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Das ganze Problem

Der Autobauer Opel wird ab dem Jahr 2016 keine Autos mehr in Bochum bauen.

“Zeit Online” weiß, woran es liegt:

Die meistverkauften Automodelle in Europa heißen VW Golf, VW Polo, Ford Fiesta, Renault Clio, Ford Focus und Peugeot 207.

Opel ist nicht darunter.

Damit ist das ganze Problem der deutschen General-Motors-Tochter schon beschrieben. Mercedes, BMW und Porsche finden sich zwar auch nicht unter den Topsellern – aber sie sind eben auch keine Massenhersteller. Opel dagegen baut schon lange keine Oberklasse mehr.

Es ist nicht nur das “ganze Problem” von Opel, es ist auch der Anfang eines längeren Textes, der die “Managementfehler” aufzählt, die für ein “miserables Image” von Opel verantwortlich sind.

Ein Text, der etwas an Wirkung verliert, wenn man weiß, dass sein Anfang auf recht wackligen Beinen steht.

Denn das hier sind laut einer Pressemitteilung (PDF) von Jato, dem laut eigenen Angaben “weltweit führenden Anbieter von Automobildaten”, die meist verkauften Autos in Europa im Oktober:

Und das die meist verkauften Autos in Europa von Januar bis Oktober 2012:

Der angeblich so erfolgreiche Peugot 207 taucht in der Top 10 nicht mal auf. Und unter den Marken, die in Europa im bisherigen Jahresverlauf bisher die meisten Autos verkauft haben, kommt Opel (zusammengerechnet mit den baugleichen Modellen von Vauxhall) sogar auf Platz 3.

Klar: Opel hat viele Probleme. Dass seine Modelle nicht unter den meistverkauften Automodellen in Europa auftauchen, gehört allerdings (noch) nicht dazu.

Mit Dank an Andre F.

Marken-Artikel

Dies ist die Geschichte von einem kleinen Stück Papier. Und davon, wie die “Bild”-Zeitung aus dem kleinen Stück Papier eine ganz große Sache machte.

Die Geschichte beginnt am 25. Oktober. An diesem Tag erscheint in der Dresdner Regionalausgabe dieser Artikel:

Rentner finden 3-Millionen-Marke auf dem Flohmarkt!

Auf dem berühmten Dresdner Elbe-Flohmarkt fanden Rentner Reinhold Hoffmann (70) und Lebensgefährtin Bärbel (71) unter all dem Plunder und Trödel eine unheimlich seltene Briefmarke.

Opa Reinhold: “Bärbel kaufte vor zwei Jahren wie so oft am Elbufer für 20 Euro zwei Kilo alte Briefmarken. Als ich diese auf dem Küchentisch ausbreitete, stockte mir der Atem!”

Und zwar zurecht: Denn allem Anschein nach lag dort auf dem Küchentisch der Hoffmanns eine absolute Rarität: die “Benjamin Franklin One Cent” mit Z-Grill!

Und weil Ihnen das vermutlich genauso wenig sagt wie uns, als wir erstmals davon hörten, hier nun ein kurzer Exkurs in das weite Feld der Philatelie: Im 19. Jahrhundert war es beim U.S. Postal Service für wenige Jahre üblich, ein Muster in die Briefmarken zu prägen, eine Art Wasserzeichen, das die Wiederverwendung von bereits gebrauchten Marken verhindern sollte. Im Englischen werden diese Einprägungen “Grill” genannt. Es gibt davon verschiedene Varianten, etwa den “A-Grill”, den “F-Grill” — oder eben den “Z-Grill”. Das Vorgehen war übrigens nicht sonderlich erfolgreich: schon bald verschwanden die Grill-Briefmarken also wieder und wurden zu Sammlerstücken.

Die “One Cent”-Marke mit Z-Grill ist heute eine der seltensten Marken der Welt, bisher sind nur zwei als echt zertifizierte Exemplare bekannt. Deshalb beträgt der aktuelle Katalogwert auch stolze drei Millionen Dollar. Nur zum Vergleich: von der berühmten “Blauen Mauritius” gibt es noch zwölf Exemplare, im Katalog kommt sie auf vergleichsweise geringe 625.000 Euro.

Nun aber zurück zu “Opa Reinhold”. Ob der auf dem Flohmarkt tatsächlich einen Z-Grill gefunden hat, muss natürlich erst noch geprüft werden.

Das Echtheitszertifikat kann in diesem Fall jedoch nur die ‘Philatelic Foundation’ in New York ausstellen.

