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Presserat rügt blutige Berichterstattung

Im Juni druckte die “Bild”-Zeitung ein Foto, auf dem ein Mann stirbt. Blutüberströmt sitzt er auf dem Boden, ein Messer steckt in seinem Bauch, hinter ihm steht noch der mutmaßliche Täter.

Das Foto erschien in “Bild Hamburg”, auf Bild.de und riesengroß auf Seite 3 der Bundesausgabe:

Auf den weiteren Fotos ist zu sehen, wie sich Passanten um das Opfer kümmern und der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht klar zu erkennen ist, festgenommen wird.

(Nachdem der Artikel erschienen war, haben wir uns übrigens mit dem Fotografen über die Bilder unterhalten. Seine Antworten können Sie hier nachlesen.)

Gestern hat sich der Presserat mit dem Fall beschäftigt und gegen “Bild” und Bild.de eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Berichterstattung verstoße sowohl gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) als auch Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. In der Pressemitteilung heißt es:

Der Vorgang des Sterbens wird in einem protokollarischen Detailreichtum geschildert, der nicht in öffentlichem Interesse liegt und somit unangemessen sensationell ist.

Auch bei anderen Artikeln der “Bild”-Medien war es vor allem die übertriebene Grausamkeit, die vom Presserat kritisiert wurde.

So erhielt Bild.de eine weitere Rüge für die Berichterstattung über eine Beziehungstat, bei der ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte. In dem Artikel waren Porträtfotos des Opfers zu sehen, außerdem nannte die Redaktion den vollen Namen der Frau. Damit habe Bild.de zum Einen den Persönlichkeitsschutz der Frau verletzt, denn nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex ist bei Verbrechen und Unglücken “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”.

Außerdem enthielt der Artikel ein Foto, das von einer Augenzeugin mit der Handykamera aufgenommen wurde. Es zeigt Täter und Opfer kurz vor der Tat auf einer Wiese sitzend, der Mann hält ein Gewehr in der Hand.

In der Kombination dieses Bildes mit dem direkt daneben platzierten Porträtfoto des Opfers sah der Beschwerdeausschuss eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 Pressekodex.

Als “unangemessen sensationell” bewertete der Presserat auch das Werk eines “Bild”-Zeichners, auf dem ein Mann zu sehen ist, der von einer Heuballen-Maschine “zerschreddert” wird (“Bild” liebt solche brutalen Zeichnungen). Kritisiert wurde neben der Illustration auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund persönlicher Details identifizierbar wurde. Das Gremium sprach daher eine Missbilligung gegen Bild.de aus.

Ebenso missbilligt wurde ein Bild.de-Artikel mit dem Titel:

Darin zeigt das Portal ein Foto, auf dem die Frau schwer verletzt auf der Straße liegt. Da sich die Geschichte in Peking ereignet hatte, habe kein ausreichendes öffentliches Interesse an dem Fall bestanden, befand der Presserat, und auch hier erkannte er eine “unangemessen sensationelle Darstellung”.

Genau wie bei einem weiteren Artikel, diesmal in der Print-Ausgabe. Darin hatte “Bild” ein Foto gedruckt, auf dem mehrere irakische Soldaten erschossen werden, das Blut spritzt aus ihren Köpfen. Mehr muss man wohl nicht dazu sagen.

Eine weitere Missbilligung bekam Bild.de für einen Artikel über den Soldaten Bowe Bergdahl. Er enthielt ein (offenbar von Facebook geklautes) Foto der Ex-Freundin des Mannes, an dem laut Presserat kein öffentliches Interesse bestand.

Insgesamt erhielten die “Bild”-Medien (wenn man die Rüge für Nicolaus Fests Hass-Kommentar und die Entscheidungen zur MH17-Berichterstattung mitzählt) drei Rügen, sechs fünf Missbilligungen und vier Hinweise.

Eine weitere Rüge ging an die Online-Ausgabe des “Tagesspiegel”, wo ein Original-Dokument erschienen war, das angeblich aus dem Büro des Vorsitzenden der Partei Die Linke stammte. Darin wurde aufgelistet, wer nach der Bundestagswahl eine Funktion in der neuen Fraktion haben und wer ausscheiden soll. Darüber hatte sich ein Mitarbeiter eines Regionalbüros beschwert, der in dem Papier als “zu schützende Person” namentlich genannt wird.

Der Ausschuss war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Namens des Betroffenen seine informationelle Selbstbestimmung verletzt. Weil er kein politisches Mandat ausübt und nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, durfte er nicht genannt werden.

