Nach einem Telefonat mit einem ranghohen AfD-Politiker twitterte Martin Schmidt, Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio, vor zwei Wochen:
Eine solche Geschichte kann der “Bild”-Redaktion und vor allem “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt nicht gefallen. Immer wieder betont Reichelt, wie “schrecklich” er die AfD finde. Zum Vorwurf, “Bild” sei der verlängerte Arm der AfD, sagt er, dass dies “eine Unverschämtheit” sei: “Man kann das nur dann behaupten, wenn man bereit ist, Fakten schlichtweg zu ignorieren.” Und jetzt erzählt die AfD, wie toll und hilfreich sie die Berichterstattung von Reichelt und dessen Team findet?
“Bild”-Meinungschef Filipp Piatov versuchte dann auch gleich, Martin Schmidts Geschichte zu diskreditieren. Bei Twitter schrieb Piatov:
Piatovs offensichtlich ausgedachte Erzählung soll wohl zeigen, dass er auch Schmidts Tweet für erfunden hält. In Sozialen Medien liest man häufiger den Vorwurf, das sei jetzt aber eine “Geschichte aus dem Paulanergarten”, also unwahr. “Bild”-Chef Reichelt retweetete Piatovs Tweet.
Nur drei Tage später zeigte sich allerdings, dass die AfD von der “Bild”-Berichterstattung tatsächlich begeistert ist. Als die Redaktion auf ihrer Titelseite von Angela Merkel forderte: “KANZLERIN, wir wollen EINIGKEIT und RECHT und FREIHEIT”, gab es zahlreiche Danksagungen von AfD-Mitgliedern und -Verbänden. Die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar schrieb beispielsweise:
Ihr Kollege im AfD-Bundesvorstand Stephan Protschka konnte es selbst kaum glauben:
Guido Reil, für die AfD im Europäischen Parlament, dankte ebenfalls:
“#DankeBild” gilt immerhin bezogen auf aufrüttelnde Berichte gegen Gruppenvergewaltigungen und Mädchenmorde
Besser spät als nie. #DankeBild für die Übernahme sämtlicher AfD-Positionen.
Und der AfD-Kommunalpolitiker Christian Breu twitterte:
#BILD hilft allen Menschen, die Opfer der skrupellosen Drangsalierungs- und #Lügenpolitiker geworden sind.
#DankeBILD
Neu ist die AfD-Begeisterung für “Bild” nicht. Bereits 2017, vor der vergangenen Bundestagswahl und nachdem die Redaktion ihr eigenes “BILD-Wahlprogramm” veröffentlicht hatte, jubelte Uwe Junge, damals Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD in Rheinland-Pfalz: “Endlich! Die BILD als Wahlkampfblatt für die AfD! Unser Programm in BILD veröffentlicht!” Und auch die Bundespartei stellte zum “Bild”-Wahlprogramm fest: “Hallo @BILD, nahezu ALLES hier findet sich im #AfD-Wahlprogramm!”
Mit ihrer aktuellen Berichterstattung findet die “Bild”-Redaktion übrigens nicht nur Anschluss bei der AfD. Auch in den Telegram-Kanälen vieler Verschwörungserzähler wird sie gelobt. “Spioniker” schreibt zum Beispiel: “Hammer, was die BILD jetzt raushaut! Ich glaube, der kritische Punkt ist erreicht!” und konstruiert aus der gelben Hintergrundfarbe eines Artikelbanners bei Bild.de mit Hilfe des des Flaggenalphabets, wo die Farbe Gelb für das Q steht, eine Verbindung zu QAnon. Michael Wendler sieht “Bild” als einen möglichen “Gamechanger”. Und Eva Herman empfiehlt ein Video von “Bild TV” (“Der Staat hat kein Recht mehr, zu regulieren, wie wir leben”). Die Protagonisten darin: Julian Reichelt und Filipp Piatov.
Mehr über das Verhältnis von “Bild” und AfD schreiben wir übrigens in unserem Buch “Ohne Rücksicht auf Verluste”, vor allem im Kapitel “‘Das wird man ja wohl noch sagen dürfen’ – ‘Bild’ und Rechtspopulisten”. Alle Infos dazu hier.
Vor Kurzem ist eine 34-jährige Frau, die vor einigen Jahren aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet war und in Berlin lebte, ermordet worden. Unter dringendem Tatverdacht stehen ihre beiden Brüder, die sich laut Haftbefehl “gekränkt gefühlt haben” sollen, “weil das Leben ihrer geschiedenen Schwester nicht ihren Moralvorstellungen entsprochen hatte”.
Seit Bekanntwerden des Falls ist die “Bild”-Redaktion entschieden damit beschäftigt, ihn für ihre eigene politische Agenda zu nutzen. So erschien zum Beispiel vergangene Woche ein “Bild”-Kommentar (“Wo bleibt der Aufschrei?”), in dem gefordert wird, dass es endlich ein Stoppschild geben müsse für Männer, “die in Deutschland Asyl suchen, aber die freiheitlichen Gesetze und Werte dieses Landes mit Füßen treten”. Geschimpft wird vor allem auf “die Politik”, weil es von ihr “nur dröhnendes Schweigen” gebe:
Aus Angst, in die rechte Ecke gestellt zu werden, oder weil die Diskussion darüber ungemütlich werden könnte.
Solange die Politik hier schweigt, die Dinge nicht offen benennt und nicht konsequent Maßnahmen wie Abschiebung ergreift, schützt sie die falschen – die Täter.
In einem weiteren “Bild”-Kommentar zu dem Mordfall war zuvor schon die “bittere Wahrheit” beklagt worden, dass “die Politik” zu leise und untätig sei:
Wir brauchen eine Strategie gegen die kranken Vorstellungen und Denkweisen einiger Migranten, um solche Taten auf deutschem Boden zu verhindern!
