Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.
Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:
BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.
Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.
Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.
Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.
Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.
Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:
“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.
Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …
(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.
Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.
Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.
Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …
(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.
Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:
Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.
Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.
“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.
In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.
Dann gehen wir die Fälle mal schnell durch. Da ist zunächst ein Fotograf aus Hamburg, dessen Namen die “Bild”-Zeitung — vermutlich zum Schutz vor den öffentlich-rechtlichen Gebührenhäschern — als “Ronald S.” anonymisiert hat. Sowas ist bekanntlich nicht ihre größte Stärke.
Könnte also sein, dass die “Bild” zur Recherche ihres ersten Skandalfalls nicht weiter suchen musste als bis zu ihrem eigenen Fotografen. “Ronald S.” sagt jedenfalls, der neue Rundfunkbeitrag sei plötzlich schon am Anfang des Quartals abgebucht worden und nicht mehr in der Mitte, was ihn zu einem ungefragten zinslosen Darlehensgeber mache. FDP-“Bild”-Mann Burkhardt Müller-Sönksen findet das auch.
Die ARD hat eine zumindest sehr plausibel klingende andere Erklärung für die Buchung: Roland S. habe zwei Beitragskonten, eines privat, eines dienstlich. Von beiden werde, wie bisher, abgebucht — zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Quartal. “Beide Zahlungsmodalitäten sind exakt gleich geblieben”, sagt die ARD, “und wurden so ausgeführt, wie der Beitragszahler es zuvor angegeben hatte.”
“Riesen Abbuchungs-Chaos”-Fall 2 und 3 sind Rentner, die der GEZ kurz vor Jahresende Änderungen mitgeteilt hatten, die aber kurz nach Neujahr nicht umgesetzt worden waren. Die ARD sagt: “Sie stellen zeitliche Überschneidungen zwischen der Mitteilung des Beitragszahlers und einer bereits regulär ausgelösten Buchung dar.”
Und Fall 4 ist eine Frau, die feststellen musste, dass ihr Rundfunkbeitrag wieder, wie bisher von ihr gewünscht, für ein Jahr abgebucht wurde, was sie aus einem unerklärlichen und unerklärten Grund schockierte:
Redakteurin Vivien D. (31) aus Hamburg: “Ich war total entsetzt, als ich die Abbuchung auf dem Kontoauszug entdeckt habe – 215,76 Euro für ein ganzes Jahr. Die GEZ hätte mich fragen müssen, ob eine Jahresabbuchung für mich auch nach der Gebührenumstellung weiterhin okay ist.”
Wir hätten einen gewissen Verdacht, bei welcher Zeitung die Redakteurin Vivien D. arbeitet und wie ihr Nachname und ihr zweiter Vorname lauten. Aber vielleicht sollte jemand so Dusseliges wirklich lieber im Schutz der Anonymität bleiben.
Wir danken für die Aufmerksamkeit, die Mitarbeit und das Interesse und wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!
Wir sehen uns im Januar 2013.
Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise des Jahres 2012 an AachenFalko, Adrian B., Afra, Alan Smithee, Alex A., Alex B., Alex, Alexander K., Alina, Andre F., André G., André H., Andreas H., Andreas K., Andreas L., Andreas M., Andreas S., Andreas, Anonym, Anticlimbpaint, Armin J., Arno W., AW, Axel S., Axel Sch., Balu, Barbara, Basti, Bastian B., Bastian, Bene, Benjamin H., Benjamin K., Benzemama, Bernd M., Bernhard H., Bjoern S., Björn T., Björn, Blox, Boludo, C., C.K., Chris H., Chris K., Chrissi, Christian G., Christian G., Christian H., Christian L., Christian S., Christian, Christine R., Christoph H., Christoph V., Christoph, Christopher, Claudia D., Clemens W., Dani, Daniel F., Daniel H., Daniel K., Daniel M., Daniel V., Daniel, Daniele, Danny W., David W., David, Denis F., Dennis K., Dennis M., Dennis M., Dennis, Der Kölner, Der Stein, DerPhi, Dietfried D., Dimitrios P., Dirk B., Dirk R., Dominic I., Dominik M., Dustin, Ernst R., erwinwa, Fabian E., Fabian P., Fabian Sch., Falk G., Falk Z., Felix H., Felix K., Ferdinand D., Florian G., Florian P., Frank M., Frank N., Frank P., Frank, Freddy M., Fritz, Gerald, Gerd P., Guido W., Hans-Christian H., Harry V., Heinz B., Hendrik B., Herr Jemine, Holger, Horst P., Horst-Schantalle, Horst, Icke, Interessierter_Leser, Jan David Sch., Jan J., Jan S., Jan W., Jan Z., Jan, Jascha H., Jendrik T., Jens D., Jens Sch., Jens-Uwe H., Jens, Joachim L., Joachim, Jochen D., Joerg, Joern T., Johannes H., Johannes K., Johannes Sch., Johannes, Jonas M., Jörn H., Jörn R., Josef Sch., Julian H., Jürgen K., Jürgen S., Kai Sch., Kai-Oliver K., Karsten H., Karstinho, Katharina Sch., Katrin H., KiMasterLian, Kinga H., Klaus B., Klaus D., Klaus W., Klaus, Knut W., Kristian G., Krizzz, Lars L., Lars Sch., Lars W., Lars, Laszlo J., Leo, Lisa H., Lisa R., Lisa, Lorenz G., Lothar Z., Lukas F., Lukas, M., M.S., Maik K., Manuel G., Manuel L., Manuel W., Marc E., Marc E., Marc S., Marcel G., Marco G., Marco L., Marco S., Marcus H., Marcus K., Mareike H., Marius W., Markus D., Markus E., Markus R., Markus, Marlen B., Martin B., Martin E., Martin K., Martin S., Martin V., Martin, Mathias S., Mathias, Matt, Matthew L., Matthias B., Matthias D., Matthias K., Matthias M., Matthias, Max, Maxi, Maxl, Melanie N., Micha, Michael N., Michael W., Michael, Mikroblume, Miriam K., Mirko D., Mirko P., Mirko, Moritz K., Moritz N., Moritz S., Moritz T., Moritz, Mutti, N.F., Nico R., Nicole M., Nils V., Norman J., O.S., Ole A., Ole S., Oliver H., Oliver Sch., Oliver W., Olli, Oskar L., Pascal K., Pascal S., Pascal, Patrick K., Patrick S., Patrick Sch., Patrick W., Peacock, pensen34, Peter G., Peter H., Peter, Petra J., Petra O., Philip H., Philipp M., Philipp O., Philipp, Pia B., Rainer S., Rainer T., Ralf P., Richard, Rico K., Rico K., Rita B., Robert F., Robert W., Robert W., Robin, Roland F., Rolf, rowo1860, Rüdiger M., S.K., Sabine E., Sarina S., Sascha G., Sascha K., Sascha K., Sascha M., Sascha, Schalke04-Fan, Schulze, Sebastian B., Sebastian H., Sebastian R., Sebastian S., Sebastian W., Sebastian, Shahnawaz M., Shahzaib M., Simon P., Simon Sch., Simon W., Simon, Soe, Stefan B., Stefan G., Stefan K., Stefan P., Stefan, stefanolix, Steffen S., Steffi, Stephan J., Stephan K., Stephan L., Stephan R., Stephan Sch., Stephan U., Stephanie G., Stitch, Sven K., Sven P., Sven, swg, T.L., Tharcel, Theo M., Thom, Thomas F., Thomas G., Thomas P., Thomas Sch., Thomas T., Thomas U., Thomas W., Thomas W., Thomas, Thorsten H., Thorsten N., Till S., Tilman H., Tim W., Tim, Tobias F., Tobias G., Tobias M., Tobias N., Tobias R., Tobias U., Tobias V., Tobias, Tom T., Torsten, Twipsy, Ulas Y., Ulrike H., Uwe V., vanTOM, Vera H., Volker K., Vuffi R., Winz, Wolfgang — und alle anderen, auch die vielen, deren sachdienliche Hinweise wir nicht berücksichtigen konnten!
