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Schildbürger unter sich

Fast jeder kennt die Geschichten über die Schildbürger, die in ihrem Übereifer immer wieder ambitionierte Projekte beginnen und dann doch an den simpelsten Grundlagen scheitern. Zum Beispiel die Geschichte, als sie ein Rathaus ohne Fenster bauten und anschließend versuchten, das fehlende Licht mit Eimern und Fässern in das Gebäude zu schaffen.

Das ist wahrscheinlich ein Grund, warum die Geschichte von dem spanischen Hochhaus ohne Fahrstuhl in der Deutschen Presse so viel Aufmerksamkeit erntete. Zum Beispiel in Bild.de:

Hochhaus gebaut – aber Aufzug fehlt Architekt vergaß den Fahrstuhl-Schacht +++ Bauarbeiter müssen schleppen +++ Mieter müssen laufen

Stern.de beschrieb detailreich:

Mit 210 Metern soll es das höchste Wohnhaus Europas werden. Ein Aushängeschild der Superlative, so war der Plan. 3,7 Millionen Euro kostete zu Baubeginn eine Maisonettewohnung im

Und Welt.de wusste auch den Grund dafür:

Der Aufzug wurde nur für die ersten 20 Stockwerke konzipiert, beim Weiterbau vergaß man den Aufzugschacht bis zu Spitze.

Auch Spiegel Online, die Neue Zürcher Zeitung, die Hamburger Morgenpost und viele andere verbreiteten die Mär vom fehlenden Aufzug.

Alleine: Der Artikel in der Zeitung El País (englische Fassung), auf den sich die Artikel direkt oder indirekt berufen, hat zwar allerhand zum Thema Fahrstühle zu berichten: Es gab einen Unfall mit dem Lastenaufzug, der ohnehin zu spät gebaut worden war. Dass allerdings die Fahrstuhlschächte ab dem 20. Stockwerk fehlen — das stand nirgends. Die entscheidene Textstelle lautet (Übersetzung von uns):

Im Januar 2012 gab es eine neue Überraschung: Bei den Planungen war der Aufzugschacht nicht beachtet worden, wie die öffentlichen Pläne klar zeigen. “Der Platz wurde nur für ein 20stöckiges Gebäude berechnet”, sagten die gleichen Quellen.

Das kann natürlich vieles heißen: dass die Fahrstuhlschächte unterdimensioniert sind, dass der Platz für den Antrieb falsch berechnet war, dass zu wenige Fahrstühle für die erhöhte Einwohnerzahl zur Verfügung standen. Für die Extrem-Interpretation, dass die Fahrstuhlschächte gleich ganz fehlten, fehlte jedoch jeder Hinweis. Und wie zu erwarten war, stimmte dies auch nicht. Wie zum Beispiel das Blog Barcepundit auflistet, hat der Wolkenkratzer sogar ganze 10 Aufzüge — und die Schächte reichen bis in den 47. Stock. Treppen steigen muss also niemand.

Doch statt ihre Falschmeldungen einfach zu löschen oder zu korrigieren — wie es zum Beispiel Spiegel Online sehr halbherzig tat — versuchten einige Redaktionen ihre durch Fakten verpfuschte Geschichte noch zu retten. So erklärte die Welt kurzerhand das Fehlen des Schildbürgerstreiches selbst zur Posse:

Screenshot: Welt.de

Doch wie spanische Medien kolportieren, sei beim Bau ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Die Tageszeitung “El País” will anhand der Baupläne herausgefunden haben, dass der Aufzugsschacht für ein Hochhaus von nur zwanzig Stockwerken und damit zu eng konzipiert war. Für ein doppelt so großes Hochhaus wie das Intempo braucht man stärkere Motoren und andere Zugsysteme. Erst im Januar habe man den Fehler bemerkt und die drei Aufzugsschächte erweitert, was die Arbeiten erheblich verzögerte, heißt es beim spanischen Nachrichtensender “La Sexta”. Viele spanische Online-Portale juxen derweil munter weiter über das Hochhaus mit dem fehlenden Aufzug.