Tagesspiegel.de habe Ziffer 2 verletzt, weil die Informationen vor der Veröffentlichung nicht sorgfältig genug auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wurden, heißt es in der Begründung.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Zeitschrift “L.A. Multimedia” wurde gleich zweimal gerügt, weil sie “die Grenze zur Schleichwerbung” überschritten hatte (Verstoß gegen Ziffer 7). In den Artikeln ging es um den Einsatz moderner Medien im Schulunterricht. Der Ausschuss sah es “als erwiesen an, dass die redaktionelle Veröffentlichung durch geschäftliche Interessen des Unternehmens [ein Anbieter von Schulmedien] beeinflusst wurden”.

Einen ähnlichen Verstoß erkannte der Ausschuss bei einer Beilage der Zeitschrift “Diabetes Journal”. Das Heft bewarb ein Gerät für Diabetiker und habe damit die gebotene Trennung zwischen Werbung und Redaktion verletzt. Das Impressum enthielt zwar den Hinweis “Mit freundlicher Unterstützung von …”, doch das reiche nicht aus, befand der Presserat und sprach ebenfalls eine Rüge aus.

Nicht namentlich genannt wurde eine regionale Tageszeitung, die eine Missbilligung erhielt, weil sie mehrere Pressemitteilungen unter dem Kürzel eines Redakteurs abgedruckt hatte. Die Zeitung habe damit gegen Richtlinie 1.3 verstoßen, nach der Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Insgesamt verteilte der Presserat (die vorherigen Entscheidungen mitgerechnet) sieben Rügen, 24 Missbilligungen und 25 Hinweise.

Darf man das Gesicht eines mutmaßlichen Täters zeigen?

Viele Leser haben uns heute empört auf die Berichterstattung über ein Verbrechen in Norddeutschland hingewiesen. Es geht um diese Geschichte:




(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Der Mann ist gestern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.

Unsere Hinweisgeber kritisieren nun vor allem, dass die Medien ein unverpixeltes Foto des mutmaßlichen Täters zeigen und seinen Klarnamen nennen, also identifizierend über ihn berichten. Auch unser erster Gedanke war: Das dürfen die doch nicht!

Aber: Sie dürfen es. Oder besser gesagt: Sollte der Mann rechtlich gegen die Berichterstattung vorgehen, stünden seine Erfolgschancen nur sehr schlecht.

Das liegt zum einen daran, dass er Politiker ist. Und für die gelten andere Maßstäbe als für Nicht-Politiker, denn: “Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden oder eine herausgehobene gesellschaftliche Position innehaben, müssen sich bereits bei geringen Verfehlungen öffentlicher Kritik stellen.” So schreibt es der Medienrechtler Udo Branahl in seiner Einführung ins Medienrecht — und gibt dazu folgende Beispiele:

Über den Ladendiebstahl eines Landesministers darf zutreffend berichtet werden.

Auch ein Polizeibeamter, der als “Hüter von Recht und Ordnung” in besonderer Weise öffentlicher Kontrolle und Kritik ausgesetzt ist, muss die Nennung seines Namens selbst bei weniger schweren Delikten eher dulden als ein vergleichbarer Arbeiter oder Angestellter. (…)

Ein Mitglied des Gemeinderats kann sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das zeigt, dass er während einer Ratssitzung “eingenickt” ist, nicht erfolgreich zur Wehr setzen.

Und wenn die Gerichte schon bei solch vergleichsweise kleinen Vorwürfen eine identifizierende Berichterstattung erlauben, würden sie es bei einem Mordverdacht wohl nicht anders sehen.

Aber was ist mit der Unschuldsvermutung? Auf Anfrage erklärte uns Udo Branahl: Wenn es so gewesen sei, wie es die Medien schildern — angeblich schoss der Mann aus Wut über seinen Steuerbescheid (niedrige Beweggründe), war während der Tat mit dem Opfer allein in einem Raum und wurde noch am Tatort festgenommen –, spreche einiges für die Täterschaft des Mannes, also auch in diesem Punkt hätte er vor Gericht wahrscheinlich keine guten Chancen.

Kurzum: Aus juristischer Sicht kann man den Medien zum jetzigen Zeitpunkt keinen großen Vorwurf machen.

Und der Pressekodex? Auch der gestattet in bestimmten Fällen die identifizierende Berichterstattung über Tatverdächtige. Voraussetzung ist aber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dafür, dass ein solches Interesse vorliegt, spricht zum Beispiel, wenn “eine außergewöhnlich schwere (…) Straftat vorliegt” oder “ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt (…) einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat”. Beides trifft, wenn man der Darstellung der Medien glaubt, in diesem Fall zu. Auch halten sich die meisten Medien daran, den Mann als “mutmaßlichen” Täter zu bezeichnen, die Beschreibungen sind zudem überwiegend sachlich. Sollte sich der Presserat also demnächst mit den Artikeln befassen, wäre es nicht überraschend, wenn er zu dem Entschluss käme, dass kein Verstoß gegen den Kodex vorliegt.

