Suchergebnisse für ‘pol’

Fusionshindernis “Bild”

Das Kartellamt hat massive Bedenken gegen die geplante Fusion der Axel Springer AG mit ProSiebenSat.1. Nach jetzigem Stand ist sie nicht genehmigungsfähig. Es geht um den drohenden mangelnden Wettbewerb im Fernsehwerbemarkt und im Anzeigenmarkt der überregionalen Zeitungen, vor allem aber um das Fast-Monopol der “Bild”-Zeitung im Markt der Boulevardzeitungen.

Kartellamts-Präsident Ulf Böge sagt im “Tagesspiegel”:

Bei Straßenverkaufszeitungen hat Springer mit „Bild“ 80 Prozent Marktanteil. Diese Position darf nicht durch redaktionelle oder werbliche Unterstützung des Fernsehens verstärkt werden.

Springer hatte behauptet, der Konzern gebe sich mit der Übernahme eine vergleichbare Struktur wie der Konkurrent Bertelsmann (“Stern”, RTL). Dem widerspricht Böge in der “FTD” heftig:

“Das ist der Unterschied vom Springer-Fall zu Bertelsmann, dass Springer mit der “Bild”-Zeitung eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Daher wäre es eine falsche Betrachtungsweise, wenn man sagen würde: Was Bertelsmann darf, muss Springer auch dürfen. (…) Die “Bild”-Zeitung könnte durch entsprechende werbliche Maßnahmen mehr Aufmerksamkeit erhalten, etwa durch Hinweise im Fernsehen darauf, was in “Bild” steht, Das würde eine sehr weit reichende Absicherung der ,Bild‘-Zeitung im Lesermarkt bedeuten – mit der Folge, dass dort noch weniger Wettbewerb herrscht.”

Der Medienkonzentrationsforscher Horst Röper erläutert in der “Frankfurter Rundschau”:

“Bild hat als die Milchkuh des Konzerns immer schon eine zentrale Stellung gehabt. Und verbunden mit der Marke Bild sind ja noch etliche weitere Aktivitäten von Springer. Die Verbundmöglichkeiten zwischen Bild und den TV-Sendern stellen die eigentliche Hürde im Fusionsverfahren dar. Diese zu entkräften, dürfte für Springer schwierig werden.”

Die “Berliner Zeitung” kommentiert:

Zwölf Millionen Menschen lesen täglich die Bild-Zeitung. Ihr Chefredakteur, Kai Diekmann, triumphierte zuletzt, “Bild” sei das neue Leitmedium der Republik. Gemeinsam mit den anderen Zeitungen und Zeitschriften aus dem Hause Springer dominiert sie nicht nur den Meinungs-, sondern auch den Anzeigenmarkt. Darf ein derart mächtiger Verlag auch noch die größte TV-Senderkette des Landes besitzen?

Nein, hat nun das Bundeskartellamt geurteilt. (…)

Erstmals hat das Kartellamt im Fall Springer/ProSiebenSat.1 medienübergreifende Aspekte bei der Beurteilung eines Fusionsvorhabens zu Grunde gelegt. Zu Recht. (…) Crossmediale Vermarktungsstrategien sind ebenso denkbar wie redaktionelle Verflechtungen und PR-Kampagnen für das jeweilige Schwesterunternehmen.

Springer wird nun also etwas von seiner Macht abgeben müssen. Das ist nicht nur gut für den Wettbewerb, sondern auch für die Meinungsvielfalt.

Sind immer die andern II

Die “Bild”-Zeitung hat wieder keinen Fehler gemacht.

Sicher, sie hat am Donnerstag eine Meldung an die Nachrichtenagenturen gegeben, wonach der Beitrag zur Rentenversicherung 2007 um 0,8 Prozentpunkte angehoben wird, was AP, AFP und dpa daraufhin gegen 20.30 Uhr berichteten.

Und nachdem die CDU diese Meldung dementierte, hat “Bild” die Behauptung rund eine Stunde später wieder zurückgezogen.

Aber einen Fehler hat sie nicht gemacht. Die Falschinformation habe “auf einer unzutreffenden Darstellung aus der CDU-Spitze” beruht, teilte “Bild” mit.

Danke an Oliver M.