Dazu braucht es vor allem eine Migrationspolitik, die verhindert, dass solche Ideologien überhaupt erst Fuß fassen können. Es gibt diese Denkweisen in Deutschland nämlich ursprünglich nicht, sie sind gemeinsam mit den Männern nach Europa eingewandert.
Die deutsche Migrationspolitik, “sofern man diese überhaupt als solche bezeichnen kann”, sei “gescheitert”.
Bebildert ist der Kommentar mit einem unverpixelten Foto der Frau. Wir haben es unkenntlich gemacht, weil unklar ist, auf welchem Weg es beschafft wurde (es sieht aus wie ein abfotografiertes Passfoto), und wir Zweifel daran haben, dass “Bild” zuvor die Erlaubnis der Angehörigen eingeholt hat, mit dem Gesicht der ermordeten Frau für eine härtere Abschiebepolitik zu kämpfen.
***
Insgesamt veröffentlichten die “Bild”-Medien innerhalb einer Woche mindestens 29 Mal Fotos von Menschen, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind.
Nur in einem Fall hatten Angehörige der Veröffentlichung laut “Bild”-Angabe zugestimmt (bei einem Kind, dessen Eltern bei einem Seilbahnunglück gestorben sind). Und nur in diesem einen Fall war das Gesicht verpixelt – in 28 Fällen gab es keinerlei Unkenntlichmachung.
***
Bild.de veröffentlichte zum Beispiel das Gesicht einer Frau, die von ihrem Ehemann erschossen wurde (der Mann wird ebenfalls unverpixelt gezeigt):
Und das Gesicht einer Frau, die in der Türkei ermordet wurde (Quelle: TikTok):
Und das Gesicht einer Frau, die bei einem Tigerangriff in Chile starb:
Und die Gesichter zweier Frauen, die Anfang des Jahres in Hamburg getötet wurden:
Und die Gesichter zweier Frauen, die in Schleswig-Holstein mutmaßlich vom selben Täter ermordet wurden:
Die Fotos hatte die Polizei während der Ermittlungen veröffentlicht, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. Seit aber ein Verdächtiger verhaftet wurde, und der Prozess gegen ihn begonnen hat, zeigen viele Medien (sogar Boulevardblätter) die Fotos der Frauen höchstens verpixelt. Die “Bild”-Redaktion veröffentlicht sie weiter ohne Unkenntlichmachung.
“Bild” und Bild.de zeigten auch, wie schon in den Wochenzuvor, Facebookfotos einer Frau, die sie “Die Tote aus dem Nazi-Bunker” nennen:
Und, wie ebenfalls in den Wochenzuvor, Fotos eines Paares, das bei einer Bootskollision ums Leben kam:
Veröffentlicht wurde auch ein Foto eines Ehepaares, das bei den Waldbränden in der Türkei ums Leben kam – sowohl auf der Bild.de-Startseite als auch auf der Titelseite und noch mal groß im Innenteil der gedruckten Bundesausgabe:
Quelle des Fotos: “PRIVAT”.
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Seit zwei Monaten beobachten wir diese Praxis nun etwas genauer. In dieser Zeit haben die “Bild”-Medien mindestens 253 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind. In 24 Fällen von Minderjährigen.
Nur in neun Fällen haben Angehörige der Veröffentlichung laut “Bild”-Angabe zugestimmt.
In sieben Fällen waren die Augen verpixelt, in zwölf Fällen die Gesichter. In 234 Fällen verzichtete “Bild” auf jede Unkenntlichmachung.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
In der Woche vom 26. Juli bis 1. August haben die “Bild”-Medien mindestens 31 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind, davon fünfmal Kinder oder Jugendliche.
In zwei Fällen war das Gesicht verpixelt, in 29 Fällen gab es keinerlei Unkenntlichmachung.
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Bild.de zeigt zum Beispiel das Gesicht eines 13-jährigen Jungen, der ermordet wurde:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Und das Gesicht einer Frau, die bei einem Hundeangriff ums Leben kam:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Und das Gesicht einer Teenagerin, die in einem Kino in den USA erschossen wurde:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Und erneut die Gesichter zweier Menschen, die bei einer Bootskollision gestorben sind:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Am häufigsten veröffentlichten “Bild” und Bild.de – wie in der Woche davor – Fotos einer Frau, die sie “Die Tote aus dem Nazi-Bunker” nennen:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns. Dem Verdächtigen hat die Redaktion in manchen Fotos einen schwarzen Augenbalken spendiert; das Opfer bekommt keine Verpixelung.)
Mindestens 18 Mal haben die “Bild”-Medien bisher Artikel veröffentlicht, in denen private Fotos der Frau gezeigt werden. Viele davon stammen von ihrer Facebookseite.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
Vor wenigen Tagen veröffentlichte “Bild” keinen herkömmlichen Kommentar zur Corona-Lage, sondern einen “CORONA-WUT-KOMMENTAR”, schließlich musste “Bild”-Parlamentsbüro-Leiter Ralf Schuler in seinem Urlaub in Bayern derartigen “Wahnsinn” durchleben:
Am Frühstücksbuffet geht es in Pfeilrichtung am Müsli vorbei. In Plastikhandschuhen angelt man mit der Zange nach Brötchen.
Irre.
Am Montag gab es in “Bild” erneut eine Art Wut-Kommentar, verfasst von “Bild”-Chef Julian Reichelt, allerdings nicht als “WUT-KOMMENTAR” deklariert, sondern als “Essay”.
