Ob man aus ihnen auch Benzin machen kann, verrät Bild.de zwar nicht, aber ist ja auch so schon eine Knallerstory:
In der britischen Hauptstadt hat Schädlingsbekämpfer Dean Burr sechs große Biester unschädlich gemacht. Es sollen Ratten sein, rund 60 Zentimeter lang, etwa so groß wie Katzen!
Und nicht nur das!
Burr vermutet, dass die Tiere so zugelegt haben, weil sie auch Kannibalen seien: „Sie fressen Mäuse, sie fressen aber auch Artgenossen, sterbende oder tote Tiere.“
INVASION DER KANNIBALISCHEN SUPERRATTEN?
So viel vorweg: Nee.
Aber der Reihe nach. Dean Burr, der Kammerjäger, hatte das Foto vor ein paar Wochen bei Facebook gepostet und behauptet, er habe die Tiere in London gefangen.
Die britische “Sun” bekam Wind davon und schrie am vergangenen Freitag:
Am Wochenende schwappte die Geschichte dann in den deutschsprachigen Raum — Bild.de kopierte sie ungeprüft, ebenso wie N24:
Sie sind mindestens drei Jahre alt und zeigen ganz normale Nutrias, die bis zu 65 Zentimeter groß werden, Vegetarier und völlig harmlos sind. Die Tiere wurden auch nicht in London gefangen, sondern in den USA.
Inzwischen hat der Kammerjäger das Foto von seiner Facebookseite gelöscht, und bei einigen der deutschen Abschreiber regen sich allmählich doch ein paar Zweifel.
Stern.de hat die Überschrift heute unauffällig in „Sind das wirklich Ratten? Diese Riesenbiester machen London unsicher“ geändert und schreibt am Ende des Artikels:
Einige Leser wiesen uns darauf hin, dass es sich bei den vermeintlichen Ratten um Nutrias, auch Biberratten genannt, handeln könnte. Die aus Südamerika stammenden Nager sind mittlerweile auch in Europa heimisch und ernähren sich von Pflanzen und Insekten. Ob es sich bei den gezeigten Tieren aber tatsächlich um die harmlosen Nagetiere handelt, ist aktuell noch unklar. Die markanten Orange-farbenen Zähne sprechen aber tatsächlich dafür.
Und News.de schreibt:
Einige Zweifler gibt es dennoch. Es könne sich demnach auch gar nicht um eine herkömmliche Ratte handeln, sondern um eine sogenannte Biberratte. Diese kommt ursprünglich aus Südamerika, sind im Gegensatz zur Kanalratte allerdings fast ausschließlich Vegetarier. Bleibt nur die Frage: Wie kommen die Biberratten nach England? Es darf spekuliert werden.
Falls Sie in der Zwischenzeit Entzugserscheinungen oder stressige Verwandte plagen, empfehlen wir eine Stöberrunde in unserem Archiv. Unsere Beiträge aus diesem Jahr:
Die “6 vor 9”-Ausgaben finden Sie hier, die “Perlen des Lokaljournalismus” hier.
