Focus  

Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung

Seit mehr als zwei Wochen sitzt der Meteorologe und TV-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Zwei Wochen, die mit immer hilfloserer Berichterstattung gefüllt wurden, denn noch immer gibt es nichts Neues, worüber man schreiben könnte.

Außer vielleicht die Entscheidung des Kölner Landgerichts in der vergangenen Woche, das der Focus Magazin GmbH verbot, “Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren” zu veröffentlichen, so Kachelmanns Anwalt.

Der “Focus” hatte in seiner Ausgabe vom 29. März ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und zahlreiche Details aus den Aussagen der Frau wiedergegeben, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Noch am Veröffentlichungstag erwirkte Jörg Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift.

Höcker erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

Ermittlungsakten gehören nicht in die Öffentlichkeit, denn Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht geführt und nicht in den Medien. Derart verfrühte Spekulationen zum Tathergang und zur Schuldfrage können das Bild eines Beschuldigten in der Öffentlichkeit so massiv beeinträchtigen, dass auch ein späterer Freispruch diesen Makel nicht mehr ausräumen kann.

Eine verhängnisvoll Affäre.

Der “Focus” hat den Artikel, der im Inhaltsverzeichnis mit “Die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann sind schlimmer als bislang bekannt” beworben worden war, aus dem eigenen Online-Archiv und aus weiteren Archiven entfernt, doch die Details aus den Ermittlungsakten sind noch immer in Umlauf: Denn noch ehe das Heft am Kiosk lag, hatte der “Focus” schon mal vorab eine “Kurzfassung” veröffentlicht, die von anderen Medien dankbar aufgegriffen wurde. Und weil die einstweilige Verfügung nur für die Focus Magazin GmbH gilt, kann im Moment auch noch bei “Focus Online” stehen, was die Print-Kollegen in den Ermittlungsakten gefunden haben.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker erklärte uns gegenüber, dass seine Kanzlei zahlreiche Unterlassungserklärungen versandt habe, die von fast allen Medien unterschrieben worden seien. Und tatsächlich haben Webseiten wie Sueddeutsche.de oder general-anzeiger-bonn.de inzwischen ihre Artikel zum Thema offline genommen. Andere Onlinemedien gaben auf Anfrage an, noch keine Anwaltspost bekommen zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts Köln berichtete uns, dass weitere Verfahren von Jörg Kachelmann gegen verschiedene Medien anhängig seien.

Nachtrag, 8. April: Nach einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen “Focus Online” ist der Artikel auch dort offline genommen worden.

2. Nachtrag, 14. Mai: Auch nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung gegen den “Focus” aufrecht erhalten. Die Presse habe “aus gutem Grund” kein Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens — die Akten seien vielmehr durch das Strafgesetzbuch gegen unbefugte Preisgabe geschützt, wie Kachelmanns Anwalt aktuell vermeldet.

Wikileaks, Estland, BDZV

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wikileaks: Die Medien haben versagt”
(netzwertig.com, Peter Sennhauser)
Peter Sennhauser sieht das am Montag durch Wikileaks veröffentlichte Video als Blamage für die Mainstreammedien. “Entweder sie hatten das Video nicht – weil ihnen die Whistleblower nicht mehr trauen -, oder sie hatten es und veröffentlichten es nicht. Beides ist eine journalistische Bankrotterklärung.”

2. “US-Angriff als Video”
(blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
Bei der Tagesschau sind gemäss Kai Gniffke offenbar noch keine Strukturen da, um mit solchem Material jetzt schon umgehen zu können. “Ich bin mir sicher, dass die Zahl solcher Fälle in Zukunft zunehmen wird. Deshalb müssen wir intern Strukturen schaffen, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Material ermöglichen.”

3. “Estland: Sorge um Informantenschutz”
(sueddeutsche.de, Matthias Kolb)
Heute wird im estnischen Parlament abgestimmt, ob Journalisten Informanten schützen können: “Justizminister Rein Lang von der liberalen Reformpartei plant ein so genanntes Pressequellenschutzgesetz, um in 50 Ausnahmefällen vor Gericht die Identität der Quellen offen legen zu können. Wer sich weigert, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen oder mit 500 Tagessätzen.”

