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B.Z., Bild  

Die düsteren Manga-Fantasien des Boulevards

Im November vergangenen Jahres wurde bei Berlin ein 14-jähriges Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen.

“Bild” berichtete damals — wie gewohnt — ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers …

… oder die des Verdächtigen:

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Die Fotos stammten offensichtlich von Facebook. Dem Verdächtigen spendierte “Bild” zwar einen schwarzen Augenbalken, nannte aber gleichzeitig so viele persönliche Informationen, dass sich an der Identifizierbarkeit kaum etwas geändert haben dürfte.

Beim Durchstöbern des Facebook-Profils des jungen Mannes stießen die Reporter aber noch auf etwas anderes, woraufhin die Berichterstattung (auch in der “B.Z.”) plötzlich eine ganz neue Stoßrichtung bekam — sie fanden nämlich: Manga-Zeichnungen.


“Bild” beschrieb den mutmaßlichen Täter fortan konsequent als “Manga-Killer” oder “Manga-Freak”, als “dicklichen” “Außenseiter”, als “Einzelgänger” und “versponnenen Sonderling”, der in einer “Wahn-Welt” lebe, wie man ja schon an den “brutalen Manga-Bildern” erkennen könne.

Die Freunde, die [M.] (20) zu Hause in seinem Jugendzimmer besuchen, haben riesige Kulleraugen und Kindchen-Gesichter. Sie kämpfen mit Schwertern, es geht um Leidenschaft und Tod. […]

In seiner Internet-Welt ist [M.] so wie seine Manga-Helden. Gut aussehend, groß, bewundert. Verlässt er das Haus seiner Eltern in einer Kleinstadt im [Kreis XY], schrumpft er wieder zum Außenseiter.

Und auf der anderen Seite das “bildschöne und intelligente” Mädchen, das “Kulleraugen-Girl”, das ausgesehen habe, “wie aus der Fantasie-Welt” des mutmaßlichen Täters entsprungen.

Vor allem auf diese angebliche “auffällige Ähnlichkeit” zwischen den Zeichnungen und dem mutmaßlichen Täter bzw. dem Opfer wiesen die Boulevardmedien immer wieder hin:

Das passt natürlich hervorragend: Der “Manga-Killer”, der sein Opfer wenige Wochen vor der Tat als “düstere Comic-Figur” zeichnet — mit Wunden, die später auch bei dem getöteten Mädchen gefunden werden.

Doch so sehr es sich die Medien auch wünschen: Es stimmt nicht. Die Bilder, die den Täter und das Opfer zeigen sollen, stammen aus dem Kunstportal “deviantArt” und wurden von einer Frau gezeichnet, die mit der Tat nicht das Geringste zu tun hat. Die sogenannten Fan-Arts zeigen auch keine realen Personen, sondern Figuren aus den Mangas “Black Rock Shooter” und “Naruto”.

Die Zeichnerin beschwerte sich schon im November darüber, dass ihre Bilder ohne Genehmigung abgedruckt und als “persönliche Mord-Motive” missbraucht worden waren. Sie erstattete auch Strafanzeige gegen “Bild” und “B.Z.”, doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren ein.

In ihrer Begründung verwies die Staasanwaltschaft auf §50 UrhG, wonach in der “Berichterstattung über Tagesereignisse” auch die Vervielfältigung von Werken erlaubt ist, “die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden”. Diese Vorschrift trage, so die Staatsanwaltschaft, dem Umstand Rechnung, dass “die rechtzeitige Einholung bei aktuellen Ereignissen kaum möglich” sei und gestatte daher “ausnahmsweise eine zustimmungsfreie Nutzung”.

Eine seltsame Begründung. Denn die Zeichnungen wurden auch mehrere Tage nach dem Mord noch gedruckt; die Redaktionen hätten also durchaus Zeit gehabt, den Ursprung der Bilder zu klären und eine Zustimmung einzuholen. Dass sie später nicht mehr behaupteten, der Mann habe die Figuren selbst gezeichnet, sondern lediglich schrieben, er habe sie “auf sein Internet-Profil geladen”, deutet außerdem darauf hin, dass sie sich im Klaren darüber waren, dass er nicht der Urheber der Zeichnungen ist. Und: Die Staatsanwaltschaft schreibt selbst, dass mit “Berichterstattung” die “sachliche Schilderung tatsächlicher Geschehnisse” gemeint sei. Was an “Die schwarze Kunst des Mädchen-Killers” sachlich sein soll, schreibt sie allerdings nicht.

Wie dem auch sei: Spätestens seit Ende November — damals wandte sich die Mutter der Zeichnerin mit einer Beschwerde direkt an “Bild” und “B.Z.” — wissen die Redaktionen, dass die Zeichnungen nicht vom mutmaßlichen Täter stammen. Sie wissen auch, dass die angeblichen Ähnlichkeiten höchstens Zufall sein können. Und dass die Zeichnerin nicht mit der Verwendung ihrer Bilder einverstanden ist.

Tatsächlich hat die “B.Z.” die Zeichnungen mittlerweile aus ihren Online-Artikeln gelöscht, und auch als vor wenigen Tagen der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begann, verzichtete die “B.Z.” auf den Abdruck der Manga-Bilder.

Die “Bild am Sonntag” nicht.

Diese Zeichnung hat der Täter auf sein Internet-Profil geladen. Die Manga-Figur sieht [dem Opfer] ähnlich, zeigt ein zierliches Mädchen mit traurigem Blick. Auf seinem Bauch hat es zwei lange Narben

Darüber, dass die Zeichnung von jemand anderem stammt und die Figur — inklusive Narben — ein gängiges Motiv in der Manga-Szene ist, verliert die Redaktion mal wieder: kein Wort.

“Ich mache nur die Fotos – alles andere ist Sache der Redaktionen”

Am Sonntagnachmittag ist vor dem Hamburger Hauptbahnhof ein Mann niedergestochen worden. Er starb wenig später an seinen Verletzungen. Der Täter wurde kurz nach der Attacke in der Nähe des Hauptbahnhofs festgenommen.

Zufällig war auch ein freier Fotograf vor Ort, der einige der Szenen mit seiner Kamera festhielt. Veröffentlicht wurden seine Fotos am Dienstag in der “Bild”-Bundesausgabe, der “Bild Hamburg” und bei Bild.de.

So sah die gedruckte Version (blatthoch auf Seite 3 der Bundesausgabe) aus:

Die Beschreibung des großen Aufmacherfotos lautet:

Das blutüberströmte Opfer sitzt am Boden, die Klinge steckt in seinem Bauch. Direkt hinter ihm: der Messerstecher (blaue Jacke). Geschockte Passanten beobachten die Szene, darunter auch Kinder.