Wir wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr — und danken allen, die uns in diesem Jahr mit Hinweisen versorgt und unterstützt haben, ganz besonders:
@140_a_day, @19Rhyno04, @AlexElvers, Alexander S., Ananyma, André, Andreas, Andreas G., Andreas S., Angelina E., Anonym, @bassena, Bastian B., Ben, Ben B., Benedikt S., Benjamin L., Bernhard W., Björn H., Bluspot, Boris R., @BrosMoritz, Bruno B., @BVB_Aktuell, C. aus K., Chris S., Chris W., Christian, Christian B., Christian G., Christian H., Christian M., Christian P., Christian S., Christof D., Christoph, Christoph H., Christoph T., Christoph W., Christopher B., Daniel, Daniel B., Daniel D., Daniel K., Dániel K., Dawud, @deansimon27, „Deichkind“, Dennis, Dennis Z., @derhuge, Diana G., Dominik G., Dominik L., Dustin, Elmar, Erik H., Erwin Z., Eva R., Fabian, Fabian P., Fionn P., Florian, Florian E., Frank K., Fred R., Frederik S., Geesje R., Gerald H., Gregor M., Hannes, Hansi, Heinz B., Henning M., Hippo, Holger S., Holger von T., hsbasel, Jan M., Jannik R., Jascha G., Jens, Joachim L., @JohannesFreytag, Johannes K., Johannes S., Jonas G., Jonas J., Jonas K., Jonas N., Jörg B., Joshi, @jpschlueter, @JulezRulez13, Katharina K., Katharina S., Klaus W., Konrad A., @kuehnalex, Lars W., Leo, Lorenz M., Lothar Z., Lukas H., @macerarius, @mahatma_django, Manuel, Manuel L., Marc D., Marcel B., Mark G., Markus G., Markus K., Martin, Martin F., Martin P., Martin S., Marvin, @MarvinStr, Mascha B., Mathias R., Matthias M., @matthiasquenzer, Matthias S., Mau Mue, @max_migu, @maxro39, Michael, Michael B., Michael K., Michael S., Michael W., Michalis P., Mikey, nach-holland.de, Nicolas K., Nicole C., Niko, noir, O.M., Panagiotis K., Pascal W., Pauli, Peter B., Peter W., Philipp, @PsyKater, @RamisOrlu, Raphael F., Raphael S., René B., Richard B., Robert, Robert G., Rüdiger, Rüdiger M., Rüdiger S., S., Sabine K., Sandra H., Saskia K., @SchaerWords, Sebastian K., Sebastian R., Simon H., @SimonHurtz, Simon K., Stefan F., Stefan G., Stefan K., Stefan P., Stefan S., Stephan, Stephan E., Thomas, Thomas B., Thomas D., Thomas O., Thomas R., Timo L., Tobias D., Tobias F., Tobias H., @tubewart, Ulli T., @V_83, @vierzueinser, Webwatch, @WobTikal, Wolfram S. — und allen anderen, auch den vielen, deren sachdienliche Hinweise wir nicht berücksichtigen konnten!
1. Agent in eigener Sache (zeit.de, Christian Fuchs)
“Zeitmagazin”-Autor Christian Fuchs hatte das erste Mal das Gefühl, überwacht zu werden, als einer seiner Informanten plötzlich verhaftet wurde. Heute sitzt der auf der Anklagebank im NSU-Prozess. Seitdem brechen Fuchs’ Telefonate manchmal ab. Der Journalist ist inzwischen vorsichtiger, um seine Quellen zu schützen — auch wenn er nicht glaubt, aktiv abgehört zu werden. Was die Geheimdienste über ihn gespeichert haben, hat ihn trotzdem überrascht.
2. “Ich bin kein Einzelfall” (taz.de, Claudia Hennen)
Vor einem Jahr fand der Dortmunder Journalist Peter Bandermann seinen Namen auf einer Liste im Internet. Neonazis sammelten “insgesamt zehn Personen, die potenziell geeignet sein sollten, dass man vor ihrer Haustür demonstriert.” Kurz darauf wurde seine Adresse veröffentlich, sein Haus mit schwarz-roter Farbe beworfen. Im Februar erschien eine Todesanzeige mit seinem Namen, seitdem gehören anonyme Anrufe, Nachstellungen und Nazi-Post zu Bandermanns Alltag. Davon erzählt er im Interview mit Claudia Hennen. Zum Thema: “Zapp” mit “Pegida und Co. bedrohen Journalisten”
3. Der Tag, an dem mir klar wurde, wie egal die “Bild”-Zeitung ist (rnd-news.de, Ulrike Simon)
Ulrike Simon ist “Bild” egal. Zumindest so egal, dass sie in ihrer Kolumne darüber schreibt, wie egal “Bild” ihr ist. Die Gleichgültigkeit kommt vor allem durch ein Gespräch mit dem Schauspieler Ulrich Matthes: “Sinngemäß und stark verkürzt hatte er gesagt, ‘Bild’ sei ihm zwar unsympathisch, mehr aber noch egal.” Das überzeugte Simon: “Bild” lebe “in einer Parallelwelt. Ihr Verständnis von Prominenz und Relevanz hat mit meinem rein gar nichts zu tun.”