4. Interview mit Dieter Kassel
(dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen spricht mit Dieter Kassel, Moderator beim Deutschlandradio, über den Umgang mit den Hörern und dem daraus resultierenden Gewinn: “Natürlich gibt es welche, die nerven und manchmal bin ich auch erschreckt über gewisse Ansichten, aber alles in allem verleiht einem eine solche Sendung eine gewisse Bodenhaftung. Man merkt, dass die Dinge oft nicht so sind, wie man sie sich in Redaktionskonferenzen vorstellt.”

5. Interview mit Helmut Heinen
(stuttgarter-zeitung.de, Armin Käfer)
Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), sagt einerseits (zur Begrenzung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF): “Wir wollen keine neuen Gesetze.” Andererseits hält er “ein umfassendes Leistungsschutzrecht für erforderlich”.

6. “Sehr geehrte Frau Aigner!”
(fr-online.de, pb)
In einem von FR-online.de formulierten Brief antwortet Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Bundesministerin Ilse Aigner auf den offenen Brief, den sie ihm am Montag schickte. “Nach eingehender interner Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es uns einen feuchten Kehricht kümmert, ob Sie Ihr Profil löschen wollen oder nicht.”

Dramatik, Sex und George Clooney

Jeder Journalistenschüler weiß, was eine Nachricht zur Nachricht macht: Prominenz, Nähe, Gefühl, Sex, Fortschritt, Folgenschwere, Konflikt, Kampf, Dramatik, Kuriosität. Je mehr dieser Nachrichtenfaktoren in einer Meldung zu finden sind, desto mehr Leser interessieren sich dafür, Auflagen steigen, Klickzahlen schnellen in die Höhe.

Und so erschien es fast wie ein Sechser im Boulevard-Lotto, als die Nachricht bekannt wurde, dass am Karfreitag eine Frauenleiche in der Nähe von George Clooneys Villa am Comer See gefunden wurde. Am 4. April titelt der Schweizer “Blick” in seiner Online-Ausgabe:

Ihr wurde beim Sex die Kehle durchgeschnitten

Dicht gefolgt von der Redaktion von Bild.de, die sich die Recherche gleich spart und kurzerhand die “Blick”-Geschichte nacherzählt:

Beim Sex ermordet?  Wasserleiche vor George Clooneys Villa entdeckt

Allein — zu dem Zeitpunkt hatte sich die Hälfte der Nachrichtenfaktoren bereits in heiße Luft aufgelöst: Die Frau war identifiziert, die meisten Spekulationen von der Polizei widerlegt. Und George Clooney, dessen Villa laut italienischen Medien “weniger als einen Kilometer”, laut Blick.ch und Bild.de nur “wenige Meter” vom Fundort entfernt steht, hatte offensichtlich rein gar nichts mit dem Fall zu tun. Die Leiche war mehrere Tage von der Strömung des Sees getrieben worden. Wie kann man also die Prominenz in der Meldung halten?

Der “Blick” wählt diesen kreativen Weg:
Sie ist jung und schön. Langbeinig mit Model-Massen, der Busen chirurgisch vergrössert. Ein George Clooney-Typ. Doch vor dieser Schönen grauts dem Hollywood-Star.

Bild.de ist weniger kreativ, aber plakativer:
Schauspieler George Clooney: Noch ist unklar, ob er während des Leichenfundes in seiner Villa war

In Punkto “Sex” gibt sich die “Blick”-Autorin besser informiert als alle anderen: Sie zitiert einen anonymen Ermittler, wonach das Opfer vermutlich “beim Sex” getötet worden sei — in der Überschrift wird aus der Spekulation flugs ein Fakt gemacht. Der ist dazu noch sehr exklusiv: In der italienischen Presse findet sich kein Hinweis auf den Geschlechtsverkehr, aber immerhin ein Hinweis, dass die offizielle Obduktion noch gar nicht stattgefunden hatte, als die grausamen Details in der Schweizer Boulevardzeitung (und unter Berufung darauf auch bei Bild.de) zu lesen waren.