Dass die Redaktion das eigene Rechercheversagen überspielt und “spanischen Online-Portalen” in die Schuhe schiebt, ist dreist, aber kaum bemerkenswert. Dass es die Redaktion aber schafft, trotz der Nachfrage beim Architekten die Falschmeldung vom “offenbar vergessenen” Fahrstuhl noch in die Überschrift zu packen hingegen zeigt eine stolze Ignoranz, die eins deutlich macht: Deutsche Journalisten müssen sich offenbar nicht hinter Schildbürgern verstecken.

Mit Dank an Greta H., hvd69, Patrick R. und Mathias S.

NachDenkSeiten, Bogotá, Charles Ramsey

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Zeitungen: Eine Branche verharrt im Gestern”
(cicero.de, Petra Sorge)
Petra Sorge war am “European Newspaper Congress” in Wien: “Man bunkert sich in seiner glanzvollen Welt ein, während draußen die Moderne an die Tür klopft. Statt sie hereinzulassen, verleiht man sich Orden. (…) Ansonsten tauschte man Rezepte aus, die vor zehn Jahren schon als modern galten: lockeres Zeitungsdesign mit mehr Weißraum, freigestellte Fotos, tiefgründige Erzählgeschichten, Infografiken.”

2. “In Bogotá … sieht BILD jetzt sogar die ‘kriminellste Stadt der Welt'”
(in-bogota.blogspot.de)
“Bild” macht Bogotá zur “kriminellsten Stadt der Welt”.

3. “Generalverdacht ‘Meinungs-Mache’: Wie die NachDenkSeiten billige Ressentiments bedienen”
(deliberationdaily.de, Jan Falk)
Nachdenken über die NachDenkSeiten von Jan Falk: “Nun gibt es natürlich Gründe, insbesondere bei den in der politisch-medialen Bubble in Berlin entstehenden Leitmedien einen Bias in der Berichterstattung zu vermuten. Aber, was den Medienkritikern von Links schon zu denken geben sollte: Geradezu spiegelbildlich zu ihrer Annahme grundsätzlich konservativer Medien monieren eher konservativ oder libertär Orientierte gerne die ‘linke Systempresse’. Beides zugleich kann wohl kaum stimmen. Wir haben es also vermutlich zuallererst mit einem Wahrnehmungsproblem zu tun.”

4. “Wie ich eine Falschmeldung verbreitete”
(bigblog.welt.de, Stefan Anker)
Stefan Anker erklärt, weshalb er eine Falschmeldung weiterverbreitet hatte: “Im konkreten Fall habe ich etwas übernommen, was zuvor Hans-Peter Buschheuer geteilt hatte. Das ist der Chefredakteur des ‘Berliner Kurier’, ich kenne ihn seit gut 20 Jahren persönlich, habe früher mal mit ihm und mal für ihn gearbeitet und würde nicht erwarten, dass er Falsches verbreitet.”

5. “The performing black folks next door”
(economist.com/blogs/johnson, R.L.G., englisch)
Ein Interview mit Charles Ramsey, das sofort zum Mem wurde: “Of course many people are forwarding the video eagerly, in part because Mr Ramsey doesn’t speak like the co-workers in their office towers. But they’re also forwarding it because it’s proof that a poor person is not dumb by virtue of the fact that he doesn’t speak the Queen’s (or, as we say in America, Broadcast) English. On the contrary, he’s clearly quick on his feet in addition to being the kind of person who runs to save strangers.” Siehe dazu auch “The Troubling Viral Trend of the ‘Hilarious’ Black Neighbor” (slate.com, Aisha Harris, englisch).

6. “Die Leser der Regenbogenpresse”
(topfvollgold.de, Infografik)
Alter, Einkommen, Bildung und Geschlecht der Regenbogenpresse-Leserschaft.

Apple, Bassem Youssef, Obrigkeit

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “‘Die Aussagen der BILD-Zeitung sind allesamt frei erfunden.'”
(mediensalat.info, Ralf Marder)
Das Management von Gaby Köster reagiert auf einen “Bild”-Bericht über ein mögliches “Show-Comeback”: “Die Aussagen der BILD-Zeitung sind allesamt frei erfunden.”

