Suchergebnisse für ‘kachelmann’

Kachelmann-Freispruch-Verurteilung, Mafia-Buch, Veganer-Inszenierung

1. Jörg Kachelmann: Verurteilt trotz Freispruch
(Panorama, Robert Bongen & Fabienne Hurst, Video, 14:25 Minuten)
Der Fall Kachelmann ist ein großes Versagen von Justiz und Medien. Obwohl Deutschlands berühmtester und renommierter Wettermoderator unschuldig ist, verliert er seinen Job bei den Öffentlich-Rechtlichen, sein Geld, seine Reputation. Er bleibt bei vielen “verurteilt, trotz Freispruch”. “Panorama” hat den Fall aufgegriffen und in einem Filmbeitrag kritisch aufgearbeitet.
Weiterer Lesetipp: Filmautorin Fabienne Hurst auf “Zeit Online”: Unschuldig und doch verurteilt.

2. “Gehörn S’ jetzt zua Mafia oda ned?”
(taz.de, Lisa Ecke)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: In Petra Reskis Mafia-Buch müssen Teile geschwärzt werden. Der EGMR gab einem italienischen Gastronomen recht, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah, weil er darin mit der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht wurde. Die “taz” hat mit der Autorin über die Auswirkungen des Urteils gesprochen: “Dieser widersinnige Umgang mit Verdachtsberichterstattung betrifft allerdings nicht nur mich, sondern praktisch jeden, der auf die unglückselige Idee kommt, über die Mafia in Deutschland zu berichten.”

3. Preisverfall in der Bildbranche – Die Untergrenze der Angemessenheit?
(message-online.com, Chantal Alexandra Pilsl)
Laut Marktbeobachtungen des “Bundesverbands professioneller Bildanbieter” geht es mit den Bildhonoraren beständig abwärts. Chantal Alexandra Pilsl hat sich in der Branche umgehört, wie sich der Preisverfall auf Agenturen und Fotografen auswirkt und ob die Abwärtsspirale aufzuhalten ist. In mehrfacher Hinsicht lesenswert, denn es geht dabei auch um konkrete Zahlen.

4. Das Sexismus-Problem des “Spiegel”
(morgenpost.de, Kai-Hinrich Renner)
In seiner “Medienmacher”-Kolumne kritisiert Kai-Hinrich Renner den “Spiegel”. Das Nachrichtenmagazin thematisiere “Macht und Missbrauch”, eiere aber herum, wenn es um Übergriffe im eigenen Haus geht. Im Zuge des Weinstein-Skandals seien sexuelle Übergriffe und Sexismus in dieser Woche Titelthema beim “Spiegel”. Die Geschichte des eigenen Hauses hätte man jedoch schamhaft verschwiegen. Renner bezieht sich auch auf die Erinnerungen von Irma Nelles in ihrem Buch “Der Herausgeber” über Rudolf Augstein, in dem sie von Übergriffen des Magazingründers berichtet hatte.

5. Zeitung will Journalisten mit Waffen ausstatten
(spiegel.de)
Gleichzeitig erschütternde und traurige Nachrichten aus Russland: Die russische Oppositionszeitung “Nowaja Gaseta” sieht keinen anderen Weg, als in Zukunft ihre Mitarbeiter mit Waffen auszustatten. “Wenn der Staat nicht bereit ist, uns zu verteidigen, werden wir uns selbst verteidigen”, sagt der stellvertretende Chefredakteur Sergej Sokolow. Hintergrund ist die gestiegene Angst vor Attacken auf Journalisten im Land wie der jüngste Anschlag auf eine Journalistin des kremlkritischen Radiosenders “Echo Moskwy”.

6. Attila Hildmanns öffentliches Burger-Essen war das absurdeste Werbe-Event des Jahres
(vice.com, Tim Geyer)
Wie ein “BDSM-Sklave, der seiner Herrin auf der Venus den Absatz leckt” fühlte sich Tim Geyer bei einem Presse-Event der etwas anderen Art: Attila Hildmann hatte in seinen veganen Imbiss geladen und etwa 30 Journalisten waren dieser Einladung gefolgt. Als Besucher der Veranstaltung wird der Reporter automatisch Teil der Dramaturgie. Burger werden an die Pressemeute verteilt und alle scheinen sich gegenseitig abzulichten: “Als ich reinbeiße, werde ich von ungefähr zehn Kameras auf Facebook gestreamt. Eine RTL-Journalistin hält mir ihr Mikrofon ins Mampfgesicht und fragt, wie es schmeckt, fast so, als interessiere sie das wirklich.”