Ausriss: Bild.de

Weniger einfallsreich zeigen sich die Boulevard-Journalisten bei den Nachrichtenfaktoren Dramatik und Gefühl – denn was ist dramatischer und nahegehender als die Bilder einer echten Leiche? Dass die Fotos nur zu Fahndungszwecken veröffentlicht worden waren und nach der längst erfolgten Identifizierung nicht mehr verwendet werden sollten, interessiert – wie gewohnt – weder Blick.ch, noch Bild.de. Schließlich geht es um den Leser die Auflage.

Mit Dank an Carlotta R.

Schadensersatz für geklautes “Todes-Video”

Es war eine selbst für “Bild”-Verhältnisse außerordentliche Lügengeschichte.

Am 29. Juni 2007 machte das Blatt groß mit der Meldung auf, es sei ein Video “aufgetaucht”, das den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann zeige. (In Wahrheit waren das Video und sein Inhalt längst bekannt; auch “Bild” hatte schon darüber berichtet.) Die Aufnahmen würden “alle Spekulationen” beenden und beweisen, dass Möllemann Selbstmord begangen habe. (In Wahrheit hatte die Staatsanwaltschaft das Video bei ihren Ermittlungen vier Jahre zuvor ausgewertet und war trotzdem zu dem Ergebnis gekommen, weder Unfall noch Selbstmord seien auszuschließen.) Fast die gesamten deutschen Medien übernahmen zunächst die falschen Behauptungen von “Bild”.

Am nächsten Tag drehte “Bild” die Desinformationsschraube noch weiter. Aus dem Hinweis der Staatsanwaltschaft, dass das alles alt sei, machte sie einen Satz, der das Gegenteil suggeriert: “Auch die Staatsanwaltschaft Essen meldete sich zu Wort.” Und als sich der Videofilmer meldete, gegen die Veröffentlichung seiner Aufnahmen auf Bild.de protestierte und ankündigte, rechtliche Schritte gegen “Bild” zu prüfen, tat “Bild” mit einem Mal so, als stehe gar nicht fest, dass dieser Mann unbestritten Urheber der Aufnahmen ist.

Der Videofilmer hat tatsächlich geklagt, gegen Bild.de und den Fernsehsender N24, der die Aufnahmen von Bild.de kaufte und mehrmals in seinem Programm zeigte. Er fordert Schadensersatz, und um seinen Anspruch berechnen zu können, will er von N24 und Bild.de wissen, wieviel Geld sie an dem Tag, an dem sie sein Video widerrechtlich zeigten, durch Werbung erlöst haben. Diese Auskunft wollen Bild.de und N24 ihm nicht erteilen. Sie bestreiten, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Video und den Werbeeinnahmen gibt. Die Werbung sei lange vorher gebucht, und wenn dort nicht das Video gelaufen wäre, hätte man eine andere Nachricht präsentiert. Bild.de, das sich darauf berief, von jemandem die Exklusiv-Rechte an dem Video gekauft zu haben, bezweifelte zudem die Urheberschaft des Klägers — obwohl die “Bild”-Zeitung selbst ihn zuvor als den Videofilmer identifiziert hatte.

Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen Bild.de und N24 und urteilte:

“Die Beklagten haben das Recht des Klägers als Hersteller des Videofilms widerrechtlich und schuldhaft durch die unerlaubte Ausstrahlung verletzt. Sie sind dem Kläger deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht umfasst — je nach der Berechnungsart, die der Kläger wählt — die Herausgabe des Gewinns, den die Beklagten durch die Veröffentlichung erzielt haben. Um den Umfang dieses Gewinns berechnen zu können, benötigt der Kläger Angaben über die von den Beklagten am Tag der Veröffentlichung erzielten Werbeeinnahmen.”

Dass N24 und Bild.de statt des Films andere Nachrichten hätten senden können, hebe den Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und den erzielten Werbeeinnahmen nicht auf.