Liest man Reichelts Text, könnte man auf die Idee kommen, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr gibt, als wären demokratische Grundprinzipien abgeschafft worden. Der Rechtsstaat? Laut Reichelt nicht mehr existent, zumindest nicht in Berlin. Gerichtliche Entscheidungen? Alles nur noch “Willkür” im Sinne der Regierung. In jeder Zeile riecht es nach Verschwörung, der “Bild”-Chef mischt alles zusammen: “viele Politiker”, die “Regierenden”, die Justiz, die Polizei – bei Reichelt klingen sie alle wie Demokratie-Gefährder.
Reichelts zentrale Beobachtung: In Berlin werden mehrere “Querdenker”-Demos verboten, obwohl eine Woche zuvor noch die Teilnehmer des Christopher Street Day durch die Stadt ziehen durften. Er schreibt dazu:
Und immer mehr beschleicht mich das Gefühl: Recht scheint immer häufiger, was den Regierenden gefällt. Zwei Wochenenden in unserer Hauptstadt, in der unser Parlament steht, sich aber zu den wichtigsten Fragen unserer Freiheit wegduckt: Vor einer Woche der Christopher Street Day (CSD), gestern die verbotene Demo der “Querdenker”.
Erst habe er beim CSD Zehntausende Menschen auf den Straßen gesehen, “dicht an dicht, ohne Maske, tanzend, singend, feiernd, Arm in Arm”, am vergangenen Sonntag hingegen: “Polizei in der ganzen Stadt. An Autobahnabfahrten und Zufahrtsstraßen. Die deutsche Hauptstadt abgeriegelt. Blaulicht, Hubschrauber, Martinshorn.”
Seinen Artikel könnte man auf “Querdenker”-Plakate drucken: “Rechte hat, wer den Wünschen unserer Regierung folgt”. Dort, wo der Regierung der Protest nicht passe, setze sie laut Julian Reichelt Polizei und Justiz ein. Exekutive, Legislative, Judikative – für Reichelt und “Bild” alles die gleiche freiheitsberaubende oder sich wegduckende Bande.
Reichelts Gleichsetzung von CSD und “Querdenken” funktioniert auch nur, weil er sich keinerlei Mühe macht, das Verbot der “Querdenker”-Demos zu erklären. An keiner Stelle nennt er die Begründungen des Gerichts. Man kann sie nachlesen, etwa in einerderdrei Pressemitteilungen des letztinstanzlichen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Darin bestätigt das OVG zuvor getroffene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin folgendermaßen:
Der Auffassung der Antragsteller, dass das Nichttragen einer Maske sowie die Nichteinhaltung der Abstandsregeln von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gedeckt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. (…) Das Verwaltungsgericht habe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, weil Leben und Gesundheit von Menschen mit Blick auf die Gefahr einer COVID-19-Infektion gefährdet seien, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten. Diese Annahme habe das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet. Nichts anderes ergebe sich daraus, dass die Polizei bei anderen Versammlungen – etwa zum Christopher Street Day – nicht gegen die Missachtung der Pflicht zum Maskentragen und zur Einhaltung des Mindestabstandes eingeschritten sei. Die vorliegenden Versammlungen seien nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts anders zu beurteilen. Sie stünden im Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und “Querdenkern” zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten.
Und:
Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft des Antragstellers aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken. So sehe es etwa das Tragen eines Mund-Nasenschutzes grundsätzlich nicht vor.
Und:
Der 1. Senat weist darauf hin, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie wie hier zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründen.
Während die “Querdenker”-Demos laut OVG also darauf ausgelegt sind, gegen die Hygieneregeln zu verstoßen, gibt es dieses verbindende Element beim CSD nicht. Es stimmt ganz sicher, dass beim Umzug durch Berlin neulich auch zahlreiche CSD-Teilnehmer ohne Maske unterwegs waren. Aber eben nicht als zentrale Idee der Demonstration. Dafür liefert die “Bild”-Redaktion selbst den Beleg: Zur Bebilderung von Reichelts “Essay” wählte sie ein Foto des CSD, auf dem die Personen zwar sehr eng beieinander stehen, aber so gut wie alle eine Maske tragen:
Wenn Julian Reichelt schreibt, dass “mit identischen Methoden” auch der CSD verboten werden könnte, dann hat er insofern Recht, dass auch der CSD beispielsweise im nächsten Jahr nicht stattfinden dürfte, wenn sich überraschend herausstellen sollte, dass das Nicht-Tragen von Schutzmasken zum grundlegenden CSD-Konzept gehört, oder dass der Veranstalter es darauf auslegt, die rechtlichen Vorgaben zu missachten. Auch das ist ein Aspekt, den Reichelt nicht erwähnt: Das Verbot der “Querdenken”-Demos basiert auf zuvor gemachten Erfahrungen mit der Bewegung. Beim CSD gab es zuvor hingegen keine massenhafte Missachtung der Hygieneregeln, auf deren Grundlage ein Gericht ein Verbot hätte aussprechen können.
Reichelts Justiz-Verachtung gipfelt in diesem Absatz:
Gerichte haben die Verbote der “Querdenker”-Demo bestätigt. Das kann man rechtsstaatlich nennen, aber ich sage: In Berlin ist inzwischen zu vieles politisch. Die Justiz, die Straftäter aus politischen Gründen nicht mehr verfolgt, weil sie als “bunt” gelten – Hausbesetzer zum Beispiel.