4. Wo die Recherche der Leser an ihre Grenzen stößt (opinion-club.com, Falk Heunemann)
Das Recherchekollektiv “Correctiv” will zwielichtige Finanzströme bei den 414 deutschen Sparkassen durchleuchten und hat dafür eine “virtuelle Redaktion” aufgebaut, um sich von seinen Lesern helfen zu lassen. Falk Heunemann hält das für ein “nicht nur überfälliges, sondern auch gleich doppelt nützliches Projekt” — sieht aber zwei Probleme und trägt “Correctiv” und der Crowd eine weitere Recherche auf. In den Kommentaren antwortet “Correctiv”-Leiter David Schraven.
5. “Ich kämpfe weiter” (tagesspiegel.de, Sonja Álvarez)
Ali Anousla drohen wegen seiner Recherchen in seinem Heimatland Marokko bis zu 20 Jahre Haft. Einschüchtern lassen will sich der Journalist allerdings nicht. Im Interview mit Sonja Álvarez spricht er darüber, wie sich seine Texte im Netz verbreiten, wie er seine Arbeit finanziert und mit welchen Mitteln der Staat versucht, ihn verstummen zu lassen.
6. Jugendwort 2015: Hefte raus, Vokabeltest! (ze.tt, Mark Heywinkel)
Alljährlich sucht Langenscheidt nach dem “Jugendwort des Jahres” — und genauso regelmäßig beschweren sich mittelalte Journalisten, dass junge Leute in Wahrheit doch völlig anders sprechen würden. Mark Heywinkel findet: “Welches Wort die Jury morgen zum Gewinner kürt, ist herzlich egal.” Überhaupt solle man die ganze Sache nicht so ernst nehmen. Deshalb: “Auf zum Vokabeltest: Könnt ihr in der folgenden Geschichte unsere Lieblingsworte der Long- und Shortlist aus 2015 richtig zuordnen?”
1. Die kleine sechsstellige Summe (taz.de, Anne Fromm)
Der Berliner “Tagesspiegel” muss bis Jahresende einen “kleinen sechsstelligen Betrag” einsparen. Konkret bedeutet das: keine Dienstreisen, keine Bezahlung von Praktikanten, weniger Abomarketing — und der Verzicht auf freie Mitarbeiter bis Anfang 2016. Für den Betriebsratsvorsitzenden ist das “vollkommen gaga” und ein “Ausdruck der Hilflosigkeit”.
3. You’re probably underestimating how much your articles are being shared via text message (niemanlab.org, Joshua Benton)
Die SMS wurde schon unzählige Male für tot erklärt. “Whatsapp” und andere Messaging-Dienste hätten der klassischen Kurzmitteilung längst den Rang abgelaufen. Zumindest unter “Buzzfeed”-Lesern lebt die SMS weiter: Die Nutzer der “Buzzfeed”-Newsapp teilen die meisten Artikel per Textnachricht — damit liegt die SMS noch vor (in dieser Reihenfolge) Twitter, E-Mail und Facebook.
4. Das berüchtigte Nicht-Anonymous-Kollektiv aus Erfurt postet heute über die AfD-Demo in Erfurt (facebook.com, Wir sind VIELE)
Das “Anonymous.Kollektiv” (nicht zu verwechseln mit “Anonymous”) verbreitet bei Facebook unter seinen knapp eine Million Fans stolz die Meldung, dass beim “Pegida”-Ableger in Erfurt am Mittwochabend “erneut Zehntausende Menschen gegen die verbrecherische Berliner Regierungsclique protestiert” hätten. Die Betreiber der Facebook-Seite “Wir sind VIELE” schreiben dazu: “Nun, der Domplatz war wirklich voll, dank Photoshop”. Siehe auch: das “Kraftfuttermischwerk”.
5. Die neuen Sex-Maschinen (zeit.de, Thorsten Schröder)
Der Pornobranche in den USA geht es nicht gut. Studios müssen dichtmachen, es bilden sich Monopole. Im Schnitt entstehe alle 39 Minuten ein neuer Film, schreibt Thorsten Schröder, die Konkurrenz sei durch die vielen Kostenlosportale enorm: “Die Inhalte werden extremer, in immer weniger Zeit werden immer mehr Filme produziert. Die Darsteller werden zu Sexmaschinen.”
