Im April eröffnete die Axel Springer AG den “Bild Shop”, in dem Kunden “jede Woche neue Themenwelten je nach Saison oder zu bestimmten Anlässen und Events sowie täglich ein besonders attraktives oder günstiges ‘Produkt des Tages'” finden können sollen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Angebote etwas genauer unter die Lupe genommen und bei ihren Stichproben “viele Merkwürdigkeiten” entdeckt: Die “Preishämmer” gab es in anderen Onlineshops im Schnitt fast zehn Prozent billiger, “Publikumslieblinge” kamen weitgehend ohne Kundenbewertungen daher und das Attribut “Testsieger” bezog sich teilweise auf Tests, die bis zu fünf Jahre zurück lagen.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem “Bild Shop” inklusive vieler Beispiele hat die Verbraucherzentrale heute als Pressemitteilung veröffentlicht:
Im Frühjahr ist die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift “Gong” vom Presserat dafür gerügt worden, dass die Rezepte ihres großen Weihnachtsmenus durchsetzt waren mit Hinweisen auf Produkte der Firma Unilever (BILDblog berichtete). Noch trauriger als die Schleichwerbung an sich ist allerdings der Versuch der Rechtsabteilung der “WAZ”-Gruppe, sie zu rechtfertigen. Der Presserat fasst ihre Stellungnahme so zusammen:
[…] man habe durch die Reaktion von Lesern festgestellt, dass bei der Verwendung spezieller Zutaten eine redaktionelle Produktempfehlung gewünscht sei. Insofern habe man durch die Nennung konkreter Produkte das Informationsinteresse des Lesers bedient. Dies betreffe maßgeblich die Empfehlung von Produkten wie “Suppenliebe Hühnersuppe”, “Cremefine” und “Fix für Nudel-Mozzarella-Gratin”. Der Leser könne aufgrund dieser Hinweise erkennen, welche Art von Zutat Verwendung gefunden habe. Gegebenenfalls könne er, sofern vorhanden, auf Konkurrenzprodukte zurückgreifen, da jedenfalls eine für das Verständnis des Lesers ausreichende Individualisierung durch die Produktnennung erreicht worden sei. Auch sei nicht zu beanstanden, dass das Produkt “Cremissimo-Schokoladeneis” genannt wurde, da dieses aufgrund seiner Konsistenz und Streichfähigkeit besonders gut für die Verwendung im Rahmen des Rezeptes geeignet sei.
Das ist natürlich alles nicht wahr.
In Wahrheit bezieht der “Gong” einen Großteil seiner Rezepte einfach von der Firma Unilever. Die bietet Redaktionen dafür eine eigene Datenbank im Internet, die, wie ihr Name “Rezept & Bild” nahelegt, auch gleich hochauflösende Fotos der Gerichte enthält.
Unilever stellt diese Inhalte kostenlos zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung — unter einer Bedingung: Die darin natürlich immer enthaltenen Namen ihrer Marken wie “Knorr”, “Mondamin” und “Rama” müssen genannt werden. In den Nutzungsbedingungen heißt es:
Zulässig ist es, die Produkt-Kategorie zusammen mit einer Marke der Unilever Gruppe in Klammern zu nennen. Bsp.: ‘Bourbon-Vanille (z.B. von Cremissimo))’.
Genau so verfährt der “Gong”. In der vergangenen Woche gab es drei Braten-Rezepte von Unilever mit der entsprechenden Schleichwerbung für Unilever-Produkte (siehe rechts). In dieser Woche dreht sich auf den “Gong”-Rezeptseiten alles um den Kürbis, mit einem Lachsfilet-Rezept von Pfanni, einem Curry-mit-Rind-Rezept von Mondamin, einem Krosse-Plätzchen-Rezept von Rama und einem Putenbraten-Rezept von Knorr.
Mit dem Informationsinteresse der Leser, wie die sich für ihren Qualitätsjournalismus für bekannt haltende “WAZ”-Gruppe behauptet, hat das alles nichts zu tun. Sondern damit, wie Unternehmen die Lücke füllen, die durch sinkende Etats und Qualitätsansprüche in den Redaktionen entsteht, und redaktionelle Inhalte durch werbliche Inhalte ersetzen — sicherlich nicht nur in so harmlosen Bereichen wie Kochrezepten.
Die Rüge des Presserates hat der “Gong” übrigens bereits am 1. April mit einem irreführenden Text veröffentlicht. Sollten sie auch sorgfältige “Gong”-Leser übersehen haben, könnte das daran liegen, dass die Redaktion einen außerordentlich unauffälligen Platz wählte: im Klein- und Kleinstgedruckten zwischen Leserbriefen und Impressum.
Die deutsche Sprache kennt das Phänomen der Auslautverhärtung, die dafür sorgt, dass Begriffe wie “Rad” und “Rat” oder “Blog” und “Block” gleich klingen, wenn man sie ausspricht. Die englische Sprache kennt dieses Phänomen nicht, “bad” klingt anders als “bat”.
Bild.de-Koch Andreas “Studi” Studer möchte den “lieben Bild.de-Usern” etwas Englisch beibringen und bereitet dazu ein “American barbeque” zu (natürlich stilecht im Bratschlauch).
Oder, wie Bild.de es formuliert:
Zur Grillparty gehören “garlic”, “honey” und “corn on the cop”.
Dabei hatte sich Studer sogar Mühe bei der englischen Aussprache gegeben und eben nicht von einem “cop” gesprochen, sondern von “cob”. Also nix mit Polizisten, sondern lediglich mit Maiskolben.
Mit Dank an Chris und Alexander B.
Nachtrag, 13.16 Uhr: Nachdem Bild.de die Leserkommentare zum Thema über Stunden ignoriert hatte, haben sie schnell auf unseren Eintrag reagiert und den Fehler unauffällig korrigiert.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Bekenntnis zu Sarrazin” (sprengsatz.de, Michael Spreng)
Michael Spreng hätte, anders als “Bild” und “Spiegel”, das derzeit in vielen Medien verhandelte Buch “Deutschland schafft sich ab” von Thilo Sarrazin nicht vorabgedruckt. “Ohne die beiden spektakulären Vorabdrucke wäre der Aufmerksamkeitspegel nicht über Normalmaß gestiegen: Sarrazins Buch wäre ohne sie nicht über den Zweispalter im Politikteil oder im Feuilleton hinausgekommen, Sarazin hätte sein Buch nicht vor 250, sondern vor maximal 50 Journalisten vorgestellt, er wäre nicht die Spitzenmeldung aller TV-Nachrichten geworden.”
2. “Keine Sympathien für ein Leistungsschutzrecht” (nzz.ch, ras.)
Die “NZZ” zählt fünf Gründe gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf: Die Urheberrechte sind bereits geschützt, niemand ist gezwungen, Inhalte kostenlos anzubieten, niemand muss sich von Suchmaschinen finden lassen, der freie Fluss des digitalen Markts kann nicht verboten werden, das Gesetz wäre als Gebührenerhebungssystem ein “grenzüberschreitendes bürokratisches Monster”.
3. “Abmahnungen gegen Blogs” (spiegel.de, Frank Patalong)
Frank Patalong stellt die Firma Righthaven LLC vor: “Das Unternehmen wurde gegründet, um Blogs gezielt wegen der Verletzung von Coyprights zu verklagen.”
4. “Kleine Formate ganz groß” (journalist.de, Videos)
Christian Bartels und Svenja Siegert stellen gelungene Web-Experimente von Journalisten vor.