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Sibel Kekilli will nicht mit “Bild” sprechen

Sibel Kekilli hat kein besonders gutes Verhältnis zur “Bild”-Zeitung, und das verwundert wenig, wenn man weiß, was das Blatt der Schauspielerin vor zehn Jahren angetan hat.

Zwei Tage nachdem der Film „Gegen die Wand“, in dem Kekilli die Hauptrolle spielt, den Goldenen Bären gewonnen hatte, breitete “Bild” wochenlang genüsslich ihre Vergangenheit als Pornodarstellerin aus. Kekilli sagte danach gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.“

Die “Bild”-Berichterstattung wurde später vom Presserat mit einer Rüge belegt (die “Bild” erst zwei Jahre später unauffällig abdruckte) und vom Berliner Kammergericht als unzulässiger “Eingriff in die Würde eines Menschen“ bezeichnet (Genaueres s. Kasten).

Seitdem hat Sibel Kekilli der „Bild“-Zeitung (mit zwei Ausnahmen) keine Interviews mehr gegeben und würde es nach eigener Aussage auch nicht mehr tun. Darum waren wir auch etwas überrascht, als wir vor gut drei Wochen lasen:

Jetzt erzählt Sibel Kekilli BILD bei der Berlinale, wie ihr neues Leben in Hollywood läuft und wie es weitergeht.

Unser Verdacht war zuerst, dass „Bild“ sich das Interview (das wortgleich auch in der „B.Z.“ erschienen ist) in guter alter Sportteil-Tradition aus den Antworten von einer allgemeinen Pressekonferenz zusammengestückelt hat, doch inzwischen wissen wir, dass es doch ein wenig anders war:

Die Reporterin selbst erinnert sich offenbar anders. In einer Anmerkung schiebt die Redaktion hinterher:

Mit Dank auch an Christian M. und Bernhard W.

Warum wir gegen die “Bild”-Zeitung kämpfen

Wir sind zurück!

Dank Ihnen.

Vor gut fünf Wochen haben wir an dieser Stelle um Spenden gebeten, weil wir die Finanzierung des Blogs nicht mehr aus eigener Kraft hätten stemmen können. Die Resonanz hat uns überwältigt: Hunderte von Ihnen sind dem Aufruf gefolgt und haben uns mit Spenden, Hinweisen und Kontakten versorgt, und inzwischen haben wir genug Geld beisammen, um den Blogbetrieb für dieses Jahr zu finanzieren.

Wir freuen uns sehr darüber und bedanken uns für die wunderbare Unterstützung. Wir werden verantwortungsvoll damit umgehen.

In der Zwischenzeit ist natürlich viel passiert in den Medien. Ein bisschen was davon wollen wir uns in den nächsten Tagen noch etwas näher anschauen. Heute konzentrieren wir uns aber erstmal auf die “Bild”-Zeitung, weil es da erstens noch einiges nachzuholen gibt, und zweitens, weil wir tatsächlich immer wieder gefragt werden, warum wir die “Bild”-Zeitung immer noch so schlimm finden. Warum? Nun, weil …

1. Weil sie Profit aus dem Leid von Menschen schlägt

… und die Opfer von Unfällen und Verbrechen ein zweites Mal zu Opfern macht.

Aktuelles Beispiel: Vor Kurzem soll ein Mann in Darmstadt seine 19-jährige Tochter getötet haben. Bild.de berichtete am Samstag so über den Fall:

(Namens-Unkenntlichmachung von uns.)

Eine Quelle für das Foto des Opfers ist nicht angegeben. In der Print-Version steht nur: „privat“. Wahrscheinlich hat „Bild“ es sich, wie so oft, einfach im Facebook-Profil des Opfers besorgt. Und es ist nicht davon auszugehen, dass die Eltern des Mädchens um Erlaubnis gebeten wurden – sie sitzen beide seit Tagen in U-Haft.

Immerhin, könnte man sagen, hat Bild.de das Gesicht des Mädchens auf der Startseite unkenntlich gemacht. Dahinter stecken jedoch keine ethischen oder journalistischen oder persönlichkeitsrechtlichen Gründe — sondern wirtschaftliche. Es soll die Leser zum Abschluss eines „Bild-Plus“-Abos anregen. Hinter der Paywall ist die Unkenntlichmachung dann verschwunden. Nur wer zahlt, darf das Opfer in aller Ausführlichkeit beglotzen.

***

2. Weil sie schon wieder gegen die Griechen hetzt.

… und es dabei auf die Allerärmsten abgesehen hat:

Die Autoren behaupten, die Wahlversprechen des neuen griechischen Ministerpräsidenten könnten nur auf „unsere“ Kosten umgesetzt werden, und rechnen empört vor, wie viel das sein wird:

„Die“ gegen „uns“. Faules Pack gegen fleißige Steuerzahler. Schwarzweißschreiberei ohne Platz für Grautöne, aber die interessieren bei „Bild“ ja auch niemanden. Wie sehr das Blatt die Wahrheit dabei tatsächlich entstellt, hat sich Thomas Otto vom Deutschlandfunk in diesem lesenswerten Blogpost näher angeschaut. Er schreibt zum Beispiel:

Minutiös listet das Blatt die Wahlversprechen von Alexis Tsipras auf und erweckt den Eindruck, als würden die Griechen in Saus und Braus leben – und das auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Vor lauter Galle, die die Autoren beim Schreiben gespuckt haben müssen, haben sie allerdings einige Fakten verdreht. Das beginnt schon bei der genannten Summe von 20 Milliarden Euro. Laut “Bild” hätten “Experten” diese Summe errechnet. Welche, das verraten die Autoren nicht. Und das könnte einen einfachen Grund haben:

