“Bild” macht sich seit längerem um den Humor der Deutschen verdient. Im November druckte die Zeitung eine Woche lang die schönsten Altherrenwitze aus dem neuen Buch von Hellmuth Karasek, vergangene Woche war der knuddelige Professor dann “Gewinner des Tages”, weil er mit dieser Witzsammlung die Bestsellerliste “stürmte” (“BILD meint: Schmunzeln Sie mit!”).
Heute nun ist Wolfgang Thierse “Verlierer des Tages”, weil er angeblich so humorlos ist:
Es ist wahrscheinlich, dass “Bild” im aktuellen “Spiegel” auf diese Auswertung der Sitzungsprotokolle gestoßen ist. Das Nachrichtenmagazin berichtet in einem kurzen Artikel über die Internetseite bundestagger.de, die die offiziellen Sitzungsprotokolle auf den Begriff “Heiterkeit” durchsucht und eine entsprechende Rangliste angefertigt hatte. (Dass “Spiegel Online” schreibt, “nach SPIEGEL-Informationen zeigt eine Auswertung der Plenarprotokolle der vergangenen Legislaturperiode, dass Redner häufig für Heiterkeit bei den Abgeordneten sorgen”, ist offenbar der ganz eigene Humor im “Spiegel”-Hochhaus.)
Stefan Wehmeyer, der Betreiber von bundestagger.de schreibt über seine Statistiken:
Diese Statistiken verwenden absolute Zahlen (in eckigen Klammern findet sich die Anzahl), beschränken sich auf die Top 20 und sollten um aussagekräftiger zu sein relativ zur Fraktionsgröße wahrgenommen werden.
Das gilt natürlich auch für die Redezeit — dass Norbert Lammert besonders oft für Heiterkeit sorgt, liegt also nicht nur an seinem Humor, sondern auch daran, dass er als Bundestagspräsident besonders oft Gelegenheit hat, ihn zu beweisen.
Und für den “Bild”-“Verlierer” Wolfgang Thierse bedeutet die Beschränkung auf die Top 20, dass er mit Platz 20 bei 614 Abgeordneten zu den “lustigsten” 3 Prozent der Bundestagsabgeordneten gehört.
Am Freitag hatten wir darüber berichtet, dass sich Bild.de darüber empört hatte, dass in der Ukraine ein Video der inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko an die Öffentlichkeit gekommen war, das offensichtlich gegen den Willen der Politikerin entstanden war — und Bild.de dann ein Standbild aus eben jenem Video veröffentlicht hatte.
Wir waren da vielleicht ein bisschen unfair, denn Bild.de war längst nicht das einzige Medium, das diesen intellektuellen Spagat hinbekommen hatte:
Focus.de zeigte ein Standbild unter der Überschrift “Nobel-Zelle für Julia Timoschenko” und brachte dieses bemerkenswerte Satzpaar:
In ukrainischen Medien war am Donnerstag von einer “Nobel-Zelle” im Stil eines Hotelzimmers die Rede. Auch gab es Spekulationen, ob es sich um eine Inszenierung für die Öffentlichkeit handele.
Morgenpost.de und welt.de zitierten Timoschenkos Anwalt Sergei Wlasenko fünf Zentimeter unter einem Screenshot des Videos mit den Worten, einen solchen Film könnten “nur Tiere aufnehmen”, wobei welt.de sicherheitshalber auch noch mal ein paar unkommentierte Ausschnitte des Videos online stellte.
derstandard.at zeigte das Video nicht, verlinkte es aber auf YouTube. Von dort hatten 20min.ch und krone.at (“Intimsphäre verletzt: Ukraine quält Timoschenko mit Video aus Spital”) den Clip direkt eingebunden.
Anders als viele andere Medien hatte sich “Spiegel Online” die Mühe gemacht, das Rohmaterial weiterzuverarbeiten, weswegen der Off-Sprecher über das Video jetzt “dieses Video hat in der Ukraine einen handfesten Skandal ausgelöst” sagen kann. Bei euronews.net führt es spätestens dann zu einer gewissen Ironie, wenn der Off-Sprecher die Aufnahmen mit den Worten “die ehemalige Regierungschefin protestiert offensichtlich gegen diese Aufnahmen” kommentiert.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.
