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Jeder ist seines eigenen Glückes Feind

Das Erstaunliche vorweg: Offenbar weiß man bei “Bild” über Persönlichkeitsrechte eigentlich ganz gut Bescheid. Theoretisch.

Als Nicolaus Fest, einer der stellvertretenden “Bild”-Chefredakteure, gestern abend vor den Toren Hamburgs (eigentlich vor den Toren Wedels) im Hörsaal 5 der Fachhochschule Wedel einen Gastvortrag über “Medien und Persönlichkeitsrecht” hält, hat seine Sekretärin leider vergessen, ihm auch das Vortragsmanuskript einzupacken. Immerhin hat der gelernte Jurist und Kunsthistoriker aber einen dicken Aktenordner mit Fallbeispielen dabei. Und das Grundsätzliche ist ohnehin schnell gesagt: “Journalismus kommt ja von jour, der Tag”, und jeden Tag aufs Neue gebe es einen Konflikt zwischen dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner Persönlichkeit einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits. Dazwischen gelte es abzuwägen.

“Natürlich ist es ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn man ungefragt irgendwelche Leute ‘abschießt'”, sagt Fest. Aber das Ganze sei “eigentlich ein Thema für Juristen” und die Abwägung immer eine Einzelfallentscheidung. Zudem entschieden die Gerichte unterschiedlich (in Berlin meist zugunsten des Medienopfers, in Hamburg zugunsten von “Bild” der Pressefreiheit), und — um Fests unausgesprochene Quintessenz gleich vorwegzunehmen — Schuld sind immer die anderen.

Fest selbst hingegen formuliert seine These wie folgt: “Alle denken: Der größte Feind des Persönlichkeitsrechts ist die ‘Bild’-Zeitung.” Aber das, so Fest, stimme gar nicht, denn:

“Der größte Feind des Persönlichkeitsrechts ist im Zweifel der Inhaber selbst.”

Und in der Tat scheint Fests mitgebrachte Beweislast erdrückend: Da schrieb doch eine “bekannte Schauspielerin” in einem persönlichen Brief an “Bild” ausführlich und detailliert über Ehestreitigkeiten, um das Blatt abschließend zu bitten, von weiterer Berichterstattung abzusehen! (Die rund 50 Zuhörer im mäßig gefüllten Hörsaal sind amüsiert.) Andere Prominente wiederum verbeten sich die angelegentliche Berichterstattung über ihr Privatleben — aber, wie sich herausstellt, nur, weil sie mit irgendeinem anderen Medium einen Exklusivvertrag geschlossen haben. (Die Zuhörer staunen.) “Unterdrücken, steuern, wirtschaftliche Marktposition stärken”, das sei es, was der Prominente mit der Berichterstattung über ihn wolle.

Zwischen den Zeilen wird deutlich: Wer einem Promimagazin ein exklusives Interview gibt, muss sich gefallen lassen, dass “Bild” in seinem Privatleben herumschnüffelt. Wer Mutter ist und sich (trotzdem) für ein Erotikmagazin fotografieren lässt, muss sich (deshalb) von “Bild” fragen lassen, ob man da denn seinen Erziehungsaufgaben nachkomme. Wer irgendwann mal ein Buch übers Jogging geschrieben hat, muss natürlich auch Jahre später hinnehmen, dass “Bild” ihren elf Millionen Lesern zeigt, dass er irgendwo auf der Welt in einer Patisserie gewesen ist. Wer als Schauspieler die Rolle eines polizeilichen Ermittlers übernimmt, muss einsehen, dass “Bild” eventuelle Ermittlungen gegen ihn zu Schlagzeilen macht. Und wenn sie das nicht hinnehmen wollen, diese Prominenten, dann liegt das nicht zuletzt an der florierenden “Anwaltsindustrie”, die aus jeder Persönlichkeitsrechtsverletzung Kapital zu schlagen versuche. Dass das offenbar ein Geschäftsmodell ist, dass sich “Bild” ungern streitig machen lässt, sagt er nicht.

Ebenfalls unerwähnt bleiben am Abend in Wedel all jene Fälle, in denen “Bild” auch das Privatleben von Prominenten in die Öffentlichkeit zerrte, die selbst nie Privates preisgeben. Oder die vielen nicht-prominenten “tätowierten Liebesmonster” und vorverurteilten “Bestien” auf dem Weg in den Gerichtssaal — und auch nicht die Kinder, deren Gesichter “Bild” immer mal wieder ohne Einverständnis der Eltern auf ihre Titelseiten druckt: für Fest offenbar alles Einzelfälle, über die man sich streiten kann — im Zweifel vor Gericht.