Doch auch wenn die Berichterstattung weder gegen das Gesetz noch gegen den Pressekodex verstößt — ob man sie als Medium so prominent bringen muss, ist natürlich eine andere Frage.

Gerade die Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, auf dem Journalisten extrem sorgfältig vorgehen müssen. Schon viel zu oft wurden Tatverdächtige von den Medien verurteilt, obwohl sie, wie sich dann später herausstellte, mit der Sache nichts zu tun hatten. Und selbst wenn sie etwas damit zu tun hatten und das sogar gestehen:

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. (Pressekodex, Richtlinie 13.1)

Mit Dank an Anonym, Torsten K. und T.D.!

Entführungen, Pimmel, Robbie Williams

1. “Entführung: Journalisten als lukrative Opfer”
(ndr.de, Video, 5:38 Minuten)
Während sich die USA und Großbritannien weigern, Lösegelder für entführte Journalisten an Terrororganisationen zu zahlen, überweisen europäische Regierungen Gelder in Millionenhöhe.

2. “Robbie Williams ‘sick and violated’ after claims paparazzi stalked family to take pictures of daughter on holiday”
(independent.co.uk, Jenn Selby, englisch)
Robbie Williams empört sich auf Twitter über Ausschnitte aus deutschen Zeitungen. “The former Take That star said he felt ‘sick and violated’ after finding that German newspapers had published images of himself, his wife Ayda Field and his 18-month-old daughter Teddy in swimwear.”

3. “In 8 Schritten zur viralen Überschrift”
(journalist.de, Roy Peter Clark)
Roy Peter Clark gibt Tipps zum Verfassen von Schlagzeilen mit viraler Durchschlagskraft: “1. Empören Sie sich über Ungerechtigkeiten, 2. Seien Sie überrascht oder begeistert, 3. Benutzen Sie einen Motor, 4. Verwenden Sie Zahlen, 5. Sex, Promis, Wunderheilungen: Keine Angst vor klassischen Reizen, 6. Spielen mit der Sprache, 7. Stellen Sie abwegige und interessante Dinge nebeneinander, 8. Erzählen Sie die Geschichte in der Überschrift.”

4. “Das Ende des Journalismus”
(medienblog.blog.nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler schreibt über den Artikel “Hier gibts die grössten Pimmel!” (blickamabend.ch): “Es folgt eine 13-teilige Fotoreihe, geordnet nach der durchschnittlichen Grösse der Penisse in den verschiedenen Ländern. (…) Versehen sind die Zahlenwerte mit den Bildern prominenter Personen aus den jeweiligen Staaten, die gerade eine Gestik machen, die in der Bildlegende als Andeuten der Grösse eines Penis umgewertet wird.”

5. “Unter Druck”
(zeit.de, Klaus Raab)
Klaus Raab betrachtet deutsche Wochentitel: “Auch Printmedien folgen einem Quotenprinzip, das gilt nun nicht nur für Focus, Spiegel und Stern. Die verkaufte Auflage ist eine der Währungen, in denen Qualität gemessen wird, weil es keine rein publizistische Währung gibt. Und das hat ähnliche Folgen wie bei den Öffentlich-Rechtlichen. Der schnelle Quotenerfolg wird überbewertet, die längerfristige Entwicklung einer eigenen Identität wird unterschätzt.”

6. “Deutsche! Wehrt Euch!”
(wahrheitueberwahrheit.blogspot.de)
Wie “Focus Online” mit Bußgeldern für zu schnelles Fahren umgeht.

Sachsen, Trolle, Mindestlohn

1. “Im Krieg der Worte und der Bilder”
(falter.at, Ruth Eisenreich)
Die Reporter Richard C. Schneider, Cathrin Kahlweit und Wolfgang Bauer erzählen, wie sie damit umgehen, wenn sie mit drastischen Bildern konfrontiert werden. “Die Dinge sind oft schwierig. Auch sorgfältig recherchierende Journalisten sind nicht davor gefeit, durch Propaganda instrumentalisiert zu werden.”

2. “Live is life”
(kreuzer-leipzig.de, Juliane Streich)
Juliane Streich besucht “Die Wahl-Debatte”, ein Rededuell zwischen Stanislaw Tillich (CDU) und Rico Gebhardt (Die Linke) im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen: “Zwischen den beiden Politikern stehen die Chefredakteure der drei sächsischen Tageszeitungen und sind stolz, dass sie schaffen, was der Heimatsender MDR nicht hinbekam. Schließlich hatte sich Tillich immer geweigert, an einem TV-Duell teilzunehmen, so dass der Fernsehsender einknickte und jetzt ein Format sendet, bei dem Tillich von irgendwo, wo er es schön findet, zugeschaltet wird. (…) Ausverkauft, 450 Leser sollen hier sein. Doch wer sich umschaut, entdeckt in fast jeder Reihe leer gebliebene Plätze. Ein Großteil der Anwesenden scheinen Journalisten, Pressesprecher und Funktionäre der Dresdner Oberschicht zu sein.”

