Was die “Sorge vieler Bürger” ist, das weiß die “Bild”-Redaktion:
Die Sorge vieler Bürger: Werde ich nun von einem Nachbarn verpfiffen, weil ich mich für fünf Sekunden nicht an die Mindestabstandsregel gehalten habe oder er durch sein Fenster beobachtet hat, wie meine Freundin oder mein Freund bei mir auf dem Sofa sitzt?
Das fand auch “Bild”-Chef Julian Reichelt im Juni, nachdem Holger Kliem, der bei der TSG Hoffenheim die Öffentlichkeitsarbeit leitet, ein Foto twitterte, auf dem ein “Bild”-Reporter (von Kliem unkenntlich gemacht) auf der Tribüne des Fußballbundesligisten arbeitet und dabei seinen Mund-Nasen-Schutz zu einem Kinn-Kinn-Schutz umfunktioniert hat. Reichelt empörte sich über die Denunziation:
Kurzum: Wenn “Bild” eins nicht leiden kann, dann ist es das um sich greifende Corona-Denunziantentum.
So sieht heute die Titelseite der “Bild”-Zeitung aus:
Und auch bei Bild.de ist der am Ohr baumelnde Mund-Nasen-Schutz des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet großes Aufregerthema auf der Startseite:
Laschets Staatskanzlei sagt zu dem Foto, der Politiker habe die Maske nur “für einen kurzzeitigen Moment zum Verzehr von Speisen und Getränken” abgenommen – was man bei Bild.de allerdings nur erfährt, wenn man ein “Bild plus”-Abo hat.
1. Die Schuldvermutung (sueddeutsche.de, Joachim Käppner & Ralf Wiegand)
1993 kamen bei einem Anti-Terror-Einsatz in Bad Kleinen ein Polizist und der Terrorist Wolfgang Grams ums Leben. Der “Spiegel” berichtete damals, Grams sei durch die Polizei quasi hingerichtet worden, und stützte seine Titelgeschichte “Der Todesschuß” auf einen angeblichen Zeugen. Es entstanden starke Zweifel an der Story. Mehr als ein Vierteljahrhundert später veröffentlicht das Nachrichtenmagazin nun den Bericht seiner “Aufklärungskommission” (PDF), die mit der Wahrheitsfindung in dem Fall betraut wurde. Stefan Niggemeier kritisiert den Bericht auf Twitter als schwer lesbar: “Offenbar war niemand involviert, der weiß, wie man einen so komplexen Sachverhalt mit widersprüchlichen Aussagen aufschreibt, ohne Schilderungen und Zitate dauernd zu wiederholen und den Leser vollends zu verwirren.” Umso besser, dass die ”Süddeutsche Zeitung” sich mit dem Vorgang befasst hat, der das Zeug zu einem Medien-Krimi hat.
2. Lauterbachs Wohnungskontrollen – Perfekte Zutaten für einen Shitstorm (zdf.de, Florian Neuhann)
Hat der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach tatsächlich die anlasslose Kontrolle von Privatwohnungen durch die Polizei gefordert, wie einige Medien suggerierten? Florian Neuhann zeichnet nach, wie eine vielleicht nicht ganz so glücklich gewählte, da missverständliche Formulierung zu einem handfesten Shitstorm inklusive Morddrohungen führte.
3. Medientage München: Wolfgang Blau (Reuters Institute) über die Zukunft des Journalismus (youtube.com, Wolfgang Blau, Video: 18:28 Minuten)
Wolfgang Blau leitete einige Jahre “Zeit Online”, bevor er eine Führungsposition beim britischen “Guardian” übernahm und vor dort zum Verlag Condé Nast wechselte, der unter anderem den “New Yorker” herausgibt. Inzwischen arbeitet Blau beim Reuters Institute for the Study of Journalism der Universität von Oxford. In seiner Keynote für die Medientage München denkt er über grundsätzliche Fragen des Journalismus nach: Wie kann man die Wirksamkeit von Journalismus verbessern? Wie lassen sich Journalismusverweigerer erreichen? Wie kann Journalismus zu Corona-Zeiten authentisch Mitgefühl vermitteln, ohne sich anzubiedern oder gar selbst populistisch zu werden? Und welchen Wert sollte der Journalismus der Klimakrise beimessen?
4. Wirecard-Ausschuss: GroKo gegen öffentliche Aussage von Reporter (handelsblatt.com)
Beim Skandal um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard gibt es Vorwürfe gegen mehrere Spitzenmanager des Unternehmens, aber auch gegen die staatliche Finanzaufsicht BaFin. Die Behörde hatte sich jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit der “Financial Times” geliefert, die Missstände bei Wirecard aufgedeckt hatte. Nun wollte “Financial Times”-Journalist Dan McCrum dazu öffentlich im Untersuchungsausschuss aussagen, was von Union und SPD jedoch abgelehnt worden sei. Die Oppositionsabgeordneten Fabio De Masi (Linke), Danyal Bayaz (Grüne) und Florian Toncar (FDP) kritisieren das Verhalten der Koalitionsfraktionen. De Masi spricht von einem unwürdigen Verhalten und einem Imageschaden für Deutschland.
5. Bitte nicht diskriminieren! (taz.de, Peter Weissenburger)
An die Stelle des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags soll der neue und erweiterte Medienstaatsvertrag treten. Bislang fehlte dazu nur noch die Ratifizierung durch das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern, doch die liegt nun vor. Das Gesetz kann somit in Kraft treten. Peter Weissenburger beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das neue Regulierungswerk: Inwieweit betrifft es den normalen Konsumenten? Was ändert sich für Streamer und Content Creator auf Youtube, Twitch oder in den Sozialen Netzwerken? Welche Auswirkungen hat es auf die Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien?
“Jetzt drehen die Promis komplett durch” lautet das Motto der neuen “Bild TV”-Sendung “Stadt Land BILD”, in der mehr oder weniger prominente Personen im “legendären Spiele-Klassiker” Stadt, Land, Fluss gegeneinander antreten, dabei mit einem Moderator plaudern und nebenbei rücksichtslos über den Gesundheitszustand eines anderen Menschen spekulieren.
In der aktuellen Folge der Spielshow war neben Cathy Hummels und Ingo Appelt der (ehemalige) Formel-1-Reporter Kai Ebel zugeschaltet. Der “Bild”-Moderator fragte ihn:
Sag du doch mal, du bist ja schon sehr, sehr nah dran: Wie geht’s denn Schumi eigentlich?
Anstatt zu sagen, was er über die Situation von Michael Schumacher weiß, nämlich: nichts, und es dabei zu belassen, sagte Ebel:
Ja, ich würde das eher sagen, nicht so gut, denn wenn es ihm wirklich gut ginge, oder es würde signifikante Schritte nach vorne geben, dann würden wir etwas hören. Dann gäbe es ja keinen Grund, das nicht zu vermelden. Das heißt für mich: Es gibt zu den damaligen Auskünften nichts Neues, leider, leider keine Entwicklung, so dass da einfach nur Hoffen bleibt, denn sonst hätten wir was gehört, gesehen, gemerkt.
