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Der “Junta-Kumpel” und andere Rügen

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.

Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.

Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.

Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).

Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.

Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.

Neues aus Lampukistan

Der Parkplatz der Uni Siegen gehört nicht unbedingt zu den allerspektakulärsten Orten der Republik. Dennoch erfährt er momentan eine ganze Menge Aufmerksamkeit.

Der Grund dafür ist ein Foto, das eine Studentin vor ein paar Tagen bei Facebook hochgeladen hat. Zu sehen sind drei Autos, die derart dicht nebeneinander stehen, dass das Mittlere nur noch über den Kofferraum erreichbar ist. Wessen Schuld diese nicht ganz einfache Parksituation war, sei mal dahingestellt.

Das Foto wurde jedenfalls zum viralen und medialen Hit, etliche Kommentatoren machten sich über die Szenerie lustig und bastelten allerlei Fotomontagen daraus. Unter anderem diese hier:Screenshot: Bild.de

Bild.de schreibt dazu:

Die Flut an kuriosen Fotomontagen reißt nicht ab: Auf einer grüßt Papst Benedikt den geschickten Golf-Fahrer, auf einer weiteren berichtet RTL-Reporterin Antonia Rados aus dem “Krisengebiet”

Nur leider ist das nicht die echte Antonia Rados, sondern die von “Switch Reloaded”.

Aber es ist ja nicht das erste Mal, dass sich Bild.de so blöd anstellt.

Mit Dank an Matthias M.

Mein lieber Frau Gesangsverein

Ein Shitstorm ist für die, die drinstehen, keine angenehme Sache. Doch wenn sie zu Unrecht drinstehen, wird es besonders beschissen.

Die Uni Leipzig muss sich derzeit viele Vorwürfe gefallen lassen. Der Stammtisch ist entsetzt, die Feuilleton-Chefs genauso, die sozialen Netwerke schreien auf. Und das alles wegen einer ziemlich banalen Entscheidung.

Rektorin, Dozentinnen, Wissenschaftlerinnen – da, wo früher in der Grundordnung der Universität Leipzig die sogenannte Schrägstrich-Variante genutzt wurde, also etwa Professor/Professorin, steht künftig ausschließlich die weibliche Personenbezeichnung. Eine Fußnote ergänzt, dass diese feminine Bezeichnung sowohl für Personen männlichen als auch weiblichen Geschlechts gilt.

Bevor es jetzt zu Missverständnissen kommt, wollen wir das mal kurz erklären.

Der erweiterte Senat der Uni Leipzig hat in seiner Sitzung unter anderem über die Grundordnung, also die Verfassung der Hochschule diskutiert. Dabei ging es auch um die Frage, wie man die Personen bezeichnen soll, die in diesem Dokument vorkommen.

Bisher hatte die Uni die Schrägstrich-Variante genutzt. Das sah dann so aus:

Die Vertreter/innen der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen im Fakultätsrat, die Dekane/Dekaninnen, Prodekane/Prodekaninnen und Studiendekane/Studiendekaninnen sowie die Gleichstellungsbeauftragten werden für eine dreijährige Amtszeit gewählt.

Statt “Vertreter/innen” könnte die Uni auch “Vertreter_innen” schreiben. Oder “VertreterInnen”. Oder “Vertreter/Vertreterinnen”. Oder “Vertreterinnen und Vertreter”. Sie könnte auch — wie es bisher jahrzehntelang üblich war — einfach nur “Vertreter” schreiben und in einer Fußnote klären, dass damit auch Frauen gemeint sind.

Sie könnte aber auch — und damit kommen wir zur neuen Variante an der Uni Leipzig — einfach nur “Vertreterinnen” schreiben und in einer Fußnote klären, dass Männer damit auch gemeint sind.

In der Grundordnung – und zwar nur in diesem Dokument – sollen künftig also ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen benutzt werden. Dies sei eine “spontane Entscheidung ohne politische Ziele” gewesen, sagte der Professor, der die Variante vorgeschlagen hatte.

