Die “Bild”-Zeitung ist vom Wiener Landesgericht zur Zahlung von je 20.000 Euro Entschädigung an den österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Ehefrau verurteilt worden. Grund ist der Abdruck mehrerer Paparazzifotos in der “Bild”-Ausgabe vom 5. Mai 2006, die (wie bereits berichtet) Grasser und seine Frau — teilweise verpixelt — in einer intimen Situation auf ihrer schwer einsehbaren Terrasse auf Capri zeigen und von der “Bild”-Klatschkolumnistin Christiane Hoffmann anzüglich betextet wurden.
Die österreichische Nachrichtenagentur APA spricht von einer “Rekordentschädigung”, weil es sich (nach Paragraf 7 des österreichischen Mediengesetzes) um die Höchststrafe für eine “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches” handelt. “Bild” hat eingeräumt, eine Persönlichkeitsverletzung “durchaus erkennen” zu können, aber auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
Soweit das. Doch was hatte eigentlich die “Bild”-Zeitung zu ihrer Verteidigung vorzubringen? Schließlich waren die Grasser-Fotos vermutlich von einer 300 Meter entfernten Bucht oder einer zweieinhalb Meter hohen Stützmauer aus aufgenommen worden.
APA zitiert den “Bild”-Anwalt mit den Worten:
“Wenn solche Fotos existieren, müssen sie veröffentlicht werden. Wenn es nicht in der ‘Bild’-Zeitung geschehen wäre, hätte es jemand anderer gemacht.”
Und das ist eine Aussage, die offenbar nicht nur der Richterin nicht einleuchten wollte. Nein, sie klingt zudem auch irgendwie ganz anders, als das, was “Bild”-Chef Kai Diekmann noch vor knapp zwei Jahren der Zeitschrift “Cover” sagte. Damals hatte ihn das Magazin anhand eines fiktiven Beispiels gefragt, was er denn täte, wenn ihm jemand “heimlich geschossene Fotos” aus dem Privatleben von Politikern anböte — ob er das Material kaufen würde. Und Diekmann hatte geantwortet:
“Ja — um es vom Markt zu nehmen und dem Betroffenen zu geben. Das ist übrigens keine fiktive Annahme, sondern bereits häufiger geübte Praxis. Denn wer mit wem etwas hat, ist Privatsache.”