… zitiert “Bild” einen Briefmarken-Experten. Und schlussfolgert:

Die Marke der sächsischen Flohmarkt-Fans muss nun also zum Vergleich mit dem Original in die USA.

Es gibt allerdings einen kleinen Haken:

Und das ist Opa Reinholds Dilemma: “Ich habe nur 600 Euro Rente. Damit kann ich mir die Reise und die Prüfgebühr nicht leisten.” Verzweifelt suchen sie jetzt einen Sponsor.

Mit dieser rührenden Szene endet der Artikel. Danach passiert ein paar Tage lang gar nichts. Doch nachdem auch die “Dailymail” in ihrer Online-Ausgabe über den Fall berichtet hat, erkennt “Bild” offenbar das Potenzial der Story und hebt sie am 2. November groß in die Bundesausgabe:

Rentner findet 2,5-Mio.-Briefmarke auf dem Flohmarkt

Plötzlich springen auch etliche andere Medien darauf an und berichten über die “Sammlersensation vom Flohmarkt”.

Ob es sich aber tatsächlich um die wertvolle Rarität handelt, steht immer noch nicht fest. “Bild” schreibt:

Offiziell muss die Echtheit der One-Cent-Marke noch von der “Philatelic Foundation” in New York bestätigt werden. Ohne ein Zertifikat dieser Stiftung kann die Marke nicht in einem Auktionshaus verkauft werden.

Die Experten hierzulande sind allerdings schon mal hin und weg:
Profis von Millionen-Marke begeistert

Bild.de hatte die Marke von “Gutachter Klaus Finthe” untersuchen lassen.

Flinthe fasziniert: “Sie ist zu 99 Prozent echt, womöglich wertvoller als die Blaue Mauritius. Eine Fälschung ist unwahrscheinlich.”

Um aber, so betont Bild.de einen Tag später erneut, …

(…) die 100-prozentige Echtheit einer Marke festzustellen, ist ein Besuch in New York unumgänglich. Denn nur die Expertise der “Philatelic Foundation” bestätigt, dass es sich um ein Original handelt. Eine Reise, die Reinhold Hoffmann auch noch vor sich hat.

Aber gab’s da nicht noch ein Problem? Ach ja:

Reinhold Hoffmann (70) und Lebensgefährtin Bärbel (71) suchten einen Sponsor, um an die Expertise der “Philatelic Foundation” New York zu kommen. Denn nur diese bestätigt die Echtheit.

Doch dank der bundesweiten Aufmerksamkeit gibt es für die “Briefmarken-Millionäre”, wie Bild.de sie nun schon nennt, eine gute Nachricht: Ein Verlag für Briefmarken-Zubehör bietet an, “den Rentner Hoffmann sowohl zu betreuen als auch finanziell zu unterstützen” und will “alle anfallenden Kosten für die Reise in die USA übernehmen”. Auch der Verlag erklärt noch mal das Ziel der Reise: “Jetzt muss die One-Cent-Marke noch von der ‘Philatelic Foundation’ in New York (USA) auf ihre Echtheit überprüft werden.”

Reinhold Hoffmann und seine Lebensgefährtin treffen derweil schon mal die ersten Vorbereitungen:

Doch heute geht das Paar erst einmal zur Meldestelle, beantragt einen neuen Reisepass. Reinhold: “Mein alter ist fast abgelaufen, genügt für den Flug nach New York nicht mehr.”

Und dann, am 27. November, ist es so weit. Der Höhepunkt der Geschichte rückt näher. Endlich treten Herr Hoffmann und ein paar Leute von “Bild” die langersehnte Reise an. Endlich kann die Briefmarke auf Echtheit geprüft werden. Endlich geht es mit dem Flugzeug nach …

… London:

Jetzt brachte er seine Marke persönlich nach London – zur Wertermittlung. BILD begleitete ihn!

Seltsam. Da wird “Bild” nicht müde, immer und immer und immer wieder zu betonen, dass “nur die ‘Philatelic Foundation’ in New York” das Echtheitszertifikat ausstellen kann, dass die Marke “ohne ein Zertifikat dieser Stiftung (…) nicht in einem Auktionshaus verkauft werden” kann und “ein Besuch in New York” damit “unumgänglich” ist – und plötzlich geht die Reise nicht in die USA, sondern nach England. Und die Marke wird nicht der “Philatelic Foundation” vorgelegt, sondern der “Royal Philatelic Society”.