6. Es ist Zeit (frank-stauss.de)
“Es ist Zeit für eine glasklare Haltung. Kein Wackeln. Kein Zaudern. Kein Zögern.”
Bei der Berichterstattung über Suizide sollten Journalisten sehr behutsam vorgehen. Seit Jahrzehnten ist erwiesen, dass die Selbstmordrate steigt, wenn zuvor intensiv über einen Suizid berichtet wurde (“Werther-Effekt”).
Um die Gefahr von Nachahmungstaten zu vermeiden, empfehlen Psychologen den Medien:
Sie sollten jede Bewertung von Suiziden als heroisch, romantisch oder tragisch vermeiden, um möglichen Nachahmern keine post-mortalen Gratifikationen in Form von Anerkennung, Verehrung oder Mitleid in Aussicht zu stellen.
Sie sollten weder den Namen der Suizidenten noch sein Alter und sein Geschlecht angeben, um eine Zielgruppen-Identifizierung auszuschließen.
Sie sollten die Suizidmethode und – besonders bei spektakulären Fällen – den Ort des Suizides nicht erwähnen, um die konkrete Imitation unmöglich zu machen.
Sie sollten vor allem keine Informationen über die Motivation, die äußeren und inneren Ursachen des Suizides andeuten, um so jede Identifikations-Möglichkeit und Motivations-Brücke mit den entsprechenden Lebensumständen und Problemen des Suizidenten zu vermeiden.
Anders gesagt: Sie sollten nicht so berichten, wie es die „Bild“-Medien in dieser Woche tun.
In dem Fall geht es geht um einen sogenannten erweiterten Suizid, bei dem ein Mann seine beiden Kinder und sich selbst getötet hat.
Gestern platzierte “Bild” den Fall prominent auf Seite 3 der Bundesausgabe, zeigte groß den Tatort (darum verzichten wir auf einen Ausriss des Artikels), nannte die Suizidmethode, das Alter des Mannes sowie mögliche Motive und zitierte einen Polizeisprecher mit den Worten, der Fall gehe „selbst bei erfahrenen Ermittlern“ „unter die Haut“.
Den Spekulationen über die Ursachen widmete Bild.de sogar eigene Artikel, heute zum Beispiel den hier:
Und weil ein Mensch, der so schlimme Dinge tut, in den “Bild”-Medien automatisch sämtliche Rechte verliert, zeigen sie heute auch ein Foto von seinem Haus — und natürlich sein Gesicht:
Auch den genauen Tatort erwähnen und zeigen die „Bild“-Medien immer wieder. Eines der Fotos taucht dabei in jedem Online-Artikel auf, die Quelle lautet:
Das ist glatt gelogen. Es sei denn „BILD FRANKFURT“ hat das gleiche Foto vor neun Jahren unter einem anderen Namen bei Wikipedia hochgeladen.
Dagegen scheint uns die Quellenangabe unter dem Porträtfoto des Mannes ein wenig ehrlicher:
Inzwischen hat Bild.de diese Angabe gelöscht.
Mit Dank an Boris R., Niko, Sebastian R., Robert G., Diana G. und anonym.
Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.
In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.
Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.
(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)
Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:
Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.
Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!
Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:
Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.
Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”
Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:
Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.
Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.
Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …
Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.
BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.
Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!
BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!
Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.
Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.
***
Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:
(Inzwischen offline.)
Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):
Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.
Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:
Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.
„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.
Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.
Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:
… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.
Auch in diesem Fall …
… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).
Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.
Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:
Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).
***
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.
***
Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.
***
Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.
Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:
Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.
Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:
Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?
Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).
***
Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:
Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.
Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.
Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.
Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immerwieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.
Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:
Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:
Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zumobilisieren.
Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.
Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:
(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)
Und so:
„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.
Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:
Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.
Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:
Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …
Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).
Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:
Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“
Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:
Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:
Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:
Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.
Weiter schreibt der Presserat, …
dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.
Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:
Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.
Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:
Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.
Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”
Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung überden Germanwings-Absturz begonnen hat.
Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.
Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:
Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!
Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:
„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:
Und, klar:
Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:
Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …
1. “Schluss damit!” (youtube.com, Video, 7:46 Minuten)
Nutzer BeHaind ist genervt vom Quotendruck bei YouTube. Er will zukünftig weniger boulevardeske Inhalte erstellen: “Dieses YouTube-Deutschland, was sich da gerade aufbaut, von dem möchte ich kein Teil mehr sein. (…) Ich möchte nicht mehr ‘masturbieren’ in den Titel schreiben müssen, damit ihr klickt. Denn wenn ihr nur deswegen klickt, dann klickt ihr bei mir aus den falschen Gründen.”
3. “Eine Frage des Zeitpunkts” (taz.de, Ferry Batzoglou)
Der stellvertretender Finanzminister der griechischen Regierung, Dimitris Mardas, klagt gegen “Bild”, und zwar “wegen Beleidigung seiner Persönlichkeit, verleumderischen Diffamierung und Beschimpfung auf ‘die Wiederherstellung der Wahrheit, seiner Ehre und seines Ansehens'”.
4. “So funktioniert Rufmordmaschine gegen Varoufakis” (infosperber.ch, Urs P. Gasche)
Urs P. Gasche geht Medienberichten nach, die vermeldet hatten, dass der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis von ungenannten Quellen als “Spieler”, “Amateur” und “Zeitverschwender” bezeichnet wurde. “Varoufakis italienischer Minister-Kollege Pier Carlo Padoan hat in der Folge öffentlich dementiert, dass es diese Beleidigungen bei dem Treffen gegeben habe. Dieses Dementi hinterliess aber in den Medien keine grösseren Spuren. Daraus muss man schliessen, dass in den europäischen Medien von anonymen Quellen verbreitete Beleidigungen, zudem ohne mit Namen identifizierte Beleidiger, mehr zählen als der abweichende Bericht des italienischen Finanzministers, der sich mit Namen zitieren lässt.”
5. “‘Relevant ist, was die Masse der Menschen interessiert'” (meedia.de, Georg Altrogge)
Daniel Steil räumt ein, dass “Focus Online” mit “einigen Berichten” zur “Verwirrung über den Gesundheitszustand” von Michael Schumacher beigetragen hat. “Journalisten erklären häufig, was sie selbst für relevant erachten. Ob das immer mit dem Relevanzgedanken der meisten User übereinstimmt, bezweifle ich stark – unsere Userlab-Befragungen zeigen andere Ergebnisse. Grundsätzlich halte ich eher das für relevant, was die Masse der Menschen interessiert.” Siehe dazu auch “Sie haben bisher immer das falsche Online-Angebot gelesen!” (stefan-niggemeier.de).
Vorab eine kurze persönliche Anmerkung. Ich bin jetzt seit drei Jahren beim BILDblog und habe schon viele krasse Sachen gesehen. Aber die letzten Tage haben mich wirklich fertiggemacht. Gerade gestern*, als ich mitansehen musste, wie sich immer mehr Medien reflexartig und bar jeden Anstands auf einen Menschen und dessen Familie stürzten, habe ich mich so ohnmächtig und verzweifelt gefühlt wie lange nicht mehr. Dennoch, oder gerade deshalb, will ich versuchen, mich im Folgenden einigermaßen sachlich mit den Ereignissen auseinanderzusetzen, und ich hoffe sehr, dass diese ganze Tragödie wenigstens dazu führt, dass einige Journalisten ihr eigenes Handeln zumindest ein kleines bisschen überdenken.
***
Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.
Um eines gleich ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss über ein solches Geschehen berichtet werden. Meinetwegen auch schnell und laut und in hoher Frequenz. Aber es gibt eine Grenze zwischen der Versorgung mit relevanten Informationen und dem Bedienen voyeuristischer Interessen. Diese Grenze wurde in den letzten Stunden und Tagen auf übelste Weise überschritten, und ich glaube, dass die allermeisten Journalisten ganz genau wissen, wann sie das tun — was es nur noch viel trauriger macht.
