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Adrian-Benjamin

So klein berichtet “Bild” heute über Anke Engelke (die mit der Aufmerksamkeit, die ihr “Bild” widmet, bekanntlich ganz und gar nicht einverstanden ist):

Anke Engelke: Baby da! (...) Sein Name: Adrian-Benjamin. Er kam, 3514 Gramm schwer und gesund, vor 10 Tagen zur Welt. (...)

Auf Anfrage bestätigt Engelkes Anwalt Christian Schertz: Ja, es stimmt – Engelkes Lebensgefährte Claus Fischer wollte gegenüber “Bild” keinen Kommentar abgeben.

Der Rest der Meldung ist allerdings falsch.

Engelkes zweites Kind heißt nicht Adrian-Benjamin, auch nicht nur Adrian oder nur Benjamin, nicht einmal in einer anderen Kombination. Der Junge war bei seiner Geburt nicht 3514 Gramm schwer. Und er kam nicht vor zehn Tagen zur Welt, sondern bereits vor über einem Monat.

Ach ja, und: Schertz sagt, er werde von “Bild” im Namen seiner Mandantin eine Gegendarstellung verlangen.
 
Nachtrag, 26.8.2005:
Zahlreiche Medien schrieben die “Bild”-Meldung ungeprüft (z.T. auch ohne Quellenangabe) ab – die Berliner “Bild”-Schwester “B.Z.” sogar unter der Überschrift: “Warum trägt Anke Engelkes Baby den Namen des Ex?” Bei der “Welt” hingegen, der anderen “Bild”-Schwester, die ebenfalls zunächst “nach Zeitungsberichten” die falschen “Bild”-Details über Engelkes Nachwuchs verbreitete, ist der Text mittlerweile aus dem Online-Archiv verschwunden. Und auch andere Medien (z.B. Netzeitung.de) haben einen entsprechenden Bericht aus ihrem Archiv entfernt.

Niels Annen studiert (Wahlkampf V)

Niels Annen ist 32 Jahre alt, SPD-Direktkandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel und studiert. Und “Bild” fragte in großer Aufmachung (am Samstag in der Hamburg-Ausgabe, am Montag in Berlin):

"Weiß dieser junge SPD-Politiker wirklich, was Arbeit ist?"

Wer’s nicht gelesen hat, kann das seit gestern nachholen, weil “Bild” noch einen zweiten, inhaltlich recht ähnlichen Artikel über “das SPD-Milchgesicht” veröffentlicht hat. Die Hauptfrage diesmal:

"Was bringt so einer im Bundestag?"

Und man könnte den Eindruck haben, die unabhängige und überparteiliche “Bild” ließe sich hier in ihrer Berichterstattung von der Opposition instrumentalisieren. Aber wir wollen nicht spekulieren. Halten wir uns lieber an die Fakten – und Fakt ist: “Bild” schrieb über Annen:

“Wenn er es jetzt in den Bundestag schaffen sollte, verdient er ca. 10.600 Euro!”

Weiter hieß es in “Bild”:

“Um die 10.600 Euro monatlich, die er dann verdienen würde, werden ihn seine Mitstudenten sicherlich beneiden.”

Auch im zweiten Annen-Text ist in “Bild” von der “Aussicht auf 10.600 Euro Diäten im Monat” die Rede – und das stimmt wieder nicht: Annen wird (wenn es ihm gelingt, am 18. September in seinem Wahlkreis mehr Wähler als die Direktkandidaten anderer Parteien davon zu überzeugen, ihm ihre Erststimme zu geben) wie jedes Mitglied des Bundestages, gemäß Artikel 48, Abs. 3 des Grundgesetztes eine “Diäten” genannte Abgeordnetenentschädigung von monatlich 7.009 Euro gezahlt bekommen. So will es das Gesetz. Zusätzlich dazu steht jedem (in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten) MdB eine Kostenpauschale zu, über die es auf der Website des Bundestages heißt:

“Weil ein ‘MdB’ auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt) […] gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 3.589,00 Euro […]. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben werden jedoch nicht erstattet, und sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden; denn für den Abgeordneten gibt es keine ‘Werbungskosten’.”

