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“Bild” (53) schreibt Amok

Am 4. Juni 2004 beispielsweise fuhr ein Mann in einer gepanzerten Planierraupe knapp anderthalb Stunden lang durch die US-amerikanische Stadt Granby, zerstörte dabei zahlreiche Gebäude, lieferte sich Feuergefechte mit der Polizei und tötete sich schließlich selbst. Am 24. April 2005 tötete ein Mann in Kassel mit seinem Auto vorsätzlich eine ihm unbekannte Frau auf dem Gehweg, verletzte ihren Begleiter und anschließend eine weitere Frau, rammte bei seiner Flucht mehrere Streifenwagen, fuhr gezielt auf Polizeibeamte zu und schließlich in eine Straßensperre, wobei er noch vier Polizisten verletzte, bevor er durch gezielte Schüsse am Kopf verletzt und festgenommen werden konnte.

Kurzum: Wann immer jemand “in einem anfallartig auftretenden Affekt- u. Verwirrtheitszustand mit Panikstimmung u. aggressiver Mord- u. Angriffslust blindwütig zerstörend u. tötend” unsere Aufmerksamkeit auf sich zieht, kennt nicht nur das Große Duden-Fremdwörterbuch ein Wort dafür.

Was allerdings dergleichen mit einem tragischen Unfall in Hanau Klein-Auheim zu tun haben soll, weiß nur “Bild”. Denn nachdem am vergangenen Dienstag im hessischen Klein-Auheim eine Frau mit einem Lieferwagen auf den Gehweg einer Straße geraten war und dabei eine Schülerin schwer, eine andere tödlich verletzt hatte, titelte die Zeitung:

"Frau (49) fährt Amok"

Und der Unfallhergang las sich in “Bild” so:

“Wie ein Panzer walzte der graue Lieferwagen über den Gehweg. Schrammte Hauswände, knallte in geparkte Autos — und erfasste dann die beiden kleinen Mädchen. (…) Wie kam es zu der Amokfahrt?”

Für Polizeioberkommissar Wolfgang D. ist der “Bild”-Bericht allerdings “völlig unzutreffend”. Und D. sollte es wissen. Schließlich war er einer der fünf aufnehmenden Polizeibeamten des Unfalles und ist, wie er uns mitteilt, “äußerst verärgert, wie pietätlos die ‘Bild’-Zeitung mit diesem Unfall umging”, denn:

“Es handelte sich nicht um eine Amokfahrt.”

Zudem habe der Lieferwagen auf dem Bürgersteig nicht “Häuserwände” geschrammt, sondern eine Hauswand, er sei auch nicht in “geparkte Autos” geknallt, sondern habe einen geparkten Pkw gestreift — und wir müssen uns korrigieren:

Was der tragische Unfall in Hanau Klein-Auheim eigentlich mit einer Amokfahrt zu tun haben soll, weiß nicht einmal “Bild”. Denn in der Meldung selbst heißt’s über die Unfallverursacherin ausdrücklich und, soweit wir wissen, sogar sachlich richtig:

“[Sie] verlor aus unerklärlichen Gründen die Kontrolle (…)”.

Robin Hood für ganz Arme II

Beginnen wir mit einem Witz. “Bild” schreibt heute:

Jetzt kämpft BILD für das Recht auf korrekte Information.

Aber im Ernst: “Bild” hat es wirklich getan, die Zeitung hat einen dicken Umschlag in einen Briefkasten werfen lassen.

Und dabei könnte man es eigentlich auch belassen.

Andererseits hat “Bild” sich doch so viel Mühe gegeben, den Anschein zu erwecken, dieses Einwerfen eines dicken Umschlags in einen Briefschlitz sei irgendwie bedeutsam: Bei dem Briefschlitz handelt es sich nämlich um den des Hamburger Landgerichts. Außerdem ist der Umschlag an die Staatsanwaltschaft Hamburg adressiert. Ja, “Bild” hat sogar einen Anwalt mit dieser simplen Tätigkeit des Brief-Einwerfens beauftragt.

Dabei könnte jeder jeden Tag zig dicke an Staatsanwaltschaften adressierte Umschläge in Briefschlitze sämtlicher Landgerichte Deutschlands werfen und es hätte auch nicht mehr zu bedeuten. (Wahlweise täte es natürlich auch ein kurzer Anruf bei der Polizei, die ohnehin zunächst die Ermittlungen führen muss.)

