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Verwirrung garantiert

Man kennt das: Fernseher, Autos, Mobiltelefone und vor allem Geschirrspüler gehen gerne dann kaputt, wenn die Garantiezeit gerade um ist.

Doch nicht alles, was der Laie als “Garantie” bezeichnet, ist auch im juristischen Sinne eine Garantie. Dort unterscheidet man nämlich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, nach der ein Kunde – vereinfacht gesprochen – einen Anspruch darauf hat, dass ein neu erworbenes Gerät auch funktioniert, und der Garantie, die ein Verkäufer oder Hersteller einräumt und deren Leistungen über die der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. Die Gewährleistung gilt in Deutschland zwei Jahre, eine Garantie so lang, wie sie der Verkäufer oder Hersteller beim Kauf einräumt.

Diese Unterschiede sind auch für den Laien von Bedeutung, wenn er etwa ein Produkt von Apple erworben hat. Der Unterhaltungselektronikhersteller rät zum Kauf seines “AppleCare Protection Plan”, der die “einjährige Hardwaregarantie ab Kaufdatum” je nach Produkt auf zwei bzw. drei Jahre verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Apple absichtlich nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufkläre, um zum Kauf von “AppleCare” zu animieren, und hat Apple deswegen im Frühjahr abgemahnt.

Diese Unterschiede sind aber auch für Journalisten von Bedeutung, wenn sie etwa über den Brief schreiben wollen, den die EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die nationalen Verbraucherschutzminister geschrieben hat und in dem sie Apples Vorgehen beim Verkauf von “Apple Care” ebenfalls kritisiert.

Der “Spiegel” schreibt dazu in seiner aktuellen Ausgabe:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben”, heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. […] Apple habe, schreibt Reding, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, “es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben”.

Das ist, wie Sie gerade gelernt haben, falsch. Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” sind genau vertauscht.

Schuld daran ist womöglich die englische Sprache, in der Frau Reding ihren Brief an die verschiedenen Minister geschrieben hat. In dem Schreiben, das uns ebenfalls vorliegt, heißt es nämlich:

It appeared […] that, in order to make their own commercial warranties look more attractive, Apple retailers failed to provide consumers with clear, truthful and complete information on the legal guarantee from which they freely benefit under EU law.

Und an einer anderen Stelle:

Apple prominently advertised that its products come with a one year manufacturer warranty, but failed to clearly indicate the consumers’ automatic and free-of-cost entitlement to a minimum 2-year guarantee under EU-law.

Ja, fuck! Was im Englischen “commercial warranties” sind, sind im Deutschen also “kommerzielle Garantien”, und eine “(legal) guarantee” entspricht der “(gesetzlichen) Gewährleistung”.

Das muss man vielleicht nicht mal als Englischlehrer wissen. Aber als “Spiegel”-Journalist, der darüber schreibt, wäre es natürlich hilfreich.

Oder als Journalist, der die fehlerhaften “Spiegel”-Angaben für die Discounter-Agentur dapd übernimmt. Oder für Bild.de. Oder für “Focus Online”.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa, der das Schreiben ebenfalls vorliegt, schreibt korrekt von dem “gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch”, übersetzt einen Satz aber auch mindestens unsauber:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

Eintracht säen

Eintracht Frankfurt ist die Überraschungsmannschaft der jungen Bundesligasaison: In vier Spielen hat der Aufsteiger viermal gewonnen, steht in der Tabelle punktgleich hinter dem FC Bayern München auf Platz 2. Das hat die Sportredakteure von “Bild” offensichtlich überfordert.

In der Samstagsausgabe schreibt die Zeitung:

Der Aufsteiger an der Spitze! Nach 13 Jahren ist Eintracht Frankfurt wieder Erster (zuletzt 1999) in der Bundesliga. Zumindest über Nacht! Heute können die Bayern (auf Schalke) wieder vorbeiziehen.

Das letzte Mal, dass Frankfurt “zumindest über Nacht” Tabellenführer war, ist allerdings noch gar nicht so lange her. Genauer: drei Wochen und zwei Spieltage.