Kachelmann, Ryanair, Verifizierung

1. Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll
(stefan-niggemeier.de)
Die “Bild”-Zeitung muss Jörg Kachelmann eine saftige Entschädigung zahlen — und kann oder will das Urteil nicht verstehen, da man nicht “vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt” habe. Stefan Niggemeier diagnostiziert den Verantwortlichen beim Axel-Springer-Verlag eine eklatante Leseschwäche, da das Gericht in seiner Urteilsbegründung “äußerst detailliert” belegt habe, wie Kachelmanns Privatsphäre “wiederholt und hartnäckig” verletzt wurde. Siehe dazu auch: Gisela Friedrichsen bei “Spiegel Online”, Wolfgang Janisch bei sueddeutsche.de, Daniel Schmidthäussler mit einem “Zapp”-Beitrag und “Schlecky Silberstein” mit fünf möglichen “Bild”-Schlagzeilen zum Thema.

2. Billigflieger lässt Flüchtlinge stehen
(taz.de, Gereon Asmuth)
Am Mittwoch verbreitete die dpa eine überraschende Meldung: Angeblich wolle die Fluglinie Ryanair Flüchtlinge ohne Visaprüfung in andere EU-Länder bringen. Nach knapp zwei Stunden folgte eine Eilmeldung: Man sei einem Fake aufgesessen, die wiedergegebenen Äußerungen von Marketingchef Kenny Jacobs seien vollständig erfunden. Zu diesem Zeitpunkt hatten etliche große Nachrichtenportale die Agenturmeldung allerdings längst übernommen. Bei “Kress” kommentiert Bülend Ürük: “Mit ihrer gelebten Transparenz beweist die Deutsche Presse-Agentur, dass auch […] bei Fehlern, die eigentlich überhaupt nicht passieren dürfen, der Weg in die Öffentlichkeit als einzig richtiger Schritt bleibt”.

3. Unliebsame Berichte nicht erwünscht
(faz.net, Michaela Wiegel und Christian Schubert)
Die französische Wochenzeitung “Le Canard Enchaîné” berichte, dass VW versucht habe, die Berichterstattung über den Abgasskandal zu manipulieren. Der Konzern habe mehrere Regionalzeitungen und Magazine aufgefordert, an bestimmten Tagen nicht über die Affäre zu berichten. Als Druckmittel soll ein Anzeigenboykott gedient haben, insgesamt sei es um einen Werbe-Etat in Höhe von knapp anderthalb Millionen Euro gegangen.

4. Das bleibt von #BildNotWelcome
(westline.de, Jan-Hendrik Grotevent)
Heute heißt es #BILDindieTonne, vor gut zwei Woche noch #BILDnotwelcome, auch und vor allem in den Fankurven der Fußballbundesliga. Jan-Hendrik Grotevents Fazit im Rückblick zur Aktion: “Wenn alle realisieren, daß man gute Zwecke und Stimmungsmache selber hinkriegen kann ohne dafür Fremdverstärker zu brauchen, dann war #bildnotwelcome ein Erfolg.”

5. The 4 bare-bones things every journalist needs to know about verification
(medium.com, Craig Silverman, englisch)
Ganz gleich, ob Tweets, Fotos, Videos oder auch Agenturmeldungen der dpa (s.o.) — nie zuvor war es so leicht, die Öffentlichkeit mit gefälschten Nachrichten zu verwirren. Umso wichtiger ist es für Journalisten, alle Informationen sorgfältig zu prüfen. Craig Silverman, Gründer von Emergent.info, stellt die vier wichtigsten Schritte der Verifizierung vor, die jeder Journalist kennen und anwenden sollte.

6. 11 praktische Verwendungszwecke für die Gratis-“Bild” zum Jubiläum der Deutschen Einheit
(der-postillon.com)

Bild, Bild.de  etc.

Kachelmann vs. Bild

Verhandlungen vor deutschen Gerichten sind selten so spannend und ereignisreich, wie man es aus amerikanischen Serien und Filmen gewohnt ist. Noch dazu, wenn es sich nicht um einen Straf- sondern einen Zivilprozess handelt und eigentlich vorher schon klar ist, dass heute wenig bis nichts passieren wird.

