Archiv für Januar, 2019

“Aber immer noch frei!”

Bonnie Elizabeth Parker und Clyde Champion Barrow zogen, soweit wir wissen, nie durch Magdeburg (Sachsen-Anhalt), und auch sonst ist der Vergleich mit dem mordenden US-Duo, den die “Bild”-Redaktion im ersten Absatz ihrer heutigen Titelgeschichte zieht, recht gewagt:

Wie Bonnie & Clyde zogen Peggy N. (39) und ihr Freund (41) durch Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Sie lebten als Mietnomaden, begingen Einbrüche und räumten Briefkästen leer. Die Polizei wies dem drogensüchtigen Duo 640 Straftaten in 18 Monaten nach — und ließ es wieder laufen!

Nein, auch wenn “Bild” den Eindruck erwecken mag: “und ließ es wieder laufen” bedeutet nicht, dass sich die Angelegenheit für das Paar damit erledigt hat. Es bedeutet nicht, dass Peggy N. und ihr Freund trotz der vielen mutmaßlichen Straftaten (größtenteils wohl Beschaffungskriminalität) straffrei bleiben. Es bedeutet erstmal nur, dass sie nicht in Untersuchungshaft sitzen.

Das wird auf der “Bild”-Titelseite noch nicht ganz klar:

Ausriss Bild-Titelseite - Verbrecher-Paar aus Magdeburg - 640 Straftaten, aber immer noch frei! Und die Polizei hilft auch noch bei Behördengängen

Auf Seite 6 im Blatt wird “Bild” immerhin konkreter:

Ausriss Bild-Zeitung - 640 Straftaten, keine U-Haft! Polizisten helfen Intensivtätern bei lästigen Behördengängen

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Warum das Paar nicht in U-Haft sitzt? Unklar!

So “Unklar!” dürfte es aber gar nicht sein.

Die U-Haft dient der Durchführung von Strafverfahren. Sie dient nicht der Strafe. Und sie hat hohe Anforderungen, schließlich geht es darum, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. “Ihr Vollzug ist die ultima ratio; der Erlass eines Haftbefehls muss sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung messen lassen”, erklärt uns Strafverteidiger Carsten Hoenig. Zur Untersuchungshaft komme es nur, “wenn gar nichts mehr anderes geht”.

In den Paragraphen 112 und 112a der Strafprozessordnung ist geregelt, wann es soweit ist und wann nicht: Besteht Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (§112)? Wenn nicht: Besteht Wiederholungsgefahr (§112a)? Wenn auch nicht: keine U-Haft. Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten wollte sich uns gegenüber zwar nicht zum konkreten Fall äußern, sagte aber, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg immer prüfe, ob eine dieser Gefahren besteht. Und dass sie keinen Haftbefehl beantrage, wenn keine davon vorliegt.

Es kann auch sein, dass es einen Haftbefehl gibt, dieser aber gegen Auflagen ausgesetzt wurde. Eine solche Auflage könnte zum Beispiel darin bestehen, so Strafverteidiger Hoenig, “dass die Beschuldigte sich in Therapie begibt, um auf diesem Wege die Wiederholungsgefahr zu minimieren beziehungsweise zu beseitigen.” Das könne er ohne Akteneinsicht aber natürlich nicht sicher sagen.

Das Polizeirevier Magdeburg hat eine Pressemitteilung zu dem Fall herausgegeben, aus der auch “Bild” zitiert. Darin steht unter anderem:

Mit der Beschuldigten konnten eingehende Gespräch zu ihrem Lebenswandel geführt werden. Ebenso erhielt sie von den Beamten unterstützten bei Ämtergängen. Auch wurde innerhalb ihres sozialen Umfelds vermittelt, um ein erneutes in Erscheinung treten zu verhindern. Der beschuldigte 41-jährige wies solche Maßnahmen zurück.

Das klingt zumindest bei Peggy N. wie ein Versuch, die Wiederholungsgefahr zu minimieren.

Nicht, dass er es sich wünsche, sagt Strafverteidiger Carsten Hoenig noch, aber mit anderen Argumenten hätte man vielleicht auch eine Inhaftierung vertreten können: “Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Haftrichter bereits die Fluchtgefahr bejahen könnte — wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe, die einen Fluchtanreiz bieten könnte.”