Wir haben beim Verlag, der die Reise gesponsert hat, nachgefragt, woher der plötzliche Kurswechsel kommt, allerdings wollte uns dort niemand eine Stellungnahme abgeben.

Aber: Wir hätten da eine mögliche Erklärung. Vielleicht haben Herr Hoffmann und “Bild” die Briefmarke nicht zu den Experten in New York gebracht, weil die schon einen Monat zuvor mitgeteilt hatten, dass es auf keinen Fall die berühmte Rarität sein könne.

Denn schon am 26. Oktober, also einen Tag nachdem “Bild” zum allerersten Mal über den Fund berichtet hatte, und eine Woche bevor die “Bild”-Maschinerie dann so richtig anlief, schrieb die “Huffington Post”:

Reinhold Hoffmann, ein Rentner, der der deutschen Zeitung “Bild” berichtete, er habe eine 3-Millionen-Dollar-Briefmarke gefunden, hat nun wohl einen Grund auszurasten: Die “Philatelic Foundation” sagte, die Marke sei weniger als 100 Dollar wert.

“Wir haben ihm mitgeteilt, dass es nicht der Z-Grill ist”, sagte David Petruzelli von der Foundation der Huffington Post am Freitag. “Er hat uns einen guten Scan davon zugeschickt. Es ist nicht die Briefmarke.” (…)

Aber die Foundation sagte, sie habe ihm geschrieben, er solle sich nicht damit herumquälen [einen Sponsor zu suchen und nach New York zu fliegen]. Die Marke sei es nicht mal wert, daran zu lecken, jedenfalls nicht im Vergleich zu drei Millionen Dollar. “Ich habe mein Bestes gegeben, ihm zu erklären, dass es nicht die Briefmarke ist”, sagte Petruzelli. “Wir wollten nicht, dass er sich die Mühe macht.”

Petruzelli sagte, schon viele Sammler seien auf eigene Kosten [nach New York] geflogen, nur um enttäuscht zu werden. (…) Hoffmanns Fund sei wahrscheinlich ein F-Grill, der (…) weit weniger wert sei als der Z-Grill. In diesem Zustand schätzte er den Wert der Marke auf einen Bruchteil des Katalogwertes von derzeit 475 Dollar.

(Übersetzung von uns)

Gut, man könnte jetzt argumentieren, dass ja immerhin ein deutscher Gutachter, nämlich Klaus Flinthe, “begeistert” und “fasziniert” von der Marke war (wir erinnern uns: “Sie ist zu 99 Prozent echt, womöglich wertvoller als die Blaue Mauritius”).

Doch derselbe Klaus Flinthe wird in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift “Briefmarken Spiegel” so zitiert:

“Also erstmal bin ich kein Gutachter”, so Flinthe am Telefon. “Und zweitens sind die Sätze vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe zwar erwähnt, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine echte, also schlichtweg um eine nicht gefälschte Briefmarke handelt, die auch echt gelaufen sein dürfte. Aber ich habe nie behauptet, dass es sich um die besagte Rarität handelt. Dies könnte ich ja auch gar nicht beurteilen.” Dazu in der Lage wäre einzig die Philatelic Foundation.

Und was die gesagt hat, wissen wir ja nun.

Wolfgang Jakubek, ein bedeutender Philatelist und weltweit anerkannter Experte für US-Briefmarken, sagte dem Fachblatt, ein Fund könne “natürlich nie ganz” ausgeschlossen werden, “allerdings sei dieser außerhalb der USA extrem unwahrscheinlich, erst recht in einer Kiloware”. Auch der Verlag, der den Flug nach England gesponsert hatte, geht laut “Briefmarken Spiegel” mittlerweile davon aus, “dass die Marke nicht die erhoffte Marke ist”.

Nur “Bild” lässt sich weiterhin nicht beirren. Dort erwähnen sie all das mit keinem einzigen Wort und spinnen stattdessen fröhlich das Märchen vom Flohmarkt-Schatz weiter. Und das ist durchaus ergiebig: Sechs Artikel konnten “Bild” und Bild.de bisher daraus stricken. Netter Lesestoff über Wochen hinweg, nationale und sogar internationale Medien schenkten der Geschichte und damit der Zeitung ihre Aufmerksamkeit.

Klar, ein Besuch bei den New Yorker Fachleuten – oder auch bloß die Erwähnung von deren Einschätzung – hätte dem Märchen ein ziemlich jähes Ende bereitet. Da fliegt man doch lieber zu anderen Experten, die nicht schon öffentlich verkündet haben, dass die Marke nichts wert ist. Zum Beispiel nach London.