So viel zum Kern der Geschichte.

Nachzulesen war das alles erstmals in einem Artikel der Universitätszeitung “duz”:

Geschlechtergerechtigkeit - Uni Leipzig verweiblicht ihre Grundordnung - Nach 600 Jahren Männerdominanz setzt sich die Uni Leipzig auf feminine Personenbezeichnungen. Die Schrägstrich-Variante "Professor/Professorin" ist Geschichte. Ein Novum in Deutschland.

Der Artikel erschien am 31. Mai, danach geschah ein paar Tage lang erst mal gar nichts. Kaum jemand nahm Notiz von den Neuigkeiten aus Leipzig.

Bis der “UniSpiegel” kam. Der übernahm den Text zu Beginn der Woche. Und “Spiegel Online” verpasste ihm gleich mal eine knackigere Überschrift:

Sprachreform an der Uni Leipzig: Guten Tag, Herr Professorin

Fatalerweise hat sich der Erfinder dieser Schlagzeile den Artikel nicht richtig durchgelesen. Denn sie hat rein gar nichts mehr mit der eigentlichen Nachricht zu tun. Geschweige denn mit der Wahrheit.

Der Teaser macht es nicht gerade besser:

Das ist ein Novum in Deutschland: Nach 600 Jahren Männerdominanz schwenkt die Uni Leipzig radikal um und setzt nur noch auf weibliche Bezeichnungen: Der Titel “Professorin” gilt künftig auch für Männer. “Jetzt läuft das mal andersrum”, freut sich eine Befürworterin im Hochschulmagazin “duz”.

Der “UniSpiegel” erweckt in der Überschrift und im Teaser den Eindruck, als müssten die Studierenden künftig auch die männlichen Professoren als “Professorin” ansprechen.

Doch das größte Problem ist: Einige haben diesen Unfug tatsächlich geglaubt.

Bild.de, 4. Juni:

Irsinn an der Uni Leipzig - Ab heute sagt man: "Herr Professorin"
Dass die Männer an den Universitäten dominieren, das war einmal. In Leipzig denkt man jetzt völlig neu: An der Uni heißen jetzt auch die Männer “Professorin”.

Bild.de, 5. Juni:

Gleichberechtigungs-Irrsinn in Leipzig - An der Uni heißen alle Dozenten jetzt Herr ProfessorinEs klingt wie ein Kalauer aus der Emanzen-Ecke: Ab sofort heißen männliche Dozenten an der Uni Leipzig nicht mehr “Herr Professor”, sondern “Herr Professorin”.
Mehr noch: Die neue weibliche Personenbezeichnung soll von nun grundsätzlich an der Uni verwendet und sogar im Statut der 600 Jahre alten Alma Mater festgeschrieben werden.

Bild.de, 5. Juni:

Jörg Junhold an der Uni-Leipzig - Zoo-Chef wird ProfessorinJörg Junhold übernimmt eine Honorarprofessur an der Uni Leipzig. Eine neue Regel an der Uni legt fest, dass künftig alle Dozenten mit Herr Professorin angesprochen werden – also auch Junhold. […] Die Bezeichnung Professorin ist künftig an der Leipziger Uni vorgeschrieben, unabhängig vom Geschlecht.

Berliner Kurier, 4. Juni:

Bald heißt es also Herr Doktorin, Herr Professorin etc. Und das ist gut und richtig – endlich Schluss mit plumper männlicher Dominanz.

Focus.de, 5. Juni:

Feminisierte Sprachreform - An der Uni Leipzig heißen nun auch Herren ProfessorinHerr Professorin? Ja, Herr Professorin, sollen Studenten der Uni Leipzig ihre männlichen Hochschullehrer künftig nennen.

rtl.de, 4. Juni:

"Guten Tag, Herr Professorin!": Gender-Wahn an der Uni LeipzigAlle männlichen Professoren sind jetzt Professorinnen. Der Rektor wird zur Rektorin – zumindest an der Universität Leipzig. Hier werden die männlichen Kollegen künftig mit weiblichen Titeln angeredet, auch in offiziellen Schreiben.