Am 2. Spieltag der Saison 2012/2013 gewann die Eintracht am Samstagnachmittag mit 4:0 bei der TSG Hoffenheim und kletterte mit insgesamt sechs Punkten auf Platz 1. Die Bayern spielten erst am Sonntagabend gegen den VfB Stuttgart, gewannen 6:1 und zogen wieder vorbei.

Am Samstagmittag schrieb Bild.de dann weiter an der Erfolgsgeschichte von Eintracht Frankfurt — und verhedderte sich ebenfalls:

Freitagabend, kurz vor halb elf. Nürnberg 2:1 geschlagen, der Rekord ist perfekt! Noch nie in der Geschichte der Bundesliga hat es ein Aufsteiger geschafft, die ersten vier Partien zu gewinnen.

Auch nicht in den Saisons 1967/1968 und 1997/1998. Damals wurden mit dem 1. FC Nürnberg und dem 1. FC Kaiserslautern Aufsteiger Deutscher Meister.

Wie Bild.de auf die Idee kommt, der 1. FC Nürnberg sei in der Saison 1967/1968 “Aufsteiger” gewesen, ist rätselhaft: Der Verein war seit der Gründung der Bundesliga in der Saison 1963/1964 dabei gewesen, schaffte aber in der Saison 1968/1969 die bis heute unerreichte “Sensation”, als amtierender Deutscher Meister abzusteigen. Den umgekehrten Weg (also als Aufsteiger Meister zu werden) hat bisher tatsächlich nur der 1. FC Kaiserslautern geschafft.

Mit Dank an Patrick W. und Dirk B.

Selbsterfüllender Journalismus

Heute gibt’s mal keine augenzwinkernden Anmoderationen und albernen Vergleiche. Heute wird’s schlimm.

Stellen Sie sich vor, eine Angehörige stirbt mit Anfang Zwanzig, offenbar ermordet von ihrem Ex-Partner, dem Vater des gemeinsamen Kindes. Neben all der Trauer und dem Entsetzen gilt es, sich um Beerdigung und Behördengänge zu kümmern, sich um das Kind zu kümmern und generell zu funktionieren.

Vielleicht wissen Sie, dass die beiden eine Internetseite über sich und ihre Familie angelegt hatten, vielleicht wissen Sie es nicht. Vielleicht wollen Sie das Gästebuch der Seite erst mal als Kondolenzbuch verwenden. Wahrscheinlich haben Sie einfach anderes zu tun, als sich auch noch um diese Website zu kümmern.

Und dann schlagen Sie die “Bild”-Zeitung auf und sehen ein riesiges Foto der beiden, überschrieben mit “Hier umarmt das Opfer seinen Killer”.

Wirklich schlimm (und auf eine gewisse Art absurd) wird es dann auf Bild.de:

UNHEIMLICH: IM INTERNET LEBT IHRE LIEBE WEITER.

[Sie] und [er] widmeten ihrer Beziehung ein Online-Tagebuch. [Titel] haben sie über die liebevoll gestaltete Seite geschrieben. Hier wollten sie ihre Liebe mit allen teilen.

Das Liebestagebuch lebt als digitales Dokument weiter – auf ewig gespeichert.

Das “Liebestagebuch”, auf das Bild.de selbstverständlich gleich verlinkt hat, wurde inzwischen komplett offline genommen. In ein paar Wochen wird es auch aus dem Cache der Suchmaschinen verschwunden sein.

Aber bei Bild.de, da könnten die privaten Fotos und Zitate tatsächlich auf ewig gespeichert bleiben. Falls die Angehörigen nicht juristisch dagegen vorgehen.

Mit Dank auch an Michael.

Das Glas ist doppelt leer

Alkohol soll ja am Besten in Maßen konsumiert werden — und wo ginge das besser als beim Münchener Oktoberfest, wo die gängige Ausgabegröße für Bier eine sogenannte Maß (überall sonst auf der Welt: ein Liter) ist?

Ebenso Folklore wie das Oktoberfest selbst sind die jährliche Wasserstandsmeldungen, wie viel (mehr) denn im aktuellen Jahr für so eine Maß berappt werden müsse (2012: “zwischen 9,10 und 9,50 Euro”, 2010: “zwischen 8,30 und 8,90 Euro”, 2007: “ab 7,80 Euro. Rekord!”, …).