Addiert man die einzelnen Posten des Wahlprogramms von Tsipras’ Syriza-Partei, so kommt man auf 11,382 Mrd. Euro – großzügig gerundet 12 Mrd. Euro. Genau diese Zahl ist auch den Autoren nicht ganz unbekannt. Eine Nachfrage beim Kieler Institut für Wirtschaftsforschung, das für die zweite genannte Zahl als Quelle angegeben wird, ergibt: Ein “Bild”-Redakteur hatte sich dort gemeldet und eine Anfrage gestellt: Wie groß wäre die Summe von 12 Mrd. Euro umgerechnet auf die Bundesrepublik? “Bild” kannte also die tatsächlich von Syriza geschätzten Kosten. Wohlwollend könnte man hier noch von einem (wiederholten) Tippfehler ausgehen – oder davon, dass 20 einfach viel besser klingt als zwölf…

Auch viele andere vermeintliche Tatsachen geben die „Bild“-Autoren auf ihrem krawalligen Feldzug kurzerhand falsch oder verzerrt wieder. Thomas Otto schreibt:

“Bild” pickt sich die Rosinen heraus, die in ihre politische Agenda passen und ignoriert die Fakten, die dem entgegenstehen. Ganz nach dem Motto “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt”. Das entlarvt einmal mehr, dass für “Bild” nicht die Information, sondern die Empörung im Mittelpunkt ihrer “Arbeit” steht. Aber warum sollte man seine Leser auch mit störenden Fakten ablenken, wenn die sich gerade so schön aufregen.

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3. Weil sich ihr Chefredakteur auch noch einen großen Spaß daraus macht.

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4. Weil sie die Fakten verdreht, wie es ihr gerade passt.

Nicht nur, wenn es gegen die Griechen geht, sondern genauso bei Hartz-IV-Empfängern, Muslimen, Roma, der EU, der Linkspartei und den Rundfunkgebühren, um nur mal die Klassiker zu nennen. Gut zu beobachten beispielsweise in der vorletzten Ausgabe der „Bild am Sonntag“. Kategorie: Die Bekloppten von der EU schon wieder!

Normalerweise ist dafür „Bild“-Chefkorrespondent Dirk Hoeren zuständig, aber weil der ja vergangene Woche schon woanders rumhetzte, durfte diesmal „Bams“-Kollege Nils Mertens ran, der bis dato eher durch sein Talent im Ausschlachten tragischer Einzelschicksale aufgefallen war. Jetzt also die EU.

Diesmal geht es um eine Norm namens EN 13814, die 2004 erarbeitet wurde und grundsätzlich alle „Fliegenden Bauten“ betrifft, also Karussells, Achterbahnen und so weiter. Sie soll seit dem 1. Januar 2015 für einheitliche Sicherheitsstandards in Europa sorgen, stößt bei deutschen Schaustellern aber auf wenig Begeisterung, weil viele ihre Fahrgeschäfte aufwendig umrüsten mussten. Vor allem ärgert sie, dass es keinen Bestandsschutz mehr gibt, also auch bestehende Karussells, die jahrelang als sicher galten, plötzlich umgebaut werden müssen.

So viel zum Hintergrund. Jetzt zum „Bams“-Artikel. Zum Einstieg dichtet Mertens:

Wenn du glaubst, du hast es schwer, kommt die EU daher – und dann wird’s richtig mühsam. Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen.

Hach ja, die Bananen-Verordnung. Die frei erfundene Bananen-Verordnung, wie man ergänzen muss, denn eine „verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen“ hat es in Wirklichkeit nie gegeben. Ja, es gab da mal diese Gurken-Verordnung, aber auch die ist seit einigen Jahren Geschichte, und auch die gerne zitierte „EU-Verordnung zum Import von Karamellbonbons“ ist Blödsinn. Aber zurück zur „Bams“ und den Karussells. Mertens schreibt:

Jetzt hat’s die deutschen Schausteller erwischt (…). Die EU-Verordnung DIN EN 13814 regelt seit 2004 die Sicherheit von „Fliegenden Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks“.

Das heißt unter anderem: Ein Karussell mit 20 Sitzen durfte bisher maximal 1500 Kilo Menschenmasse rumschleudern, pro Fahrgast also 75 Kilo. Bei zehn 90-Kilo-Schwergewichten hätte der Rest also Modelmaße haben müssen. Dass dem nicht so ist, blieb auch den EU-Beamten nicht verborgen.

Jeder zweite Europäer ist laut OECD zu dick. Diese neue Fettleibigkeit wird nun zur Last der Karussellbetreiber. Deren Geräte sollen künftig im Schnitt 100 Kilo [statt 75 Kilo] tragen.

Dann noch ein armer, von der EU-Willkür gebeutelter Karussellbetreiber, der über die neuen Regelungen nur noch „stöhnt wie ein 200-Pfünder beim Treppensteigen“ (höhö) — und fertig ist der EU-Aufreger:

Fragt man Leute vom Fach, stellt sich die Sache allerdings ein bisschen anders dar.

Alles Unsinn.

… sagte der damalige Leiter der Abteilung „Fliegende Bauten“ beim TÜV Süd schon vor zwei Jahren zu dem Gerücht, die neuen Regelungen habe was mit der zunehmenden Fettleibigkeit zu tun.

Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo.

Das habe aber nichts mit dicker werdenden Menschen zu tun, sondern einfach damit, dass sich „bei der Technik viel getan“ habe. Aber mal ganz abgesehen von der Motivation, die hinter den neuen Regelungen steckt: Es gibt noch einen weiteren Aspekt, den der „Bams“-Autor – aus gutem Grund – nicht erwähnt. Die „EU-Verordnung“, von der er spricht, ist in Wahrheit eine „EU-Norm“ — und vor allem: für die Mitgliedsstaaten freiwillig.

Die Europäische Kommission erklärt auf ihrer Internetseite:

Fakt: Grundsätzlich ist es Sache der EU Mitgliedsstaaten technische Vorschriften zu erlassen, die die Sicherheit von Karussells und anderen fliegenden Bauten betreffen. Dazu kann eine bestehende Norm von den zuständigen Behörden ganz oder teilweise für verbindlich erklärt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Mitgliedsstaaten – also Deutschlands.

In der jetzt kritisierten Norm EN 13814 hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) einheitliche Sicherheitsstandards für Karussells und andere fliegende Bauten für Jahrmärkte und Vergnügungsparks festgelegt. (…) Die Norm an sich ist jedoch freiwillig.

Hinzu kommt: Dass es in Deutschland keinen Bestandsschutz gibt — darüber ärgern sich die Schausteller ja besonders –, war keine Entscheidung der EU (in der EU-Norm ist eine solche Klausel enthalten), sondern wurde von den deutschen Behörden so festgelegt. Womöglich wäre es also sinnvoller, erstmal bei denen anzusetzen, statt gleich wild auf die EU einzuprügeln. Zumindest, wenn man an einer vernünftigen Auseinandersetzung mit der (sicherlich streitbaren) Norm oder der (zweifelsohne wahnwitzigen) EU-Bürokratie interessiert ist. Also im Gegensatz zu den Leuten von „Bild“.

Wir sind gespannt, wie lange es dauert, bis es bei denen heißt:

Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die Gaga-Verordnung für Dicke in Karussells.

Mit Dank an Jan R.!

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5. Weil sie auf die Privatsphäre prominenter Menschen pfeift.

Als Heidi Klum Ende Dezember von einem Fotografen halbnackt am Strand erwischt wurde, druckte „Bild“ die Fotos groß auf der Titelseite …

Als Uli Hoeneß am Neujahrstag Haft-Urlaub hatte und von einem Fotografen beim Wald-Spaziergang mit seiner Frau erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

Als die Frau von Bushido nach einem Ehekrach einkaufen war und von einem Fotografen erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

All diese Fotos wurden offenbar heimlich und aus einiger Entfernung aufgenommen. Wir vermuten also, dass sie ohne Einverständnis der Abgebildeten gemacht und veröffentlicht wurden. Zumindest im Fall von Herbert Grönemeyer sind wir uns sogar ziemlich sicher: Als der Sänger neulich mit einem Kameramann und einem Fotografen aneinandergeriet, zeigte Bild.de das Video der Rangelei groß auf der Startseite — und musste es später wieder runternehmen, weil der Sänger eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Grönemeyer will sich auch weiterhin wehren und verlangt nun eine Gegendarstellung von der „Bild am Sonntag“. (Genaueres zu dem Fall hat Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ hier und hier aufgeschrieben.)

Nun ist es eine Sache, wenn Prominente behelligt werden. Die kennen sich aus im Geschäft, haben in der Regel Medienanwälte und die nötigen Mittel, um sich gegen die medialen Attacken zu wehren. Und nicht zuletzt stehen sie, meistens jedenfalls, freiwillig in der Öffentlichkeit.

Etwas anderes ist es aber, wenn sich die „Bild“-Zeitung auf Menschen stürzt, auf die all das nicht zutrifft.

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6. Weil sie auf die Privatsphäre nicht-prominenter Menschen pfeift.

… und Schicksale über Wochen hinweg gnadenlos ausschlachtet.

Wir haben das neulich am Fall einer jungen Mutter aufgezeigt, über deren Leben und Tod „Bild“ tagelang sensationslüstern berichtet hatte: Blutige Details, unverpixelte Facebook-Fotos, private Informationen, das volle Programm.

Ähnlich, aber noch heftiger, ging es bei der Berichterstattung über eine Studentin zu, die gestorben war, nachdem sie vermutlich versucht hatte, einen Streit zu schlichten: Über 50 Artikel veröffentlichten die „Bild“-Medien allein in den ersten Tagen nach dem Vorfall, mit unzähligen Fotos des Opfers, des mutmaßlichen Täters und der trauernden Hinterbliebenen; später schaltete sich sogar die Staatsanwaltschaft ein, weil „Bild“ ein Beweismittel — das Überwachungs-Video vom Tatort — ohne Genehmigung veröffentlicht hatte.

Solche Artikelserien — „So grausam starb die junge Frau“, „Hier wird sie beerdigt“, „So trauert das Netz“ — gibt es ständig; die “Bild”-Medien bringen sie reflexartig nach fast jedem brutalen Verbrechen, und am eifrigsten sind sie, wenn das Opfer weiblich und hübsch war.

