiel im Februar 2010, wo er einen Freispruch erster Klasse erhielt.

Auch der Nürnberger Sport-Vorstand Martin Bader sagt in einem Interview auf fcn.de, dass der verletzte Clubfan seinen Informationen zufolge kein Hooligan ist. Und im Onlineauftritt des “Kölner Stadtanzeigers” heißt es:

Der Kölner Oberstaatsanwalt Alf Willwacher konnte Medienberichte nicht bestätigen, nach denen es sich bei dem Opfer um einen polizeibekannten Hooligan handeln soll.

In der “Allgemeinen Zeitung” und auf nordbayern.de, dem gemeinsamen Onlineauftritt der “Nürnberger Nachrichten” und der “Nürnberger Zeitung”, werden sogar ernsthafte Zweifel an der ursprünglichen Darstellung laut. So wird inzwischen auch ein Unfall nicht mehr ausgeschlossen:

Zeugen, die keiner Fangruppe angehören, gaben mittlerweile Hinweise darauf, dass es sich auch um einen Unfall gehandelt haben könnte. “Sie haben ausgesagt, dass der 19-Jährige über die Bahngleise gelaufen war und dabei vor den Zug gefallen sei”, sagte der ermittelnde Kölner Oberstaatsanwalt Alf Willwacher der Nürnberger Zeitung. Die Ermittlungen laufen nun in beide Richtungen.

Kein Wunder also, dass sich jetzt auch noch die “Rot-Schwarze Hilfe”, eine Art Hilfsorganisation für FCN-Fans, die mit Justiz oder Presse in Konflikt geraten sind, eingeschaltet hat. Sie schreibt:

Tatsache ist, dass der Geschädigte (Mitglied der RSH) noch nie strafrechtlich verurteilt wurde. Die Nürnberger Polizei hat ausdrücklich bestätigt, dass die Pressemeldung der Deutschen Presseagentur von gestern falsch ist.

Über den für den Fall zuständigen RSH-Anwalt wurde daher die Deutsche Presseagentur aufgefordert, die Meldung zu widerrufen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung noch am heutigen Tage abzugeben.

Die Deutsche Presseagentur bestätigte uns gegenüber den Eingang einer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, wies die Vorwürfe jedoch zurück und flüchtete sich in Details:

1. Ja, wir sind durch einen Anwalt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden.

2. Nein, wir haben keine solche Erklärung abgegeben und werden das nach derzeitigem Erkenntnisstand auch nicht tun.

3. Unsere Berichterstattung war nicht falsch, sondern jederzeit durch gute Quellen bei Polizeibehörden gedeckt.

(…)

Was die Verwendung des Begriffs “Hooligan” angeht (…): Wir schreiben in unserer Berichterstattung im Konjunktiv und unter Verweis auf die uns vorliegenden Polizeiquellen, der Betroffene sei “der Polizei als sogenannter ‘Gewalttäter Sport’ bekannt”. Wir behaupten nicht selbst, dass er ein solcher “Gewalttäter Sport” ist. Dass sein Mandant in der entsprechenden Datei als “Gewalttäter Sport” geführt wird, hat übrigens auch sein Anwalt uns gegenüber nicht bestritten – er erklärt lediglich, eine solche Eintragung in die Datei sei nicht gleichzusetzen mit der Behauptung, der Betroffene sei auch tatsächlich ein “Gewalttäter”. Aber, wie gesagt, dies hat die dpa ja auch nie behauptet.

Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH hat an ihrer Berichterstattung nichts zu widerrufen oder zu berichtigen.

Man muss wohl schon Jurist (oder dpa-Mitarbeiter) sein, um in den Sätzen “Ein Nürnberger Fußball-Hooligan hat bei einer Schlägerei (…) einen Arm verloren” und “Das Opfer war der Polizei selbst als sogenannter ‘Gewalttäter Sport’ bekannt und zur Personenkontrolle ausgeschrieben” die feine Nuancierung zu erkennen, dass es sich nur um einen “Hooligan” oder “Gewalttäter Sport” handeln könnte.