3. “Was bei Verleger Ippen als ‘grob illoyal’ gilt”
(zeitungszusteller.verdi.de)
Der Redaktionsleiter eines Anzeigenblattes wird fristlos entlassen, nachdem er ein Foto veröffentlicht, das ein Transparent mit der Aufschrift “Mindestlohn – auch für Zeitungszusteller” zeigt. Siehe dazu auch “Pressefreiheit in Witzenhausen ein Witz” (verdi.de, 12. August).

4. “Die Berichterstattung über Kai Diekmanns Tweets”
(mobilerocketscience.com, Mario Havanna)
Mario Havanna wertet aus, welche Tweets von “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann welche Storys ausgelöst haben.

5. “Lasst die Trolle verhungern”
(zeit.de, Jochen Wegner)
“Die Freiheit im Netz ist auch immer die Freiheit der Trolle”, bemerkt Jochen Wegner, Chefredakteur von Zeit.de: “Die Trolle in Schach zu halten, ohne die Freiheit zu opfern, ist so einfach wie mühsam: Wir müssen uns täglich selbst einmischen. Millionen von Menschen, die zivilisiert debattieren, die falschen Informationen richtige entgegensetzen, die Störer gelassen übergehen und bei seltsamen Spam-Wellen aufmerksam werden, sind unbesiegbar. Einem aufgeklärten digitalen Bürgertum ist keine Troll-Armee gewachsen.”

6. “Behind the Best Pictures From Ferguson, With Getty Photographer Scott Olson”
(nymag.com, Joe Coscarelli, englisch)
Fotograf Scott Olson gibt Auskunft über Fotos, die während der Unruhen in Ferguson entstanden sind.

Unverpixelte Propaganda

Nach der mutmaßlichen Enthauptung des US-Journalisten James Foley durch die Terrorgruppe “Islamischer Staat” haben sich die meisten deutschen Medien dazu entschlossen, das Video der Hinrichtung nicht zu zeigen, auch keine Ausschnitte davon.

Damit handeln sie so, wie es auch der Presserat empfiehlt, dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns im Gespräch mit der dpa zu einem respektvollen Umgang mit den Bildern aufgerufen hat:

Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.

Und wenn sie die Bilder doch unbedingt zeigen wollen, etwa die Szenen kurz vor der Ermordung, dann sollte das Opfer dabei “auf jeden Fall unkenntlich gemacht werden”, sagt Tillmanns. “Wer Bilder veröffentlicht, auf denen der Journalist erkennbar wird, macht sich ethisch angreifbar”. Die Würde Foleys stehe im Mittelpunkt. Letztlich müsse sich aber jede Redaktion selber die Frage stellen, wie sie mit solchen Fotos konkret umgehen wolle.

“Spiegel Online” beantwortete sie so: “Die Bilder zu zeigen, wäre reine Propaganda für den IS” — darum zeige das Portal sie nicht. Weder Videoausschnitte noch Fotos. Ähnlich argumentieren auch die ARD, das ZDF, die “Süddeutsche Zeitung”, die “FAZ”, die “taz”, “Zeit Online”, RTL und die dpa. Selbst die Online-Portale von “Bild” und “Berliner Kurier” haben das Gesicht des Mannes verpixelt.

“Focus Online” nicht.

“Focus Online” haut mal wieder alles raus und zeigt in mehreren Artikeln sowohl Standbilder als auch Sequenzen des Videos vor der Enthauptung. Das Gesicht des Opfers ist in keinem Fall unkenntlich gemacht worden.

Dabei schreibt das Portal selbst:

Unterstützer riefen dazu auf, das Video nicht anzuschauen oder zu teilen

Der Satz steht, fettgedruckt, genau unter dem eingebetteten Video.

Mit Dank an Karsten B.

Nachtrag, 22. August: Wir haben gestern Abend bei “Focus Online” nachgefragt, warum das Portal die Bilder unverpixelt zeigt — eine Antwort haben wir bislang nicht bekommen. Inzwischen sind sie aber gelöscht worden.

Das “heute journal” hat vorgestern ebenfalls ein Standbild aus dem Video gezeigt, Claus Kleber moderierte es aber mit klarer Einordnung an. Er sagte:

Es gehört zu den perversen Praktiken dieser Milizen, Videos von solchen Gräueltaten als Propaganda zu nutzen. Deshalb zeigen wir davon allenfalls unbewegte Bilder, bei denen die Opfer verdeckt bleiben, um ihre Menschenwürde zu schützen.