Und zu sehen ist — genau das. Die Augenpartie des sterbenden Mannes ist unkenntlich gemacht worden (in der Online-Version auch die Messerklinge in seinem Bauch), alles andere aber nicht. Im Text erfährt der Leser im Grunde nur, dass ein Mann niedergestochen, der Täter festgenommen und ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde.

Selbst für “Bild”-Verhältnisse ist das eine außerordentlich drastische Darstellung von Brutalität und Leid; entsprechend viele Leser empörten sich darüber bei uns oder in den sozialen Medien.

Wir wollten wissen, wie es zu den Fotos gekommen ist und wie sie in der “Bild”-Zeitung gelandet sind — darum haben wir dem Fotografen ein paar Fragen gestellt.

Er erklärte uns, er arbeite neben der Schule als freier Fotograf und sei an jenem Tag mit einem Kollegen auf dem Weg zur S-Bahn gewesen, als sie eine kurdische Demo entdeckten. Aus journalistischer Neugier seien sie

dort hingegangen, und ich habe angefangen, mit meiner Kamera, die ich fast immer bei mir habe, zu fotografieren.

Plötzlich gab es einen Tumult hinter der Demo, viele bewegten sich dorthin. Für mich war der Grund nicht sofort erkennbar, und so bewegte ich mich ebenfalls aber schnell dort hin. Das erste, was ich wahrnahm, war ein Mann, der offenbar verletzt auf dem Boden zusammensackte. Intuitiv hab ich dann angefangen zu fotografieren, da ich vermutete, dass das Ganze mit der Demo zu tun hatte, vielleicht eine heftigere Schlägerei nach einer Meinungsverschiedenheit, was bei Demos ja durchaus mal vorkommen kann.

Die Menschen drumherum waren sehr erregt, und ich habe weiterfotografiert, bis ich das Messer im Bauch des Mannes entdeckte. Meiner Erinnerung nach war ich kurz geschockt, dann kamen ziemlich schnell die ersten Beamten der DB-Sicherheit, drängten die Passanten weg, und auch die Bundespolizei tauchte auf, während sich die ersten Passanten bereits um den Verletzten kümmerten. Ich habe dann noch weitere herbeigeeilte Beamte der Bundespolizei und DB-Sicherheit beobachtet, wie diese die Passanten hektisch nach dem Täter fragten, und, als sie in Richtung St. Georg liefen, bin ich ihnen gefolgt und habe auch die Festnahme fotografiert und dokumentiert.

Trotz all der Schrecklichkeit dieses Ereignisses und der Anteilnahme, die ich hiermit ausdrücklich allen Beteiligten und Angehörigen ausspreche, war es für mich Teil meiner journalistischen Arbeit. So abartig das in dem Zusammenhang klingt. Fotografen dokumentieren das, was geschieht. Dass im Kontext einer Demonstration ein Mensch attackiert wird (auch wenn wir mittlerweile wissen, dass es nichts mit der Demonstration zu tun hatte), ist definitiv bedeutsam und ist es wert, dokumentiert zu werden. Ähnliche Bilder entstanden vieltausendfach in anderen Konflikten — seien sie militärischer oder ziviler Natur gewesen — und dokumentieren Zeitgeschehen, auch wenn man sie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung vielleicht noch nicht so eingeschätzt hat.

Ich bin eigentlich sogar sehr froh darüber, dass ich dank der Demo bereits im “Arbeitsmodus” war und das ganze nicht als Privatperson wahrgenommen habe, weil es für mich eine wichtige Distanz bedeutet, die mich im Nachhinein persönlich auch sehr geschützt hat, wie übrigens bei einigen anderen Ereignissen, die ich schon dokumentiert habe, auch.

Das heißt nicht, dass ich als Mensch keine Emotionen habe oder kein Mitgefühl. Ich bin trotzdem der gleiche Mensch wie vorher, nur um ein paar Erfahrungen reicher. Leider gibt es viele Menschen, die voreilig Schlüsse über mich als Privatperson ziehen, anhand der Bilder, die während meiner Arbeit und aus der Distanz heraus entstanden sind. Viele Berufe, die mit menschlich schweren Schicksalen umgehen müssen, brauchen diese professionelle Distanz: Ärzte, Sanitäter etc., also auch Journalisten.

Und wie sind die Fotos in der “Bild”-Zeitung gelandet?

Der Fotograf erklärte:

Die BILD ist in Hamburg immer noch eine der großen Abnehmer, und ich habe die Fotos, wie bei freien Fotografen üblich, den Medien angeboten. Nicht nur und einzig der BILD, aber zu allem Weiteren werde ich professionelles Stillschweigen bewahren, da ich auch in Zukunft noch als Fotograf arbeiten möchte, auch wenn ich natürlich weiterhin und situationsabhängig selbst entscheide, wer, wie und wo meine Fotos nutzt oder nutzen und verbreiten darf. Vielleicht werde ich in Zukunft anders handeln bei der Verbreitung meiner Bilder. Meine persönliche Meinung, zu welchem Medium auch immer, versuche ich übrigens in solchen Momenten professionell zurückzuhalten.

Wir wollten wissen, ob er es in Ordnung findet, das Foto des sterbenden Mannes (so) zu zeigen, darauf schrieb er:

Was ich persönlich ganz und gar nicht in Ordnung finde, ist, dass Passanten, Beteiligte (also auch der Täter) und vor allem auch Kinder so deutlich erkennbar dargestellt und veröffentlicht werden! Allerdings möchte ich nochmal klarstellen, das ich einzig und allein für die Entstehung und das zur Verfügung stellen der Fotos verantwortlich bin. Alles andere ist Sache der jeweiligen Redaktion! Es ist gängige Praxis, dass Fotografen ihre Bilder relativ unbearbeitet und unverändert zur Verfügung stellen und die jeweilige Redaktion diese dann den journalistischen und ethischen Gesetzen und Grundsätzen entsprechend veröffentlicht.

Die Reaktionen, die er auf die Fotos bekommen habe, seien “großteils relativ sachlich” gewesen, doch er habe den Eindruck,

dass viele Personen sich wenig bis gar nicht mit der Arbeit eines Fotojournalisten auskennen, die Situation vor Ort und mich persönlich natürlich noch weniger, und trotzdem ihre Schlüsse auf mich ziehen oder Entscheidungen mich betreffend fällen.

Sein “persönliches Fazit”:

Durch viele zusammenhängende Zufälle habe ich, in dem Moment aus professioneller Distanz, ein schreckliches Ereigniss dokumentiert und diese bildliche Dokumentation verkauft. Diese wurde dann verbreitet. Inwieweit ich Verantwortung für die Art der Verbreitung trage und sie beeinflussen kann (es geht hier um das Unkenntlichmachen von Beteiligten), möchte und kann ich nicht an dieser Stelle klären, für mich selbst werde ich es aber zu gegebener Zeit auf jeden Fall tun, um vor allem für mich und meine Zukunft daraus zu lernen!