Dort soll die Prüfung übrigens bis zu einem halben Jahr lang dauern. Doch bis dahin ist die “2,5-Millionen-Marke” wahrscheinlich schon wieder in Vergessenheit geraten. Und “Bild” wird nicht mal mehr schreiben müssen, dass die Geschichte vom “Sammlerglück” ohne Happy End auskommen musste.

Mit großem Dank an Björn T., Jürgen K. und Markus R.

7000 Gründe für ein Leben als Single

Der Markt der Online-Singlebörsen ist heiß umkämpft. Um den eigenen Namen möglichst weit zu verbreiten, veröffentlichen Partnervermittlungen regelmäßig sogenannte “Studien” zu irgendwelchen absurden Liebes- und Sex-Themen — in der Hoffnung, dass die Medien darauf anspringen.

Auch die Verkupplungsseite “Elitepartner.de” verbreitet solche (größtenteils nicht-repräsentativen) “Studien” am laufenden Band.

Viele Medien greifen die Ergebnisse jener Umfragen seit Jahren dankbar auf. Ein besonders eifriger Abnehmer der “Studien” von “Elitepartner” ist Bild.de: Dort schreiben sie die Pressemitteilungen geringfügig um, verpacken sie als eigene Artikel und versehen sie mit Überschriften, die suggerieren, es sei tatsächlich eine hochwissenschaftliche Studie durchgeführt worden. (Ihren vorzeitigen Höhepunkt erreichte diese Beziehung übrigens am 10. Juli 2009, wo innerhalb von neun Stunden auf Bild.de stolze 17 Artikel erschienen, die auf Umfragen von “Elitepartner” beruhten.)

Gerne übernimmt Bild.de auch die Zitate der Psychologin Lisa Fischbach, verschweigt aber ebenso gerne, dass sie zu “Elitepartner” gehört und nennt sie stattdessen einfach nur “Diplom-Psychologin”, “Paarberaterin”, “Flirt-Coach”, “Beziehungsexpertin” oder “Single-Coach”.

Und so schleicht sich “Elitepartner” mit seinen merkwürdigen Umfragen immer und immer wieder in den redaktionellen Teil von Bild.de:

9. Januar 2007:
Wann Flirten wirklich funktioniert

Im Artikel wird übrigens neun Mal auf folgende Seite verlinkt:
Premium-Mitglied werden - jetzt ohne Aufnahmegebühr. Exklusiv für Bild.T-Online.de-Leser

7. August 2007:
Diese Berufe sind wirklich sexy

12. März 2008:
Berliner Singles sind Kultur-Fans

13. Mai 2008:
Was bei der Partnerwahl wirklich zählt

Read On…

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Burda, Kate Middleton, Aufwachteller

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen”
(stefan-niggemeier.de, Wolfgang Blau)
Stefan Niggemeier dokumentiert eine Rede des Chefredakteurs von “Zeit Online”, Wolfgang Blau: “Wer glaubt, die letzten zehn Jahre seien transfomativ und herausfordernd gewesen, sollte sich darauf einstellen, dass mit der jetzt einsetzenden Nutzungsverlagerung ins mobile Netz noch viel dramatischere Entwicklungen, Umsatz– und Auflageneinbußen bevorstehen als in den letzten Jahren. Das Urheberrecht wird das nicht aufhalten können. Und: Würde Google nicht existieren, ginge es den Verlagen keinen Deut besser.”

2. “Mit Sex und iPhone: Wie der Burda-Verlag Google News austrickst”
(xoomix.de, Bernd Kling)
Berichte von Focus.de sind bei den bei Google News zu findenden Berichten über das iPhone 5 an vorderster Stelle zu finden: “Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Burda-Publikation ihre beiden News im Wechsel tagelang immer wieder mit neuem Datum und Zeitpunkt bei Google News einlieferte. Wohl wissend, dass Googles Algorithmen bei News die Aktualität besonders stark gewichten und diese zunächst am angegebenen Zeitpunkt der Veröffentlichung festmachen.”

3. “‘Cover’: Lies mich, klick & kauf mich”
(diepresse.com, Regina Pöll)
Die Zeitschrift “Cover”, ein neues Produkt des Verlags Hubert Burda Media.

4. “Coming-out der Verkäufer”
(carta.info, Jürgen Drommert)
Jürgen Drommert kommentiert Statements aus den Verkaufsabteilungen von Gruner+Jahr und Axel Springer.