Unterdessen hat dapd schon längst eine neue Nachricht gemeldet. Die Überschrift lautet: “Verunglückter Fan kein Hooligan”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 27. Oktober: In einer Meldung vom Freitag geht jetzt auch dpa deutlich differenzierter mit dem Fall um. Unter anderem heißt es dort:

Der 19-Jährige wird nach Angaben des bayerischen Innenministeriums in der Datei “Gewalttäter Sport” geführt. Auf diese Liste kann man nach Polizei-Angaben auch kommen, ohne jemals selbst gewalttätig geworden zu sein. Es kann dafür ausreichen, dass jemand zu einer Gruppe gerechnet wird, aus der heraus Straftaten begangen werden. Das bayerische Innenministerium will keine Angaben dazu machen, weshalb der 19-Jährige in die Gewalttäter-Datei aufgenommen wurde.

Der junge Mann hat mittlerweile über seinen Anwalt Jahn-Rüdiger Albert bestreiten lassen, dass er Gewalttäter sei. “Mein Mandant ist keinHooligan und gehört auch keiner Hooligan-Gruppierung an”, versicherte Albert. Der 19-Jährige sei auch zu keinem Zeitpunkt verurteilt worden, weder wegen einer Gewalttat im Zusammenhang mit einem Fußballspiel noch wegen sonstiger Delikte.

Die Rot-Schwarze Hilfe nennt diese Zeilen einen “riesigen Erfolg” und sieht darin ein Einknicken der dpa.

Kafkaösk

Es geschieht eher selten, dass die renommierte “Frankfurter Allgemeine Zeitung” ihre Artikel mit einem Ausruf eröffnet. Und doch stand es gestern so im Blatt:

Ha! Europa ist besser, als man zu unterstellen bereit ist. Das Unterfangen des ominösen Gehlen & Schulz Verlags, massiv fehlerhafte, EU-subventionierte Kafka-Bücher an Schulen zu verschenken, über das auch dieses Feuilleton berichtete, hat sich als Kunstaktion der österreichischen Gruppe “The Birdbase”zu erkennen gegeben. Zu Recht also hat die EU-Kommission auf Nachfrage die Förderung dementiert.

Nun klingt “Ha!” vielleicht ein bisschen zu sehr nach “Siehste, hab ich doch immer gesagt!”. Der geeignetere Einstieg in den Artikel wäre vielleicht eher ein “Ups!” gewesen, im Sinne von “Oh Gott, ist uns das peinlich. Hamse mal grad ein bisschen Staub zur Hand, in den wir uns kurz werfen könnten?”.

Doch von Anfang an:

Anfang November hatte die österreichische “Kronen Zeitung” über eine “Sprach-Entgleisung” berichtet:

Franz Kafka würde sich im Grabe umdrehen! Ein von der EU groß gefördertes Buch für 40 heimische Schulen bringt den Jugendlichen nicht “Das Schloss” des deutschsprachigen Schriftstellers näher, sondern bloß eine Aneinanderreihung absurder Rechtschreibfehler, zu denen der Verlag “Gehlen und Schulz” sogar noch steht.

Von einem “hohen Fremdschämpotenzial” beim Durchblättern der fehlerhaften Schullektüre schrieben die beiden Autoren der “Kronen Zeitung” und zitierten aus der Pressemitteilung des Verlages:

“Schuld daran ist ein Softwarefehler”, erklärt der Herausgeber Adrian Schulz. “Das wird es bei den nächsten Büchern nicht mehr geben.” Der EU war die Pannenserie offensichtlich völlig egal – gefördert wurde das Projekt mit einem sechsstelligen Betrag.

Sofort stieg auch die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” mit ein und schrieb unter der Überschrift “Kafkas Hinrichtung, von der EU gefördert”:

Zurzeit beglückt das Verlagshaus Gehlen und Schulz ungefragt Schulen im deutschsprachigen Raum mit einem Kafka-Geschenk: je einem Karton Gratisexemplare des Romans “Das Schloss”. Den nämlich hat der zu diesem Behuf gegründete Verlag in einer sagenhaften Zwei-Millionen-Auflage gedruckt, und zwar in einer vor Fehlern nur so strotzenden Ausgabe. Softwareprobleme seien dafür verantwortlich, heißt es.

Man kann der “FAZ” (anders als der “Kronen Zeitung”) nicht vorwerfen, sich nur auf die schriftlichen Erklärungen des Verlags verlassen zu haben:

Bislang sind etwa zweitausend Bücher an vierzig Schulen gelangt. Im Gespräch mit dieser Zeitung weist [Verleger] Adrian Schulz darauf hin, dass auch alle weiteren Exemplare verschickt würden: Gedruckt sei gedruckt. Die Fehler verleugne man nicht, sondern gehe sie “aggressiv” an. Schulz bestätigt die Finanzierung durch ein EU-Programm: Eine sechsstellige Summe sei geflossen. Eine Agentur in Brüssel habe den Kontakt vermittelt, nähere Angaben mache er dazu nicht. Man habe bei der Sache nicht schlecht verdient. “Das Schloss” sei einfach deshalb ausgewählt worden, weil es auf den Curricula stehe. Die Geldgeber hätten sich für die Auswahl nicht interessiert.