Sein “berufliches Fazit”:

Theoretisch hätte die Verbreitung der Bilder ein wenig anders laufen können (!), praktisch ist genau das geschehen, was die Arbeit eines Fotojournalisten bewirken soll: Im besten Fall lösen die Bilder Emotionen bei den Betrachtern aus und stoßen so eine wichtige Diskussion an. Zum Schluss würde ich mir wünschen, dass sich diese Diskussion nun mehr um das eigentliche, schreckliche Geschehen dreht, als um einen Fotografen, der eigentlich nur seine Aufgabe erfüllt hat!

PS: Unseres Erachtens verstoßen “Bild” und Bild.de mit den Artikeln gegen Ziffer 11 (“Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid”) und gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) des Pressekodex, darum haben wir Beschwerde beim Presserat eingereicht.

Nachtrag: Der Presserat sieht es auch so und hat “Bild” und Bild.de öffentlich gerügt.

“Bringt mir dieses feige Dreckstück!”

Für die “Bild”-Zeitung war die Sache von Anfang an klar:

David H. (21) hat den geliebten Kater seiner Freundin in die Toilette gestopft und die Spülung betätigt – “Tiger” (2) verendete qualvoll.

Oder in Großbuchstaben (Ausgabe vom 17. Januar):

MANN SPÜLT KATZE INS KLO - Das Tier verendete qualvoll

(“Bild” hat dem Mann zwar einen schwarzen Augenbalken gegönnt, zur Sicherheit haben wir ihn aber ganz unkenntlich gemacht.)

Dabei hatte der Gerichtsprozess gegen den Mann gerade erst begonnen, wie “Bild” im Artikel selbst zugeben musste:

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz steht der [Beruf des Angeklagten] nun in Plauen (Sachsen) vor Gericht.

Der Vorwurf der Staatsanwältin: “Der Angeklagte hat die Katze zuerst gegen die Wand geschleudert. Dann versuchte er das schwer verletzte Tier in der Toilette hinunterzuspülen.”

[…] Ein Tierarzt soll nun die genaue Todesursache klären.

Aber für “Bild” stand das Urteil ja sowieso schon fest.

Im Gegensatz zur “Freien Presse”, wo sich der Fall alles andere als eindeutig las:

Ob das Gericht den 20-Jährigen bestrafen wird, ist offen. “Keiner hat gesehen, wie die Katze umgekommen ist”, sagt [Gerichtssprecher] Rüsing. Unklar sei nach wie vor auch, ob sie wirklich an die Wand geschleudert wurde. Dort seien zwar Flecken gefunden worden, die Katzenblut sein könnten. Nachweisen werde das die Justiz aber nicht.

Am Mittwoch wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Die “Freie Presse” schreibt:

Richterin Andrea Hörr stellte das Verfahren unter einer Geldauflage vorläufig ein. Der 21-Jährige muss bis Ende Mai 100 Euro an den Tierschutzverein Vogtland zahlen. Dann sei eine endgültige Einstellung des Verfahrens in Aussicht.

Es sei weiterhin “unklar” geblieben, “wie die Katze zu Tode gekommen ist und ob sie überhaupt zuvor an die Wand geschleudert worden war – Zeugen dafür gab es nicht.” Auch die Tierärztin konnte kein Licht in die Sache bringen.

Doch für “Bild” ist und bleibt der Mann schuldig. Und die Justiz mal wieder viel zu milde:

KATZE INS KLO GESTOPFT - Nur 100 Euro Strafe für den Miezen-Killer

Der Miezen-Mord von Plauen (BILD berichtete). Jetzt stand der Katzen-Killer vor dem Amtsgericht – und kam mit einer unfassbar milden Strafe davon. Lediglich 100 Euro muss der Tierquäler zahlen, der den kleinen Kater “Tiger” (2) in der Toilette runterspülen wollte!

Dass das Verfahren eingestellt wurde, schreibt die “Bild”-Zeitung nicht. Stattdessen ärgert sie sich darüber, dass ihr eigenes Urteil nicht bestätigt wurde:

Leider gab es keine Zeugen, die bei dem Todeswurf dabei waren. Deshalb kam David H. mit einer Geldstrafe davon.

Der Sprecher des Amtsgericht teilte uns auf Anfrage mit, dass er die Berichterstattung “teilweise als sehr einseitig und vorverurteilend wahrgenommen” habe. Die Todesursache sei nicht geklärt worden, außerdem habe die Verteidigung klargemacht, dass auch die Ex-Freundin durchaus Motive für die Tat hatte (was “Bild” natürlich ignoriert hat). Aber es gebe nun mal “manche Medien, die versuchen, möglichst sensationell, brutal und grauenhaft zu berichten. Das interessiert die Leser halt.”

Und was eine derartige Berichterstattung bei den Lesern sonst noch bewirkt, zeigt sich dann in den Kommentarspalten bei Bild.de (Stand gestern Abend):

Sehen wir es doch mal von der positiven Seite, Plauen ist nicht so groß, seinen Vornamen kennt man und ein recht gutes Foto steht auch zur Verfügung………Vielleicht liest man ja demnächst davon das ein Plauener eine nonverbaler Konversation mit einem (Rudel) Tierfreund(e) verloren hat.

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unglaublich ! Sage ich schon seit Jahren, die deutsche Rechtssprechung ist ein Witz. Dann lieber Zahn um Zahn

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Hoffentlich wird er morgen von einer Bande verprügelt, so dass er nicht mehr aufstehen kann, dieser gefühlskalte Bestie.

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Das Gleiche mit dem machen wäre die gerechtere und damit auch demokreatischere Lösung. Danach an einen Baum hängen mit einem Schild um den Hals, das alle sehen was mit solchen Leuten passiert. Fertig.

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Wenn mir derjenige über den Weg laufen würde in Sachsen, hätte er 1 – 2 Reihen weniger Zähne um die er sich sorgen machen muss.

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Man sollte das gleiche mit diesem Unmenschen machen.

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man gebe mir seine Adresse und der Rest wird erledigt!!!

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Die Plauener sind ja im allgemeinen keine Tierhasser, Also werden sich die Leute auch um diesen fiesen Waschlappen kümmern. Stellt bitte ein Foto ins Netz.

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Tja da haben wir uns ja den Nächsten Amokläufer gesichert was war den da jetzt die Erziehungsmaßnahme ??? das er den nächsten Monat 100.- weniger Kiffen und Saufen kann.

Und wenn es dann an die Gesundheit von andren Mitmenschen geht dann heißt es ” Das war in dem Fall Leider nicht vorher zusehen. Ganz ehrlich dem Kerl gehört aufgelauert und das Selbe angetan dauer stresstest im Gulli und im anschluss rauf aufs Hochhaus und dann soll er mal auf Beton auf Schlagen die100 € zahl ICH freiwillig

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Mit unseren Gesetzen ist der Täter immer auf der sicheren Seite. Die Erfahrung hab ich auch schon machen müssen. Arme Katze, naja vielleicht überfährt ihn ja jemand – aus Versehen. Geht Katzen ja oft so.