Ob die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten eine solche Grenzüberschreitung ist, darüber sind sich die Medien bemerkenswert uneinig. Viele Journalisten diskutieren derzeit darüber, ob man seinen vollständigen Namen nennen und sein Foto unverpixelt zeigen darf und soll, einige Medien haben (was so gut wie nie vorkommt) Begründungen für ihre jeweiligen Entscheidungen veröffentlicht, das Portal watson.ch ließ sogar seine Nutzer darüber abstimmen, ob es den Namen nennen solle (die meisten stimmten für Nein, das Portal nennt ihn trotzdem), und Kai Biermann von „Zeit Online“ hat sich beim Presserat über sich selbst beschwert, um herauszufinden, ob er mit der Nennung des Namens gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Ich persönlich finde, dass man durchaus auf die Identifizierung verzichten kann. Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einen Artikel lese, in dem der Mann zu erkennen ist, oder einen, in dem er anonym bleibt. Es lässt mich das Geschehen weder mehr noch weniger begreifen, darum kann man, finde ich, seine Identität auch weglassen.
„Spiegel Online“ siehtsah es ähnlich und schrieb gestern:
FAZ.net hingegen nennt seinen vollständigen Namen und zeigt sein Foto ohne Unkenntlichmachung. In der Begründung, die FAZ.net-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron heute veröffentlicht hat, heißt es:
Es ist ein schrecklicher Unfall, ausgelöst durch das Verhalten des Kopiloten. Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. […] Im Zentrum der Erklärung steht ein Mensch, genauer sein Kopf, sein möglicherweise irregeleitetes Gehirn. Das ist das Unerklärliche, was uns soviel Schwierigkeiten bereitet: Es ist die Psyche von Andreas [L.], die Unfassbares verursacht hat. Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.
Deshalb hat FAZ.NET das Foto von Andreas [L.] gezeigt.
Soll, wenn ich das richtig verstanden habe, heißen: Weil der Kopf des Co-Piloten des Rätsels Lösung ist, dürfen wir ihn uns auch angucken. Oder wie?
Dagegen klingt sogar die Begründung der „Bild“-Zeitung nachvollziehbar: Weil Andreas L. einen „Ritualmord“ begangen habe (ja, das steht da wirklich), mache ihn das zu einer Person der Zeitgeschichte, darum müsse er auch im Tod „hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht.“
Es kann durchaus sein, dass Gerichte das ähnlich bewerten würden; rechtlich gesehen ist es vermutlich in Ordnung, den Namen auszuschreiben. Medienanwalt Dominik Höch schreibt dazu in einem lesenswerten Beitrag:
Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass der Name des Betroffenen nicht tabu sein muss, wenn der Verdachtsgrad hoch genug ist und es um eine die Öffentlichkeit besonders berührende Angelegenheit geht. Beides dürfte hier vorliegen.
Er schreibt aber auch, dass man letztlich fragen müsse:
Welcher Mehrwert an Information ergibt sich durch die Namensnennung wirklich? Ist es wirklich zwingend ihn zu nennen?
Denn, und diesen Punkt vermisse ich in den meisten Diskussionen zu diesem Thema:
Durch die Nennung des Namens und des Wohnortes dürften [die Eltern und anderen Angehörigen des Co-Piloten] für eine Vielzahl von Personen erkennbar sein. Sie sind schuldlos an der Katastrophe und müssen nun neben dem Verlust des Kindes mit den neueren Erkenntnissen leben. Sie müssen außerdem erhebliche Anfeindungen befürchten; sie müssen eine – unzulässige – Durchleuchtung ihres Privatlebens durch Medien befürchten. Davor sind sie zu schützen. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verleiht Ihnen das Recht auf Privatsphäre. Sie sind eigentlich – vereinfacht gesprochen – nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Das ist ein hohes Schutzgut.
Und dieses Schutzgut finde ich wichtiger als das Wissen um den Nachnamen des Mannes. Wenn ich zum Beispiel vom “Amokläufer Tim K.” spreche, wissen Sie sicher alle, wen ich meine und welche Geschichte dahinter steckt — ohne den vollen Namen zu nennen. Und wenn das den Angehörigen viel Leid erspart, dann kann ich getrost auf den Namen verzichten.