Schleichwerbung: Alles beim alten

Vor kurzem sagte uns Edda Fels, die Sprecherin der Axel Springer AG: Die Pflicht, redaktionelle und werbliche Texte zu trennen, gelte auch für Bild.de. Und als eine Maßnahme, um sie besser zu erfüllen, würden Mitarbeiter von Bild.de seit einiger Zeit nur noch entweder journalistische oder werbliche Texte schreiben.

Dann wüssten wir gerne, in welche Kategorie die (uns einschlägig bekannte) Mitarbeiterin Nicole Geiger fällt. Im Lebenslauf auf ihrer Homepage nennt sie sich “selbständige Journalistin”, und das, was sie aktuell für Bild.de geschrieben hat und in diesem Augenblick sogar Aufmacher auf der Startseite ist, sieht tatsächlich danach aus:

CSU-Politiker Michael Glos ruft auf: Macht mehr Urlaub in Deutschland. 10 tolle AngeboteDer zugehörige Artikel wiederholt die Forderung des designierten Wirtschaftsministers Glos aus der “Bild am Sonntag”, in Deutschland Urlaub zu machen, und behauptet: “Bild.T-Online hat für Sie die 10 schönsten Reiseziele in Deutschland zusammengestellt.”

Wer sich dann aber durch die empfohlenen Ziele klickt, erfährt nicht nur, dass das Berliner Nachtleben “einzigartig” ist, die Lage von Schloss Neuschwanstein “einmalig” und das Wetter von Sylt “traumhaft”, sondern findet auch zu jedem Reiseziel einen Link mit passendem Reiseangebot und dem Satz: “Hier gleich buchen”.

Anscheinend hatte aber nur ein einziges Unternehmen interessante Angebote für Deutschland-Reisen. Sämtliche zehn Empfehlungen führen zum Bild.de-Partner TUI; keine einzige zu einem anderen Reiseveranstalter. Wenn die Bild.de-Leser hier fleißig klicken und buchen, hilft das vielleicht ein bisschen der deutschen Wirtschaft und Herrn Glos, ganz sicher aber TUI und Bild.de.

Das Wort “Anzeige” findet sich nirgends.

Vielen Dank an Tobias L.!

Nö, mit Ausländerfeindlichkeit hat das nix zu tun

Metin Kaplan lebte von 1983 bis 2004 in Deutschland und erhielt von 1992 bis 2000 politisches Asyl. Nachdem Kaplan in Deutschland zur Tötung Ibrahim Sofus aufgerufen hatte und Sofu 1997 ermordet worden war, kam er 1999 in Untersuchungshaft und wurde 2000 wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2003 wurde die Auslieferung Kaplans an die Türkei (wo er wegen des Versuchs des “gewaltsamen Umsturzes der Verfassungsordnung” angeklagt war) zunächst abgelehnt, weil ihm dort möglicherweise ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren und Folter drohten. 2004 wurde er dann doch ausgewiesen, in der Türkei festgenommen und 2005 wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt.

Es schadet nicht, sich das alles noch einmal in Erinnerung zu rufen, bevor man den heutigen “Bild”-Kommentar von Georg Gafron liest. Und nicht nur das, denn:

1987 erhielt auch Metin Kaplans Familie Asyl in Deutschland, weil sie in die drohende politische Verfolgung ihres Mannes hätte einbezogen werden können. Mit der Abschiebung Kaplans 2004 wurde jedoch Kaplans Ehefrau Belkis und Tochter Halise der Asylanspruch aberkannt, weil beide vor ihrer Ausreise nach Deutschland nicht politisch verfolgt worden seien und ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei keine Verfolgung drohe. Die beiden Frauen hatten dagegen geklagt, ihre Klage wurde am gestrigen Freitag vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Und jetzt zu “Bild”. Denn dort schreib ja Georg Gafron über die gestrige Gerichtsentscheidung, lobt die Kölner Richter für ihr Urteil und hält es für eine konsequente Anwendung des Ausländerrechts. Weiter schreibt er:

Leider ist dies nicht die Regel: Haarsträubende Mißstände in deutschen Behörden machen es nach wie vor möglich, daß sich zum Teil schwerstkriminelle Ausländer trickreich den Schutz des deutschen Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts erschleichen können.

Die Aberkennung des Asylstatus der Familie Kaplan in Köln zeigt: Es geht auch anders, wenn man nur will.

Es hat mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun, wenn man fordert: Wer als Gast hier lebt und gegen die Gesetze verstößt, hat das Gastrecht verwirkt und muß gehen! Und zwar schnell.