Auch in den letzten Tagen gab es wieder eine solche Serie, diesmal zum Mord an einer schwangeren Frau, die in einem Berliner Waldstück lebendig verbrannt wurde — ein gefundenes Fressen für die Geier von “Bild”:















Bisweilen saßen sechs (!) „Bild“-Autoren gleichzeitig an dem Fall und haben ganze Arbeit geleistet: Das Blatt präsentiert unverpixelte Fotos des Opfers, unverpixelte Fotos der mutmaßlichen Täter, Fotos vom Abtransport der Leiche, Fotos vom Tatort, Fotos von der Festnahme, Fotos von der Schule des Opfers, Fotos von Trauernden, Informationen aus dem Privatleben des Opfers, Informationen aus dem Privatleben der mutmaßlichen Täter. Und, klar, jede Menge grausame Details und Spekulationen zu den Hintergründen der Tat.

Selbstverständlich auch in gedruckter Form:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Und es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich die “Bild”-Medien das nächste Opfer vorknöpfen. Eine potenzielle Kandidatin (s. Punkt 1) haben sie auf jeden Fall schon gefunden.

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7. Weil ihre Mitarbeiter solche Dinge von sich geben:

***

8. Weil sie kein Problem mit Schleichwerbung hat.

Einfaches Beispiel:

Sieht zwar aus wie ein normaler, redaktioneller Service-Artikel, ist aber von vorne bis hinten Werbung — für das kostenpflichtige Abnehmprogramm von Schauspielerin Ursula Karven.

Wir wollen Ihnen die PR-Hymnen ersparen. Schauen Sie sich nur mal diese Infobox an:

Ja, ganz schön toll das alles, vor allem für Frau Karven. Und am nächsten Tag ging’s sogar weiter:

Und am übernächsten Tag auch:

Bei Bild.de gibt’s außerdem noch eine Reihe von Videos mit Frau Karven, die sind aber kostenpflichtig. Verdienen wenigstens alle was daran.

***

9. Weil sie unglaublich scheinheilig ist.

Wir haben uns ja schon vor der Winterpause darüber aufgeregt, dass sich „Bild“-Zeitung plötzlich als die große „Pegida“-Bekämpferin inszenierte, ausgerechnet sie, die in den Wochen und Jahren davor mit ihren Lügengeschichten immer wieder Ressentiments gegen Ausländer und Muslime geschürt hatte.

Als vor zwei Wochen dann diese Titelstory erschien …


… waren wir schon kurz davor, unseren Winterschlaf zu unterbrechen, aber zum Glück war Lalon Sander zur Stelle und brachte es bei taz.de genau auf den Punkt:

„Bild“ will Pegida entlarven – und entlarvt vor allem sich selbst. Sie erkennt endlich, was andere schon wussten: dass sie eine rassistische Zeitung ist.

***

Wir könnten noch Dutzende andere Gründe auflisten — die Homophobie der „Bild“-Zeitung, ihren Sexismus, Paul Ronzheimer — und es werden mit Sicherheit noch viele neue dazukommen.

Gut, mit ein bisschen Glück erledigt sich die Sache ja bald von selbst. Bis dahin werden wir aber die Stellung halten. Und sind dankbar, dabei Leser wie Sie an unserer Seite zu haben.

Mittermeier muss doch nicht kotzen, wenn er Helene Fischer sieht

Also… genau wissen wir das natürlich nicht, aber zumindest hat er es so nicht gesagt:

Und wie immer, wenn’s um Helene Fischer geht, stiegen die anderen Klatschmedien auch gleich mit ein und verbreiteten im Oktober die Meldung von Mittermeiers “Hass-Attacke”: Der Satz erschien unter anderem bei Bild.de, “Focus Online”, Blick.ch, auf der Seite der “inTouch” und News.de. Wenig später mussten sie alle eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung veröffentlichen:

Einige Medien haben sich sogar für den Fehler entschuldigt. Nur Bild.de schiebt bockig hinterher:

Anm. d. Red.: Unabhängig vom Wahrheitsgehalt sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung verpflichtet

Antextbilder, Standard-Artikelform, Fler

1. “12 + 3 Tips, um schlechte(n) Wissenschaft(sjournalismus) zu erkennen”
(scienceblogs.de/bloodnacid, Cornelius Courts)
“Sensationalistische Überschriften”, “falsch dargestellte Ergebnisse” oder “spekulative Sprache” sind oft Indizien für schlechten Wissenschaftsjournalismus. Siehe dazu auch “Mail Online indulges in horrific ebola clickbait” (newstatesman.com, englisch).

2. “Antextbilder – war das etwa echt?”
(ndr.de, Janina Kalle)
Auf den Beitrag “Antextbilder: Die hohe Kunst des Fernsehens” (ndr.de, Video, 4:14 Minuten) erhält die “Zapp”-Redaktion zahlreiche Rückmeldungen: “Viele Zuschauer haben den Beitrag nicht als Satire erkannt und zeigten sich erbost: Von Gebührengeld-Verschwendung für eine sinnfreie Antext-Redaktion ist darin die Rede. (Wir verzichten in diesem Fall mal auf eine Gegendarstellung – aber bitte: Nennt es Rundfunkbeitrag!)”

3. “Die ARD will wie die Süddeutsche zur ‘gelenkten Öffentlichkeit’ übergehen”
(heise.de/tp, Florian Rötzer)
Florian Rötzer befasst sich mit dem Text “Wenn der Leser zum Tier wird” (tagesschau.de, Bettina Less): “Will man also jetzt nur noch die Leser, die es verdienen, Teil der Öffentlichkeit des Mediums zu werden? Unterscheidet man die guten und die schlechten Leser? Klemmt man die Leser lieber ab, um vermeintlich selbst besser dazustehen? Und beschneidet man damit nicht die Öffentlichkeit, die im Internet stattfindet, wo es aber keinen öffentlichen Raum wie offline gibt, auf dem auch die Freiheit der Meinungsäußerung gilt, egal wie qualitätsvoll sie vorgetragen wird, solange sie nicht rechtlich belangt werden kann?”