Die Pressestelle der Europäischen Kommission hat eine zügige Stellungnahme zugesagt, die aber dennoch auf sich warten lassen könne, “weil man da tief graben muss”. Wir warten mit Spannung, denn sollte sich die öffentliche Förderung bewahrheiten, hätten sich vor allem die Geldgeber blamiert.

Blöderweise hat die “FAZ” nicht mit dem Verleger Adrian Schulz gesprochen (bzw. dem “Verleger” in Anführungszeichen, wie die Zeitung selbst schreibt), sondern einem Mann, der sich als Verleger Adrian Schulz ausgegeben hat. Vom Verlag Gehlen & Schulz, den es nicht gibt.

Edition: Diese Reihe an neu verlegeten Klassikern ist das Herz von Gehlen und Schulz. Die Idee war es, die besten deutschsprachigen Klassiker, von Goethe bis Schiller, in einer neuen Edition zusammenzustellen.

Andererseits gibt es da ja eine schmucke Internetseite über die Klassiker-Edition von Gehlen & Schulz und es könnte ja gut sein, dass der bisher völlig unbekannte Verlag tatsächlich “zu diesem Behuf gegründet” wurde. Um festzustellen, dass der Verlag nicht existiert, hätten die Reporter der “FAZ” also schon ins österreichische Handelsregister schauen müssen.

Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass es der “FAZ” offenbar reichte, dass der Mann, den die Zeitung für einen Verleger hielt, behauptet hatte, EU-Fördergelder erhalten zu haben. “Eine Quelle ist keine Quelle”, lernt man in der Journalistenschule, “Da könnte ja jeder kommen”, würden Großmütter sagen. FAZ.net reichte die eine Quelle, um in der Dachzeile “Steuerverschwendung” anzuprangern.

Bild.de, bekannt für editionsphilologische Arbeiten, gab den entsetzten Bildungsbürger:

Gut, dass Franz Kafka das nicht mehr erleben muss.

Der österreichische Verlag “Gehlen und Schulz” brachte Kafkas Roman „Das Schloss“ heraus, verteilte ihn an 40 Schulen – doch das Buch strotzt vor Rechtschreibfehlern. Der Skandal: Es wurde großzügig mit EU-Geldern gefördert.

Nach neun Tagen hatte die “FAZ” dann endlich eine Antwort von EU-Seite vor, die mehr Fragen aufwarf, als sie beantwortete:

Sowohl Gabriele Imhoff von der Berliner Pressestelle der EU-Kommission als auch Dennis Abbott, Pressesprecher der Kommission für Bildung und Kultur, haben dieser Zeitung inzwischen mitgeteilt, dass man keine Hinweise auf eine Förderung des Projekts durch die EU-Kommission gefunden habe. Der Verleger hat auf dieses – wenngleich nicht definitive – Dementi nun mit einer Stellungnahme reagiert, die sprachlos macht: “Ich habe keine Ahnung, wer das jetzt finanziert hat – EU, Österreich, BMVIT, egal. Ich habe auch keine Ahnung, wie diese Tippfehler in das Buch gekommen sind.”

Und obwohl die Stellungnahme des angeblichen Verlegers immer grotesker wurde (“In Nordkorea ist bestimmt jeder Buchstabe dort, wo er sein soll. Das wäre doch das, was ihr wollt. Staatskonformer Mist, richtig buchstabiert.”), schöpfte die “FAZ” offenbar keinerlei Verdacht. Zumindest keinen an der Existenz des Verlags:

Zu klären bleibt neben allem haarsträubenden Amüsement gleichwohl, ob hier allein österreichische Mittel verbrannt wurden oder doch auch EU-Gelder.

Die “Kronen Zeitung” ist, wie man beim Topfschlagen sagen würde, ganz “heiß” dran, scheint die Spur aber nicht weiter verfolgen zu wollen:

Verliert dieser Verleger völlig den Bezug zur Realität, oder macht er sich über alle lustig? (…) Kenner der Szene sind erstaunt. Ein Insider: “Niemand kennt diesen Verlag. Man könnte fast glauben, es handle sich um ein Kunstprojekt.”