Mit anderen Worten: Gafron verschweigt komplett, dass die Aberkennung des Asylstatus von Kaplans Ehefrau und Tochter mit der (behaupteten) trickreichen Schutz-Erschleichung schwerstkrimineller Ausländer nicht das Geringste zu tun hat. Stattdessen erweckt er den gegenteiligen Eindruck. Und obwohl das Gerichtsurteil, auf das sich Gafron bezieht, offenbar nicht einmal bedeutet, dass die beiden Frauen nun ausgewiesen werden können, druckt “Bild” das alles unter der Überschrift:

"Kriminelle Ausländer raus!"

Ein Spruch, mit dem übrigens auch die DVU im letzten Wahlkampf warb, obwohl doch für Gafrons Argumentation eine pauschalere “Ausländer raus!”-Überschrift fast präziser gewesen wäre. Und wer weiß: In “Bild”-Logik hätte wahrscheinlich auch die “mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun”.

Legendäre Legenden

Ups, jetzt ist schon Donnerstagabend, und wir haben doch noch was Wichtiges für die beliebte Rubrik “Korrekturen” der “Bild am Sonntag”!

In ihrem “Großen BamS-Report: So vergeudet der Staat unser Geld” stehen viele alte Geschichten, die die “Bild”-Reporter im “Bild”-Archiv gefunden haben, unter anderem über die “Verschwendung von Steuergeldern für Krötentunnel und andere gutgemeinte Tierschutzprojekte”, die die “Bild am Sonntag” “fast schon legendär” nennt.

Mindestens eine davon ist sogar im eigentlichen Wortsinn legendär. Die hier:

In Nordrhein-Westfalen haben (verlassene) Feldhamsterbauten eine Zwei-Milliarden-Euro-Investition in ein Braunkohle-Kraftwerk verhindert.

Ein kleiner Satz, zu dem sich viel sagen ließe: Dass es nicht der deutsche Staat, sondern die EU war, die den Feldhamster 1992 unter Schutz stellte. Dass der Betreiber des geplanten Kraftwerkes in Grevenbroich-Neurath, die RWE-Power AG, das Gutachten selbst in Auftrag gegeben hat, das die Feldhamsterbauten entdeckte. Dass die Politiker, inklusive der Grünen, sich einig waren, dass die Feldhamster auf Flächen in der Umgebung ausweichen könnten und deshalb den Bau nicht zum Scheitern bringen würden. Dass Zeitungen wie die “F.A.Z.” die Geschichte von den Hamstern als Ursache des Streits um das Kraftwerk als “Legende” bezeichneten.

Das alles ist sicher zu lang für den “Korrekturen”-Kasten in der “Bild am Sonntag”. Wir schlagen deshalb folgende Kurzversion vor: Feldhamster haben schon deshalb den Bau des Braunkohle-Kraftwerkes nicht verhindert, weil es gebaut wird.

Minu Barati geht gegen “Bild” vor

Es gibt keine Fotos von Joschka Fischer und Minu Barati, wie sie nach ihrer Hochzeit in Rom das Rathaus verlassen. Das liegt nicht daran, dass keine Fotografen zur Stelle waren, sondern daran, dass beide das Gebäude nicht gleichzeitig verlassen haben — eben damit es solche Fotos nicht gibt. Die “Bild”-Zeitung fand es schwer, sich mit diesem Mangel abzufinden, bastelte sich am Computer ein entsprechendes Bild, schmückte damit am Montag groß ihre Seite 1 und verzichtete (wie berichtet) auf den Hinweis, dass es sich um eine Montage handelte.

Am Dienstag druckte das Blatt außerdem ein Bild, das Barati, ihre Tochter (Gesicht unkenntlich gemacht) und Fischer im Flugzeug zeigt. Der “Bild”-Fotograf hatte die drei offensichtlich überrascht. Das Bild entspricht ziemlich genau der Art Fotos, die nach dem sogenannten “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr veröffentlicht werden dürfen: Es zeigt den Politiker und seine Familie in einer rein privaten Situation (er flog in der “Touristenklasse” und nicht in offizieller Funktion).

Gegen beide Abbildungen geht Minu Barati nun, wie ein “Bild”-Sprecher bestätigte, juristisch vor. Sie verlangt unter anderem Unterlassungserklärungen von der Zeitung.