4. “Medien operieren mit juristischen Falschaussagen”
(tageswoche.ch, Renato Beck)
Renato Beck prüft, wie Schweizer Medien die rechtliche Lage darstellen im Fall einer Lehrerin, die mit einem 17-jährigen Schüler Sex gehabt haben soll.

5. “Das Ende des Artikels”
(konradweber.ch)
Konrad Weber macht sich Gedanken zur Form des Artikels im Netz, der in 90 Prozent der Fälle “aus einem Titel, Lead, Medienelement (Bild oder Video) und einem Text, aufgeteilt in mehrere Absätze” bestehe.

6. “Wie der Rapper Fler die ‘Welt’ bedroht”
(welt.de, Frédéric Schwilden)
Nach der Veröffentlichung des Texts “Gangsta-Rap schützt nicht vor Altersarmut” sieht sich Autor Frédéric Schwilden persönlich bedroht: “Um kurz vor sechs klingelt es zu Hause. An meiner Wohnungstür. Über die Sprechanlage ist nichts zu hören. Wenige Sekunden später stellt der Rapper Fler ein Bild meiner Berliner Haustür ins Internet.”

Günther Jauch und der Kampf gegen die Klatsch-Windmühlen

Wenn sich Prominente mit der Klatschpresse zoffen und dann solche Gegendarstellungen erwirken …

…, dann wirkt das oft albern, fast ein bisschen lächerlich. Aber wenn man sich die juristischen Scharmützel hinter den Kulissen mal genauer anschaut, wird schnell klar, dass solche Auseinandersetzungen für die Beteiligten vor allem eins sind: bitterer Ernst. Für die einen geht’s um ein knallhartes, rentables Geschäft, für die anderen um die Verteidigung ihrer informationellen Selbstbestimmung.

Günther Jauch ist da ein gutes Beispiel. Dazu muss man zunächst wissen, dass Jauch eines der beliebtesten Opfer der Klatschpresse ist: Alles, was er sagt (oder irgendwann mal gesagt hat), und alles, was andere über ihn sagen (oder mal gesagt haben), und auch alles andere, was sich mit viel Fantasie und wenig Skrupel irgendwie mit ihm in Verbindung bringen lässt, wird von den bunten Blättern gnadenlos zu Geschichten verwurstet.

Wenn irgendwo in Potsdam mehrere Frauen von einem Unbekannten belästigt wurden, dann heißt es:

(Weil sie in Potsdam wohnt.)

Wenn Günther Jauch im Fernsehen erzählt, dass er früher mal die Schauspielerin Karin Dor toll fand, dann heißt es:

Wenn ein (fiktiver!) Roman erscheint, in dem der Protagonist plant, Günther Jauch zu entführen, dann heißt es:

Und wenn ein Freund von Günther Jauch stirbt, dann heißt es:

Jauch lässt sich diese Attacken aber nicht einfach gefallen, sondern geht konsequent dagegen vor.

Das wissen auch die Redaktionen, darum sind viele der Artikel schon extra so formuliert, dass sie juristisch kaum angreifbar sind; glattgebügelt von den Rechtsabteilungen der Verlage. Denn wenn Familie Jauch und ihre Anwälte etwas finden, gegen das sie sich wehren können, dann tun sie das, und zwar rigoros.

Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe schon als Kind auf dem Weinberg seiner Großeltern gespielt, dann geht er dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauchs Ehefrau sei Diplom-Psychologin, dann geht sie dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe von der “FAZ” ein Werbe-Honorar bekommen, dann geht er dagegen vor.

Auf die Frage, warum er sich so hartnäckig gegen die Berichte wehrt, sagt er:

Aus zwei Gründen. Erstens hat jeder Mensch eine Privatsphäre und ein Recht darauf, dass die geachtet wird. Das möchte ich, im Rahmen des juristisch Möglichen, auch für meine Familie und für mich in Anspruch nehmen. Und zweitens ärgert es mich, dass dort ununterbrochen Menschen getäuscht werden. Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben. Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren — und da habe ich mir irgendwann mal gesagt: Ne! Dazu trägst du nicht auch noch bei, indem du dich nicht wehrst.

Manchmal müssen die Blätter die Gegendarstellungen der Promis sogar auf dem Cover abdrucken — die von den Guttenbergs zum Beispiel oder diese oder diese. Oder diese:

Auch die Gegendarstellung zum vermeintlichen “Entführungs-Drama” erschien, nachdem sich Jauch erfolgreich gegen die Schlagzeile gewehrt hatte, auf dem Titelblatt (für eine größere Version bitte draufklicken):

Das war im März. Interessanterweise ist die Gegendarstellung vor zwei Wochen ein zweites Mal erschienen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Blatt zum erneuten Abdruck verdonnert, weil die erste Gegendarstellung zu klein war.

Gegendarstellungen sollen nämlich, so schreiben es die Gerichte vor, die Aufmerksamkeit des Lesers in gleicher Weise wecken wie die ursprüngliche Berichterstattung. Darum müssen sie im gleichen Teil der Zeitschrift abgedruckt werden und in Aufmachung, Schriftbild usw. gleichwertig sein.