Berliner Zeitung, 4. Juni:

Sprachreform Uni leipzig - Hallo, Herr Professorin!
Mit einer kleinen Begriffsreform will die Universität Leipzig als erste in Deutschland umständliche sprachliche Gleichstellungsversuche beenden. In Texten künftig soll es nur noch eine Form geben: Professorin.

Heute.at, 5. Juni:

Gleichberechtigung - "Herr Professorin": 1. Uni schafft männliche Titel abKein Scherz! Die Universität in Leipzig (D) orderte jetzt an, außschließlich weibliche Bezeichnungen zu verwenden. Mit dem Wort “Professorin” sind künftig auch Männer gemeint.

Süddeutsche.de, 6. Juni:

Ein Sprachstreit ist entbrannt, seit an der Uni Leipzig männliche Dozenten mit “Herr Professorin” tituliert werden.

Die Welt, 7. Juni:

Sprachstreit - Herr Professorin, was denken Sie sich dabei?An der Uni Leipzig werden männliche Dozenten jetzt als “Herr Professorin” bezeichnet. Problematisch ist daran nicht die falsche Grammatik, sondern das Sprach-Opfer im Namen des Feminismus.

All diese Journalisten und Kommentatoren waren also entweder zu faul, den ganzen Artikel zu lesen — oder sie haben ihn einfach nicht verstanden.

Doch selbst solche Medien, die die Entscheidung der Uni korrekt wiedergegeben haben, konnten sich nicht von dieser bescheuerten Formulierung lösen:

Kleinezeitung.at, 4. Juni:

"Herr Professorin" eckt an

“Süddeutsche Zeitung”, 5. Juni:

feminin12

Berliner Kurier, 5. Juni:

"Herr Professorin" - Leipziger Universität macht alle Männer zu Frauen

BR.de, 5. Juni:

Uni Leipzig wird weiblich - Respekt, Herr Professorin!

“Spiegel Online”, 5. Juni:

Sprachreform: Uni Leipzig verteidigt Herr Professorin

Tagesspiegel.de, 4. Juni:

Uni Leipzig schafft die männliche Schreibweise ab - Hallo, Herr Professorin!

Tagesspiegel.de, 5. Juni:

Gender-Debatte an der Uni Leipzig - Auch die FU Berlin erwägt den "Herrn Professorin"

Derwesten.de, 7. Juni:

Bildung - "Herr Professorin" - Nicht in Essen

Genau. Nicht in Essen, nicht in Leipzig, nicht in Sonstwo. “Herr Professorin” gibt es nicht und wird es auch nicht geben! Ein für allemal: Diese Ansprache ist nichts weiter als eine Erfindung von “Spiegel Online”.

Dennoch entwickelte sich vergangene Woche eine hitzige Debatte, die zu großen Teilen auf diesem Trugschluss basierte. Viele Kommentatoren ereiferten sich über die (nie dagewesenen!) Pläne, “alle Fachkräfte nur noch als Frauen” anzusprechen, in sozialen Netzwerken forderten Tausende den Rücktritt der Uni-Rektorin.

Selbst der Dekan der Juristenfakultät ließ in einer Erklärung (PDF) verkünden:

Wir missbilligen den Beschluss des Senats. Wir werden ihm nicht folgen. Kein männlicher Student der Juristenfakultät Leipzig muss damit rechnen, als “Studentin” angesprochen zu werden.

Ähm, ja.

Natürlich darf man die Entscheidung der Uni kritisieren. Aber dann sollte man doch bitteschön bei den Fakten bleiben.