Doch “Bild” macht dieses Brief-Einwerfen heute zum großen Aufmacher ihrer Seite zwei:

Und wie gestern behauptet “Bild” auch heute wieder, sie würde diese ominösen “Renten-Lügner” verklagen, obwohl sie sie doch eigentlich anzeigt. Wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Und wie schon gestern, lässt “Bild” ihre Leser im Unklaren darüber, wen sie eigentlich genau anzeigt und wie da jemand eigentlich diese beiden Straftatbestände erfüllt haben soll. Im Text heißt es nur:

Zur Begründung schreibt der Jurist unter anderem: “Die permanente Aussage, daß die Rente sicher sei, ist objektiv wahrheitswidrig. Dennoch wird sie auch aktuell weiterhin von Politikern so geäußert.”

(…)

Anwalt Thomas: “Hier wurden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Politik betrogen und das gesamte Geld veruntreut.”

Zusätzlich hat “Bild” offenbar noch drei Juristen befragt. Einen Wirtschaftsanwalt, einen Fachanwalt für Sozialrecht, und einen Staatsrechtler. Außerdem kommt noch ein Lobbyist zu Wort. Und obwohl es doch um zwei Straftatbestände geht, hat “Bild” auf die Befragung eines Strafrechtlers verzichtet.

Kurz gesagt: Bislang gibt “Bild” keine Informationen preis, die irgendwie Aufschluss darüber geben, ob diese Anzeige mehr ist, als eine große Luftblase, die sich irgendwann in Empörung über bereits Bekanntes auflöst: nämlich, dass das Grundgesetz Politiker vor Strafverfolgung schützt – das jedenfalls schreibt heute eine große Schwesterzeitung von “Bild”.

Fortsetzung folgt …

Ungeprüft übernommen (1)

Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.

Dennoch übernahmen verschiedene deutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:

“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”

Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).

Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:

Verrückte Gesetze der Briten -- Es ist ebenfalls untersagt, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen. („Town Police Clauses Act“ von 1872)

Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.

Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.

Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.

*) Nur zur Info: Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”

Robin Hood für ganz Arme

“Bild” hat sich was ausgedacht. Sie will angeblich die “Rentenlügner” verklagen. Und das macht sie heute zum Seite-1-Aufmacher. Der Text dazu auf Seite zwei beschäftigt sich dann ein wenig mit Norbert Blüm und mit Gerhard Schröder, um mit folgenden Worten zu schließen:

BILD wird eine renommierte Anwaltskanzlei beauftragen, gegen mögliche Versäumnisse und offenkundige Lügen verantwortlicher Rentenpolitiker juristisch vorzugehen! Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

Offen bleibt allerdings, wen “Bild” eigentlich genau “verklagt” (siehe Ausriss). Norbert Blüm, weil er 1986 Plakate geklebt hat? Oder Gerhard Schröder, weil er 1998 versprach den demographischen Faktor bei der Rentenversicherung abzuschaffen, das tat und dann feststellte, dass das ein Fehler war?

Auch sonst scheint “Bild” in Rechtsdingen nicht allzu firm. So scheint sie den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht nicht so recht zu kennen. Also: Im Zivilrecht würde man tatsächlich jemanden verklagen, doch der Staatsanwalt hätte nichts damit zu tun. Im Strafrecht wiederum kommt zwar der Staatsanwalt zum Einsatz, doch man kann niemanden verklagen (sondern lediglich anzeigen). Aber Schwamm drüber.

Georg Gafrons Kommentar befasst sich mit demselben Thema, und er endet so:

BILD will es genau wissen: Kann man wirklich nichts gegen den jahrelangen, systematischen Rentenbetrug der Politik tun? Darum werden jetzt die Renten-Lügner verklagt!

Und es mag ja ganz rührend sein, wie “Bild” sich hier als “Anwalt des Volkes” inszeniert, aber wir müssen den Kampf “für Sie” (siehe Ausriss) leider bremsen. Denn wir wissen zufällig, wie der Dresdner Notar Peter Horn de la Fontaine die Fragen, die “Bild” hier scheinbar so sehr bewegen, beantwortet.