Die Reaktion des “Bild”-Moderators:
Das ist sicherlich ‘ne realistische, aber auch traurige Bestandsaufnahme.
Kai Ebels öffentliches Mutmaßen darüber, wie es einem Menschen gesundheitlich geht, derganzoffensichtlichnichtmöchte, dass öffentlich darüber gemutmaßt wird, wie es ihm gesundheitlich geht, ist schon schlimm genug. Die “Bild”-Redaktion unterbietet das aber noch, indem sie auf der Bild.de-Startseite so tut, als wäre es nicht nur reines Rumraten der “Reporter-Legende”, sondern als wüsste Ebel wirklich, dass es Michael Schumacher “nicht gut” gehe:
Die Klicks auf Kosten eines anderen nimmt die Redaktion gerne mit.
1. Kommunikation in der Krise (deutschlandfunk.de, Michael Borgers, Audio: 5:57 Minuten)
In der politischen Berichterstattung scheinen Kontakte alles zu sein, denn sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, vor allen anderen mit Informationen versorgt zu werden. Aktuelles Beispiel sei die “Beschlussvorlage” für den gestrige Corona-Krisengipfel von Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten. Dieses Papier sei bereits einen halben Tag bei bestimmten Medien zirkuliert. Wer es durchgestochen hat, sei unbekannt. Auffällig sei jedoch, dass zu Themen der Unionsparteien und der Bundesregierung Medien wie “Welt” und “Bild” bevorzugt in den Genuss von Vorabinformationen kämen.
2. Nazi oder Gutmensch – und nichts dazwischen: Warum das Schwarz-Weiß-Denken zunimmt (rnd.de, Imre Grimm)
Anlässlich der bevorstehenden US-Wahl macht sich Imre Grimm Gedanken über die zunehmende Polarisierung, das fortschreitende Schwarzweiß-Denken und die verhärteten Fronten der Debattierenden: “In einer komplexen Welt aber sind es die Zwischentöne, die der Wahrheit noch am nächsten kommen. Denn so wie kein Mensch eine Insel ist, ist keine Meinung die reine Lehre. Doch Zwischentöne und Komplexitäten passen nicht in die 280-Zeichen-Logik der digitalen Welt, die nur die grellsten Radikalpositionen mit Aufmerksamkeit und Reichweite belohnt. Dabei ist Ambiguitätstoleranz einer der wichtigsten Grundpfeiler der Demokratie. Sie bedeutet immer Kompromiss, Annäherung, Interessenausgleich auf der Basis eines stabilen Wertesystems. Das ist anstrengend. Dazu gehört die Bereitschaft, anderer Leute Bedürfnisse, die Realität der Welt sowie evidenzbasierte Fakten anzuerkennen.”
Weitere Lesehinweise: Der Kolumnist Ben Smith von der “New York Times” spricht im Interview mit der “Süddeutschen” über die Bedeutung von Skandalen für den Erfolg des “Mediengeschöpfs Donald Trump”. Und das “Social Media Watchblog” beschäftigt sich in einer frei zugänglichen Ausgabe mit der Frage, wie sich das Silicon Valley auf die US-Wahl vorbereitet. Das ernüchternde Fazit der lesenswerten und mit vielen Verweisen gespickten Analyse: “Die Plattformen rechnen mit dem Schlimmsten, die USA sind auf dem Niveau von Kriegs- und Krisenstaaten angekommen.”
3. Das merkwürdige Holger-Friedrich-Porträt von Spiegel-Reporter Alexander Osang (kress.de, Markus Wiegand)
Im “Spiegel” erschien Anfang des Monats ein äußerst langes Porträt über Holger Friedrich (Bezahlartikel), den Verleger der “Berliner Zeitung”. Der Beitrag sorgte bei einigen Leserinnen und Lesern für Verwunderung, weil er seltsam einseitig und wohlwollend klang. Als ob es eine Nebensächlichkeit sei, erwähnte “Spiegel”-Autor Alexander Osang gegen Ende seiner Geschichte, dass seine Frau bei der “Berliner Zeitung” beschäftigt sei. Markus Wiegand kommentiert: “Man kann die Kritik an Osang wegen seines Interessenkonflikts natürlich kleinlich finden. Ganz so einfach ist es aber nicht: Auffällig an dem Osang-Porträt ist nämlich, dass überhaupt keine Kritiker zu Wort kommen, die in Redaktionskreisen nicht schwer zu finden sind. Entweder hat Osang schlampig recherchiert oder er wollte wegen Befangenheit nicht mit solchen Leuten sprechen. Beides ist so mäßig cool.”
4. Was im Diversitäts-Diskurs fehlt (mdr.de, Judyta Smykowski)
Judyta Smykowski setzt sich bei Leidmedien.de regelmäßig dafür ein, dass Medienschaffende für klischeefreie Sprache und Bildsprache sensibilisiert werden. In ihrem Gastbeitrag für das “Altpapier” verrät sie, was aus ihrer Sicht im Diversitätsdiskurs fehlt, was an “Inspiration Porn” problematisch ist, und warum wir mehr authentische Bilder von Menschen mit Behinderung brauchen. In Sachen Diversität lohne ein Blick auf US-amerikanischen Serien: “An dieser Stelle seien Serien wie Good Wife, Stranger Things, Sex Education und vor allem Game of Thrones positiv erwähnt. Ihnen gelingt es, Menschen mit authentischen Erkrankungen und Behinderung zu zeigen und sie als selbstbestimmte Menschen auftreten zu lassen, die weder ihre Behinderung überwinden oder verneinen müssen, noch ständig leiden.”
5. Minden: Lynchaufruf gegen die “Covid-Presse” (ndr.de, Nils Altland & Tim Kukral, Video: 5:18 Minuten)
In Minden haben Unbekannte eine unbekleidete männliche Schaufensterpuppe mit einem Strick um den Hals an einer Brücke aufgehängt – vor dem Bauch ein Pappschild mit der Aufschrift “Covid-Presse”. Das Medienmagazin “Zapp” ist nach Minden gereist, hat sich in der Stadt umgehört und mit Benjamin Piel über den Fall gesprochen, dem Chefredakteur des “Mindener Tageblatts”.