5. “The Kate Middleton topless photos are the grossest invasion of privacy”
(newstatesman.com, Steven Baxter, englisch)
Die der französischen Ausgabe von “Closer” veröffentlichten Nacktfotos von Kate Middleton: “Imagine walking around with a normal pocket camera, asking to take photos of someone on the beach. You wouldn’t. Because you’d feel like a pervert. Because you would be. Add on a long lens and a hide, though, and suddenly this behaviour somehow becomes acceptable – acceptable enough for a magazine to pay for your dirty photos.”

6. “Experiment Aufwachteller”
(dasnuf.de)
Das Nuf probiert einen Tipp aus “Brigitte Mom” aus, den Aufwachteller.

dapd, dpa, ZDF  

Der Bergruf

Gestern wurden bei einem Lawinenabgang am Mont Blanc neun Bergsteiger getötet. Das ZDF hat zu diesem Thema deshalb heute Morgen im Morgenmagazin Arved Fuchs befragt, den Moderator Cherno Jobatey konsequent als “erfahrener Bergsteiger” bezeichnete.

Fuchs sah in diesen Momenten immer ein bisschen gequält aus:


 
Arved Fuchs ist als Polarforscher, Expeditionsteilnehmer und “Abenteurer” bekannt geworden — unter anderem durch die erste komplette Durchquerung des antarktischen Kontinents mit dem tatsächlichen Alpinisten Reinhold Messner. Im Porträt auf seiner offiziellen Website und in seinem Wikipedia-Eintrag finden sich keine Hinweise, dass Fuchs auch als Bergsteiger, “Extrembergsteiger” gar, aktiv war.

Das disqualifiziert ihn nicht, im Frühstücksfernsehen den Massentourismus auf alpinen Gipfeln zu kritisieren, aber es macht ihn nicht zum Bergsteiger. Das hat die ZDF-Redaktion übernommen, die ihn auch in der Einblendung als solchen bezeichnet.

Übernommen haben dies die Nachrichtenagenturen dapd und dpa.

Kurz nach Fuchs’ TV-Auftritt tickerte dapd:

Bergsteiger Arved Fuchs rät bei mangelnder Erfahrung von alpiner Trophäenjagd ab. “Niemand muss auf den Mont Blanc”, sagte er nach dem Lawinentod von neun Bergsteigern am Freitag im ZDF-“Morgenmagazin”.

Und dpa vermeldete:

Extrembergsteiger Fuchs kritisiert Massentourismus auf Gipfeln

Berlin (dpa) – Nach dem Lawinenunglück am Montblanc mit neun toten Bergsteigern hat der Abenteurer Arved Fuchs den Massentourismus auf alpinen Gipfeln kritisiert.

In einem weiteren Artikel am Mittag über den Lawinenabgang schrieb die Deutsche Presseagentur:

Kritik am Massentourismus auf alpinen Gipfeln kam vom Extrembergsteiger Arved Fuchs (59). “Die Natur wird degradiert zu einer Art Freizeitpark”, sagte der Deutsche am Freitag im ZDF-Morgenmagazin.

Bei der dpa ist der Fehler immerhin jemandem aufgefallen: Sie verschickte um 13.33 Uhr eine “Berichtigung”, in der sie Fuchs’ Berufsbezeichnung in “Abenteurer” bzw. “Polarfahrer und Abenteurer” änderte. Bei zahlreichen Online-Medien, die die dpa-Meldung übernommen hatten, steht freilich immer noch “Extrembergsteiger”.

dapd hat den Fehler bisher nicht korrigiert.

Nachtrag, 18.50 Uhr: dapd hat nun auch eine Berichtigung des Fehlers verschickt.

Raubritter, Paywalls, Münchhausen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Acta oder der Schutz der Raubritter”
(faz.net, Volker Grossmann und Guy Kirsch)
Zwei Ökonomen aus der Schweiz argumentieren, dass das geltende Urheberrecht dem Rechtsempfinden vieler Menschen widerspricht, weil es in Wahrheit gar nicht die Interessen der Urheber selbst schütze, sondern die der Unterhaltungsindustrie: “Urheberrechte manifestieren oftmals eine im vordigitalen Zeitalter erworbene Machtposition, mittels derer die Unterhaltungsindustrie eine Rente, das heißt ein leistungsloses Einkommen, erwirtschaftet. Wie ehedem die Raubritter: Auch diese nahmen die Bauern aus, die ihre Waren in die Stadt bringen wollten, ebenso die Städter, die auf dem Markt einkaufen wollten – und rechtfertigten dies damit, dass sie die Sicherheit der Wege gewährleisteten.”