Bedrohungsszenarien, Ohrfeigen, Stadl

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bedrohungsszenarien: Der große Unernst”
(zeit.de, Thea Dorn)
Thea Dorn glaubt, der “global vernetzte Zuschauer des frühen 21.Jahrhunderts” habe “seinen Instinkt für die Realität verloren”: “Mit jedem Tag, an dem die Verhältnisse in seiner kleinen Welt stabil bleiben, erscheint dem Zuschauer der Katastrophenhorizont mehr und mehr als flirrender Bühnenprospekt.”

2. “CNN vs. Al Jazeera Landing Page”
(imgur.com, Screenshots, englisch)
Wie Nachrichten gewichtet werden bei CNN und bei Al Jazeera. Ein Vergleich zwischen den Online-Portalen der Newssender am 5. April.

3. “Der große Magazin-Reboot”
(praegnanz.de, Gerrit van Aaken)
Ein langer Text über die Chancen, die sich für Verlage mit dem iPad ergeben könnten. “Das freie, chaotische Web hat sich in der Vergangenheit stets gegen die aufgeräumten und kostenpflichtigen Walled Gardens duchgesetzt. Sollte es diesmal anders sein?”

4. “More Counterfeit Interviews”
(newyorker.com, Judith Thurman, englisch)
Sicher oder ziemlich sicher nicht vom italienischen Journalisten Tommaso Debenedetti interviewt wurden auch: Günter Grass, Herta Müller, Gore Vidal, Toni Morrison, E. L. Doctorow, Nadine Gordimer und Jean-Marie Gustave Le Clézio.

5. “Die Deutschen haben auch eine menschliche Seite”
(goethe.de)
Eine Befragung von drei Journalisten nach einem Journalistenaustausch. Munyao Mutinda aus Kenia: “Vor einiger Zeit hatten wir einen kritischen Bericht über die Frau des Präsidenten. Da tauchte die First Lady persönlich mit ihren Leibwächtern in unserer Redaktion auf. Sie setzte uns dort für mehrere Stunden fest und hielt uns einen Vortrag über Respekt. Einem Kollegen hat sie sogar eine Ohrfeige verpasst.”

6. “Stadlzeit 3”
(hermsfarm.de)
“Es ist schließlich etwas Schönes und Besonderes wenn man eine Heimoat hat. Aber hat das, ausser vielleicht Alf, nicht jeder?”

AFP, dpa  

Früher haben 138 % der Frauen geheiratet

Üben wir mit einem fiktiven Beispiel. Nehmen wir an, von zehn Journalisten versteht einer was von Statistik. Dann besucht einer von den anderen erfolgreich einen Kurs “Statistik für Journalisten”. Damit verdoppelt sich die Zahl der Journalisten, die was von Statistik verstehen. Aber es halbiert sich nicht die Zahl der Journalisten, die nichts von Statistik verstehen.

Klar?

Gut, dann schauen wir uns jetzt die Statistikfähigkeiten von Journalisten in der Praxis an. Die “Welt am Sonntag” ist heute mit einem großen, mehrseitigen “Ehe-Report” erschienen. Unter der Überschrift “Heiraten? Ja, bitte! Oder?” berichtet sie unter anderem über Prognosen des Bevölkerungsforschers Jürgen Dorbritz, wonach ein erheblicher Teil der heute 20-Jährigen nie heiraten wird. Als Werbemaßnahme hat die “Welt am Sonntag” einige Ergebnisse und Zitate bestürzter konservativer Politiker vorab an die Agenturen gegeben, und so meldet dpa unter Berufung auf die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf Dorbritz:

Gegenüber 1980 habe sich die Heiratswahrscheinlichkeit damit halbiert.

AFP echot:

Im Vergleich zu 1980 habe sich die Heiratswahrscheinlichkeit damit halbiert.

Das wäre allerdings überraschend, denn die Wahrscheinlichkeit der heute 20-Jährigen, irgendwann mindestens einmal zu heiraten, liegt laut Dorbritz bei 69 Prozent (Frauen) und 62 Prozent (Männer). Demnach müsste die Heiratswahrscheinlichkeit 1980 bei weit über 100 Prozent gelegen haben, was schwer zu erklären, um nicht zu sagen: unmöglich wäre.