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Und dann ist das auch noch so eine Wurst. Ich hätte Lust, ihn in die Toilette zu stopfen…

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Die deutschen Richter, Staatsanwälte, Ermittlungsbehörden und insbesondere unser Rechtssystem sind noch kranker. irrer und gestörter als dieser Tierquäler. Deutschland schafft sich ab.

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Bringt mir dieses feige Dreckstück!

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Solche gestörte Personen sollten mit der gleichen Art gespült werden. Ich drücke gern.

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Der Richter muß wohl auch Katzenhasser sein und eine Gefühlslose Kreatur, sonst kann man so kein Urteil sprechen. Vielleicht wiederfährt Ihm auch mal so was wie dem Kater !

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an alle Schläger vom Alexanderplatz oder sonst wo. Hier habt ihr mal jemanden um den keiner trauern würde. Wer so etwas tut, vergreift sich auch an kleinen Kindern

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der ist eine gefühlskalte Bestie.

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den Kerl würde ich gerne mal live treffen.

Er und ich in einem Raum mit Toilette eingeschlossen. Mal sehen wer ertränkt wird.

Ach und die “Delphinjäger” können sehr gerne gleich mitkommen.

Unser Staat ist so ein Witz.

Tiere sind “Sachen” und Vergewaltiger und Pädos sind vergehen sich ja nur an einzelnen Personen, warum also mehr als Bewährungsstrafen?

HASS.

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So ein Kerl verdient die Todesstrafe

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Am besten man stopft ihn in die Kanalisation und spült ihn ab . Dann weiß er wie es sich anfühlt .

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Der feige Dreckwichser!!!!!!!

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Mein gott wieso heulen alle nur rum, ES IST NUR EIN TIER. ich bekomme ja auch keine strafe wenn ich eine pflanze ausreiße und das klo runter spüle. es ist und bleibt nun mal nur ein vieh…

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[Antwort:] Du solltest mir besser nicht begegnen sonst hänge ich dich mit einer Schlinge am Kopf an einem Baum auf. Dummes Stück Sch….

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Gleichem mit Gleichem vergelten da gibt es nichts zu Diskutieren.

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Oh, ich hätte da schon eine Strafe für ihn im Kopf.

das hat was mit einem Bambusstock , nackten Oberschenkeln und nacktem Rücken und einer Zahl zwischen 50 und 100 zu tun.

Den Rest kann man sich denken.

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So verhält sich die intelligenteste Spezies diese Planeten.

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Nachtrag, 26. Januar: Bild.de hat die Kommentarfunktion unter dem Artikel jetzt deaktiviert.

Klingelingeling, hier kommt die Riemann

Es gibt schon irre Zufälle:

KLINGELING! VORSICHT LILLY, DA KOMMT EIN KINO-STAR. Berlin -Gemütlich schlendert Lilly Becker (35), Frau von Boris Becker (44), gestern mit Söhnchen Amadeus (2) und Kindermädchen durch Berlin. Leider auf dem Radweg! Irrer Zufall: Ausgerechnet Kino-Star Katja Riemann (48) düste auf ihrem Drahtesel haarscharf an ihnen vorbei! Klingeling! "AUS DEM WEEEG!" Da hat sich Lilly erst mal ordentlich erschreckt. Lilly Becker, Söhnchen Amadeus und Nanny gehen spazieren, als Katja Riemann vorbeibraust

Da fotografiert irgendsoein Paparazzo Boris Beckers Ehefrau und Sohn, als Katja Riemann vorbeikommt!

In ihrer Berliner Ausgabe (der Ausriss oben stammt aus der Bundesausgabe) führte “Bild” gestern aus:

Achtung, hier komm ich! Schauspielerin Katja Riemann (48, “Die Apothekerin”) ist mit dem Rad unterwegs. Offenbar in Eile. Und trifft dabei prompt auf Lilly Becker (35).

Dass sich die Promis so in die Quere kommen, gibt es nur in Berlin. […]

Lilly zu BILD: “Wir stiegen gerade aus dem Taxi.” Lilly und Nanny haben den Kleinen an der Hand. Da brüllt von hinten eine Stimme: “AUS DEM WEG! RADWEG, MANN!!!”

Lilly: “Ich habe sie nicht gesehen, aber gehört.” Die beiden Frauen weichen mit dem Kind zur Seite aus, die Riemann kurvt mit grimmigem Blick links vorbei. Weiß Lilly eigentlich, wer da an ihr vorbeigerauscht ist? “Ich habe von ihr gehört. Mein Mann mag ihre Darstellungs-Kunst sehr.”

Die “Berliner Morgenpost” konnte mit zahlreichen, wenn auch wenig sachdienlichen Hintergrundinformationen aufwarten:

Lilly Becker (34) ist mit Ehemann Boris Becker (44) angereist, um bei der European Poker Tour im Grand Hyatt, wo vor zwei Jahren der spektakuläre Raub stattfand, teilzunehmen. Während der Ex-Tennisprofi pokerte, ging Lilly mit Söhnchen Amadeus (2) und Nanny ins “Sea Life”-Aquarium. Kaum dem Taxi entstiegen, spazierte das Touristen-Trio auf dem Fahrradstreifen, ohne an den Verkehr auf zwei Rädern zu denken, der in Form von Katja Riemann naht. Die Schauspielerin strampelte mit blauer Mütze und Schal heran und verscheucht das prominente Hindernis. Gerade noch rechtzeitig wird der Nachwuchs zur Seite gehoben und somit eine Promi-Kollision abseits des roten Teppichs verhindert.

Und der “Berliner Kurier” fabulierte:

Riemann wie ein Radrambo unterwegs

Mitte – Spandauer Straße am Vormittag: Lilly Becker (l.), Frau von unserem Tennis-Hero Boris, ist mit Nanny und Söhnchen Amadeus (2) auf dem Weg zum Sea Life. Dabei vergessen sie alles um sich rum, sind in Gedanken, genießen einfach das herrliche Wetter. Sie bemerken dabei auch nicht, dass sie über den Radweg schlendern. Darauf aufmerksam macht sie dann aber ganz schnell eine leicht genervte Katja Riemann. Die Schauspielerin kam nämlich plötzlich mit ihrem Drahtesel angerauscht und fand keinen Platz. Augenzeugen berichten, dass die Riemann gebrüllt habe: “Aus dem Weg. Das ist ein Radweg.” Erschrocken zuckten die drei “Berlin-Touristen” zusammen, machten Platz und Riemann konnte weiterfahren. Lilly, Nanny und Amadeus schauten aber nur kurz irritiert und dann ging’s weiter ins Sea Life. Hier schalteten sie ganz schnell ab und konnten Berlins Rad-Rambos vergessen. Boris war nicht dabei. Der Hobby-Kartenspieler tummelt sich dieser Tage beim Poker-Turnier im Hyatt.