Die Uni sah sich jedenfalls gezwungen, eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Darin heißt es, bei der “umfangreichen Berichterstattung zur neuen Grundordnung der Universität” sei “ein klares Missverständnis zu Tage getreten”. Die Rektorin schreibt:

“Da wird von vielen ein Missverständnis gesät, als ob die neue Grundordnung so furchtbar viel verändern würde. Zur Klarstellung möchte ich sagen, dass diese Neuerung auf den Alltag an der Universität und auf den universitären Sprachgebrauch keinerlei Auswirkungen haben wird.”

Doch das Märchen vom deutschen “Herrn Professorin” wird inzwischen sogar schon im Ausland erzählt.

Mit Dank an Simon, Thomas D. und Benjamin M.

Zu Gaffern gemacht

Nach all den schlimmen Hochwasser-Nachrichten der letzten Tage wollte “Bild” am Donnerstag auch mal eine positive Seite der “Jahrhundertflut” zeigen. Im Grunde ist es also eine ganz schöne Geschichte, die das Blatt da veröffentlicht hat:

SCHIPPEN, SCHLEPPEN, SCHRUBBEN - Tausende packen freiwillig bei der Jahrhundertflut an

Es ist eine Welle der Solidarität, Deutschland krempelt die Ärmel hoch! So schlimm die Jahrhundertflut über den Osten und Süden hereinbrach, so groß ist die Hilfsbereitschaft! Zehntausende Freiwillige schippen, schleppen, schrubben!

Doch die Skandal-Spürnasen von “Bild” haben selbst inmitten all der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe noch etwas gefunden, über das sie sich empören können:

Andere gaffen nur! - Gaffer betrachten das Hochwasser! Psychologe Thiel:

Oder nochmal in der Online-Variante:

Andere gaffen nur! - Gaffer betrachten das Hochwasser! Psychologe Thiel:

“Bild” schwingt also voller Entsetzen die Moralkeule — und haut sie, was der Leser dann allerdings nicht mehr mitbekommt, mit Schmackes ins Leere.

Denn im System des dpa-Bildfunks trägt das Foto folgende Beschreibung:

Sonniges Wetter in Düsseldorf
02.06.2013 16:45:19
Bei strahlendem Sonnenschein und Temperaturen um die 20 Grad sitzen am 02.06.2013 in Düsseldorf-Wittlaer (Nordrhein-Westfalen) Ausflügler auf Stühlen auf dem Rheindeich in einem Biergarten. Foto: Horst Ossinger/dpa

Das, was die “Gaffer” in den Gartenstühlen “betrachten”, sind also keine Katastrophenszenen – sondern Schiffe.

Mit Dank an Bernd W. und Mo.

Nachtrag, 10. Juni: “Bild” hat heute eine Berichtigung abgedruckt:

Berichtigung - In der Ausgabe vom 6. Juni berichteten wir mit einem Foto von Flut-Gaffern. Dabei ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Auf dem Foto sind keine Schaulustigen zu sehen, sondern Ausflügler am Rhein. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Panther-Parolen

Die Leute von “Bild” mögen die Leute von Blockupy offenbar nicht besonders. Zumindest gibt sich das Blatt seit Tagen redlich Mühe, die Protest-Bewegung in Verruf zu bringen. Nachdem “Bild” mit kräftiger Unterstützung des hessischen Verkehrsministers zunächst versucht hatte, dem linkspolitischen Bündnis irgendeinen Nazi-Skandal anzuhängen (BILDblog berichtete), legt Bild.de jetzt nach.

In einem Text über die “Blockupy-Sitzenbleiber” (hihi) fassen die Reporter zusammen, was am vergangenen Freitag in der Frankfurter Innenstadt passiert ist. Der Artikel endet so:

Und die Flughafen-Protestler trollen sich wieder Richtung Bahnhof. Mit der Parole: “Heute ist nicht alle Tage…” Der Paulchen-Panther-Spruch, den die Nazi-Mörder vom NSU für ihr widerliches Bekenner-Video nutzten …

Das ist um so viele Ecken gedacht, dass das Kreuz Haken schlägt.

Mit Dank an Teresa M.