Inzwischen hatte die Geschichte auch boersenblatt.net erreicht, seines Zeichens Zentralorgan des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

Die “FAZ” hat nun recherchiert, dass das Buch, anders als vom Verlag angegeben, soweit bekannt ist, gar nicht durch EU-Gelder mitfinanziert wurde. Man habe keine Hinweise auf eine Förderung, hat die EU mitgeteilt.

Spätestens beim Börsenverein, dem Veranstalter der Frankfurter Buchmesse, hätte jemandem auffallen sollen, dass der Verlag nicht existiert.

Doch erste Zweifel traten erst zwei Tage später auf, als die österreichische “Presse” von einer erstaunlichen Entdeckung berichtete:

Nun dürfte es neuen Ärger geben Und zwar rechtlichen: Die ISBN, die im Buch angegeben wird, ist vom österreichischen Autor Thomas Glavinic abgeschrieben, dessen Roman “Lisa” unter der Nummer läuft. Nur die Prüfziffer am Ende der Nummer ist mit “0” anders als die von Glavinic mit “3”.

“Dabei handelt es sich um einen echten Betrüger. Die Nummer gehört dem Hanser Verlag”, sagt Mirjam Glaser von der deutschen ISBN-Stelle. Der Hanser Verlag selbst möchte nun die Adresse von “Gehlen & Schulz” ausfindig machen und auffordern, die Verwendung der Nummer zu unterlassen. Auch rechtliche Schritte hält der Verlag für nicht ausgeschlossen.

Es war also offensichtlich nicht damit zu rechnen, dass irgendjemand auf Medien- oder Buchhandelsseite in absehbarer Zeit durchschauen würde, was hier gespielt wurde — und das, obwohl das absichtsvolle Täuschen von Journalisten spätestens seit einigen Jahren zum Standardrepertoire von PR gehört. The BirdBase, die Erfinder von “Gehlen & Schulz”, “Adrian Schulz” und der “Klassiker-Edition” gingen also am Donnerstag von sich aus an die Öffentlichkeit:

Dahinter steht die Aktionsgruppe “The BirdBase”, die mit der ungewöhnlichen Aktion Kritik am schlechten Bildungssystem in Österreich üben wollte. “Wir wollen, dass über das Bildungs- und Schulsystem in Österreich gesprochen wird, wir wollen, dass ein Land wieder redet, denkt und nicht vor sich hin schweigt. Denn wenn sich nichts ändert, werden vielleicht in 20 Jahren solche Bücher der Normalfall sein”, schrieb die Gruppe gestern, Mittwoch, in einem E-Mail an die “Presse”.

boersenblatt.net berichtete über die neuerliche Entwicklung in dem Fall, die “FAZ” nutzte die Gelegenheit zu ihrem unpassend triumphalen “Ha!” und verschwand dann zwischen allen Wirklichkeitsebenen:

Vielleicht ist die ominöse Künstlergruppe auch nur eine Erfindung der EU, um sich elegant aus der Affäre zu ziehen?

Und die “Kronen Zeitung”, bei der alles angefangen hatte? Nun, die gibt sich weniger zerknirscht und mehr angepisst:

Sie haben alle gefoppt – und sind auch noch stolz darauf. Hinter dem Kafka- Buch mit den 1.850 Rechtschreibfehlern (siehe Infobox) steckt die Aktionsgruppe “The BirdBase”, die vor schlechter Bildung warnen will. Ziele hat die Clique aber keine.

Bild, RTL  etc.

Kachelmann-Paparazzo verliert doppelt

Hier sehen wir Jörg Völkerling bei der Arbeit:

Der Mann ist Journalist und Fotograf. Hier sitzt er im Frühling 2011 in der Nähe der Wohnung von Jörg Kachelmann und wartet auf eine neue Gelegenheit, den Wetter-Moderator vor die Kamera zu bekommen.

Das ist ihm schon einmal auf spektakuläre Weise gelungen. Im April vergangenen Jahres hatte Völkerling von der “Bild am Sonntag” den Auftrag bekommen, den damaligen Untersuchungshäftling Kachelmann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim zu zeigen. Er baute seine Foto- und Videoausrüstung in der Küche eines Gebäudes auf, das sich gegenüber der Justizvollzugsanstalt Mannheim befindet. Von dort aus gelang es ihm — bevor er erwischt und der Wohnung verwiesen wurde — Kachelmann beim Hofgang zu fotografieren. Die Aufnahmen wurden von “Bild”, Bild.de, RTL und dem Online-Auftritt des Schweizer “Blick” veröffentlicht.