Es sind also nicht ganz einfache, aber ziemlich normale rechtsstaatliche Vorgänge und Fragen, um die es bei der Untersuchungshaft geht. Es ist auf jeden Fall nicht das große Ärgernis, das “Bild” daraus macht.

Nachtrag, 22:52 Uhr: Wir haben vergessen, eine weitere Stelle aus der verlinkten Pressemitteilung des Polizeireviers Magdeburg zu zitieren, die auf eine Therapie der Beschuldigten hinweist und damit einen Grund gegen eine mögliche Wiederholungsgefahr liefern könnte. Diese Passage wollen wir hier nachreichen:

Zeitweise arbeiteten bis zu 5 Kriminalbeamte gleichzeitig an den Verfahren in der Ermittlungsgruppe. Neben strafprozessualen Maßnahmen wurden auch Therapiemaßnahmen durch die Polizisten begleitet, da es sich bei der Begehung der Straftaten um Fälle der so genannte “Beschaffungskriminalität” gehandelt hat. Die Beschuldigten haben durch die Taten ihren Drogenkonsum finanziert.

Und, weil man es möglicherweise falsch verstehen kann: Carsten Hoenig äußert sich hier als Experte und nicht als Verteidiger des beschuldigten Paares — denn das ist er nicht.

Mehr zu den Schwierigkeiten der “Bild”-Redaktion mit der Untersuchungshaft:

Asylbewerber vs. “Bild”, Google-Geld, Doku-Komparsen üblich?

1. Asylbewerber gegen Springer
(taz.de, Markus Kowalski)
“Abgeschoben, Einreisesperre, illegal zurück und trotzdem Stütze” — so schrieb “Bild” auf der Titelseite über den Asylbewerber Alassa M. Gegen die seiner Ansicht nach falsche Berichterstattung geht M. nun mit Hilfe eines Anwalts vor, der den “Bild”-Artikel als “mediale Hetze” bezeichnet (BILDblog berichtete): “Meiner Meinung nach hat der Artikel eine Pranger-Wirkung, die die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten verletzen.” Die “Bild”-Redaktion hatte außerdem die Karlsruher Flüchtlingsunterkunft gezeigt, in der M. lebt. Nun habe M. Angst, dass er dort angegriffen werde.

2. Auch Überflieger können abstürzen
(medienwoche.ch, René Zeyer)
Das crowdfinanzierte Online-Medium “Republik” legte vor etwa einem Jahr einen spektakulären Start hin: Rund 16.000 Abonnenten und Spender sorgten dafür, dass die Neugründung mit knapp sieben Millionen Euro Anfangskapital ausgestattet war. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass das Projekt bei weitem kein Selbstläufer ist. René Zeyer hat sich angeschaut, wie es bei “Republik” und den anderen Online-Medien läuft.

3. Geld von Google ist nicht die Lösung: Die Presse muss sich durch Kunden finanzieren
(nzz.ch, Ronnie Grob)
Die Schweizer Verleger wollen Google mit dem Leistungsschutzrecht zur Kasse zu bitten. Ronnie Grob sieht darin mittel- bis langfristig nicht die Lösung: “Mit Gratisinhalten werden sich im Internet auf lange Frist womöglich nur einige wenige Firmen mit Werbung refinanzieren können. Die Schweizer Verleger sollten vielmehr damit beginnen, konsequent Geld zu verlangen für die eigentliche Leistung, die ihre Journalisten erzeugen, den Journalismus. Hören sie damit auf, gegenüber der Werbewirtschaft zufälligen Traffic zu verkaufen, können sie neu jene klar umrissene Gruppe bewerben, die bereit ist, ein Abonnement zu lösen. Diese zahlenden Leser sind treue, interessierte, aufmerksame Kunden und keine herangespülten Zufallsleser, die sowieso nicht bereit sind, Geld auszugeben.”