Der “Bild”-Chef meint offenbar, dass sich die Berliner Justiz nicht mehr im rechtsstaatlichen Rahmen bewegt. Damit sein Weltbild passt, muss Reichelt gleich mehrere Teile der Realität ausblenden: Er verschweigt, dass die Gerichte in Berlin sehr wohl Urteile gegen Hausbesetzer sprechen. Im Oktober 2020 beispielsweise räumte die Polizei das Haus in der Liebigstraße 34 im Berliner Bezirk Friedrichshain, nachdem das Berliner Landgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hatte. Im Januar 2018 räumte die Polizei eine ehemalige Schule in Berlin-Kreuzberg, die von Geflüchteten besetzt wurde. Auch dazu gab es ein Urteil des Berliner Landgerichts. Zum Køpi-Wagenplatz sprach ein Gericht im Juni dieses Jahres ein Räumungsurteil, die Räumung steht noch aus. Im August 2020 räumte die Polizei die linke Kiezkneipe Syndikat in Berlin-Neukölln. Das Betreiberkollektiv hatte auf die Kündigung des Eigentümers nicht reagiert und die Kneipe weiterbetrieben. Ein Berliner Gericht sprach daraufhin ein Räumungsurteil. Und sollte es Julian Reichelt bei seinem Geraune über die politisierte “Willkür”-Justiz um die Rigaer Straße 94 gehen: Dort scheiterten die Räumungsklagen bisher nicht daran, dass die Gerichte die Bewohner für so wunderbar “bunt” hielten, sondern daran, dass für sie unklar blieb, wer der wahre Eigentümer ist, und ob die Klagenden wirklich klagebefugt sind.
Und noch ein Stück Realität, das Reichelt für seine Argumentation ausblenden muss: Derselbe Senat desselben Oberverwaltungsgerichts, der am vergangenen Wochenende die “Querdenken”-Demo verbot und dessen Treue zum Rechtsstaat der “Bild”-Chef infrage stellt, ließ Reichelts Stellvertreter Florian von Heintze Ende August 2020 noch in einem Kommentar jubeln:
Das OVG Berlin-Brandenburg kippte am 29. August 2020 nämlich ein Versammlungsverbot des Berliner Polizeipräsidenten, wodurch Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, auch der “Querdenker”-Bewegung, in der Hauptstadt stattfinden konnten. Das Gericht schrieb damals dazu:
Zur Begründung hat der 1. Senat u.a. darauf abgestellt, dass die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt hätten. Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot.
Es scheint ganz einfach zu sein: Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, das der Meinung Reichelts entspricht, feiern er und sein Blatt den Rechtsstaat; lernt das Gericht dazu – auch das massenhafte Missachten der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei den Protesten am 29. August 2020 dürften dazu geführt haben, dass das OVG inzwischen zu einer anderen Entscheidung gelangt – und fällt ein gutes Jahr später auf einer veränderten Grundlage ein anderes Urteil, ist das laut Reichelt alles “Willkür”, politisch motiviert und nicht rechtsstaatlich.
Auch online erschien das Foto groß auf der Startseite:
Die Unkenntlichmachung des Gesichts stammt ausnahmsweise nicht von uns, sondern von “Bild”. Neben dem Foto erklärt die Redaktion:
Feuerwehrmann […] (46) ist ein Held unseres Landes. Mit Rücksicht auf seine Witwe hat BILD ihn auf diesem Foto unkenntlich gemacht.
Die Witwen und Hinterbliebenen vieler anderer Menschen sind “Bild” hingegen egal. Allein in der Woche vom 19. bis 25. Juli haben die “Bild”-Medien mindestens 30 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind – bis auf den Feuerwehrmann war keines der Fotos unkenntlich gemacht.
***
Bild.de veröffentlichte zum Beispiel das Foto eines Mannes, der bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam:
(Unkenntlichmachung von uns.)
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Und Fotos einer Frau, die beim Bungeespringen gestorben ist. Quelle: Facebook.
(Unkenntlichmachung von uns.)
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Und das private Foto einer Frau, die in Frankreich ermordet wurde:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
***
Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigten auch Fotos einer fünfköpfigen Familie, die mutmaßlich im Hochwasser ums Leben gekommen ist:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
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Am häufigsten zeigten die “Bild”-Medien Fotos einer Frau, die sie “Die Tote aus dem Nazi-Bunker” nennen:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
Bild.de zeigt zahlreiche Fotos des Bunkers (unter anderem per Drohne aufgenommen), außerdem ein Foto des Hauses, in dem die Frau gelebt hat; sogar ein Foto ihrer Wohnungstür. Und immer wieder Fotos aus ihrem Facebookprofil:
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
Bei “Bild TV” war am Mittwoch der Publizist und Verleger Wolfram Weimer zu Gast. Er kommentierte unter anderem einen Fall aus Leer, wo drei Asylbewerber eine 16-Jährige vergewaltigt haben sollen. Weimer sagte dazu:
Das Problem ist größer als öffentlich drüber geredet wird. Und wenn man sich die Zahlen vom BKA einmal anguckt, ich habe die mal mitgebracht, dann haben wir, die Zahlen sind ganz frisch, im Jahr 2020 5.719 sexuelle Übergriffe von Personen mit Zuwanderungs, also jüngster Zuwanderungshintergrund. Das heißt, das sind jeden Tag 15. Wir haben jeden Tag 15 Fälle in Deutschland. Das ist schon sehr viel.
Und wenn man sich anguckt: Die Entwicklung, im Jahr 2016 waren das nur 3.400. Natürlich: Jeder Fall ist zu viel. Aber man sieht diesen dramatischen Anstieg. Wir haben einen Anstieg um 80 Prozent in wenigen Jahren. Aus einer ganz bestimmten Tätergruppe, man weiß, das sind die 18- bis 30-Jährigen eines ganz bestimmten Milieus. Und das Problem muss adressiert werden.