6. Türkei kündigt Schritte gegen “Charlie Hebdo” an (faz.net)
Die Türkei hat juristische und diplomatische Schritte gegen die aktuelle Erdoğan-Karikatur der französischen Satirezeitung “Charlie Hebdo” angekündigt. Erdoğans Sprecher Fahrettin Altun schreibt dazu auf Twitter: “Die antimuslimische Agenda des französischen Präsidenten Macron trägt Früchte! Charlie Hebdo hat gerade eine Reihe sogenannter Karikaturen veröffentlicht, die voller verachtenswerter Bilder sein sollen, die angeblich unseren Präsidenten darstellen. Wir verurteilen dieses äußerst verabscheuungswürdige Bemühen dieser Publikation, ihren kulturellen Rassismus und Hass zu verbreiten.”
Weiterer Lesehinweis: Für die “Süddeutsche Zeitung” ordnet Joseph Hanimann den Vorgang weltpolitisch ein: “Angesichts des Konflikts um Berg-Karabach und der griechisch-türkischen Kontroverse auf Zypern ist die türkische Regierung aber bemüht, Politik, Militäroptionen und Medienaspekte in einem einzigen Stimmungstopf zu verrühren. Der Boykott französischer Produkte, zu dem Erdoğan zu Beginn dieser Woche aufgerufen hatte, wird Charlie Hebdo etwa nicht weh tun. Manche Industrielle, Handwerker und Landwirte in Frankreich lachen aber womöglich etwas verkniffen über die neue Karikatur.”
1. Die rechte Empörungsmaschine (netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Tomas Rudl diagnostiziert bei Facebook einen deutlichen Rechtsdrall. Das Soziale Netzwerk sei mittlerweile tief im Ökosystem des US-Konservatismus verankert. Facebook-Chef Mark Zuckerberg pflege regelmäßigen Umgang mit rechten Kommentatoren, konservativen Aktivistinnen oder Vertretern der Trump-Regierung. Dahinter stecke die Furcht vor Regulierung. Eine aktuelle Studie bestätige den Eindruck, dass sich Facebook in eine “rechte, sich selbst verstärkende Empörungsmaschine” verwandelt habe. Rudls Forderung: “Facebook muss sich endlich der Frage stellen, warum es sich auf womöglich gewalttätige Auseinandersetzung nach der US-Wahl vorbereiten muss, wie jüngst durchgesickert ist. Und welche Rolle das Unternehmen dabei gespielt hat, dass es so weit gekommen ist.”
2. “Es steht kein Stein mehr auf dem anderen” (mdr.de, Diemut Roether & Dieter Anschlag)
Diemut Roether und Dieter Anschlag können auf einige Jahre Medienkritik zurückblicken: Roether als Redaktionsleiterin des Mediendienstes epd medien, Anschlag als Chefredakteur der “Medienkorrespondenz”. Zum 20-Jahre-“Altpapier”-Jubiläum schauen sie zurück auf die Entwicklung der Massenmedien, beginnend mit der nostalgischen Erinnerung an die Zeit, in der Texte noch per Fax oder auf Floppy Disks zur Redaktion geschickt wurden.
3. Newsletter Netzwerk Recherche, Nr. 190 vom 27.10.2020 (netzwerkrecherche.org, Albrecht Ude & Daniel Drepper)
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche setzt sich für Informationsfreiheit, investigativen Journalismus und die Vermittlung von Recherchetechniken ein. Und sie gibt regelmäßig einen Newsletter heraus, der eine Fundgrube mit aktuellen Themen rund um den Journalismus ist. Auch dieses Mal lohnt mindestens ein Blick ins Inhaltsverzeichnis.
4. Wie über Menschen mit Behinderungen berichtet wird (de.ejo-online.eu, Matthias Vollbracht)
Behindertenpolitik, schulische Inklusion und der Behindertensport bekämen noch eine gewisse Aufmerksamkeit. Menschen mit Behinderung seien in den Leitmedien jedoch kaum sichtbar, so das bittere Fazit von Matthias Vollbracht: “Die Berichterstattung über Menschen mit Behinderungen ist in Art und Umfang kaum als ausreichend zu bezeichnen, um den Status von gesellschaftlicher Inklusion nachverfolgen zu können. Die gesellschaftliche Relevanz des Themas bleibt weitgehend verborgen. Eine detaillierte Analyse der Berichterstattung über berufliche Inklusion zeigt, dass ein kontrafaktisches Bild vermittelt wird.”
5. Er braucht sie doch noch (deutschlandfunk.de, Michael Borgers)
Im Januar hatte der CDU-Politiker Friedrich Merz noch davon gesprochen, dass er die klassischen Medien nicht mehr brauche, um Menschen zu erreichen. Und tatsächlich: Merz kommuniziert inzwischen oft direkt über Sozialen Medien wie Twitter oder Instagram. Doch wenn es wirklich wichtig für ihn wird, nutzt (und braucht) er sie dann doch, die klassischen Medien.
6. Drehbuchautorin hat Recht auf Auskunft über Filmeinnahmen (faz.net, Julia Encke)
Die Drehbuchautorin der Til-Schweiger-Filme “Keinohrhasen” und “Zweiohrkühen” hat sich vor Gericht das Auskunftsrecht über die Filmeinnahmen erstritten. Das Gericht habe argumentiert, dass “aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden”. Diese Ansprüche müssen jedoch gegebenenfalls in einem anderen Verfahren geklärt werden. Aber auch das bisherige Urteil könnte eine Signalwirkung für die Autorinnen und Autoren von Drehbüchern haben, so “FAZ”-Redakteurin Julia Encke.
“Eine Schande” sei dieses Urteil, “bitter für ganz Deutschland”. “Was für ein Irrsinn!”, ruft “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheiemer in seinem Kommentar am vergangenen Mittwoch in der “Bild”-Zeitung und holt im letzten Absatz noch einmal ganz weit aus:
Dass Richter des Bundesverwaltungsgerichts unsere historische Verantwortung mit einem Maulkorb belegen, ist beschämend für ganz Deutschland.
In derselben “Bild”-Ausgabe und bei Bild.de hat Bockenheimer auch einen Artikel zu dem “Irrsinn” geschrieben, der ihn so aufwühlt:
Für das Existenzrecht Israels eintreten?
Dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, ist das ab sofort nicht mehr erlaubt!
Grund sei “ein (Skandal-)Urteil des Bundesverwaltungsgerichts”, so Bockenheimer:
Darin untersagt das Gericht dem Dachverein der 79 regionalen Industrie- und Handelskammern (3,5 Millionen Mitgliedsunternehmen) jegliche politische Äußerung.
Der “Bild”-Autor nennt den Namen des Klägers, ein “Windkraft-Unternehmer aus Münster”, und schreibt über ihn:
Der Kleinunternehmer nahm u. a. Anstoß daran, dass Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” gemahnt hatte, dass Israels Existenzrecht “unantastbar” sei. Zugleich beschrieb der DIHK-Chef die Menschenrechtslage im Iran als “nicht hinzunehmen”.