In diesem Fall hatte das Landgericht Baden-Baden angeordnet, dass die Gegendarstellung genauso groß sein müsse wie die ursprüngliche Schlagzeile “Günther Jauch – Entführungs-Drama”. Die Redaktion packte aber den sogenannten “Redaktionsschwanz” (“Herr Jauch hat recht …”) mit in den Gegendarstellungs-Kasten, dadurch wurde die Schrift insgesamt kleiner.

Jauch ging dagegen vor, das Blatt wehrte sich, Jauch bekam recht. Also erschien die Gegendarstellung erneut, diesmal ohne den Redaktionsschwanz:

Das ist alles so bekloppt, da passt es natürlich, dass die Unterlagen zu dem Fall (PDF) über weite Teile klingen wie das Drehbuch zu einem schlechten Gerichtssketch:

Im Anschluss daran trägt der Gläubiger nunmehr vor, bei Bemessung der Originalgröße (ohne Verkleinerung) und unter Zugrundelegung der Flächenberechnungsmethode des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14. Senat) weise die Erstmitteilung eine Fläche von 47,94 cm² und die Gegendarstellung eine Fläche von 27,83 cm² (mit Richtigstellung 36,40 cm²) auf (Anl. Ast. 10). Bei einer Flächenberechnung nach einem Rechteck exakt um die Textstelle weise die Ausgangsmitteilung eine Fläche von 68,4 cm² und die Gegendarstellung 40,58 cm² auf. Die Schuldnerin führt nach dem Hinweis des Senats vom 21.07.2014 zuletzt aus, die Fläche der Gegendarstellung betrage ohne Einrechnung der Leerflächen und der Richtigstellung nach der Nettoberechnungsmethode 2683,161 mm², die der Erstmitteilung 4831,0528 mm². Dabei seien jeweils die Zwischenräume ober- bzw. unterhalb der Buchstaben …

Manchmal wird es aber noch abstruser. Die “Closer” zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten.

Kurz vorab, falls Sie die Inhalte und Methoden der “Closer” nicht kennen: Sagt Ihnen der “Nacktfoto-Skandal” um Herzogin Kate noch was? Damals hatte ein Paparazzo die Frau von Prinz William aus großer Entfernung fotografiert, wie sie (halb-)nackt auf einem Privatgrundstück in der Sonne lag. Mit genau solchen Dingen verdient die “Closer” ihr Geld. Die Fotos wurden zwar vom französischen Schwesterblatt gedruckt, aber auch die deutsche Ausgabe, die im Bauer-Verlag erscheint, ist ein Rumpelblatt sondergleichen.

Sie ist im Grunde eine schlimme Mischung aus Regenbogenblatt und Boulevardzeitung. Medienanwalt Christian Schertz, der auch Günther Jauch vertritt, bezeichnet sie als “das aggressivste Printobjekt, was Verletzungen von Persönlichkeitsrechten angeht”. Die “Closer” zeigt Paparazzi-Fotos, die selbst “Bild” oder “die aktuelle” nicht drucken würden, und verletzt, so Schertz, “nahezu wöchentlich Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten”. Aktuell schlachtet das Blatt die privaten SMS von Cora und Ralf Schumacher aus (was für “Bild” und andere Medien wiederum ganz praktisch ist, weil sie daraus dann eigene Titelgeschichten basteln können, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen).

Anfang des Jahres berichtete die “Closer” in ihrer ulkigen Rubrik “Leute heute … und gestern” folgendermaßen über Günther Jauch:

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die “Closer” ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:

Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.

Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den “Hinweis”, der eine “unzulässige Glossierung” darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch “als übertrieben bzw. sogar als lächerlich”.

Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:

Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].

Danach wollte die “Closer” zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:

Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].

Also musste die “Closer” die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken. Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

Helene Fischer zur Fahndung ausverschrieben

Es kommt häufiger vor, dass ein Medium irgendeinen Quark über Helene Fischer berichtet und kurz darauf einen Rückzieher machen muss. Das hier ist aber eine Premiere.

Über 20 Medien mussten in den vergangenen Tagen ihre Artikel löschen und Korrekturen veröffentlichen:

Anfangspunkt der Berichterstattung war eine Geschichte, die die “Bild”-Zeitung Ende August publik gemacht hatte. Demnach soll Helene Fischer einen Fan, der unter einer Nervenkrankheit leidet, nach einem Konzert angeblich ausgelacht haben. Und der will sie deswegen nun verklagen.

Was das mit Europol zu tun hat? Nun ja:

Da Fischer ihre Adresse verdeckt, wie viele andere Prominente übrigens auch, wird die Kontaktaufnahme nun vom Gericht erledigt – via Europol-Fahndung.

… schrieb vor zwei Wochen das österreichische Portal oe24.at. Eine nähere Erklärung oder gar Belege gab es dazu nicht. Bloß die Behauptung.

Aber die reichte vielen Journalisten schon, um die Geschichte ungeprüft zu übernehmen. Und so berichteten unter anderem “Focus Online”, die “Huffington Post”, die “Hamburger Morgenpost”, der “Berliner Kurier”, die Online-Portale von SWR3, “InTouch”, VIVA und EuroSport, außerdem Gmx.de, Web.de, Promiflash.de, News.de, Krone.at, Mittelbayerische.de, Watson.ch, port01.com, Volksstimme.de, Nordbayern.de und 20min.ch.