Obwohl die Lage auch Tage nach dem Amoklauf an einer Grundschule in Connecticut immer noch unübersichtlich ist, scheinen die Medien zu jedem beliebigen Zeitpunkt und vorübergehenden Nachrichtenstand schon zu wissen, was das alles zu bedeuten hat.
Als “aus Ermittlerkreisen verlautete” (“Hamburger Morgenpost”), der Täter habe das Asperger-Syndrom, war für Bild.de schon alles klar:
Die mediale Ferndiagnose läuft dabei so ab:
Ehemalige Mitschüler erinnern sich an einen nervösen, unsicheren Jungen. Wenn er angeschaut wurde, blickte er weg. Wenn man ihn ansprach, würgte er die Worte hervor.
Dieses Verhalten deutet auf eine bestimmte Krankheit hin: das “Asperger-Syndrom”, eine autistische Störung. Immer öfter, auch aus Ermittlerkreisen, fällt dieser Begriff, wenn es um den psychischen Zustand [des Täters] geht.
Der letzte Satz ist natürlich eine selbsterfüllende Prophezeiung, denn dieser Begriff fällt in Medien von Bild.de über die “Hamburger Morgenpost” bis zu “Spiegel Online”.
Dass Bild.de das Asperger-Syndrom letztlich einigermaßen fundiert und unaufgeregt erklärt, dürfte an den Quellen liegen, mit denen die Seite gearbeitet hat. Das Porzellan ist da freilich schon zerschlagen: “Eiskalt. Ohne Gefühl. Kein Mitleid.” Und das, ohne dass bisher überhaupt klar wäre, ob der Täter wirklich das Asperger-Syndrom hatte.
Der Blogger Querdenker, selbst Autist, hat sich in zweiTexten damit auseinandergesetzt, wie die Medien dieser Tage mit dem Thema umgehen.
* * *
Einige hatten ihn vielleicht schon vermisst, heute ist er endlich da: Kriminologe Christian Pfeiffer, Hans Dampf in allen Gossen, beantwortet auf Bild.de die wichtigsten Fragen (“Kann man Amokläufer erkennen?”, “Ist so ein Massaker auch in Deutschland möglich?”):
BILD.de: War das ein untypischer Amoklauf?
Kriminologe Dr. Christian Pfeiffer: “Das war ein sehr untypischer Amoklauf. Der Täter hat eine unglaubliche Wut auf seine Mutter. Deshalb hat er sie auch erschossen. Doch das hat ihm anscheinend nicht gereicht, deshalb ist er in die Schule gefahren, an der die Mutter unterrichtete. Er suchte gezielt die Räume auf, in denen die Mutter lehrte und wütete weiter.”
Der Zeitstempel des Artikels ist von Montagabend, 23.55 Uhr. Seit Samstagabend deutscher Zeit ist klar, dass – vorsichtig ausgedrückt – erheblicheZweifel daran bestehen, dass die Mutter des Täters Lehrerin oder auch nur Aushilfslehrerin war.
Entgegen früherer anderslautender Berichte war [die Mutter] keine Lehrerin an der Schule, wo die Morde stattfanden, sagte Janet Vollmer, eine Vorschullehrerin an der Sandy Hook Elementary School.
Eine ehemalige Vertreterin der Schulbehörde von Newton widersprach früheren Berichten, wonach es eine Verbindung [der Mutter] zur Sandy Hook Elementary School gegeben habe, möglicherweise als Teil des Lehrkörpers.
“Niemand hat von ihr gehört”, sagt Lillian Bittman, die bis 2011 in der lokalen Schulbehörde arbeitete. “Lehrer kennen sie nicht.”
(Übersetzung von uns.)