Das, was Johannes C. Bockenheimer und “Bild” machen, ist Desinformation. Sie stellen falsche Zusammenhänge her, lassen einordnende Fakten aus und wichtigen Kontext weg. Sie geben sich allergrößte Mühe, einen “Skandal” zu konstruieren.
Für ein besseres Verständnis erstmal ein paar grundlegende Dinge zur Industrie- und Handelskammer (IHK): Gewerbetreibende und Unternehmen wie das des Klägers sind in Deutschland per Gesetz verpflichtet, Mitglied in der jeweiligen regionalen IHK zu sein. Was die IHK darf und was nicht, regelt das IHK-Gesetz. Darin heißt es unter anderem:
Die Industrie- und Handelskammern haben (…) die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen
In Paragraph 1, Absatz 5 des Gesetzes steht ein für diesen Fall wichtiger Satz:
Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.
Die regionalen Industrie- und Handelskammern haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dessen Präsident Eric Schweitzer ist der Mann, der laut “Bild” vom Bundesverwaltungsgericht einen Maulkorb verpasst bekommen hat.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als richte sich das Urteil des Gerichts gegen den DIHK beziehungsweise gegen DIHK-Präsident Schweitzer. Das ist aber gar nicht der Fall. Der Unternehmer aus Münster hatte gegen seine regionale IHK geklagt, die IHK Nord-Westfalen. Gegen diese IHK richtet sich auch das Urteil.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als ginge es in dem Urteil um eine Aussage zum Existenzrecht Israels. Das ist aber gar nicht der Fall. Das Urteil besagt, dass die IHK Nord-Westfalen aus dem DIHK austreten muss – nicht wegen einer Aussage zu Israel, sondern “wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen”. Das Gericht schreibt in einer Pressemitteilung:
Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich also nicht um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen DIHK-Präsident Eric Schweitzer erstritten hat, damit dieser sich nicht mehr zum Existenzrecht Israels äußern darf, sondern um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen seine IHK erstritten hat, damit diese die Mitgliedschaft im DIHK beendet.
Aber wie kommen “Bild” und Bockenheimer dann auf ihren Israel-Spin? Als einen Grund für seine Entscheidung nennt das Bundesverwaltungsgericht, dass der DIHK “mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat”. Das heißt in diesem Fall konkret: Der DIHK und dessen Vertreter haben sich wiederholt öffentlich zu allgemein- und sozialpolitischen Themen geäußert. Einer IHK wäre das laut IHK-Gesetz nicht erlaubt. Das ist die Grundlage für die Klage des Windkraft-Unternehmers: Er hat Dutzende Beispiele vorgelegt, in denen sich der DIHK, der DIHK-Präsident oder der DIHK-Hauptgeschäftsführer in Interviews oder Verbandspublikationen zu politischen Fragen äußern. In einem Beispiel geht es auch um Israel: In einem Interview mit der “Ostfriesen-Zeitung” sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer, wie von “Bild”-Autor Bockenheimer zitiert, dass das Existenzrecht Israels “unantastbar”, und dass die Menschenrechtslage im Iran “nicht hinzunehmen” sei. Alle anderen der vielen, vielen Aussagen, die der Kläger den Gerichten vorgelegt hat, haben nichts mit Israel zu tun. Stattdessen geht es darin um die Mütterrente, um den Mindestlohn, um Studiengebühren, um den Hochwasserschutz, um Leiharbeit, um befristete Arbeitsverhältnisse, um die Vergabe der Olympischen Spiele, um Hans-Georg Maaßen, um Karl-Theodor zu Guttenberg und so weiter.
Dass die ursprüngliche Klage überhaupt nichts mit einer Aussage zum Existenzrecht Israels zu tun haben kann, zeigt schon ein Blick in die die Geschichte des Urteils und auf die vorangegangenen Instanzen: Die ganze Sache ging 2007 los, also vor 13 Jahren. Der Unternehmer beschwerte sich damals, dass sich die eigene IHK und der DIHK gegen die Förderung von erneuerbaren Energien und für Atomkraft ausgesprochen hatten. Wegen des aus seiner Sicht einseitigen Statements verklagte er die IHK Nord-Westfalen: Sie solle erstens die Äußerung unterlassen und zweitens aus dem DIHK austreten. Ein erstes Urteil hat das Verwaltungsgericht Münster im Mai 2009 gesprochen. Es ging weiter zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, wo es im Mai 2014 ein Urteil gab. Von dort ging es ein erstes Mal zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses verwies den Fall im März 2016 zurück ans Oberverwaltungsgericht. Das Interview von DIHK-Präsident Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” existierte bis dahin noch gar nicht. Es erschien am 4. Oktober 2016. Erst als der Fall wieder beim Oberverwaltungsgericht lag, brachte der Kläger auch die Israel-Aussage ein – erneut als eines von zahlreichen Beispielen. In den anderen ging es um den Brexit, um die Erbschaftssteuer, um die Ökostrom-Umlage, um eine Einschätzung zur Bundestagswahl 2017, um die durch die USA verhängten Einreisebeschränkungen für Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern, erneut um den Brexit, um die Präsidentschaftswahl in Kenia, um die Befristung von Arbeitsverträgen, um die Große Koalition, um die Sicherung der EU-Außengrenzen, um die CO2-Emissionen von Autos. Und das seien die “hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen” des DIHK, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil:
Schon in Anbetracht der großen Zahl der hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen kann von atypischen “Ausreißern” keine Rede sein.
Anders gesagt: Der Windkraft-Unternehmer konnte bei seiner ursprünglichen Klage noch gar nicht von Schweitzers Aussage zum Existenzrecht Israels wissen.
Interessant ist auch, wie “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheimer Fetzen des Israel-Zitats für seine Zwecke aus dem Zusammenhang reißt. Die komplette Interviewantwort des DIHK-Präsidenten lautet (hier wortgleich bei NWZonline.de veröffentlicht):
Niemand arbeitet bedenkenlos mit dem Iran zusammen. Gerade für Deutschland ist das Existenzrecht Israels unantastbar. Und die Menschenrechtslage im Iran ist nicht hinzunehmen. Es ist richtig, dass Sigmar Gabriel diese Themen angesprochen hat, auch die Rolle des Iran im Syrien-Krieg. Konflikte lassen sich ohne Dialog und wirtschaftlichen Austausch nicht lösen. Meistens funktioniert Annäherung eben über Handel.