4. Die verlogene David-Berger-PR des WDR und seine ärgerliche Homophobietradition
(nollendorfblog.de, Johannes Kram)
Der WDR ist in den sozialen Medien für die Entscheidung kritisiert worden, David Berger zu den “Tischgesprächen” einzuladen, und hat sich dafür mit einer Stellungnahme verteidigt. Johannes Kram hat dem WDR daraufhin einen offenen Leserbrief geschrieben: „(…) selbst, wenn Ihr denkt, Euch hier auf die Seite von Berger schlagen zu müsssen und in seiner Ankündigung dessen Täter-Opfer-Umkehr-Rethorik übernimmt, in dem ihr so tut, als würde man ihn für seinen “Mut” kritisieren und nicht für seinem Hass (merkt Ihr nicht, welchem populistischem Narrativ Ihr hier aufgesessen seid?); selbst wenn Ihr das rassistische, homophobe und islamfeindliche Geschreibsel wirklich nicht für rassistisch, homophob und islamfeindlich haltet, warum teilt Ihr dann Euren HörerInnen nicht wenigstens mit, was das eigentlich ist, was ihm da vorgeworfen wird?”
Zum Hintergrund: Wie ein schwuler Theologe zum Sprachrohr von AfD, IB und Co. wurde (belltower.news, Stefan Lauer).

5. Offener Brief an Online-Redaktionen und Journalisten
(facebook.com/ichbinhierDerVerein, Alex Urban)
Die Aktionsgruppe #ichbinhier wendet sich mit einem offenen Brief an Online-Redakteure von reichweitenstarken Facebookseiten: “Eure Kommentarspalten werden mit Desinformationen, Aufrufen zu Gewalt, aufhetzenden Kommentaren, Lügen und Verdrehungen geflutet. Es fehlen Klarstellungen! Vor allem aber fehlen Aufforderungen zur Unterlassung und das Sanktionieren von Beleidigungen und Beschimpfungen. Was soll denn das?”

6. “Quote wollen sie dann nämlich schon immer gern”
(sueddeutsche.de, Aurelie von Blazekovic)
Der WDR hat sich von einer Autorin getrennt, die wegen drei Dokus in die Kritik geraten war, in denen unter anderem Komparsen eingesetzt wurden. Die Autorin hat das Vorgehen, bei Dokus und Reportagen auf Komparsen zurückzugreifen, gegenüber der “SZ” verteidigt: “Das ist üblich. Viele TV-Sender und Produktionsfirmen suchen ihre Protagonisten bei komparse.de.” Sie sei seit 25 Jahren “gut im Geschäft” und habe nicht gewusst, dass das laut ihrer Aussage branchenübliche Vorgehen der Komparsenanheuerung beim WDR nicht geduldet werde.

Bild  

Hilfe!

Die “Bild”-Titelseite von heute:

Ausriss Bild-Titelseite - Wolfgang Schäuble fordert - Männer sollen mehr im Haushalt helfen - putzen, kochen, bügeln

Die Wahl des Wortes “helfen” ist interessant. Es impliziert: Die Aufgabe liegt hauptsächlich bei den Frauen, die Männer kommen als Helfer dazu. Die helfenden Männer sollen im Haushalt zwar auch einen Teil übernehmen, aber eben nur übernehmen, was normalerweise Frauen zu erledigen haben. Das mag als Zustandsbeschreibung passen, es taugt aber nicht als Forderung im Sinne einer Gleichberechtigung.

Die Wahl des Wortes “helfen” kam nicht, wie man beim Blick auf die “Bild”-Titelseite denken könnte, von Wolfgang Schäuble, sondern von der “Bild”-Redaktion. Schäuble sagte gestern in seiner Begrüßungsansprache zur Feierstunde “100 Jahre Frauenwahlrecht”:

Bei aller Auseinandersetzung um die richtigen Mittel und Wege zur tatsächlichen Gleichstellung werden wir um eine Erkenntnis wohl nicht herum kommen: Dass wir die für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Tätigkeiten, die auch heute noch ganz überwiegend Frauen unbezahlt verrichten, anders aufteilen müssen: Kindererziehung, Hausarbeit, Pflege. Eine weithin akzeptierte Erkenntnis, an deren Umsetzung Männer gelegentlich mit Nachdruck erinnert werden müssen. Erst wenn Frauen und Männer wirklich frei entscheiden können, wo sie die Prioritäten in ihrem Leben setzen wollen, ohne auf Beruf oder Familie oder gesellschaftliches Engagement zu verzichten, ist das Ziel erreicht. Die Geschichte der Emanzipation von Frauen lehrt: es könnte noch ein längerer Weg sein. Aber mit Blick auf die starken, selbstbewussten Frauen, die wir in diesem Land haben, ist mir um den Erfolg nicht bange.