2. “Syria Correspondent Wanted Her Reporting Read Outside Pay Walls”
(mediadecoder.blogs.nytimes.com, Brian Stelter, englisch)
Kurz vor ihrem Tod in Syrien hat die amerikanische Kriegskorrespondentin Marie Colvin darüber geklagt, dass ihr Auftraggeber, die “Sunday Times”, ihren Bericht über die mörderische Situation in Homs online hinter einer Paywall versteckt und er dadurch nicht die größtmögliche Aufmerksamkeit bekommt.

3. “Talkshow-Leaks”
(V.i.S.d.P.)
“Die interne ARD-Talkkoordinierungs-Webseite zeigt, wie die Redaktionen um Themen und Gäste kämpfen. V.i.S.d.P. veröffentlich exklusiv Screenshots daraus.” So gab “Hart aber fair” an, das Thema “Jetzt sage ich endlich die Wahrheit” u.a. mit Helmut Kohl und den Baronen Guttenberg und Münchhausen besetzen zu wollen.

4. “Pressefreiheit für Baku”
(pressefreiheit-fuer-baku.de)
Mit Interviews, Dokumenten und einer Chronik über Verletzungen der Pressefreiheit (pdf) macht “Reporter ohne Grenzen” vor dem Eurovision Song Contest in Baku auf die “Diskrepanz zwischen der glitzernden PR-Fassade und der bitteren Wirklichkeit Aserbaidschans” aufmerksam. “Juli 2011: FAZ-Journalist Michael Ludwig und sein aserbaidschanischer Kollege Hakimeldostu Mehdijew werden bei Recherchen in der Autonomen Republik Nachitschewan behindert. Mehdijew, der als Korrespondent für das Institut für die Freiheit und Sicherheit von Journalisten arbeitet und Ludwig bei seinen Recherchen begleitete, wird am 27. September 2011 wegen ‘illegalen Gebrauchs von Elektrizität’ zu einer Geldstrafe verurteilt.”

5. “Boulevard Of Breaking News”
(coffeeandtv.de, Lukas Heinser)
“Bei ‘Spiegel Online’ wollen sie auch ganz dringend Boulevard machen, aber sie können es nicht”, schreibt Lukas Heinser und dokumentiert aktuelle Anschauungsstücke wie einen nacherzählten und erklärten Witz von Russell Brand. “Die gute Nachricht: Den vierten Absatz erreichen die wenigsten Leser wach oder lebendig.”

6. “Japan Earthquake: Before and After”
(theatlantic.com, englisch)
20 großformatige Fotos zeigen die Verwüstungen in Japan nach dem Tsunami und wie es heute, fast ein Jahr später, an exakt denselben Stellen aussieht.

Kalkofe, Wegner, Botticelli

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Das wahre Wulff-Interview” Teil 2
(sat1.de, Video)
Gestern hat Lukas Heinser Teil 1 des Webspecials von Oliver Kalkofe verlinkt, in dem Kalkofe das ARD/ZDF Interview mit Christian Wulff nachspielt. Teil 2 ist jetzt auch online.

2. “Aus mag10 wird mag15 oder magNever”
(medialdigital.de, Ulrike Langer)
Das Projekt Mag10 des ehemaligen Focus-Online Chefredakteurs Jochen Wegner und des Software-Unternehmers Marco Börries wird derzeit nicht weiterentwickelt. mobilbranche.de berichtete vorgestern, dass “das Projekt mangels Anschlussfinanzierung auf Eis gelegt” sei und zitiert Jochen Wegner mit den Worten “Wir grübeln darüber nach, ob wir mit unserer Idee vielleicht einfach zu früh waren.”

Ulrike Langer sieht aber auch Defizite im Konzept von Mag10: “Zwar ermöglicht die mag10-Software Verlinken und Sharing in sozialen Netzwerken, sowie über per HTML5 die Inhalte auch ins offene Netz zu stellen. Das ist mehr als gegenwärtiger Standard. Allerdings bleibt der Grundgedanke von Magazinen als geschlossene Einheiten auch bei mag10 erhalten.”