Es geht in diesem Fall aber nicht nur um das Ob. Sondern auch — und vor allem — um das Wie. “Bild” und “Express” zum Beispiel bezeichnen den Mann heute als “Amok-Piloten” und zeigen ihn, wie auch andere Medien, riesengroß auf der Titelseite (Ausrisse siehe ganz oben). Wenn man als Medium aber schon von einer “Amok”-Tat ausgeht, darf man, um Nachahmungstaten zu vermeiden, den Täter umso weniger in Postergröße auf der Titelseite abbilden. Schon nach dem Amoklauf in Winnenden zitierte der Presserat in einem Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) einen Psychologen mit den Worten, bei Berichten über den Täter sei Zurückhaltung geboten, weil eine gewisse Form der Berichterstattung mögliche Nachahmungstäter bestärken könne:
“Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen”, sagte [Prof. Dr. Herbert] Scheithauer. Bei allem legitimen öffentlichen Interesse sollten sich Journalisten stets die Frage stellen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten.
Auch im Fall des Co-Piloten besteht eine solche Nachahmungsgefahr. Prof. Dr. Thomas Bronisch vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie sagte heute im “Mittagsmagazin”:
“Man muss damit rechnen, dass bei einem so spektakulären Ereignis es auch Nachahmer findet. Sicherlich ist es eine extreme Form, sich umzubringen, und es werden nur wenige bereit dazu sein, aber es könnte für manche doch dazu gereichen, diese Tat mit diesem spektakulären Aspekt durchzuziehen.”
Aber lassen wir den Punkt erst einmal beiseite.
Sofort nachdem bekannt geworden war, dass der Co-Pilot die Maschine möglicherweise absichtlich in den Berg geflogen hat, begaben sich ganze Heerscharen von Journalisten auf Spurensuche: Sie belagerten das Elternhaus des Mannes, befragten seine angeblichen Freunde („Spiegel Online“), Nachbarn (Stern.de), Bekannten („Focus Online“), Weggefährten („Passauer Neue Presse“), die Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin (FAZ.net) und den Besitzer der Pizzeria in der Nähe seiner Zweitwohnung („Bild“), sie durchwühlten sein Umfeld, seine Facebookseite, seine Krankenakte.
Dagegen ist auch erstmal nichts zu sagen. Es kommt darauf an, wie die Medien dabei vorgehen und was sie daraus machen. Wenn aber eigentlich nichts dabei rauskommt, die Nicht-Erkenntnisse aber trotzdem mit übertriebener Bedeutung aufgeladen werden, wenn also beispielsweise FAZ.net schreibt …
„Das war ein lieber Junge“, sagte die Mutter einer Klassenkameradin gegenüber FAZ.NET. Ihre Tochter ist in Tränen aufgelöst und steht für Gespräche vorerst nicht zur Verfügung. „Er hatte gute familiäre Hintergründe“, sagt sie. Allerdings habe sich Andreas [L.] ihrer Tochter vor einigen Jahren anvertraut mit dem Hinweis, er habe in seiner Ausbildung eine Auszeit genommen: „Offenbar hatte er ein Burnout, eine Depression“. Die Tochter habe ihn zuletzt vor Weihnachten gesehen, da habe er ganz normal gewirkt.
… dann trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei, sondern heizt allenfalls die unsinnigen Spekulationen an.
Und ich frage mich jedes Mal: Werden die Ereignisse für mich als Leser in irgendeiner Art greifbarer, wenn ich erfahre, in welchem Haus der Co-Pilot gewohnt hat und was der Schwippschwager der Nachbarin eines Bekannten von ihm hielt? Wenn ich weiß, welche Musik er gerne hörte („Focus Online“), welche Marathon-Zeit er gelaufen ist („Bild“), welchen Beruf seine Eltern ausüben („Blick“) oder in welches Fastfood-Restaurant er am liebsten ging („Welt“)? Und die einzige Antwort, die ich jedes Mal finde, ist: Nein.
In einigen Fällen sind die so zutage geförderten Dinge aber nicht nur belang- und geschmacklos, sondern schlichtweg falsch. In vielen Medien wurde zum Beispiel dieses Foto veröffentlicht, das den Co-Piloten Andreas L. zeigen soll:
Tatsächlich zeigt es aber Andreas G., der mit der Sache gar nichts zu tun hat, wie das Portal tio.ch schreibt:
(Unkenntlichmachung des rechten Fotos von uns. Den Artikel haben wir per Google Translator übersetzt. Da im Original das Gesicht des „echten“ Co-Piloten zu erkennen ist, haben wir auf einen Link verzichtet.)
