Archiv für März 7th, 2019

Fakten ignorieren für die Hetzschlagzeile

Heute mal wieder große Panik auf der “Bild”-Titelseite:

Ausriss Bild-Titelseite - Justiz ignorierte Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Flüchtlingen

In der Flüchtlingskrise sind Tausende Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher unter den Asylsuchenden unbearbeitet liegen geblieben!

… schreibt “Bild”-Chefreporter Peter Tiede: Es seien allein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) etwa 5000 solcher Hinweise an die ignorierende Justiz, ans ignorierende Bundeskriminalamt, an den ignorierenden Generalbundesanwalt gegangen. Doch …

Doch nur in 129 Fällen wurden Ermittlungen begonnen! Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine FDP-Anfrage hervor (liegt BILD vor).

Die Zahlen mögen so stimmen. Was Tiede und “Bild” daraus machen, ist aber eine mittlere Katastrophe. Fangen wir mit dem kleinsten Fehler an, den Tiede in seinem Text untergebracht hat. Er schreibt:

Von 2014 bis Anfang 2019 gab das Bundesamt für Migration (BAMF) demnach etwa 5000 Hinweise auf “Straftaten nach dem Völkerrecht” an Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt weiter. Von anderen Stellen kamen 2000 Hinweise.

Tatsächlich sind es nicht 2000 Hinweise von anderen Stellen, sondern, so steht es in der Antwort des Innenministeriums, auf das sich Tiede bezieht, 200. Gut, die eine Null. Bei Bild.de haben sie diesen Fehler inzwischen immerhin korrigiert.

Deutlich schwerwiegender ist das Wort “ignorierte” in der Schlagzeile. Tiedes Rechnung dazu — Tausende Hinweise minus 129 Fälle mit Ermittlung gleich Behördenversagen — ist schlicht zu simpel. Man kann diese zwei Größen nicht einfach gegeneinanderrechnen. Denn erstens bedeutet die Differenz zwischen den zwei Zahlen nicht automatisch, dass etwas “ignoriert” wurde oder “liegen geblieben” ist: Nicht jeder Hinweis taugt zwingend für eine Ermittlung. Schließlich sind, zweitens, die Hinweise, die Asylsuchende bei der Befragung in ihrem Asylverfahren geben können, qualitativ extrem unterschiedlich. Ronen Steinke erklärt das gut bei Süddeutsche.de:

Es gilt, folgende Frage zu beantworten, wenn ein Mensch aus Syrien oder dem Irak kommt: “Waren Sie selbst Augenzeuge, Opfer oder Täter von begangenem Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Übergriffen (Folter, Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf die Zivilbevölkerung; Hinrichtungen bzw. Massengräbern oder Einsätzen von Chemiewaffen?” Wird dies mit Ja beantwortet, zählt das als “Hinweis”. Auch wenn es kein Geständnis eigener Schuld ist. Sondern oft nur eine Angabe als Zeuge oder Opfer. Das Bamf unterteilt diese vielen “Hinweise” in fünf Kategorien. Kategorie 1 ist aus Sicht der Strafverfolgung das beste. In diese Kategorie fallen “namentliche Hinweise auf in Europa oder Deutschland befindliche Täter von Kriegsverbrechen”. (…)

Meist fallen die Bamf-Hinweise eher in die Kategorie 2: Der Flüchtling hat Namen genannt, aber keine konkreten Vorwürfe, nach denen sich ermitteln ließe. Oder Kategorie 3: Konkrete Vorwürfe, aber keine Namen. Einen großen Anteil, so heißt es unter Strafverfolgern, mache Kategorie 5 aus: Jemand berichtet als Zeuge von einer Gräueltat in Syrien oder dem Irak — ohne dass es aber einen Bezug zu Personen gäbe, die sich derzeit in Deutschland aufhalten. Mit vielen der 5000 Bamf-Hinweise konnten die Ermittler daher nicht weit kommen.

Diese Definition, was beim Bamf als “Hinweis” gilt, macht dann auch gleich den zweiten gravierenden Fehler in der “Bild”-Überschrift deutlich: Es handelt sich nicht um “Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher unter Flüchtlingen”, sondern um Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher von Flüchtlingen.

Aber mit solchen Feinheiten machen sie bei “Bild” eben genau das, was sie anderen so gerne vorwerfen: ignorieren.

Nachtrag, 8. März: Noch ein, zwei Gedanken zu den “Hinweisen auf Kriegsverbrecher”: 5000 Hinweise bedeuten nicht automatisch, dass es sich um 5000 Kriegsverbrecher handelt (und schon gar nicht um 5000 in Deutschland untergetauchte Kriegsverbrecher). Die Zahl sagt erstmal nur, dass es 5000 Hinweise gab. Es können sich mehrere Hinweise auf dieselbe Person beziehen, genauso kann sich ein Hinweis auf eine Personengruppe beziehen. Bei manchen Hinweisen ist, siehe oben, auch gar nicht klar, auf wen sie sich beziehen.

Natürlich ist es gut möglich, dass sich unter den Flüchtlingen, die nach Deutschland gekommen sind, Kriegsverbrecher befinden. Darüber sagt die Zahl, die “Bild” auf der Titelseite in Spiel gebracht hat, aber nichts aus. Der Großteil der möglichen Kriegsverbrecher soll sich im Ausland aufhalten, meist noch dort, wo das Kriegsverbrechen stattfand (siehe das “heute journal” von gestern, ab Minute 9:20).