Man könnte also spekulieren, dass “Bild” einfach Abgeordnetenentschädigung und Pauschale zusammenaddiert hat. Aber wie gesagt: Das wollen wir ja nicht.

Mit Dank an Fiete S. und derpraktikant für die Hinweise.

Nachtrag, 25.8.2005:
Und wir sind gespannt, wann “Bild” sich in ähnlich großer Aufmachung über Philipp Mißfelder hermacht. Schließlich ist Mißfelder 26 Jahre alt, CDU-Direktkandidat im Wahlkreis 122 und studiert ebenfalls.

Mit Dank an Sven M. für den Hinweis.

Kurz korrigiert (6)

Anders als Bild.de behauptet, nachdem man sich dort “im Buchstabendschungel der deutschen und ausländischen Firmen schlau gemacht” habe, bedeutet die Abkürzung SAP eigentlichSysteme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung”. Und das schon seit 1976.

Mit Dank an Michael P. für den Hinweis.

Nachtrag, 16:05:
Erfreulicherweise hat der SAP-Beauftragte bei Bild.de die falsche Auflösung der Abkürzung inzwischen berichtigt.

Ausgerechnet…

“Damit hat nun überhaupt keiner gerechnet!

Gestern morgen um 9.37 Uhr meldete die Deutsche Presse-Agentur (dpa): ‘Schröder für den Friedensnobelpreis nominiert.'”

So steht es heute in der gedruckten “Bild”. Und natürlich stand das, womit “überhaupt keiner gerechnet hatte”, auch gestern schon bei Bild.de.

Auf der Bild.de-Startseite stand:

Und dann, andernorts, nochmals:

Oben, über dem dazugehörigen Artikel, stand’s dann wieder:

Und im Artikel selbst natürlich auch:

Wie “Bild” berief sich auch Bild.de ausdrücklich auf “die Deutsche Presse-Agentur (dpa)”, die allerdings am frühen Dienstagnachmittag in einer ersten Zusammenfassung zudem vermeldet hatte:

“Sie [die Nominierung] wurde allerdings bereits vor dem 1. Februar in Oslo eingereicht, als von der vorgezogenen Bundestagswahl im September noch keine Rede war. Nach den Regeln des Osloer Nobel-Komitees müssen bis Februar alle Bewerber-Vorschläge für das laufende Jahr vorliegen.”

Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, wurde die dpa wenig später sogar noch deutlicher und schrieb:

“Allerdings steht auch fest, dass die Nominierung kein später Einfall von SPD-Strategen nach der Ankündigung der Neuwahl ist.”

Anders als andere, anders auch als die gedruckte “Bild”, glaubte deren Online-Version (an sich durchaus in der Lage, Meldungen nachzubessern) gestern allerdings auf einen entsprechenden Nachtrag verzichten zu können – und das ausgerechnet mitten im Wahlkampf…

Mit Dank an Peter K. für den Hinweis.

Arabellas “erstes Mal”

Am Sonntag behauptete die “BamS”:

Zum ersten Mal spricht Arabella Kiesbauer über ihre Horror-Nacht im Knast”
(Hervorhebung von uns.)

Im Text stand es dann abermals:

“In BamS spricht die Moderatorin (36) zum ersten Mal über ihre Horrornacht.”
(Hervorhebung von uns.)

Wahr ist das allerdings nicht. Dass Kiesbauer “die Nacht mit einer Decke auf dem Betonboden verbringen” durfte, dass ihre Zelle “eine Stahltür und ein kleines Fenster zum Gang” gehabt habe und dergleichen, hatte die Moderatorin nämlich auch dem “Mallorca Magazin” erzählt, das schon zwei Tage vor der “BamS” erschienen war.

Aber zum Glück gibt es in der “BamS” ja neuerdings eine “Korrektur”-Rubrik, in der die falsche “BamS”-Behauptung nächsten Sonntag bestimmt zurechtgerückt werden wird…

Mit Dank an Michael B. für den Hinweis.