Aber das sind vergleichsweise trockene Zahlen. Hilfreich wäre natürlich eine Einordnung ins internationale Preisspektrum.

Drum danket dem Herrn für Bild.de:

Teures Oktoberfest: Was Bier weltweit kostet

Oder genauer: für “ECA International”.

Das Beratungsunternehmen “ECA International” mit Dependance in München hat die Bierpreise von 16 Besuchernationen mit denen der Wiesn verglichen. Besonders hart trifft es demnach Oktoberfest-Fans aus Südafrika, die gegenüber den Heimatpreisen das Doppelte für eine Maß Bier bezahlen müssen.

Bild.de hat sich aber auch die Mühe gemacht und Vergleiche angestellt:

Links oben sehen Sie die Bierpreise in 16 Nationen weltweit sowie die Abweichung vom Maß-Preis – ausgehend vom Preis im eigenen Land.

Die Bierpreise dieser 16 Nationen sind – wohl damit sie nicht so einfach miteinander zu vergleichen sind – nicht etwa in einer Tabelle aufgeführt, sondern in einer 16-teiligen Klickstrecke.

Auch gibt es eine gewisse Abweichung beim Ausgangsmaterial: Während “ECA International” mit 8,65 Euro rechnet (“Die Maß Bier kostet in den Festzelten zwischen 8,30 Euro und 8,90 Euro – im Durchschnitt über alle Zelte gerechnet sind das 8,65 Euro.”), geht Bild.de von einem anderen Preis aus: “Durchschnittlich 9,32 Euro zahlen Wiesn-Besucher dieses Jahr für den berühmten Humpen Bier.”*

Aber das sind alles noch keine befriedigenden Erklärungen für dieses Kraut und Rüben, das Bild.de da in seiner Übersicht präsentiert:

Land Preis Abweichung laut Bild.de Tatsächliche Abweichung
Norwegen 20,98 Euro 56 Prozent teurer 125 Prozent teurer
Japan 15,10 Euro 38 Prozent teurer 62 Prozent teurer
Schweiz 14,54 Euro 36 Prozent teurer 56 Prozent teurer
Dänemark 13 Euro 28 Prozent teurer 39 Prozent teurer
Frankreich 12,18 Euro 23 Prozent teurer 31 Prozent teurer
Australien 11,68 Euro 20 Prozent teurer 25 Prozent teurer
Kanada 11,26 Euro 17 Prozent teurer 21 Prozent teurer
Neuseeland 10,88 Euro 14 Prozent teurer 17 Prozent teurer
Italien 10,74 Euro 13 Prozent teurer 15 Prozent teurer
Argentinien 10,48 Euro 11 Prozent teurer 12 Prozent teurer
Niederlande 9,46 Euro 1 Prozent teurer 1,5 Prozent teurer
USA 9,02 Euro 3 Prozent billiger 3 Prozent billiger
Österreich 8,08 Euro 15 Prozent billiger 13 Prozent billiger
Großbritannien 7,28 Euro 28 Prozent billiger 22 Prozent billiger
Spanien 6,92 Euro 35 Prozent billiger 26 Prozent billiger
Südafrika 4,66 Euro 100 Prozent billiger 50 Prozent billiger

Am Schluss bekommt man wenigstens eine Ahnung, was da falsch gelaufen sein könnte: Ein Bier, das “100 Prozent billiger” ist als auf dem Oktoberfest, müsste exakt 0 Cent kosten. Bild.de hat offenbar aus der anderen Richtung gerechnet:

Besonders hart trifft es demnach Oktoberfest-Fans aus Südafrika, die gegenüber den Heimatpreisen das Doppelte für eine Maß Bier bezahlen müssen.

Mit Dank an Jens und Blox.

Nachtrag, 18.20 Uhr: Unser Leser Sönke B. hat einen plausiblen Lösungsweg herausgefunden: Bild.de rechnet offenbar in der Tat “ausgehend vom Preis im eigenen Land”.