Die Effenberg-Symbiose

Dies ist die erstaunliche Geschichte von Jan Mendelin, einem glücklichen Mann, der es geschafft hat, gleichzeitig eine Art Manager des Fußballers Stefan Effenberg zu sein und regelmäßig in der “Bild”-Zeitung als scheinbar unabhängiger Journalist über Stefan Effenberg zu schreiben. Erzählt hat sie gestern das NDR-Medienmagazin “Zapp” in einem Schleichwerbe-Special.

Mendelin war früher Redakteur bei RTL. Der “Spiegel” berichtet, 1999 habe der damals 26-jährige als Reporter den Sportler kennengelernt und schnell Freundschaft geschlossen. Schon im ersten Interview habe Mendelin nach fünf Minuten bewundernd festgestellt: “Stefan, Sie sind ja total unkompliziert.”

Ab Herbst 2002 taucht Mendelin in den Medien in einer veränderten Rolle auf. In einem Interview mit “Bild am Sonntag” am 10. November 2002 spricht Effenberg unter anderem über die Trennung von seiner Frau:

“BamS”: Ihre Frau Martina war auch Ihre Managerin. Wer macht das heute?

Effenberg: Ich habe jetzt einen Koordinator — Jan Mendelin. Der kümmert sich auch um meine Memoiren, die im nächsten Jahr rauskommen.

Die “Berliner Zeitung” schreibt wenige Tage später, Mendelins Aufgabe bestehe “vor allem darin, Medienanfragen abzublocken”.

Mendelin schreibt mit und für Effenberg dessen Biographie, die im Frühling 2003 exklusiv von “Bild” vorabgedruckt wird: “Jetzt knallt’s täglich In BILD! Skandal- Fußballstar Stefan Effenberg (34) rechnet ab. (…) Effe so intim wie nie.” Seine Geschäftsbeziehung zu Effenberg wird von vielen Medien diskutiert; sie ist auch kein Geheimnis: Mendelins Name steht mit auf dem Buchcover.

Jan MendelinNun könnte man glauben, dass ihn das disqualifizert, gleichzeitig in der Rolle als scheinbar unabhängiger Journalist über Effenberg zu berichten. Nicht für “Bild”. Am 7. Februar 2004 führt Mendelin mit einem anderen Autor zusammen für “Bild” ein “Interview” mit seinem eigenen Schützling: “EFFE – Abrechnung mit dem FC Arrogant”. Am 8. September 2004 ist Mendelin der Autor eines großen “Bild”-Interviews: “Effenberg & Frau Strunz exklusiv in BILD: Warum wir uns trennen”. Am 20. April 2005 “interviewt” Mendelin Effenberg für “Bild” und setzt davor den einleitenden Satz: “Die Fans in Gladbach lieben ihn”. Am 29. Juni 2005 schreibt Mendelin in “Bild”: “Effes Frau will mehr Geld für die Kinder: Unterhalts-Klage gegen Strunz”. Am 22. Juli 2005 “interviewt” Mendelin für “Bild” Effenbergs Eltern, am 25. Juli 2005 “berichtet” er für “Bild” über Effenbergs Abschiedsspiel.

Zur Höchstform läuft Mendelin in seiner Doppelrolle auf, als Effenberg wegen Polizistenbeleidigung angeklagt wird. “Zapp” zeigt, wie Mendelin als Berater Effenbergs vor und im Gerichtssaal nicht von dessen Seite wich. Gleichzeitig schrieb er für “Bild” die Artikel über den Prozess, z.B.: “Effes Arschloch-Prozess”, “Effe — Das Urteil ist eine Unverschämtheit”, “Effe spuckt Gift und Galle”.

All das widerspricht der Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.

Es widerspricht auch fundamental den angeblich bei der Axel Springer AG geltenden “journalistischen Leitlinien”.

Und was sagt der Verlag zu den Vorwürfen? Offiziell nichts. “Zapp” berichtet, der “Bild”-Sprecher habe ausrichten lassen, man wisse nichts von einer Geschäftsverbindung zwischen Mendelin und Effenberg.

Danke auch an Thomas C.

Nachtrag, 5. November. Wir haben am Donnerstagmittag den “Bild”-Pressesprecher gebeten, uns zu sagen, ob Mendelin auch in Zukunft für “Bild” über Effenberg berichten wird. Wir haben keine Antwort erhalten.