2. “Der Gott heißt Big Brother”
(de.ejo-online.eu, Kurt W. Zimmermann)
Kurt W. Zimmermann fragt sich anlässlich der Offshore-Leaks, was aus der Abwehrhaltung der Journalisten gegen die Obrigkeit geworden ist. “Zu meiner aktiven Zeit in den achtziger und neunziger Jahren waren wir Journalisten der Staatsmacht gegenüber äußerst skeptisch eingestellt. Man verbrüderte sich nicht mit Staatsbeamten, Staatsanwälten und Staatssekretären.”

3. “So schnell es geht”
(jetzt.sueddeutsche.de, Johannes Boie)
Johannes Boie schreibt zu den vielfältigen Falschmeldungen nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon: “Die Grenze verläuft nicht zwischen den Millionen Nutzern auf Twitter und den Nachrichtenredaktionen, sie verläuft zwischen sauberer Recherche und Unsinn. Doch nur von professionellen Journalisten kann man letztlich verlangen, alles zu tun, um Unsinn zu vermeiden, egal, ob sie ihrem Job gerade auf Twitter, im TV oder in einer Zeitung nachgehen.”

4. “Die irrationale Jagd auf Apple”
(heute.de, Giesbert Damaschke)
Apple meldet Milliardengewinne, “doch ganz gleich, welche Zahlen Apple meldet – die Analysten und Experten nörgeln, mäkeln und sehen das Ende schon in greifbarer Nähe”.

5. “Bassem Youssef Extended Interview”
(thedailyshow.com, Video, 7:49 Minuten, englisch)
Jon Stewart spricht mit dem ägyptischen Satiriker Bassem Youssef, gegen den ein Haftbefehl wegen Präsidentenbeleidigung, Verleumdung des Islams und Verbreitung falscher Behauptungen ausgesprochen wurde.

6. “Die ganze Vielfalt des deutschen Fernsehens – in Sendungstiteln”
(ulmen.tv, Peer Schader)

Der GEZ-Spuk der Friedhofsbagger

Seit ein paar Tagen geistern Friedhofsbagger durch die Berichterstattung über die neue Rundfunkabgabe. Auslöser war ein Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ende Januar, wonach die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkgebühren vorerst verweigere. Sie sah sich nicht im Stande, Fragen zu beantworten wie die, ob sie “jetzt auch für unsere Friedhofsbagger Gebühren zahlen müssen”.

Die “Süddeutsche Zeitung” griff diese Frage auf, ohne sie zu beantworten (und titelte sogar: “Ein Bagger sieht fern”); “taz” und “Tagesspiegel” hielten es ebenso. Das “Handelsblatt” nannte die “absurde” Frage als Beispiel dafür, dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags “nicht so simpel” sei, “wie uns die Anstalten weismachen wollen”.

Dabei findet sich die Antwort auf die Frage dort, wo man sie vermuten würde: auf der offiziellen Seite des Rundfunk-Beitragsservice unter “Kraftfahrzeuge”:

Sind Bagger, Kehrfahrzeuge oder Gabelstapler beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?

Kraftfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen, sind nicht beitragspflichtig (siehe § 3 FZV). Dazu zählen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler).

Doch die Geschichte mit den angeblich möglicherweise rundfunkbeitragspflichtigen Friedhofsbaggern wurde nicht begraben, im Gegenteil. Sie tauchte gestern als Untoter an prominenter Stelle wieder auf: in einer dpa-Meldung über eine Pressekonferenz der ARD. Die Agentur berichtete um 16.01 Uhr:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe. (…)

Erst um 18.48 Uhr korrigierte dpa sich, wies nun explizit darauf hin, dass “Friedhöfe und Bagger nicht beitragspflichtig sind” und änderte den Anfang der Meldung so:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Zum Beispiel müssten demente Patienten in Pflegeheimen keine Beitrage zahlen. Es werde zur Zeit viel geschrieben über Gebührenrechnungen zum Beispiel für Friedhöfe und Bagger. Diese seien jedoch in Wahrheit nicht beitragspflichtig.