Am Ende des Abends aber erhalten wir von Fest immerhin endlich Antwort auf eine Frage, die wir vor einem knappen Vierteljahr an “Bild” gestellt und bislang nicht beantwortet bekommen hatten – nämlich, ob “Bild” das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) eigentlich anerkenne. Fest tastet sich langsam heran: Das Urteil, das Prominenten einen weitreichenden Schutz ihres Privatlebens zubilligt, sei auf europäischer Ebene nicht unumstritten, zudem sei auch die Straßburger Entscheidung nur ein Einzelfall und “Bild” ohnehin nicht prozessbeteiligt gewesen. Aber dann sagt er zusammenfassend:

“Wir halten uns an die etablierte Rechtsprechung, weil sie verlässlicher ist, bevor wir uns auf das außerordentlich dünne Eis des Straßburger Urteils begeben.”

Das ist zwar nicht wahr, weil “Bild” immer wieder auch gegen die “etablierte Rechtsprechung” verstößt. Aber klar: Wenn die Gerichte dann doch gegen “Bild” entscheiden — dann sind es eben die falschen Gerichte, die sich von den falschen Anwälten haben überzeugen lassen.

Mit Dank für die Fotos an Sebastian Conrad.

Wer hat an der Uhr gedreht?

Als “Zeitzeugin” des Transrapid-Unglücks stellte “Bild” am 25. September Melanie Kroll aus Wilhelmshaven vor:

Sie saß an Bord einer kleinen Propellermaschine, ihr Freund (36) am Steuerknüppel.

Nur Minuten nach der Katastrophe flogen sie über den Unglücksort im Emsland.

Nur Minuten? Dass das nicht stimmt, kann man schon auf den ersten Blick erkennen: Krolls Foto, das “Bild” veröffentlichte, zeigt, wie ein Teil des Transrapids der Werkstattwagen von zwei riesigen Kränen geborgen wird.

Die Fotos sind nicht Minuten, sondern Stunden nach dem Unglück entstanden. Die Katastrophe ereignete sich gegen 10 Uhr. Kroll war, wie sie dem ARD-Magazin “Panorama” sagte, um “kurz nach zwei” an der Unglücksstelle.

Warum datiert “Bild” das Foto zurück? “Panorama” hat Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion gefragt:

“Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Müsst’ ich mal nachprüfen. Scheint mir ein Fehler zu sein. Gut. Es ist ja insofern auch… auch bei uns passieren Fehler. Ich will das gar nicht… gar nicht kleinreden oder verneinen.”

Dieser “Fehler” war praktisch für “Bild”. So ersparte sich die Zeitung zunächst unbequeme Fragen. Die Polizei hatte nämlich nach dem Unfall ein Überflugverbot verhängt, damit die Rettungshubschrauber ungestört fliegen konnten. Deshalb ist die Uhrzeit entscheidend. “Bild” erweckt den Eindruck, die “Leser-Reporterin” sei ohnehin zufällig in der Luft gewesen, als sich das Unglück ereignete. In Wahrheit ist sie gezielt zur Unglücksstelle geflogen, nachdem sie aus dem Fernsehen von der Katastophe erfuhr.

“Dann hab ich gleich angerufen bei meinem Bekannten, weil der ein Flugzeug hat, und hab gedacht, das ist also das einfachste, wenn wir da hinfliegen.”

Von dem Überflugverbot habe sie nichts gewusst.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

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“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

Das neue Leben der Natascha Kampusch

Der heutige “Bild”-Aufmacher beginnt mit den Worten:

Sie macht die ersten Schritte in ein neues Leben — und sie ist nicht allein! Entführungsopfer Natascha Kampusch (18) schaute sich in Wien Wohnungen an, ihre Mutter Brigitta begleitete sie.

Und noch jemand begleitete sie, wenn auch offenbar nur in größerer Entfernung, so unscharf wie die Fotos sind, die er geschossen hat, und so viele Leute, wie zwischen ihm und den Fotografierten zu stehen scheinen: ein Paparazzo. Ihm verdanken wir Fotos von dieser privaten Szene; das große auf Seite 1 nennt “Bild” ein “BILD-Exklusiv-Foto”. Die Bilder, deren Urheber “Bild” verschweigt, machen den Eindruck, als wären sich die junge Frau und ihre Mutter nicht bewußt, dass sie fotografiert werden.

Es stimmt schon, was “Bild” über Natascha Kampusch schreibt: Sie macht die ersten Schritte in ein neues Leben — und sie ist nicht allein!

neu  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige (2)

Na, haben wir diese Foto nicht schon mal irgendwo gesehen?

