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Medien verbreiten Ehe-für-alle-Unsinn der AfD

Wenn Sie gestern eine Runde auf deutschen Online-Nachrichtenseiten gedreht haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie auch auf diese Schlagzeile hier gestoßen sind:


(“Spiegel Online”)

Oder auf diese:


(Stern.de)

Oder diese:


(Welt.de)

Oder auf eine von diesen:


(FAZ.net)

(“Focus Online”)

(Morgenpost.de)

(“Deutschlandfunk”)

(derstandard.at)

(Express.de)

(FR.de)

(rp-online.de)

(Merkur.de)

(derwesten.de)

(maz-online.de)

(rbb-online.de)

(orf.at)

Die Liste ließe sich noch lange weiterführen — es stand gestern so gut wie überall, auch weil Agenturen die Nachricht übernommen und verbreitet haben: Die AfD prüfe, ob sie die gerade erst im Bundestag beschlossene “Ehe für alle” vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern könne.

Als Ursprung für diese Neuigkeit nennen die Artikel, die hinter den oben aufgeführten Titelzeilen stecken, alle die gleiche Quelle: “Bild am Sonntag”. Die “BamS”-Redaktion hatte die AfD-Info gestern, beziehungsweise online bereits vorgestern am späten Abend, exklusiv:

Die AfD plant, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und die am Freitag im Bundestag beschlossene “Ehe für alle” zu kippen. AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland (76) zu BamS: “Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin für einen solchen Schritt. Die Ehe für alle bedeutet eine Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet.”

Nun kann die AfD das so sehr wollen und planen und prüfen, wie sie mag — sie kann nicht wegen der “Ehe für alle” vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wie Patrick Gensing bereits gestern am Nachmittag beim ARD-“Faktenfinder” schrieb, gibt es verschiedene Wege, die dazu führen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Gesetz beschäftigt. Im Fall der “Ehe für alle” kommt eigentlich nur die abstrakte Normenkontrolle in Frage. Und die kann nicht von jedem einfach so beantragt werden. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu:

Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind in dieser Verfahrensart nicht antragsberechtigt.

Die AfD sitzt zwar in einigen Landesparlamenten, sie gehört aber weder der Bundesregierung noch einer Landesregierung an, und keiner ihrer Mitglieder ist aktuell Bundestagsabgeordneter. Über die abstrakte Normenkontrolle kann sie eine Überprüfung der “Ehe für alle” durch das Bundesverfassungsgericht derzeit nicht beantragen.

Eine Verfassungsbeschwerde, die auch einzelne AfD-Mitglieder initiieren könnten, macht bei der “Ehe für alle” auch keinen Sinn. Denn dazu schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein.

Und wer soll schon ernsthaft in seinen Rechten betroffen sein, weil nun auch Frauen Frauen und Männer Männer heiraten können sollen und sonst durch die “Ehe für alle” niemandem etwas weggenommen wird?

All das hätten auch die zwei “Bild am Sonntag”-Autoren herausfinden können, bevor sie (und in der Folge all die anderen Redaktionen, die auch nicht recherchierten) der AfD riesige Werbeflächen für eine Null-und-nichtig-Ankündigung einräumten.

Reinfall mit falschem gefressenen Jesus-Imitator aus Simbabwe

Manche Geschichten klingen so irre, dass man kaum glauben kann, dass sie wahr sind. Und oft stellt sich dann raus: Sie sind es auch nicht.

Zum Beispiel die, nun ja, Nachricht vom Pastor aus Simbabwe, der seiner Gemeinde beweisen wollte, dass er wie Jesus übers Wasser laufen kann, und dann, noch bevor er den Beweis liefern konnte, von Krokodilen gefressen wurde. Klingt ganz schön verrückt; mindestens so verrückt, dass ja sicher kein Medium diese Geschichte ungeprüft übernehmen wird.