Nachtrag, 30. November. Inzwischen haben wir vom “Bild”-Pressesprecher die Zusage bekommen, noch in diesem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.

Nachtrag, 5. Januar. Tatsächlich hat uns der “Bild”-Pressesprecher noch 2005 geantwortet. Am 24. Dezember teilte er uns mit:

1. Wir haben Ihre Vorwürfe gegen Hr. Mendelin geprüft. Daraus hat sich für uns nach wie vor kein Nachweis für eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Effenberg ergeben. Als was ihn verschiedene Medien, egal aus welchem Verlag, bezeichnen, sagt ja noch nichts über einen wirklichen Tatbestand aus. Da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Zudem liegt uns eine Eidesstattliche Erklärung von Hr. Mendelin vor. Für uns gibt es keinen Anlaß daran zu zweifeln.

2. Wie bereits erwähnt ist Hr. Mendelin freier Autor, insofern kann ich Ihnen nicht sagen ob, wann oder über was er das nächste Mal für BILD schreibt.

Wir bleiben an der Sache dran.

“Wie gesagt: ‘Bild’ lügt”

Wir müssen noch einmal auf die “Bild”-Meldung zum Thema “Vogelgrippe – Politiker werden zuerst geimpft” zurückkommen. Nicht etwa, dass sich an unserer ersten Einschätzung, es handele sich dabei zusammengefasst um einen grob irreführenden, sinnentstellenden Artikel, irgendwas geändert hätte – im Gegenteil: Es ist noch schlimmer, als angenommen.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums (BMGS), Klaus Vater, erklärt uns nämlich auf unsere Nachfrage hin, dass auch ihm kein “Notfallplan von Bund und Ländern” (“Bild”) bekannt ist, in dem die Behauptung zu finden wäre, Arznei-Vorräte würden vor allem an (von “Bild” nicht weiter spezifizierte, zugleich aber spekulativ als “Minister und Staatssekretäre” gedeutete) “Entscheider” ausgegeben. Mehr noch habe er selbst – zunächst in einer telefonischen, dann sogar in einer schriftlichen Antwort an “Bild” (die uns im Wortlaut vorliegt) – mitgeteilt, dass im Falle einer Grippe- oder Vogelgrippe-Welle von einer “Extrawurst für Politiker”, wie “Bild” es nennt, keine Rede sein könne. Vielmehr gebe es “für den Leitungsbereich des BMGS einschließlich Ministerin keine bevorzugte Versorgung”.

In einer Pressemitteilung wird der Ministeriums-Sprecher noch deutlicher. Darin heißt es:

“Bild lügt. Weder bei einer Verteilung von Grippemitteln wie Tamiflu noch bei eventuellen Impfaktionen mit einem neuen Impfstoff würde die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums einschließlich der Ministerin bevorzugt behandelt. (…)

Wie gesagt: ‘Bild’ lügt.”

Die Sonne scheint?

Ein Aussagesatz ist ein “Satz, der einen Sachverhalt einfach berichtend wiedergibt”. Der Duden nennt als Beispiel: “Die Sonne scheint”. Anderes Beispiel: “Minister und andere Politiker sollen bei der Versorgung mit virenhemmenden Mitteln und Impfungen bevorzugt werden”.

Unser Beispielsatz 2 steht heute auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung. Allerdings hat er in der “Bild”-Version am Ende keinen Punkt, sondern ein Fragezeichen, lautet also:

“Minister und andere Politiker sollen bei der Versorgung mit virenhemmenden Mitteln und Impfungen bevorzugt werden?”

Und im eigentlichen Artikel (verfasst von Dirk Hoeren und Stefan Schneider) heißt es dann unter der Überschrift “Vogelgrippe – Empörung über Extra-Wurst für Politiker”:

“Bund und Länder haben zwar Arznei-Vorräte angelegt. (…) Sie sollen bei einem Ausbruch der Grippe nach dem Notfallplan von Bund und Ländern vor allem an Personen ausgeben werden, die für die medizinische Versorgung zuständig, und an ‘Entscheider’, die für ‘die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung’ verantwortlich sind.”