Sie alle haben ihre Artikel inzwischen wieder gelöscht und Korrekturen bzw. Gegendarstellungen wie diese veröffentlicht:

Dass diese Geschichte Blödsinn ist, hätten die Journalisten übrigens auch ganz allein herausfinden können, wenn sie für ein paar Sekunden ihr Gehirn oder wenigstens Google bemüht hätten.

Der Zuständigkeitsbereich von Europol umfasst nämlich gemeinhin Delikte wie …

  • Menschenhandel
  • Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
  • Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
  • Geldwäsche
  • illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
  • … und alles andere, was mit Terrorismus, schwerer Kriminalität und organisiertem Verbrechen zu tun hat. Das Auslachen von Fans gehört eher nicht dazu.

    Mit Dank an auch an Anonym, Bruesseldorfer und Miriam K.

Zeitschrift mit Verfallsdatum (2)

So sieht die vorige Ausgabe der “Bunten” aus, wenn man sie sich als e-Paper kauft.

Ursprünglich wurde auf dem Cover eine Geschichte angekündigt, in der das Blatt über einen angeblichen Krach in der Familie von Joachim Gauck spekulierte.

Auch im Innenteil ist der Artikel inzwischen deutlich weniger farbenprächtig:




Offenbar ist jemand aus der Familie des Bundespräsidenten gegen das Blatt vorgegangen.* Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die “Bunte” juristischen Ärger bekommt: In mindestens zehn Ausgaben musste die Zeitschrift in diesem Jahr schon Artikel schwärzen. Zu ihren Opfern gehörten allemöglichen Promis, von Lukas Podolski über Corinna Schumacher und die monegassische Fürstenfamilie bis hin zu Katrin Göring-Eckardt.

Jetzt also auch Familie Gauck. Und — Martin Semmelrogge:

Siehe auch:

*Korrektur, 8. September: Wir hatten zunächst geschrieben, dass es offenbar Joachim Gauck selbst war, der gegen die Berichterstattung vorgegangen ist. Das stimmt aber nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Bild  

Schamhaar-Verlängerung

Immer mal wieder bricht die “Bild”-Zeitung eine “große Schamhaar-Debatte” vom Zaun und quetscht Promis und Passanten über deren Intimfrisuren aus.

Die jüngste Debatte vor ein paar Wochen war eigentlich schon beendet, doch nun gibt es eine (eher unfreiwillige) Fortsetzung:

(Klick für größere Version.)

GEGENDARSTELLUNG - in der BILD-Zeitung vom 02.04.2014 wurde ich auf Seite 5 in einem Artikel mit der Überschrift

Springer muss Schwerverbrecher recht geben

Ein Pärchen feiert Hochzeitstag.

Eigentlich keine der Geschichten, die die “Bild”-Zeitung groß auf Seite 3 erzählen würde, und wahrscheinlich hätte sie es auch in diesem Fall nicht getan, wenn es sich bei dem Pärchen nicht um Verbrecher, Verzeihung: um “Schwerst-Verbrecher” handeln würde. Und zwar um schwule Schwerst-Verbrecher.

Das klingt dann schon eher nach einer Story für “Bild”, dachte sich “Bild” und verfolgte das Paar während seiner Ausführung im vergangenen Dezember bei jedem Schritt:

Freigang unter Aufsicht von drei Gefängnis-Aufsehern - Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag

Das Paar hatte sich 2008 im Knast kennen- und lieben gelernt, lebt jetzt in zwei Nachbarzellen.​

Dabei waren die Voraussetzungen für die Ehe nicht gerade gut: Walter stach 1997 seinem Ex-Partner mit einem 14 Zentimeter langen Messer in den Rücken. Bernhard ermordete 1992 eine Frau beim Sex. 2010 entdeckten Justizbeamte zudem Tausende Kinderpornos in seiner Zelle.​

Aus Angst vor Übergriffen von Mitgefangenen hält die Justiz die ungewöhnliche und einmalige Liebesbeziehung geheim. Trotzdem erlaubte die Anstaltsleitung zum Hochzeitstag einen Doppel-Ausgang.​

BILD war dabei

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht hatten die Reporter ja einen Fluchtversuch erwartet, eine Schießerei oder wenigstens eine Schwulenparty. Aber stattdessen taten die beiden Schwerst-Verbrecher — von “Bild” minutiös dokumentiert — Folgendes: Sie fuhren “mit der U-Bahn”, kauften in einem Supermarkt “Brot und Getränke”, gingen in ein “‘schwules Informations- und Beratungszentrum'”, tranken in einem indischen Restaurant “Mango-Lassi”, kauften bei Saturn “für knapp 60 Euro sieben DVDs” und mussten abends wieder ins Gefängnis.

Keine Flucht, keine Party — nicht mal Händchenhalten oder einen Kuss gab es in diesen “sechs Stunden Freiheit”, wie der Autor mit spürbarer Enttäuschung feststellt. Aber immerhin verriet “ein Justiz-Beamter” dann doch noch, dass sich die beiden “hin und wieder” “umarmen”.

Tja. Und wer das alles erfahren wollte, musste sich entweder die “Bild”-Zeitung kaufen oder einen “Bild Plus”-Zugang holen.

Wir erzählen das, weil die Geschichte nicht nur komplett sinnfrei ist, sondern zum Teil schlichtweg falsch. Einer der beiden Gefangenen ist gegen die Berichterstattung vorgegangen und hat Gegendarstellungen erwirkt, die gestern in der “Bild”-Zeitung und in der “B.Z.” (die ebenfalls berichtet hatte) erschienen sind:

Gegendarstellung - zu: "Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag" in Bild vom 28.12.2013, S. 3 - Sie schreiben: "2010 entdeckten Justizbeamte ... Tausende Kinderpornos in seiner Zelle". Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornografische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weilk ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: "Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die... Liebesbeziehung geheim." Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 - RA Eisenberg für "Bernhard P." - Bernhard P. hat recht.