Nun ist Völkerling ein Mensch, der durchaus anerkennt, dass es so etwas wie Persönlichkeitsrechte gibt. Er meint nicht, dass man einfach jeden fotografieren und die Bilder dann veröffentlichen darf. Das Foto von ihm im Auto, zum Beispiel, hätte Kachelmann nicht über Twitter verbreiten dürfen, meint er.

Das Bild von Kachelmann beim Hofgang hingegen sei zulässig, denn Kachelmann sei außerordentlich prominent und nehme öffentlich zu sozialen Problemen Stellung. Dass er sich als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt befunden habe, sei ein Vorgang der Zeitgeschichte, der durch die Fotos dokumentiert werde. Die Bilder ermöglichten es dem Leser, sich über die Unterbringung Kachelmanns eine eigene Meinung zu bilden. Außerdem habe sich Kachelmann selbst hinterher öffentlich zu den Haftumständen geäußert — warum sollte man dann nicht Fotos, die diese Umstände dokumentieren, veröffentlichen dürfen?

Das Landgericht Köln widersprach Völkerlings Vorstellungen vom Persönlichkeitsrecht jetzt gleich doppelt: Er durfte Kachelmann nicht fotografieren. Kachelmann ihn schon.

Das Gericht urteilte, Kachelmann habe sich

in einem abgeschiedenen, jedenfalls der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum [befunden] und musste nicht damit rechnen, dass Lichtbilder von ihm angefertigt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Kläger selbst durch seine Inhaftierung keine Möglichkeit hatte, sich weiter in einen privaten Raum zurückzuziehen. Vielmehr war er aufgrund der Umstände gezwungen, den Gefängnishof zu nutzen. (…) Dieser Bereich ist (…) als Rückzugsbereich anzusehen, der im Rahmen der Bildberichterstattung den Einblicken Dritter grundsätzlich zu entziehen ist, zumal auch der Nachrichtenwert der Lichtbilder von untergeordneter Bedeutung ist.

Das Gericht gab der Klage Kachelmanns statt, Völkerling die Verbreitung der Fotos, die ihn nach seiner Ansicht stigmatisierten und vorverurteilten, zu untersagen. Es bestätigte eine entsprechende einstweilige Verfügung (BILDblog berichtete).

Die Gegenklage, mit der Völkerling Kachelmann das Foto von sich verbieten lassen wollte, wies das Gericht hingegen zurück. Das Bild sei “von zeitgeschichtlichem Interesse”:

Der Umgang der Medien mit Prominenten, insbesondere die Art und Weise wie die Berichterstattung über Prominente und die Bebilderung derselben erfolgt, ist bereits grundsätzlich von gesellschaftlicher Relevanz und von öffentlichem Interesse, da der Umgang miteinander die gesellschaftlichen Grundlagen berührt. Dieses öffentliche Interesse ist im vorliegenden Fall zudem noch dadurch gesteigert, dass die Berichterstattung über den Kläger, das gegen diesen geführte Strafverfahren aber auch der Umgang der Medien hiermit, ein wesentliches Thema der Jahre 2010 und 2011 war und großen öffentlichen Widerhall gefunden hat. Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt. Der Beklagte, wenn auch selbst nicht bekannt, war in seiner Eigenschaft als Journalist und Fotograf – wie auch die Klage zeigt –  an dieser vielfach persönlichkeitsrechtsverletzenden (Bild-) Berichterstattung über den Kläger beteiligt. Dies und seine Arbeitsweise wird durch die streitgegenständliche zeitnah veröffentlichte Fotografie dokumentiert, die geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Umstände von Medienberichterstattung zu erbringen.

Völkerling, der keine Unterlassungserklärung unterschreiben wollte und gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt hatte, muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Landgericht Köln, 28 O 225/11

Korrektur, 14:45 Uhr. Ursprünglich hatten wir Völkering statt Völkerling geschrieben.

OPAL, Apple, Staatstrojaner

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “7 ultimative Tipps für Journalisten, damit Sie auch morgen noch einen Job haben”
(gutjahr.biz, Richard Gutjahr)
“Streichen Sie das Wort ‘Synergien’ bitte noch heute aus Ihrem Wortschatz. Verbrennen Sie Ihre Social Media Guidelines. Lesen Sie keine Zeitung mehr. Zerschnippeln Sie Ihren Presseausweis. Zertrümmern Sie Ihr iPad. Meiden Sie Bedenkenträger. Denken Sie nicht an Geld.”