Und noch zum Vorwurf, die Justiz ignoriere die Hinweise: Bundesinnenminister Horst Seehofer widersprach “Bild” und sagte, die Hinweise seien “nicht einfach von den Sicherheitsbehörden abgelegt worden, sondern natürlich geprüft worden”.

Nachtrag 2, 8. März: “Bild” berichtet heute noch einmal über die “Hinweise auf Kriegsverbrecher”. Doch nicht etwa in einer Korrektur — Chefreporter Peter Tiede wiederholt den Unsinn einfach noch mal.

RWEs Infokrieg, Margots Badesalz, “Präzisierungen” bei Martenstein

1. Das ist nicht offen & transparent, sondern ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit des Journalisten und außerdem schlechter Stil.
(twitter.com, Martin Kaul)
Die “taz” hat zur Vorbereitung eines Artikels über mögliche Hass-Postings von RWE-Mitarbeitern beim Energieversorger angefragt. Darauf hat die Presseabteilung des Konzerns die Rechercheanfrage in einer Art von vorauseilendem Gegenangriff auf Twitter veröffentlicht. “taz”-Reporter Martin Kaul hält dies nicht nur für schlechten Stil, sondern auch für einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit des Journalisten: “Zu einer ganz wesentlichen redaktionellen Freiheit gehört die Freiheit der Auswahl und die Freiheit des Veröffentlichungszeitraumes, auch die Freiheit, sich zu entscheiden, über etwas nicht zu berichten. Dem greift @RWE_Presse hier einfach vor — und veröffentlicht die Mail eines Journalisten und die eigene Antwort, noch ehe überhaupt ein Text erschienen ist. Damit möchte also ein Unternehmen die Oberhand über die Berichterstattung gewinnen und Redaktionsfreiheiten und -abläufe unterminieren. Wenn das gängiger Stil wäre, gäbe es keine Pressefreiheit, sondern Informationskrieg.”
Weiterer Lesetipp: Braunkohle-Protest gegen RWE — diese Bilder hat die Polizei beschlagnahmt (bento.de, Steffen Lüdke).

2. “Das Radio ist nicht der Richter, der über Künstler zu urteilen hat”
(jetzt.de, Christina Waechter)
In den USA sorgt eine Doku für eine erneute Diskussion über die Missbrauchsvorwürfe gegenüber dem vor zehn Jahren verstorbenen Popstar Michael Jackson. In der Folge haben Radiosender in Kanada, Neuseeland, Norwegen und auch die BBC bekanntgegeben, sämtliche Songs von Michael Jackson aus dem Programm zu nehmen. Ina Tenz, Chefin von “Antenne Bayern”, dem größten privaten Radiosender Deutschlands, hält nichts von einem derartigen Boykott: “In der Dokumentation äußern sich die Opfer viele Jahre später, Michael Jackson kann sich dazu nicht mehr äußern. Zudem gab es zwei Prozesse zu dem Thema, die beide nicht zu einer Verurteilung Jacksons geführt haben. Der Film bringt keine neuen Beweise und Michael Jacksons Familie dementiert alle Vorwürfe. Ich glaube generell, dass diese Boykotte nichts zur Aufklärung der Sache beitragen. Sie bringen nur den Radiosendern Aufmerksamkeit.”
Weiterer Lesetipp: Warum ich Michael Jackson nicht mehr höre (sz-magazin.sueddeutsche.de, Julian Dörr).

3. Evangelisches Badesalz
(deutschlandfunk.de, Arno Orzessek)
Promi-Zeitschriften scheinen gerade mächtig en vogue zu sein, ob “Barbara” (Schöneberger), “Daniela” (Katzenberger), Doktor von Hirschhausens “Gesund Leben” oder Joko Winterscheidts “JWD”. Ab April bringt nun auch die evangelische Theologin Margot Käßmann eine eigene Zeitschrift heraus. Aber keine Sorge, das Magazin wird nicht “Margot” heißen, sondern “Mitten im Leben”.

4. Meinen ist nicht behaupten
(taz.de, Finn Holitzka)
Die Geschichte um Harald Martensteins wahrheitsferne Kolumne über späte Abtreibungen geht weiter. Nach allerhand Gegenwind auf Twitter und nachdem der ARD-“Faktenfinder” die verschiedenen von Martenstein grob vereinfacht bis falsch dargestellten und aus dem Kontext gerissenen Debatten auseinandergedröselt hat, sah sich die “Zeit” anscheinend zu einem “Hinweis der Redaktion” (dort unten angehängt) gezwungen. Einige Passagen der Kolumne seien nachträglich “präzisiert” worden … Finn Holitzka stellt in der “taz” noch einmal fest: “Auch für Kolumnen und Meinungsbeiträge gilt die journalistische Sorgfaltspflicht. Meinen kann Martenstein alles, was seinen Kritiker*innen die Nerven raubt. Behaupten sollte auch der Berufsprovokateur nur faktisch Richtiges.”

5. EU-Copyrightreform: Zivilgesellschaft und Verbände fordern Moratorium
(heise.de, Stefan Krempl)
14 Institutionen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft fordern in einem offenen Brief (PDF), die Abstimmung über die Copyright-Novelle und Upload-Filter auf die Zeit nach der Europa-Wahl zu verschieben: “Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier brauchen gerade jetzt Zeit, um das Für und Wider abzuwägen.”

6. Aufruf zum Meinungsfasten
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Alena Schröder)
Du hast eine Meinung? Dann lass diese doch mal ein paar Wochen ruhen. Es gibt schließlich wichtigere Dinge, auf die wir bis Ostern verzichten sollten als Bier und Schokolade, wie Alena Schröder in ihrem Aufruf zum Meinungsfasten findet.