Vergangene Woche wurde ein Dreijähriger in Detmold erstochen, seine 15-jährige Halbschwester hat die Tat inzwischen gestanden. Die “Bild”-Medien berichten seitdem ausführlich über den Fall — und zeigen dabei ständig ein unverpixeltes Foto des getöteten Jungen. Sogar auf der Titelseite der Printausgabe vom vergangenen Freitag:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Auch in diversen Bild.de-Artikeln veröffentlichte die Redaktion das Foto ohne Unkenntlichmachung — alles für Klicks und Auflage, keine Spur von Rücksicht auf das Opfer und dessen Angehörige. Am Samstag zitierte “Bild” eine Freundin der Mutter des Opfers: Die Mutter befinde sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik. Auch das scheint für das Blatt kein Grund zur Zurückhaltung zu sein.
“Bild” dürfte damit klar gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates verstoßen. Kinder und Jugendliche sollen gerade in solchen Fällen geschützt werden, heißt es in Richtlinie 8.3:
Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.
Überhaupt, so steht es in der Richtlinie 8.2 zum Opferschutz, sei die Identität von Opfern besonders zu schützen und “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”. Mit folgender Einschränkung: “Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben”. Gab es in diesem Fall eine solche Zustimmung? Wir haben bei “Bild” mehrfach nachgefragt, ob die Redaktion eine Erlaubnis der Familie erhalten hat, das Fotos ohne Verpixelung zu verbreiten. “Bild”-Sprecher Christian Senft hat nicht geantwortet. Auch auf die Frage, woher “Bild” das Foto des Jungen hat, gab es keine Antwort.
Die “Bild”-Medien verbreiten aber nicht nur ein unverpixeltes Foto eines Dreijährigen, sie schildern auch exakt, wo sich die schreckliche Tat abgespielt hat: In verschiedenen Bild.de-Artikeln wird das Mehrfamilienhaus von hinten und von vorne gezeigt. Für alle, die es ganz genau wissen möchten, beschreibt die Redaktion in einer Bildunterschrift, um welche Wohnung in welcher Etage es sich handelt. In der gedruckten “Bild” vom Samstag haben sie sogar einen schwarzen Pfeil auf die Wohnung gerichtet, um auch den allerletzten Zweifel auszuräumen. Und sie zeigen ein Foto der Wohnungstür (“Hinter dieser Tür spielte sich ein furchtbares Drama ab”). Den Straßennamen haben die “Bild”-Medien da schon längst genannt, und die Hausnummer ist auf einem Foto ebenfalls zu erkennen.
Damit dürfte die “Bild”-Redaktion auch noch gegen Richtlinie 8.8 des Pressekodex’ verstoßen, in der es heißt: “Der private Wohnsitz sowie andere private Aufenthaltsorte (…) genießen besonderen Schutz.”
Mit Dank an Yvonne für den Hinweis!