Mehr als ein Dutzend Kameraleute und Fotografen stehen sich trotzdem gegenseitig auf den Füßen herum im Flur des Kölner Landgerichts, um gleich für zwei Minuten absolut nichtssagende Schnittbilder des Klägers Jörg Kachelmann, seinen Anwälten und einigen beeindruckenden Aktenbergen, auf die ein Gerichtsdiener extra hinweist, zu produzieren. Für die Gegenseite interessiert sich niemand.

Die Gegenseite, die Beklagten, das sind die Axel Springer SE als Herausgeberin der “Bild”-Zeitung und Bild Digital als Verantwortliche hinter Bild.de. Beide Medien hatten vor fünf Jahren eine beispiellose Berichterstattung über den Meteorologen Jörg Kachelmann begonnen, dem eine frühere Lebensgefährtin damals vorgeworfen hatte, sie vergewaltigt zu haben. “Bild” und Bild.de hatten – neben anderen Medien wie “Focus” und “Bunte”, gegen deren Verlag Kachelmann in einem weiteren Prozess vorgeht – anhaltend und ausführlich aus dem Intimleben Kachelmanns berichtet und dafür schon zahlreiche juristische Schlappen erlitten. Nach seinem Freispruch im Jahr 2011 fordert Kachelmann jetzt 2,2 Millionen Euro Geldentschädigung von “Bild” und Bild.de.

Die Menschen im Gerichtssaal versuchen, die ganze Zeit über interessiert zu wirken, was ihnen aber nicht immer gelingt. So werden viele Zeigefinger an Schläfen gelegt und Schriftsätze begutachtet. Die anwesenden Journalisten machen sich Notizen über die Kleidung Kachelmanns (dunkler Anzug, blaue Krawatte) und die Optik des Gerichtssaals (helles Holz, viel Braun). Das Kölner Landgericht ist schön wie die Ruhr-Universität Bochum.

Begriffe wie “Selbstöffnung” (wer sein Privatleben in der Öffentlichkeit ausbreitet, hat weniger Anrecht auf Privatsphäre als jemand, der sich zu intimen Details nicht äußert — das Gericht sieht bis heute keine solche Selbstöffnung bei Kachelmann), “kumulative Berichterstattung” und “Schmähkritik” werden engagiert diskutiert und zu definieren versucht.

Im Wesentlichen geht es hier um die Frage, in wie vielen Fällen “Bild” und Bild.de Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verletzt haben (diese Zahl hat dann Auswirkungen auf die Höhe der Geldentschädigung), und darum, ob auch Berichte dazugerechnet werden, gegen die Kachelmann gar keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht hatte. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte zuvor argumentiert, dass sein Mandant gar nicht gegen alle zweifelhaften Artikel von “Bild” und Bild.de hätte vorgehen können, weil der Verlag durch alle Instanzen gehe und sich die Gerichtskosten im schlimmsten Falle auf 3,5 Millionen Euro summiert hätten — Geld, das Kachelmann im Gegensatz zu Springer nicht habe.

Es dürfte das Verlagshaus daher auch nicht wirklich schmerzen, sollte es am Ende die von Kachelmann geforderten 2,2 Millionen Euro zahlen müssen — wonach es allerdings nicht aussieht: Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer lässt von Anfang an durchblicken, dass das Gericht eine Entschädigung für richtig hält, diese aber deutlich niedriger ausfallen dürfte. Das Gericht sieht 36, womöglich 47 schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen: mindestens 15 von Bild.de und mindestens 21 von “Bild”.

Eine organisierte Pressekampagne zwischen Springer und Burda, wie sie Kachelmanns Anwälte erkannt haben wollen, sieht das Gericht eher nicht — die Springer-Anwälte sehen die Schuld an der damaligen Berichterstattung erwartungsgemäß nicht bei einer “Bande von Journalisten”, sondern bei der offensiven Pressearbeit der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Mannheim.

Für ein paar kurze Momente wird es dann doch noch lustig und geistreich, als Höcker und Gegenanwalt Hegemann durchspielen, wie sie an Stelle des jeweils anderen auf Argumente der Gegenseite reagiert hätten. Der Unterhaltungswert fällt dann aber sehr schnell wieder von dem Niveau einer Folge “Liebling Kreuzberg” auf das der Verlesung der Lottozahlen.