Das hätten Journalisten auch vor der Korrektur wissen können, aber selbst die Korrektur half nur wenig.

Die “Hamburger Morgenpost” behauptet:

Firmen, Städte und Gemeinden leisten den Beitrag bislang nach Betriebsstätten und Fahrzeugen. Bei Fällen wie Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe könnte es jetzt allerdings Entlastungen geben.

Bei der vermeintlichen Fachzeitschrift “w&v” steht die Falschmeldung online sogar noch in der Überschrift:

Rundfunkbeitrag für Bagger und Friedhöfe? ARD will nachbessern

In der gedruckten “Badischen Zeitung” steht der Fehler heute ebenso wie auf den Internetseiten von “Stern” und “Schleswig-Holsteinischem Zeitungsverlag”.

“Spiegel Online” — wo die Meldung die steile Überschrift trägt: “ARD verspricht Änderungen bei GEZ-Beitrag” — hat den ursprünglichen Vorspann unauffällig und ohne Hinweis geändert. Ursprünglich lautete er:

Rundfunkbeitrag für Bagger oder Friedhöfe? Dass dies absurd ist, scheint auch den Öffentlich-Rechtlichen klar zu werden.

Wann es auch den Berichterstattern klar wird, ist noch offen.

Nachtrag, 13.00 Uhr. Auch die gedruckten Ausgaben von “Bild” und “Kölner Stadt-Anzeiger” berichten heute entsprechend falsch.

VDZ, Konvergenz, @russian_market

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Gerücht über Weidmann-Rücktritt lässt Eurokurs fallen”
(faz.net, Stefan Ruhkamp)
Ein vom Twitter-Konto @russian_market verbreitetes Gerücht, der Präsident der deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, sei zurückgetreten, führt zu einem zwischenzeitlichen Einbruch des Euro. “Der Euro sackte am Morgen gegen zehn Uhr für kurze Zeit um einen Cent auf 1,3250 Dollar je Euro ab.”

2. “Konvergenz ist keine Strategie”
(blogs.tageswoche.ch, Peter Sennhauser)
Konvergenz sei in Medienhäusern “nicht viel mehr als eine organisatorische Anpassung, welche die eilends geschaffenen zusätzlichen Online-Redaktionen mit der traditionellen, dominanten und prestigeträchtigeren Print-Redaktion verheiraten soll”, schreibt Peter Sennhauser. “Diese Massnahme greift aber genau deswegen zu kurz, weil sie die Tradition des behäbigen Print-Journalismus mit all seinen Abläufen und Gewichtungen auf eine neue Plattform hievt (was sich nicht zuletzt darin zeigt, dass NZZ, Tages-Anzeiger und 20Minuten alle den Print-Chefredaktor zum Chefredaktor der konvergenten Redaktion erkoren haben).”

3. “‘geschwätz’ ins netz stellen”
(wirres.net, Felix Schwenzel)
Felix Schwenzel schreibt über den “Spiegel-Online”-Artikel “Familie Schmidt in Nordkorea: Alles sehr merkwürdig”, der sich seinerseits mit einem Text der 19-jährigen Sophie Schmidt befasst.

4. “Verleger gegen EU-Überwachung: ‘Mit freier Presse nicht vereinbar'”
(faz-community.faz.net, Jan Hauser)
Deutsche Verlegerverbände wenden sich gegen Vorschläge zu einer Medienüberwachung: “Für den Zeitschriftenverlegerverband VDZ lässt die Sicht des Berichts auf Pressefreiheit aufhorchen: Man beklage politische Einflussnahme und übe sie gleichzeitig aus. Man setze auf staatliche Co-Regulierung statt auf Selbstregulierung. ‘Seit wann braucht freie Presse eine Zulassung, die entzogen werden könnte?’, sagte ein Verbandssprecher dieser Zeitung. Wer Lizenzen vergeben möchte, übe Kontrolle aus, teilte der BDZV mit. ‘Der Weg zu staatlicher Zensur ist dann nicht mehr allzu weit.'”

