Auch die “Bild”-Redaktion berichtet über das Urteil gegen den Musiker. Und sie versucht, mit den Geschichten der meist weiblichen Opfer noch ein bisschen Geld zu verdienen:
Lesen Sie mit BILDplus, welche furchtbaren Details über R. Kellys Missbrauch in den Verhandlungen offengelegt wurde
Für “Bild” ist kein Detail “widerlich” und “furchtbar” genug, um damit nicht doch noch ein paar Abos zu verkaufen.
1. ZDF lässt verurteilten Neonazi zu Wort kommen (spiegel.de)
Das ZDF hat sich für eine Umfrage zur Bundestagswahl bei Menschen auf der Straße umgehört – und dabei auch einen wegen Volksverhetzung verurteilten Neonazi und Holocaust-Leugner befragt. Auf Twitter kommentiert der Journalist Andrej Reisin den Fall mit den Worten: “Sorry, aber wenn die ganze Redaktion den ‘Volkslehrer’ Nikolai Nerling nicht (er-)kennt, hat sie schlichtweg ein Expertise-Defizit im Bereich Rechtsextremismus. Das ist nicht gut und zu wenig für den Anspruch, den man an öffentlich-rechtlichen Journalismus haben darf.”
2. Bild kapert TV-Signal: “Gerne bereit, Ansprüche zu begleichen” (dwdl.de, Alexander Krei)
Der Fernsehsender “Bild TV” hat am Wahlabend fast eine Viertelstunde lang die “Berliner Runde” parallel zur eigentlichen Ausstrahlung bei ARD und ZDF live übertragen. Die Öffentlich-Rechtlichen zeigen sich erstaunt und erwägen rechtliche Schritte. Der Springer-Verlag rechtfertigt sein Vorgehen mit der “überragenden Bedeutung” der Sendung. Falls sich aus der Übernahme durch “Bild” Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sei man jedoch “gerne” bereit, diese zu begleichen. Listig fügt der Verlagssprecher hinzu: “Wir würden dann allerdings davon ausgehen, dass ARD und ZDF Leistungsschutzrechte auch gegenüber den GAFA-Plattformen in gleicher Konsequenz geltend machen” (gemeint sind Google, Amazon, Facebook und Apple).
3. Performance statt Positionen: Was im Wahlkampf 2021 zählte (uebermedien.de, Johannes Hillje)
“Übermedien” hat Johannes Hilljes Wahlkampf-Analyse (ursprünglich am 17. September erschienen) vor die Bezahlschranke geholt. Der Politikberater und Buchautor stellt sich die Frage, welcher Partei es gelungen ist, der Wahldebatte ein Thema aufzudrücken. Die kurze Antwort lautet: keiner. Die lange Antwort liefert Hillje in seinem lesenswerten Text.
4. Welche Rolle NFTs im Journalismus spielen könnten (deutschlandfunk.de, Peter Weissenburger, Audio: 5:31 Minuten)
Die Abkürzung NFT steht für Non-Fungible Token und ist ein nicht ersetzbares digital verschlüsseltes Objekt. NFTs finden laut Wikipedia “überall dort Verwendung, wo sie virtuellen Gütern, also digitaler Kunst, Musik oder Einzelobjekten in Computerspielen gleich einem Etikett zugeordnet und damit wie die einmaligen Objekte selbst gesammelt und gehandelt werden können.” Nun setzen auch die ersten Medienunternehmen auf die neue Technologie. Wie funktioniert das? Und wie könnten NFTs im Journalismus eingesetzt werden?
5. Instagram setzt Entwicklung von Kinderversion aus (zeit.de)
Instagram will Kindern ab zehn Jahren eine spezielle Variante der App anbieten, was zu einiger Kritik führte. Nun hat das Unternehmen die Entwicklung der neuen Kinderversion ausgesetzt. Man wolle zunächst mit Expertinnen, Eltern und Politikern sprechen. In den vergangenen Wochen war der Mutterkonzern Facebook in die Kritik geraten, da er laut internen Unterlagen genau wisse, dass sich die Instagram-Nutzung negativ auf die psychische Gesundheit zahlreicher Teenager auswirke, vor allem von Mädchen. Siehe dazu: Facebook Knows Instagram Is Toxic for Teen Girls, Company Documents Show (Wall Street Journal, englisch).
6. Faktenchecks zur Wahl (correctiv.org)
Die Faktenchecker von “Correctiv” hatten bereits im Vorfeld der Bundestagswahl jede Menge zu tun, doch es sollte noch schlimmer kommen: “Am Wochenende kursierten dann Behauptungen über Wahlurnen mit aufgebrochenen Siegeln, Bleistifte in Wahlkabinen, Wahlsoftware oder angebliche Geheimpläne, Saskia Esken zur Bundeskanzlerin zu machen. Überall witterte man die Gefahr des Wahlbetrugs, sei es in einer Panne der ARD am Freitag oder einer angeblichen Reduzierung von OSZE-Wahlbeobachtern in Deutschland. All das stellte sich bei näherer Betrachtung als Irreführung heraus.”