Nachtrag/Korrektur: In der ursprünglichen Fassung des Artikels hatten wir Julia Timoschenko als “ehemalige Präsidentin” der Ukraine bezeichnet. Richtig ist, dass sie (zwei Mal) Ministerpräsidentin des Landes war.
Das Demonstrativpronomen “diese” im ersten Satz ist dabei bewusst gewählt: Der Satz steht unterhalb eines Screenshots aus einem Video, in dem die inhaftierte Julia Timoschenko offenbar gegen ihren Willen gefilmt wurde.
Wir sind uns nicht sicher, ob die Redakteure von Bild.de den Rouge-Test bestehen würden.
Kopf oder Zahl, Schwarz oder Weiß, Ja oder Nein — manchmal ist die Welt ganz einfach, die Chancen stehen fifty-fifty.
Zum Beispiel beim Versuch zu erraten, welche der zwei Optionen (“Ja” oder “Nein”) bei der Volksabstimmung in Baden-Württemberg heute zum Ende des umstrittenen Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 führen könnte.
Haarscharf daneben. Tatsächlich (und das ist zugegebenermaßen ziemlich verwirrend) geht es um die Frage, ob das Land bei der Finanzierung von Stuttgart 21 aussteigt. Wer (wie Kretschmann) gegen Stuttgart 21 ist, müsste also mit “Ja” stimmen — und genau dafür hatte Kretschmann auch geworben.
Noch während wir diesen Eintrag vorbereitet haben, hat “Spiegel Online” den Fehler bemerkt und sich für die unverfängliche Variante entschieden:
Winfried Kretschmann bei der Stimmabgabe: Der grüne Ministerpräsident warb für eine Abstimmung gegen das Projekt Stuttgart 21.
Es geschieht eher selten, dass die renommierte “Frankfurter Allgemeine Zeitung” ihre Artikel mit einem Ausruf eröffnet. Und doch stand es gestern so im Blatt:
Ha! Europa ist besser, als man zu unterstellen bereit ist. Das Unterfangen des ominösen Gehlen & Schulz Verlags, massiv fehlerhafte, EU-subventionierte Kafka-Bücher an Schulen zu verschenken, über das auch dieses Feuilleton berichtete, hat sich als Kunstaktion der österreichischen Gruppe “The Birdbase”zu erkennen gegeben. Zu Recht also hat die EU-Kommission auf Nachfrage die Förderung dementiert.
Nun klingt “Ha!” vielleicht ein bisschen zu sehr nach “Siehste, hab ich doch immer gesagt!”. Der geeignetere Einstieg in den Artikel wäre vielleicht eher ein “Ups!” gewesen, im Sinne von “Oh Gott, ist uns das peinlich. Hamse mal grad ein bisschen Staub zur Hand, in den wir uns kurz werfen könnten?”.
Doch von Anfang an:
Anfang November hatte die österreichische “Kronen Zeitung” über eine “Sprach-Entgleisung” berichtet:
Franz Kafka würde sich im Grabe umdrehen! Ein von der EU groß gefördertes Buch für 40 heimische Schulen bringt den Jugendlichen nicht “Das Schloss” des deutschsprachigen Schriftstellers näher, sondern bloß eine Aneinanderreihung absurder Rechtschreibfehler, zu denen der Verlag “Gehlen und Schulz” sogar noch steht.
Von einem “hohen Fremdschämpotenzial” beim Durchblättern der fehlerhaften Schullektüre schrieben die beiden Autoren der “Kronen Zeitung” und zitierten aus der Pressemitteilung des Verlages:
“Schuld daran ist ein Softwarefehler”, erklärt der Herausgeber Adrian Schulz. “Das wird es bei den nächsten Büchern nicht mehr geben.” Der EU war die Pannenserie offensichtlich völlig egal – gefördert wurde das Projekt mit einem sechsstelligen Betrag.
Sofort stieg auch die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” mit ein und schrieb unter der Überschrift “Kafkas Hinrichtung, von der EU gefördert”:
Zurzeit beglückt das Verlagshaus Gehlen und Schulz ungefragt Schulen im deutschsprachigen Raum mit einem Kafka-Geschenk: je einem Karton Gratisexemplare des Romans “Das Schloss”. Den nämlich hat der zu diesem Behuf gegründete Verlag in einer sagenhaften Zwei-Millionen-Auflage gedruckt, und zwar in einer vor Fehlern nur so strotzenden Ausgabe. Softwareprobleme seien dafür verantwortlich, heißt es.