Also außer abendblatt.de vielleicht:

Und stern.de:

Und n-tv.de:

Ja, gut, vielleicht auch “Der Westen”:

Und hna.de:

Und tag24.de:

Und auch noch oe24.at:

Um es an dieser Stelle noch einmal klar zu sagen: Es stimmt nicht, dass ein Pastor aus Simbabwe beim Versuch, wie Jesus übers Wasser zu laufen, von Krokodilen gefressen wurde. Und es wäre für abendblatt.de und stern.de und n-tv.de und all die anderen auch gar nicht so schwer gewesen, das herauszufinden. Hier mal vier Möglichkeiten, wie das falsche Abschreiben hätte verhindert werden können:

1. Überprüfbare Fakten überprüfen
Sucht man bei Google nach “Jonathan Mthethwa”, dem Namen des Pastors, findet man aktuell viele Artikel aus der ganzen Welt zum angeblichen Kroko-Unglück. Sonstige relevante Infos gibt es zu dem Mann aber nicht. Das könnte — Überraschung! — dafür sprechen, dass es ihn nie gegeben hat. Gleiches gilt für die angebliche Kirche des Pastors, die “Saint of the Last Days Church”.

2. Die Quelle genau anschauen
Die meisten Redaktionen berufen sich in ihren Artikeln auf einen Text des nigerianischen Portals “Daily Post” (manche nennen als Quelle auch die britische “Mail Online”, die ihre Informationen wiederum von der “Daily Post” hat):

Bevor man als deutsches oder österreichisches Medium von einer nigerianischen Website abschreibt, die man vermutlich noch nie zuvor besucht hat, hätte man sich den Disclaimer der Seite mal angucken können. Dort steht:

The site includes both reported and edited content and unmoderated posts and comments containing the personal opinions of readers on a wide range of topics. You should be skeptical of any information on DailyPost, because it may be wrong.

Eine Nachrichtenseite, die die eigenen Leser darauf hinweist, dass man die dort präsentierten Informationen mit Skepsis betrachten solle, “because it may be wrong”, ist möglicherweise nicht die beste Quelle.

3. Die Quellenquelle nachschauen
Nun gibt auch die “Daily Post” im Artikel an, woher man die Geschichte vom Krokodilangriff habe: vom “Herald” aus Simbabwe. Sucht man auf der Seite des “Herald” nach “Jonathan Mthethwa” gibt es keine Ergebnisse. Die Story scheint dort also nie erschienen zu sein.

4. Schauen, woher die Geschichte tatsächlich stammt
Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie von “Zimbabwe Today” stammt. Dort ist erst im März und vor wenigen Tagen noch einmal die Pastor-Erzählung erschienen:

Bei “Zimbabwe Today” gibt es ebenfalls einen Disclaimer, direkt unter dem Artikel:

In the spirit of building a new Zimbabwe, we promote and support free speech, hence all the news you will read at Zimbabwe Today is uncensored, unbiased and uncontrolled.

… and sometimes unrichtig.

“Zimbabwe Today” könnte die Story wiederum vom Portal “National News Bulletin” haben. Dort ist die Geschichte über Jonathan Mthethwa bereits im Februar veröffentlicht worden:

Klickt man beim “National News Bulletin” auf den Button “About us”, erscheint diese kurze, aber sehr hilfreiche Information:

Mit Dank an @Atemkristall für den Hinweis!

Stern.de sattelt zum Altherren-Ausritt

In der Berichterstattung über die Wahl in Frankreich spielt ein Aspekt aktuell eine ganz besondere Rolle: Dass ein Sieg von Emmanuel Macron im ersten Wahlgang zwar nicht schlecht ist, aber der zweite Wahlgang dadurch noch längst nicht gewonnen ist.

Dass das Verhalten des sozialistischen Kandidaten Jean-Luc Mélenchon, sich für den zweiten Wahlgang nicht gegen Marine Le Pen auszusprechen, recht fragwürdig ist.

Dass Brigitte Trogneux, die Ehefrau von Emmanuel Macron, einige Jahre älter ist als ihr Mann. Manche Redaktionsbesatzungen müssen mit offenen Mündern vor ihren Bildschirmen sitzen und denken: “Boah, die ist ja älter als der.”

Ein Beitrag, der uns unter den vielen Berichten zum Thema extrem aufgefallen ist, ist dieser Tweet von stern.de, bei dem das verwendete Hashtag vor Chauvinismus und Ekelhaftigkeit und Verachtung nur so trieft:

Die Redaktion hat den Tweet dann relativ schnell wieder gelöscht, nachdem man gemerkt hat, dass dieser Altherren-Knallerspruch doch nicht so gut ankommt.