In Wahrheit hat sich nicht die Zahl derjenigen halbiert, die heiraten werden. Vielmehr hat sich bloß die Zahl derjenigen verdoppelt, die nicht heiraten werden.

Und dass diesen offenkundigen Fehler weder dpa gemerkt hat noch AFP noch sueddeutsche.de, wo man einen eigenen Remix aus mehreren Agenturen produziert hat, lässt unser Eingangsbeispiel noch optimistisch wirken.

Nachtrag, 5. April. Auf sueddeutsche.de ist plötzlich der ganze Artikel nicht mehr vorhanden. AFP hingegen hat die fehlerhafte Meldung heute Vormittag als “Feiertagswiederholung” einfach noch einmal gesendet.

Mit Dank an Matthias S.!

Bild  

Hinter Gittern

12 Tage sitzt der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann nun schon in Untersuchungshaft, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. “Bild” hat die Zeit genutzt, um detailliert über die Vorwürfe gegen ihn zu berichten, sein Privatleben von allen Seiten auszuleuchten, um über Einstellung des Verfahrens und Kachelmanns mögliche Strafe zu spekulieren, um eine Rasur zu deuten, um zu erklären, was Kachelmann im Gefängnis zu Essen bekommt und wie er sich die Zeit vertreibt.

Und gerade, als es möglich erschien, dass “Bild” angesichts der unverändert dünnen Nachrichtenlage so langsam aber sicher die Ideen für weitere Kachelmann-Aufmacher ausgehen könnte, überraschte die Zeitung gestern mit dieser massiven Titelgeschichte:

Ausrisse: "Bild"

Auch ohne den Schweizer Kachelmann mitzuzählen, hat “Bild” genug Prominente (bzw. Menschen, die auch vorher schon mal in “Bild” erwähnt wurden) gefunden, um die 50 voll zu machen. Einzige Voraussetzung dabei war wirklich, dass die jeweilige Person mal mindestens “einige Stunden” (Fotomodell Veruschka von Lehndorff) hinter irgendwelchen Gittern verbracht hat.

Alles weitere war relativ egal:

BILD hat 50 Prominente mit Knasterfahrung gefunden. Einige saßen zu Recht im Gefängnis, andere unschuldig.

Und bei manch einem war’s einfach nur eine verzeihliche Jugendsünde…

Und so prangt das Foto des TV-Moderators Eduard Zimmermann, der wegen angeblicher Spionage vier Jahre im berüchtigten DDR-Gefängnis von Bautzen saß, fast direkt neben dem des früheren DDR-Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz, der wegen Totschlags an vier DDR-Flüchtlingen verurteilt wurde.

Der Schauspieler Günther Kaufmann, der nach einem falschen Geständnis im Gefängnis saß, wird ebenso gezeigt wie Günter Wallraff, der in “Bild” sonst eigentlich nur Erwähnung findet, wenn gerade Stasi-Gerüchte um seine Person kursieren oder er von einem der Kommentatoren für irgendwas abgewatscht wird.

Zwischen “Bubi” Scholz (zwei Jahre wegen fahrlässiger Tötung) und Peter Graf (inkl. Untersuchungshaft zwei Jahre wegen Steuerhinterziehung eingesessen), Arabella Kiesbauer (eine Nacht wegen Angriffs auf zwei mallorcinische Polizisten) und Jürgen Brähmer (laut “Bild” insgesamt sechs Jahre wegen verschiedener Vergehen) war sogar noch Platz für Johann Sebastian Bach (“Streitigkeiten mit seinem Dienstherren”), Friedrich Schiller (Anstiftung zur Aufruhr, 14 Tage Gefängnis) und Karl May (zwei Diebstahlsfälle, vier Jahre Zuchthaus).

Auch der TV-Schauspieler, der wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung “in U-Haft auf seinen Prozess” “wartet”, ist wieder mit Foto und voller Namensnennung dabei. Wir erinnern uns: Qualifiziert für die Liste ist, wer überhaupt mal “im Knast” saß — rechtskräftig verurteilt muss niemand sein.