Gegendarstellung - zu „Beim Inder gab’s Mango-Lassi, bei Saturn Gewalt DVDs“, “in BZ„ vom 28.12.2013, S. 12 Sie schreiben: „2010 entdeckten Justizbeamte … Tausende Kinderpornos in seiner Zelle“. Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornographische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weil ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: „Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die… Liebesbeziehungen geheim.“ Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 RA Eisenberg für „Bernhard P.“ Bernhard P. hat recht.

Der Anwalt des Mannes teilte uns auf Anfrage mit, dass er auch weiter juristisch gegen den Verlag vorgehen werde. Anfangen kann er dann mit Bild.de — dort ist der Artikel nach wie vor online.

Nachtrag/Korrektur, 12.40 Uhr: Bild.de hat den Artikel (offenbar schon vor Veröffentlichung unseres Eintrags) gelöscht.

Nachtrag, 7. März: … und jetzt auch die Gegendarstellung veröffentlicht.

Der BKA-Nazi-Lösch-Skandal, der keiner war (2)

Vor zwei Jahren berichtete “Bild am Sonntag” über einen “dubiosen” und “beispiellosen Vorgang” in den Ermittlungen gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU: Ein Beamter der Bundespolizei, der für das BKA Handydaten ausgelesen hatte, solle diese im Dezember 2011 “nach Dienstschluss” “heimlich” und “systematisch” vernichtet haben (BILDblog berichtete):

“Experten” äußerten dem Blatt gegenüber sogleich den Verdacht, “dass das BKA Informanten im Umfeld der Neonazi-Bande schützen will.” Und Michael Backhaus, stellvertretender Chefredakteur der Zeitung, bezeichnete es in einem Kommentar als “offenkundig”, dass hier Beweismittel manipuliert oder gar zerstört wurden.

Das BKA wies die Vorwürfe noch selben Tag zurück und teilte mit:

Alle in der Berichterstattung der Bild am Sonntag vorgenommenen Mutmaßungen und getroffenen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.

Richtig ist, dass dem BKA die ausgelesenen Handy-Daten weiterhin vollständig und unverändert für die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und des BKA zur Verfügung stehen.

Erst nach der Übergabe der Daten an das BKA habe man die Bundespolizei gebeten, die dort vorhandenen Kopien zu löschen. Der Vorwurf, man habe Beweismittel vernichtet und unterdrückt, sei “absurd”.

Der beschuldigte Bundespolizist ging gegen die Berichterstattung vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG. Im April 2012 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Gegendarstellungen des Mannes, später wurden beide Medien außerdem dazu verurteilt, bestimmte Behauptungen zu unterlassen und eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

Diese Entscheidung wurden nun auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die “Bild am Sonntag” hat die Richtigstellung in ihrer aktuellen Ausgabe auf Seite 3 abgedruckt — ziemlich genau zwei Jahre nachdem sie das Märchen vom BKA-Nazi-Lösch-Skandal in die Welt gesetzt hatte:
Richtigstellung - Richtigstellung zu "Warum ließ das BKA wichtige Nazi-Ermittlungsdaten heimlich löschen?" und zu "Kommentar Das BKA im Zwielicht" in BamS vom 12.02.2012, S. 6: Wir haben geschrieben: "Polizeihauptkommissar Jens B. ... Heimlich begab sich der Computerexperte ... der Bundespolizei am 8. Dezember vergangenen Jahres nach Dienstschluss an seinen Arbeitsplatz. ..." Dazu stellen wir fest: Herr B. war während der Behördenarbeitszeit tätig, nämlich bis 17:30 Uhr, vor Dienstschluss. - Wir haben weiter geschrieben: " ... wurde der Spezialist ... beobachtet, wie er systematisch Daten löschte. ... Denn der Bundespolizist Jens B. ... vernichtet an diesem Abend in der Datenbank seiner Dienststelle Handy-Daten." - Dazu stellen wir fest: Die Daten hat Herr B. von seinem Arbeitsplatz in den Trash-Ordner verschoben, sie blieben bei der Bundespolzei vorhanden. - Herr B. hat sie nicht vernichtet. - Wir haben weiter geschrieben im Zusammenhang mit B's Tätigkeit: " ... dass Polizisten Beweismittel manipulieren oder gar zerstören, wie hier offenkundig geschehen. Denn solche Daten enthalten möglicherweise Hinweise auf oder Beweise für bislang nicht aufgeklärte Verbrechen." Dazu stellen wir fest: Jens B. hat keine Beweismittel manipuliert oder zerstört. Die Daten sind bei der Bundespolizei vorhanden. - Die Redaktion

Laut der Gewerkschaft der Polizei ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bonn “wegen diverser Straftatverdachte” weiter, weil aus dem “dienstlichen verschlossenen E-Mail-Postfach” des Bundespolizisten “eine E-Mail entwendet und […] in der BamS abgedruckt wurde.” Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten habe außerdem gegen einen der Autoren des “BamS”-Artikels einen rechtskräftigen Strafbefehl erlassen.

Ob der Verlag dem Beamten der Bundespolizei auch Schmerzensgeld zahlen muss, ist noch nicht entschieden.

Mit Dank auch an Steve.

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