Falsches Topmodel gewählt (2)

Wahrsager auf Rummelplätzen, die Wettervorhersage im Fernsehen, Fußballtipprunden im Kollegenkreis — die Welt ist voller deutlicher Hinweise, warum man gut beraten ist, nicht über Ereignisse zu reden, die erst noch eintreten werden.

Dennoch sind Journalisten manchmal nicht davon abzuhalten, darüber zu schreiben, wie die Welt aussehen könnte oder müsste: 2011 hatte “Bild” den falschen Sieger von “Deutschland sucht den Superstar” vorausgesagt, kurz darauf vertat sich die “B.Z.” bei der Prognose der Siegerin von “Germany’s Next Topmodel”.

Gestern Abend lehnte sich dann Bild.de aus dem Fenster:

DER KLUM-CODE:
Warum Luise heute Heidis "Topmodel" werden muss

Im Artikel stand dann aber doch nur, warum Luise die Siegerin sein “könnte” — mit der gleichen Hingabe und “Logik” vorgetragen, mit der Analysten den Ausgang von Wahlen und Fußballfans den von Spielen bereits im Vorfeld erklären können.

Zum Beispiel so:

BILD.de meint: Nachdem sich 2011 und 2012 Blondinen durchgesetzt haben, ist es wieder an der Zeit für eine brünette Schönheit.

Immerhin damit lag Bild.de richtig — denn gewonnen hat am Ende die ebenfalls brünette Kandidatin Lovelyn. Luise wurde Dritte.

Mit Dank an Bernhard W.

Justin Timberlakes größtes Geheimnis

Auch wenn Sie kein Twitter-Nutzer sind, kommen Sie an dem Internetdienst kaum vorbei: Bei Fußballübertragungen im Fernsehen lesen die Moderatoren vor, was dieser oder jener User über das Spiel geschrieben habe, und Medien wie Bild.de geben sich größte Mühe, möglichst viel von dem zu dokumentieren, was täglich auf Twitter los ist.

Zum Beispiel jetzt, als Justin Timberlake im Weißen Haus zu Gast war:

Was macht R&B-Superstar Justin Timberlake (32), wenn er zu Gast bei Barack Obama (51) ist? Handyvergleich! Ein Fotograf hielt fest, wie der Sänger dem US-Präsidenten etwas auf seinem Smartphone zeigte. Obama fand das offenbar so cool, dass er es jetzt mit seinen 32 Millionen Twitter-Followern teilte.

Auf-re-gend! Wird aber noch besser:

Der Sänger freute sich mächtig über die große Ehre, auf einem Foto mit dem Präsidenten zu sein. Er kommentierte das Bild bei Twitter: “Was auf Justin Timberlakes Handy drauf ist, könnte sehr gut das größte Geheimnis im Weißen Haus sein.”

Diese Behauptung widerlegen die Internet-Experten von Bild.de gleich selbst, indem sie den angeblichen Dialog zwischen Obama und Timberlake in den Artikel eingebunden haben:

Denn, siehe da: Die Antwort kam vom Twitter-Account @JTfansite, einer … nun ja: Fansite, nicht von Justin Timberlake selbst. Der twittert unter dem verifizierten Account @jtimberlake und hat sich bisher noch nicht zu seinem Besuch im Weißen Haus geäußert.

Mit Dank an Martin R. und Christian W.

Nachtrag, 31. Mai, 14.15 Uhr: Bild.de hat den Artikel gerade überarbeitet und um diesen Hinweis ergänzt:

PS: Liebe Leser, ursprünglich haben wir an dieser Stelle berichtet, Justin Timberlake habe das Foto selbst kommentiert. Tatsächlich wurde der Kommentar von einem Fan-Account geschrieben, wie einige von Ihnen bemerkt und in der Community kritisiert haben. Vielen Dank dafür!