Eher nebensächlich lässt Höcker einfließen, dass ihm eine E-Mail der Gegenseite aus der Zeit des Verfahrens gegen Kachelmann vorliege, die er als “Erpressungsversuch” bezeichnet: “Bild” hätte einen Ausblick auf die zukünftige (wohl besonders negative) Berichterstattung über Kachelmann und dessen damaligen Verteidiger Reinhard Birkenstock geboten, bei einer gewissen Kooperationsbereitschaft aber freundlichere Artikel in Aussicht gestellt.

Es war, wie gesagt, klar, dass es hier heute keine Einigung und kein Urteil geben würde, mithin keine Summe, die gleich aufgeregt in die Redaktionen getickert werden kann. Der Vorsitzende Richter gibt den beiden Seiten sechs Wochen Zeit, sich zu einigen. “Sprechen kann man immer”, sagt Springer-Anwalt Hegemann, was aber auch eher nach einer halbherzigen Zusage zum Besuch beim Paartherapeuten klingt als nach der Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung. Wenn dabei nichts rumkommt, will das Gericht am 24. Juni ein Urteil verkünden — “mein Namenstag”, wie Anwalt Jan Hegemann feststellt.

Fans etwas grobschlächtigerer Metaphern kommen anschließend aber auch noch auf ihre Kosten, als Kachelmann und Höcker gemeinsam mit den sie belagernden Kameraleuten in der automatischen Drehtür des Gerichtsgebäudes stecken bleiben.

Jörg Kachelmann, Orden, Deutschlandradio

1. “‘Jeder Scharlatan bekommt ein Forum für seinen Stuss'”
(theeuropean.de, Thore Barfuss)
Ein Interview mit Jörg Kachelmann, der bedauert, “dass sich die meisten Medien in Duldungsstarre vor der ‘Bild’-Zeitung begeben haben”. “Das langsame Sterben der Printmedien” verwundere nicht: “Recherche bedeutet heute meistens, dass ein Mensch, der Zugang zu einem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Papier hat, die Nummer eines sogenannten Investigativjournalisten kennt, der auf einen Anruf wartet.”

2. “Wie Putin seine Journalisten-Armee einsetzt”
(welt.de, Julia Smirnova)
In Russland werden über 300 Journalisten von Wladimir Putin “mit Orden und Medaillen” ausgezeichnet. “Dass derartig viele willfährige Redakteure und Reporter für ihre Arbeit mit Orden behängt werden, ist beispiellos.”

3. “Der Fussballfan wird zum Staatsfeind geschrieben”
(kurzpass.ch, Daniel Ammann)
Daniel Ammann beschäftigt sich mit einem Artikel in der “Sonntagszeitung”, der mit “258 Straftaten im Umfeld von Stadien” übertitelt ist, jedoch von “grossformatigen Fotos von bengalischem Feuer und schwarzem Rauch” begleitet wird. “Das Fazit des Artikels könnte alternativ auch heissen: 2013 wurden rund um Schweizer Sportstätten Polizisten häufiger beschimpft als im Jahr zuvor und es wurden mehr Ohrfeigen und Fusstritte verteilt, während die Gewalt innerhalb der Stadien sank.”

4. “‘Der Moderator bedauert den Verlauf des Gesprächs'”
(heise.de/tp, Florian Rötzer)
Florian Rötzer greift ein Gespräch im “Deutschlandradio Kultur” auf, unter dem “Anmerkung der Redaktion: Der Moderator bedauert den Verlauf des Gesprächs” vermerkt ist sowie “Kommentieren ist nicht mehr möglich”.

5. “‘Big things are happening in Denmark'”
(b.dk, Edward Snowden, englisch)
Edward Snowden schreibt einen Brief zur Debatte um das Boulevardmagazin “Se og Hør”, das Kreditkarten-Daten von Prominenten gekauft haben soll.

6. “Neue Studie: Nur Kellner, Verkäufer und Bauarbeiter verdienen weniger als Reporter”
(newsroom.de, Bülend Ürük)

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Bild, RTL  etc.

Kachelmann-Paparazzo verliert doppelt

Hier sehen wir Jörg Völkerling bei der Arbeit:

Der Mann ist Journalist und Fotograf. Hier sitzt er im Frühling 2011 in der Nähe der Wohnung von Jörg Kachelmann und wartet auf eine neue Gelegenheit, den Wetter-Moderator vor die Kamera zu bekommen.