Frage eins:

Dürfen Politiker uns ungestraft belügen?
Horn de la Fontaine:
Leider ja. Sie können von ihrem Arbeitgeber – den Bürgern – weder haftbar gemacht noch entlassen werden, allenfalls abgewählt werden.

Frage zwei:

Kann ich Politiker wegen ihrer Lügen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen?
Horn de la Fontaine:
Nein! Es gibt keinen einzigen Paragraphen in unseren Gesetzen, der Lügen von Politikern oder falsche Wahlversprechen unter Strafe stellt. Einzige Ausnahme: Falschaussagen von Politikern vor Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß.

Frage drei:

Kann ich Politiker wegen Lügen bei Gericht verklagen?
Horn de la Fontaine:
Nein. Eine solche Klage würde sofort abgewiesen. Was kein Gesetz verbietet, kann kein Gericht bestrafen.

Damit wäre das dann wohl geklärt.

Na ja, eines vielleicht noch: Wir haben Horn de la Fontaine nicht selbst befragt, damit er die “Bild”-Geschichte gerade rückt. Das hatte “Bild” nämlich schon erledigt. Am 10. November 2005:

Mit Dank an Christian S. für den sachdienlichen Hinweis.

Fortsetzung folgt …

Mehr dazu hier, hier, hier und hier.

Kurz korrigiert (66)

Die Sache mit dem Patriotismus in Deutschland liegt “Bild” offenbar sehr am Herzen. Jedenfalls berichtet sie heute groß auf Seite zwei darüber, welche Minister eine Deutschland-Fahne im Büro haben und welche nicht (“Sind das etwa vaterlandslose Gesellen?”). Besonders interessant ist, was “Bild” unter ein Foto des deutschen Verteidigungsministers schreibt:


(Hervorhebung von uns.)

Nur heißt der Verteidigungsminister gar nicht Horst, sondern Franz Josef. Ups! Verzeihung: Franz Josef.

Mit Dank an Simon W. und Beat W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 15.15 Uhr: Der Patriotismusbeauftragte bei Bild.de hat Horst durch Franz Josef ersetzt.

F.

Nach wie vor haben wir nicht geschafft herauszufinden, nach welchen Kriterien die “Bild”-Zeitung entscheidet, einen Verdächtigen, einen Täter oder ein Opfer nicht beim vollen Namen zu nennen.

Vielleicht ist das aber auch egal — denn “Bild” schafft es nach wie vor nicht, eine solche Anonymisierung überhaupt durchzuhalten.

Manchmal nicht einmal einen einzigen Artikel lang.

Unter der etwas irreführenden Überschrift “Darf ein Polizist mit seiner Pistole tanzen?” nannte “Bild Thüringen” am 22. Februar einen Polizisten, gegen den ermittelt wird, weil er bei einem privaten Besuch in einer Bar seine Dienstwaffe gezogen haben soll, immerhin viermal “Thomas F.”. Und zweimal beim vollen Namen (siehe Ausrisse, gelbe Balken von uns).

Danke an Maik B. für den Hinweis.

Unabhängig — Überparteilich

Eine Woche vor der letzten Bundestagswahl hatte “Bild” die Idee, noch schnell ein paar CDU-Spitzenpolitiker zu fragen, was sie denn so von einer CDU-Kanzlerin hielten. Das Ergebnis sah damals bekanntlich so aus:

Friedrich Merz & Christian Wulff: Merkel wird eine exzellente Kanzlerin!"

Heute nun, nach 100 Tagen Merkelscher Kanzlerschaft (aber auch einen Monat vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg) hat “Bild” schnell noch mal bei einem CDU-Spitzenpolitiker nachgefragt, was er denn so von der CDU-Kanzlerin hält. Sein Fazit:

"Roland Koch: Kanzlerin verdient die Note eins"

Informationsfreiheit

“Bild” und Bild.de zeigen immer mal wieder gern irgendwelche US-amerikanischen Polizeifotos, sog. Mugshots — so auch, aus aktuellem Anlass, von diversen “Super-Stars” wie Nick Nolte, Bill Gates oder Matthew McConaughey (?). Die Quellenangabe dazu lautet schlicht:

"Foto: Polizei"

Theoretisch nicht falsch, allerdings wurden viele dieser Bilder nie offiziell von der Polizei veröffentlicht, dafür aber allesamt auf der kommerziellen Internetseite “The Smoking Gun”. Dort heißt es auch, es handele sich dabei um “exklusives” Material, das “nirgends sonst im Internet zu finden” sei — außer nun eben bei Bild.de. Auf die Frage, wie es zu der dortigen Veröffentlichung kommt, antwortet uns der “Smoking Gun”-Betreiber William Bastone:

“Die Fotos wurden offensichtlich (ohne Erlaubnis) von meiner Website geklaut.”