Screenshot gefunden bei @shlomosapiens. Mit Dank an @katrinhilger und @_phoeni für die Hinweise!

Medien diffamieren Gewaltopfer

David Dao wurde in den vergangenen Tagen gleich zweimal zum Opfer. Erst zerrten ihn Sicherheitsleute gewaltsam aus einem Flugzeug, dann machten sich Medien über seine Vergangenheit her, ohne dass er selbst irgendeinen Anlass dazu gegeben hätte.

Dao, ein 69-jähriger Arzt aus Kentucky, hatte ein Ticket für den ausgebuchten “United”-Flug 3411, der am Sonntag von Chicago nach Louisville ging. Doch Dao flog nicht mit. “United” wollte eigenen Mitarbeitern Plätze im Flugzeug verschaffen, bat dafür mehrere ausgewählte Passagiere, die Maschine gegen eine Geldzahlung zu verlassen, darunter auch David Dao. Als der sich weigerte, wurden Sicherheitsleute handgreiflich. Handyvideos, auf denen Dao über den Gang des Flugzeugs geschleift wird, gingen um die Welt. Dao musste ins Krankenhaus, es gibt Aufnahmen von ihm, auf denen er aus dem Mund blutet. Ein riesiges PR-Desaster für “United Airlines”.

Doch anstatt sich weiter auf das unfassbare Verhalten der Airline zu konzentrieren, verschoben einige Medien, darunter auch deutsche, ihren Fokus: Auf einmal ging es auch um David Daos Vergangenheit, ein Gerichtsverfahren gegen ihn, den Verlust seiner Zulassung als Arzt.

Damit angefangen hatte die in Kentucky ansässige Zeitung “Louisville Courier-Journal”. Recht schnell nahmen größere Medien die Meldung von Daos früherer Verurteilung auf. In Europa dürfte das Onlineportal des britischen Knallblatts “Daily Mail” zu den Ersten gezählt haben.

Am vergangenen Dienstag stiegen auch Medien aus Deutschland, der Schweiz und Österreich in die Schmierenkampagne gegen ein eigentliches Opfer ein. Bild.de berichtete über Daos “dunkle Vergangenheit”:

Stern.de machte mit:

Das Schweizer Portal blick.ch veröffentlichte einen Artikel:

Genauso derstandard.at aus Österreich:

Allein schon in der Wahl des Themas, das nichts mit dem Vorfall an Bord der “United”-Maschine zu tun hat, steckt der Subtext: Ja, klar, das ist schon ganz schön heftig, was David Dao passiert ist. Aber ein lieber Kerl war er nun auch nicht gerade. Oder etwas stärker zugespitzt: Es hat vielleicht gar nicht mal den Falschen getroffen.

Die Medien, die David Daos “dunkle Vergangenheit” für berichtenswert halten, diskreditieren mit ihren Artikeln ein Opfer einer komplett unnötigen Gewaltanwendung, indem sie einen Fall rauskramen, der über zehn Jahre zurückliegt. Dao hat damals eine Strafe bekommen, die er abgesessen hat. Er ist als Arzt wieder zugelassen. Wäre er wegen Randalierens an Bord eines Flugzeugs verurteilt worden — okay, dann könnte man das in der Berichterstattung vielleicht erwähnen. Stünde er auf einer No-Fly-List — dito. Aber nichts dergleichen ist der Fall. David Dao wurde schlicht per Zufallsprinzip von “United” als einer der Passagiere ausgewählt, die im Flugzeug Platz machen sollten. Er wurde schlecht behandelt. Er hat die Situation am Sonntag nicht selber herbeigeführt. Jetzt muss er aushalten, dass ihn Zeitungen und Onlineportale weltweit diffamieren.

Zwischenzeitlich gab es sogar das Gerücht, dass die Medien beim Wühlen nach früheren Vergehen Informationen über den falschen David Dao veröffentlicht haben. Es gibt nämlich einen anderen Arzt namens David Dao aus New Orleans. Inzwischen scheint allerdings klar zu sein: Immerhin diesen Fehler haben die Redaktionen nicht begangen. Doch es bleibt dabei: Für die Berichterstattung über das Geschehen am vergangenen Sonntag ist es völlig irrelevant, ob David Dao früher etwas Schlimmes getan hat oder nicht — niemand verdient es, so behandelt zu werden.