Den ganzen Teil, in dem sich Eric Schweitzer für eine Zusammenarbeit mit dem Iran ausspricht, weil “Annäherung eben über Handel” funktioniere, lässt Bockenheimer komplett unerwähnt. Schweitzers Plädoyer zur Kooperation mit den Terror-Mullahs, wie es bei “Bild” wohl heißen würde, passt natürlich auch so gar nicht zur eigentlichen Blattlinie. In weiteren Antworten erzählt Schweitzer übrigens von einer erfolgreiche Wirtschaftsreise in den Iran (“Wir sind ein gutes Stück vorangekommen. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist noch einmal vertieft worden”) und betont die Wichtigkeit des Iran für die deutsche Wirtschaft (“Der Iran ist für die deutsche Wirtschaft ein sehr bedeutsames Land, ein Zukunftsmarkt mit erheblichem Potenzial”). Der DIHK-Präsident spricht sich für eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen aus (“Jetzt gilt es, die Marktanteile zurück zu gewinnen.”). Dass sich Eric Schweitzer so sehr über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit einem Land freut, dessen Regime Israel vernichten möchte, nimmt seiner eigentlich wichtigen und richtigen Aussage zum Existenzrecht Israels deutlich an Kraft.
Dass sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht betonen, dass es sich bei den politischen Äußerungen des DIHK nicht um “atypische Ausreißerfälle” handelt, und dass genau dieser Umstand auch zum Urteil führte, ist mit Blick auf die “Bild”-Berichterstattung ebenfalls wichtig. Gäbe es nur die Aussage von DIHK-Präsident Schweitzer zum Existenzrecht Israels (und all die anderen Aussagen von EU-Außengrenze bis Mindestlohn nicht), wäre es nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann wäre die Kompetenzüberschreitung nur ein einzelner “Ausreißerfall”. Gut möglich, dass die Klage sogar von Anfang an als unbegründet abgelehnt worden wäre. Dennoch bezieht sich “Bild”-Autor Bockenheimer ausschließlich auf das Israel-Zitat. Nur ein klitzekleines “u. a.” in seinem Artikel lässt erahnen, dass es vielleicht auch noch um andere Aussagen des DIHK ging.
Anders als es Bockenheimer und “Bild” darstellen, war für die Gerichte auch gar nicht die Stoßrichtung des Zitats entscheidend (der Kläger hatte es dem Oberverwaltungsgericht ohne jegliche Kommentierung – etwa: “Der DIHK-Präsident darf sich nicht zu Israel äußern.” – vorgelegt). Es ging nur darum, dass sich Eric Schweitzer ein weiteres Mal allgemeinpolitisch geäußert hat. Nur mal theoretisch angenommen: Hätte der DIHK-Präsident sich nicht für, sondern gegen das Existenzrecht Israels ausgesprochen (was ein ordentlicher Skandal wäre), hätte der Kläger das Zitat genauso gut als Beispiel in den Prozess einbringen können.
Zur Erinnerung noch einmal die “Bild”-Schlagzeile:
… mit völlig falschem “weil”.
Und so ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht letztlich auch gar nicht um das Zitat zum Existenzrecht Israels. Personen, die bei der Verhandlung anwesend waren, bestätigen uns, dass das Wort “Israel” nicht ein einziges Mal gefallen ist. Dennoch machen “Bild” und Johannes C. Bockenheimer einen großen Skandal daraus. Sie stellen eine namentlich genannte Person und ein ganzes Gericht als Israelfeinde dar. Sie zeichnen ein falsches verheerendes Bild von der Justiz. Und sie verleihen der Angelegenheit eine höchstoffizielle Note: Im “Bild”-Artikel äußert sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein zu dem Fall. Er findet, das alles sei “ein Unding”.
1. Wes Brot ich ess … (taz.de, Daniél Kretschmar)
In einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung geht es um Googles Zuwendungen an die Verlage. Mehr als 200 Millionen Euro soll der Internetkonzern in den vergangenen sieben Jahren an europäische Medienunternehmen ausgeschüttet haben. Die Untersuchung eröffne einen “seltenen Blick in ein völlig desolates Geschäftsfeld”, so “taz”-Autor Daniél Kretschmar: “Jahrzehnte sind vergangen, in denen Verlagshäuser einfach gebetet zu haben scheinen, dass dieses Internet wieder weggeht. Und jetzt, wo es schon lange zu spät ist, unterwirft man sich eben den Gewinnern der informationstechnischen Revolution und riskiert, wenn auch nicht unmittelbare Unabhängigkeit, so doch ein gutes Stück Glaubwürdigkeit zu verlieren.”
Weiterer Lesehinweis: Der Deutschlandfunk hat mit dem Studienautor sowie Medien- und Kommunikationswissenschaftler Ingo Dachwitz gesprochen, der als Redakteur bei netzpolitik.org beschäftigt ist: Warum Google Millionen an europäische Medien zahlt (deutschlandfunk.de, Michael Borgers, Audio: 6:08 Minuten).
2. NDR bedauert fehlenden Abstand bei “Anne Will” (dwdl.de, Alexander Krei)
Nachdem die Corona-Infektionen in Deutschland einen neue Höchstwert erreicht hatten, hieß es am Sonntag bei Anne Will im Ersten: “Hat Deutschland noch die richtige Strategie?” Nach der angeregten Diskussion, bei der es auch um Vorsichtsmaßnahmen ging, schien für einen kurzen Moment alles vergessen: Während der Abspann lief, war zu sehen, dass sich einige Gäste bedenklich nahekamen. Anne Will reagierte bei Twitter: “Wie blöd von mir. Dabei haben wir schon im Rausgehen wieder #maskeauf gehabt.”
3. Gegen Visa-Kürzung für Korrespondenten (mmm.verdi.de)
Die USA wollen Visa für Auslandskorrespondenten auf die Dauer von maximal 240 Tagen begrenzen, mit der Möglichkeit einer lediglich einmaligen Verlängerung. Dagegen protestieren Medienverbände und Medienschaffende. Die Begrenzung erschwere eine kontinuierliche Berichterstattung, die Anmietung von Redaktionsräumen sowie den Aufbau von Informantenbeziehungen und persönlichem Arbeitsnetzwerk. Dem Appell hätten sich der Europäische Journalistenverband, der Internationale Journalistenverband, die Europäischen Rundfunkunion und 21 weitere Organisationen aus der ganzen Welt angeschlossen.
4. Ranking: Die reichsten Verleger 2020 (kress.de, Markus Wiegand)
“kress” hat sich angeschaut, welche Verleger und Verlegerinnen in der Liste der reichsten Deutschen auftauchen, die die “Welt”-Redaktion angefertigt hat, und hat daraus eine eigene Liste erstellt. Interessanterweise fehlt Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner in dem Ranking, der nach “kress”-Angaben auf Platz sechs stehen müsste.
5. Auch nach Monaten ist exakte Corona-Sprache in Medien selten (infosperber.ch, Urs P. Gasche)
Urs P. Gasche kritisiert die seiner Meinung nach immer noch unpräzise Sprache von Medien und Institutionen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Gasche hat dabei besonders die Schweiz im Fokus, aber seine Kritik dürfte auch auf Österreich und Deutschland übertragbar sein: “Unpräzise, unsachliche und dramatisierende Begriffe und Grafiken kratzen an der Glaubwürdigkeit von Behörden und Medien, fördern Misstrauen unter der Bevölkerung und spielen Verschwörungsphantasierern in die Hände. Eine differenzierte und einordnende Information, die glaubwürdig bleibt, würde die Menschen auf Dauer mehr dazu motivieren, sich wo immer nötig zu schützen und Empfehlungen von Behörden zu folgen.”
