Archiv für Juni 4th, 2014

Der falsche Täter und andere Rügen

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben in ihren jüngsten Sitzungen sechs Rügen, 20 Missbilligungen und 16 Hinweise ausgesprochen. Die Hälfte der Rügen ging an die “Bild”-Gruppe.

Etwa hierfür:

(Unkenntlichmachungen von uns.)

So hatten die Kölner “Bild”-Ausgabe und Bild.de Anfang des Jahres über ein Verbrechen in einem Dorf in Nordrhein-Westfalen berichtet. Die Redaktionen nannten den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen sowie persönliche Details des Patensohns und zeigten ein Foto von ihm, das lediglich mit einem kleinen Alibi-Balken versehen war. Kurz darauf erwies sich der Mann jedoch als unschuldig (BILDblog berichtete).

Nach Ansicht des Presserats ist die Berichterstattung vorverurteilend und identifizierend und verstößt damit gegen Ziffer 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex. “In Anbetracht des Ermittlungsstandes hätte über ihn nicht identifizierend berichtet werden dürfen”, befand der Ausschuss und sprach gegen “Bild” und Bild.de eine Rüge aus. Bei Bild.de ist der Artikel übrigens immer noch unverändert online.

Eine weitere Rüge erhielt Bild.de für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Das Portal hatte den Artikel mit einem Foto des Kindes bebildert, obwohl Opfer von Verbrechen — insbesondere Minderjährige — laut Pressekodex besonderen Schutz genießen (Richtlinien 8.2 und 8.3). Die Redaktion argumentierte später, die Familie habe in der Lokalzeitung selbst eine Todesanzeige mit Foto veröffentlicht. Dieses Argument ließ der Presserat jedoch nicht gelten:

Aus einer Todesanzeige in einem anderen Medium, die sich an einen kleineren Personenkreis richtet, lässt sich nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen. Zudem war in der Todesanzeige nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. Diesen Zusammenhang stellte erst BILD Online in der Berichterstattung her. Besonders schwer wog aus Sicht des Gremiums zudem, dass das Mädchen unmittelbar neben seinem Mörder abgebildet wurde. Dies verletzt die Gefühle der Angehörigen.

Die Nürnberger “Bild”-Redaktion wurde gerügt, weil sie über ein laufendes Strafverfahren wegen eines Drogendelikts berichtet und dabei viele Details zu dem Betroffenen genannt hatte. Der Presserat erkannte darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse an der identifizierenden Berichterstattung habe nicht bestanden. Dass sich die Redaktion auf die Beschwerde hin zwar bei dem Betroffenen, nicht aber bei den Lesern entschuldigt hatte, sei keine “ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Pressekodex”.

Doppelt gerügt wurde die Berichterstattung von Welt.de über den Suizid einer Nachwuchssportlerin. Die Redaktion hatte in zwei Artikeln (darum auch zwei Rügen) ausführlich über persönliche Details der jungen Frau geschrieben — etwa über ihre psychischen Probleme und die Beziehung zu ihrem Freund — und damit “tiefgreifend” in ihre Privatsphäre eingegriffen, wie der Presserat befand. “Zudem spekulierte die Redaktion über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter und stellte hierdurch indirekt Schuldzuweisungen für den Suizid in den Raum.” Die Berichterstattung verstoße gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) und insbesondere Richtlinie 8.7 (Selbsttötung), nach der die Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung gebietet — vor allem mit Blick auf mögliche Nachahmer.

Übrigens hatten auch andere Medien detailliert über den Suizid berichtet und über die Hintergründe spekuliert. Beim Presserat gingen aber nur Beschwerden über Welt.de ein.

“Focus Online” schließlich wurde mit einer Rüge belegt, weil das Portal “unangemessen sensationell” über einen Überfall in Ecuador berichtet hatte. Auf einem Video war unter anderem ein blutüberströmtes Opfer zu sehen, das aus einem Bus stürzte. Aus Sicht des Presserats verstößt die Darstellung der sterbenden Menschen gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. “Focus Online” argumentierte zwar, das Video sei zu Fahndungszwecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, doch das ließ der Beschwerdeausschuss nicht gelten. Die Täter seien zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits gefasst, der Fahndungszweck also nicht mehr gegeben gewesen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Von den 20 Artikeln, die missbilligt wurden, erschienen sieben in “Bild” bzw. bei Bild.de.

