Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Freitod von FDP-Politiker Jürgen W. Möllemann († 57) gibt ein bisher unbekannter Brief neue Rätsel auf.
Nun ja. “Aufgetaucht” ist der Brief streng genommen schon vor zehn Jahren. Denn Möllemann hatte ihn wenige Wochen vor seinem Tod an Parteifreund Wolfgang Kubicki gegeben.
Und die Zitate aus dem “bisher unbekannten” Brief, die “Bild” als neu verkaufte, sind der Öffentlichkeit größtenteils schon seit 2007 bekannt — Kubicki hatte damals in einer Dokumentation des Hessischen Rundfunks aus dem Brief vorgelesen.
Aber was das Ausschlachten von Möllemanns Tod angeht, sind solche Methoden für “Bild” ja nichts Neues mehr.
Anfang Dezember 2012 wurde eine 47-jährige Frau tot in ihrem Bett aufgefunden. Die Frau war nicht das, was man gemeinhin als “prominent” bezeichnet, Hinweise auf Fremdverschulden gab es keine — dennoch berichteten “Bild” und Bild.de groß über den Fall:
Ein bisschen prominent war die Frau laut “Bild” nämlich schon:
Sonnenbrille, Kette, tiefes Dekolleté – und ein verruchtes Lächeln: Wir sehen […] († 47), die Frau, die im Frühjahr als “Nymphomanin von München” Schlagzeilen machte.
Damals schloss sie einen Discjockey (43) in ihrer Wohnung ein, wollte immer wieder Sex mit ihm – bis der Mann aus ihrem Bett auf den Balkon floh, die Polizei rief.
JETZT IST DIE FRAU TOT.
Ihr letzter Liebhaber (31, ein Nachbar) wachte am Freitag gegen 6.30 Uhr neben ihrem leblosen Körper auf.
Er versuchte noch Mund-zu-Mund-Beatmung, rief den Notarzt. Dieser konnte aber nichts mehr tun.
Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Doch wie starb […]? Kann Dauer-Sex die Ursache sein?
Ein Leser sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex, da sie massiv Opfer- und Persönlichkeitsrechte verletze, und beschwerte sich über Bild.de beim Deutschen Presserat. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Fotos der Frau.
Die Rechtsabteilung der BILD digital GmbH & Co. KG sah das wieder mal anders: Die Betroffene habe in den vergangenen Monaten häufig mit ihrer Nymphomanie für Aufstehen gesorgt und sei bundesweit Thema in den Medien gewesen. Sie sei erstmals aufgefallen, weil sie einen ihrer Liebhaber im April 2012 acht Mal zum Liebesakt getrieben habe, bis dieser auf den Balkon geflohen sei, um die Polizei zu rufen. Über den “ausgesprochen kuriosen Fall” hätten damals zahlreiche Medien berichtet, darunter auch “Bild”, die sich auf die entsprechende Pressemitteilung der Polizei bezogen habe. Obwohl die Redaktion auch damals im Besitz eines Fotos der Betroffenen gewesen sei, habe sie sich bewusst gegen eine Veröffentlichung dieses Fotos entschieden.
Das stimmt. Die Berichterstattung von “Bild” sah im April 2012 so aus:
Die Zeitung hatte ihren Lesern damals sogar erklärt, was so eine “Nymphomanin” überhaupt ist:
* Bezeichnung für eine Frau mit übermäßigem Verlangen nach Geschlechtsverkehr
Danach habe sich noch ein weiterer Vorfall ereignet, über den wieder zahlreiche Medien aus der gesamten Republik berichtet hätten: Die Betroffene habe einen Mann eineinhalb Tage lang eingesperrt, ihm das Handy abgenommen und ihn zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auch hier habe “Bild” wieder bewusst auf die Veröffentlichung des Fotos verzichtet.
Erst als die Betroffene in Folge ihres Rauschmittelkonsums gestorben sei, hätten “Bild” und Bild.de das Foto nach sorgsamer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und dem öffentlichen lnteresse veröffentlicht.