6. Inside xHamster (vice.com/de, Sebastian Meineck & Yannah Alfering)
Die Investigativ-Reporter von “Vice” haben hinter die Kulissen der in Deutschland erfolgreichsten Pornoseite geschaut: “Inside xHamster”. In ihrer Recherche decken sie auf, wie die Plattform möglicherweise illegale Inhalte massenhaft durchwinke, welche Bedenken ein “Porno-Löscharbeiter” habe, und wie wenig xHamster zum Schutz von Opfern tue.
1. Wie weit zu weit ist (taz.de, Carolina Schwarz)
Reality-TV scheint immer mehr von der Grenzüberschreitung zu leben. Das belegen Beispiele aus dem Ausland, aber auch welche aus dem Inland. In Sendungen wie “Sommerhaus der Stars” wird geschubst, gedroht, geschrien und gespuckt. “Wer trägt dafür die Verantwortung, dass ‘erfolgreiches’ Mobbing, Missbrauch und Beleidigungen im Fernsehen gezeigt werden? Die Kandidat:innen, die Produzent:innen, der Sender? Sie alle – und auch die Zuschauer:innen. Solange die Sendungen weiterhin so erfolgreich sind, werden wohl weitere Grenzen ausgetestet – und überschritten”, schreibt Carolina Schwarz.
2. Viel Zuspruch im Netz für Ärzte-Auftritt in den ARD-“Tagesthemen” (rnd.de)
“Hier ist das Ärzte Deutsche Fernsehen mit den Tagesthemen”: Am Freitagabend gab es einen denkwürdigen Liveauftritte der Band “Die Ärzte” in den “Tagesthemen”. Neben dem musikalischen Beitrag appellierte das Trio in der ARD-Sendung an die Politik, in der Corona-Krise die Kulturbranche nicht zu vergessen. Die Aktion wurde von vielen Zuschauern und Zuschauerinnen gefeiert, hinterließ bei anderen jedoch einen schalen Beigeschmack: Sollte man einer Band die Möglichkeit geben, eine Nachrichtensendung als Werbeplattform für sich selbst und ihr parallel erscheinendes Album zu nutzen?
3. Das Streaming-Dilemma: Taugt die ARD Mediathek als zweites Erstes? (dwdl.de, Peer Schader)
Weil immer mehr Menschen in Deutschland ihren Medienkonsum zu Streamingdiensten und Online-Plattformen verlagern, verwenden die Öffentlich-Rechtlichen einige Anstrengungen auf ihre Mediatheken. Doch reicht dies angesichts der immer größer und stärker werdenden Konkurrenz von Netflix, Amazon Prime und Co.? Peer Schader hat sich die Mediatheken-Nutzung genauer angeschaut und seine, für die Öffentlich-Rechtlichen teilweise schmerzhaften, Erkenntnisse aufgeschrieben.
4. Bild steigt ins Sportwetten-Business ein (wuv.de, Manuela Pauker)
“Bild” will sich mit dem internationalen Wettanbieter BetVictor zusammentun und noch dieses Jahr im Rahmen einer “strategischen Markenkooperation” eine neue Sportwetten-Plattform starten: “BildBet”. Anmerkung des Kurators: Es wäre interessant, eine Experteneinschätzung zu einer möglichen Interessenkollision zu hören: Wie verträgt es sich, einerseits durch die Sportberichterstattung (wenn auch nur indirekten) Einfluss auf die Wettquoten auszuüben und andererseits Wettanbieter zu sein?
5. Bad Practice (datenjournalist.de, Lorenz Matzat)
Nicht einen Fall von “Best Practice”, sondern von “Bad Practice” hat der Datenjournalist Lorenz Matzat beim “Tagesspiegel” entdeckt. Dort habe man ein Diagramm des Robert-Koch-Instituts falsch interpretiert und auf entsprechende Korrekturhinweise nur verzögert und unzureichend reagiert. Matzat belässt es nicht bei seiner Kritik, sondern macht konstruktive Vorschläge, was der “Tagesspiegel” hätte besser machen können: “Plausibilätsprüfung, Fachmenschen um Einschätzung bitten, Quellen genau benennen und verlinken”.
6. Die Plattform Onlyfans erlebt in der Pandemie einen Hype, doch sie hat einen kontroversen Ruf (nzz.ch, Corinne Plaga)
Weil viele Instagram-Influencer Geld mit ihren Inhalten verdienen wollen, docken sie sich an die Bezahlplattform OnlyFans an. Das Netzwerk erlebt seit Beginn der Corona-Pandemie einen wahren Boom und konnte die Zahl der registrierten Nutzerinnen und Nutzer auf über 50 Millionen verdoppeln. Da auch pornografische Inhalte erlaubt seien, würden sich auf der Seite immer mehr Sexarbeiter, Erotikmodels und Pornodarsteller tummeln. Corinne Plaga stellt das Geschäftsmodell für Influencer vor.
7. Seit 20 Jahren bürstet das Altpapier die Medienkritik gegen den Strich (mdr.de, Steffen Grimberg)
Die Kollegen und Kolleginnen des Medien-Watchblogs “Altpapier” feiern ihren 20. Geburtstag! In der nächsten Zeit gratulieren zahlreiche Gastautorinnen und -autoren dem Team mit “Geschenkpapieren”. Den Anfang macht radioeins-Moderator Jörg Wagner mit “Medienkritik ist Langstrecke”. Das BILDblog schließt sich den Glückwünschen an und wünscht dem “Altpapier” alles Gute für die nächsten 20 Jahre!
1. Informationen zu den Preisträgern 2020 (otto-brenner-preis.de)
Die Otto-Brenner-Stiftung ist die Wissenschaftsstiftung der Gewerkschaft IG Metall. Namensgeber Otto Brenner war lange Jahre Vorsitzender der Gewerkschaft. Einmal im Jahr verleiht die Stiftung den renommierten Otto-Brenner-Preis an Journalistinnen und Journalisten und vergibt Recherche-Stipendien. Den ersten Preis erhielt diesmal Gregor Haschnik für seinen Beitrag “Wie starb Jan H.?” in der “Frankfurter Rundschau”. Der zweite Preis ging an Christian Schwägerl und Joachim Budde von den “RiffReportern” für “Streeck, Laschet, StoryMachine: Schnelle Daten, pünktlich geliefert”. Und den dritten Preis erhielt “Spiegel”-Redakteurin Cornelia Schmergal für ihren Artikel “Ausgeliefert”.