Dabei ist völlig unklar, was “Bild” mit “Notfallplan von Bund und Ländern” meint. In dem (landläufig als solcher bezeichneten) “Nationalen Influenzapandemieplan” jedenfalls fehlt das Wort Entscheider ebenso wie die von “Bild” als Wortlaut zitierte Formulierung von der “Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung”. (Was dort eigentlich steht, haben wir hier mal zusammengestellt.) Stattdessen steht bei “Bild”:

“Sind mit ‘Entscheider’ auch Minister und Staatssekretäre gemeint?”

Das ist immerhin eine richtige Frage. Eine Antwort bleibt “Bild” jedoch abermals schuldig. Unter Berufung auf “unbestätigte Angaben aus Regierungskreisen” und den Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums heißt es bloß, dass die Bundesregierung “vorbeugend wirkende Virenhemmer” für “Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts” und “eine ganz begrenzte Anzahl von Mitarbeitern” des Ministeriums zurückgelegt habe.* “Bild” weiter:

“Ob dazu beispielsweise auch Ministerin Ulla Schmidt gehört, konnte der Sprecher nicht sagen.”

Aha. Der Rest des Artikels enthält dann noch das Wort “Extrawurst” sowie ein paar Was-wäre-wenn-Spekulationen…

… und wir fassen zusammen: “Bild” hat offensichtlich nicht den blassesten Schimmer, ob im Falle einer Grippe- oder Vogelgrippe-Welle auch nur ein einziger Politiker zuerst geimpft würde, was “Bild” auf ihrer heutigen Titelseite mit folgendem Aussagesatz zusammenfasst:

Vogelgrippe - Politiker werden zuerst geimpft

*) Gegen eine bevorzugte Behandlung von Politikern spricht übrigens nicht zuletzt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, der laut Pandemieplan ausdrücklich nur durch “sachliche Gründe” (“z. B. der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und der Öffentlichen Ordnung”) eingeschränkt werden darf.

  

Auszüge aus dem “Influenzapandemieplan (Teil II)”

1.2 Ziele des Pandemieplans

Der Plan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des eingetretenen Pandemiefalls bereitstellen. Es sollen damit folgende Ziele erreicht werden:

  • die Reduktion der Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung,
  • die Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen,
  • die Aufrechterhaltung essentieller, öffentlicher Dienstleistungen,
  • die zuverlässige und zeitnahe Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, die Öffentlichkeit und die Medien.

Wichtig ist zur Minimierung der Gesamt-Morbidität und -Mortalität auch die Aufrechterhaltung einer adäquaten Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Ordnung. Essentielle Dienstleistungen wie die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, Energie, die Kommunikation und Information, das Transportwesen und nicht zuletzt die innere und äußere Sicherheit, insbesondere auch das Gesundheitswesen sind durch pandemiebedingten Personalausfall gefährdet. Daher muss der Influenza-Prophylaxe der entsprechenden Berufsgruppen ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.

4 Rechtliche Aspekte

[…] Die Frage der Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Prophylaxe setzt aufgrund der Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz das Vorliegen sachlicher Gründe, wie z. B. der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und der Öffentlichen Ordnung, voraus. […]

6.2.3 Impfstrategie im Pandemiefall

Ziel der Impfprävention im Rahmen einer Pandemie ist der möglichst rasche und vollständige Impfschutz der gesamten Bevölkerung vor dem pandemischen Virus. Jedoch wird auch bei deutlich beschleunigter Impfstoffproduktion und Zulassung zunächst nicht ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung der zu impfenden Gruppen. Dies empfiehlt auch die WHO in ihrem Pandemieplan von 1999. Die Kriterien für eine Priorisierung müssen klar und transparent sein und begründet werden. Die Entscheidungen müssen bundesweit nach einer einheitlichen Praxis gefällt und im gesellschaftlichen Konsens getroffen werden.

Eine Prioritätensetzung kann prinzipiell unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen:
1. politisch-sozialer Aspekt: Impfung von
(1) dem in der Akutmedizin beschäftigten medizinischen und Pflegepersonal, nachrangig aber auch sonstiges medizinisches und Pflegepersonal.
(2) Beschäftigten, die für die öffentliche Ordnung wichtig sind,
(3) Berufstätigen.

Ziel hierbei ist die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und der staatlichen Infrastruktur sowie der Minimierung der wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie.

