Archiv für Juli 31st, 2018

Deutschlands dümmste Fehlerquote

Mal angenommen, “Bild”-Chefkorrespondent und -Chefzahlenverdreher Dirk Hoeren veröffentlich in einem Jahr 1000 Artikel, und wir schreiben hier im BILDblog, dass 100 davon falsch seien. Hoeren und “Bild” prüfen das dann, mit dem Ergebnis: Ganz so schlimm ist es nicht, aber 50 der 100 von uns kritisierten Texte sind tatsächlich falsch. Dann haben Texte von Dirk Hoeren eine Fehlerquote von 50 Prozent. Jedenfalls laut Dirk Hoeren.

Gestern titelte die “Bild”-Redaktion groß auf Seite 1:

Ausriss Bild-Titelseite - Deutschlands dümmste Job-Center

Was Hoeren und “Bild” mit der Unterzeile “Bis zu 50 Prozent der Hartz-IV-Widersprüche berechtigt” an Vertrauen in ihre Statistik-Kenntnisse aufbauen, zerstören sie auf Seite 2 direkt wieder mit dieser Tabelle:

Ausriss Bild-Zeitung -

Nehmen wir als Beispiel mal das Jobcenter in Weimar. Dort schicken die Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl an Bescheiden raus. Wie viele es sind — das verrät uns Dirk Hoeren nicht. Es können ein paar Hundert sein, es können ein paar Tausend sein. Gegen diese Bescheide gibt es dann 374 Widersprüche. Und in 104 Fällen (die allerdings nicht alle aus den 374 Widersprüchen stammen müssen — dazu weiter hinten mehr) erkennt das Jobcenter den jeweiligen Widerspruch wegen eines Rechtsfehlers an. Laut Hoeren eine “Fehlerquote” von 27,8 Prozent. Eben eines von “Deutschlands dümmsten Job-Centern”.

Natürlich liegt die Fehlerquote in Weimar nicht bei 27,8 Prozent. Sie ist deutlich niedriger (wie niedrig sie genau ist, wissen wir nicht, weil Dirk Hoeren nicht die Gesamtzahl aller Bescheide aus Weimar mitliefert). 27,8 Prozent der Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, mussten in Weimar korrigiert werden. Das ist ein bedeutender Unterschied.

Für Ingolstadt, in Dirk Hoerens Rechnung mit einer “Fehlerquote” von 39,5 Prozent auf Rang 2, sieht dieser Unterschied so aus: Laut Isfried Fischer, Leiter des Ingolstädter Jobcenters, gab es insgesamt rund 9300 Bescheide und 70 Rechtsfehler. Das entspricht einer Fehlerquote von 0,75 Prozent.

So ähnlich sieht es auch auf übergeordneter Ebene aus: Deutschlandweit haben die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit 2017 20,8 Millionen Bescheide verschickt. Gegen 528.200 davon gab es Widersprüche, also rund 2,5 Prozent. Von diesen Widersprüchen wurden rund 39 Prozent teilweise oder komplett anerkannt, wie uns eine Sprecherin der Bundesagentur auf Nachfrage sagte — also etwa 206.000 korrigierte Bescheide beziehungsweise rund 1 Prozent aller Bescheide. Wobei es sich dabei nicht nur um Fälle handelt, denen wegen Rechtsfehlern stattgegeben wurde, sondern beispielsweise auch, weil Unterlagen nachgereicht wurden, was laut Statistiken der häufigste Grund für die Anerkennung eines Widerspruchs ist.

Völlig exakt dürften unsere Rechnungen übrigens auch nicht sein. Es gibt mindestens zwei Quellen, die Ungenauigkeiten verursachen können: Erstens kann gegen ein und denselben Bescheid mehrfach Widerspruch eingelegt werden. 100 Widersprüche müssen sich also nicht zwingend auf 100 Bescheide beziehen. Und zweitens — das dürfte auch bei Dirk Hoerens Rechnung relevant sein — können sich die Zahlen auf unterschiedliche Zeiträume beziehen: In Ingolstadt zum Beispiel sollen die 177 Widersprüche alle aus dem ersten Halbjahr 2018 stammen, die 70 anerkannten Rechtsfehler aber können auch mit Bescheiden aus dem Jahr 2017 zusammenhängen.

So ärgerlich jeder einzelne falsche Hartz-IV-Bescheid für den jeweiligen Empfänger ist — so heftig, wie Dirk Hoeren es mit seiner “Fehlerquote” behauptet, wird in den Jobcentern nicht “geschlampt”. Die Schlagzeile “Deutschlands dümmste Job-Center” klingt in Anbetracht von tatsächlichen Fehlerquoten aufgrund von Rechtsfehlern im Bereich von 0,75 Prozent vor allem: ganz schön dumm.

Es gibt eine gewissen Tradition für diese fehlerhafte “Fehlerquote” bei “Bild” und in anderen Medien:

Mit Dank an Gabriele H. für den Hinweis!