Man kann der “FAZ” (anders als der “Kronen Zeitung”) nicht vorwerfen, sich nur auf die schriftlichen Erklärungen des Verlags verlassen zu haben:
Bislang sind etwa zweitausend Bücher an vierzig Schulen gelangt. Im Gespräch mit dieser Zeitung weist [Verleger] Adrian Schulz darauf hin, dass auch alle weiteren Exemplare verschickt würden: Gedruckt sei gedruckt. Die Fehler verleugne man nicht, sondern gehe sie “aggressiv” an. Schulz bestätigt die Finanzierung durch ein EU-Programm: Eine sechsstellige Summe sei geflossen. Eine Agentur in Brüssel habe den Kontakt vermittelt, nähere Angaben mache er dazu nicht. Man habe bei der Sache nicht schlecht verdient. “Das Schloss” sei einfach deshalb ausgewählt worden, weil es auf den Curricula stehe. Die Geldgeber hätten sich für die Auswahl nicht interessiert.
Die Pressestelle der Europäischen Kommission hat eine zügige Stellungnahme zugesagt, die aber dennoch auf sich warten lassen könne, “weil man da tief graben muss”. Wir warten mit Spannung, denn sollte sich die öffentliche Förderung bewahrheiten, hätten sich vor allem die Geldgeber blamiert.
Blöderweise hat die “FAZ” nicht mit dem Verleger Adrian Schulz gesprochen (bzw. dem “Verleger” in Anführungszeichen, wie die Zeitung selbst schreibt), sondern einem Mann, der sich als Verleger Adrian Schulz ausgegeben hat. Vom Verlag Gehlen & Schulz, den es nicht gibt.
Andererseits gibt es da ja eine schmucke Internetseite über die Klassiker-Edition von Gehlen & Schulz und es könnte ja gut sein, dass der bisher völlig unbekannte Verlag tatsächlich “zu diesem Behuf gegründet” wurde. Um festzustellen, dass der Verlag nicht existiert, hätten die Reporter der “FAZ” also schon ins österreichische Handelsregister schauen müssen.
Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass es der “FAZ” offenbar reichte, dass der Mann, den die Zeitung für einen Verleger hielt, behauptet hatte, EU-Fördergelder erhalten zu haben. “Eine Quelle ist keine Quelle”, lernt man in der Journalistenschule, “Da könnte ja jeder kommen”, würden Großmütter sagen. FAZ.net reichte die eine Quelle, um in der Dachzeile “Steuerverschwendung” anzuprangern.
Gut, dass Franz Kafka das nicht mehr erleben muss.
Der österreichische Verlag “Gehlen und Schulz” brachte Kafkas Roman „Das Schloss“ heraus, verteilte ihn an 40 Schulen – doch das Buch strotzt vor Rechtschreibfehlern. Der Skandal: Es wurde großzügig mit EU-Geldern gefördert.
Nach neun Tagen hatte die “FAZ” dann endlich eine Antwort von EU-Seite vor, die mehr Fragen aufwarf, als sie beantwortete:
Sowohl Gabriele Imhoff von der Berliner Pressestelle der EU-Kommission als auch Dennis Abbott, Pressesprecher der Kommission für Bildung und Kultur, haben dieser Zeitung inzwischen mitgeteilt, dass man keine Hinweise auf eine Förderung des Projekts durch die EU-Kommission gefunden habe. Der Verleger hat auf dieses – wenngleich nicht definitive – Dementi nun mit einer Stellungnahme reagiert, die sprachlos macht: “Ich habe keine Ahnung, wer das jetzt finanziert hat – EU, Österreich, BMVIT, egal. Ich habe auch keine Ahnung, wie diese Tippfehler in das Buch gekommen sind.”
Und obwohl die Stellungnahme des angeblichen Verlegers immer grotesker wurde (“In Nordkorea ist bestimmt jeder Buchstabe dort, wo er sein soll. Das wäre doch das, was ihr wollt. Staatskonformer Mist, richtig buchstabiert.”), schöpfte die “FAZ” offenbar keinerlei Verdacht. Zumindest keinen an der Existenz des Verlags:
Zu klären bleibt neben allem haarsträubenden Amüsement gleichwohl, ob hier allein österreichische Mittel verbrannt wurden oder doch auch EU-Gelder.