Geklitterte Geschichte (2. Versuch)

“Bild” tut sich offenbar nachhaltig schwer damit, was am 26.6.1963 in Berlin passierte. Deshalb noch einmal zum Mitschreiben: Am 26.6.1963 kam der damalige US-Präsident John F. Kennedy nach Berlin. Er landete in Berlin-Tegel, fuhr am Brandenburger Tor vorbei und sagte vom Rathaus Schöneberg aus seinen berühmten Satz: “Ich bin ein Berliner!” Anschließend setzte er seine Rundreise durch West-Berlin fort – und tschüss.

So war das nun mal – außer natürlich in “Bild”, wo es am Freitag hieß:

26. Juni 1963: J. F. Kennedy. 1,5 Mio. Berliner begrüßten den US-Präsidenten. Vor dem Brandenburger Tor sagte er seinen berühmten Satz: "Ich bin ein Berliner!"

Mit Dank an Andreas L. für den Hinweis.

Kurz korrigiert (5)

In der Umweltliste des Verkehrsclub Deutschland (VCD), der regelmäßig neue Automodelle nach deren Umweltverträglichkeit testet, belegen Citroën C1 1.0, Peugeot 107 Petit Filou und Toyota Aygo mit derselben Punktzahl den zweiten Platz.

So berichtet auch Bild.de – und zeigt in der dazugehörigen Illustration aus unerklärlichen Gründen neben dem Citroën einen Kia Picanto und den neuen Fiat Panda

Platz 2: Citroën C1 1.0, Peugeot 107 Petit Filou, Toyota AYGO (…) Foto: FIAT, Kia, Citroen

…ohne dass der zuständige Bild.de-Redakteur wegen des Fotonachweises, den er hinzugefügt hat, misstrauisch geworden wäre, was ja durchaus nahe gelegen hätte.

Bei Bild.de kommen sie offenbar leicht durcheinander bei all den fremd klingenden Herstellernamen. Immer wieder.

Dank an Oliver K. und Christopher H. für die Hinweise.

0,2 Promille

Nein, natürlich geht die Welt nicht unter — jedenfalls, nach allem was wir wissen, nicht am “Freitag den 13. April 2029” und auch nicht durch den Asteroiden Apophis. Um das herauszufinden, muss man nicht mal mehr irgendwelche Fachaufsätze lesen, weil sich beispielsweise schon Spiegel-Online oder die “Zeit” der Panikmache von “Bild” angenommen haben.

Und als wären die Weltuntergangsvisionen in der gedruckten “Bild” nicht schon hanebüchen genug, in der Online-Ausgabe wird es noch skurriler. Dort ist der ansonsten gleichlautende Text ein ganzes Stück länger, und mit einigen Zitaten aus der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” angereichert (die in der Druckausgabe übrigens mit keinem Wort erwähnt wird).

Allerdings hat man bei Bild.de die “FAZ”-Zitate mehrfach aus dem Zusammenhang gerissen. So steht dort beispielsweise, mit eindeutigem Bezug auf den angeblich “400 Meter” großen Asteroiden (der in Wahrheit bloß 320 Meter misst) folgendes:

Die angesehene “Frankfurter Allgemeine Zeitung” warnt: “Der Einschlag eines derartigen Himmelskörpers könnte ganzen Zivilisationen zum Verhängnis werden.”

Die Passage in der “FAZ” jedoch liest sich im vollen Wortlaut so:

Seit den neunziger Jahren gibt es mehrere Programme zur systematischen Suche nach solchen Objekten, die mindestens einen Kilometer groß sind. Der Einschlag eines derartigen Himmelskörpers könnte ganzen Zivilisationen zum Verhängnis werden.

Über Apophis steht in der “FAZ”, dass Objekte wie er “immerhin noch erhebliche Schäden anrichten könnten“.

Etwas später zitiert Bild.de den Nasa-Astronauten Russell Schweickart, und im Anschluss heißt es:

Spätestens 2014 muß “Apophis” auf eine andere Bahn gestoßen werden, sonst gibt es wohl keine Rettung mehr.