Dieses eine Mal haben wir anders entschieden, weil wir die gefasste Haltung von James Foley angesichts seines Todes eine Würde ausstrahlt, die dem fanatischen Killer neben ihm unbegreiflich geblieben sein muss.

Auch “Spiegel Online”, FAZ.net und “Zeit Online” zeigen — entgegen ihren Ankündigungen — Standbilder aus dem Video. Zumindest indirekt. Sie haben ein Reuters-Video übernommen, in dem britische Zeitungen abgefilmt werden, die die Fotos gedruckt hatten. Das Gesicht Foleys ist nicht unkenntlich gemacht worden — weder von den englischen Zeitungen noch von Reuters noch von den deutschen Medien.

Danke an Christian S., Sascha, Christoph S. und Andreas!

B.Z., Bild  

Die düsteren Manga-Fantasien des Boulevards

Im November vergangenen Jahres wurde bei Berlin ein 14-jähriges Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen.

“Bild” berichtete damals — wie gewohnt — ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers …

… oder die des Verdächtigen:

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Die Fotos stammten offensichtlich von Facebook. Dem Verdächtigen spendierte “Bild” zwar einen schwarzen Augenbalken, nannte aber gleichzeitig so viele persönliche Informationen, dass sich an der Identifizierbarkeit kaum etwas geändert haben dürfte.

Beim Durchstöbern des Facebook-Profils des jungen Mannes stießen die Reporter aber noch auf etwas anderes, woraufhin die Berichterstattung (auch in der “B.Z.”) plötzlich eine ganz neue Stoßrichtung bekam — sie fanden nämlich: Manga-Zeichnungen.


“Bild” beschrieb den mutmaßlichen Täter fortan konsequent als “Manga-Killer” oder “Manga-Freak”, als “dicklichen” “Außenseiter”, als “Einzelgänger” und “versponnenen Sonderling”, der in einer “Wahn-Welt” lebe, wie man ja schon an den “brutalen Manga-Bildern” erkennen könne.

Die Freunde, die [M.] (20) zu Hause in seinem Jugendzimmer besuchen, haben riesige Kulleraugen und Kindchen-Gesichter. Sie kämpfen mit Schwertern, es geht um Leidenschaft und Tod. […]

In seiner Internet-Welt ist [M.] so wie seine Manga-Helden. Gut aussehend, groß, bewundert. Verlässt er das Haus seiner Eltern in einer Kleinstadt im [Kreis XY], schrumpft er wieder zum Außenseiter.

Und auf der anderen Seite das “bildschöne und intelligente” Mädchen, das “Kulleraugen-Girl”, das ausgesehen habe, “wie aus der Fantasie-Welt” des mutmaßlichen Täters entsprungen.

Vor allem auf diese angebliche “auffällige Ähnlichkeit” zwischen den Zeichnungen und dem mutmaßlichen Täter bzw. dem Opfer wiesen die Boulevardmedien immer wieder hin:

Das passt natürlich hervorragend: Der “Manga-Killer”, der sein Opfer wenige Wochen vor der Tat als “düstere Comic-Figur” zeichnet — mit Wunden, die später auch bei dem getöteten Mädchen gefunden werden.

Doch so sehr es sich die Medien auch wünschen: Es stimmt nicht. Die Bilder, die den Täter und das Opfer zeigen sollen, stammen aus dem Kunstportal “deviantArt” und wurden von einer Frau gezeichnet, die mit der Tat nicht das Geringste zu tun hat. Die sogenannten Fan-Arts zeigen auch keine realen Personen, sondern Figuren aus den Mangas “Black Rock Shooter” und “Naruto”.

Die Zeichnerin beschwerte sich schon im November darüber, dass ihre Bilder ohne Genehmigung abgedruckt und als “persönliche Mord-Motive” missbraucht worden waren. Sie erstattete auch Strafanzeige gegen “Bild” und “B.Z.”, doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren ein.

In ihrer Begründung verwies die Staasanwaltschaft auf §50 UrhG, wonach in der “Berichterstattung über Tagesereignisse” auch die Vervielfältigung von Werken erlaubt ist, “die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden”. Diese Vorschrift trage, so die Staatsanwaltschaft, dem Umstand Rechnung, dass “die rechtzeitige Einholung bei aktuellen Ereignissen kaum möglich” sei und gestatte daher “ausnahmsweise eine zustimmungsfreie Nutzung”.