Die “Kronen Zeitung” ist, wie man beim Topfschlagen sagen würde, ganz “heiß” dran, scheint die Spur aber nicht weiter verfolgen zu wollen:
Verliert dieser Verleger völlig den Bezug zur Realität, oder macht er sich über alle lustig? (…) Kenner der Szene sind erstaunt. Ein Insider: “Niemand kennt diesen Verlag. Man könnte fast glauben, es handle sich um ein Kunstprojekt.”
Die “FAZ” hat nun recherchiert, dass das Buch, anders als vom Verlag angegeben, soweit bekannt ist, gar nicht durch EU-Gelder mitfinanziert wurde. Man habe keine Hinweise auf eine Förderung, hat die EU mitgeteilt.
Spätestens beim Börsenverein, dem Veranstalter der Frankfurter Buchmesse, hätte jemandem auffallen sollen, dass der Verlag nicht existiert.
Doch erste Zweifel traten erst zwei Tage später auf, als die österreichische “Presse” von einer erstaunlichen Entdeckung berichtete:
Nun dürfte es neuen Ärger geben Und zwar rechtlichen: Die ISBN, die im Buch angegeben wird, ist vom österreichischen Autor Thomas Glavinic abgeschrieben, dessen Roman “Lisa” unter der Nummer läuft. Nur die Prüfziffer am Ende der Nummer ist mit “0” anders als die von Glavinic mit “3”.
“Dabei handelt es sich um einen echten Betrüger. Die Nummer gehört dem Hanser Verlag”, sagt Mirjam Glaser von der deutschen ISBN-Stelle. Der Hanser Verlag selbst möchte nun die Adresse von “Gehlen & Schulz” ausfindig machen und auffordern, die Verwendung der Nummer zu unterlassen. Auch rechtliche Schritte hält der Verlag für nicht ausgeschlossen.
Es war also offensichtlich nicht damit zu rechnen, dass irgendjemand auf Medien- oder Buchhandelsseite in absehbarer Zeit durchschauen würde, was hier gespielt wurde — und das, obwohl das absichtsvolle Täuschen von Journalisten spätestens seit einigenJahren zum Standardrepertoire von PR gehört. The BirdBase, die Erfinder von “Gehlen & Schulz”, “Adrian Schulz” und der “Klassiker-Edition” gingen also am Donnerstag von sich aus an die Öffentlichkeit:
Dahinter steht die Aktionsgruppe “The BirdBase”, die mit der ungewöhnlichen Aktion Kritik am schlechten Bildungssystem in Österreich üben wollte. “Wir wollen, dass über das Bildungs- und Schulsystem in Österreich gesprochen wird, wir wollen, dass ein Land wieder redet, denkt und nicht vor sich hin schweigt. Denn wenn sich nichts ändert, werden vielleicht in 20 Jahren solche Bücher der Normalfall sein”, schrieb die Gruppe gestern, Mittwoch, in einem E-Mail an die “Presse”.
boersenblatt.net berichtete über die neuerliche Entwicklung in dem Fall, die “FAZ” nutzte die Gelegenheit zu ihrem unpassend triumphalen “Ha!” und verschwand dann zwischen allen Wirklichkeitsebenen:
Vielleicht ist die ominöse Künstlergruppe auch nur eine Erfindung der EU, um sich elegant aus der Affäre zu ziehen?
Und die “Kronen Zeitung”, bei der alles angefangen hatte? Nun, die gibt sich weniger zerknirscht und mehr angepisst:
Sie haben alle gefoppt – und sind auch noch stolz darauf. Hinter dem Kafka- Buch mit den 1.850 Rechtschreibfehlern (siehe Infobox) steckt die Aktionsgruppe “The BirdBase”, die vor schlechter Bildung warnen will. Ziele hat die Clique aber keine.
Das ist ein Satz, der klingt, als sei er ironisch gemeint und stamme zum Beispiel von dieser Seite. Er steht aber in “Bild”.
Gestern haben Zollbeamte, Polizisten und Steuerfahnder am Frankfurter Flughafen eine großangelegte Fahrzeugkontrolle durchgeführt, die der Zollamtsrat als “rundum gelungen” bezeichnet.