Kein “helfen”, dafür “anders aufteilen”. Das klingt schon deutlich mehr nach Gleichberechtigung.

Mit Dank an @rinaliebt für den Hinweis!

Scripted-WDReality, Veganer Unsinn, Youtube verbietet #BirdBoxChallenge

1. Scripted-Reality-Methoden bei WDR-Vorzeige-Dokus?
(uebermedien.de, Ralf Heimann)
Bei den Reality-Soaps der Privatsender wie Vox, Kabel eins, Pro Sieben oder RTL 2 erwarten wohl die Wenigsten Wahrhaftigkeit und Akkuratesse. Schließlich weiß man, dass derlei Trash-Formate gescriptet und relativ lieblos mit Schauspielern runtergedreht werden. Dokumentationen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens haben in dieser Hinsicht einen anderen Anspruch. Umso schlimmer, wenn sich nun herausstellt, dass dort mit denselben Methoden gearbeitet wurde. Ralf Heimann berichtet von den verstörenden Seltsamkeiten bei der preisgekrönten WDR-Reihe “Menschen hautnah”.

2. Wie die Leute vom Stern Unsinn in eine britische Studie hineininterpretierten
(graslutscher.de)
Gemäß einer britischen Studie sollen Veganer in Großbritannien doppelt so oft krank sein wie ihre nicht-veganen Kollegen. Das behauptet jedenfalls der “Stern” in seiner Onlineausgabe. Der Blogger “Graslutscher” hält das Ganze für eine Räuberpistole, die dicht an “Fake News” rankäme. Das Ganze hat, wie so oft, mit einer Verwechslung von Kausalität und Korrelation zu tun: “Ebenso gut hätte man also festhalten können, welche Probanden dritte Zähne haben und dann zum Schluss kommen, dass die Menschen ohne dritte Zähne öfter erkältet sind. Ich warne dennoch dringend davor, sich die ganze Kauleiste überarbeiten zu lassen, weil man keinen Schnupfen bekommen möchte. Es wäre nämlich genau so falsch gewesen, hätte der Stern getitelt: “Menschen ohne Zahnprothesen sind doppelt so oft krank wie Menschen mit Zahnprothesen”.”

3. Recherchen und Forschungsergebnisse
(djv.de)
Am 11. Januar hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) in einer Pressemitteilung die Landesmedienanstalten davor gewarnt, RT Deutsch eine Rundfunklizenz zu erteilen, und bekam dafür in den sozialen Medien einigen Gegenwind. Die Position des DJV, dass es sich bei RT um ein Propagandainstrument des Kreml und nicht um ein journalistisches Informationsmedium handele, sei jedoch gut begründet und durch mehrere externe Quellen belegt (im Beitrag verlinkt).

4. Afrika, sprich
(sueddeutsche.de, Stefan Fischer)
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert berichtet die freie Journalistin und Hörfunkkorrespondentin Bettina Rühl vom afrikanischen Kontinent, ob “über Kindersoldaten und Warlords, über Drogenhandel in Mali, das Foltersystem in Eritrea, über Elfenbeinschmuggel, die Geschäftemacherei reicher Kenianer mit den Slums im Land und die Terrorfinanzierung in Westafrika”, aber auch über positive, aufmunternde Geschichten. Die “SZ” stellt die vielbeschäftigte und preisgekrönte Autorin vor.
Der passende Hörtipp dazu: “Der Blinde hilft dem Lahmen”, “Deutschlandfunk Kultur”, diesen Sonntag um 12:30 Uhr; “Hightech in Afrika”, SWR 2, 25. Januar um 8:30 Uhr.

5. Weshalb wollen Menschen nach schlaflosen Nächten mehr essen?
(meta-magazin.org)
Im “Wochenrückblick des Science Media Center” geht es um die Forschungsergebnisse, über die in letzter Zeit besonders häufig in den Medien berichtet wurde. Dieses mal dabei: Die Studie “Schlafmangel erhöht nicht via Hormonspiegel, sondern via Hirnaktivität die Lust auf fettiges Essen” aus dem “Journal of Neuroscience”.