Eine seltsame Begründung. Denn die Zeichnungen wurden auch mehrere Tage nach dem Mord noch gedruckt; die Redaktionen hätten also durchaus Zeit gehabt, den Ursprung der Bilder zu klären und eine Zustimmung einzuholen. Dass sie später nicht mehr behaupteten, der Mann habe die Figuren selbst gezeichnet, sondern lediglich schrieben, er habe sie “auf sein Internet-Profil geladen”, deutet außerdem darauf hin, dass sie sich im Klaren darüber waren, dass er nicht der Urheber der Zeichnungen ist. Und: Die Staatsanwaltschaft schreibt selbst, dass mit “Berichterstattung” die “sachliche Schilderung tatsächlicher Geschehnisse” gemeint sei. Was an “Die schwarze Kunst des Mädchen-Killers” sachlich sein soll, schreibt sie allerdings nicht.

Wie dem auch sei: Spätestens seit Ende November — damals wandte sich die Mutter der Zeichnerin mit einer Beschwerde direkt an “Bild” und “B.Z.” — wissen die Redaktionen, dass die Zeichnungen nicht vom mutmaßlichen Täter stammen. Sie wissen auch, dass die angeblichen Ähnlichkeiten höchstens Zufall sein können. Und dass die Zeichnerin nicht mit der Verwendung ihrer Bilder einverstanden ist.

Tatsächlich hat die “B.Z.” die Zeichnungen mittlerweile aus ihren Online-Artikeln gelöscht, und auch als vor wenigen Tagen der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begann, verzichtete die “B.Z.” auf den Abdruck der Manga-Bilder.

Die “Bild am Sonntag” nicht.

Diese Zeichnung hat der Täter auf sein Internet-Profil geladen. Die Manga-Figur sieht [dem Opfer] ähnlich, zeigt ein zierliches Mädchen mit traurigem Blick. Auf seinem Bauch hat es zwei lange Narben

Darüber, dass die Zeichnung von jemand anderem stammt und die Figur — inklusive Narben — ein gängiges Motiv in der Manga-Szene ist, verliert die Redaktion mal wieder: kein Wort.

iPhone 6, Report Mainz, Profimeinungskommentare

1. “SPIEGEL Online und der Phantom-Konvoi – Hysterie, Lügen und Heuchelei”
(nachdenkseiten.de, Jens Berger)
Die “Spiegel-Online”-Schlagzeile “Ukrainische Truppen greifen russischen Konvoi an” in der Analyse: “Man spekuliert munter drauf los, überprüft Nachrichten nicht auf deren Wahrheitsgehalt, verbreitet mutwillig Hysterie und schürt damit das Feuer, aus dem ein Krieg zwischen West und Ost entfachen könnte.”

2. “Angebliche Gerichtsaffäre wird zur Petitesse”
(mainpost.de, Manfred Schweidler)
Ein Blick zurück auf die Auswirkungen des Berichts “Verdacht auf Parteilichkeit und Vetternwirtschaft bei Bußgeldvergabe” des ARD-Politmagazins “Report Mainz”: “Eine Reihe von Opfern blieb zurück – und nicht zuletzt ein Stück journalistischer Glaubwürdigkeit. Nur wenige Schlagzeilen-Formulierer kamen später zu der Einsicht: Der Richter hatte vielleicht ein wenig unbekümmert Bußgelder vergeben, was zu einem falschen Eindruck führen konnte. Aber von Mauschelei konnte nie die Rede sein.”

3. “BILD Plus und das Geschaeft mit ‘exklusiven Fotos’ eines Fakes des iPhone 6”
(mobilegeeks.de, Sascha Pallenberg)
Fotos hinter der “Bild-Plus”-Paywall, die angeblich ein Apple iPhone 6 zeigen: “Es handelt sich bei all diesen vermeintlichen Fotos des echten iPhone 6 um immer wieder die gleichen Modelle eines Fakes auf Android Basis, den man bereits seit Wochen auf Aliexpress.com bestellen kann.”

4. “Bomben auf Gaza: Ohne deutsche Medien – Jung & Naiv in Israel: Folge 192”
(youtube.com, Video, 40:17 Minuten)
Im Interview mit Tilo Jung fragt sich der freie Journalist Martin Lejeune, der die Bombardierungen des Gazastreifens durch die israelische Armee bei einer Familie dort erlebt hatte, warum öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland kaum mit ihm zusammenarbeiten wollen. Zur Sprache kommt auch die Frage nach seiner Unabhängigkeit.

5. “Krude, kruder, am krudesten”
(taz.de, Deniz Yücel)
Deniz Yücel gibt Tipps, wie man einen “Profimeinungskommentar” verfasst.

