Suchergebnisse für ‘foto opfer’

  

Presseratsrügen für “Bild” 2002

“Bild” fotografiert auf der Intensivstation
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (B 232/01)

Ein Busfahrer erleidet hinter dem Steuer einen Schlaganfall. “Bild” veröffentlicht ein Foto des Fahrers auf der Intensivstation des Krankenhauses, nach Darstellung des Busfahrers ohne dessen Einwilligung. Zudem sucht ein Reporter des Blatts die Familie zuhause auf und fragt an der Tür den 14-jährigen Sohn aus, der mit der Situation offenbar überfordert ist. Als die Frau des Fahrers dazu kommt, erklärt sie dem Reporter, er solle die Familie in Ruhe lassen.

“Bild” entgegnet später, der Fahrer habe nichts gegen ein Foto einzuwenden gehabt, der Sohn sei nicht befragt worden und die Frau des Fahrers sei zu einem Gespräch bereit gewesen. Der Presserat stellt dennoch fest, dass es “unbedingt notwendig” gewesen wäre, auf den Abdruck des Fotos zu verzichten, damit der Fahrer nicht identifizierbar werde. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überlagert hätte. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” rückt Selbstmörderin groß ins Bild
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 9-11/02)

“Bild” berichtet über die Selbsttötung einer Frau, die sich auf einem Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet hat. “Bild” druckt ein Foto der verbrannten Leiche, auf dem Einzelheiten an Körper und Gesicht zu erkennen sind. Der Presserat erkennt eine “unangemessen sensationelle Darstellung”, mit der Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre de Verstorbenen sowie ihrer Familie verletzt wurden.

“Bild” räumt ein, dass das Foto nicht hätte erscheinen dürfen und entschuldigt sich eigenen Angaben zufolge mit einem Schreiben der Rechtsabteilung bei den Hinterbliebenen. Der Presserat urteilt, dass der Abdruck des “schockierenden Leichenfotos” “jegliche Zurückhaltung vermissen” lasse und bemängelt, dass sich “Bild” nicht öffentlich entschuldigt hat. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Opfer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 14/02)

Ein Mann springt vor eine fahrende Straßenbahn. “Bild” druckt einen Bericht mit der Überschrift “Er hat gerade einen Menschen überfahren” und einen Pfeil auf das Foto des geschockten Fahrers, der von einem Feuerwehrmann zum Krankenwagen geführt wird. Seine Augenpartie ist mit einem Balken bedeckt.

Der Presserat kommt zu dem Schluss, dass durch die Aufmachung suggeriert werde, der betroffene Fahrer sei weniger Opfer des Vorgangs als selbst Täter. Trotz des Balkens sei er zudem für einen bestimmten Personenkreis erkennbar gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Opfer zum “Opfer”
Verstoß gegen Ziffer 2 (B 35/02)

Unter der Überschrift “Freispruch! Das ‘Opfer’ hat die Misshandlungen nur erfunden” berichtet “Bild” über eine acht Jahre zurückliegende Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der eine Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte war jedoch nicht freigesprochen, sondern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das erwähnt “Bild” im Text auch. Die Überschrift suggeriert jedoch das Gegenteil. Zudem druckt “Bild” ein Bild des Opfers samt Angaben wie Vorname, abgekürzter Nachname, Alter und Wohnort. Damit sei die junge Frau erkennbar geworden, was einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle, urteilt der Presserat. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” fälscht Fotos
Verstoß gegen Richtlinie 2.2 (B 65/02)

“Bild” berichtet über die Umsiedlung von Bewohnern einer Wagenburg in Sozialwohnungen. Unter der Überschrift “Hier sollen sie hin” zeigt sie Fotos einer Wohnung, unter der Überschrift “Hier kommen sie her” ein Bild der Wagenburg mit vermummten Gestalten, unter dem steht: “Vermummte Alternative kämpften 1994 gegen die Räumung. Ergebnis: 22 verletzte Polizisten.”