Mit den “Zahlen vom BKA” dürfte Wolfram Weimer das “Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020” (PDF) des Bundeskriminalamts meinen, das im Juni veröffentlicht wurde. Darin geht es um Straftaten in unterschiedlichen Deliktsbereichen, darunter auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der Fokus dieser Sonderauswertung liegt auf Delikten, bei denen mindestens ein Zuwanderer oder eine Zuwanderin als tatverdächtig gelten. Das BKA schreibt dazu:
Analog den Festlegungen in der [Polizeilichen Kriminalstatistik] gilt eine tatverdächtige Person in diesem Bundeslagebild als Zuwanderer/Zuwanderin, wenn sie mit dem Aufenthaltsanlass “Asylbewerber/-in”, “Schutzberechtigte/-r und Asylberechtigte/-r, Kontingentflüchtling”, “Duldung” oder “unerlaubter Aufenthalt” registriert wurde.
Bei den Angaben handelt es sich also nicht um verurteilte Täter, sondern um ermittelte Tatverdächtige (eine Unterscheidung, mit der die “Bild”-Redaktion häufiger Probleme hat, die aber ausgesprochen wichtig ist).
Wenn man sich dieses Lagebild tatsächlich “einmal anguckt”, wie Wolfram Weimer vorschlägt, erkennt man, dass seine Wiedergabe bei “Bild TV” teils so unvollständig, so einseitig oder schlicht so falsch ist, dass wir hier für eine umfassendere Darstellung ein paar Infos hinterherschicken wollen.
Vielleicht erstmal zu Weimers Rechenfähigkeiten. Bei einer Steigerung von 3.400 Fällen im Jahr 2016 (ganz genau sind es laut BKA 3.404) auf 5.719 Fälle im Jahr 2020, kommt er auf “einen Anstieg um 80 Prozent”. Richtig gerechnet sind das allerdings 68 Prozent. Die 80 Prozent, die Weimer nennt, sind aber ganz interessant, denn es gibt in der BKA-Statistik tatsächlich eine Steigerung von etwa 80 Prozent: Bei den aufgeklärten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt – also bei den Zahlen, die sich nicht nur auf tatverdächtige Zuwanderer beziehen, sondern auf alle Tatverdächtigen in Deutschland. 2016 waren es 37.442 Straftaten, 2020 67.656 – ein Plus von 80,7 Prozent. Das heißt also: Die Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern sind im selben Zeitraum weniger stark gestiegen als die Straftaten aller Tatverdächtiger.
Eigentlich ist dieser Vergleich mit den Zahlen aus 2016 aber – ob nun bei den Zuwanderern oder insgesamt – sowieso nicht richtig sinnvoll. Denn es gab in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung, die die Statistik verzerrt. Da weist das BKA in seinem Bundeslagebild auch extra drauf hin:
Mit dem “50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung” vom 04.11.2016 wurden im Sexualstrafrecht Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände eingeführt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im Bereich “Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge (§§ 177, 178 StGB)” ab dem Berichtsjahr 2017 ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt möglich ist.
Wolfram Weimer macht es bei “Bild TV” trotzdem einfach. Hätte er ein anderes Jahr aus der Statistik genommen, hätte seine Erzählung auch nicht mehr so richtig gepasst: Für 2017 nennt das BKA 5.258 “Straftaten mit mindestens einem/einer tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwandererin” – eine Steigerung bis 2020 von gerade mal noch 8,8 Prozent. 2018 sind es 6.046 Straftaten. Und seitdem sinkt der Wert: 2019 sind es 5.802 und 2020 die bereits erwähnten 5.719. So stellt das BKA in seinem Lagebild auch optisch extra groß heraus:
Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwandererinnen an Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung weiter rückläufig
Die Behörde schreibt dazu:
Während die Gesamtzahl der 2020 in der [Polizeilichen Kriminalstatistik] registrierten aufgeklärten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen ist (+17,4 %; 2019: +12,7 %), sanken die Fallzahlen mit mindestens einem/einer tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderin im Berichtsjahr um 1,4 %.
All das bleibt bei Weimers “Bild-TV”-Auftritt gänzlich unerwähnt. Genauso der Vergleich mit den 67.656 aufgeklärten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt in Deutschland im Jahr 2020. Dazu kein Wort von Weimer. Er nennt nur die Straftaten der tatverdächtigen Zuwanderer, liefert keinerlei Einordnung, lässt es so wirken, als wären Sexualstraftaten nur ein Zuwanderer-Problem, eine Sache “eines ganz bestimmten Milieus”. Stattdessen rechnet er 15 Fälle pro Tag aus und sagt: “Das ist schon sehr viel.” Insgesamt sind es noch viel mehr: 185 Fälle pro Tag.
Und dann noch zum Sprachlichen. Wenn Wolfram Weimer sagt: “Und wenn man sich die Zahlen vom BKA einmal anguckt, […] dann haben wir […] im Jahr 2020 5.719 sexuelle Übergriffe von Personen mit Zuwanderungs, also jüngster Zuwanderungshintergrund”, dann ist das gleich doppelt irreführend. Einmal ist nicht endgültig juristisch geklärt, ob diese Personen wirklich die Täter sind. Und vor allem wirkt seine Aussage im Kontext der “Bild-TV”-Sendung so, als würde es sich bei den “5.719 sexuellen Übergriffen” um Delikte wie Vergewaltigungen handeln. Die 5.719 Fälle aus der BKA-Statistik decken aber das gesamte Feld der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ab – von exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses bis zu sexuellem Missbrauch. Darunter auch die Paragrafen 177 und 178 des Strafgesetzbuches, in denen es um “Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung” geht. Aber eben nicht nur.