Dann passiert etwas, was BILD exklusiv weiß: Am späten Vormittag nähert sich eine dunkle, schwere Audi-Limousine der Kontrolle. Zuerst wartet der Fahrer brav in der Reihe. Doch plötzlich beschleunigt der Wagen, rast los. Der Fahrer brüllt aus dem Fenster: “Was soll die Scheiße hier?”
Jetzt erkennen mehrere Zeugen den Mann: Es ist Heiner Geißler.
“Bild” verbreitete dieses exklusive Wissen großflächig in den Frankfurter und Stuttgarter Regionalausgaben:
Deutschlandweit wurde Geißler zum “Verlierer des Tages” erklärt:
(Gewinner des Tages ist übrigens der vor einem Jahr verstorbene Oktopus Paul, weil über den jetzt ein E-Book erscheint.)
Heiner Geißler widersprach dieser Darstellung heute in einer Stellungnahme heftig. “Der Bericht ist unrichtig und beruht auf falschen Informationen”, schreibt er und erklärt, dass er sein Auto in der Flughafen-Parkgarage habe abstellen wollen, um den ICE nach Kiel zu nehmen.
Am Ende der Abbiegespur habe ein Zollbeamter gestanden, der die Autos weiterleitete. Geißler sagte, er habe aus dem Fenster gerufen: “Was soll das, ich verpasse meinen Zug.” Der Beamte habe ihn gegrüßt und ihn passieren lassen. “Die Behauptung, ich sei geflüchtet, ist absolut falsch, da ich gar nicht angehalten wurde”, so der frühere Bundesfamilienminister und CDU-Generalsekretär.
Auch bei der Marke seines Autos hat sich die “Bild” laut Geißler getäuscht. “Ich fahre einen 5er BMW und die örtlichen Verhältnisse lassen ein Tempo über 20 km/h gar nicht zu.” Der schwere Audi und die quietschenden Reifen seien “reine Erfindung”.
In der Onlineversion des “Bild”-Artikels wurde Geißlers Stellungnahme unauffällig am Schluss eingebaut — mit der Anmoderation “Heiner Geißler bestreitet die Vorwürfe.”
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt bestätigte uns gegenüber, dass die Schilderungen von Geißler zutreffend seien. Die “Folgen”, die Geißlers “Flucht” laut “Bild” haben könnte, schloss der Mann aus: Es bleibe “praktisch gar nichts hängen, auch keine Ordnungswidrigkeit”. Die Berichterstattung sei “viel Wind um fast nichts”.
Wir müssen noch mal auf die Art zurückkommen, wie die Schweizer Nachrichtenseite 20min.ch über das angeblich von der EU verhängte Luftballonaufblasverbot für Kinder berichtet hat:
Das Foto, das symbolisieren soll, wie die EU Kinder zum Weinen bringt, findet sich unter anderem im Bilderpool der Nachrichtenagentur Reuters und ist auch auf flickr zu finden:
In der Beschreibung der einen Tag nach Ende des Gazakrieges entstandenen Aufnahme heißt es:
Das palästinensische Mädchen Ayat (10) weint (…), nachdem es erfahren hat, dass sein Onkel Billal Nabham, der zuvor 20 Tage vermisst wurde, tot unter den Trümmern eines Hauses (…) gefunden wurde. (…)
(Übersetzung von uns.)
Mit Dank an Niklas R.
Nachtrag, 19:49 Uhr:20min.ch hat das Bild kommentarlos durch ein anderes ersetzt.
2. Nachtrag, 19. Oktober:20min.ch erklärt das Bilderchaos nun doch in einem Kasten neben dem Artikel und entschuldigt sich:
Ungeeignetes Symbolbild
Der vorliegende Artikel war ursprünglich mit einem anderen Symbolbild illustriert, auf dem ein weinendes Mädchen zu sehen war. 20 Minuten Online hat das Foto nun nach einem Hinweis auf Bildblog.de ersetzt, weil es in der Tat aus einem anderen Kontext stammt: Es zeigt ein palästinensisches Mädchen, das um seinen im Gazakrieg umgekommenen Onkel trauert.
20 Minuten Online entschuldigt sich für die Verwendung des deplatzierten Symbolbilds.
Am 3. Oktober kürte “Bild” einhundert junge Deutsche, denen “die Zukunft gehört”. Darunter: Ein 16-jähriger Jungunternehmer aus Sachsen-Anhalt. Der “gründete mit 15 seine eigene Firma, entwickelt Marketing- und Medienkonzepte”.