Etwas irreführend ist vor allem, was “Bild” über Rudolf Augstein schreibt:

Rudolf Augstein († 79), "Spiegel"-Gründer. Verdacht des Landesverrates ("Spiegel-Affäre"), Festnahme am 28.10.1962, 103 Tage U-Haft, Verfahren eingestellt wegen Beweis-Mangel

Als “Spiegel-Affäre” gilt eigentlich weniger der Verdacht des Landesverrats als viel mehr die Verhaftung von Augstein und einigen seiner Kollegen und die Durchsuchung der “Spiegel”-Redaktion. Die Affäre kostete Franz Josef Strauß sein Amt als Bundesverteidigungsminister und gilt als “Anfang vom Ende” der Kanzlerschaft Konrad Adenauers.

Eigentlich überraschend, dass ein Mann fehlt, der auch mal für neun Monate inhaftiert war — ist Adolf Hitler doch sonst gern gesehener Stammgast in “Bild”.

Mit Dank auch an Marc E. und kpep.

Innen Minister, außen Finanzen

Bei der Genesung von Patienten soll die so genannte Autosuggestion ja eine wichtige Rolle spielen. Wenn Wolfgang Schäuble also nur oft genug betont, dass es ihm wieder besser geht, hilft ihm das möglicherweise tatsächlich beim fit werden.

Weniger erfolgreich dürfte allerdings dieses Mantra von Bild.de sein:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ... Bundesinnenminister scherzt über seinen Gesundheitszustand ... Wieder einmal musste der Bundesinnenminister diese Woche ins Krankenhaus. Eine OP-Wunde will nicht verheilen.

Auch bei mehrmaliger Wiederholung der Behauptung, Schäuble sei Bundesinnenminister, bleibt er doch Finanzminister.

Entsprechend ist auch Christine Lagarde, bei deren Besuch im Kanzleramt Wolfgang Schäuble “auf keinen Fall fehlen” wollte, nicht die “französische Innenministerin”, wie Bild.de behauptet, sondern Ministerin für Wirtschaft und Finanzen.

Mit Dank an Martin Sch., Stefan K. und Dejan I.

Nachtrag, 23 Uhr: An zwei der drei Stellen hat Bild.de Schäuble zum Finanzminister erklärt. Und Madame Lagarde ist jetzt auch Finanzministerin.

2. Nachtrag, 2. April, 11.20 Uhr: Inzwischen ist Schäuble vollständig zum Finanzminister geworden.

Bolzen mit Todesfall

In der Kategorie “geschmacklose Witze über den Selbstmord eines Torwarts” hatte das Satire-Magazin “Titanic” bisher weit vorne gelegen (und sich eine entsprechende Presserats-Rüge abgeholt).

Aber dann schrieb Thorsten Keller in seiner Kolumne “Bolzplatz” auf der Internetseite des “Kölner Stadt-Anzeigers” folgendes:

Der Karnevalsverein,* der Hannover 96 zuletzt so gnadenlos überrollte wie ein Regionalexpress einen Lebensmüden, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht.

*) Keller ist Fan von Borussia Mönchengladbach. Mit “Karnevalsverein” ist der 1. FC Köln gemeint.

Mit Dank an erz und xeniCds.

Nachtrag, 3. April: Seit gestern Abend lautet der Vergleich auf ksta.de:

Der Karnevalsverein, der Hannover 96 zuletzt so übel zurichtete wie Mel Gibson seinen Jesus-Darsteller, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht

Unter dem Artikel steht jetzt folgender Hinweis:

In eigener Sache:

Liebe Leser, die Redaktion hat diesen Text nach zahlreicher Leserkritik überarbeitet. Eine Formulierung war als Anspielung auf den Selbstmord des Torhüters Robert Enke verstanden worden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.

Bild.de  etc.

Geboren am 1. April

Bevor wir die Osterfeiertage vermutlich damit zubringen werden, die medialen Folgen der heutigen Aprilscherze zusammenzukehren, Flotter Dreier mit Shakira auf Sextape?haben wir mal ein bisschen in unseren Archiven gesucht, auf welche Scherze “Bild” und andere Medien in der Vergangenheit so reingefallen sind.

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