Das ist ihm schon einmal auf spektakuläre Weise gelungen. Im April vergangenen Jahres hatte Völkerling von der “Bild am Sonntag” den Auftrag bekommen, den damaligen Untersuchungshäftling Kachelmann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim zu zeigen. Er baute seine Foto- und Videoausrüstung in der Küche eines Gebäudes auf, das sich gegenüber der Justizvollzugsanstalt Mannheim befindet. Von dort aus gelang es ihm — bevor er erwischt und der Wohnung verwiesen wurde — Kachelmann beim Hofgang zu fotografieren. Die Aufnahmen wurden von “Bild”, Bild.de, RTL und dem Online-Auftritt des Schweizer “Blick” veröffentlicht.

Nun ist Völkerling ein Mensch, der durchaus anerkennt, dass es so etwas wie Persönlichkeitsrechte gibt. Er meint nicht, dass man einfach jeden fotografieren und die Bilder dann veröffentlichen darf. Das Foto von ihm im Auto, zum Beispiel, hätte Kachelmann nicht über Twitter verbreiten dürfen, meint er.

Das Bild von Kachelmann beim Hofgang hingegen sei zulässig, denn Kachelmann sei außerordentlich prominent und nehme öffentlich zu sozialen Problemen Stellung. Dass er sich als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt befunden habe, sei ein Vorgang der Zeitgeschichte, der durch die Fotos dokumentiert werde. Die Bilder ermöglichten es dem Leser, sich über die Unterbringung Kachelmanns eine eigene Meinung zu bilden. Außerdem habe sich Kachelmann selbst hinterher öffentlich zu den Haftumständen geäußert — warum sollte man dann nicht Fotos, die diese Umstände dokumentieren, veröffentlichen dürfen?

Das Landgericht Köln widersprach Völkerlings Vorstellungen vom Persönlichkeitsrecht jetzt gleich doppelt: Er durfte Kachelmann nicht fotografieren. Kachelmann ihn schon.

Das Gericht urteilte, Kachelmann habe sich

in einem abgeschiedenen, jedenfalls der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum [befunden] und musste nicht damit rechnen, dass Lichtbilder von ihm angefertigt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Kläger selbst durch seine Inhaftierung keine Möglichkeit hatte, sich weiter in einen privaten Raum zurückzuziehen. Vielmehr war er aufgrund der Umstände gezwungen, den Gefängnishof zu nutzen. (…) Dieser Bereich ist (…) als Rückzugsbereich anzusehen, der im Rahmen der Bildberichterstattung den Einblicken Dritter grundsätzlich zu entziehen ist, zumal auch der Nachrichtenwert der Lichtbilder von untergeordneter Bedeutung ist.

Das Gericht gab der Klage Kachelmanns statt, Völkerling die Verbreitung der Fotos, die ihn nach seiner Ansicht stigmatisierten und vorverurteilten, zu untersagen. Es bestätigte eine entsprechende einstweilige Verfügung (BILDblog berichtete).

Die Gegenklage, mit der Völkerling Kachelmann das Foto von sich verbieten lassen wollte, wies das Gericht hingegen zurück. Das Bild sei “von zeitgeschichtlichem Interesse”:

Der Umgang der Medien mit Prominenten, insbesondere die Art und Weise wie die Berichterstattung über Prominente und die Bebilderung derselben erfolgt, ist bereits grundsätzlich von gesellschaftlicher Relevanz und von öffentlichem Interesse, da der Umgang miteinander die gesellschaftlichen Grundlagen berührt. Dieses öffentliche Interesse ist im vorliegenden Fall zudem noch dadurch gesteigert, dass die Berichterstattung über den Kläger, das gegen diesen geführte Strafverfahren aber auch der Umgang der Medien hiermit, ein wesentliches Thema der Jahre 2010 und 2011 war und großen öffentlichen Widerhall gefunden hat. Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt. Der Beklagte, wenn auch selbst nicht bekannt, war in seiner Eigenschaft als Journalist und Fotograf – wie auch die Klage zeigt –  an dieser vielfach persönlichkeitsrechtsverletzenden (Bild-) Berichterstattung über den Kläger beteiligt. Dies und seine Arbeitsweise wird durch die streitgegenständliche zeitnah veröffentlichte Fotografie dokumentiert, die geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Umstände von Medienberichterstattung zu erbringen.