Das heißt, bezogen auf das Beispiel Norwegen: Bild.de teilt die vollen 100 Prozent durch 20,98 und rechnet dieses Zwischenergebnis (4,77) mal dem deutschen Preis von 9,32 Euro. Dabei kommt ein Wert von 44,4 heraus, die Abweichung zu 100 Prozent beträgt also gerundet 56 Prozent, weswegen Bild.de zu dem Ergebnis kommt, das Bier in Norwegen sei “56 Prozent teurer”. Tatsächlich ist es aber in Deutschland 56 Prozent billiger, was aber nicht aufs Gleiche rauskommt, wie man spätestens am Beispiel Südafrika sehen kann.

2. Nachtrag, 21. September: Bild.de hat die Klickstrecke komplett überarbeitet und dabei offenbar unsere Werte übernommen.

Außerdem gibt es diesen Hinweis:

Leider hat sich bei unserer ersten Berechnung der Fehlerteufel eingeschlichen, das tut uns sehr leid. Wir haben das geändert. Vielen Dank an die vielen Hinweisgeber!

*) 3. Nachtrag/Korrektur: Und jetzt haben wir auch eine ganz einfache Erklärung für die Werte von Bild.de: In der Pressemitteilung von “ECA International” findet sich eine Grafik, aus der Bild.de offenbar die Werte übernommen und diese dann falsch zugeordnet hatte. Die Legende der Grafik sagt nur “Wieviel teurer/billiger ist die Maß Bier auf dem Münchener”, was tatsächlich ziemlich verwirrend sein kann.

Wir hatten gestern dämlicherweise die Pressemitteilung von vor zwei Jahren zum selben Thema verlinkt, was die Abweichungen im Durchschnittspreis erklärt, die wir in der inzwischen durchgestrichenen Passage beschrieben haben. Entschuldigung!

Mit Dank an Tobias F.

Mitleid im Promillebereich

Sie haben es sicher mitbekommen: Eine bekannte deutsche Schauspielerin hat am Montag in einer Vorabendsendung des NDR das hingelegt, was Bild.de zunächst als “irren Auftritt in TV-Show” bezeichnet hatte:

[Sie] wirkt unkonzentriert, kichert wie ein Teenie. Statt auf Tietjens Fragen zu antworten, erzählt sie, was ihr gerade in den Sinn kommt.

Im Internet machen diese Szenen aus der NDR-Sendung gerade die Runde, werden mit hämischen Kommentaren bedacht.

Offenbar durfte auch ein zufällig in der Redaktion anwesender Drittklässler noch seine Einschätzung zur Situation abgeben:

Tietjen moderierte die unangenehme Situation einfach weg. Manch anderer hätte vermutlich schmunzeln müssen (der Zuschauer hat!). Was ja aber nicht nett gewesen wäre dem Gast gegenüber.

Dann zeigte sich, dass der “kuriose TV-Moment” (Bild.de) offenbar einen ernsten Hintergrund hatte: Der Ehemann und Manager der Schauspielerin wurde zunächst mir den Worten zitiert, seine Frau habe ein “schweres gesundheitliches Problem, was wir jetzt angehen werden”, was er später konkretisierte zu: “Meine Frau hat ohne Frage ein Alkoholproblem”.

Anders als in anderen Fällen, wo eine offensichtliche Suchterkrankung schon mal als Steilvorlage für miese Namenswitze taugte, reagierten “Bild” und Bild.de diesmal beinahe einfühlsam: In der heutigen Printausgabe wird der Fall der Schauspielerin beispielsweise genutzt, um darüber aufzuklären, was eigentlich so ein Alkoholentzug ist, den die Frau jetzt anstrebt.

So ganz ohne Bösewicht kann ein Boluevardmedium so eine Geschichte natürlich nicht erzählen, aber Bild.de hatte zum Glück schnell einen gefunden:

Sie lallt live im TV, ist angetrunken, stammelt, giggelt, kichert – am Montagabend in der Sendung “DAS!”. Mittlerweile ist klar: Die Schauspielerin hat ein Alkoholproblem, braucht dringend Hilfe.