Darüber steht auch etwas in der “FAZ”. Nur, dass Schweickart dort nicht davon ausgeht, dass Apophis bis zum Jahr 2014 abgelenkt werden müsste. Seiner Ansicht nach müsste im Jahr 2014 lediglich mit der Planung dafür begonnen werden.

Und weiter im Bild.de-Text:

Die Beobachtungen des 300-Meter-Radioteleskops in Arecibo (Puerto Rico) zeigen: Der Asteroid ist völlig unberechenbar.

Keine Ahnung, wie Bild.de darauf kommt, in der “FAZ” jedenfalls steht quasi das Gegenteil:

Schon die ersten (…) Rechnungen zeigten, daß der Kleinplanet im Jahr 2029 der Erde außerordentlich nahe kommen würde. Radarmessungen mit dem 300-Meter-Radioteleskop in Arecibo (Puerto Rico) haben das Anfang dieses Jahres bestätigt.

Doch natürlich braucht man bei Bild.de die “FAZ” nicht, um durch das Weglassen von Informationen einen falschen Eindruck zu erwecken. Das geht auch so:

Mehrmals verloren die Wissenschaftler den Kontakt. Auf 1:300 schätzten sie anfangs die Chance eines Einschlags, mußten auch diese Zahl immer wieder ändern.

Zwischenzeitlich (im Dezember 2004) schätzten Wissenschaftler die Chance eines Einschlags sogar auf 1:37. Noch am selben Tag konnte jedoch ein Zusammenstoß am 13. April 2029 ausgeschlossen werden. Und jetzt gehen eigentlich alle, bis auf “Bild”, davon aus, dass Apophis die Erde überhaupt erst im Jahr 2036 theoretisch treffen könnte. Daniel Scheeres (den “Bild” Scheerer nennt), von der University of Michigan, hat dafür, laut “Zeit” und Spiegel-Online, eine Wahrscheinlichkeit von 0,02 Prozent errechnet.

Mit Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise

Kann ich als “Bild”-Leser ein Flugzeug landen? II

Wie kommen solche haarsträubenden Geschichten wie der Crash-Kurs “Wie lande ich eine Boeing 737” in die “Bild”-Zeitung? Im konkreten Fall können wir das erklären — und eine Menge darüber lernen, wie man bei Deutschlands größter Tageszeitung arbeitet.

Als Grundlage für ihre Flug-Tipps hat die “Bild”-Zeitung einen Artikel aus der im gleichen Verlag erscheinenden Männerzeitschrift “Maxim” verwandt. Die Kollegen dort sind nicht unbedingt Experten für Luftfahrt, sondern eher für den ausgedehnten Witz. Und auch in dem Stück “Wie man(n)… ein Flugzeug landet” auf Seite 35 der September-Ausgabe fehlt es nicht an Indizien, dass es sich hier weniger um handfesten Service, als um Unterhaltung handelt.

Der erste Hinweis ist die Rubrik “Wie man(n)…”, in der es nebenbei noch darum geht, wie man eine Regierung stürzt (“Neuwahlen? Das geht doch schneller!”) und wie man schlauer wird (“Rasieren Sie sich nicht!”). Wer das übersehen hat, könnte bei einzelnen Formulierungen der “Kurzanleitung” zur Flugzeug-Landung stutzig werden. Der Text beginnt mit den Worten: “Zerren Sie den leblosen Körper aus dem Kapitänssitz (links)” und endet mit dem Satz: “Sammeln Sie die Telefonnummern der Stewardessen ein, verhelfen Sie sich zu so vielen Schnapsfläschchen wie möglich und stellen Sie sich auf umjubelte Auftritte in Talkshows ein.”