Keine zehn Tage später kam die Ernüchterung:
Er heißt (…), ist ein 16-jähriger Bubi aus Sachsen-Anhalt – und wurde vor einem halben Jahr mit angeblichen Millionenumsätzen seiner eigenen Firma zum Topstar der Wirtschaftsbranche.
Bejubelt in Fachmagazinen und im TV, auch in BILD gefeiert als einer von 100 Deutschen, denen die Zukunft gehört.
Alles nur heiße Luft? Ist der Bengel ein Hochstapler? Der Staatsanwalt ermittelt gegen den 16-Jährigen!
Die Enttäuschung wich schnell Geschäftigkeit, denn mit vermeintlichenHochstaplern kennt sich die Zeitung natürlich aus.
Die Leipziger Regionalausgabe machte sich also an die Dekonstruktion der Überflieger-Geschichte:
Deutschlands jüngster Unternehmer. Zwei Jahre lang hielt er offenbar jeden zum Narren. Jetzt fällt sein Kartenhaus Stück für Stück zusammen.
Dabei erfuhren die Reporter so einiges:
Oma bezahlte die Büromiete. Der Schuldirektor bescheinigt (…) “mangelhafte Noten” und “Versetzungsgefahr”. Selbst die Schwester des smarten Vorzeige-Unternehmers, die mal für ihn arbeitete, schimpft: “Lassen Sie mich bloß mit diesem Kerl in Ruhe…”
Eine “geprellte Mitschülerin” (“Langes dunkles Haar, feurige Augen und eine Model-Figur”) “packte aus”:
“Er wollte, dass ich ihn rumkutschiere, weil ich schon einen Führerschein hatte”, erzählt Camilla. Und fügt hinzu: “Er schikanierte mich die ganze Zeit. Ich musste seine Kameras und Taschen schleppen. Sollte an seiner Seite sein, damit er gut rüberkommt. Er träumte von einem eigenen Film.”
Vieles an der angeblichen Erfolgsgeschichte (74 Mitarbeiter, “6,93 Millionen Euro Gewinn bei rund 13 Millionen Euro Umsatz im deutschsprachigen Raum”) ist zweifelhaft: Es liegen keine Eintragungen in den zuständigen Handelsregistern vor und auf der Facebookseite des angeblichen Pressesprechers (neben besagtem Jungunternehmer weitere 20 Freunde) lächelt einen ein Foto aus einer Bilddatenbank an.
Auszüge aus dem Pressekodex:
Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.
Aber auch wenn alle jetzt erhobenen Vorwürfe gegen den Jungunternehmer zutreffen sollten, dürfte “Bild” nicht bei voller Namensnennung und Abbildung über ihn berichten — der Pressekodex sieht für jugendliche Verbrecher einen “besonderen Schutz” vor (s. Kasten).
Doch die Berichterstattung wird noch schwerwiegender:
Vom gefeierten Jungstar der Wirtschaftswelt zum Fall für den Psychiater!
[…] (16) aus Zerbst hält seit zwei Jahren als Unternehmer jeden zum Narren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Teenager. Nun soll ein Gerichtspsychiater den Gymnasiasten untersuchen, ob dieser vielleicht psychisch krank ist.
Sollte der junge Mann tatsächlich psychisch krank sein, hätte “Bild” noch weniger Rechte, derart über seinen Fall zu berichten (s. Kasten).
Aber nicht nur das:
Wie tickt ein Mensch, der in einer Scheinwelt lebt? Psychologe Thomas Kasten (47) erklärt: “Das deutet auf eine multiple Persönlichkeitsstörung hin. Liegt hier auch ein krankhafter Hang zum Lügen vor, spricht man vom Münchhausen-Syndrom.”
Das Münchhausen-Syndrom ist, wie es Wikipedia formuliert, “eine psychische Störung, bei der die Betroffenen körperliche Beschwerden erfinden bzw. selbst hervorrufen und meist plausibel und dramatisch präsentieren.” Aufmerksame Zuschauer der TV-Serie “Dr. House” könnten das wissen, ein Psychologe sollte es tun.
Wir haben bei Thomas Kasten angefragt, ob “Bild” ihn richtig zitiert hat, haben aber bislang keine Antwort erhalten.