Auf Nachfrage des Presserats gesteht “Bild” ein, dass die Vermummten in das Foto hineinmontiert wurden. Bei der abgebildeten Wohnung handelte es sich zudem nicht um eine der Wohnungen, in die die Wagenburgbewohner umgesiedelt werden sollten. Der Presserat rügt den Abdruck und die Montage, durch die beim Leser ein falscher Eindruck entstünde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” beschafft Foto eines Opfers durch Lüge
Verstoß gegen Ziffer 8 und 4 (B 125/02)

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt “Bild” das Foto des Opfers und nennt Namen, Alter und Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt, das Foto sei durch unlautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfreund ausgegeben und um ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Unfall und habe das Foto herausgegeben. “Bild” behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt als Journalist vorgestellt.

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest. Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt habe. Auch die Beschaffung des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” setzt Leibwächterin mit Tier gleich
Verstoß gegen Ziffer 1 (B 137/02)

Eine farbige Leibwächterin des Popstars Kylie Minogue wird in “Bild” als fünfmal so groß, fünfmal so breit und fünfmal so schwer wie die von ihr Beschützte beschrieben und als “Tier” bezeichnet. Ein Foto zeigt die Frau mit einer Sprechblase, in der “Wuff” zu lesen ist. Die Rechtsabteilung der Zeitung gesteht auf Nachfrage ein, dass die Bezeichnungen unpassend gewesen seien. Der Presserat kritisiert einen Verstoß gegen die Menschenwürde, da die Leibwächterin mit einem Tier gleichgesetzt werde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 (B 141/02)

Unter der Überschrift “Warum sprang der schöne Philosoph in den Tod?” spekuliert “Bild” über den Selbstmord eines Literaturwissenschaftlers, der aus dem Fenster seiner Wohnung im 5. Stock sprang. Die Zeitung nennt Vornamen und Initial des Nachnamens, die Adresse, Details aus seinem Leben und druckt ein Bild des Betroffenen. Der Vater des Verstorbenen beschwert sich beim Presserat.

“Bild” erklärt, wegen der hohen Zahl von Suiziden sei es von öffentlichem Interesse, die Gründe dafür zu erläutern. Dazu müsse man das soziale Umfeld eines Selsbtmörders aufzeigen. Der Presserat dagegen sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8. Es gebe keinen Grund, in dieser identifizierenden Form über die Selbsttötung zu berichten. Der “Berliner Kurier” wird wegen ähnlicher Berichterstattung gerügt. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Verdächtigen als “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B 150/02)

Ein Mann soll ein 14-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen und danach vom Balkon gestoßen haben. “Bild” bezeichnet den Verdächtigen unter der Überschrift “Der Vergewaltiger – sein Opfer” als “Killer”. Der Presserat kritisiert, die Berichterstattung erwecke beim Leser den Eindruck, als sei der Verdächtige bereits der Tat überführt und verurteilt. Dass die dazu gedruckten Fotos des Mannes, der später tatsächlich verurteilt wurde, sowie des Mädchens von den jeweiligen Angehörigen freigegeben worden, kann “Bild” nachweisen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” spekuliert über Selbstmörder und macht ihn identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.5 (B 230/02)

“Bild” berichtet über den Selbstmord eines Ingenieurs, der aus dem Bürofenster seines Arbeitsplatzes gesprungen ist, nennt den Vornamen des Mannes, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und erwähnt, dass die Frau des Mannes im selben Unternehmen tätig ist. Zudem druckt sie Spekulationen über den Grund des Selbstmords: Demnach habe sich die Frau des Ingenieurs im Frühjahr in einen jüngeren Mann verliebt.

Der Presserat kritisiert, dass die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen “grob vernachlässigt wurde”. Es sei “presseethisch nicht zu rechtfertigen”, Spekulationen über das Motiv der Tat zu publizieren. Zudem seien durch die im Text genannten Details sowohl der Mann als auch seine Frau identifizierbar. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht geistig Behinderten zum “Schwein” und “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 (B 249-250/02)

Ein geistig behinderter Mann gesteht, ein Mädchen getötet zu haben. “Bild” berichtet unter der Überschrift “Es war wieder so ein Schwein!” und bezeichnet den Betroffenen, dessen Foto “Bild” samt Vornamen und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht, als “Killer”. Der Presserat ist der Ansicht, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt werde. Wegen der möglichen Schuldunfähigkeit sei eine solche Veröffentlichung nicht rechtens gewesen. (Öffentliche Rüge)

Penis-Treter unschuldig!