6. “Was für ein Pech mit dem Wetter! Ein PR-Trip des FC Bayern München im Live-Ticker”
(funkkorrespondenz.kim-info.de)

Verfassungsschutz, Israelkritik, NDR

1. “Geschreddert, vergessen, geschlossen”
(journalist.de, Michael Kraske)
Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden “zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 insgesamt 310 Akten über Rechtsextremisten geschreddert, bevor ein genereller Vernichtungsstopp erging”. Michael Kraske geht der Frage nach, warum die Vertuschungsaktionen des Verfassungsschutzes rund um die NSU in den Medien mehrheitlich versandet sind: “Tageszeitungen haben immer wieder Beteuerungen von Verfassungsschützern verbreitet: kein NSU-Bezug bei vernichteten Akten, fast alles rekonstruierbar. Dass es dann doch relevante Bezüge gab und etliche Akten nicht rekonstruierbar waren, ging unter. Da Medien meistens anlassbezogen berichten, fällt es häufig schwer, Prozesse abzubilden und Fehler zu korrigieren.”

2. “Ein Leben für diese Bilder”
(zeit.de, Bastian Berbner)
Bastian Berbner schreibt über den Tod von Molhem Barakat, der auch dann noch als Kriegsfotograf in Syrien arbeitete, als die ausländischen Reporter längst das Land verlassen hatten: “Niemand wird zu diesem Job gezwungen. Aber in einem Land, in dem es kaum noch einheimische Arbeitgeber gibt, herrschen dennoch Zwänge. Molhem kann das Geld gut gebrauchen. Sein Vater ist arbeitslos, sein Bruder kämpft für die Rebellen. Der Teenager ernährt jetzt seine ganze Familie.”

3. “Die Mär von der verbotenen Israelkritik”
(stern.de, Mareike Enghusen)
Mareike Enghusen stellt vorläufige Ergebnisse einer Studie über die deutsche Berichterstattung zur Nahostpolitik vor: “Kein anderes Land der Welt wird in deutschen Medien so oft und scharf kritisiert wie Israel.”

4. “Pförtner des NDR beweist größere News Kompetenz als Tagesschau Redaktion”
(martin-lejeune.tumblr.com)
Journalist Martin Leujeune, der derzeit bei einer Familie im Gazastreifen wohnt, beklagt, dass er vom NDR ignoriert wird: “Der einzige, der sich im NDR für meine Schilderung und Erlebnisse interessierte, war der Pförtner, bei dem ich landete als ich um ein Uhr Nachts die Nummer der Zentrale wählte.”

5. “Ukraine-Reporter: ‘Wir sind Detektive'”
(ostpol.de, Sonja Volkmann-Schluck und Stefan Günther)
Fünf Korrespondenten schätzen die russischen und ukrainischen Medien ein und erzählen, wie sie arbeiten.

6. “Tote im SPIEGEL-BILD”
(lto.de, Markus Kompa)
Die rechtliche Seite der Fotos der mit dem Flug MH017 zu Tode gekommenen Menschen, die der “Spiegel” auf seiner Titelseite rund um die Schlagzeile “Stoppt Putin jetzt!” veröffentlicht hatte.

BILD, ZDF, Homer Simpson

1. “Wie die Bild-Zeitung den Nahost-Konflikt nutzt, um Hass zu schüren”
(facebook.com, Hakan Tanriverdi)
“Für jede muslimische Person in Deutschland sind Kommentare wie dieser hier ein weiterer Grund, daran zu zweifeln, ob es je möglich sein wird, ein Leben in diesem Land zu führen ohne permanent gebrandmarkt, in Frage gestellt und hinterfragt zu werden.” Die Islamophobie von Nicolaus Fest (bild.de) hat auch bei Bastian Brinkmann und Jonas Jansen (twitter.com), dem Löschbeirat, Enrico Ippolito (taz.de) sowie zahlreichen Politikern (zeit.de) Empörung ausgelöst. Stefan Niggemeier beleuchtet frühere Aufreger-Texte von Fest und legt Kai Diekmann eine Kündigung nahe – was dieser zwar als “Quatsch!” (twitter.com) abtut, sich aber dennoch zu einer Reaktion (bild.de) genötigt sieht und Özcan Mutlu einen Gastkommentar einräumt.

2. “Keine Angst vor dem Mindestlohn für Hospitanten”
(netzkolumnistin.de, Angela Gruber)
In der “Zeit” warnen Jana Goia Bauermann und Alina Fichtner vor den schädlichen Auswirkungen des Mindestlohns für die Medienbranche. Angela Gruber hat kein Verständnis für diese Argumentation. Auch Christian Jakubetz fragt: “Wer will eigentlich künftig noch mit uns arbeiten?”

3. “Krieg der Bilder – und der Blick dahinter”
(tagesanzeiger.ch, Simon Widmer)
Ukrainische und westliche Medien zeigen Fotos prorussischer Rebellen, die angeblich Leichenfledderei an den Opfern des MH17-Unglücks betreiben. Gut möglich, dass sie es sich damit zu einfach machen.