6. Youtube verbietet “Bird Box”-Clips
(faz.net)
Der Netflix-Thriller “Bird Box” mit Sandra Bullock führte zu dem Internetphänomen #BirdBoxChallenge, in dem Menschen mit verbundenen Augen Alltagssituationen bewältigen, sich dabei filmen lassen und die Videos ins Netz stellen. Dabei ist es schon zu Unfällen und Verletzungen gekommen. Nun zieht Youtube die Reißleine und verbietet derartige Filme: “Auch wenn es unfair erscheint, das Posten von bestimmten Inhalten nicht zu gestatten, weil dies Zuschauer zu bestimmten Aktionen verleiten könnte, ziehen wir doch eine Grenze bei Inhalten, die Gewalt provozieren oder zu gefährlichen oder illegalen Handlungen aufrufen, bei denen ein Risiko für Leib und Leben besteht.”

Bringt Julian Reichelt Handballer-Familien in Gefahr?

Die Spieler der deutschen Handballnationalmannschaft sind bei der Weltmeisterschaft in Deutschland und Dänemark derzeit ziemlich erfolgreich — und ihre Familien möglicherweise in Gefahr. Jedenfalls dann, wenn man der Logik von Julian Reichelt folgt.

Der “Bild”-Chef wollte bekanntermaßen nicht, dass der Branchendienst “kress” sein Gehalt öffentlich schätzt, da das seine Familie in Gefahr bringe, so Reichelt.

Entweder sind ihm die Familien anderer Menschen herzlich egal oder er hat bei seiner Begründung damals Unfug erzählt — jedenfalls bringt Julian Reichelts Portal Bild.de heute diese Geschichte:

Screenshot Bild.de - Was verdienen die eigentlich? Die Gehaltsliste unserer Handball-Stars

Hinter der “Bild plus”-Paywall (schließlich will Bild.de auch noch ein bisschen was daran verdienen) fein säuberlich aufgelistet: die Gehälter der Nationalspieler Uwe Gensheimer, Silvio Heinevetter, Steffen Weinhold, Patrick Wiencek, Finn Lemke, Hendrik Pekeler, Steffen Fäth, Paul Drux, Fabian Wiede, Jannik Kohlbacher, Patrick Groetzki, Andreas Wolff, Matthias Musche, Fabian Böhm, Martin Strobel und Franz Semper.

Und da ist noch lange nicht Schluss. Zum Vergleich nennt Bild.de auch noch die Monatsgehälter “anderer deutscher Sport-Stars”. Mit dabei: Formel-1-Fahrer Sebastian Vettel, Fußballer Mesut Özil, Basketballer Dennis Schröder, Eishockeyspieler Leon Draisaitl, Golfer Martin Kaymer, Volleyballer Georg Grozer sowie Tischtennisspieler Dimitrij Ovtcharov.

Auch für deren Familien heißt es laut Julian Reichelt nun: Gefahr!

Wen Julian Reichelt nach Julian-Reichelt-Logik sonst noch in Gefahr gebracht haben könnte:

Mit Dank an Stefan N. für den Hinweis!

Neues armes Deutschland, Sein Name: Yannic Hendricks, Netflix-Codes

1. So kann es nicht weitergehen
(spiegel.de, Sascha Lobo)
“Spiegel Online”-Kolumnist Sascha Lobo macht es wütend, auf welche Weise viele Medien über Themen wie Brexit, Donald Trump oder die AfD berichteten: “Der Aufstieg der autoritären Kräfte weltweit wäre ohne Medien nicht möglich gewesen, und zwar sowohl sozialer wie redaktioneller Medien. Die Verantwortung für eine weitere Stärkung der Rechten, Rechtsextremen, Autoritären liegt zum guten Teil bei ebendiesen Medien.” Diese tappten in immer die gleichen Fallen: False Balance, Agenda Cutting und strukturelle Verharmlosung.

2. Armes Deutschland
(taz.de, Anne Fromm)
Um die linke Tageszeitung “neues deutschland” steht es bereits seit vielen Jahren schlecht, doch jetzt scheint die Lage ernst wie nie zuvor. Anne Fromm nimmt sich in der “taz” Raum und Zeit, um etwas von der Geschichte und der komplizierte Struktur des “nd” zu erzählen und die aktuellen Schwierigkeiten zu erklären.