5. “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (3)”
(stefan-niggemeier.de)
Der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) “erfindet im Kampf für ihr eigenes Gesetz ein parlamentarisches Votum, das es nicht gibt, um die angeblichen Unwahrheiten und die Demokratiefeindlichkeit von Google anzuprangern” (und korrigiert sich nach Kritik daran).

6. “Commenters, We Want You Back”
(techcrunch.com, englisch)
Vor rund zwei Jahren lagerte TechCrunch seine Kommentare an Facebook aus. “Now (…) we’ve decided we’re going to try out Livefyre instead of Facebook Comments.”

Das Magazin, Hamburger Abendblatt, BDZV

6 vor 9

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1. “Falschmeldung mit hoher Reichweite: Google kauft Wi-Fi-Unternehmen ICOA für 400 Millionen Dollar”
(drweb.de, Dieter Petereit)
Google hat kein Unternehmen für 400 Millionen US-Dollar übernommen. “Die falsche Pressemitteilung, eingereicht über einen kostenlosen Presseservice namens PRWeb, hatte vermutlich zum Ziel, den Wert der ICOA-Aktie, der bei einem Bruchteil eines Pennies vor sich hindümpelt, kurzfristig zu erhöhen. Das gelang sogar. Der Wert vermehrfachte sich.”

2. “Nordkorea hat die Sexbombe”
(spiegel.de)
Die chinesische Zeitung “People’s Daily” nimmt die Nachricht der Satirezeitschrift “The Onion” auf, Kim Jong-un sei zum “Sexiest Man Alive” gewählt worden.

3. “Journalisten-Kodex verletzt”
(persoenlich.com)
“Das Magazin” hat in einem Artikel versehentlich die Namen von zwei Personen unverändert abgedruckt. Ein Fall für den Presserat wurde es, weil sich das Magazin weder öffentlich für den Fehler entschuldigt, noch genügende Korrekturmaßnahmen eingeleitet hatte.

4. “Zugespitztes Zitat von Ex-Tagesschau-Sprecherin war rechtmäßig”
(heise.de/tp, Markus Kompa)
Eva Hermann verliert vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um eine Passage im “Hamburger Abendblatt”: “Die Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen sei, sich unmissverständlich auszudrücken, müsse die streitgegenständliche Passage als zum ‘Meinungskampf’ gehörig hinnehmen.”

5. “Journalisten am Ende?”
(statistiker-blog.de, Tilman Weigel)
In der Zeit von 1999 bis 2011 stieg die Zahl der Beschäftigten im Bereich “Publizisten” gemäß der Bundesagentur für Arbeit um rund 25 Prozent an.

6. “BDZV: Arbeit von Suchmaschinen ist mit Ladendiebstahl vergleichbar”
(netzpolitik.org, Markus Beckedahl)
Tweets von @BdzvPresse, dem Twitter-Kanal des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger.

Retweet, RSS, Reinhard Schulze

6 vor 9

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1. “‘Krone’ fälscht Foto von Millionengewinner”
(kobuk.at, Philipp Schmidt)
Die “Kronen Zeitung” nimmt ein Reuters-Foto als Grundlage, tauscht den Kopf aus: “Dass es sich um eine Fotomontage handelt, druckte die Krone am rechten Bildrand sehr klein ab.”

2. “Mitgegangen, mitgefangen”
(nzz.ch, Rainer Stadler)
Der zu Unrecht wegen sexuellem Missbrauch von Kindern beschuldigte Lord McAlpine will “gegen jene vorgehen, welche die Falschmeldung des öffentlichen Rundfunks über Twitter weiterverbreiteten und dabei überdies den Namen des Politikers kenntlich machten”. “Die BBC-Affäre sollte dazu anregen, auch den Retweet-Knopf vorsichtiger zu betätigen. Wer schwere Vorwürfe weiterverbreitet, macht sich zum Komplizen. Es gilt die unspektakuläre Regel: erst denken, dann zwitschern.”