2. Daniel Hornuff: “Hass ist eine Technik der Kommunikation” (philomag.de, Nils Markwardt)
Der Kulturwissenschaftler Daniel Hornuff beschäftigt sich in seinem neuen Buch mit Hassbildern. Bei Hass-Postings dächten die meisten Menschen vor allem an die transportierten Texte. Eine große Rolle komme jedoch auch den übermittelten Bildern zu. Im “Philosophie Magazin” spricht Hornuff über die Entwicklung von historisch bekannten Hetzbildern zu den heutigen Hassbildern. Er beantwortet dabei auch die Frage, warum viele Bilder beziehungsweise Bildmontagen laienhaft und zusammengeschustert wirken: “Eine allzu perfekte Ausgestaltung dieser Bild-Text-Tafeln würde schnell als eine subtile autoritäre Geste wahrgenommen werden. Nach dem Motto: Was soll ich da jetzt noch mitmachen? Diese Ästhetik des Zusammengeschusterten kommuniziert hingegen: Man kann ein Teil davon werden.”
3. Studie zu Vielfalt in Serien (taz.de, Carolina Schwarz)
Eine Studie der Universität Rostock hat sich mit “Geschlechterdarstellungen und Diversität in Streaming- und SVOD-Angeboten” beschäftigt (PDF). Carolina Schwarz fasst das Ergebnis zusammen: “Streamingangebote sind zwar diverser als lineares Fernsehen, aber auch hier bestehen noch große Lücken. Beispielsweise bei der Repräsentation von nicht-binären und trans Personen.”
4. ZDF: Petra Gerster gendert jetzt (genderleicht.de, Christine Olderdissen)
Das Webportal “Genderleicht” richtet sich an Medienschaffende aus allen Bereichen und will zeigen, “wie sich mit einfachen Methoden die Qualität der Berichterstattung steigern lässt”. Endlich sei das Gendern auch in den Fernsehnachrichten angekommen: “ZDF-Anchorwoman Petra Gerster hat es in die heute-Sendung um 19 Uhr eingeführt. Wenn sie gendert, macht sie es eher elegant als provokant. Mal ein Sternchen hier, ein Partizip da. Dann wieder eine Beidnennung oder ein Relativsatz: Die heute-Nachrichtenmoderatorin nutzt das ganze Repertoire gendergerechten Schreibens, und damit genau das, was wir in den Schreibtipps von Genderleicht empfehlen.” Im Interview verrät Petra Gerster, wie sie beim gendergerechten Texten der Nachrichten vorgeht.
5. Da isser … der neue Bericht zur Lage der Bibliotheken 2020/2021 (blog.bibliothekarisch.de, Dörte Böhner)
Der Deutsche Bibliotheksverband hat seinen Bericht zur Lage der Bibliotheken veröffentlicht (PDF). Dörte Böhner bündelt in ihrer Aufzählung die aus ihrer Sicht wichtigsten Forderungen des Verbands. Naturgemäß geht es dabei vor allem um die Themen Förderung, Unterstützung und Würdigung.
6. ARD Retro startet am 27. Oktober 2020 in der ARD Mediathek (ard.de)
Der von der UNESCO ausgerufene Welttag des audiovisuellen Erbes am 27. Oktober soll die Bedeutung audiovisueller Dokumente herausstellen: “Dieses Erbe zu erhalten und sicherzustellen, dass es für die Öffentlichkeit und künftige Generationen zugänglich bleibt, ist ein wesentliches Ziel für alle Institutionen wie auch für die Öffentlichkeit im Allgemeinen.” Zu diesem Anlass wollen die ARD-Sender und das Deutsche Rundfunkarchiv Tausende zeitgeschichtlich relevante Videos frei zugänglich in die ARD-Mediathek stellen. Der Fokus liege dabei auf Fernsehproduktionen aus der Zeit vor 1966. Geplant sei auch ein “Retro Spezial DDR” mit Einblicken in die Nachrichten- und Magazin-Beiträge des DDR-Fernsehens.
Donald Trump hat es nicht leicht. Nicht nur mit seinem Widersacher Joe Biden hat es der US-Präsident zu tun, er kämpft auch mit der liberalen US-amerikanischen Presse und mit Tech-Firmen wie Twitter. So schreibt es Alexander von Schönburg in einem Kommentar in “Bild” und bei Bild.de:
Wenn Joe Biden die Wahl gewinnt, darf er sich auch bei Tech-Giganten wie Facebook und Twitter – und der liberalen Presse – bedanken.
Genau die Leitmedien – von “Atlantic” bis “Washington Post” – die bedenkenlos jede Anti-Trump-Story verbreiten, unabhängig von Belegbarkeit und Quellenlage (man denke an Trumps angebliche Beleidigung gefallener Soldaten), haben keine Hemmung, Storys, die Biden unangenehm werden könnten, unter den Tisch zu kehren.
Nun ist es kein Geheimnis, dass Kommentare nur die Meinung des Autors widerspiegeln. Sie dürfen subjektiv und auch zugespitzt sein. Doch was Alexander von Schönburg hier macht, ist mehr als legitime Subjektivität: Er führt die Leserschaft durch Auslassungen in die Irre. Er raunt herum und setzt Verschwörungen in die Welt. Und er plappert eine Falschinformation nach.
Die Artikel, auf die sich von Schönburg bezieht, wenn er schreibt, dass “Atlantic” und “Washington Post” unabhängig von Belegbarkeit und Quellenlage Anti-Trump-Storys verbreiten, sind tatsächlich nicht mit letzter Sicherheit zu beweisen. Das heißt allerdings nicht, dass sie im Umkehrschluss unplausibel sind. Für die Behauptung, Trump habe US-Soldaten, die im Ersten Weltkrieg gefallen und auf einem Friedhof in Frankreich beerdigt sind, als “Loser” und “Sucker” bezeichnet, führt “The Atlantic” durchaus Quellen an – allerdings anonyme: “vier Personen mit Wissen aus erster Hand über die Diskussionen an diesem Tag”. Recherchen anderer Redaktionen, darunter auch Trumps (einstiger) Haussender Fox News, bestätigten die Aussagen dieser Quellen. Aber es gab auch Widerspruch: Trumps früherer Nationaler Sicherheitsberater John Bolton etwa sagte, er könne nicht bestätigen, dass Trump sich derart despektierlich geäußert hat. Bolton steht Trump inzwischen kritisch gegenüber und damit nicht im Verdacht, den US-Präsidenten blind zu verteidigen.
All das lässt Alexander von Schönburg weg.