O-Ton RTL

“Als Boris Becker am Morgen gut gelaunt lächelnd in Berlin-Tegel landet, ahnt er noch gar nicht, in welcher Gefahr nur wenige Stunden später seine Frau Lilly schwebt, während sie mit Sohn Amadeus und der Nanny spazieren geht. Mitten auf dem Bürgersteig passiert es. Eine rabiate Radfahrerin klingelt die Becker-Familie aggressiv zur Seite. Und diese Verkehrsteilnehmerin ist, schauen Sie mal ganz genau hin, das ist tatsächlich Schauspielerin Katja Riemann. Fotograf Andreas Meyer hat die gemeine Rad-Attacke hautnah miterlebt. (…)

Prominente Berlin-Ur-Einwohnerin nietet Promi-Touristin um. Ja, wo sind wir denn hier? Boris Becker bekommt davon gar nichts mit. Er mischt seit heute morgen bei einem lukrativen Poker-Spiel mit. (…) Und während Boris die Haushaltskasse auffüllt, machen sich Lilly und Amadeus einen fröhlichen Nachmittag. (…)
Vor einer Stunde haben wir Lilly noch erwischt. Hat sie gemerkt, wer die dreiste Radfahrerin war? — “Nein, ich hab das gar nicht gemerkt. Aber zum Glück ist ja nichts passiert.” —

Na, dann hoffen wir ja, dass Boris mindestens genau so viel Glück beim Pokern hat wie Lilly und Amadeus heute Mittag während ihrer Sight-Seeing-Tour.

Bereits am Dienstag war der Zwischenfall dem RTL-Boulevardmagazin “Exclusiv” einen zweiminütigen Beitrag wert gewesen (siehe Kasten rechts). Lilly Becker sei “auf offener Straße” “von einem Filmstar beschimpft” worden, erklärte Moderatorin Frauke Ludowig bedeutungsschwer, bevor immer wieder die gleichen Fotos der Begegnung gezeigt wurden (verwirrenderweise unterlegt mit lustigen Hupgeräuschen). Sogar der Fotograf und Lilly Becker selbst kamen zu Wort.

Und gala.de hatte tagesaktuell berichtet:

Dieser Ausflug begann mit einem Schreck: Lilly Becker und Söhnchen Amadeus wollten sich am Dienstag (17. April) im Berliner “Sealife”-Aquarium Meerestiere anschauen. Auf dem Weg dorthin blockierten sie allerdings kurz den Radweg und störten damit keine Geringere als die Schauspielerin Katja Riemann, die gerade auf ihrem Fahrrad heranrauschte.

Statt anzuhalten, brüllte Riemann die menschlichen Hindernisse aus dem Weg – Lilly Becker und ihre Cousine zogen Klein-Amadeus schnell an den Armen aus der Gefahrenzone. Wahrscheinlich hat Boris Beckers Ehefrau gar nicht erkannt, wer sich da auf dem Herrenrad hinter Brille und unter blaugrauer Mütze versteckt hat. […]

Das ist insofern lustig, als auch gala.de, der “Berliner Kurier”, die “Berliner Morgenpost”, “Bild” und die verbreitenden Fotoagenturen gar nicht erkannt haben, wer sich da auf dem Herrenrad hinter Brille und unter blaugrauer Mütze versteckt hat — Katja Riemann zumindest war es nicht, wie sie über ihren Anwalt mitteilen ließ.

Und so schreibt “Bild” heute in der Berliner Regionalausgabe:

Katja Riemann stellt klar “Ich bin nicht die Frau auf dem Foto”

Mitte – Das Foto, das BILD gestern druckte, sorgte für Verwirrung: Eine Radfahrerin, die wir für Katja Riemann hielten, überholt Boris-Ehefrau Lilly Becker mit Söhnchen Amadeus und Kindermädchen auf dem Weg ins Sea Life. Jetzt hat sich Film-Star Katja Riemann zu Wort gemeldet. Die Schauspielerin legt Wert auf die Feststellung, dass sie nicht die Frau auf dem Fahrrad ist.

Das hält “Bild” allerdings nicht davon ab, noch einmal ein Foto der nunmehr nicht-prominenten Radfahrerin zu drucken.

Der “Berliner Kurier” geht bei seiner Richtigstellung (die er nicht so nennt) noch einen Schritt weiter:

Lilly Becker & der Fahrrad-Rambo: Die Riemann war

Er schreibt neben das Foto der Frau:

Aber wer war dann die erzürnte Ruferin, die die Berlin-Touristin Lilly Becker und ihren Anhang so erschreckte? Irgendwo in dieser großen Stadt muss es eine Frau geben, die der Schauspielerin Katja Riemann zum Verwechseln ähnlich sieht.

Blaue Augen, Lachfältchen, unter der Mütze blonde Ringellocken – die unheimliche Doppelgängerin radelt durch Berlin und klingelt genervt, wenn ihr Passanten vors Rad trotten. Melden Sie sich beim KURIER, wenn Sie wissen, wer die Riemann-Doppelgängerin ist. Und gehen Sie besser vom Radweg runter.

Mit Dank an Petra O.

Lynchvorlage (2)

Im Juli hatte “Bild” groß über einen Mann berichtet, der ein siebenjähriges Mädchen in Thüringen sexuell missbraucht und getötet hatte. Im Rahmen ihrer Berichterstattung bezeichnete die Zeitung den geständigen mutmaßlichen Täter als “Schwein” und zitierte einen BKA-Beamten mit den Worten “Wenn er sich nicht selbst etwas antut, gäbe es im Knast genügend andere, die das gerne übernehmen würden.”

Wie um es den genügend Anderen im Knast einfacher zu machen, hatte “Bild” den Fall mit einem großen, unverfremdeten Foto des Mannes illustriert (BILDblog berichtete):

Das ist Mary-Janes Mörder: Er hat sie missbraucht, gewürgt und warf sie lebend in den Bach

Wir haben uns beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de beschwert. Wie in solchen Fällen üblich nahm die Abteilung Verlagsrecht der Axel Springer AG dazu Stellung und erklärte unter anderem, es entspräche der ständigen Spruchpraxis des Deutschen Presserats, dass bei vorliegendem Geständnis auch identifizierend über Tatverdächtige berichtet werden dürfe. (Der Presserat merkt dazu an, dass sich das Justiziariat dabei “auf den einzigen Fall mit diesem Tenor” berufe.)