3. BuzzFeed News darf den Namen von Abtreibungsgegner Yannic Hendricks weiterhin nennen
(buzzfeed.com, Juliane Loeffler)
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks gegen “BuzzFeed News Deutschland” zurückgewiesen. Das Internetportal hatte den Namen des Mannes genannt, der viele Ärztinnen und Ärzte angezeigt hat, die auf ihrer Website angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hendricks wollte anonym bleiben und ging mit einer Unterlassungserklärung gegen die Namensnennung vor. Nun wurde der Antrag abgelehnt. “BuzzFeed News” hat die gesamte Urteilsbegründung in den Beitrag eingebettet. Ob es zu einem Berufungsverfahren kommt, sei derzeit noch offen.

4. Facebook investiert 300 Millionen Dollar in Journalismus
(heise.de, Andreas Wilkens)
300 Millionen US-Dollar will Facebook in den kommenden drei Jahren in Nachrichtenprogramme, Partnerschaften und Inhalte investieren, “mit einem großen Schwerpunkt auf Lokalnachrichten”. Dazu werde man mit Nachrichtenorganisationen zusammenarbeiten und diese mit Produkt- und Technikteams vernetzen, um bereits in einer frühen Phase der Produktentwicklung “den Bedürfnissen der Menschen auf Facebook besser gerecht zu werden”. Schließlich wolle man Verleger “nicht von uns abhängig machen, sondern unterstützen”.

5. Islamismus-Experte auf Abwegen
(faktenfinder.tagesschau.de, Volker Siefert)
Hat der Frankfurter Journalist Shams Ul-Haq, wie von ihm behauptet, undercover in mehr als 100 Moscheen die Radikalisierung von Muslimen aufgedeckt? Der ARD-“Faktenfinder” ist skeptisch und verweist auf die Widersprüche, in die sich Shams Ul-Haq verstrickt habe.

6. Ich will doch nur einen Film sehen!
(faz.net, Julia Bähr)
Die “FAZ”-Redakteurin Julia Bähr spricht vielen Netflix-Zuschauern aus dem Herzen, wenn sie die Nutzerführung des Streamingportals als “katastrophal” bezeichnet. Doch sie hat ein Gegenmittel parat: Die im Internet kursierenden Listen, mit deren Hilfe man das System überlisten kann.

Bild.de bringt veraltetes Zeug in Umlauf

Achtung, Gefahr!

Screenshot Bild.de - Jugendliche in Gefahr - Schon ein paar Joints verändern das Gehirn

Cannabis ist eine der beliebtesten, illegalen Drogen in Deutschland. Oft verharmlost, ist sie viel gefährlicher, als die meisten denken.

… schrieb Bild.de gestern. Denn:

Schon ein oder zwei Joints verändern das Gehirn eines Jugendlichen merkbar, hat jetzt eine internationale Forschergruppe mit deutscher Beteiligung herausgefunden und ihre Ergebnisse im “Journal of Neuroscience” veröffentlicht.

Das “jetzt” ist an dieser Stelle recht großzügig ausgelegt: Die Studie, auf die sich Bild.de bezieht und die das Portal im Artikel verlinkt*, ist bereits am 28. Januar 2015 im “Journal of Neuroscience” erschienen — und damit geschmeidige vier Jahre alt. Noch interessanter aber ist die Überschrift, die die “internationale Forschergruppe mit deutscher Beteiligung” ihrer Untersuchung damals gab:

Screenshot der Überschrift der Studie - Daily marijuana use is not associated with brain morphometric measures in adolescents or adults

“Is Not Associated”.

Schon im “Abstract” steht:

No statistically significant differences were found between daily users and nonusers on volume or shape in the regions of interest. Effect sizes suggest that the failure to find differences was not due to a lack of statistical power, but rather was due to the lack of even a modest effect. In sum, the results indicate that, when carefully controlling for alcohol use, gender, age, and other variables, there is no association between marijuana use and standard volumetric or shape measurements of subcortical structures.

Das übersetzt Bild.de ins Gegenteil:

Die Wissenschaftler beobachteten bei 14-Jährigen, die nur ein- oder zweimal Cannabis konsumiert hatten, mithilfe eines modernen Bildgebungsverfahrens, der sogenannten Voxel-basierten Morphometrie, eine Zunahme der grauen Hirnsubstanz. Bedeutet: Ein Ungleichgewicht zwischen weißer und grauer Hirnsubstanz entsteht.