[…] Ziel einer Prioritätenliste muss eine Impfstoffverteilung sein, die den höchsten Nutzen für die Minderung der Morbidität und Mortalität verspricht. Dies kann am ehesten durch ein funktionierendes Gesundheitswesen erreicht werden. Die Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am RKI hat sich dafür ausgesprochen, dass der Aufbau eines ausreichenden Immunschutzes im Falle sehr knapper Impfstoffressourcen prioritär für das Personal im (akuten) ambulanten und stationären medizinischen Versorgungsbereich gewährleistet werden soll. Dafür gibt es drei Begründungen:

(1) durch den ständigen Kontakt zu erkrankten Patienten, Kollegen und Besuchern besteht für diese Berufsgruppe eine erhöhte Gefahr einer Influenzainfektion,
(2) durch ihre eigene Infektion kann die Influenza auf Personen mit erhöhtem Risiko, Kollegen sowie Angehörige und andere Bevölkerungsgruppen übertragen werden.
(3) Der letztendlich krankheitsbedingte Ausfall gefährdet nicht nur die medizinische Versorgung von Influenzakranken, sondern auch von Kranken, die nicht Influenza-infiziert sind und den Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zum medizinischen Personal zählen in Deutschland insgesamt etwa 3,8 Millionen Personen.

An zweiter Stelle stehen die Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Sicherheit, deren Arbeitsfähigkeit für die Allgemeinheit besonders wichtig ist. Zu dieser Berufsgruppe zählen in Deutschland bundesweit ca. 3,1 Millio-nen Menschen. Die Reihenfolge, in der diese Berufsgruppe geimpft werden kann, hängt von der Menge der verfügbaren Impfstoffdosen ab. Auf Landesebene kann im Bedarfsfall bei einer Pandemie eine weitere Priorisierung innerhalb dieser Berufsgruppen erfolgen. Insgesamt müssten zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Aufrechterhaltung der essentiellen Infrastruktur ca. 7 Millionen Personen vorrangig geimpft werden. Dies entspricht 8,5% der Gesamtbevölkerung.

7.2.1 Prioritäre Gruppen

[…] Solange kein Impfstoff zur Verfügung steht und bis ein Immunschutz aufgebaut werden kann, können besonders gefährdete und exponierte Berufsgruppen durch eine ausreichende und frühzeitige Prophylaxe vor einer Infektion geschützt werden (Langzeitprophylaxe). V.a. für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wäre die Prophylaxe der Beschäftigten sinnvoll und wünschenswert. Krankenhaus- und Pflegepersonal haben durch die Versorgung Erkrankter nicht nur ein erhöhtes Krankheitsrisiko, sondern stellen auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar. Dies ist bei der Influenza von besonderer Bedeutung, da bereits vor Beginn der klinischen Symptomatik ein Infektionsrisiko bestehen kann. Das Medizinpersonal ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung aller übrigen Bereiche. Bei einer Influenzapandemie ist ohnehin mit extremen Personalengpässen zu rechnen, so dass ein Ausfall des medizinischen Personals möglichst zu vermeiden ist. Selbst wenn diese Beschäftigten unmittelbar keiner höheren Gefährdung unterliegen, an der Krankheit zu sterben, sind andere Patienten mittelbar durch eine fehlende Krankenversorgung gefährdet. Gleiches gilt für den Bereich der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Ein erhöhter Ausfall an Sicherheits- und Ordnungspersonal (Polizei/Berufsfeuerwehr) durch hohen Krankenstand ohne die Möglichkeit einer Umschichtung gefährdet das öffentliche Leben. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, dass langfristig als Teil der Strategie auch eine Bevorratung für die Prophylaxe der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angestrebt werden sollte. Nach den Modellrechnungen des RKI (vgl. Kap 2.5) könnten bei einer Therapie aller Erkrankten mit antiviralen Arzneimitteln je nach Erkrankungsrate ca. 90.000-300.000 Hospita-lisierungen und ca. 24.000 bis 80.000 Todesfälle verhindert werden (Erkrankungsrate zwischen 15 und 50%). Eine zusätzliche Prophylaxe für die priorisierten Berufsgruppen könnte neben der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ca. 5,2-17,3 Millionen Arztkonsultationen und weitere ca. 18.000-60.000 Hospitalisierungen sowie ca. 4.800-16.000 Todesfälle vermeiden.

Quelle: “Nationaler Influenzapandemieplan (Teil II): Analysen und Konzepte für Deutschland – Ein Bericht der Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am Robert Koch-Institut”

Blättern:  1 ... 587 588 589 ... 604