Völkerling, der keine Unterlassungserklärung unterschreiben wollte und gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt hatte, muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Landgericht Köln, 28 O 225/11

Korrektur, 14:45 Uhr. Ursprünglich hatten wir Völkering statt Völkerling geschrieben.

Kachelmanns Sonnenschein und -sein

Das Kriegsbeil im Haus erspart den Journalisten.
(Alte indianische Weisheit)

Wer sich ein bisschen im Medienbetrieb auskennt, weiß, dass das Verhältnis zwischen dem Wettermoderator Jörg Kachelmann und der Axel Springer AG als schwierig belastet zerstört betrachtet werden darf.

Insofern wäre unter Umständen Vorsicht geboten, wenn “Bild am Sonntag” exklusiv eine Personalie aus Kachelmanns Firma Meteomedia verkündet:

Claudia Kleinert will nicht mehr für seine Firma Meteomedia arbeiten: Kachelmanns Sonnenschein verzieht sich

Die Zeitung hatte gestern geschrieben:

Seit 2002 moderiert Claudia Kleinert (41) “Das Wetter im Ersten” und das “Wetter nach den Tagesthemen”. Bisher als Mitarbeiterin der Meteomedia AG, der Wetterfirma von Jörg Kachelmann. Doch der muss demnächst ohne seine prominenteste Moderatorin auskommen. Claudia Kleinert zu BILD am SONNTAG: “Fest steht, dass ich im nächsten Jahr nicht mehr bei Meteomedia arbeite.”

Branchendienste wie kress.de und DWDL, aber auch Webportale wie “Meedia” und “Quotenmeter” übernahmen die Meldung unter alleiniger Berufung auf “Bild am Sonntag”.

Meteomedia dagegen bezeichnete den Bericht als “schlicht falsch und erfunden”. Frau Kleinert habe eine solche Aussage “zu keiner Zeit” gemacht. Sie werde weiterhin das ARD-Wetter präsentieren und auch weiter bei Meteomedia arbeiten.

Die “Süddeutsche Zeitung”, die in einem Teil ihrer heutigen Auflage ebenfalls berichtet hatte, dass Frau Kleinert Meteomedia verlasse, widersprach dem in einem späteren Teil der Auflage:

ARD-Wettermoderatorin Claudia Kleinert will weiterhin in der ARD auftreten, auch wenn die Wettersendungen im Ersten künftig nicht mehr von Jörg Kachelmanns Firma Meteomedia produziert werden. Das bestätigte Kleinert der SZ auf Anfrage, widersprach aber Berichten, in denen von einer Kündigung bei Meteomedia die Rede war.

Die Vorgeschichte erklärt sich Jörg Kachelmann bei Twitter so:

Das übliche Verfahren, was auch viele andere in der Öffentlichkeit stehende Menschen fälschlicherweise dazu verleitet, Dinge zu tun, die sie eigentlich nicht tun wollen. Unsere Medienstelle schrieb gestern an mich, die BamS hätte sich gemeldet – Zitat: Redakteur Rüssau hat mir gesagt, die Redaktion wolle das “vielleicht mal vorhandene Kriegsbeil begraben und die alten Geschichten beerdigen”. Bams wolle eine schöne Story über das Engagement von Meteomedia in den Philippinen und auch über den fast karitativen Aspekt dieses Projektes machen. Das sei jedoch nur möglich, wenn die Redaktion Fotos erhalte, die JK in den Philippinen und beim Aufbau der Wetterstation zeige. Zitat Ende.

Und natürlich kommt das nicht in die Tüte. Die Götter des Boulevards strafen allerdings sofort. Anstelle der rührenden Story des karitativen Wetterfroschs bei den armen Menschen Asiens gibts eins auf den Deckel http://bit.ly/qwX2Yh Macht nix. Nur für die Zukunft: Ihr müsst nicht mehr anrufen, BamS. Nie mehr. https://www.bildblog.de/31107/nie-mehr-springer-nie-mehr-burda/

Kachelmann, Kriegsfotografie, Korrektheit

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Diese Welt braucht Journalisten mehr denn je”
(dw-world.de, Sandra Petersmann)
Joel Simon vom “Committee to Protect Journalists” mag Personen, die Journalismus betreiben, nicht mehr voneinander abgrenzen: “Einfach gesagt sind Journalisten dazu da, Informationen zu sammeln und zu verbreiten, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Es gibt professionelle Journalisten, die das machen, und es gibt Menschen, die das als Bürger machen.”