Hätte der NDR [die Frau] nicht schützen, den peinlichen Lall-Auftritt verhindern müssen?

Dieser Ansicht ist offenbar auch ”Bild”-Kolumnistin und Society-Expertin Christiane Hoffmann, die heute auf Bild.de eine Art “Post von Hoffmann” an die Schauspielerin schreibt:

[I]ch habe Dich leider auch bei “DAS!” im NDR gesehen. Ich musste das nach 60 Sekunden ausmachen. Ich habe mich geschämt. Hätte Dir am liebsten eine schallende Ohrfeige gegeben – und war unendlich traurig, dich so sehen zu müssen.

Schämen wirst Du dich, musst Du aber nicht.

Schämen muss sich der TV-Verantwortliche beim NDR, der hundertprozentig ein erfahrener Profi ist und genau abschätzen konnte, was passieren würde, als er Deine Alkohol-Fahne roch und Dein Lallen hörte, als Du im Studio aufgetaucht bist.

Er hörte Dich kichern wie ein dummes Kind, aber das Klingeln der Quote war lauter. Er hätte NEIN sagen MÜSSEN. Die Entschuldigung ist so easy: Magen-Darm, unser Talkgast kann leider nicht. Dann Anruf beim Management – und raus mit der Wahrheit! Macht was, ihr geht’s scheiße…

Nein, ist nicht passiert. Rein ins offene Messer – und die Klinge noch mal umgedreht.

Nee, zeig doch mal, wie toll du zeichnen kannst… “Wir schenken gleich nach – natürlich mit Wasser…”, schmunzelte Bettina Tietjen. Rasend komisch fand sie das. Ein Brüller, super. Eine öffentlich-rechtliche Hinrichtung.

Vielleicht wird Christiane Hoffmann überrascht sein, in welcher Aufmachung ihr öffentlicher Brief an die “liebe” Schauspielerin auf Bild.de erschienen ist: Eingebettet in den Text sind eine Klickstrecke, die vier Standbilder aus der kritisierten TV-Sendung zeigt, und ein Video vom Mittwoch, in dem sowohl Standbilder aus der Sendung zu sehen sind als auch Videoaufnahmen, in denen die Schauspielerin gegenüber Bild.de zunächst von einer Fischvergiftung gesprochen hatte — alles kommentiert von einer Off-Sprecherin, die Sätze wie “jetzt ist es raus: [die Schauspielerin] hat ein Alkoholproblem” so vorliest, als wolle sie ganz nebenbei noch einen Preis für den süffisantesten Textvortrag in einem Boulevardmagazin gewinnen.

Wahrscheinlich wird Christiane Hoffmann aber nicht überrascht sein. Immerhin arbeitet sie schon seit vielen Jahren für “Bild”.

Mit Dank an Marco S. und Chrissi.

Kein Flugsteig ist eine Insel

Genauso wie es bei der Übersetzung englischsprachiger Größenordnungen jenseits der Millionen häufig zu Fehlern kommt, geht auch bei der Umrechnung englischsprachiger Flächenmaße regelmäßig etwas schief.

Erst letzte Woche schrieb Bild.de über das Haus, das die sogenannte “Octomom” gekauft bezogen hatte:

Wie “tmz” berichtet, hat ihre neue Bleibe in Palmdale fünf Zimmer, drei Bäder, eine Riesengarage für drei Autos und einem Riesengarten (13000 Quadratmeter).

Dabei hatte “TMZ” von einem “14,000 sq. ft. back yard” geschrieben, also einem Garten von 14.000 Quadratfuß oder 1.300 Quadratmetern.

Es braucht aber nicht mal zwingend fremde Sprachen und Maßeinheiten, um sich bei Flächen zu vertun, wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” beweist, die heute über den neuen Flugsteig A-Plus des Frankfurter Flughafens schreibt:

185400 Quadratmeter Fläche sind hinzugekommen – das entspricht der Größe Fehmarns.

Die Ostseeinsel Fehmarn allerdings ist 185,5 Quadratkilometer groß, was 185.500.000 Quadratmetern entspricht — also rund tausendmal dem Flugsteig A-Plus.