Am Samstag gegen Eintracht Frankfurt hat sich der Hannover-96-Spieler Chavdar Yankov eine Verletzung zugezogen, die die Fantasie der “Bild”-Zeitung anregt wie selten eine Verletzung bevor: Die Haut an seinem Penis war eingerissen und musste mit mehreren Stichen genäht werden.

Seitdem beschäftigt sich “Bild” fast täglich mit dem “blutigen Penis-Drama”, der “wirklich üblen Verletzung”, sorgt sich um nächtliche Erektionen, fragt den Mannschaftsarzt, ob das Glied während der Behandlung steif war und ob Beeinträchtigungen beim Sex zu erwarten sind, berichtet von einem viertägigen Sex-Verbot und einer längeren Kondompflicht, zeigt auf einem Foto, wie Yankov beim ersten Training “ab und zu überprüfte, ob sein kleiner Freund das gut überstanden hat”, berichtet vom Entfernen des Pflasters und witzelt: “Er steht wieder seinen Mann”…

…und vergisst in all dem Eifer nur ein kleines Detail nachzurecherchieren: Wer der “Penis-Treter” (“Bild”) war, der all das ausgelöst hat. “Bild” behauptet: Benjamin Köhler — und präsentierte am Dienstag auch eine Entschuldigung (“auch bei seiner Freundin”) des vermeintlichen Täters. Nur war der es offenbar gar nicht. Der “Kicker” berichtet heute (in seiner gedruckten Ausgabe), dass die Fernsehbilder eindeutig zeigten, dass die Verletzung bei einem Zweikampf von Yankov mit Christoph Spycher entstanden sei. Der Teamarzt bestätige dies. Und der angeblich geständige Köhler sagt im “Kicker”:

Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich mich nicht erinnern kann und lediglich hinzugefügt: Falls ich es war, tut es mir Leid.

Danke an Frank P. und Schaumburger für die Hinweise!

  

Presskodex: Ziffer 8

“Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.”

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Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Ziffer 13 des Pressekodex) sind in der Regel nicht gerechtfertigt. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
(5) Bei Straftaten Jugendlicher sind mit Rücksicht auf die Zukunft der Jugendlichen möglichst Namensnennung und identifizierende Bildveröffentlichungen zu unterlassen, sofern es sich nicht um schwere Taten handelt.
(6) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen hat.
(7) Namen und Abbild Vermisster dürfen veröffentlicht werden, jedoch nur im Benehmen mit den zuständigen Behörden.

Richtlinie 8.2 – Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.

Richtlinie 8.3 – Resozialisierung
Im Interesse der Resozialisierung müssen bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren in der Regel Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Richtlinie 8.6 – Opposition und Fluchtvorgänge
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist immer zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder die Wiedergabe eines Fotos können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Gleiches gilt für die Berichterstattung über Flüchtlinge. Weiter ist zu bedenken: Die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete, die Vorbereitung und Darstellung ihrer Flucht sowie ihren Fluchtweg kann dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.

Richtlinie 8.7 – Jubiläumsdaten
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten solcher Personen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, bedingt, dass sich die Redaktion vorher vergewissert hat, ob die Betroffenen mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder vor öffentlicher Anteilnahme geschützt sein wollen.

Richtlinie 8.8 – Datenübermittlung
Alle von Redaktionen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Die Übermittlung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zwischen den Redaktionen ist zulässig. Sie soll bis zum Abschluss eines formellen datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens unterbleiben. Eine Datenübermittlung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass die übermittelten Daten nur zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

Quelle: Deutscher Presserat

Allgemein  

“Was wird aus der kleinen Elisabeth?”