2. “Und weiter geht’s: Bilds Ökostrom-Bashing”
(klima-luegendetektor.de)
Der “Klima-Lügendetektor” kritisiert die “Bild”-Titelgeschichte vom Samstag. Sie lautete: “Irrsinn: Deutschland verschenkt Strom ins Ausland … und wir kaufen ihn für teures Geld zurück”.

3. “Die LVZ und die Pipeline. Eine Liebesgeschichte.”
(somereason.blogsport.eu)
Berichte über die Erdgasleitung OPAL kommen in der “Leipziger Volkszeitung” als “Werbespecials” daher. “Wer sich darüber beschweren will, darf sich übrigens an den Deutschen Presserat wenden. Bester Ansprechpartner dort ist dessen Vorsitzender – der LVZ-Chefredakteur Bernd Hilder.”

4. “Apple-Bashing bei der SZ”
(kaliban.de)
Was der Ressortleiter und Chefreporter des Wirtschaftsteils der “Süddeutschen Zeitung” über Apple und Steve Jobs schreibt.

5. “Der börsennotierte Körper”
(freitag.de, Ronnie Vuine)
Ronnie Vuine staunt, “wie sehr man in Netz und Presse Technologieunternehmen mit Ponyhöfen verwechselt” und über die Reaktionen auf den Tod von Steve Jobs: “Beides, die Trauer wie das Urteil über den Charakter, nimmt eine Vertrautheit an mit einer Person, wo niemals eine war.”

6. “Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – von Bundestrojanern, Drohnen und allgemeiner Trotteligkeit”
(schmalenstroer.net)
“Kritiker und Gegner staatlicher Überwachungsmaßnahmen rechnen immer mit dem schlimmsten, dem perfekten Staatsapparat, der effizient arbeitet. In der Realität sieht dies immer wieder anders aus.” Siehe dazu auch “Der Staatstrojaner in dreieinhalb Minuten” (youtube.com, Video, 3:29 Minuten)

Zu viel Gas gegeben

Sie heizen mit Gas? Dann haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie.

Zuerst die schlechte: Gas wird laut den Internetvergleichsportalen Verivox und Check24 um gut zehn bis elf Prozent teurer.

Und jetzt die gute: So hoch, wie Bild.de die Mehrbelastung angibt, ist sie dann doch nicht:

Auf einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt (Jahresverbrauch: 20 000 Kilowattstunden) könnten Mehrbelastungen von gut 100 Euro im Monat zukommen.

Da der “durchschnittliche Vier-Personen-Haushalt” nur in den seltensten Fällen über 1.000 Euro monatlich für Gas bezahlt, darf davon ausgegangen werden, dass die von Bild.de berechnete Mehrbelastung nicht monatlich sondern jährlich anfällt.

Und so sehen das auch die beiden Vergleichsportale, die Bild.de als Quelle angibt.

Verivox:

Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh) müsse mit einer jährlichen Mehrbelastung von 126 Euro rechnen

Check24:

Im Durchschnitt steigen die Preise für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) um 144 Euro oder elf Prozent.

Mit Dank an Hendrik G.

Nachtrag, 28. September: Bild.de hat sich inzwischen — ohne jeglichen Hinweis — korrigiert. Aus den “gut 100 Euro im Monat” wurden “Mehrbelastungen von mehr als 100 Euro im Jahr”.

Der neue Milchmädchenatlas

Erst vergangene Woche versuchten wir anhand des sogenannten “Einbruchs-Atlas” der Bremer Regionalausgabe von “Bild” zu erklären, warum es sinnlos ist, bei der Erstellung von Karten nur absolute Zahlen einzubeziehen und etwa die Einwohnerzahlen der einzelnen Teilgebiete und andere Faktoren zu ignorieren.

Zu Bild.de ist das anscheinend nicht durchgedrungen. Dort gibt es jetzt den “neuen Pleite-Atlas”, der anzeigt, wo in Deutschland die meisten Privatinsolvenzen angemeldet werden:

Viele Deutsche geraten in die Privatinsolvenz. BILD.de zeigt den Bundesländervergleich: Dunkel gefärbte Länder weisen eine große Anzahl zahlungsunfähiger Bürger auf, die hellen eine niedrige Drucken Versenden Bookmarken Teilen Privat-Insolvenzen Der neue Pleite-Atlas

Es überrascht wenig, dass es genau in den Ländern die meisten Privatinsolvenzen gibt, in denen am meisten Menschen leben: NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Kleinere Bundesländer wie Bremen hingegen schneiden automatisch gut ab.