Cristiano Ronaldo und Angelina Jolie mit türkischer Ente auf Weltreise

Wie beruhigend es doch ist, dass deutsche Verlage so engagiert gegen Falschmeldungen vorgehen.

“Gruner + Jahr” zum Beispiel erklärte erst vor zwei Tagen, dass “Recherche und das Verifizieren von Fakten” zu den “Kernkompetenzen eines Verlages” gehören — und dass man sich schon auf Gespräche mit Facebook freue, um “sinnvoll daran mitwirken [zu] können, dass sich Falschmeldungen nicht weiter verbreiten”.

Oder “Axel Springer”. Dort haben sie jetzt nicht nur einen “Bild”-Ombudsmann, sondern auch einen Oberchefredakteur und einen Vorstandsvorsitzenden, die allergrößten Wert auf hartnäckige Recherche legen.

Bei so viel Kompetenz und Hartnäckigkeit haben Falschmeldungen natürlich keine Chance.

Meldungen wie diese hier:

So steht es seit vergangener Woche auf der Seite turkish-football.com:

Der Regisseur der Serie, Eyup Dirlik, sagte gegenüber Turkish-Fottball.com: “Wir werden in der ersten Aprilwoche anfangen zu drehen. Die Serie handelt von der Notlage einer Flüchtlingsfamilie und davon, was sie durchmachen muss. Es werden viele Schauspieler und Schauspielerinnen aus der ganzen Welt auftreten, darunter Cristiano Ronaldo, Angelina Jolie und [die libanesische Sängerin] Nancy Ajram.”

(Übersetzung von uns.)

Ronaldos Sprecher allerdings erklärte kurz darauf: stimmt nicht. “La noticia es falsa.”

Da hatten Medien auf der ganzen Welt die Geschichte jedoch schon übernommen, und zwar britische, belgische, ägyptische, indonesische, portugiesische, amerikanische, bosnische, ghanaische, schwedische, französische, griechische, estnische, kroatische, nigerianische, dänische, australische, niederländische, polnische, spanische — und viele, viele mehr. Bei den allermeisten steht sie bis heute unverändert online.

In deutschen Medien aber, wo hartnäckige Recherche und das Verifizieren von Fakten zu den Kernkompetenzen gehören, haben solche Falschmeldungen natürlich keine Cha…


(“B.Z.”, “Axel Springer”)


(stern.de, “Gruner + Jahr”)


(Bild.de, “Axel Springer”)


(gala.de, “Gruner + Jahr”)

Oh.

Falsches über einen, der sich gegen Falschmeldungen wehrt

Ziemlich häufig, wenn irgendwo ein grausiges Verbrechen passiert, das für größere Aufmerksamkeit sorgt und das mit einem Flüchtling in Verbindung gebracht werden kann, taucht in den Sozialen Netzwerken ein Foto von Anas M. auf. Nein, es taucht das Foto von Anas M. auf. Es zeigt den Syrer, wie er gerade mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Selfie macht. Dazu schriebt der User, der das Foto hochgeladen hat, dann, dass es sich bei dem gesuchten Verbrecher oder Attentäter oder Wasauchimmer eben um jenen Anas M. handelt. Die Botschaft ist klar: Schaut nur her, was Merkels Gäste hier in unserem Land so anstellen.

Jedes Mal ist das eine Lüge.

Anas M. ist kein Verbrecher und kein Terrorist. Die Leute, die das behaupten, weil sie gegen Ausländer oder Flüchtlinge Stimmung machen wollen, verleumden ihn. Das will sich Anas M. nicht mehr bieten lassen, er geht nun rechtlich gegen Facebook vor. Seine Forderung: Das Netzwerk solle von sich aus alle derartigen Inhalte suchen, finden und löschen — und nicht erst gegen einen einzelnen Beitrag vorgehen, wenn dieser als problematisch gemeldet wurde. Seit Montag läuft der Prozess vor dem Landgericht Würzburg.