Nachtrag, 2. August: Mehrere Leserinnen und Leser weisen zu Recht darauf hin, dass es allgemein (und damit auch bei unserer Rechnung) noch eine weitere Quelle für eine Ungenauigkeit bei der Fehlerquote gibt: Es wehrt sich längst nicht jeder, der einen falschen Bescheid bekommen hat, gegen diesen falschen Bescheid — sei es aus Unwissenheit, aus Angst vor Ärger mit dem Jobcenter, aufgrund von Sprachschwierigkeiten, weil der Betroffene meint, dass er eh keine Chance habe, da gibt es sicher viele mögliche Gründe. Wo kein Widerspruch eingelegt wird, kann natürlich auch kein Rechtsfehler entdeckt werden.

Kommt es, nach der Ablehnung von Widersprüchen, zu Klagen gegen die Jobcenter-Bescheide, ist die Erfolgsquote der Klagenden recht hoch: Sie liegt seit Jahren bei rund 40 Prozent.

Mit Trumps Botschafter auf dem CSD, #metwo-Debatte, Teure Merkelfotos

1. Mit Trumps schwulem Botschafter auf dem Christopher Street Day
(vice.com, Matern Boeselager)
Der “Vice”-Journalist Matern Boeselager wird vom neuen amerikanischen Botschafter in Berlin angeschrieben: Richard Grenell fragt ihn, ob er ihn nicht am Christopher Street Day medial begleiten wolle. Hintergrund: Grenell ist schwul und öffnet als langjähriger CSD-Teilnehmer an diesem Tag sogar die US-Botschaft für eine kleine Party. Boeselager sagt zu, der journalistische Erkenntnisgewinn hält sich jedoch in Grenzen: Sobald es um Inhalte geht, mauert der Botschafter und mahnt: “Du bist aber nicht hier, um harte Fragen zu stellen!” Dennoch ist Boeselager ein herrlich unterhaltsamer Text gelungen, der vielleicht mehr über Grenell aussagt als jedes lange Interview.

2. Amazon, der Gatekeeper
(zeit.de, Adrian Lobe)
Adrian Lobe schreibt über Amazons Rolle in der globalen Buchvermarktung. Der Konzern habe mit seinem Publikationswesen einen bizarren Kosmos geschaffen, in dem Patent-Trolling und Nonsensliteratur ihre Blüten treiben.

3. Einfach mal zuhören
(taz.de, Carolina Schwarz)
Unter dem Hashtag #metwo berichten Menschen seit Tagen über ihre Erfahrungen mit Rassismus und diskriminierende Alltagssituationen. Die Debatte hat ein breites Echo ausgelöst, wird jedoch von vielen destruktiven, relativierenden und verharmlosenden Beiträgen vergiftet. Carolina Schwarz dazu: “Auch gerade im Hinblick auf die Debatte um Özils Rücktritt zeigen die zahlreichen Tweets und Kommentare, dass ein großer Teil der Mehrheitsgesellschaft nicht bereit zu sein scheint, sich mit dem Thema Rassismus und den eigenen Privilegien auseinanderzusetzen.”
Weiterer Lesetipp: Der Debattenbeitrag von Hasnain Kazim: Hört uns endlich zu (spiegel.de), in dem er sich für Klartext ausspricht: “Anscheinend ist bei manchen Leuten noch nicht angekommen, dass wir in einer zivilisierten Gesellschaft keine Menschen umbringen, sie nicht in Gaskammern schicken oder am Galgen aufhängen. Wer so denkt, wer so redet, braucht kein Verständnis, kein gutes Zureden — sondern Widerstand.”

4. “Gute Zeit, böse Zeiten”: Spiegel zündelt in der Debatte um die Wochenzeitung und attestiert der Zeit eine Führungskrise
(meedia.de, Stefan Winterbauer)
Das mediale Echo auf die von der “Zeit” angestoßene und vielfach kritisierte Debatte um das Pro&Contra zur privaten Seenotrettung von Flüchtlingen soll die Wochenzeitung ziemlich kalt erwischt haben. Jan Fleischhauer hat im “Spiegel” einen Text geschrieben, der von einem Dissens der Kollegen und von einem Machtkampf innerhalb der Chefredaktion berichtet. Stefan Winterbauer fasst den Vorgang auf “Meedia” zusammen.

5. Journalisten für Recherchen vor Gericht
(deutschlandfunk.de, Christian Buttkereit)
Die Recherchen rund um die “Paradise Papers” nähren den Verdacht, dass die Familie des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim im großen Stil Steuern vermieden hat. Dafür bestraft werden sollen jetzt jedoch die Übermittler der Botschaft: die Journalisten.

6. Witz des Tages
(twitter.com/LorenzMaroldt)
“Tagesspiegel”-Chefredakteur Lorenz Maroldt berichtet auf Twitter von einer seltsamen Praktik des Bundespresseamts: “Das @Bundespresseamt möchte uns diese PR-Fotos von Merkel, die wir für eine Geschichte über Insta-Accounts von Politikern nutzen wollen, für à 146 Euro verkaufen. Was kommt als nächstes — Pressemitteilungen nur gegen Zeilengeld?“