Dazu steht in der “Discussion” der Studie:

The lack of significant differences between marijuana users and control subjects in the present study is consistent with the observation that the mean effect size across previously published studies suggests no clear effect of marijuana on gray matter volumes.

Bei Twitter haben einige User die “Bild”-Redaktion auf den Fehler hingewiesen. Die juckt das aber ganz offensichtlich nicht.

Mit Dank an @Goettergattin42 für den Hinweis!

*Nachtrag, 19:13 Uhr: Bei FAZ.net ist ein Artikel zum selben Thema mit recht ähnlicher Überschrift erschienen. Im Gegensatz zu Bild.de verlinkt Autor Joachim Müller-Jung dort auf eine aktuelle Studie aus dem “Journal of Neuroscience” (erschienen am 14. Januar 2019). Es gibt die aktuellen Erkenntnisse, von denen Bild.de berichtet, also tatsächlich. Allerdings nennt und verlinkt die Bild.de-Redaktion die falsche, veraltete Studie.

Wir haben daher unsere Überschrift von “Bild.de bringt falsches Zeug in Umlauf” in “Bild.de bringt veraltetes Zeug in Umlauf” geändert.

Einer schrieb über die Sexualität

Zum Film “Einer flog über das Kuckucksnest” soll es bei Netflix bald ein Pre­quel geben, also eine Fortsetzung, die zeitlich allerdings vor den Ereignissen des Films spielt. Nun ist die Besetzung dafür bekannt gegeben worden, und Bild.de schreibt dazu:

Screenshot Bild.de - Vorgeschichte zum Kultfilm - Mega-Besetzung für neue Netflix-Serie

Und wer ist so alles dabei?

Auch die heterosexuelle Judy Davis (63, “Feud”), der heterosexuelle Finn Wittrock (34, “American Horror Story”) , die heterosexuelle Amanda Plummer (61, “Pulp Fiction”) und der heterosexuelle Corey Stoll (42, “House of Cards”) stehen für die neue Netflix-Serie vor der Kamera.

Ja, gut, so steht das nicht bei Bild.de. Die merkwürdigen, unerheblichen Zusätze zur Sexualität der Schauspielerinnen und Schauspieler haben wir eingefügt. Am folgenden Absatz aber haben wir nicht herumgedoktert — der steht eins zu eins so im Artikel von Bild.de-Autor Roman Scheck:

Mit dabei sind Stars, die so manchen Fan begeistern dürften: Die offen lesbische Schauspielerin Cynthia Nixon (52, “Sex and the City”), die bekennende bisexuelle Kult-Schauspielerin Sharon Stone (60, “Basic Instinct”) und der offen schwule Schauspieler Charlie Carver (30, “Desperate Housewives”).

Mal abgesehen davon, dass das alles völlig unwichtig ist: Die sind also nicht nur lesbisch, bisexuell und schwul, sondern das auch noch “offen”, “bekennend” und “offen”.

Mit Dank an @WayneSchlegel_ für den Hinweis!

Nachtrag, 15:36 Uhr: “Bild”-Redakteur Timo Lokoschat weist bei Twitter darauf hin, dass der Artikel “im LGBT-Bereich von Bild.de” erschienen ist. So ganz verstehen wir aber nicht, warum aufgrund der Sexualität einiger beteiligter Schauspielerinnen und Schauspieler über die neue Serie im LGBT-Bereich berichtet wird (und warum deshalb die Sexualität eine solche Rolle spielt, dass sie genannt werden muss). Inhaltlich hat “Einer flog über das Kuckucksnest” nichts mit LGBT zu tun.

Das Wort “bekennend” findet auch Lokoschat unangebracht.