Klar, dass das Interesse von Medien an der Verhandlung groß ist, wenn überall gerade über “Fake News” in Sozialen Netzwerken gesprochen wird. Bild.de berichtete zum Beispiel, verzichtete dabei allerdings darauf, Anas M. auf der Startseite Anas M. zu nennen, und machte ihn zu “Merkels Selfie-Flüchtling”:

Die Nachrichtenagentur “dpa” verschickte auch Meldungen zu dem Prozess. In einer nennt sie Anas M. konsequent falsch Anis M., was natürlich mal passieren kann. Ärgerlich ist nur, dass dieser Fehler durch die große Verbreitung der “dpa” nun bei einer Reihe von Medien zu finden ist. Bei Welt.de taucht er bespielsweise auf:

Und bei stern.de:

Und bei Merkur.de:

Ein falscher Name in Überschriften, Teasern und Texten wäre einfach nur etwas ärgerlich, auch wenn das ausgerechnet bei demjenigen passiert, der aktuell gegen Falschmeldungen über sich vorgeht. Besonders blöd ist der Fehler aber, weil er zu dieser Passage geführt hat, die in allen drei Artikeln vorkommt:

Ein anderer User behauptete, Anis M. sei der Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin. Auch das war schlicht falsch — außer demselben Vornamen teilt er nichts mit dem Terroristen Anis Amri.

Nein, nicht mal das teilt er mit ihm.

Mit Dank an Alessandro A. für den Hinweis!

Nachtrag, 9. Februar: Die “dpa” hatte den Fehler recht schnell selbst entdeckt und noch am vergangenen Freitag eine korrigierte Version an die Redaktionen geschickt. Darin auch der Hinweis: “Im Text wurde der Vorname des klagenden Flüchtlings durchgängig von Anis zu Anas rpt Anas korrigiert.” Die Textstelle mit Bezug auf Anis Amri wurde ebenfalls geändert: “Ein anderer User behauptete, Anas M. sei der Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin. Auch das war schlicht falsch — der Täter hieß Anis Amri.”

Viele Redaktionen haben ihre fehlerhaften Texte durch den korrigierten Text ersetzt. Dass die oben aufgeführten Portale dies nicht getan haben — dafür kann die “dpa” dann auch nichts.

D’oh!

Norbert Körzdörfer ist bei “Bild” für alles zuständig, was mit Prominenz zu tun hat. Und da die “Simpsons” in gewisser Weise ja auch Prominente sind, ist es nur folgerichtig, dass Körzdörfer das hier vor knapp zwei Stunden getwittert hat:

Dieses und ein weiteres Standbild aus einer “Simpsons”-Folge machten heute die große Social-Media-Runde. Der Clou: Die Macher der “Simpsons” sollen bereits 2000 gewusst haben, was 2015 in Wirklichkeit passiert ist …

… und damit könnten sie ja auch irgendwie gewusst haben, dass Donald Trump mal Präsident der USA wird.

Das ist alles so verrückt und lustig und unvorstellbar, dass zahlreiche Medien die Nummer ebenfalls aufgegriffen haben. Der Onlineableger der “NZZ” zu Beispiel …

… oder N24.de

… oder stern.de

… oder “Meedia”

… oder Blick.ch

… oder Handelsblatt.com

… oder Heute.at

… oder die “Appenzeller Zeitung”

… oder das “Liechtensteiner Volksblatt”:

Das Problem bei der Sache: Die Standbilder vom “Simpsons”-Donald-Trump stammen gar nicht aus dem Jahr 2000, sondern — genauso wie die Originalfotos von Trump — aus dem Jahr 2015. Es handelt sich um Szenen aus einer Sequenz namens “Trumptastic Voyage” der “Simpsons”-Staffel Nummer 25 und hat nichts mit seherischen Fähigkeiten der “Simpsons”-Macher zu tun.

Tatsächlich gab es im Jahr 2000 aber mal eine Vorhersage bei den “Simpsons”, dass Donald Trump eines Tages US-Präsident sein wird. In der Folge “Bart to the Future” blickt Bart Simpson in die Zukunft: Er ist ein ziemlicher Loser, seine Schwester Lisa US-Präsidentin. Und in einem Halbsatz spricht sie von ihrem Vorgänger Donald Trump.