Seine Mugshots würden, so Bastone weiter, auf teilweise mühsamen Wegen beschafft, u.a. auch unter Berufung auf den Freedom of Information Act. Bei “Bild” versteht man unter Informationsfreiheit allerdings offenbar noch mal ganz etwas anderes.

“Bild” quälen Steuer-Fragen

Ein junger Mann hat vor kurzem in Groitzsch seine eigene Mutter angefahren, die laut Polizeibericht “aus bisher nicht bekannter Ursache auf die Fahrbahn lief”. Sie musste daraufhin schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden.

“Bild” fragt sich nun dies:

"Mutter überfahren! Warum durfte ER ans Steuer?"

Und als Leser fragt man sich, was der Mann wohl angestellt hat, das “Bild” zu der Frage animiert, warum er ans Steuer durfte. Man könnte das ganz einfach beantworten: Nichts. Doch “Bild” ist offenbar anderer Auffassung: Der Mann hatte nämlich Knochenkrebs. Deshalb musste ihm der Oberschenkel amputiert werden, und er trägt seither eine Prothese, dank der er offenbar wieder Sport treiben und eben auch Auto fahren kann. Und bei “Bild” heißt es:

Die quälende Frage: Hat er Mutti wegen seines Handicaps überfahren?

Wir wissen nicht, wen diese Frage außer “Bild” noch quält. Die Polizei jedenfalls nicht. Zwar ermittelt sie tatsächlich wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den jungen Mann. Das hat aber laut Auskunft eines Sprechers nichts mit der Behinderung zu tun, sondern schlicht und einfach damit, dass sie das fast immer tut, wenn bei Verkehrsunfällen Menschen verletzt werden. Bei “Bild” liest sich dieser Sachverhalt so:

Polizeisprecher Jürgen Staudte: “Trotzdem ermitteln wir gegen David K. wegen fahrlässiger Körperverletzung.”
(Hervorhebung von uns.)

Ob Behinderte an einem Unfall beteiligt sind oder nicht, spielt für die Polizei jedenfalls grundsätzlich keine Rolle. Für “Bild” offenbar schon.

Mit Dank an Anke S. für den sachdienlichen Hinweis.

Sie ist eine andere

Am vergangenen Donnerstag wurde eine Frau im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim-Nord um 8.25 Uhr auf dem Aldi- Parkplatz in der Industriestraße sexuell belästigt, und die Polizei geht davon aus, “dass es sich um den selben Täter handelt, der bereits im letzten Jahr Frauen in gleicher Art und Weise sexuell belästigt hatte”.

"Sie ist schon das 6. Opfer"Und nicht zuletzt, weil es dabei um Sperma geht weil die Polizei um Mithilfe bittet, berichtet heute im Raum Rhein-Neckar auch “Bild” (s. Ausriss). So heißt es dort:

“Jetzt spricht in BILD exklusiv ein Opfer über die ekelhafte Sex-Attacke”

Allerdings unterscheiden sich anschließend Tatort, Tatzeit und Tathergang sowie die dazugehörige Abbildung eines Tatortfotos deutlich vom aktuellen Fall, was daran liegt, dass das “Bild”-Opfer eben nicht, wie von “Bild” in der Überschrift groß behauptet, “schon das 6. Opfer” ist, sondern bereits im Oktober 2005 belästigt worden war (und damit, zumindest laut der von “Bild” hinzugefügten Tatortübersicht, “nur” Opfer Nr. 5).

Kurzum: Nachdem es “Bild” also offensichtlich nicht gelungen war, das aktuelle Opfer dazu zu bringen, mit “Bild” zu reden und sich in “Bild” abbilden zu lassen (oder aus welchen Gründen auch immer), entschied sich die Redaktion also zu einer Lüge. Aha.

Mit Dank an Traupe für Hinweis und Scan.

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