Der öffentliche Tod einer “Nymphomanin”

Anfang Dezember 2012 wurde eine 47-jährige Frau tot in ihrem Bett aufgefunden. Die Frau war nicht das, was man gemeinhin als “prominent” bezeichnet, Hinweise auf Fremdverschulden gab es keine — dennoch berichteten “Bild” und Bild.de groß über den Fall:

Wie starb Nymphomanin ***?

Ein bisschen prominent war die Frau laut “Bild” nämlich schon:

Sonnenbrille, Kette, tiefes Dekolleté – und ein verruchtes Lächeln: Wir sehen […] († 47), die Frau, die im Frühjahr als “Nymphomanin von München” Schlagzeilen machte.

Damals schloss sie einen Discjockey (43) in ihrer Wohnung ein, wollte immer wieder Sex mit ihm – bis der Mann aus ihrem Bett auf den Balkon floh, die Polizei rief.

JETZT IST DIE FRAU TOT.

Ihr letzter Liebhaber (31, ein Nachbar) wachte am Freitag gegen 6.30 Uhr neben ihrem leblosen Körper auf.

Er versuchte noch Mund-zu-Mund-Beatmung, rief den Notarzt. Dieser konnte aber nichts mehr tun.

Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Doch wie starb […]? Kann Dauer-Sex die Ursache sein?

Ein Leser sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex, da sie massiv Opfer- und Persönlichkeitsrechte verletze, und beschwerte sich über Bild.de beim Deutschen Presserat. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Fotos der Frau.

Die Rechtsabteilung der BILD digital GmbH & Co. KG sah das wieder mal anders: Die Betroffene habe in den vergangenen Monaten häufig mit ihrer Nymphomanie für Aufstehen gesorgt und sei bundesweit Thema in den Medien gewesen. Sie sei erstmals aufgefallen, weil sie einen ihrer Liebhaber im April 2012 acht Mal zum Liebesakt getrieben habe, bis dieser auf den Balkon geflohen sei, um die Polizei zu rufen. Über den “ausgesprochen kuriosen Fall” hätten damals zahlreiche Medien berichtet, darunter auch “Bild”, die sich auf die entsprechende Pressemitteilung der Polizei bezogen habe. Obwohl die Redaktion auch damals im Besitz eines Fotos der Betroffenen gewesen sei, habe sie sich bewusst gegen eine Veröffentlichung dieses Fotos entschieden.

Das stimmt. Die Berichterstattung von “Bild” sah im April 2012 so aus:

Nymphomanin* lockte Discjockey in Sex-Falle

Die Zeitung hatte ihren Lesern damals sogar erklärt, was so eine “Nymphomanin” überhaupt ist:

* Bezeichnung für eine Frau mit übermäßigem Verlangen nach Geschlechtsverkehr

Danach habe sich noch ein weiterer Vorfall ereignet, über den wieder zahlreiche Medien aus der gesamten Republik berichtet hätten: Die Betroffene habe einen Mann eineinhalb Tage lang eingesperrt, ihm das Handy abgenommen und ihn zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auch hier habe “Bild” wieder bewusst auf die Veröffentlichung des Fotos verzichtet.

Erst als die Betroffene in Folge ihres Rauschmittelkonsums gestorben sei, hätten “Bild” und Bild.de das Foto nach sorgsamer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und dem öffentlichen lnteresse veröffentlicht.

Die Rechtsabteilung baute sich zu diesem Zweck ein argumentatives Perpetuum Mobile: Zum Zeitpunkt ihres Todes sei die Betroffene nämlich bereits durch ihre monatelange exzessive Sexsucht in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Aufgrund der aufsehenerregenden Vorgeschichte habe ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestanden, zu erfahren, was aus der Betroffenen geworden sei.

Die Frau sei auf dem Foto* aufgrund einer Sonnenbrille nicht für Außenstehende erkennbar, ihr Name sei immer abgekürzt worden. Im Text habe die Redaktion nicht abwertend berichtet, weil Drogenkonsum und Sexsucht mit einer Krankheit zu tun haben könnten.