Das alles ist übrigens nichts Neues: Snopes.com hat das Ganze bereits im September 2015 aufgeschrieben. Das hätten die ganzen Onlineportale und Norbert Körzdörfer durchaus rausfinden können.

Mit Dank an @vierzueinser, @macerarius und Sebastian für die Hinweise!

Nachtrag, 10. November: NZZ.ch hat den Fehler inzwischen transparent korrigiert und das entsprechende Foto ausgetauscht. N24.de hat ebenfalls reagiert und die Bildunterschrift angepasst, allerdings ohne Hinweis auf den früheren Fehler.

We are BILDblog. And we don’t approve this message.

An der US-Präsidentschaftswahl gibt es heute kein Vorbeikommen. Egal ob “Spiegel Online”, “Zeit Online” oder sueddeutsche.de, Radio- oder Fernsehsender — alle berichten breit und ausführlich. Und selbst auf der Bild.de-Startseite hat es das Duell zwischen Hillary Clinton und Donald Trump immerhin an Nachrichtenplatz Nummer zwei geschafft. Nur das Hickhack zwischen Sarah und Pietro Lombardi hält die Redaktion für noch wichtiger:

Klar, dass auch stern.de über die US-Wahl berichtet. Das Portal hat sich unter anderem das abschließende Wahlwerbe-Video von Hillary Clinton angesehen, das das Team der Demokratin gestern bei Facebook gepostet hat:

Clinton wirke in dem Video “ruhig und besonnen”, schreibt stern.de, sie mache darin “ein Friedensangebot an alle Trump-Anhänger” und spiele “auf die immer wiederkehrenden düsteren Zukunftsmalereien an, derer sich Donald Trump im Wahlkampf so oft bedient hat”. Der Namen von Donald Trump falle aber “kein einziges Mal und doch weiß jeder, wer gemeint ist. Damit gelingt ihr ein kluger Schachzug. Trump muss nicht mehr beim Namen genannt werden. Jeder weiß, worum es geht.”

Und dann noch das:

Ihren Wahlaufruf schließt Clinton mit einem Satz, den Donald Trump berüchtigt gemacht hat. “I am Hillary Clinton and one last time: I approve this message”, sagt sie lächelnd in die Kamera (zu deutsch: “Ich bin Hillary Clinton und zum letzten Mal: Ich genehmige diese Botschaft”). Trump pflegte während des Wahlkampfs seine Werbevideos mit den Worten abzuschließen: “I am Donald Trump. And I approve this message”.

Treffer, versenkt — könnte man meinen. Bloß: Der abschließende (oder manchmal auch einleitende) Satz “I approve this message” ist keine Trump’sche Erfindung oder Eigenart des Republikaners, sondern eine Vorschrift für Wahlwerbung in den USA. Der “Bipartisan Campaign Reform Act” von 2002 schreibt seine Verwendung in Wahlwerbung von Kandidaten für bundesweite Ämter vor.

Es handelt sich bei Hillary Clintons Verabschiedung also nicht um einen ausgeklügelten Seitenhieb Richtung Donald Trump, sondern um eine schlichte Formalie.

Mit Dank an Conny S. für den Hinweis!

Besondere Aufmerksamkeit

Seit einiger Zeit bemüht sich auch Bild.de, jene Ratschläge umzusetzen, die Psychologen Medien im Umgang mit Suiziden gemacht haben.

Unter Artikeln, in denen es um Selbsttötungen geht, prangt jetzt immer ein Kasten:

BILD berichtet in der Regel nicht über Selbsttötungen, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben – außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
Wenn Sie selbst depressiv sind, Selbstmord-Gedanken haben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de).
Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

Nun kann man mitunter diskutieren, was das so für “Umstände” sein können, die “besondere Aufmerksamkeit” hervorrufen, auf einen aktuellen Fall trifft dies aber sicherlich zu: In Italien hat sich eine junge Frau das Leben genommen, die seit über einem Jahr Online-Mobbing ausgesetzt war. Tiziana C. hatte ein Video, das sie beim Sex zeigt, angeblich an ihren Ex-Freund geschickt (die Medienberichte variieren, was die Adressaten des beziehungsweise der Videos angeht), danach war es im Internet zu sehen und die Frau wurde beleidigt. Die Frage “Machst Du ein Video? Sehr gut!”, die Tiziana C. im Video stellt, entwickelte sich in Italien zu einem regelrechten Mem. Obwohl sie ihren Namen geändert und Gerichtsprozesse zur Löschung des Videos gewonnen hatte (für die sie die Gerichtskosten von 20.000 Euro selbst tragen musste), verblieb das Video online und die bösartigen Kommentare hörten nicht auf.