Die Bezeichnung “Schwein” drücke nach Ansicht der Axel Springer AG aus, was der “weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung” über den Mann und die ihm zur Last gelegten Taten denke. Wer das Vertrauen und die Unterlegenheit eines Kindes ausnutze, um es sexuell zu misshandeln und es dann qualvoll umzubringen, sei nach herrschender Ansicht als “Schwein” zu bezeichnen. Auch die Einordnung als “beruflich und privat ein ewiger Verlierer” sei zulässig, da der mutmaßliche Täter sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich sein Leben nicht “auf die Reihe” bekommen habe, wie der Verlag weiter ausführte.

Den Abdruck des Fotos rechtfertigten die Springer-Juristen so:

Schon die Tatsache, dass jemand ein siebenjähriges Mädchen sexuell misshandele und sie danach ermorde, sei so außergewöhnlich, dass damit eine Fotoveröffentlichung gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei. Ein Großteil der deutschen Tagespresse haben über den Fall Mary-Jane berichtet.

Auszüge aus dem Pressekodex:

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats ließ sich von dieser Begründung nicht beeindrucken und kam zu der Überzeugung, dass die Beiträge von “Bild” und Bild.de die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzten und damit gegen Ziffer 8 in Verbindung mit Richtlinie 8.1 (s. Kasten) des Pressekodex verstoße.

Die identifizierbare Abbildung des Täters ist aus Sicht des Beschwerdeausschusses “ethisch nicht vertretbar”. Ein Tatverdächtiger könne ausnahmsweise abgebildet werden, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liege oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen werde. Eine solche Ausnahme sei im konkreten Fall aber nicht gegeben, “Bild” hätte auch ohne Abbildung der Person oder mit ausreichend unkenntlich gemachten Bildern umfassend über den Fall berichten können.

Einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex, die zur Achtung der Menschenwürde mahnt, konnte der Beschwerdeausschuss jedoch nicht feststellen. Durch die Verwendung der Bezeichnung “Schwein” werde deutlich, “dass die Tat von der Redaktion als Schweinerei verstanden werde”. Sie bringe mit “bildhafter Sprache” eine zulässige Bewertung zum Ausdruck.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die letzten Ausführungen sind bemerkenswert, hatte der Presserat den Begriff “Schwein” (anders als etwa den Begriff “Bestie”) oder “Dreckschwein” doch bisher meist als Verletzung der Menschenwürde angesehen.

Insgesamt wertete der Beschwerdeausschuss den Verstoß gegen Ziffer 8 aber als so schwerwiegend, dass er eine “Missbilligung” aussprach (s. Kasten). Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung “empfiehlt” der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung.

Die kranke Welt der “Bild”-Zeitung

Vielleicht wäre es am besten, wenn die “Bild”-Zeitung zukünftig gar keine Fotos mehr veröffentlichen würde. Sie hat ja einen “BILD-Zeichner”. Der hat bekanntlich genügend Fantasie, um sich beispielsweise vorzustellen, wie der Amokläufer von Winnenden in einem Kampfanzug ausgesehen haben könnte, als er vorgestern 15 andere Menschen tötete (dabei trug er womöglich gar keinen Kampfanzug [siehe Kasten]).

Kampfanzug? Sweatshirt?

Eine Augenzeugin heute in “Bild” über den Amokläufer:
"Schwarze Hose, dunkelgraues Sweatshirt und die Waffe in der Hand"
Etwas weiter unten auf derselben “Bild”-Seite:
"BILD-Zeichnung des Amokläufers. Tim K. trug einen schwarzen Kampfanzug"

Und sicher hätte der “BILD-Zeichner” auch kein Problem damit, sich vorzustellen, wie der Amokläufer Tim K. im Alter von zehn Jahren ausgesehen hätte, während er an einem Schießstand mit einem Luftgewehr zielte. Er hätte eine große Zeichnung davon machen können, und “Bild” hätte dazu schreiben können:

So sieht es der BILD-Zeichner: Da war er erst 10! Das Auge am Visier, den Finger am Abzug. Früh lernte Amokläufer Tim K. den Umgang mit Waffen. Die Zeichnung zeigt ihn als Zehnjährigen beim Schießen mit einem Luftgewehr

Doch “Bild” beschäftigt schließlich eine Menge Leute, die quasi darauf spezialisiert sind, Fotos zu beschaffen – auf welchen Wegen auch immer. Und manchmal, so wie heute, schreibt “Bild” inzwischen sogar “Fotobeschaffung” in den Quellennachweis.

“Fotobeschaffung” heißt hier offenbar (wie so oft), dass “Bild” sich ein Foto eines jungen Luftgewehrschützen aus dem Internet besorgt hat, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.

Das Ergebnis dieser “Fotobeschaffung” kann man heute groß auf Seite 2 als Blickfang unter der Überschrift “Die kranke Welt des Killers” sehen (Unkenntlichmachung von uns):

"Die kranke Welt des Killers"

Der Text beginnt mit den Worten:

"Wir sehen einen Jungen, zehn Jahre alt, konzentriert zielt er mit seinem Luftgewehr. Der Junge auf dem Foto ist Amokläufer Tim K., aufgenommen vor sieben Jahren – als noch nicht das Böse in ihm wohnte."

Doch das Foto zeigt nicht den Amokläufer Tim K. Es zeigt einen ganz anderen, völlig unbeteiligten Jungen aus einem von Winnenden rund 80 Kilometer entfernten Schützenverein, wie man uns dort bestätigt.

Mit Dank an Mario S.

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Unverbesserlich VI

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”

Aus dem Pressekodex:

“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.

Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten” (siehe auch Kasten).

Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:

Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.

Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.

Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2006

“Bild” macht aus Tätern Türken
Verstoß gegen Ziffer 12 (BK2-147/06)

“Bild” berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden und nennt sie “Murat G.” und “Nasir L.”. In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar ohne sogenannten Migrationshintergrund und mit typisch deutschen Namen. Die Zeitung hat nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der “Mörder” geändert, sondern auch ihre scheinbare Herkunft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient und geschürt würden.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänderung Stimmung gegen türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich nach “Tätern südländischer Herkunft” gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am Tag vor der Meldung die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahrung zu bringen. (Anmerkung von uns: Gelungen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren, siehe Ausriss.) Der Zusatz “Name geändert” habe versehentlich gefehlt, erklärte die Rechtsabteilung. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.

Der Presserat meint, dass “Bild” auch ohne Namensnennung über die Verhaftung hätte berichten können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Grund türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz “Name geändert” gefehlt, erkennt der Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass “Bild” zwar später die korrekten Namen genannt, aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Der Mörder ist immer der Türke”.)