Berlin, den 16. August 2005

An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn

Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

die “Bild”-Zeitung zeigt mit großer Konsequenz immer wieder Fotos von der einjährigen Tochter der Frau, die in der Nähe von Frankfurt/Oder neun ihrer Kinder getötet haben soll. Gezeigt wird das Kleinkind am 9. August auf Seite 6 in der Badewanne (“Was wird aus der kleinen Elisabeth?”), am 10. August auf Seite 7 auf dem Arm ihrer Mutter (“Todes-Mutter bricht mit ihrer Familie!”), am 15. August auf Seite 8 ebenfalls auf dem Arm ihrer Mutter (“Todesmutter weint im Knast um ihre Kinder”) (alle Seitenangaben Ausgabe Berlin-Brandenburg). Die Fotos sind nicht verfremdet, das Mädchen ist vor allem auf dem Foto in der Badewanne eindeutig zu identifizieren.

Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genießen Kinder einen besonderen Schutz gegenüber Veröffentlichungen in der Presse. Nach dem Pressekodex ist die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Straftaten in der Regel nicht gerechtfertigt (Richtlinie 8.1, Ziffer 1) und bei Familienangehörigen, die mit der Straftat nichts zu tun haben, grundsätzlich unzulässig (Richtlinie 8.1, Ziffer 3). In der Vergangenheit hat der Presserat auch Veröffentlichungen von Fotos von Kindern, selbst wenn ein Balken über die Augen gelegt wurde (was “Bild” nicht getan hat), als unzulässig gerügt.

Mit freundlichem Gruß
BILDblog.de

Nachtrag, 19. August: Am 18. August war das Gesicht des Mädchens in der “Bild” Berlin-Brandenburg ungekenntlich gemacht.

Pietätvoll

Heute Heute Heute Heute Heute Heute Heute? Am heutigen Mittwoch jedenfalls zeigt “Bild” das Foto vom Grab einer 2003 verstorbenen (und von “Bild” pietätvoll als “Gertrud Z.” anonymisierten) Frau, deren Leichnam jetzt offenbar von der Polizei exhumiert und obduziert werden muss, weil “Gertrud Z.” möglicherweise einem Mord zum Opfer fiel. Das “Bild”-Foto von Grab und Grabstein sieht so aus:

Ach ja: Der schwarze Balken überm Familiennamen von “Gertrud Z.” stammt nicht von “Bild”, sondern wurde von uns nachträglich hinzugefügt.

Mit Dank an Marian S. für Hinweis und Scan.

Nachtrag, 25.9.2005:
Den Ort, an dem sich das Grab befindet, haben wir nachträglich ebenfalls mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

“Bild” zeigt Gysis Gehirn (oder “Gysis Gehirn”)

"Gysi zeigt sein Gehirn"

So steht es heute in der “Bild”-Zeitung. Aber es stimmt nicht. Richtig ist: “Bild” zeigt Gregor Gysis Gehirn. Genauer gesagt, heißt es in “Bild”:

“Exklusiv für BILD öffnete Prof. Vogel die Krankenakte des Politikers: Wir sehen eine Röntgenaufnahme von Gysis Schädel und eine mehrfarbige Computertomographie.”

Die PDS-Zentrale in Berlin weist uns allerdings darauf hin, dass die abgedruckten Fotos aus Gregor Gysis Krankenakte entgegen der Behauptung von “Bild” “ohne Einverständnis von Gregor Gysi” an die Zeitung gelangt seien. Vielmehr habe sein Arzt “die Schweigepflicht verletzt” und “Bild” mit “unrechtmäßig erlangtem Material” die falsche Schlagzeile gemacht, hieß es bei der PDS. Gysi, so steht es mittlerweile auch in einer Pressemitteilung, werde gegen diese “Einmischung in die unmittelbare Privatsphäre, die nicht hinnehmbar ist”, “die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten”.