Ende der Drohbriefe, AfD-Maier muss zahlen, Reporter gegen die Mafia

1. Keine Drohbriefe mehr
(faz.net, Constantin von Lijnden)
Medienrechtsanwälte haben eine pfiffige Strategie entwickelt, um ihre prominenten Mandanten vor Erwähnungen in der Presse zu schützen: Vorauseilende Drohbriefe, die sie euphemistisch als “presserechtliche Informationsschreiben” bezeichnen. Allein bei der “FAZ” seien von der bekannten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann zwischen Ende 2012 und Mitte 2016 mehrere Dutzend solcher Schreiben eingegangen, ungefragt und zuletzt ausdrücklich unerwünscht. Die “FAZ” hat sich gegen diese Praxis juristisch gewehrt — bis zum Bundesgerichtshof (BGH), der die “Informationsschreiben” grundsätzlich für zulässig hält. Anders sieht es der BGH, wenn ein solches Schreiben “keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.” Das Faxen derartiger Schreiben ist mit dem Urteil des BGH nun untersagt.

2. AfD-Rechtsaußen muss Noah Becker Schmerzensgeld zahlen
(spiegel.de, Ansgar Siemens)
Vor einem Jahr erschien auf dem Twitter-Profil des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein Tweet, in dem der Künstler Noah Becker wegen dessen dunkler Hautfarbe rassistisch beleidigt wurde. Maier, selbst gelernter Richter, gab sich unschuldig: Ein Mitarbeiter habe den Tweet ohne Absprache veröffentlicht, was der Mitarbeiter auch offiziell zugab. Becker verklagte den AfD-Politiker daraufhin auf 15.000 Euro Schmerzensgeld. Sein vorheriges Angebot, 7.500 Euro an eine karitative Organisation zu spenden und den Streit damit zu beenden, hatte Maier abgelehnt. Nun hat das Landgericht Berlin Becker Recht gegeben und Maier zur Zahlung der vollen 15.000 Euro plus Zinsen verurteilt.

3. Re: Der Tod im Auge – Reporter gegen die Mafia
(arte.tv, Chiara Sambuchi, Video: 30 Minuten)
Wer in Italien über die Mafia berichtet, muss sehr mutig sein und setzt unter Umständen sein Leben aufs Spiel. Die Arte-Reportage “Re: Der Tod im Auge” begleitet den unter permanenter Bewachung stehenden Journalisten Paolo Borrometi bei dessen Arbeit für den Fernsehsender TV2000, bei dem er mit Staatsanwälten, Richtern und Kronzeugen Interviews über die Mafia führt.

4. „Politik setzt gezielt auf Framing“
(fr.de, Ruth Herberg)
Die “Frankfurter Rundschau” hat sich mit den beiden “Floskelwolke”-Betreibern Sebastian Pertsch und Udo Stiehl über Wortmacht, Medienkompetenz und politisches Framing unterhalten.

5. Hoher Anspruch, rote Zahlen
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 5:32 Minuten)
Unglaubliche 3,5 Millionen Franken sammelten der Journalist Constantin Seibt und seine Kollegen an Spendengeldern ein, um vor etwa einem Jahr mit dem Schweizer Online-Magazin “Republik” starten zu können. Die Medienjournalistin Brigitte Baetz gibt dem Startup durchwegs gute Noten. Allein finanziell laufe es nicht so gut: Laut Geschäftsbericht sei das Online-Magazin im ersten Jahr auf ein Minus von rund 2,5 Millionen Euro gekommen.

6. Wann Ihr einen Blogbeitrag als Werbung kennzeichnen müsst
(fitfuerjournalismus.de, Bettina Blaß)
Viele Youtuber, Instagrammer, Facebooker und Blogger sind verunsichert, ob sie ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie dort zum Beispiel mit Markenware zu sehen sind oder ein Produkt empfehlen. Zum Glück gibt es die Kennzeichnungsmatrix der Landesmedienanstalten und Bettina Blaß, die Licht ins Kennzeichnungsdunkel bringen.

Bild  

Heiligabend im Wandel der Zeit

2003, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute nur gute Nachrichten!

2005, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute nur gute Nachrichten

2008, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Bild schenkt Ihnen nur gute Nachrichten!

2009, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute gibt es nur gute Nachrichten

2011, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute gibt es nur gute Nachrichten

2012, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute nur gute Nachrichten

2015, Heiligabend unter Kai Diekmann:

Ausriss Bild-Titelseite - Heute nur gute Nachrichten

2018, Heiligabend unter Julian Reichelt:

Ausriss Bild-Titelseite - Vorwurf versuchter Totschlag - DSDS-Star prügelt Fan in Klinik

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