Archiv für Märkische Allgemeine

Medien ermitteln: Es war menschliches Versagen!

Gestern Abend berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (die Zentralredaktion der Madsack Mediengruppe) „exklusiv“ unter Berufung auf einen Ermittler beim Zugunglück in Bad Aibling:

Die Fehlentscheidung eines Fahrdienstleiters im Stellwerk von Bad Aibling ist offenbar der Grund für das Zugunglück mit mindestens zehn Toten. Dies berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören, unter Berufung auf Ermittlerkreise.

Und ruck, zuck stand es überall:



15 Minuten später twitterte „Spiegel Online“:

Demnach wies die Polizei die Berichte …

als Spekulation zurück. Die Behörden stünden am Anfang ihrer Ermittlungen. Man müsse jetzt die Auswertung der Blackboxes abwarten, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd SPIEGEL ONLINE.

Keine Stunde später:

In der Zwischenzeit hatte auch die dpa gemeldet, sie habe „aus zuverlässiger Quelle“ erfahren, dass “menschliches Versagen” die Ursache sei. Das reichte dann auch “Spiegel Online”, um auf der Titelseite zu verkünden:

Die Polizei wehrt sich unterdessen nach Kräften gegen die Gerüchte. Gestern schrieb sie in einer Pressemitteilungen:

Zur genauen Ursache können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, die Ermittlungen stehen hier noch am Anfang.

Dem BR sagte ein Polizeisprecher gestern Abend:

“Das sind reine Spekulationen, werfen Sie das weg, das weisen wir zurück”. Die Ermittlungen stünden noch völlig am Anfang.

Heute Morgen noch eine Pressemitteilung:

Zur genauen Ursache können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, die Ermittlungen stehen hier noch am Anfang.

Heute Nachmittag noch eine:

Nach der Bergung der Toten und Verletzten und des Streuguts am gestrigen Tag, stehen für Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt die Sicherung von Beweismitteln und die rechtsmedizinischen Untersuchungen im Vordergrund. Darüber hinaus müssen natürlich alle Zeugen, vor allem die Zuginsassen, nach und nach vernommen werden und Sachverständige müssen mit der Auswertung von Beweismitteln und der Erstellung von Gutachten ihre notwendigen Beiträge liefern.

Die Ermittlungen werden kompliziert, aufwändig und zeitraubend. Aussagen zur Unglücksursache können und werden deshalb seitens der Behörden derzeit keine getroffen. Es wird deshalb gebeten, von Nachfragen hierzu bei Polizei und Staatsanwaltschaft abzusehen, zu gegebener Zeit äußern sich die Behörden dazu. 

Können sie sich sparen. Die Ursache steht ja schon fest:




Und auch der Schuldige ist schon gefunden:





Oder auch:

Viele Medien widmeten den Spekulationen (und widmen ihnen weiterhin) prominente Plätze auf der Startseite, präsentieren sie als „Ergebnisse“, obwohl die Ermittlungen immer noch laufen. Der Schuldige steht fest, und vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir Fotos von seinen heruntergelassenen Rollos sehen und erfahren, was eigentlich sein Lieblingspizzabäcker von der ganzen Sache hält.

Selbst wenn es stimmt, dass ein Verdacht gegen den Mann besteht — wie oft schon hat sich im weiteren Verlauf von Ermittlungen gezeigt, dass alles doch ganz anders war? So etwas braucht Zeit. Zeit, die viele Medien nicht haben sich nicht nehmen wollen.

Dabei sind Kompromisse so einfach.

„Zeit Online“ zum Beispiel stellte gestern Abend ganz unaufgeregt alle verfügbaren Informationen zusammen, auch die Gerüchte aus Ermittlerkreisen, verzichtete aber auf voreilige Schuldzuweisungen:

Auch tagesschau.de berichtete zwar über die Spekulationen und Mutmaßungen, nannte sie aber auch so:

Und einige spendierten immerhin ein Fragezeichen:

Inzwischen hat die Polizei noch einmal Stellung genommen:

“Wir wehren uns vehement gegen dieses Gerücht”, teilte ein Sprecher der Polizei am Unglücksort mit. (…) Zwar könne ein Fehler oder Vergehen des Diensthabenden nicht ausgeschlossen werden, doch stünden die Ermittlungen noch am Anfang. Der Fahrdienstleiter sei bereits unmittelbar nach dem Zusammenstoß am Dienstag befragt worden. Daraus habe sich “noch kein dringender Tatverdacht” ergeben, teilte die Polizei mit.

Mit Dank an Bernhard W. und Christian H.

Rügen-Drama! Helene Fischer und das Killer-Kommando

Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.

Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.

***

Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:

(Inzwischen offline.)

Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):

Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.

Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:


Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.

„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.

Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.

Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:

… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.

Auch in diesem Fall …

… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).

Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.

Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:

Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).

***

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.

***

Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.

***

Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.

Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:

Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.

Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:

Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?

Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).

***

Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:


Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.

Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.

Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.

Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immer wieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.

Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:

Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:

Zu den Mitteilungen des Presserats