Tatsächlich fehlt der Name der Frau auf der Mitarbeiter-Seite der offiziellen Website der Schule.
Aber wer hätte schon auf die Idee kommen können, dort nachzusehen? Journalisten etwa? Die zitieren lieber Experten, die wissen, dass der Täter “gezielt” die Räume aufgesucht habe, “in denen die Mutter lehrte”.
Ende November kamen beim Brand in einer Behindertenwerkstatt in Titisee-Neustadt 14 Menschen ums Leben.
In der “Badischen Zeitung” erschien diesen Samstag ein Interview mit dem Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid, der “Grenzverletzungen” “seitens einzelner Medienvertreter” beklagt.
Unter anderem berichtet er von Journalisten, die Notfallseelsorgeteams bei der Arbeit begleiten wollten, “beim Überbringen der Todesnachricht oder beim Betreuen von Angehörigen”, und von einer Journalistin, die sich mit der Begründung, sie wolle sich kurz aufwärmen, in das Gebäude “einschlich”, wo die Betroffenen betreut wurden, letztlich aber versuchte, dort journalistisch zu arbeiten.
Es wird sogar noch ein bisschen konkreter:
BZ: In einer Boulevardzeitung war zu lesen, samt Foto, eine Betreuerin sei gerettet worden, habe sich dann aber wieder zurück in die Werkstatt begeben und das mit dem Tod bezahlt. Stimmt das? Schmid: Das ist haltlos. Wir haben dafür nach unseren Ermittlungen nicht den geringsten Beleg. Die Behauptung hat bei uns zu geschätzt 70 Nachfragen geführt, die wir allesamt richtigstellen mussten. Dies hat uns lange Zeit nahezu gelähmt.
Zumindest in diesem Fall lässt sich auch herausfinden, um welche Boulevardzeitung es sich handelte:
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Täter hinter der Tastatur” (falter.at, Ingrid Brodnig)
Ingrid Brodnig trifft anonyme Kommentarschreiber, die anonym bleiben wollen: “Vielen Usern ist nicht bewusst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen, wenn sie online herumschimpfen wie beim Bier im Wirtshaus. Viele ihrer Aussagen sind rechtlich problematisch oder zumindest verletzend.”
2. “Toter Bundesrat, falscher Pilot” (medienwoche.ch, Lukas Leuzinger)
Verschiedene Pannen der Schweizer Mediengeschichte: Blindtext auf der Titelseite der Zeitung, ein vom Radio als Pilot eingeladener Hochstapler, und der von “Blick” zu früh vermeldete Tod von Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963: “Es war wohl das einzige Mal in der Schweizer Mediengeschichte, dass eine Zeitung zwei Ausgaben in Folge den gleichen Titel auf der Frontseite hatte.”
3. “Obamas Wiederwahl tat weh (hat nichts mit ihm zu tun)” (zurpolitik.com, Tom Schaffer)
Die Umfrageergebnisse, schreibt Tom Schaffer, zeigten schon seit Monaten klar an, dass Barack Obama die US-Präsidentschaftswahlen gewinnen würde. Trotzdem haben die Medien immer wieder von einem knappen Rennen geredet. “Es geht da nicht um seriöse Information allein, sondern um die Quote, um die Auflage, um die Zugriffszahlen.”
4. “Warum ich Al-Jazeera verlassen habe” (zenithonline.de, Aktham Suliman)
Nach elf Jahren verlässt Aktham Suliman den TV-Sender Al-Jazeera: “Beim Sender, in dem in der Vergangenheit Kritik an allen Herrschern und politischen Akteuren geübt werden konnte, ist Selbstkritik und Kritik an den Finanziers und deren Freunden nicht mehr angesagt.”
5. “Warum Roboterjournalisten nerven” (scilogs.de, Boris Hänßler)
Boris Hänßler beschreibt mögliche Einsatzgebiete von Robotern im Journalismus und befürchtet, Roboter könnten mit “klugscheißerischen Beobachtungen nerven” oder “merken, welche Themen ich von ihm gelesen habe, daraus ein Wahrscheinlichkeitsprofil erstellen und nur noch über das berichten, was mich interessiert”.