Natürlich kann und soll man über Kriminalität von Zuwanderern berichten und diskutieren. Wir finden nur, dass man dann auch umfassend berichten sollte. Die einseitige Darstellung der BKA-Statistik durch Wolfram Weimer und “Bild TV” verfängt jedenfalls ganz wunderbar. In den Tausenden Kommentaren unter dem Youtube-Video sowie den Facebook- und Twitter-Posts von “Bild” gibt es reichlich Wut auf die Politik, auf “Mutti” Merkel, auf die Justiz, auf Zuwanderer. Und es gibt zahlreiche Danksagungen an die Redaktion, dass jetzt endlich mal jemand die Fakten auf den Tisch lege.
Auch wenn die “Bild”-Medien für ihre “TODESFLUT”-Berichterstattung mitunter fast 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig im Einsatz hatten – eines konnten sie tagelang nicht präsentieren: die traditionelle Opfergalerie, also private Fotos von Menschen, die bei den Überschwemmungen ums Leben gekommen sind.
Stattdessen gab es diese Aktion:
Im Artikel hieß es:
Und so konnte die “Bild”-Redaktion kurz darauf doch noch Gesichter präsentieren:
Auch online wurde die Galerie veröffentlicht:
Und “Bild am Sonntag” titelte:
Die Fotos sind laut Angabe von “Bild” zwar mit Zustimmung der Angehörigen erschienen, wir haben sie dennoch alle unkenntlich gemacht, weil auch bei Fotos, die mit einem solchen Einverständnis in “Bild” erscheinen, Vorsicht geboten ist. Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige im Nachhinein bereuen, “Bild” die Erlaubnis gegeben zu haben. Viele sind im Moment der Zustimmung in einem emotionalen Extremzustand, in dem sie keinen klaren Kopf haben – und anfällig sind für die manipulativen Techniken erfahrener Fotojäger.
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Insgesamt haben die “Bild”-Medien in der Woche vom 12. bis 18. Juli mindestens 39 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind oder nach den Überschwemmungen vermisst werden.
In einem Fall waren die Augen verpixelt, in zwei Fällen das Gesicht. In 36 Fällen gab es keinerlei Verpixelung.
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Bild.de zeigt zum Beispiel das Foto eines Mannes, der bei einer Rangelei erstochen wurde:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag von uns.)
Das Foto wurde von Trauernden zwischen Blumen und Kerzen am Tatort aufgestellt, dort hat “Bild” es abfotografiert. In einem ähnlichen Fall, nachdem “Bild” Fotos von Opfern des Germanwings-Unglücks auf einem Marktplatz abfotografiert hatte, erhielt die Redaktion eine Rüge des Presserats, weil das Aufstellen der Fotos, auch wenn es an einem öffentlichen Ort passierte, “nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen” geschah.
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Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigen auch die Gesichter von drei 18-Jährigen, die bei einem Autounfall ums Leben kamen:
Das Bild wurde am Grab der jungen Männer abfotografiert. Online bekommt man eine Großaufnahme der Gesichter erst, wenn man bezahlt.
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Gezeigt wird auch ein Mann, der in Brasilien nach einer Haiattacke seinen Verletzungen erlag:
Das Foto stammt aus seinem Facebookprofil. Bild.de gibt die vollständige Adresse dorthin an.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
Seit einigen Tagen sind viele Regionen im Westen und Südwesten Deutschlands von extremen Überschwemmungen und deren Folgen betroffen. Es gibt viele Vermisste, mindestens 170 Tote und massive Zerstörung. Und “Bild” ist – buchstäblich – mittendrin:
Mehr als 100 Schlagzeilen zur “TODESFLUT” sind bislang bei Bild.de erschienen.
Und weil das alles natürlich dramatisch bebildert werden muss, forderte “Bild” die Leser schon früh auf: “Zeigen Sie uns, wie es nach der Flut in Ihrem Haus aussieht”. Doch gezeigt werden nicht nur freiwillig entstandene “Horror-Bilder”. Die Redaktion veröffentlicht auch immer wieder Fotos, auch Innenansichten, von Häusern und Wohnungen, deren Bewohner der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Am Montag zum Beispiel erschien in der Bundesausgabe (neben einer Auflistung von fast 40 “Bild”-Mitarbeitern, die “von der Todesflut in Deutschland berichten”) dieses große Foto:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Es zeigt ein Haus, das halb weggerissen wurde; man kann in die verbliebenen Räume schauen und viele Details erkennen. In der Bildunterschrift wird ziemlich genau beschrieben, wo das Haus zu finden ist.
Kurz darauf meldete sich der Mieter der Wohnung bei Reddit zu Wort. Er schrieb:
Ich musste gerade feststellen, dass die Bild-Zeitung einen Artikel veröffentlicht hat, in der ohne meine Einverständnis ein Foto von meiner Wohnung (bzw. den Resten davon) mit deutlich sichtbarem Innenraum zu sehen ist.
An der Wand ist sogar noch mein Whiteboard mit angehefteten Noten zu erkennen. Irgendwie tut mir das weh und ich möchte nicht, dass die Bild von meinem Leid und dem meiner Nachbarn profitiert. Das lädt auch Plünderer und Gaffer ein, die das Dorf gerade überhaupt nicht gebrauchen kann.
“Und was die Sache noch morbider macht”, sagt er uns gegenüber, “ist, dass unter den Trümmer ziemlich sicher noch meine tote Nachbarin liegt”.
Nachdem er sich per Mail bei “Bild” beschwert hatte, wurde das Foto aus der Onlineausgabe entfernt. Aus der hunderttausendfach gedruckten Printausgabe aber lässt es sich natürlich nicht mehr entfernen.