Vielleicht nicht “abwertend”, aber so:

In der Bar, so berichtet ein Bekannter, trinken die beiden ein paar Bier, zwei Wodka und etwas Wein. Auch “weißes Zeug” sollen sie geschnupft haben.

Dann nimmt […] den Heizungsmonteur mit nach Hause. Doch anders als sonst geht es nicht gleich zur Sache. Stattdessen sitzen die beiden zusammen und reden – und plötzlich schläft die Blondine ein.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats sah in der Berichterstattung von Bild.de einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex.

Die Betroffene sei durch die Angaben zu ihrer Person und das Foto für einen großen Personenkreis erkennbar geworden. Für das Verständnis des Unfallgeschehens sei das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Über den Todesfall hätte daher nur in vollständig anonymisierter Form berichtet werden dürfen, da es sich weder um ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung gehandelt habe, noch besondere Begleitumstände vorgelegen hätten. Vielmehr habe die Redaktion über Ereignisse aus der lntimsphäre berichtet, deren Schutz von besonderer Bedeutung sei.

Einstimmig sprach der Ausschuss eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion darum, die Rüge “zeitnah zu veröffentlichen und in dem Online-Beitrag eine Anonymisierung vorzunehmen”.

Bild.de kam dieser Bitte nach, wies auf die Rüge hin und ersetzte den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der Verstorbenen an den meisten Stellen der Berichterstattung.

*) Übrigens haben auch die Münchener Boulevardzeitung “tz” und diverse ausländische Medien das Foto verwendet. Die “Daily Mail” gibt als Quelle “BILD-Zeitung/privat” an.

Bild.de gibt Hulk Hogan, was er braucht

Die meisten Unfälle passieren bekanntlich im Haushalt. Das hat nun offenbar auch Wrestling-Star Hulk Hogan am eigenen Körper erfahren müssen: Wie Bild.de unter Berufung auf eine kanadische Nachrichtenseite berichtet, musste Hogan am gestrigen Sonntag in Florida ins Krankenhaus, weil ihm ein Heizkörper (“radiator”) explodiert war.

Aber nicht nur das:

Und was macht so ein echter Haudegen, wenn seine Hand mit erdbeergroßen Brandblasen übersät ist? Na klar, er twittert Fotos davon, unterlegt mit lustigen Kommentaren. “Gerade ist ein Heizkörper in meiner Hand explodiert. Autsch.”, zwitscherte Hogan fröhlich noch aus dem Krankenhaus.

Später postete er sogar noch weitere Ekel-Fotos von seiner verbrannten Pfote und hielt seine Follower sogar darüber auf dem Laufenden, als ein Arzt ihn versorgte. Nachdem die Aufregung um das Sex-Tape mit der Ex-Frau seines ehemals besten Freundes so langsam abzuklingen scheint, braucht Hogan offenbar dringend Publicity.

Aber bitte zukünftig nicht mehr mit SOLCHEN Ekel-Fotos!

Die Empörung von Bild.de wäre ein klein wenig glaubwürdiger, wenn Bild.de diese “Ekel-Fotos” nicht direkt von Hogans Twitter-Account in den Artikel eingebunden hätte.

Mit Dank an Ronald F.

Sehen alle gleich aus (6)

Ein Mann mit einem rauschenden Vollbart? Klarer Fall:

Reinhold Messner (64), Extrem-Bergsteiger

Sehen alle gleich aus

Allerdings zeigt das Video nicht Reinhold Messner (der in Wahrheit auch 68 Jahre alt wäre) und auch nicht den Weihnachtsmann, sondern einen 51-jährigen Familienvater, der vor Gericht stand, weil er und seine Frau ihre Kinder lieber zuhause unterrichten statt in die Schule schicken wollten.

Inzwischen ist das Video mit der fehlerhaften Bauchbinde auch aus dem Artikel bei Bild.de verschwunden.

Mit Dank an Mathis und Gereon L.

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