Um trotz sinkender Auflagen ihrer Zeitungen und Zeitschriften weiter Geld zu verdienen, sind viele Verlage dazu übergegangen, auch Buch-, Film- oder Musikreihen zu veröffentlichen, für die sie irgendwelche mehr oder weniger bedeutenden Werke der Kulturgeschichte lizenziert haben. Deren Veröffentlichung wird meist mit großflächiger Berichterstattung im eigentlichen Hauptmedium flankiert, was man aber nicht mit Werbung verwechseln darf, auch wenn es eigentlich genau das ist.
Es ist wenig überraschend, dass es ausgerechnet “Bild” ist, die eine “Skandal-Bibliothek” mit den “10 skandalösesten Büchern der Literaturgeschichte” (“Feuchtgebiete” von Charlotte Roche ist allerdings nicht dabei) herausgibt. Society-Reporter Norbert Körzdörfer gibt den Editionsphilologen und darf jetzt jede Woche einen Wikipedia-Eintrag die Geschichte eines “Skandal-Romans” nacherzählen.
Letzte Woche tat er das mit “Opus Pistorum” von Henry Miller, über das er schrieb:
2000 Polizisten stürmten 285 Buchläden und konfiszierten 3000 Exemplare!!! Mehr Werbung geht nicht.
Angesichts der durchschnittlichen Größe deutscher Buchhandlungen in den 1980er Jahren, um die es hier geht, müssten sich die Polizisten da schon ziemlich gegenseitig auf den Füßen rumgestanden haben.
Realistischer erscheint da schon, was die “Zeit” 1989 berichtet hatte:
Die Geschichte hatte damit begonnen, daß ein Darmstädter Amtsrichter am 12. März 1986 bundesweit rund 700 Polizisten in Bewegung setzte, um sämtliche “Opus Pistorum” Ausgaben des Bertelsmann Buchclubs in Verwahrung zu nehmen. 285 Läden wurden durchstöbert, 3000 Exemplare konfisziert.
Diese Woche nun ist “American Psycho” von Bret Easton Ellis dran, was “Bild” erst mal mit einem (als solchem gekennzeichneten) großen Szenenbild aus dem Film “American Psycho II” bebildert, der mit dem Buch auffallend wenig zu tun hat.
Der Artikel ist so überschrieben:
Körzdörfer schreibt:
ABER WIR DEUTSCHEN HATTEN ANGST.
(Dieses “aber” steht in keinem inhaltlichen oder grammatikalischen Zusammenhang zu den Sätzen davor.)
4 Jahre lang konnte es jeder lesen. Bis die “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften” drin rumblätterte: Index! 6 Jahre lang verboten!
Was Körzdörfer mit “6 Jahre lang verboten” meint, ist ungefähr: Das Buch wurde 1995 indiziert und durfte fortan nur noch Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Noch im selben Jahr nahm das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung im Eilverfahren zurück, das Oberverwaltungsgericht Münster setzte diese jedoch 1996 wieder in Kraft. 1998 hob das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung im Hauptsache-Verfahren erneut auf, das Buch durfte aber erst wieder offen im Buchhandel angeboten werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster die Berufung gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts im Jahr 2001 endgültig zurückgewiesen hatte.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “‘Propaganda-Party'” (fape-blog.de, Andreas Cirikovic)
Wie US-Korrespondent Marc Pitzke für “Spiegel Online” über die Parteitage der Demokraten und der Republikaner schreibt: “Marc Pitzke schreibt, wie ein 16jähriger über die Erlebnisse auf seinem ersten Rockkonzert spricht. Voller Enthusiasmus. Voller Emotionen. Die eine Band mag er. Die andere mag er anscheinend nicht.”