Insbesondere die genaue Lagebeschreibung, so der Mieter, mache ihm “ein mulmiges Gefühl, auch wenn der Inhalt der Wohnung quasi unbrauchbar ist”.
“Sorry”, schrieb er noch, vielleicht sei er “gerade etwas überempfindlich, was den (zumindest von mir so wahrgenommenen) Voyeurismus angeht”, aber das ganze Erlebnis sei “ziemlich brutal” gewesen. Und:
Die Vorstellung, dass der Springer Verlag, der jahrelang den Klimawandel verharmlost, jetzt davon profitiert, ist einfach insult to injury.
Mit Dank an r/de, Andrea B., Peter M., Leon S. und alle anderen Hinweisgeber!
Sucht man auf der Internetseite der “Süddeutschen Zeitung” nach “Pegasus”, findet man aus den vergangenen Tagen mehr als 20 Artikel, in denen es um die Spionagesoftware eines israelischen Unternehmens geht. Denn wie ein internationales Journalistenkonsortium am Wochenende enthüllte, sollen mit Hilfe der “Pegasus”-Software – die eigentlich nur bei der Überwachung von Terroristen zum Einsatz kommen sollte – zahlreiche Journalisten, Politiker und Menschenrechtler ausgespäht worden sein. Die “Süddeutsche Zeitung” hat an den Recherchen mitgewirkt, genauso wie die “Zeit”, der WDR und der NDR, dieebenfallsausführlich über das Thema berichten.
Tatsächlich berichten so gut wie alle Medien darüber, von der “New York Times” bis zum “Sauerlandkurier”, teilweise in langen Artikeln und umfangreichen Dossiers.
Sucht man hingegen bei “Bild” nach “Pegasus”, findet man als aktuellsten Treffer:
Dieser Artikel ist mehr als zwei Wochen alt. Zum aktuellen “Pegasus”-Thema und dem weltweit für Aufsehen sorgenden Skandal um die Spionagesoftware liest man in den “Bild”-Medien: kein einziges Wort.
Wir haben beim “Bild”-Sprecher Christian Senft nachgefragt, warum das so ist. Er hat nicht reagiert.
Uns würden spontan drei mögliche Gründe einfallen, warum die Sache für “Bild” kein Thema ist. Zunächst einmal stammt die Software aus Israel, und Israel steht beim Axel-Springer-Verlag seit jeher ganz weit oben auf der Freundesliste; es ist sogar ausdrücklich Teil der Grundsätze und Werte des Unternehmens (“Wir unterstützen das jüdische Volk und das Existenzrecht des Staates Israel”). Dass die Nichtberichterstattung etwas damit zu tun hat, ist aber unwahrscheinlich – schließlich berichtet die “Welt”, die ebenfalls zum Axel-Springer-Verlag gehört, recht ausführlich über das Thema.
Der Grund muss also irgendwo bei “Bild” liegen.
Vielleicht ist es einfach so, dass “Bild”-Chef Julian Reichelt den Medien, die das Thema recherchiert haben, diesen Scoop nicht gönnt und das Thema deshalb ignoriert.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Reichelt ein großer Fan von Spionagesoftware ist. Schon 2013, nachdem Edward Snowden die globalen Überwachungsmethoden des amerikanischen Geheimdienstes NSA offengelegt hatte, kommentierte Reichelt:
Denn Snowden ist dafür verantwortlich, dass jeder Terrorist der Welt in den letzten Tagen sein Handy weggeworfen, seine E-Mail-Adresse abgeschaltet hat.
Er ist dafür verantwortlich, dass nun jeder detailliert im Internet und in allen Zeitungen der Welt nachlesen kann, wie die USA und ihre westlichen Verbündeten die gefährlichsten Männer dieses Planeten jagen.
Ja, wir wissen jetzt, wie umfassend die USA das Internet überwachen. Wir können das als Sieg unserer Bürgerrechte feiern.
Aber wahr ist auch: Wir feiern mit den Falschen. Snowden ist auch ein Held für all jene, die in Berlin, Madrid, London Busse in die Luft sprengen wollen.
Zwei Jahre später, nach dem Anschlag auf die französische Zeitschrift “Charlie Hebdo”, insinuierte Reichelt sogar, dass Snowden womöglich Schuld an den Anschlägen sei. Seine Quellen seien sich einig, “dass niemand der Verhinderung von Terroranschlägen so sehr geschadet hat wie Edward Snowden mit all dem, was er über technische Überwachung enthüllt hat”. Und wieder rief er:
Immerhin befänden wir uns im “Krieg gegen den islamistischen Terrorismus”, und in diesem Krieg seien die Methoden “nicht schön, aber notwendig – und geboten”.
Nicht unwahrscheinlich also, dass die “Bild”-Medien ihren Lesern die “Pegasus”-Geschichte verschweigen, weil ihr Chef so sehr auf Überwachung steht. Und ebenfalls nicht unwahrscheinlich, dass Reichelt beim nächsten Terroranschlag nicht den Terroristen die Schuld gibt, sondern den Journalisten, die solche Überwachungsmethoden enthüllen.
Mit Dank an Luca für den Hinweis.
Nachtrag, 17.35 Uhr: Eineinhalb Stunden nachdem wir bei “Bild” nachgefragt hatten, warum dort nicht über “Pegasus” berichtet wird, erschien plötzlich dieser Artikel:
Darin geht es auch um den “Pegasus”-Skandal – ganze drei Sätze lang.
Nachtrag, 17.40 Uhr: Der „Bild“-Sprecher hat sich nun doch noch gemeldet. Er schreibt:
Die Redaktionen bei Axel Springer entscheiden über ihre Berichterstattung unabhängig.