2. “So haben uns die Griechen reingelegt”
(ruhrbarone.de, Michael Voregger)
Michael Voregger stimmt es nachdenklich, dass die Jury des Herbert-Quandt-Preises sich für “Bild”-Autoren entschieden hat (BILDblog berichtete), das werfe “kein gutes Licht auf den Wirtschaftsjournalismus im Lande”. Er kritisiert auch öffentlich-rechtliche Nachrichtenformate: “Die Redaktionen orientieren sich am Mainstream, regierungsnahe Positionen werden kommentarlos übernommen und kritische Experten tauchen nicht auf. Das Unwort des letzten Jahres ‘alternativlos’ bekommt hier eine ganz neue Bedeutung.”

3. “In eigener Sache: Neuer Umgang mit Leser-Kommentaren”
(blog.handelsblatt.com/handelsblog, Olaf Storbeck)
Olaf Storbeck ändert den Umgang mit Leser-Kommentaren: “Um ein gewisses Grundniveau der Diskussion zu gewährleisten, werde ich daher tumbe nationalistische und per se Euro-feindliche Kommentare nicht mehr freischalten – zum Beispiel solche, die Nazi-Deutsch enthalten (‘Finanzknechtschaft’), die Geschichte verdrehen (‘Muss erst wieder ein Krieg gegen Deutschland geführt werden?’) oder darüber räsonniert wird, ‘wie ein nachgewiesener Maßen intelligentes Volk wie die Deutschen sich derart ausnutzen lassen kann’. Das gleiche gilt für Verschwörungstheorien jeder Art.”

4. “Früher herrschten die Gewalttäter, heute herrschen die Wohl-Täter”
(heise.de/tp, Eren Güvercin)
Eren Güvercin spricht mit Maternus Millett über politische Korrektheit. “Die politische Korrektheit als das ‘absolut Gute’ hat das gesellschaftliche Klima bereits so weit polarisiert und vergiftet, dass auch eine kritische Diskussion des ‘absolut Guten’ – also des Versagens der Bildungs- und Integrationspolitik, der selektiven Toleranz Straftaten von Immigranten gegenüber, der bedingungslosen Sozialleistungen für alle – kaum noch möglich ist. Folglich können alle, die provokante Kritik anmelden, sehr leicht moralische Empörung auslösen und sich als Rebellen gegen das neue, linke, permissive Establishment und als ‘Opfer von Repression’ darstellen.”

5. “The shot that nearly killed me: War photographers – a special report”
(guardian.co.uk, englisch)
Kriegsfotografen kommentieren die Entstehung einzelner Fotos. Vorsicht, einige Bilder sind sehr drastisch.

6. “Lächerlicher Wahnsinn”
(weltwoche.ch, Roger Köppel)
Jörg Kachelmann gewährt nach dem Gespräch in der “Zeit” auch der “Weltwoche” ein sehr ausführliches Interview: “Die heuchlerischen Aufrufe der Medien, dass ich nun doch aus taktischen Gründen demütigst zu schweigen und zu verschwinden hätte, sind der Versuch, deren menschenverachtende Vorverurteilung möglichst schnell vergessen zu machen. Nun wollen gerade die mein Schweigen, die sich vorher als die willfährigsten Sprachrohre der lügenden Staatsanwaltschaft Mannheim geriert haben: Springer, Burda, Stern, Süddeutsche.” Interviewer Roger Köppel betont, dass für das Interview kein Geld bezahlt wurde.

Kachelmann, Objektivität, Prinz Philip

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bild gewinnt. Gegen den Journalismus”
(print-wuergt.de, Michalis Pantelouris)
Michalis Pantelouris kommentiert die Verleihung eines mit 10.000 Euro dotierten Medienpreises an die “Bild”-Mitarbeiter Nikolaus Blome und Paul Ronzheimer: “Für mich bedeutet die Auszeichnung der Werke dieser beiden auch eine weitere und vielleicht entscheidende Niederlage des Journalismus, wie ich ihn verstehe.” Siehe dazu auch unseren Artikel “Pleite-Journalisten”.

2. “Vorgerichterstattung und Nachverurteilung: Das Kachelmann-Urteil im Fernsehen”
(faz-community.faz.net, Stefan Niggemeier)
Kachelmann I: Stefan Niggemeier schaut sich die TV-Berichterstattung rund um die Urteilsverkündung an. Mit dabei: n-tv, N24, RTL, Jo Groebel.