Die Geschichte, die “die Leitmedien” von Schönburg zufolge “unter den Tisch kehren”, ist ein Artikel aus dem Boulevardblatt “New York Post”, der nahelegt, dass Joe Bidens Sohn Hunter sich durch die Position seines Vaters bei Geschäftsleuten in der Ukraine und in China Vorteile verschafft haben soll. Und: Joe Biden selbst soll als Vizepräsident außenpolitisch Einfluss genommen habe, um seinem Sohn Vorteile zu verschaffen. Laut “New York Post” gehe das aus E-Mails hervor, die auf einer Kopie der Festplatte von Hunter Bidens Laptop gespeichert sein sollen. Nach Angaben der “New York Post” ist die Redaktion auf abenteuerlichem Weg an diese Kopie gekommen: Im April 2019 habe eine Person den Laptop bei einem Computerladen in Wilmington, Delaware zur Reparatur abgegeben. Der Besitzer des Ladens, der blind ist, sagt nun, er sei sich “fast sicher”, dass Hunter Biden diese Person war. Der Laptop sei allerdings nie abgeholt worden, daraufhin habe sich der Ladenbesitzer an die US-Behörden gewandt. Außerdem hat er auch Rudy Giuliani, Trumps persönlichem Anwalt, eine Kopie zukommen lassen. Der wiederum hatte sich an die “New York Post” gewandt.
Die Plausibilität der Geschichte wurde von verschiedenen Medien infrage gestellt, wobei weder “New York Times” oder “Washington Post” noch das “Wall Street Journal” die Möglichkeit hatten, das Material zu überprüfen. In einem Statement haben zahlreiche ehemalige US-Geheimdienstbeamte erklärt, die Geschichte der “New York Post” beinhalte alle klassischen Merkmale einer russischen Desinformationskampagne. Der Director of National Intelligence, John Ratcliffe, bestritt hingegen, dass es sich bei der Geschichte um eine russische Einmischung handele. Das FBI sagte dem Kongress am Mittwoch, es habe Ratcliffes Aussage zurzeit nichts hinzuzufügen. Die “New York Times” wiederum veröffentlichte einen Artikel, laut dem sich ein Redakteur der “New York Post”, der maßgeblich an der Geschichte beteiligt war, weigerte, als Autor des Textes aufgeführt zu werden. Mehrere Redaktionsmitglieder der “New York Post” hätten Zweifel geäußert, ob die Authentizität des Materials ausreichend belegt sei, und außerdem die Glaubwürdigkeit der Quellen angezweifelt. Twitter sperrte den Link zum “New York Post”-Artikel zwischenzeitlich mit der Begründung, der Artikel verletze die Privatsphäre-Richtlinien von Twitter. Zudem sei es möglich, dass das Material durch einen Hack an die “New York Post” gelangt sei und öffentlich gemacht wurde, was ebenfalls den Twitter-Richtlinien widerspräche. In der Kommunikation nach außen, warum man das Posten des Links zum “New York Post”-Artikel gesperrt hat, gab der Konzern kein gutes Bild ab.
All das lässt Alexander von Schönburg weg.
Der “Bild”-Autor erwähnt die Ungereimtheiten mit keinem Wort, nicht einmal eine kleine Bemerkung, dass es Zweifel an der Authentizität des Materials gibt, ist drin. Stattdessen stellt er die Geschichte als bombensicher dar. Und behauptet, US-amerikanische Leitmedien würden die Story, die “Joe Biden schwer belastet”, einfach “unter den Tisch kehren”. Dieser Verschwörungsmurks ist genau das: Verschwörungsmurks. Tatsächlich beschäftigten sich Medien wie die “New York Times” und die “Washington Post” ausgiebig mit dem Material, nur eben auf kritische Art und Weise.
Schließlich wendet sich von Schönburg noch der TV-Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden zu, die heute Nacht stattfinden wird:
Morgen steigt die nächste TV-Debatte. Die zuständige Kommission hat kurzfristig die Themen der Debatte geändert. Wieder soll Corona im Mittelpunkt stehen. Und Rassenkonflikte.
Das Thema Außenpolitik – und damit China – ist gestrichen. Außerdem sollen diesmal die Debattierenden stumm geschaltet werden, wenn sie nicht dran sind. Um ein Chaos wie beim letzten Mal zu verhindern.
Alexander von Schönburg gibt hier, ob bewusst oder unbewusst, eine Falschinformation wieder, die von Trump und dessen Team verbreitet wurde. Tatsächlich wurden die Themen der Debatte nicht geändert. Vergangenen Freitag kündigte die unabhängige Debattenkommission die Themen an, die die Moderatorin Kristen Welker ausgewählt hatte. Außenpolitik stand nicht auf der Liste. Von einer kurzfristigen Änderung kann also nicht die Rede sein. Das Trump-Team hatte sich jedoch bei der Debattenkommission beschwert, dass das Thema Außenpolitik nicht mit auf der Liste stand, mit dem Verweis, in der letzten Debatte vor der Wahl gebe es traditionell einen Fokus auf außenpolitische Themen. Darauf stützt sich auch Trumps Behauptung, die Kommission habe die Themen “geändert”. Dabei hatten beide Seiten im Vorfeld zugestimmt, dass die Moderatorin die Themenauswahl bestimmt. Trumps Team behauptete nun, man habe sich schon Monate im Voraus auf die Themen geeinigt. Eine Behauptung, die Bidens Team wie auch die Debattenkommission zurückwies.
Zu den Mikrofonen, die bei der Debatte stummgeschaltet werden können, raunt von Schönburg ganz am Ende seines Kommentar, versehen mit einem unschuldigen Fragezeichen:
Um Themen wie Bidens Verstrickungen mit China auszublenden?
Es ist nicht nur von Schönburgs Scharfsinn, der Verschwörung wittert, Trumps Wahlkampfteam hatte diese Behauptung ebenfalls in die Welt gesetzt. Es zielt damit vermutlich auf Geschäfte Hunter Bidens mit chinesischen Firmen ab. Vielmehr als die Tatsache, dass Hunter Biden Geschäfte in China und mit chinesischen Firmen gemacht hat, gibt es da allerdings nicht. Außer eben das Material der “New York Post”. Diese zitiert aus einer E-Mail, dass Hunter Biden einen Vertrag mit einem chinesischen Geschäftsmann abgeschlossen habe, der ihm “allein für Bekanntmachungen” Millionen zahlen wolle. Ob das Material echt ist, ist, wie erwähnt, fraglich.
Von Schönburgs Geraune ist an dieser Stelle nicht mehr als unbelegtes Verschwörungsgeschwurbel: dass die unabhängige Debattenkommission Joe Biden einen Vorteil verschaffen will. In Sachen China-Verstrickungen wäre allerdings auch Donald Trumps Rolle von Interesse für die Debatte: Er selbst wie auch seine Tochter Ivanka haben während Trumps Zeit als US-Präsident Marken in China registrieren lassen. Das brachte beiden den Vorwurf ein, in Interessenskonflikte zu geraten.
Und, genau: All das lässt Alexander von Schönburg weg.