Nun ist natürlich nicht auszuschließen, dass zwischen solchen Sprüchen kleine Körner Wahrheit stecken. Und tatsächlich ist die lustige “Maxim”-Geschichte nicht halb so falsch wie die ernst gemeinte “Bild”-Geschichte. In “Maxim” heißt es zum Beispiel:

Halten Sie Ausschau nach einem Flugplatz. Finden Sie keinen, tut’s auch ein Feld oder ein gerades Stück Autobahn, das anderthalb Kilometer lang ist. Orientieren können Sie sich durch den Kompaß, den Sie an dem kleinen Flugzeug auf dem Zifferblatt erkennen. Das zeigt in die Richtung in die Sie fliegen.

Erst in der “Bild”-Version wird der Kompass zum unmittelbaren Gerade-Straßen-Suchgerät:

Ist kein Flugplatz in der Nähe, mit Hilfe des Kompasses (6) ein gerades Stück Straße (mindestens 1,5 km Länge) ansteuern.

Den Eindruck, dass Notrufe über die Frequenz 121.5 “weltweit” zu hören sind, erweckt auch nur “Bild”, nicht “Maxim”. Und die Männerzeitschrift gibt auch konkrete Hinweise, in welcher Stellung der Hebel für die Landeklappen bei welcher Geschwindigkeit sein soll — bei “Bild” heißt es dazu nur rätselhaft: “Über den Handhebel (3) die Landeklappen an die Geschwindigkeit angepaßt ausfahren.” Angepasst, soso.

Wenn man den Artikel in “Maxim” kennt, weiß man übrigens auch, warum “Bild” das falsche Cockpit zeigt, das nicht dem der bei Athen abgestürzten Maschine entspricht: “Maxim” präsentiert “die Maschine, mit der Sie wahrscheinlich in den Malle-Urlaub fliegen”.

Wir fassen zusammen: Als Quelle für einen Artikel, der Passagieren helfen soll, im Notfall ein Flugzeug zu landen, verlässt sich “Bild” auf einen lustigen Text aus einer Männerzeitschrift und verdreifacht beim Kürzen die Fehlerzahl.

Bleibt noch die Frage, woher “Bild” an anderer Stelle weiß, dass man so ein Flugzeug als Laie eigentlich gar nicht landen kann. Die Liste mit populären Film-Mythen (“Jedes Schloß kann innerhalb von Sekunden mit einer Kreditkarte oder einer Büroklammer geöffnet werden”) hat “Bild” einfach aus dem Internet abgeschrieben.

Danke an Andreas D., maq, Marcel D. und Christof W.!

  

Presskodex: Ziffer 8

“Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.”

* * *

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Ziffer 13 des Pressekodex) sind in der Regel nicht gerechtfertigt. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
(5) Bei Straftaten Jugendlicher sind mit Rücksicht auf die Zukunft der Jugendlichen möglichst Namensnennung und identifizierende Bildveröffentlichungen zu unterlassen, sofern es sich nicht um schwere Taten handelt.
(6) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen hat.
(7) Namen und Abbild Vermisster dürfen veröffentlicht werden, jedoch nur im Benehmen mit den zuständigen Behörden.

Richtlinie 8.2 – Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.

Richtlinie 8.3 – Resozialisierung
Im Interesse der Resozialisierung müssen bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren in der Regel Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Richtlinie 8.6 – Opposition und Fluchtvorgänge
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist immer zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder die Wiedergabe eines Fotos können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Gleiches gilt für die Berichterstattung über Flüchtlinge. Weiter ist zu bedenken: Die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete, die Vorbereitung und Darstellung ihrer Flucht sowie ihren Fluchtweg kann dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.

Richtlinie 8.7 – Jubiläumsdaten
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten solcher Personen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, bedingt, dass sich die Redaktion vorher vergewissert hat, ob die Betroffenen mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder vor öffentlicher Anteilnahme geschützt sein wollen.

Richtlinie 8.8 – Datenübermittlung
Alle von Redaktionen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Die Übermittlung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zwischen den Redaktionen ist zulässig. Sie soll bis zum Abschluss eines formellen datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens unterbleiben. Eine Datenübermittlung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass die übermittelten Daten nur zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

Quelle: Deutscher Presserat

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