3. “Wulff sollte Kinoanzeigen texten”
(tagesspiegel.de, Harald Martenstein)
Harald Martenstein liest eine Anzeige für den Kinofilm “Zettl” von Helmut Dietl. Martenstein wundert sich über die vielen positiven Kritikerstimmen zu “Zettl” in der Anzeige, obwohl er das Medienecho zu “90 Prozent negativ” in Erinnerung hatte. Martenstein: “Allerdings enthielten die Zitate auffällig oft drei Punkte. Die ‘Zeit’ sagt zu ‘Zettl’, laut Anzeige, das Folgende: ‘Brillant … furios …'” Das vollständige Zitat in der Zeit lautete: “Die ersten zwanzig Minuten sind furios – auch dank Bully Herbig, der die reichen Pointen des Drehbuchs mit so zarter Verkommenheit und herzzerreißendem Opportunismus ausspielt […]. […] Dem Film fehlen trotz seiner brillanten Besetzung die Seele und das Geheimnis.”

4. “Sony Says Raising Prices On Whitney Houston Music Was A ‘Mistake'”
(techdirt.com, Mike Masnick, englisch)
Sony erhöhte 30 Minuten nach Whitney Houstons Tod den Preis Ihres The Ultimate Collection-Albums im britischen iTunes-Store um 60 Prozent. Im Laufe des Wochenendes fiel der Preis wieder auf den alten Stand zurück. Laut allthingsd entschuldigte Sony die Preiserhöhung als “Fehler”. Mike Masnick fragt sich nun, welcher Art dieser Fehler gewesen sein könnte: “Human error? Did someone just accidentally jack up the price? Or was it someone doing it on purpose… and Sony now thinks that his or her decision to do so was the mistake?”

5. “Walter Isaacson’s ‘Steve Jobs'”
(daringfireball.net, John Gruber, englisch)
John Gruber schätzt an Walter Isaacsons Steve Jobs Biographie die kritische Distanz zu Jobs: “Isaacson, it seems clear, mistrusted Jobs. That’s good. But rather than using that mistrust to push back, to ask insightful questions, he instead simply turned to others.” Gruber weist Isaacson detailiert mehrere Fehler, Mißverständnisse und Auslassungen nach. Trotzdem lautet sein Fazit: “Steve Jobs is not literature, but it is a good book, but alas with several holes and egregious errors.”

6. “Art’s classical nudes get Photoshopped to be skinnier”
(nydailynews.com)
Die NY Daily News zeigt 8 klassische Meisterwerke, auf denen den gezeigten, meist nackten Frauen, mittels Photoshop mehrere Kilo ihres Körpers entfernt wurden, unter anderem Botticellis Geburt der Venus.

Kalkofe, Acta, EVAG

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Das wahre Wulff-Interview”
(sat1.de, Video)
“Kalkofes Mattscheibe” ist nach fast vier Jahren mit einem “Web-Special” wieder auf Sendung. Darin zeigt Oliver Kalkofe das “wahre” Interview, in dem Ulrich Deppendorf (Oliver Kalkofe) und Bettina Schausten (Oliver Kalkofe) Bundespräsident Christian Wulff (Oliver Kalkofe) auf den Zahn fühlen. (Siehe dazu auch “Kalkofe hofft auf ‘Mattscheibe’-Neustart im Netz” bei dwdl.de.)

2. “Lobhudelei in traurig-krächzender Show”
(fr-online.de, Sarah Mühlberger)
“‘Wir haben eine große Künstlerin verloren’, sagte Thomas D, und richtig, damit meinte er Shelly, die gerade im ‘Unser Star für Baku’-Halbfinale ausgeschieden war. Es war eine traurige Sendung, in vielerlei Hinsicht, aber dass statt Yana nun doch Ornella im Finale gegen Roman verlieren wird, hatte damit wenig zu tun.” “Traurig” sind laut meedia.de auch die Zuschauerzahlen der Sendung.

3. “Acta und die Politik des Abgrunds”
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo sieht in den Protesten gegen das umstrittene Handelsabkommen Acta auch einen Protest dagegen, “wie eine unzureichend informierte, wenig diskussionsfreudige Politik sich intransparent von Lobby-Gruppen eine Vorgehensweise diktieren lässt, die mit der eigenen digitalen Lebenswelt überkreuz liegt.” Darin tue sich eine Reihe gefährlicher Abgründe auf: “Es beginnt damit, dass die Art, wie Acta und seine Brüder geboren werden, das ohnehin schon geringe Vertrauen in die Apparate der EU erschüttert. Was angesichts der derzeitigen Probleme des Kontinents gleich nach Überdachung des Mittelmeers das zweitdümmste ist, was passieren kann.”