Die Rechtsabteilung baute sich zu diesem Zweck ein argumentatives Perpetuum Mobile: Zum Zeitpunkt ihres Todes sei die Betroffene nämlich bereits durch ihre monatelange exzessive Sexsucht in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Aufgrund der aufsehenerregenden Vorgeschichte habe ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestanden, zu erfahren, was aus der Betroffenen geworden sei.
Die Frau sei auf dem Foto* aufgrund einer Sonnenbrille nicht für Außenstehende erkennbar, ihr Name sei immer abgekürzt worden. Im Text habe die Redaktion nicht abwertend berichtet, weil Drogenkonsum und Sexsucht mit einer Krankheit zu tun haben könnten.
Vielleicht nicht “abwertend”, aber so:
In der Bar, so berichtet ein Bekannter, trinken die beiden ein paar Bier, zwei Wodka und etwas Wein. Auch “weißes Zeug” sollen sie geschnupft haben.
Dann nimmt […] den Heizungsmonteur mit nach Hause. Doch anders als sonst geht es nicht gleich zur Sache. Stattdessen sitzen die beiden zusammen und reden – und plötzlich schläft die Blondine ein.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats sah in der Berichterstattung von Bild.de einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex.
Die Betroffene sei durch die Angaben zu ihrer Person und das Foto für einen großen Personenkreis erkennbar geworden. Für das Verständnis des Unfallgeschehens sei das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Über den Todesfall hätte daher nur in vollständig anonymisierter Form berichtet werden dürfen, da es sich weder um ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung gehandelt habe, noch besondere Begleitumstände vorgelegen hätten. Vielmehr habe die Redaktion über Ereignisse aus der lntimsphäre berichtet, deren Schutz von besonderer Bedeutung sei.
Einstimmig sprach der Ausschuss eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion darum, die Rüge “zeitnah zu veröffentlichen und in dem Online-Beitrag eine Anonymisierung vorzunehmen”.
Bild.de kam dieser Bitte nach, wies auf die Rüge hin und ersetzte den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der Verstorbenen an den meisten Stellen der Berichterstattung.
*) Übrigens haben auch die Münchener Boulevardzeitung “tz” und diverse ausländische Medien das Foto verwendet. Die “Daily Mail” gibt als Quelle “BILD-Zeitung/privat” an.
Es ist Boulevardjournalisten-Prosa aus dem Lehrbuch, mit der die Hamburger Regionalausgabe von “Bild” heute einen Artikel beginnen lässt:
Blauer Himmel über der Alster, doch die Stadt trägt Trauer: Lorenz ist tot. Neun Tage, nachdem der Ruderer († 13) an Boje 5 kenterte und versank, wurde nun seine Leiche gefunden. Um 10.45 Uhr gab die Alster den Körper des Schülers frei!
Bild.de hat den Artikel mit einer 22-teiligen Bildergalerie garniert, die sich dem “Fund des toten Ruder-Jungen” in allen Facetten widmet.
So erfährt der Leser zum Beispiel, dass eine (genauer: “die”) japanische Zierkirsche “prächtig blüht”. Sie sei “die Gedenkstätte des Unglücks”, was Bild.de mit ein paar Fotos verdeutlicht, auf denen “ein letzter Gruß von Freunden” zu sehen ist (“Trauernde haben einen Brief, einen Teddy, Grablichter und Blumen abgelegt”). Den Brief zeigt Bild.de dann auch noch mal in Großaufnahme und schreibt von “Worte[n], die für sich sprechen”.
An der Zierkirsche gibt es aber auch das:
Vorausgesetzt, das Pärchen wusste, dass der Baum als Trauerort fungiert, kann man es in der Tat unangemessen und “respektlos” finden, dort “Romantik-Fotos” zu machen.
Aber der Vorwurf wöge vielleicht etwas schwerer, wenn er nicht von einem Medium käme, dessen Fotografen es an gleicher Stelle mit dem Respekt auch nicht ganz so ernst nehmen:
Die Fotos zeigen ziemlich exakt das, was die Bildunterschriften beschreiben. Immerhin ist der Leichnam abgedeckt und die Köpfe der Eltern sind verpixelt.