Aber ja: Es war – zumindest in Teilen der Auflage – schon vor zwei Wochen in “Bild” abgedruckt, eingesandt von einem “Bild”-Leser bzw. “BILD-Leser-Reporter”, der schaulustig der Unfallszene am unteren Bildrand (von uns nicht abgebildet) beigewohnt und u.a. die dort zu sehenden hilflosen, schwer verletzten Unfallopfer fotografiert hatte, wofür er von “Bild” mit 500 Euro belohnt worden war.

Und am vergangenen Samstag, zwei Wochen nachdem der abgebildete Unfall passiert war, druckte “Bild” dasselbe Leserfoto noch einmal — diesmal in anderen Teilen der Auflage als zuvor, also quasi dort, wo es bislang den “Bild”-Lesern erspart vorenthalten geblieben war. Mit anderen Worten: “Bild” zahlt ihren Lesern offenbar nicht nur 500 Euro für die Einsendung irgendwelcher Schnappschüsse, die schon seit geraumer Zeit im Internet kursieren. Nein, bei Bedarf druckt und honoriert Europas größte Tageszeitung auch ohne aktuellen Bezug und Nachrichtenwert irgendwelche geilen Unfallfotos. Gut zu wissen auch das.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige

Ein Biker kollidierte in Berlin mit einem Radfahrer. Beide Männer liegen verletzt auf der Straße. Rettungskräfte leisten Erste Hilfe. Robert S[…] drückte auf den Auslöser.

Jaha, denn der Robert hat mitgemacht bei der “großen BILD-Aktion” und ist “BILD-LESER-REPORTER” geworden. Und deshalb kann Robert sich jetzt über 500 Euro Honorar freuen und die “Bild”-Zeitung über ein schönes Farbfoto, auf dem man alles sieht: die beiden Unfallopfer, die schwer verletzt und mit bloßen Oberkörpern auf der Straße liegen, die Feuerwehrleute, die neben ihnen knien und sich über sie beugen, die anderen Passanten, die offenbar keine “Bild”-Zeitung lesen und deshalb nur glotzen und nicht fotografieren.

Das hier ist knapp die obere Hälfte des “Schnappschusses” (“Bild”) — unten ist dann das eigentliche Geschehen:

Über dieses Foto und fünf andere hat “Bild” folgende Schlagzeile gesetzt (das rote unten sind die Geldscheine, die bei der Veröffentlichung winken):
Die tollen Fotos unserer Leser

Zu den weiteren veröffentlichten Fotos gehört auch ein Bild, das Veronica Ferres und ihren Mann bei einem privaten Gespräch in einem Café zeigt, und eines, auf dem angeblich der Fußballspieler David Odonkor zu sehen ist, wie er anscheinend auf einem Parkplatz uriniert.

Angeblich haben schon “weit über 1000 BILD-Leser-Reporter ihre Schnappschüsse” an die Redaktion geschickt. Und was die “Bild”-Zeitung in Zukunft u.a. sehen möchte, beschreibt sie so:

— Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?
— Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?

Viel genauer kann man die Begriffe “Spanner” und “Schaulustige” nicht umschreiben. Es sei denn, man würde juristische Begriffe verwenden.

Vielen Dank an Sascha F., Mulle M. und Benjamin B.!

Der Harte und der Zarte

Man mag geteilter Meinung darüber sein, ob die Sperre, die die FIFA gegen den deutschen Nationalspieler Torsten Frings ausgesprochen hat, gerechtfertigt ist, oder nicht. “Bild”-Lesern allerdings dürfte es außerordentlich schwer fallen, sich überhaupt eine eigene Meinung dazu zu bilden. Denn das Blatt kümmert sich heute ganzseitig und mit recht alttestamentarischem Eifer um den Vorfall:

Dazu sollte man wohl wissen, dass die FIFA etwas weniger von dem Grundsatz “Auge um Auge” hält, als “Bild” das offenbar tut. Jedenfalls steht im FIFA-Disziplinarreglement [pdf] nichts davon, dass man eine Tätlichkeit mit einer Tätlichkeit beantworten darf. In Artikel 48 heißt es schlicht:

Ein Spieler, der absichtlich eine Tätlichkeit an einer anderen Person begeht, ohne sie dabei zu verletzen, wird für mindestens zwei (2) Spiele gesperrt.

Und es ist nicht so, dass die FIFA in ihrem Urteil nicht berücksichtigt hätte, dass es da durchaus eine Vorgeschichte gab. Weshalb sie die Sperre für das zweite Spiel zur Bewährung ausgesetzt hat:

“Der Spieler der deutschen Nationalmannschaft, Torsten Frings, ist heute von der FIFA-Disziplinarkommission für zwei Spiele gesperrt worden. Auf Grund einer zuvor erfolgten gegnerischen Provokation wurde die Sperre für das zweite Spiel auf sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.”