4. “Im Elend für den Angeklagten”
(sueddeutsche.de, Hans Leyendecker)
Jörg Kachelmann hatte vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt, weil unter anderem “Bild” im Detail über einvernehmliche Sexualpraktiken zwischen ihm und seiner Ex-Freundin berichtet hatte, die ihn wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Gericht entschied, die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden, außerdem hätten die Medien wegen der Unschuldsvermutung “zurückhaltend und ausgewogen” berichten müssen. “Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten.”

5. “Hit record”
(salon.com, Kerry Lauerman, englisch)
Salon.com, einer der Pioniere in Sachen Online-Magazine, hat eine erstaunliche Strategie gefunden, seine Ausgaben zu reduzieren: Die Seite produziert ein Drittel weniger Texte als vor einem Jahr — und hat um 40 Prozent höhere Leserzahlen. “It sounds simple, maybe obvious, but: We’ve gone back to our primary mission and have been focusing on originality. And it’s working.”

6. EVAG meets Streisand
(blog.atari-frosch.de)
Wunderwelt Twitter: Die Essener Verkehrs-AG (aktuell 1.193 Follower) “verbietet” dem Satire-Account VRR Fanpage (VRR = Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, aktuell 229 Follower) die Nutzung des Hashtags #evag. Seitdem ist #evag – natürlich – ein Trending Topic.

Punkt 12, Meinungsfreiheit, Borgen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “RTL täuscht die Zuschauer”
(zapp.blog.ndr.de, Tina Schober)
Die RTL-Sendung “Punkt 12” verkauft eine im Herbst 2010 gedrehte und im Juni 2011 gesendete Geschichte als aktuell. “Die Zuschauer werden getäuscht und in die Irre geführt. Fünf Tage lang wird eine Aktualität suggeriert, die so nicht vorliegt. Der Fall ist längst geklärt – seit mehr als einem Jahr!”

2. “Der eisige Hitler”
(reflexion-blog.com)
“Bild” nimmt eine Meldung der Nachrichtenagentur “Ria Novosti” auf und macht daraus eine “Irre Russen-Theorie”: “Aus die­ser merk­wür­di­gen Mit­tei­lung bas­telte die BILD-Zeitung trotz­dem den noch merk­wür­di­ge­ren Arti­kel über Adolf Hit­ler, der ‘im ewi­gen Eis begra­ben sein’ könne. Die Ein­ord­nung, die die Nach­rich­ten­agen­tur vor­nahm, wird dort ver­schwie­gen. Von ‘Mythen’ ist in der BILD-Zeitung nichts zu lesen. Dafür heißt es in Anfüh­rungs­zei­chen: ‘Hit­ler liegt im ewi­gen Eis der Ant­ark­tis begra­ben’. Die­ses angeb­li­che Zitat, das als rei­ße­ri­sche Über­schrift ver­wen­det wurde, fin­det sich aller­dings nicht in der Mit­tei­lung der Nach­rich­ten­agen­tur.”

3. “Schluss mit dem Casting-Wahn!”
(focus.de, Alexander Kissler)
“Castingshows gaukeln uns eine Welt vor, in der sich Unterordnung lohnt – und in der das Denken verzichtbar ist. Hauptsache, man trifft die Töne oder hat die richtigen Magermaße. Hauptsache, man entblößt sich weit genug.”

4. “Noch’n Bild”
(ad-sinistram.blogspot.com, Roberto J. De Lapuente)
Roberto J. De Lapuente macht sich Gedanken über die Meinungsfreiheit: “Gratuliert man zu verunglimpften Mohammad-Zeichnungen, so gratuliere man auch zu gemalten Nazi-Merkels! Das ist der konsequente Imperativ. Regt man sich darüber auf, so liegt einem die allgemeine Meinungsfreiheit nicht besonders am Herzen – oder es geht wieder mal nur um die freie Meinung, die man selbst meint.”

5. “What happened in Vegas”
(harpers.org, englisch)
Ein Dialog zwischen Faktenprüfer Jim Fingal und Autor John D’Agata. “FINGAL: Well, OK… I guess… but this still seems to violate about ten different rules of journalistic integrity. D’AGATA: I’m not sure that matters, Jim. This is an essay, so journalistic rules don’t belong here.”

6. “Borgen, Gefährliche Seilschaften”
(arte.tv)
Seit gestern Donnerstag und bis zum 8. März 2012 strahlt arte jeweils am Donnerstagabend die dänische Politserie “Gefährliche Seilschaften” aus. Während einer Woche sind Folge 1 und Folge 2 online frei verfügbar.

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