3. “RSS für das persönliche Wissensmanagement nutzen”
(blogwerk.com, Claudio Schwarz)
Eine kurze Anleitung zur Verwendung von RSS.

4. “‘Medien sind Geiseln von Ausnahmefällen'”
(medienwoche.ch, Felicie Notter)
Ein Interview mit dem Islamwissenschaftler Reinhard Schulze über Medien und Journalismus: “Ich hatte eine Erfahrung mit dem ‘Blick’, die war nicht so positiv. Es ging um eine Aussage, die sich auf eine Stelle im Koran bezog. Ich wurde dermassen falsch zitiert, dass ich mich selbst als jemanden, der die islamische Gewalt im Grunde befürwortet, wiederfand. Die Medien reduzieren ohnehin schon stark, aber das empfand ich als eine Katastrophe. Seither lehne ich alles ab, was für mich Skandalpresse ist, dazu gehört auch ’20 Minuten’.”

5. “Auf nach Europa”
(ardmediathek.de, Video, 28:43 Minuten)
Henryk M. Broder und Hamed Abdel-Samad auf der Suche nach der “Seele Europas”.

6. “Ultimative Chartshow auf RTL präsentiert die 50 erfolgreichsten ultimativen Chartshows auf RTL”
(eine-zeitung.net)

Wahlnacht, China, Fesselurlaub

6 vor 9

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1. “Wahlberichte: unterschiedliche Gewichtung USA und China”
(ndr.de, Video, 6:39 Minuten)
Während die Präsidentschaftswahlen in den USA von den Medien mit unzähligen Wahlpartys gefeiert werden, bleibt es fast stumm zum neuen Staatspräsidenten in China. Auch “in den Zeitungen ist die Welt immer noch sehr amerikanisch. China? Unterrepräsentiert.”

2. “Chinabildblog: Die geschlagene Gurke und die ewige Ente”
(doppelpod.com, Sven Hänke)
Sven Hänke erinnert an diverse, nach wie vor online stehende Falschmeldungen von 2008: “Eine offizielle Anweisung, die ausländischen Studenten während der Olympischen Spiele auszuweisen, ist ein so unwahrscheinliches Ereignis, dass ich mich damals gefragt habe, welche Vorstellung denn in den Köpfen der Verantwortlichen vorherrscht – und wie der Unsinn dort hineingekommen ist -, wenn sie so einen Unfug einfach unreflektiert übernehmen, ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen.”

3. “Den Turbo-Journalismus stoppen”
(berliner-zeitung.de, Nikolaus Brender)
Nikolaus Brender schreibt über die Geschwindigkeit im Journalismus: “Schnelle Berichte fürchten Politiker, Unternehmen, Verbände und auch Gewerkschaften mangels Substanz schon lange nicht mehr. Gefahr im Verzug kommt für sie aber dann auf, wenn sich ein Journalist Zeit nimmt. Das scheint verdächtig.”

4. “Peitschen- und Fesselurlaub unter der Teck”
(stuttgarter-zeitung.de, Jürgen Veit)
“Sado-Hotel quält ganzes Dorf” schreibt “Bild” über zwei Ferienwohnungen in Owen. “Eine Darstellung, der Verena Grötzinger, die Bürgermeisterin der 3500-Einwohner-Stadt, entschieden widerspricht. Bisher habe sich noch kein Owener über das Etablissement beschwert. Was sie auch nicht wundere, denn es gehe ihrer Erkenntnis nach keine Belästigung von den Gästen der beiden Wohnungen aus.”

5. “‘Talentiert, aber moralisch verkommen'”
(nzz.ch, Rolf Hürzeler)
Annalena McAfee über den Boulevardjournalismus in Großbritannien: “Journalisten kannten während Jahren keine Grenzen bei ihren Recherchen. Aber sie waren immer sehr schnell bereit, den Zeigefinger auf andere zu richten.”

6. “‘Zapping’ von Mi, 07.11.2012”
(facebook.com, Video, 3 Minuten)
Deutsche US-Wahlnacht-Journalisten live.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

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