4. “Angebliche ZDF-Zensur: Die anlasslose Unwahrheit”
(netzexil.de, Horst Schulte)
Nach einer Klage der “Zeit”-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner hat ein Gericht das ZDF gezwungen, eine Folge der Satiresendung “Die Anstalt” aus der Mediathek zu entfernen. Obwohl das ZDF die einstweilige Verfügung nicht unterschrieben hat gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und den Weg in die nächste Instanz suchen wird, macht das Blog “Die Propagandaschau” daraus eine “Zensur des ZDF” und bekommt viel Zuspruch für den (inhaltlich falschen) Vorwurf.

5. “Bitte recht israelfreundlich!”
(taz.de, Dorothea Hahn)
Drei US-amerikanische Journalisten von NBC, MSNBC und CNN haben kritisch über die Rolle Israels im Nahostkonflikt berichtet. Die Folge: “Einer wurde ausgetauscht, die zweite musste nach Moskau gehen, die dritte verlor Einladungen im Fernsehen.”

6. “Wie Homer Simpson unsere politische Meinung formt”
(dradiowissen.de, Katrin Ohlendorf)
Carsten Wünsch ist Medienwirkungsforscher. Als solcher untersucht er, ob sich fiktionale Medieninhalte auf unser Denken auswirken und “konnte nachweisen, dass Filme oder Serien unsere politischen Einstellungen beeinflussen und sich auch auf die journalistische Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Fragen auswirken.”

Shitstorms, Spiegel, Stellenkürzungen

1. “Über falsches Shitstormmanagement und Skandale zweiter Ordnung”
(leitmedium.de, Caspar Mierau)
Gestern ging es an gleicher Stelle um eine Karikatur in der FAZ, die viele Leser als rassistisch kritisiert haben. Heute schreibt Caspar Mierau über die seiner Meinung nach falsche Reaktion: “[Mit den Rechtfertigungsversuchen] macht das Shitstorm-Management einen fatalen und häufig gesehen Fehler: Es produziert einen Skandal zweiter Ordnung.” Auch Anne Fromm bezeichnet die FAZ in der taz als “kritikresistent wie eine Teflon-Pfanne”.

2. “Wulff-Interview stammte aus der Konserve”
(berliner-zeitung.de, Ulrike Simon)
Die Medienschelte von Christian Wulff im “Spiegel” ist bereits sechs Wochen alt. Außerdem wurde das Interview nicht von den Redakteuren geführt, die in der Vergangenheit über Wulff geschrieben hatten, da Chefredakteur Wolfgang Büchner eine vergiftete Gesprächsatmosphäre befürchtete. Große Teile der Redaktion kritisieren Büchner nun dafür, “vor Wulff den Kotau zu machen”.

3. “Why show dead people in the news?”
(fabianmohr.de, englisch)
Manche Fotos, die vor 50 Jahren noch einen Pulitzer-Preis bekommen haben, würden heute nicht mehr gedruckt werden; zu schonungslos stellen sie Tod und Gewalt dar. Fabian Mohr macht einen Vorschlag, woran sich Redakteure bei dieser schwierigen Abwägung orientieren sollten. Zum selben Thema: Margaret Sullivan rechtfertigt das umstrittene Titelbild der “New York Times”. Und Reto Camenisch wirft einem Magnum-Fotografen “pornografische Distanzlosigkeit”, einen “moralischen Totalabsturz” vor.

4. “Zur Schau gestellte Absturzopfer”
(medienblog.blog.nzz.ch, Rainer Stadler)
Über pietätlose Fotos ärgert sich auch Rainer Stadler. Der “Blick am Abend” hat auf seiner Titelseite die Portraits von zwölf Kindern abgedruckt, die in der MH17 ums Leben kamen. Diese Bilder stammten von Facebook, wo sie laut Chefredakteur öffentlich zugänglich waren. “Der Presserat würde ihm wohl deswegen die Ohren lang ziehen”, meint Stadler.

5. “Ab und zu kommt mal ein Praktikant”
(kreuzer-leipzig.de, Juliane Streich)
“Modern, zukunftsfähig und für ihre Leser attraktiv”, so möchte Madsack die “Leipziger Volkszeitung” positionieren – indem bei der einzigen Tageszeitung der Stadt 36 Mitarbeiter entlassen werden.

6. “Our 25 Favorite Unlocked New Yorker Articles”
(longform.org, englisch)
Der “New Yorker” hat alle Artikel seit 2007 und viele ausgewählte Fundstücke aus den Archiven kostenlos veröffentlicht – für drei Monate, dann verschwindet die gesamte Webseite hinter einer “metered Paywall”. Neben den 25 Lesetipps von Longform empfehlen auch Slate und der Business Insider Recherchen und Reportagen, die man bis dahin gelesen oder zumindest abgespeichert haben sollte.

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