Ein Brief von Franz Josef Wagner wurde missbilligt, weil er darin den Ex-Präsidenten der Ukraine als “egoistisches, luxuriöses Schwein” bezeichnet hatte. Diese Herabwertung verstoße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), entschied der Beschwerdeausschuss.

Missbilligt wurden außerdem das Foto von einer privaten Trauerfeier, das Foto eines flüchtenden Ladendiebes und der Screenshot eines Facebook-Profils, auf dem persönliche Details zu Täter und Opfer einer Straftat zu erkennen waren (alles bei Bild.de erschienen; jeweils Verstöße gegen Ziffer 8).

Außerdem zeigte Bild.de ein Foto, auf dem ein Feuerwehrmann ein lebloses Kind in den Armen hält. Zwar war der Körper des Jungen einigermaßen verpixelt worden, dennoch wertete der Presserat die Darstellung als unangemessen sensationell (Ziffer 11), vor allem auch, weil die Bildunterschrift suggerierte, dass es sich um ein totes bzw. sterbendes Kind handele.

Gleich zwei Missbilligungen gab es für die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Piraten aus Somalia, der von Bild.de vorverurteilt (Ziffer 13) und von der gedruckten “Bild” ohne Unkenntlichmachung gezeigt wurde (Ziffer 8).

Weitere Missbilligungen gingen an “Bunte” und Bunte.de (für die Weight-Watchers-PR-Geschichte mit Julia Klöckner), “Playboy”, “Fränkischer Tag Online”, taz.de, “Buxtehuder/Stader Tageblatt”, Derwesten.de, “Hundeleben”, “Express”, Ruhrbarone.de und Tagesspiegel.de.

Viralplattformen, Stuttgart21, Glenn Greenwald

1. “Heftig.co & Urheberrecht – Ein erfolgreiches, aber riskantes Geschäftsmodell”
(rechtzweinull.de, Carsten Ulbricht)
Ein Blick auf das Geschäftsmodell von Viralplattformen aus urheberrechtlicher Sicht: “Die schlichte Übernahme fremder (übersetzter) Texte, Bilder und Videos stellt sich ohne entsprechende Zustimmung des Rechteinhabers nach deutschem Recht in aller Regel als Urheberrechtsverletzung dar. Der Rechteinhaber kann im Wege der Abmahnung oder Klage Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Betreiberfirma (bzw. in vielen Fällen auch gegen die Geschäftsführer persönlich) geltend machen.”

2. “Die Klickdiebe”
(journalist.de, Jakob Schulz)
Auch Jakob Schulz widmet sich dem Erfolg von Boulevardportalen, die auf virale Inhalte setzen: “Die Macher setzen auf die Gelangweilten dieser Welt, die sich über leicht zu konsumierende Inhalte freuen.”

3. “Fakten, Fakten, Fakten und glatte Lügen”
(kontextwochenzeitung.de)
Focus.de behauptet in einer “Leserdebatte” zu Stuttgart21 zunächst: “Die Gegner trieben die Kosten von 2,4 Milliarden Euro auf 6,5 Milliarden Euro.”

4. “American Empire – Glenn Greenwald – Jung & Naiv: Episode 168”
(youtube.com, Video, 47:37 Minuten, englisch)
Tilo Jung befragt Glenn Greenwald am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Siehe dazu auch das Transkript der Folge (netzpolitik.org).

5. “Mit unserer Anleitung basteln Sie sich in fünf Minuten ein Drehbuch, das es mit jedem Sonntagabendfilm auf SRF aufnehmen kann”
(watson.ch, Simone Meier und Patrick Toggweiler)
Ein Plotgenerator für den Sonntagabendfilm im Schweizer Fernsehen.

6. “Erspart dir den Klick”
(twitter.com/Erspartdenklick)