Am Mittag veröffentlichte die Deutsche Presse Agentur (dpa) eine Meldung, wonach Bundeskanzlerin Angela Merkel “verärgert” sei über Fotos von ihr und ihrer Familie, die während ihres Oster-Urlaubs in Italien entstanden seien:
Alle Fotos seien ohne ihr Wissen entstanden und ohne ihre Billigung veröffentlicht worden, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. “Das sind alles Fotos, die aus irgendwelchen Verstecken heraus gemacht worden sind (…) Sie können sich vorstellen, dass es nicht immer entspannt ist, wenn man irgendwo Urlaub macht und das Gefühl hat, aus jeder Ecke lugt ein Objektiv hervor.” Es sei bekannt, dass die Kanzlerin keine große Neigung zur Pose habe. Merkel war sowohl mit den Kindern und Enkelkindern ihres Mannes Joachim Sauer beim Wandern als auch im Badeanzug beim Schwimmen gezeigt worden.
Nachlesen können Sie das etwa bei “Spiegel Online”, “RP Online”, “Focus Online”, stern.de und im “Westen” (wo die Redaktion die erstaunliche Transferleistung erbracht hat, die Meldung mit einem der besagten Paparazzi-Fotos zu bebildern).
Nicht nachlesen können werden Sie das vermutlich auf Bild.de und in der morgigen “Bild”. Was natürlich mit der heutigen “Bild” zusammenhängen könnte:
(Kindergesichter im Original verpixelt, vollständige Anonymisierung von uns.)
Im Badeanzug zeigt “Bild” die Kanzlerin zwar nicht, aber auf der Seite 2 sind weitere fünf Fotos von Angela Merkel, die “wir” “so entspannt” “noch nie gesehen” haben:
SIE ist die meistfotografierte Frau Deutschlands.
Wenn SIE im Dienst ist. So gut wie nie gibt es dagegen Fotos, Berichte aus dem Privaten, aus Angela Merkels Familienleben.
Dabei hat sie eines. Sie zeigt es nur nicht gern her – wie ein gut gehütetes Geheimnis.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Wenn Politiker übergriffig werden” (welchering.de)
Journalist Peter Welchering berichtet nach Recherchen über die Verwendung von Steuergeldern von Übergriffen durch Politiker: “Vollends irritiert hat mich, dass die vier Kollegen, die ähnliche Erfahrungen mit übergriffigen CDU-Politikern gemacht haben wie ich, von diesen Amtsträgern mit Bananenrepublikverständnis so eingeschüchtert waren, dass sie dringend um Anonymität gebeten haben.”
2. “SWR3 Flopthema – Mein Topthema” (thorstenreimnitz.blogspot.de)
Thorsten Reimnitz kritisiert das “SWR3-Topthema”: “Ich will keine Phrasen (‘blühender Blödsinn’, ‘Neiddebatte’) oder gar Beleidigungen (‘Lügenbaron’) hören, ich will Argumente. Und eine Meinung will ich mir selber bilden, ansonsten kann ich auch eine Boulevardzeitung lesen.”
3. “In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht” (heise.de)
Zum vom Bundestag letzte Woche verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärt der Heise Zeitschriften Verlag: “Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.”
4. “Ich blogge jetzt 8 Jahre und wollte euch was sagen” (stadt-bremerhaven.de, Caschy)
Caschy bloggt “seit Jahren so 12 – 14 Stunden am Tag”: “Wie sich dieses Blog mit mir finanziert? Es gibt hier keine Schleichwerbung.”
5. “Die Finanzkrise im Spiegel der Medien” (nzz.ch, Helena Hamann und Stephan Russ-Mohl)
Eine Gruppe von Forschern untersucht die Medien während der Finanzkrise: “Überraschend war für die Forscher, dass in den Nachrichten zwar von staatlichen Eingriffen berichtet und ihr Nutzen diskutiert worden sei, die Medien jedoch die Einmischung des Staates generell nicht mehr in Frage gestellt hätten. Auch die redaktionellen Linien der untersuchten Medien hätten ihre Gesamtberichterstattung nicht beeinflusst. ”
6. “#6 Chinabildblog: Medien machen Angst” (doppelpod.com)
China als Drache auf den Titelseiten von “Spiegel” und “Focus”: “Ist das den Korrespondenten denn nicht langsam peinlich, für Magazine zu arbeiten, die mit ihrer Bildersprache da weiter machen, wo Wilhelm II mit seiner Hunnenrede aufgehört hat? Merken die denn gar nicht, dass sie mit diesen Bildern den Verdacht vieler Chinesen, westliche Medien würden anti-chinesische Propaganda betreiben, immer weiter erhärten?”
Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.
Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:
BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.
Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.
Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.
Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.
Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.
Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:
“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.
Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …
(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.
Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.
Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.
Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …
(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.
Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:
Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.
Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.
“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.
In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.
Dann gehen wir die Fälle mal schnell durch. Da ist zunächst ein Fotograf aus Hamburg, dessen Namen die “Bild”-Zeitung — vermutlich zum Schutz vor den öffentlich-rechtlichen Gebührenhäschern — als “Ronald S.” anonymisiert hat. Sowas ist bekanntlich nicht ihre größte Stärke.
Könnte also sein, dass die “Bild” zur Recherche ihres ersten Skandalfalls nicht weiter suchen musste als bis zu ihrem eigenen Fotografen. “Ronald S.” sagt jedenfalls, der neue Rundfunkbeitrag sei plötzlich schon am Anfang des Quartals abgebucht worden und nicht mehr in der Mitte, was ihn zu einem ungefragten zinslosen Darlehensgeber mache. FDP-“Bild”-Mann Burkhardt Müller-Sönksen findet das auch.
Die ARD hat eine zumindest sehr plausibel klingende andere Erklärung für die Buchung: Roland S. habe zwei Beitragskonten, eines privat, eines dienstlich. Von beiden werde, wie bisher, abgebucht — zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Quartal. “Beide Zahlungsmodalitäten sind exakt gleich geblieben”, sagt die ARD, “und wurden so ausgeführt, wie der Beitragszahler es zuvor angegeben hatte.”
“Riesen Abbuchungs-Chaos”-Fall 2 und 3 sind Rentner, die der GEZ kurz vor Jahresende Änderungen mitgeteilt hatten, die aber kurz nach Neujahr nicht umgesetzt worden waren. Die ARD sagt: “Sie stellen zeitliche Überschneidungen zwischen der Mitteilung des Beitragszahlers und einer bereits regulär ausgelösten Buchung dar.”
Und Fall 4 ist eine Frau, die feststellen musste, dass ihr Rundfunkbeitrag wieder, wie bisher von ihr gewünscht, für ein Jahr abgebucht wurde, was sie aus einem unerklärlichen und unerklärten Grund schockierte:
Redakteurin Vivien D. (31) aus Hamburg: “Ich war total entsetzt, als ich die Abbuchung auf dem Kontoauszug entdeckt habe – 215,76 Euro für ein ganzes Jahr. Die GEZ hätte mich fragen müssen, ob eine Jahresabbuchung für mich auch nach der Gebührenumstellung weiterhin okay ist.”
Wir hätten einen gewissen Verdacht, bei welcher Zeitung die Redakteurin Vivien D. arbeitet und wie ihr Nachname und ihr zweiter Vorname lauten. Aber vielleicht sollte jemand so Dusseliges wirklich lieber im Schutz der Anonymität bleiben.
Wir danken für die Aufmerksamkeit, die Mitarbeit und das Interesse und wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!
Wir sehen uns im Januar 2013.
Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise des Jahres 2012 an AachenFalko, Adrian B., Afra, Alan Smithee, Alex A., Alex B., Alex, Alexander K., Alina, Andre F., André G., André H., Andreas H., Andreas K., Andreas L., Andreas M., Andreas S., Andreas, Anonym, Anticlimbpaint, Armin J., Arno W., AW, Axel S., Axel Sch., Balu, Barbara, Basti, Bastian B., Bastian, Bene, Benjamin H., Benjamin K., Benzemama, Bernd M., Bernhard H., Bjoern S., Björn T., Björn, Blox, Boludo, C., C.K., Chris H., Chris K., Chrissi, Christian G., Christian G., Christian H., Christian L., Christian S., Christian, Christine R., Christoph H., Christoph V., Christoph, Christopher, Claudia D., Clemens W., Dani, Daniel F., Daniel H., Daniel K., Daniel M., Daniel V., Daniel, Daniele, Danny W., David W., David, Denis F., Dennis K., Dennis M., Dennis M., Dennis, Der Kölner, Der Stein, DerPhi, Dietfried D., Dimitrios P., Dirk B., Dirk R., Dominic I., Dominik M., Dustin, Ernst R., erwinwa, Fabian E., Fabian P., Fabian Sch., Falk G., Falk Z., Felix H., Felix K., Ferdinand D., Florian G., Florian P., Frank M., Frank N., Frank P., Frank, Freddy M., Fritz, Gerald, Gerd P., Guido W., Hans-Christian H., Harry V., Heinz B., Hendrik B., Herr Jemine, Holger, Horst P., Horst-Schantalle, Horst, Icke, Interessierter_Leser, Jan David Sch., Jan J., Jan S., Jan W., Jan Z., Jan, Jascha H., Jendrik T., Jens D., Jens Sch., Jens-Uwe H., Jens, Joachim L., Joachim, Jochen D., Joerg, Joern T., Johannes H., Johannes K., Johannes Sch., Johannes, Jonas M., Jörn H., Jörn R., Josef Sch., Julian H., Jürgen K., Jürgen S., Kai Sch., Kai-Oliver K., Karsten H., Karstinho, Katharina Sch., Katrin H., KiMasterLian, Kinga H., Klaus B., Klaus D., Klaus W., Klaus, Knut W., Kristian G., Krizzz, Lars L., Lars Sch., Lars W., Lars, Laszlo J., Leo, Lisa H., Lisa R., Lisa, Lorenz G., Lothar Z., Lukas F., Lukas, M., M.S., Maik K., Manuel G., Manuel L., Manuel W., Marc E., Marc E., Marc S., Marcel G., Marco G., Marco L., Marco S., Marcus H., Marcus K., Mareike H., Marius W., Markus D., Markus E., Markus R., Markus, Marlen B., Martin B., Martin E., Martin K., Martin S., Martin V., Martin, Mathias S., Mathias, Matt, Matthew L., Matthias B., Matthias D., Matthias K., Matthias M., Matthias, Max, Maxi, Maxl, Melanie N., Micha, Michael N., Michael W., Michael, Mikroblume, Miriam K., Mirko D., Mirko P., Mirko, Moritz K., Moritz N., Moritz S., Moritz T., Moritz, Mutti, N.F., Nico R., Nicole M., Nils V., Norman J., O.S., Ole A., Ole S., Oliver H., Oliver Sch., Oliver W., Olli, Oskar L., Pascal K., Pascal S., Pascal, Patrick K., Patrick S., Patrick Sch., Patrick W., Peacock, pensen34, Peter G., Peter H., Peter, Petra J., Petra O., Philip H., Philipp M., Philipp O., Philipp, Pia B., Rainer S., Rainer T., Ralf P., Richard, Rico K., Rico K., Rita B., Robert F., Robert W., Robert W., Robin, Roland F., Rolf, rowo1860, Rüdiger M., S.K., Sabine E., Sarina S., Sascha G., Sascha K., Sascha K., Sascha M., Sascha, Schalke04-Fan, Schulze, Sebastian B., Sebastian H., Sebastian R., Sebastian S., Sebastian W., Sebastian, Shahnawaz M., Shahzaib M., Simon P., Simon Sch., Simon W., Simon, Soe, Stefan B., Stefan G., Stefan K., Stefan P., Stefan, stefanolix, Steffen S., Steffi, Stephan J., Stephan K., Stephan L., Stephan R., Stephan Sch., Stephan U., Stephanie G., Stitch, Sven K., Sven P., Sven, swg, T.L., Tharcel, Theo M., Thom, Thomas F., Thomas G., Thomas P., Thomas Sch., Thomas T., Thomas U., Thomas W., Thomas W., Thomas, Thorsten H., Thorsten N., Till S., Tilman H., Tim W., Tim, Tobias F., Tobias G., Tobias M., Tobias N., Tobias R., Tobias U., Tobias V., Tobias, Tom T., Torsten, Twipsy, Ulas Y., Ulrike H., Uwe V., vanTOM, Vera H., Volker K., Vuffi R., Winz, Wolfgang — und alle anderen, auch die vielen, deren sachdienliche Hinweise wir nicht berücksichtigen konnten!