* * *

“Bild” missachtet Rechte von Lawinenopfern
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-144/06)

“Bild” berichtet über ein Lawinenunglück und titelt: “Todesdrama in den Alpen – Dieser Chefarzt aus … sah seine Freunde sterben”. “Bild” zeigt Portraitfotos von den drei Todesopfern. Ein Foto vom einzigen Überlebenden macht “Bild” durch einen Balken nur unzureichend unkenntlich, veröffentlicht es ohne seine Einwilligung und macht ihn durch die Angabe vieler Details unter anderem über seinen Beruf und seine Arbeitsstätte identifizierbar.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt wurden. Sie rechtfertigt die Berichterstattung damit, dass die Öffentlichkeit über Lawinenunglücke bei Skitouren informiert werden müsse. Um die Leser betroffen zu machen und eine warnende Wirkung zu erzielen, habe man den Artikel personalisieren müssen.

Der Presserat widerspricht: “Bild” habe das Gebot, das Privatleben des Menschen zu achten, verletzt. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen seien wichtiger als das öffentliche Interesse daran, die Opfer identifizieren zu können. Das Unglück mache die Opfer nicht zu Personen der Zeitgeschichte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schlachtet Selbstmord aus
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-206/06)

“Mietschulden – Als die Gerichtsvollzieherin klingelte, sprang sie in den Tod”, titelt “Bild” und berichtet minutiös über einen Suizid einer Mutter, zeigt ein großes Foto von ihr und dem Haus, von dem sie in den Tod sprang und vor dem ihre abgedeckte Leiche liegt, schildert ihre Lebensumstände und spekuliert ausführlich über das Motiv für die Tat.

Nach Ansicht der Springer-Rechtsabteilung hat die Selbstmörderin durch ihr Verhalten eine identifizierende Berichterstattung geradezu provoziert. Die Drohung, sich in die Tiefe zu stürzen, habe großes Aufsehen erregt; Feuerwehrleute hätten versucht, sie davon abzuhalten. Deshalb habe es sich um einen “Vorfall der Zeitgeschichte” gehandelt, der es rechtfertige, die üblicherweise nötige Zurückhaltung bei der Berichterstattung aufzugeben.

Der Presserat widerspricht. “Bild” habe die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Auch ein Suizid, der unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird, rechtfertige noch nicht per se, den Namen der Betroffenen zu nennen und die näheren Begleitumstände zu schildern. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Hinten, klein, unten, spät (2)”.)

* * *

“Bild” lässt Schulklasse dumm aussehen
Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK2-252/05)

“Bild” illustriert einen großen Bericht “Pisa-Schock – So dumm sind unsere Kinder” mit dem Foto einer Grundschulklasse und ihrer Lehrerin. Die Zeitung hatte das Foto bereits 2002 veröffentlicht, damals im Zusammenhang mit einer Spendenaktion zum Weltkindertag. Der Elternbeirat der Schule beschwert sich: Die Zeitung habe weder die Kinder oder ihre Eltern noch die Lehrerin um Erlaubnis gefragt. Bereits für die Veröffentlichung 2002 habe “Bild” das Foto zweckentfremdet und ohne Genehmigung abgedruckt.

Die “Bild”-Rechtsabteilung räumt ein, dass die Redaktion es versäumt habe, das Einverständnis von Eltern und Schule einzuholen. Man habe die abgebildeten Schüler nicht als “dumm” bezeichnen wollen und versucht, sich beim Elternbeirat zu entschuldigen.

Der Presserat rügt “Bild”, weil der wiederholte Abdruck des Fotos sinnentstellend sei und gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoße. Der “Bild”-Leser müsse glauben, die abgebildeten Kinder seien dumm. Ihre Persönlichkeitsrechte wurden so schwerwiegend verletzt, dass auch eine Entschuldigung der “Bild”-Redaktion nicht ausreiche. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” stellt Kind an den Pranger
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-236/06)

Beim Versuch, eine Schulhofrangelei zu schlichten, wird eine Lehrerin von einem zwölfjährigen Jungen durch einen Faustschlag verletzt. “Bild” titelt: “Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik” und zeigt mehrmals ein Foto des Jungen, darunter groß auf der Titelseite.

Die “Bild”-Rechtsabteilung erklärt, die Eltern des Kindes hätten der Veröffentlichung des Fotos schriftlich zugestimmt.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” das Persönlichkeitsrecht des Schülers verletzt: Es sei unzulässig, ihn unverpixelt zu zeigen. Die Zustimmung der Eltern sei unerheblich: Die “Bild”-Redaktion hätte die Verantwortung gehabt, das Kind zu seinem Schutz trotzdem unkenntlich zu machen. Der Rat verweist darauf, dass laut Pressekodex die Abbildung von mutmaßlichen Tätern in der Regel nicht gerechtfertigt sei; bei Straftaten Jugendlicher gelte dies ganz besonders. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

* * *

“Bild” zeigt Mutter, die ihr Kind getötet haben soll
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-156/06)

Eine 23-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind getötet, in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen haben. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Sie hat ihr Baby erstickt und einfach weggeworfen” ein unverpixeltes Foto von der Frau mit gesenktem Kopf und geschlossenen Augen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, erstens dürfe man laut Presserat in eindeutigen Fällen identifizierbar berichten (und die Frau sei geständig und aufgrund einer DNA-Analyse überführt). Und zweitens sei die Frau wegen des gesenkten Blickes und eines Haarbandes gar nicht zu identifizieren.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Das Gesicht sei gut erkennbar. Und die Identifizierbarkeit sei in der Regel unzulässig; konkret habe der Presserat sie in vergleichbaren Fällen verboten. Auch das Geständnis der Frau ändere daran nichts. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Demonstranten zum Attentäter
Verstoß gegen Ziffern 2 und 13 (BK2-257/05)

“Bild” fordert in mehreren Artikeln die Ausweisung eines Türken aus Deutschland, den die Zeitung immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet: “Schiebt diesen Verbrecher ab!”, “Schnarch-Justiz! Wird Attentäter heute verhaftet?”, “Justiz-Skandal! Attentäter nicht ausgewiesen” – mehrmals berichtet ein Boulevardblatt über den türkischen Beschwerdeführer, der immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet wird. Der Mann hat 1993 an einer Demonstratoin teilgenommen, die mit einem Brandanschlag endete, der 37 Menschen tötete. “Bild” zeigt ein Foto von ihm mit einem schwarzen Balken vor den Augen, stellt ihn als Tatbeteiligten dar und berichtet, er sei 1993 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Anwalt des Betroffenen beschwert sich beim Presserat. Sein Mandant sei nie Täter bei einem versuchten Brandstiftungs- oder Tötungsdelikt gewesen und als solcher auch nie angeklagt oder verurteilt worden. Verurteilt worden sei er nur wegen Beteiligung an der versuchten Veränderung der Gesellschaftsordnung in der Türkei – dieses Verfahren sei noch nicht endgültig abgeschlossen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” bestreitet, den Mann vorverurteilt zu haben. Nach ihm werde international gefahndet; ein Auslieferungshaftbefehl liege vor. Bei dem Fall handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis von hohem Aufmerksamkeitswert und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Pressefreiheit erlaube es “Bild”, innerhalb gewisser Grenzen zu entscheiden, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sei.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” wahrheitwidrig berichtet. Die Berichte hätten Gerüchte als Tatsachen dargestellt und Vorurteile enthalten. Es gebe weder sichere Fakten, noch Indizien, wonach der Türke an dem Anschlag beteiligt war. Der Begriff “Attentäter” bezeichne Straftäter, die aufgrund einer besonderen, oft politischen Motivation, neben ihrem eigenen auch andere Menschenleben aufs Spiel setzen. Bei dem Mann, den “Bild” fortwährend so nannte, könne man aber weder von einer solchen Tat, noch von entsprechenden Motiven ausgehen. “Bild” habe die Gerüchte weder sorgfältig genug geprüft noch als solche kenntlich gemacht, und ihn in einem laufenden Verfahren vor deutschen Behörden vorverurteilt. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt zehnjähriges Todesopfer gegen den Willen der Eltern
Verstoß gegen Ziffer 8(BK2-93 und 94/06)