Seit gestern Nacht weisen zwei Kommentare auf diesen Rechenfehler hin. Bisher erfolglos.

Mit Dank an Manuel L. und Sebastian.

Nachtrag, 14.13 Uhr: FAZ.net hat sich transparent korrigiert:

Im Originaltext ist uns ein Umrechnungsfehler unterlaufen. Die Fläche des neuen Flugsteigs entspricht, anders als zuerst vermerkt, nicht Größe Fehmarns (siehe Leserbriefe).

Keinoscarhase

Man tut sicher keinem der Beteiligten Unrecht, wenn man Til Schweiger als guten Freund von “Bild” bezeichnet. Er ist so etwas wie die männliche, schauspielende Vicky Leandros mit gewöhnungsbedürftigerer Stimme.

Heute nun übertrug Bild.de gar die Deutschlandpremiere von Schweigers neuestem Film “Schutzengel” im Livestream.

Im Begleittext schreibt Bild.de:

“Schutzengel” ist unter den Bewerbern für den besten nicht-englischsprachigen Film für den Oscar 2013.

Das Action-Drama startet offiziell am 27. September in den deutschen Kinos. Dann wird auch klar sein, ob der Film im Februar bei der Oscar-Verleihung in Los Angeles vertreten sein wird.

Dabei ist jetzt schon klar, dass er es nicht sein wird: Zwar werden die fünf Nominierungen erst im Januar bekanntgegeben, aber schon Ende August entschied eine unabhängige Fachjury, dass der Film “Barbara” von Christian Petzold der deutsche Vorschlag für den besten nicht-englischsprachigen Film ist.

Darüber hatte sogar Bild.de berichtet.

Der Stelzbock als Gärtner

Wenn Sie sich am Wochenende länger als vier Sekunden im Internet bewegt haben, werden Sie um diese Nachricht nicht herumgekommen sein: Eine französisches Magazin hat Oben-ohne-Fotos der britischen Herzogin und Prinzen-Gemahlin Catherine veröffentlicht.

Gut, es ist nicht das erste Mal, dass unscharfe Nacktfotos irgendeiner Berühmtheit auftauchen. Neu ist allerdings die Art, wie Bild.de mit solchen Fotos umgeht:

Französisches Magazin zeigt Kate oben ohne!

Zugegeben: Was die Leute von Bild.de wirklich dazu bewogen hat, die nackten Brüste zu entfernen, wissen wir nicht. Vielleicht war es ja juristische Vorsicht, weil die Paparazzi-Fotos nicht auf öffentlichem, sondern auf privatem Gelände entstanden sind. Vielleicht hat sich “Bild”-Textchef Alexander von Schönburg mit seiner Ansicht durchsetzen können, dass “Royals” mehr Respekt verdient hätten. Vielleicht waren die Fotos so kurz nach der ersten Veröffentlichung auch schlichtweg zu teuer.

Dass die Entscheidung aber grundsätzlich irgendetwas mit Anstand, Diskretion oder Respekt zu tun hatte, ist unwahrscheinlich. Sehr, sehr unwahrscheinlich.

Dafür sind “Bild” und Bild.de viel zu verhaltensauffällig:

“Bild“, 26. Juli 2012:Pixie Geldof hat die Nippel schön!

Bild.de, 25. Juli 2011:

WunderBARe Ausblicke!

Dabei müssen es nicht mal vollständig  enthüllte Brüste sein, damit die Leute von Bild.de sofort mit feuchten Fingern einen Artikel samt Bildergalerie zusammenbasteln. Dafür reicht schon eine versehentlich entblößte Viertel-Brustwarze:

Emma Watson und die Busen-Panne

Oder ein Zipfel Unterwäsche:

Diese Moderatorin ist spitze

Selbst Sportlerinnen, die sich im Eifer des Gefechts unabsichtlich entkleiden, sind Bild.de normalerweise ganze Klickstrecken wert:

Die sexy Blitzer des Sports

Und überhaupt: Sobald irgendwo auf der Welt auch nur ein halber Zentimeter von der Brust oder der Unterwäsche einer halbwegs prominenten Frau abgelichtet wird, ist Bild.de gleich mit einem eigenen Artikel zur Stelle:

1. März 2006:

Busen-Blitzer bei Tottis Blasi!