Obwohl die Lage auch Tage nach dem Amoklauf an einer Grundschule in Connecticut immer noch unübersichtlich ist, scheinen die Medien zu jedem beliebigen Zeitpunkt und vorübergehenden Nachrichtenstand schon zu wissen, was das alles zu bedeuten hat.
Als “aus Ermittlerkreisen verlautete” (“Hamburger Morgenpost”), der Täter habe das Asperger-Syndrom, war für Bild.de schon alles klar:
Die mediale Ferndiagnose läuft dabei so ab:
Ehemalige Mitschüler erinnern sich an einen nervösen, unsicheren Jungen. Wenn er angeschaut wurde, blickte er weg. Wenn man ihn ansprach, würgte er die Worte hervor.
Dieses Verhalten deutet auf eine bestimmte Krankheit hin: das “Asperger-Syndrom”, eine autistische Störung. Immer öfter, auch aus Ermittlerkreisen, fällt dieser Begriff, wenn es um den psychischen Zustand [des Täters] geht.
Der letzte Satz ist natürlich eine selbsterfüllende Prophezeiung, denn dieser Begriff fällt in Medien von Bild.de über die “Hamburger Morgenpost” bis zu “Spiegel Online”.
Dass Bild.de das Asperger-Syndrom letztlich einigermaßen fundiert und unaufgeregt erklärt, dürfte an den Quellen liegen, mit denen die Seite gearbeitet hat. Das Porzellan ist da freilich schon zerschlagen: “Eiskalt. Ohne Gefühl. Kein Mitleid.” Und das, ohne dass bisher überhaupt klar wäre, ob der Täter wirklich das Asperger-Syndrom hatte.
Der Blogger Querdenker, selbst Autist, hat sich in zweiTexten damit auseinandergesetzt, wie die Medien dieser Tage mit dem Thema umgehen.
* * *
Einige hatten ihn vielleicht schon vermisst, heute ist er endlich da: Kriminologe Christian Pfeiffer, Hans Dampf in allen Gossen, beantwortet auf Bild.de die wichtigsten Fragen (“Kann man Amokläufer erkennen?”, “Ist so ein Massaker auch in Deutschland möglich?”):
BILD.de: War das ein untypischer Amoklauf?
Kriminologe Dr. Christian Pfeiffer: “Das war ein sehr untypischer Amoklauf. Der Täter hat eine unglaubliche Wut auf seine Mutter. Deshalb hat er sie auch erschossen. Doch das hat ihm anscheinend nicht gereicht, deshalb ist er in die Schule gefahren, an der die Mutter unterrichtete. Er suchte gezielt die Räume auf, in denen die Mutter lehrte und wütete weiter.”
Der Zeitstempel des Artikels ist von Montagabend, 23.55 Uhr. Seit Samstagabend deutscher Zeit ist klar, dass – vorsichtig ausgedrückt – erheblicheZweifel daran bestehen, dass die Mutter des Täters Lehrerin oder auch nur Aushilfslehrerin war.
Entgegen früherer anderslautender Berichte war [die Mutter] keine Lehrerin an der Schule, wo die Morde stattfanden, sagte Janet Vollmer, eine Vorschullehrerin an der Sandy Hook Elementary School.
Eine ehemalige Vertreterin der Schulbehörde von Newton widersprach früheren Berichten, wonach es eine Verbindung [der Mutter] zur Sandy Hook Elementary School gegeben habe, möglicherweise als Teil des Lehrkörpers.
“Niemand hat von ihr gehört”, sagt Lillian Bittman, die bis 2011 in der lokalen Schulbehörde arbeitete. “Lehrer kennen sie nicht.”
(Übersetzung von uns.)
Tatsächlich fehlt der Name der Frau auf der Mitarbeiter-Seite der offiziellen Website der Schule.
Aber wer hätte schon auf die Idee kommen können, dort nachzusehen? Journalisten etwa? Die zitieren lieber Experten, die wissen, dass der Täter “gezielt” die Räume aufgesucht habe, “in denen die Mutter lehrte”.