2. “Wächter und Hetzer” (faz.net, Ursula Scheer)
Ursula Scheer hat sich die “katholischen” Websites kath.net, kreuz.net und gloria.tv genauer angesehen: “Für den anonymen Blog kreuz.net, der 2004 online ging und vermeintlich ‘katholische Nachrichten’ liefern will, ist die Diffamierung Programm: Hetze gegen Juden, Muslime, Homosexuelle und alles, was als ‘liberal’ gebrandmarkt wird. Die Autoren hofieren die Piusbrüder, publizieren Denunziationen und stellen Personen an den digitalen Pranger. Längst haben sich die Bischofskonferenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz von kreuz.net distanziert. Das Portal sei menschenverachtend und missbrauche den Begriff ‘katholisch’.”
4. “Die Gewissensfrage” (sz-magazin.sueddeutsche.de, Rainer Erlinger)
Anna Z. fragt: “Ist es in Ordnung, im Fernsehen Doku-Soaps anzusehen, in denen andere Menschen vorgeführt werden? Oder erheben wir uns so über die Protagonisten dieser Sendungen?” Dr. Dr. Rainer Erlinger antwortet: “Darin, Menschen wie Zootiere zu bestaunen, um sich darüber zu erheben, liegt eine Entwürdigung nicht nur der physischen Person, die sich am Bildschirm eine Blöße gibt, sondern, weil es ein Mensch ist, der da vorgeführt wird, eben auch des sittlichen Menschen allgemein, der Idee der Menschheit.”
6. “Eine kleine Geschichte des Kulturpessimismus” (br.de, Christian Schiffer)
Vorgänger von Manfred Spitzer, zum Beispiel Platon: “Wer die Schrift gelernt haben wird, in dessen Seele wird zugleich mit ihr viel Vergesslichkeit kommen, denn er wird das Gedächtnis vernachlässigen. Die Menschen werden jetzt viel zu wissen meinen, während sie nichts wissen.”
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “nachrichten sind flüsse, kein seen” (wirres.net, Felix Schwenzel)
Statt RSS-Feeds zu kürzen, schlägt Felix Schwenzel vor, Werbung direkt in den Text einzubauen: “was spricht denn dagegen werbung in den inhalten einzubetten? ein bild, ein bisschen text, einen link — jeder VHS-HTML-kurs-absolvent kann das in einen RSS-artikel einbetten. wahrscheinlich sogar meine oma.”
2. “Ein offener Brief an Julia Friedrichs” (indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Julia Friedrichs nervt sich auf Deutschlandradio Kultur über Facebook, was Thomas Knüwer veranlasst, ihr einen Brief zu schreiben.
4. “Erneute Mea Culpa von Ringier” (nzz.ch, ras.)
Der Ringier-Verlag zieht einen Vergleich mit Carl Hirschmann, über den “teilweise unzutreffende Vorwürfe” verbreitet wurden, die sich auf “Behauptungen anonymer Informanten stützten oder in der Weitergabe blosser Gerüchte bestanden”. “Das Medienhaus verpflichtet sich im Weiteren, die Mea Culpa auf den Frontseiten von ‘Blick’, ‘Blick am Abend’ sowie während vierzehn Tagen auf blick.ch und der Website der ‘Schweizer Illustrierten’ zu veröffentlichen. (…) Ringier wird zudem die betreffenden Publikationen im Internet und auf Datenbanken löschen. Überdies unterlässt Ringier künftig Berichte über Hirschmann.”
5. “Journalists Dancing on the Edge of Truth” (nytimes.com, David Carr, englisch)
David Carr denkt über Wahrheit im Journalismus nach: “I once lost a job I dearly wanted because I had misspelled the name of the publisher of the publication I was about to go to work for. Not very smart, but I learned a brutal lesson that has stayed with me.”
6. “Herr Tao Qu im Paradies” (sonntagszeitung.ch, Gabi Schwegler)
Wie eine Gruppe von dreissig chinesischen Touristen in zwei Tagen die Schweiz erlebt.