2. März 2006:

Lindsay Lohan lüpft ihre Lustwarze...

28. Dezember 2006:

Die schönsten Busenblitzer 2006

9. Mai 2008:

Bai Ling lässt mal wieder blitzen

18. Juni 2008:
Kate total durchsichtig in Istanbul

19. September 2008:

Busenblitzer im Taxi

15. Oktober 2008:

Der totale Durchblick bei Pam Anderson

24. Oktober 2008:

Luca Tonis schöne Marta: Busenblitzer!

30. Oktober 2008:

Nippelalarm! Diese Stars lassen blitzen

22. November 2008:

Busenblitzer am Set von "Beverly Hills, 90210"!

22. Januar 2009:
Die schärfsten Busen-Blitzer des Sports

20. Februar 2009:

Hamiltons Pussycat: Plötzlich blitzt der Busen...

17. März 2009:
FKKate Moss lässt den Busen blitzen

3. Juni 2009:

Busenblitzer in Drehbpause

20. Juni 2009:

Bei Lily Allen blitzt es - schon wieder!

8. Juli 2009:

Neuer Busenblitzer von Bai Ling

19. Juli 2009:

Lady Gaga zeigt's allen

20. Juli 2009:

Diese Ladys lassen tief blicken

21. Juli 2009:

Jetzt blitzt's auch bei den Russinnen

18. August 2009:

Die besten Busen-Blitzer im TV

8. September 2009:

Der Busenblitzer von Berlin

15. Oktober 2009:

Freie Sicht auf Slip oder Busen

2. November 2009:

BH-Panne bei Jeanette Biedermann

19. November 2009:

Busenblitzer bei Film-Premiere!

15. Dezember 2009:

Da wird's uns ganz warm ums Herz

1. Januar 2010:

Pamela Anderson: Mit Busenblitzer ins neue Jahr

25. März 2010:

Auch Kate Moss hat sexy Durchblick

29. Dezember 2010:

Die schönsten Busen-Blitzer des Jahres

13. April 2011:

Beim Salsa tanzt Liliana der Busen aus dem Kleid

24. Mai 2011:

Hier geht Lindsay Lohans Busen baden!

2. Juli 2011:

La Dolce Vita! Geris Busen macht sich fei (sic!)

18. August 2011:

Freche kleine Knospen

5. September 2011:

Gwyneth Paltrow mag's gern luftig

2. Oktober 2011:

Hier lässt Maite Kelly ihren Schlüpfer blitzen

30. Dezember 2011:

Rihanna (fast) barbusig auf Barbados

7. März 2012:

Fanfoto mit Busen-Blitzer!

5. April 2012:

Heidiwitzka, was blitzt da!

Doch niemand könnte dieses gespaltene Verhältnis zu Promibrüsten schöner zusammenfassen als Bild.de es am Freitag selbst getan hat:

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Mond ist nicht ihr Hobby (2)

Vor rund drei Wochen starb Neil Armstrong, der erste Mensch auf dem Mond.

Seine Familie ließ sich auf der Website der NASA mit den Worten zitieren:

For those who may ask what they can do to honor Neil, we have a simple request. Honor his example of service, accomplishment and modesty, and the next time you walk outside on a clear night and see the moon smiling down at you, think of Neil Armstrong and give him a wink.

“Bild” übersetzte das mit:

“Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunter strahlt, denkt an Neil
 Armstrong und winkt ihm zu.”

Das war falsch, denn “give him a wink” heißt: “zwinkert ihm zu”.

Wir hatten das damals aufgeschrieben, als Bild.de den Fehler schon heimlich korrigiert hatte.

Am Freitag nun wurde Armstrong mit militärischen Ehren auf dem Atlantik bestattet. Bild.de berichtet groß darüber.

Der Artikel endet mit diesem Absatz:

Auf der Nasa-Internetseite veröffentlichten die Angehörigen eine Botschaft: “Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunterstrahlt, denkt an Neil
 Armstrong und winkt ihm zu.”

Mit Dank an Pascal.

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