In der “Bild”-Zeitung von heute kann man mal wieder sehr schön sehen, wie unsauber “Bild”-Oberchef Julian Reichelt arbeitet, wie egal es ihm ist, seine Leserschaft ordentlich zu informieren, wie sehr er auf journalistische Verantwortung und verantwortlichen Journalismus pfeift. Und das alles nur, um mal wieder so richtig losknallen zu können.
Es geht um eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Das hat gestern Ansprüche eines Studenten aus Israel gegen “Kuwait Airways” auf Beförderung sowie auf Entschädigung wegen Diskriminierung zurückgewiesen. Der junge Mann wollte mit der staatlichen Fluglinie von Frankfurt nach Bangkok reisen, mit Zwischenstopp in Kuwait. Als die Airline von seiner Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie sein Ticket. In Kuwait gibt es ein Gesetz, das Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit Staatsbürgern Israels verbietet. Dieses “Einheitsgesetz zum Israel-Boykott” kann man empörend und das Verhalten von “Kuwait Airways” schäbig finden. Genauso kann man es völlig zurecht schrecklich finden, dass einem Menschen aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ein Flug verweigert wird.
Das Landgericht Frankfurt gab “Kuwait Airways” gestern allerdings recht — es entschied, dass es den israelischen Studenten nicht befördern müsse. “Bild”-Chefchef Julian Reichelt kommentiert dazu heute in “Bild” und bei Bild.de:
Der Israeli klagt in Deutschland — und verliert. Der Israeli sei Kuwait Airways — und jetzt kommt ein Zitat — “nicht zumutbar”, so das Landgericht Frankfurt.
Dass Juden in irgendeiner Weise “nicht zumutbar” sein sollen, ist die Sprache der “Nürnberger Rassengesetze”, die wiederum Grundlage für Boykott, Deportation und schließlich “Endlösung” waren.
Dass ein deutscher Richter sich dieser Sprache bedient, um ein Skandalurteil zu rechtfertigen, ist eine Schande für Deutschland.
Erstmal: So ungewöhnlich ist die Wendung “nicht zumutbar” in Gerichtsentscheidungen nicht. Einem Richter aufgrund von zwei regelmäßig verwendeten Worten vorzuwerfen, er bediene sich der “Sprache der ‘Nürnberger Rassengesetze'”, ist bemerkenswert.
Was noch bemerkenswerter ist: Auch wenn Julian Reichelt sich alle Mühe gibt (“und jetzt kommt ein Zitat”), es so aussehen zu lassen, als würde er in seinem Kommentar sauber zitieren, arbeitet er extrem unsauber. Er reißt die zwei Worte “nicht zumutbar” komplett aus dem Zusammenhang.
Das Landgericht Frankfurt hat — anders als Reichelt es darstellt — nicht gesagt, der Israeli sei “Kuwait Airways” “nicht zumutbar”. Stattdessen schreibt es in einer Pressemitteilung, dass es für die Fluglinie “nicht zumutbar” sei, gegen ein in Kuwait geltendes Gesetz zu verstoßen und damit rechtliche Folgen für die eigenen Mitarbeiter in Kauf zu nehmen:
Das Landgericht hat heute entschieden, dass es der kuwaitischen Fluggesellschaft aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, den Kläger aufgrund seiner israelischen Staatsbürgerschaft zu befördern. Das Einheitsgesetz zum Israel-Boykott verbiete es nämlich der kuwaitischen Fluggesellschaft als juristischer Person des Staates Kuwait, einen Vertrag mit einem israelischen Staatsangehörigen zu schließen. Verstöße dagegen würden in Kuwait mit Gefängnisstrafe, harter Arbeit oder Geldstrafe geahndet. Es sei einer Vertragspartei nicht zumutbar, einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden. Das Landgericht hat ausgeführt: “Es geht bei der Beurteilung einer rechtlichen Unmöglichkeit nicht darum, aus Sicht eines deutschen Gerichts zu beurteilen, ob das Gesetz eines fremden Staates — hier das Gesetz (…) des Staates Kuwait — sinnvoll ist und ob es nach den Wertungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könnte.” Eine inhaltliche Bewertung des kuwaitischen Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott ist mit dem heute verkündeten Urteil daher nicht — auch nicht mittelbar — verbunden.
Julian Reichelt ist ja nicht doof, er kann lesen. Er ist in der Lage, die Begründung des Gerichts zu verstehen. Er will sie aber nicht verstehen. Ihm ist es offenbar egal, dass er seinen Leserinnen und Lesern falsche Fakten präsentiert.
Auch nach der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Landgerichts Frankfurt kann man das kuwaitische “Einheitsgesetz zum Israel-Boykott” erbärmlich finden. Man kann die Begründung des Landgerichts Frankfurt für völlig falsch halten und von einem “Skandal-Urteil” sprechen. Man kann auch, so wie es Reichelt in seinem Kommentar tut, die Bundeskanzlerin auffordern, “Kuwait Airways” die Start- und Landerechte in Deutschland zu entziehen. Man sollte aber, damit alles zur eigenen Meinung passt, nicht irgendwelche Zitate erfinden.