Als bei einem Attentat in Ägypten ein zehnjähriger deutscher Junge ums Leben kommt, zeigt “Bild” ihn groß im Inneren und auf der Titelseite (Überschrift: “Dieser Junge starb in der Terror-Hölle”). Die Zeitung hatte keine Einwilligung der Eltern, das Foto zu zeigen, außerdem gibt es Zeugenaussagen, wonach sich der “Bild”-Fotograf das Foto unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlich. Unter anderem habe er sich auch bei Mitschülern des Kindes erkundigt.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG erklärt, sie gehe davon aus, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß und sorgfältig recherchiert habe. Er habe auf Nachfrage erklärt, sich nicht als Mitarbeiter anderer Zeitungen ausgegeben. Die Juristen weisen darauf hin, dass sie gegenüber dem Vater des Jungen eine Unterlassungserklärung abgegeben habe – ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.

Der Presserat rügt “Bild”: In der Regel sei es nicht gerechtfertigt, Opfer von Unglücksfällen abzubilden. Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des getöteten Kindes überlagert hätte. Zudem fehlte offensichtlich die Einwilligung der Eltern. Ob “Bild” das Foto mit unlauteren Methoden beschafft hat, kann der Presserat nicht klären und stellt das Verfahren in diesem Punkt ein. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Einträge “‘Bild’ benutzt Kinder für Recherchen” [1], [2], [3])

* * *

“Bild” bildet Opfer einer Familientragödie ab
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-166/06)

“Bild” berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau und einen Sohn erschießt, bevor er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. “Landarzt erschießt seine Familie”, schreibt “Bild” und zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer Detailfreude kolportiert “Bild” auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: “Im Dorf munkelt man außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme gehabt haben.”

Die “Bild”-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente und den Täter aufgrund seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung. Durch die Bedeutung des Landarztes sei es erlaubt, ihn und die von ihm getöteten Familienmitglieder abzubilden.

Keineswegs, urteilt der Presserat und verweist auf die Forderung des Pressekodex, bei Suiziden nur zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu einer Person der Zeitgeschichte und seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

Verpixelte Panik

Was haben diese drei gemeinsam? Wer sie kennt, erkennt sie sofort.

Soviel dazu. Und Schluss mit lustig.

Denn “Bild” berichtet heute in großer Aufmachung und mit vielen Fotos von einem “Amoklauf im Berliner Hauptbahnhof”:

Ein 26-jähriger Mann hat gestern dem Kellner eines Cafés zwei Stunden lang ein Messer an die Kehle gedrückt. (…) Der panische Blick der Geisel auf die scharfe Klinge lässt viele Augenzeugen erschaudern.

TODESANGST!

So steht’s im Pressekodex
 
(…) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden.

(…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

(…) Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

(Aus den Richtlinien 8.1 und 11.3)

Ein Großteil der Fotos, die den ganzseitigen Artikel illustrieren, dokumentiert das Beschriebene. Wir sehen: einen Mann mit einem Messer, der einen anderen Mann im Würgegriff hat. Und auf allen Fotos zeigt “Bild” den Mann mit dem Messer, ohne ihn irgendwie unkenntlich zu machen, was nicht schön, aber laut Pressekodex gerechtfertigt sein könnte (siehe Kasten) oder auch nicht (siehe Kasten). Schließlich hatte der Mann laut “Bild” “offenbar Kokain geschnupft” und wurde “in eine Psychoklinik eingewiesen”.

Aber die Anonymisierungspraxis in “Bild” ist ohnehin undurchschaubar. Und einfallsreich zugleich: mal Verpixelungen, mal kleine, mal größere schwarze Balken über der Augen- oder schwarze Kreise über der Gesichtspartie, mal vollständiges Weißen kompletter Silhouetten… Doch wer heute anonymisiert wird, muss schon morgen damit rechnen, dass “Bild” darauf verzichtet, und umgekehrt. Und es vergeht kaum ein Tag, an dem “Bild” nicht Menschen zur Schau stellt (Opfer, Täter, Betroffene), obwohl berechtigte Zweifel bestehen, ob “Bild” das darf. Erfahrungsgemäß zeigt “Bild” lieber zu viel als zu wenig. Zudem gab es in der Vergangenheit wiederholt Fälle, in denen “Bild”-Anonymisierungen vom Presserat als unzureichend beanstandet wurden.

Und den Mann im Würgegriff des Geiselnehmers am Berliner Hauptbahnhof (“Bild” nennt nicht nur seinen Beruf, sondern auch Vornamen, Alter und Arbeitsplatz) hat “Bild” auf den vielen Fotos, die ihn in “Todesangst” zeigen, unkenntlich gemacht — und zwar ziemlich genau so, wie wir das auf obigen Fotos demonstrieren.

Nachtrag, 23.11.2007: Auch heute zeigt “Bild” wieder Fotos der Geiselnahme — diesesmal jedoch ohne jegliche Unkenntlichmachung, die ja für gewöhnlich dem Schutz der Persönlichkeit des Abgebildeten dienen soll. Was das Opfer anbelangt, ist “Bild” deswegen heute (anders als gestern bei der weniger als halbherzigen Verpixelung seiner Augenpartie) wohl nichts vorzuwerfen, denn: “In BILD spricht er jetzt exklusiv über den Horror, über die wirren Gedanken des Täters, über die Liebe, die ihn stark machte.” Über den Täter wird inzwischen berichtet, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen, die eventuell durch Betäubungsmittel verstärkt worden waren, schuldunfähig gewesen und vom Ermittlungsrichter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden sei. Grund genug also, noch einmal aus dem Pressekodex zu zitieren: “Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

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