Wie Medien über Suizide berichten sollten, um Nachahmungstaten zu vermeiden:

  • Sie sollten jede Bewertung von Suiziden als heroisch, romantisch oder tragisch vermeiden, um möglichen Nachahmern keine post-mortalen Gratifikationen in Form von Anerkennung, Verehrung oder Mitleid in Aussicht zu stellen.
  • Sie sollten weder den Namen der Suizidenten noch sein Alter und sein Geschlecht angeben, um eine Zielgruppen-Identifizierung auszuschließen.
  • Sie sollten die Suizidmethode und – besonders bei spektakulären Fällen – den Ort des Suizides nicht erwähnen, um die konkrete Imitation unmöglich zu machen.
  • Sie sollten vor allem keine Informationen über die Motivation, die äußeren und inneren Ursachen des Suizides andeuten, um so jede Identifikations-Möglichkeit und Motivations-Brücke mit den entsprechenden Lebensumständen und Problemen des Suizidenten vermeiden.

(Quelle: psychosoziale-gesundheit.net)

Dieser dramatische Fall, der die Aufmerksamkeit auf das Thema Online-Mobbing lenkt und zu dem sich sogar der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi geäußert hat, beschäftigt in Italien gerade die Medien, und auch in Großbritannien sind es nicht nur die üblichen Boulevardmedien, die darüber berichten, sondern auch die BBC.

In der Tonalität und Aufmachung variieren die Berichterstattungen allerdings: Während die BBC Bilder von der Beerdigung der Frau zeigt, die in Italien ebenfalls ein großes Medienecho erzeugt hat, bedienen sich die Boulevardseiten freimütig bei einem Instagram-Account, der zwar den Namen von Tiziana C. trägt, bei dem man aber berechtigte Zweifel an der Authentizität anmelden könnte: Erstens wurden alle zehn Fotos auf dem Account innerhalb von drei Tage hochgeladen (und das, kurz nachdem das Video viral gegangen war). Und zweitens zeigen fast alle Bilder die junge Frau in knapper Kleidung und aufreizenden Posen. Im Fall einer Frau, die Opfer von Rache-Pornografie geworden ist, könnte man als Journalist zumindest mal innehalten und sich fragen, ob man da nicht gerade auf eine weitere unautorisierte Veröffentlichung privater Aufnahmen gestoßen ist, an deren Verbreitung man sich jetzt nicht unbedingt beteiligen sollte.

In einem Artikel von vergangener Woche zeigt auch Bild.de diese Instagram-Fotos, mit Bildunterschriften wie “eine schöne, lebenslustige junge Frau” und — etwas weniger neutral — “Rassig: Tiziana liebte sexy Posen”. (Die “Sun” war gleich zu blöd, die Chronologie der Ereignisse halbwegs zu sortieren, und schreibt: “Fun-loving … snaps Tiziana posted before sex-tape hell”.) Stern.de verzichtet auf solche Charakterisierungen, verwendet für seinen Artikel aber ebenfalls Fotos von besagtem Instagram-Account (immerhin die bekleidetsten). Wir haben bei beiden Webseiten nachgefragt, ob sich die Redaktion sicher sein könne, dass Tiziana C. die Fotos selbst veröffentlicht habe. Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.

Überschrieben ist der Artikel bei Bild.de übrigens so:

Das tragische Schicksal von Tiziana: Selbstmord, weil ihr Ex Sex-Tape online stellte

In den Empfehlungen der Psychologen zur Suizid-Berichterstattung heißt es, Journalisten sollten auf “vereinfachende, verkürzende, letztlich also beschönigende Erklärungsmuster” verzichten. Das hat bei Bild.de nicht ganz geklappt.