Mit einigen Themen lässt sich besonders schön Empörung erzielen: Dazu gehören beispielsweise die sprichwörtliche Regulierungswut bürokratischer EU-Behörden oder Grausamkeiten jeglicher Art gegen arme, unschuldige Kinder.
Insofern war das ein echter Knaller, was britische Medien wie “Daily Mail”, “The Telegraph” und “Daily Express” vergangene Woche zu melden hatten. Sie behaupteten, die EU wolle Kindern allen Ernstes das Aufblasen von Luftballons verbieten:
Man stelle sich das vor: Klein-Justin-Sören will einen Luftballon aufblasen, schon treten fünf EU-Kommissare die Wohnungstür ein, nehmen den Übeltäter fest und sperren ihn bei Wasser und Brot in den Brüsseler Hungerturm. Oder ist alles ganz anders?
Nun, wahr ist, dass es tatsächlich eine neue Richtlinie gibt, deren Erläuterung in ihrer ganzen 164-seitigen Pracht bereits seit Monaten einsehbar ist. Warum die Medien jetzt erst darauf aufmerksam wurden ist unklar, denn die Richtlinie ist bereits seit 20. Juli 2009 in Kraft und seit 20. Juli 2011 auch umzusetzen. Das angebliche Luftballon-Aufblas-Verbot wird im folgenden Satz erklärt:
Ballons aus Latex müssen mit einem Warnhinweis versehen sein, dass Kinder unter 8 Jahren beaufsichtigt werden müssen und defekte Ballons zu entsorgen sind.
Wie auch das englische Watchblog “Tabloid Watch” festgestellt hat, geht es also keineswegs um ein Verbot, sondern lediglich um einen Warnhinweis auf der Verpackung, wie er seit Jahrzehnten auf Kinderspielzeug üblich ist. Man denke an Klassiker wie “Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet” oder “Enthält Kleinteile: Erstickungsgefahr”. Solche Hinweise können Eltern beachten oder ignorieren. Rechtliche Konsequenzen haben sie nicht.
Kinder unter acht Jahren dürfen weiterhin ohne Aufsicht von Erwachsenen Luftballons aufblasen – das hat die EU-Kommission klargestellt. Anderslautende Medienberichte seien falsch, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag und fügte hinzu: “Die EU verbietet Kindern NICHT das Aufblasen von Ballons.”
Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können. Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.
Sie fragen sich, warum die EU sich die Mühe gemacht hat, diese Richtigstellung auch auf Deutsch publik zu machen, obwohl doch englische Medien einem Irrtum erlegen waren? Das liegt daran, dass einigen deutschsprachigen Medien keine Nachricht aus England zu blöd ist, um sie nicht unreflektiert weiterzuverbreiten.
Die Nachricht aus der englischen Zeitung Telegraph wird Kinder nicht freuen: Eine EU-Verordnung besagt, dass es unter Achtjährigen verboten ist, alleine Luftballons aufzublasen. Begründung: Die Kids könnten ersticken.
Der Hauptpreis geht jedoch an “20 Minuten Online”, wo von der Überschrift bis hin zum Symbolbild einfach alles zusammenpasst:
Mit Dank an Lutz K.
Korrektur, 10.13 Uhr: Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass die “neue” Richtlinie sogar schon seit dem 20. Juli 2009 in Kraft ist, wobei die nationalen Umsetzungsvorschriften tatsächlich erst seit 20. Juli 2011 anzuwenden sind. Außerdem handelt es sich bei dem von uns zitierten Dokument nicht um die eigentliche Richtlinie, sondern um ihre Erläuterung. Die betreffenden Stellen wurde nachträglich korrigiert.
Doch der erste Satz des Artikels macht deutlich, dass hier etwas schief gegangen ist:
Die Osteuropaexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Marieluise Beck, hat den Auftritt von Mitgliedern des MDR-Fernsehballetts in Tschetschenien als “unanständig” kritisiert.
Marieluise Beck, soweit bekannt nicht identisch mit dem abgebildeten Kurt Beck, sieht natürlich ganz anders aus.
Doch der Internetauftritt der “Abendzeitung Nürnberg” ist nicht das einzige Medium, das den Artikel über Frau Beck mit einem Foto von Herrn Beck bebildert hat:
Quelle jedes Mal: Die Nachrichtagentur dapd. Die hätte es allerdings noch sinnloser treffen können.
Mit Dank an Magnus G., Matthias U. und Schreiberling.