Übrigens ist in der BILD-Gruppe darüber berichtet worden, ausgiebig auch bei WELT.
Ansonsten lag der Schwerpunkt der Berichterstattung bei BILD in den letzten Tagen für alle sichtbar auf dem Hochwasser und dessen Auswirkungen auf die Menschen in den betroffenen Gebieten.
In der vergangenen Woche (5. bis 11. Juli) haben die “Bild”-Medien mindestens 19 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind. Keines der Fotos war verpixelt.
Nur bei einem Foto haben Angehörige der Veröffentlichung laut “Bild”-Angabe zugestimmt (bei einer Frau, die bei einer Bootskollision auf dem Gardasee ums Leben gekommen ist und deren Gesicht “Bild” schon in den vergangenen Wochen immer wieder gezeigt hatte).
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Ohne erkennbare Zustimmung der Hinterbliebenen veröffentlichte Bild.de das Foto eines 12-jährigen Kindes, das erstochen wurde:
(Unkenntlichmachung von uns.)
“Bild” hat das Foto von einer Internetseite, auf der Spenden für die Beerdigung des Kindes gesammelt wurden.
Erschwerend kommt in diesem Fall noch hinzu, dass der getötete Junge durch die Kombination aus Foto und Schlagzeile sogar für den Täter gehalten werden kann. Denn auch von Tatverdächtigen und Tätern zeigt die “Bild”-Redaktion immerwiederunverpixelteFotos.
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Gezeigt wurde in der vergangenen Woche auch das Gesicht einer jungen Frau, die bei dem Messerangriff in Würzburg getötet wurde (zuvor hatte “Bild” auch das Gesicht eines anderen Opfers aus Würzburg groß und unverpixelt veröffentlicht). In diesem Fall ist es eine nachgedruckte Traueranzeige:
(Unkenntlichmachung von uns. “Bild” hat lediglich den Nachnamen der Frau verpixelt.)
Diese Traueranzeige hatte die Familie in ihrer Heimatzeitung geschaltet; “Bild” hat sie offenbar einfach kopiert. In einem ähnlichen Fall – als “Bild” nach dem Germanwings-Unglück eine Traueranzeige aus einer anderen Zeitung nachgedruckt hatte – wertete der Presserat den Nachdruck als “Verstoß gegen presseethische Grundsätze”, weil “nicht von einer grundsätzlichen Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung für die deutschlandweite Medienöffentlichkeit auszugehen” sei.
Im Fall der Frau aus Würzburg instrumentalisierte die “Bild”-Redaktion die Traueranzeige anschließend noch für ihre politische Agenda:
Genau so waren zuvor auch Islamfeinde und rechte Stimmungsmacher vorgegangen. Zwei Tage vor dem “Bild”-Artikel hatte etwa Erika Steinbach die Traueranzeige getwittert und dazu geschrieben: “Das junge Mordopfer von Würzburg, für das die Kanzlerin bis heute kein Wort der Anteilnahme hatte.”
“Bild” verbreitete die Traueranzeige auch in Sozialen Netzwerken, allein bei Facebook gab es darauf tausende Reaktionen:
Unter dem Post sammeln sich seitdem etliche Kommentare wie …
„Mutti“ hat versagt, mit den Grünen wird es noch schlimmer. Trauriger Verlust, aber die junge Frau wird leider nicht das letzte Opfer sein. R.I.P.
oder
Wenn ihr das verhindern wollt, wählt endlich die Altparteien ab! Bald habt ihr die Möglichkeit dazu! Deutsche, wacht endlich auf!
oder
Raus mit so ein mùll
***
In einem anderen Fall veröffentlichte Bild.de das Gesicht einer jungen Frau, die mutmaßlich von ihrem Ex-Freund getötet wurde:
(Unkenntlichmachung von uns. Bild.de hat lediglich dem Verdächtigen einen schwarzen Balken über die Augen gelegt.)
Woher das Foto der Frau stammt, wird nicht angegeben. Es sieht aus, als hätte der “Bild”-Fotograf ein analoges Foto abfotografiert.
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Gezeigt wurde auch das Gesicht einer Frau, die in Russland von mehreren umstürzenden Bildschirmen erschlagen wurde. Fotoquelle: “privat”.
(Unkenntlichmachung – auch in allen folgenden Screenshots – von uns.)
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Und das Gesicht eines Mannes, der in Honduras von einem Lynchmob getötet wurde.
Quelle: “privat”.
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Und das Gesicht eines Mannes, der in Teheran von seinen Eltern ermordet worden sein soll:
Quelle: “.”
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“Bild am Sonntag” und Bild.de veröffentlichten auch das Gesicht eines obdachlosen Mannes, der auf einer Parkbank getötet wurde.
Dem Anschein nach wurde das Foto (des damals noch lebenden Mannes) aus einiger Entfernung aufgenommen.
Auch in diesem Fall könnte man durch die Kombination von Foto und Schlagzeile das Opfer für den Täter halten:
Eine Verwechslung, die nicht passieren könnte, wenn “Bild” Gesichter verpixeln würde.
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Seit einem Monat beobachten wir diese Praxis nunetwasgenauer. In dieser Zeit haben die “Bild”-Medien 124 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind. In 18 Fällen von Minderjährigen.
Nur in vier Fällen haben Angehörige der Veröffentlichung laut “Bild”-Angabe zugestimmt.
In sechs Fällen waren die Augen verpixelt, in fünf Fällen die Gesichter. In 113 Fällen verzichtete “Bild” auf jede Unkenntlichmachung.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.