Mit Dank an @JimmyRuppa für den Hinweis!

Falsches über die Fälscher

Im Internet gibt es momentan ein wenig Aufruhr wegen eines Fotos, das die AfD in einem Flyer zum Thema “Innere Sicherheit im Landkreis Stade” veröffentlicht hat. Es zeigt eine Person, die gerade dabei ist, mit einer Fahne auf einen auf den Boden fallenden Polizisten einzuprügeln. Was das Foto besonders pikant macht — und vermutlich auch der Grund sein dürfte, warum die AfD es ausgesucht hat: Auf dem Rücken des Prüglers prangt das Logo der “Antifaschistischen Aktion”. Zum Foto schreibt die AfD Stade: “Rechtsstaat am Boden” und wirbt so für ihre rechtspopulistischen Positionen in Sicherheitsfragen. Eine Quellenangabe für das Bild gibt es nicht.

Nun kann man relativ schnell erkennen, dass es sich dabei um eine schlecht ausgeführte Bildmanipulation handelt und das “Antifa”-Logo lediglich reinmontiert ist. Und mit etwas mehr Aufwand findet man auch heraus, dass die Originalaufnahme (natürlich ohne “Antifa”-Logo) nicht von heute und nicht aus der Region um Stade stammt, sondern aus dem Jahr 2009 und bei Demonstrationen in Griechenland entstand. Urheber ist der Fotograf Milos Bicanski. Die Facebookseite “Hooligans Gegen Satzbau” hat sich diese Recherchemühe gemacht.

Die durchaus berechtigten Reaktionen im Internet lauten nun in etwa: “Ha, die ‘Lügenpresse’-Schreier von der AfD nutzen ein manipuliertes Foto, um Stimmung zu machen.” Medien nahmen sich den Fall ebenfalls vor. Das “Stader Tageblatt” berichtete sehr früh:

Stern.de sprang auf:

Mopo.de titelte:

Und die “taz” schrieb auf ihrer Internetseite dazu:

Für die “taz” ist klar, wer hinter der Bildmanipulation steckt: Lars Seemann, stellvertretender Vorsitzender der AfD Stade:

Auf dem Rücken des Schwarzgekleideten prangt ein Antifa-Logo. Nur, dass das Antifa-Logo da gar nicht hingehört — Seemann hat es per Bildbearbeitung in das Bild geschummelt.

Und damit verstoße die AfD “gleich gegen drei Paragrafen des Urheberrechts”:

Sie verschwieg den Namen des Urhebers, vervielfältigte das Foto ohne das Einverständnis des Künstlers und veränderte es ohne dessen Zustimmung.

Den Namen des Urhebers verschwiegen — völlig korrekt.
Das Foto ohne dessen Zustimmung vervielfältigt — ebenfalls korrekt.
Das Bild verändert — leider falsch.

Denn die “Antifa”-Manipulation ist schon älter als der AfD-Flyer und bereits auf anderen rechten Seiten aufgetaucht (auf eine Verlinkung zu den Knallköpfen verzichten wir bewusst). In einer Stellungnahme auf ihrer Homepage schreibt die AfD Stade, dass es sich bei dem Foto auf dem Flyer um ein “seit Jahren im Weltnetz” befindliches Bild handele. Wir würden zwar eher “Internet” dazu sagen, aber im Grunde stimmt die Aussage. Der NDR schreibt:

Tatsächlich stammt die Bildmanipulation nicht von der AfD, sondern wurde schon zuvor von rechtsgerichteten Web-Auftritten verbreitet.

Das ändert natürlich nichts daran, dass die AfD hier gegen Urheberrecht verstößt. Und es ändert auch nichts daran, dass sie auf dubiose Weise ein gefälschtes Foto für ihre populistischen Zwecke einsetzt. Aber es bringt in der nötigen kritischen Auseinandersetzung mit der AfD auch nichts zu behaupten, dass die “Lügenpresse”-Schreihälse ein Foto fälschen, damit selber falschzuliegen und diesen Leuten dadurch neues Futter für eine vermeintliche Medienverschwörung gegen ihre Partei zu liefern.

Mit Dank an Bernd für den Hinweis!

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