Viel nützlicher wäre es gewesen, die Anzahl der Privatinsolvenzen mit den Einwohnerzahlen zu verrechnen. Dass der “Pleite-Atlas” ein Muster ohne Wert ist, geht sogar aus dem Artikel auf Bild.de hervor:

Bei den relativen Werten je 100 000 Einwohner gestaltet sich besonders die Schuldnersituation im Norden kritisch.

Die meisten Pleitiers pro 100 000 Einwohner leben in Bremen (162 Fälle), Hamburg (119), Niedersachsen (110) und Schleswig-Holstein (108). Während der Bundesdurchschnitt bei 84 Fällen je 100 000 Einwohner rangiert, stehen Bayern mit 61 Privatinsolvenzen, Baden-Württemberg (62) und Thüringen (74) im Ländervergleich am besten da.

Mit Dank an Mike W. und Boris.

“… drei mal hoch!”

Am Dienstag ist in Plymouth, im Süden Englands, ein Junge zur Welt gekommen. Er kam eine Woche nach dem berechneten Geburtstermin, aber gerade rechtzeitig, es in die Lokalzeitung zu schaffen: Er hat nämlich nun am selben Tag Geburtstag wie sein Vater und seine Mutter.

Lustige Sache. Oder, wie die deutsche Nachrichtenagentur dpa fand, die über die britische Nachrichtenagentur PA davon erfahren hatte, ein Ereignis, das internationale Aufmerksamkeit verdiente. “Spiegel Online” machte sogleich eine Meldung im berüchtigten Panorama-Ressort daraus:

Und tatsächlich stimmt alles, was darin steht. Inklusive der Rechnung, für die man sicherheitshalber einen Experten zurate gezogen hat:

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Paar und ihr erstes Kind denselben Geburtstag haben, liege bei 1 zu 133 225, zitierte die Zeitung “Plymouth Herald” einen Mathematikprofessor der Universität Plymouth.

Das könnten auch Nicht-Mathematikprofessoren rechnen: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vater den selben Geburtstag hat wie die Mutter ist 1:365, ebenso hoch ist die, dass er denselben Geburtstag hat wie sein Kind. Die Gesamtwahrscheinlichkeit ist also (1:365)*(1:365)=1:133.225.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 678.000 Kinder geboren. Statistisch gesehen tritt also in Deutschland fünfmal jährlich der Fall des Vater-Mutter-Kind-Geburtstages ein. Weil dpa und “Spiegel Online” aber solche Fälle auch international für berichtenswert halten, könnten sie — angesichts von 670 134 Millionen Geburten jährlich — grob statistisch gerechnet fast vierzehn dreimal Mal täglich melden: “Kurioser Zufall: Baby kommt am Geburtstag der Eltern zur Welt”.

Keine Ahnung, ob das ein Beitrag zur Rettung des Journalismus wäre.

Mit Dank an Martin H.!

Korrektur, 16:30 Uhr. Wir hatten die Zahl der jährlichen Geburten weltweit ursprünglich um den Faktor 5 zu hoch angegeben.

Bild  

Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei “Bild” am gestrigen Morgen:

Der Fall Gäfgen heute vor Gericht Schmerzens-Geld für Kinder-Mörder? Herr Richter, verhindern Sie das!

Das Kleingedruckte lautete:

Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!

Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.

Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von “Bild”: Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das “Bild” nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:

3000 Euro Entschädigung für Magnus Gäfgen 3000 Euro "Entschädigung" für Kindermörder. In was für einem Land leben wir?
Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich “Rechtsstaat”. Die Frage “Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?” ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.

Die wenigen “Bild”-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:

Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus “Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes”.

Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: “Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen.”

Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als “wichtiges Signal für die Menschenrechte”!

(Dieses “trotzdem” ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *

Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine “Perversion des Rechtsstaates”, dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage “unsensibel” finden, “zynisch”, “schamlos” oder “verachtenswert”, aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:

Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?

Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.

Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der “Süddeutschen Zeitung” getan hat.

Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von “Bild” mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn “zutiefst” und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.

Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation “Weißer Ring” und gern gesehener Stichwortgeber von “Bild”, in seiner Argumentation:

“Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis.”

Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, “lediglich auf eine Drohung hin” Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.

Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:

“Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten.”

Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.

Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in “Bild” sehen:

Ich glaub es nicht! Ein Kindermörder bekommt vom Steuerzahler Prozesskostenhilfe und 3000 Euro Schmerzensgeld! Wofür? Für eine Drohung, für die auch eine Verwarnung gelangt hätte. Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für ganz Deutschland. Und die Eltern von Jakob müssen wieder mal die Hölle durchmachen. Harry K., Offenbach (Hessen) Ich empfehle euch die Schlagzeile: Pfui Deutschland! Heike M., Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) Ich bin wütend! Ich finde es unmöglich, dass einem Menschen wie Gäfgen überhaupt Gehör geschenkt werden muss. Petra C., Frankfurt am Main. Ab heute bin ich nicht mehr stolz darauf, ein Deutscher zu sein. Deutschland und deine Richter, schämt euch! Walter-Anton H. (E-Mail) Juristisch mag das Urteil in Ordnung gehen, aber das Feingefühl sagt doch, dass, wenn Schmerzensgeld gezahlt wird, dieses nicht für Gäfgen, sondern für die leidgeprüften Eltern gezahlt werden sollte. Ich bin entsetzt. Werner B., Dresden

Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was “Bild”-Leser im März an die Zeitung schrieben:

Wenn der 1 Pfennig vom Staat kriegt, zahl‘ ich keine Steuern mehr! Brigitte E., Wiesbaden (Hessen) Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven! Rolf K., Leipzig (Sachsen) Solche Menschen haben mit ihrer Tat jegliches Recht verwirkt. Uschi Trost, Lahr (Baden-Württemberg) Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr. Bernd Munce, Lüdenscheid (NRW)

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

* Nachtrag, 16.30 Uhr: Außerdem darf die Staatsanwaltschaft Gäfgens Entschädigung gar nicht mit seinen Schulden verrechnen, wie Udo Vetter im Lawblog schreibt.

Holzquadrat vor der Hütte

Wenn das mit der Globalisierung und der weltweiten Vernetzung so weitergehen soll, müssen wir uns dringend auf international gültige Standards einigen. mph und km/h, die Bezeichnung “billion” und “Milliarde” für den gleichen Zahlenwert, unterschiedliche Währungen — all das verwirrt die Menschen nur unnötig. Vor allem aber die Journalisten.

Im Blog “Grüne Geschäfte” auf “Zeit Online” werden sogenannte “Tiny Houses” vorgestellt, winzige Häuser, die nicht viel kosten und fast überall aufgestellt werden können.

Da hätten wir zum Beispiel dieses Modell:

Auf dem Foto links ist ein Haus von Tumbleweed zu sehen, 27 Quadratmeter für ca. 32.000 Euro (oder ca. 600 Euro für die Baupläne für Selbstbauer).

Oder dieses hier:

Jetzt will Tata billiges und kleines Wohnen anbieten. In nur einer Woche soll das etwa 65 Quadratmeter große Häuschen aufgestellt sein, die Wände sind aus Kokosnuss- oder Jutefasern.

Sieht man sich das “Foto links” genauer an, erscheinen 27 Quadratmeter etwas unwahrscheinlich:

Achtung: Kein Tata, sondern ein Tumbleweed House. Copyright: Tumbleweedhouses

Und 65 Quadratmeter erscheinen auch recht groß für so ein Kleinsthaus.

Tatsächlich ist das Haus von Tumbleweed mit “89 square feet” angegeben, das Haus von Tata mit “215 square foot”.

Und damit kommen wir zu den unterschiedlichen Maßeinheiten zurück: Will man eine Strecke von feet (Fuß) in Meter umrechnen, muss man den Wert durch 3,28 teilen. So erklären sich die Werte bei “Zeit Online” (89/3,28=27; 215/3,28=65).

Für eine Fläche muss man den Wert in square feet durch 10,76 (3,28×3,28 — “square” oder “zum Quadrat” eben) teilen, um den Quadratmeter-Wert zu erhalten. Die beiden Häuser sind demnach etwa 8,2 bzw. 20 Quadratmeter groß. Oder in dem Fall: klein.

Mit Dank an Lukas.

Nachtrag, 25. Juli: “Zeit Online” hat sich transparent korrigiert.

  

Häufig gestellte Fragen

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