Neben der „Kronen Zeitung“ hat auch „Österreich“ das Foto heute auf der Titelseite abgedruckt (via Kobuk):
Hierzulande wurde das falsche Foto unter anderem von den „Tagesthemen“ und „ZDF heute“ veröffentlicht (immerhin: verpixelt), beide Redaktionen haben sich inzwischen dafürentschuldigt.
Was für Folgen eine solche Verwechslung haben kann, lässt sich heute in der „Rhein-Zeitung“ (Abo-Link) nachlesen. In einem Restaurant sei die Freundin von Andreas G. von Journalisten förmlich überfallen worden:
„Sie saß bei einem Geschäftsessen“, berichtet Andreas [G.] unserer Zeitung. „Plötzlich kommen 20 Journalisten rein und sie wird vor laufender Kamera mit der Frage bombardiert, wie sie sich fühlt, mit einem Mörder zusammen gelebt zu haben.“ Die Freundin ist offenbar so leicht nicht zu erschüttern: „Sie konnte dann schnell aufklären, dass ich gar nicht Pilot bin“, so der im Stromhandel tätige Deutsche. „Die Journalisten sind dann wieder weg.“
„Witwenschütteln“ nennt man diese furchtbare Praxis (hier ein eindrucksvoller Erfahrungsbericht zu diesem Thema, den wir heute auch bei „6 vor 9“ verlinkt haben), und die Freundin des falschen Piloten war nicht die einzige, die dermaßen von Reportern belästigt wurde. Vor allem die Mitschüler der bei dem Unglück gestorbenen Kinder aus Haltern am See haben in den letzten Tagen unglaubliche Dinge erlebt. In einem Post bei Facebook heißt es:
Wer zum Gedenken eine Kerze abstellen oder einen Moment an der Treppe zum Gymnasium innehalten möchte, fühlt sich wie im Zoo oder auf einem Laufsteg:
Vor einer Front aus teilweise über 50 Kameras wird jeder Emotionsausbruch von den geifernden Kameraleuten schnell eingefangen und geht kurz darauf um die Welt und wird von distanzierten Stimmen kommentiert.
Als ob man nicht sehen würde, dass es den Menschen hier schlecht geht!
Selbstverständlich besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit aufgrund der Dimension dieses Unglücks.
Die internationale Anteilnahme berührt uns natürlich sehr. Es tut gut, so viele Trost spendenden Stimmen aus der ganzen Welt zu lesen und zu hören.
In Momenten aber, in denen Eure Kollegen KINDERN GELD dafür anbieten, Informationen preiszugeben oder VORGEGEBENE SÄTZE in die Kameras zu sprechen ODER sich eine Fotografenmeute auf einen Mann stürzt, der vor Kummer in der Fußgängerzone zusammenbricht, WIRD HALTERN AM SEE ZUSAMMENHALTEN UND EUCH IN EURE SCHRANKEN VERWEISEN!
Dass Kindern Geld für Informationen angeboten wurde, ist uns von mehreren Quellen aus Haltern am See bestätigt worden. Die „Ruhrnachrichten“ schreiben außerdem:
Bürgermeister Bodo Klimpel berichtet von einer erschreckenden Situation am Bahnhof. Ein ausländisches Reporterteam soll dort einem Jugendlichen ein lukratives Honorar angeboten haben. Als Gegenleistung sollte der Schüler mit seinem Handy Aufnahmen von der internen, nicht-öffentlichen Trauerveranstaltung, die im Joseph-König-Gymnasium stattfindet, machen.
So bleibt für mich am Ende die — aus journalistischer Sicht — traurigste Erkenntnis aus diesem ganzen Unglück: Dass viele Journalisten, die ja eigentlich dazu beitragen sollten, dass wir die Welt besser verstehen und dass in Zukunft weniger schlimme Dinge passieren, im Moment viel eher damit beschäftigt sind, das Leid noch zu vergrößern.
Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!
*Nachtrag, 29. März: Hier stand zunächst ein sprachliches Bild (der Co-Pilot sei “zum Abschuss freigegeben” worden), das von einigen Lesern zurecht kritisiert wurde, weil es natürlich nicht besonders glücklich gewählt war. Ich habe es daher gestrichen und bitte um Entschuldigung!