3. “Im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch nach einer spektakulären Medienschlacht”
(swr.de, Audio, 15:11 Minuten)
Kachelmann II: Die Lager der Medien hätten sich geteilt in Burda und “Bild” auf der einen, “Zeit” und “Spiegel” auf der anderen Seite. Hans Mathias Kepplinger: “Die Staatsanwaltschaft, nicht nur in diesem Fall, spielt zunehmend eine aktive Rolle, wenn es um die Kontakte zu den Medien geht. Im Grunde greifen die Staatsanwälte zunehmend Verfahren der Verteidigung auf. Die Verteidiger gehen schon seit seit langem aktiv an die Medien, um das Meinungsklima im Interesse ihres Mandanten zu beeinflussen. Und die Staatsanwälte verfahren auch so. Das ist beides eine problematische Entwicklung.”

4. “Und das wollen Journalisten sein?”
(faz.net, Michael Hanfeld)
Kachelmann III: Michael Hanfeld kritisiert eine einseitige und parteiische Berichterstattung der Konkurrenz. “Wer sich in den vergangenen Monaten über diesen Prozess allein aus ‘Spiegel’, ‘Zeit’, ‘Bild’ oder ‘Bunte’ informierte, war ziemlich schief gewickelt. Keine Rede mehr von der gebotenen journalistischen Distanz.”

5. “Die Mär vom unvoreingenommenen Journalismus”
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Und auch Thomas Knüwer widmet sich dem Thema Objektivität: “Journalisten balancierten schon immer auf diesem Drahtseil. Einerseits sollten sie unvoreingenommen sein, andererseits Menschen mitnehmen, ja, mitreißen – und die Klientel eines Mediums bedienen. Der Sturm des Medienwandel pustet sie nun gleich reihenweise vom Seil.”

6. “Ninety gaffes in ninety years”
(independent.co.uk, Hannah Ewan, englisch)
Der Ehemann der britischen Königin, Prinz Philip, wird 90. Der “Independent” zitiert dazu 90 Sätze aus seinem langen Leben.

Bunte  etc.

Kachelmann-Prozess: Gericht verurteilt Medien

Es ist ein vernichtender Satz, den das Mannheimer Landgericht am Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann den Medien mit auf den Weg gegeben hat. Michael Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, formulierte in seiner Urteilsbegründung:

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.

(Hervorhebung von uns.)

Er nannte leider keine Namen, aber vermutlich ist eh kein größeres Medium gemeint, das man kennen könnte.

Ausführlich hatte der Richter zuvor die Medien gescholten:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.

Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente. (…)

Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. (…)

Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.

Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.

Gemeint ist mit dem letzten Punkt mindestens die Zeitschrift “Bunte”, die drei Zeuginnen für ihre anklagenden Auftritte im Blatt bis zu 50.000 Euro zahlte.

Angesprochen fühlen dürfen sich aber u.a. auch:

  • die “Süddeutsche Zeitung”, die am 22. April 2010 unter der Überschrift “Messer mit Fingerabdrücken” exklusiv berichtete, Ermittler hätten “nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von Kachelmann“ auf einem Messer gefunden. In Wahrheit hat die Spurensicherung keine eindeutig nachweisbaren Spuren gefunden.
  • die “Zeit”, in der Sabine Rückert massiv Partei für Kachelmann ergriffen hat — in der Regel (und auch aktuell) ohne die Leser wenigstens darüber darüber zu informieren, dass Rückert mit dem Anwalt Kachelmanns zusammengearbeitet hat und ihn sogar der Verteidigung empfohlen hat.
  • der “Focus”, der im Dezember eine “neue Zeugin gegen Kachelmann” präsentierte, deren Aussage ihn angeblich “schwer belastet”, und bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung “Indizien auch im Bad” gefunden, “Tausende Ermittlungsseiten” der “Akte Kachelmann” protokolliert und das Tagebuch des mutmaßlichen Opfers abgedruckt hatte.
  • und natürlich die “Bild”-Zeitung mit ihrer Kommentatorin Alice Schwarzer, die munter mangelnde Fachkenntnis durch Parteilichkeit ausgeglichen hat.

“Welt Online” hat aus der Urteilsbegründung sicherheitshalber die Kritik an den Medien einfach mal herausgekürzt.

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