Aus “Bild” erfährt man davon allerdings nichts. Stattdessen heißt es in einer Fotounterzeile:

Hier streckt Thorsten Frings den Arm mit geschlossener Faust gegen Cruz aus

Und im Text:

Frings war nur das Opfer. Der Argentinier Julio Cruz hatte Frings im Getümmel zuerst einen Wischer mit der Hand verpaßt, bevor der Bremer den Argentinier berührte (ohne zuzuschlagen).

Was nun wieder eine recht kuriose Einschätzung ist. Schaut man sich nämlich die TV-Bilder des Vorfalls mal an, so stellt man trotz Zeitlupe erstens fest, dass Frings seinen Arm ziemlich schnell ausstreckt. Und zweitens müsste man konsequenterweise wenigstens zu dem Urteil kommen, dass Cruz Frings auch nur “berührte”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Heute anonym VI

“Bild” berichtet über eine Mutter, die ihrer inzwischen vierjährigen Tochter über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals Kalkreiniger eingeflößt haben soll. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener wurde die Mutter jetzt angeklagt. Der Vater des Kindes wurde ebenfalls angeklagt, wegen Beihilfe. “Bild” illustriert die Geschichte mit Fotos aller Beteiligten.

Und wer weiß schon, was man sich bei “Bild” gedacht hat, als es um die Frage ging, welche der Beteiligten man anonymisieren solle. Der Gedanke, dass die Tochter mit ihren vier Jahren und als Opfer der ganzen Geschichte besonders schutzbedürftig sein könnte, scheint jedenfalls niemandem gekommen zu sein. “Bild” zeigt sie gleich zweimal unverfremdet:

P.S.: Bei Bild.de entschied man sich übrigens für eine, zwar seltsam anmutende, insgesamt aber nachvollziehbarere Anonymisierungspraxis.

Mit Dank an Frederik B. für den sachdienlichen Hinweis.

Was “Bild” verschweigt

Keine Frage, der tödliche Herzinfarkt einer an Diabetes leidenden Patientin des bestreikten Göttinger Universitäts-Klinikums ist tragisch: Sie starb, nachdem ihre Behandlung — vermutlich streikbedingt — verschoben wurde. Öffentlich gemacht wurde der anderthalb Wochen zurückliegende Fall gestern vom “Göttinger Tageblatt”, das u.a. von der Wut des Ehemannes der Patientin erzählte. “Weil sie vielleicht noch leben könnte”, so das “Tageblatt”.

Und nachdem inzwischen offenbar die Staatsanwaltschaft in Göttingen ermittelt (laut Spiegel Online routinemäßig, wegen eines sehr vagen Anfangsverdachts), ist das womöglich Anlass genug, darüber zu berichten. “Bild” tut dies heute unter der Überschrift “Ärztestreik! Jetzt gibt es die erste Tote” (siehe Ausriss) und schreibt:

“Bereits Anfang Mai klagte die Frührentnerin über Bauchschmerzen, wurde im Uni-Klinikum Göttingen untersucht.

Das EKG fiel schlecht aus, eine Herzkatheter-Untersuchung wurde angeordnet. Da auch die Kardiologen streikten, mußte das Opfer drei Wochen auf den nächsten Termin warten. (…)”
(“Bild” vom 13.6.2006)

Was “Bild” verschweigt: Nach dem EKG kümmerte sich der behandelnde Arzt um einen Folge-Termin für die Patientin, weil diese nicht gleich im Krankenhenhaus hatte bleiben mögen. So jedenfalls stand es bereits gestern im “Tageblatt”, und so ähnlich steht es seither auch anderswo:

“(…) Schon am 7. Mai habe sie sich mit Herzbeschwerden im Klinikum gemeldet, eine sofortige stationäre Aufnahme jedoch abgelehnt.”
(RP Online vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung sei ihr eine sofortige stationäre Aufnahme empfohlen worden. Die Frau habe dies jedoch abgelehnt.”
(Focus Online/dpa vom 12.6.2006)

“(…) Nach einer Untersuchung habe man ihr seinerzeit zu stationärer Aufnahme geraten. Auf Wunsch der Frau sei die Aufnahme jedoch auf den 2. Juni verschoben worden. Vor dem Aufnahmetermin sei die Patientin dann noch einmal von einem Oberarzt befragt worden. Sie habe dabei erklärt, es ginge ihr nicht schlechter.”
(N24.de/Stern.de/AP vom 12.6.2006)

Aber, wie gesagt: Kein Wort davon in “Bild”. Dort findet man es offenbar wichtiger für die Berichterstattung, ein Foto der Toten abzubilden.

Mit Dank an Christoph H. und andere für den Hinweis.

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