Und wir staunen: Joschka Fischer (Die Grünen) sei “zu fett”, der Kopf von Gregor Gysi (PDS) “lädiert” – und zu Angela Merkel (CDU) gibt es in “Bild” die “große Serie: Angela Merkel privat“…

Nachtrag, 19:50:
Laut Süddeutsche.de ist die “Bild”-Veröffentlichung ein “in vielerlei Hinsicht bizarrer Fall” bzw. “eine jener Geschichten im Zwischenreich der Eitlen und der Jongleure vom Boulevard“. “Bild”-Chef Kai Diekmann wird dort mit den Worten zitiert, es handele sich dabei dabei um “eine Positiv-Geschichte”. Weiter heißt es:

“Nach Darstellung Diekmanns hat das Blatt am Donnerstag voriger Woche mit dem PDS-Politiker über dessen Gesundheitszustand und den Wahlkampf gesprochen.

Weil das Interview nicht sehr sexy war und auch Fotos her sollten, wurde am Sonntag ein Termin mit Gysis Arzt, dem Berliner Neurochirurgen Professor Siegfried Vogel, verabredet (…). Zuvor, so Diekmann, habe Vogel beim Patienten die Erlaubnis eingeholt. Was sonst?

(…) Das eigentliche Presse-Opfer scheint der Professor zu sein, der nach Rücksprache mit Gysi die Krankenakte gezeigt hat.”

Nachtrag, 0:57:
Der “Berliner Kurier” hat nun offenbar mit Siegfried Vogel, Gysis Arzt, gesprochen, was den Fall noch bizarrer macht, als von Süddeutsche.de geschildert. Laut “Kurier” nämlich ist das von “Bild” abgedruckte “angebliche Gysi-Gehirn” nur “ein Foto aus einem Lehrbuch für Gehirnoperationen” und das, was in “Bild” stand, “eine Lüge”, wie der “Kurier” unter Berufung auf Gysi und Vogel schreibt. Vogel jedenfalls wird dort mit den Worten zitiert:

“Herr Gysi hatte mir erlaubt, mit der Zeitung ganz allgemein über seinen Gesundheitszustand zu sprechen. Ich habe aber weder die Akte gezeigt, noch geöffnet, noch haben die Reporter die Akte einsehen können. Was in der Zeitung als Akte ausgegeben wird, ist nur die Tüte, in der sich die Röntgenbilder befanden. Und das Foto, das angeblich Gysis Gehirn zeigen soll, ist ein Foto aus einem Lehrbuch. Es ist nicht Gysis Gehirn. Ich berate jetzt mit Gysi, wie ich gegen diese Lügen vorgehen kann und werde.”

Und laut Nachrichtenagentur dpa, die (siehe n-tv.de) den Arzt ebenfalls dahingehend zitiert, “es sei Material gewesen, anhand dessen er in einem Gespräch mit einer ‘Bild’-Reporterin Funktionsweisen eines Gehirns erläutert habe”, widersprach dem nun wieder ein “Bild”-Sprecher:

“Nach dessen Angaben waren einer Reporterin und einem Fotografen des Blattes die Aufnahmen als Fotos von Gysis Gehirn vorgelegt worden. Der Fotograf habe sie dann abgelichtet.”

Nachtrag, 25.6.2005:
Mittlerweile hat “Bild”, so jedenfalls steht es in einer Pressemitteilung der Axel Springer AG, Gysis Arzt “anwaltlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zum Widerruf aufgefordert.”

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Betr.: “Thai-Hure boxt deutschen Sex-Tourist k.o.”

“Die Zeit” berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe unter dem Titel “Zum Abschuss freigegeben” über Menschen, die zu “Medienopfern” werden. Es geht — natürlich — auch um “Bild”, unter anderem um Friedrich F.:

Friedrich F., 53 Jahre alt. Der gebürtige Bayer lebt seit geraumer Zeit in Thailand, in einem kleinen Bungalow im Urlauberparadies Pattaya. (…)

Vergangenen Sommer ist der Deutsche in seinem Bungalow von zwei Unbekannten überfallen und ausgeraubt worden. Das Opfer wurde dabei verprügelt, das Gesicht war voller Blutergüsse und Schwellungen. Als Friedrich F. zur Polizeistation kam, sei da “ein Haufen Reporter” gewesen. Keiner habe mit ihm gesprochen, sagt er, aber es seien Fotos von seinem zerschundenen Gesicht gemacht worden. Eines davon fand den Weg zur Bild-Zeitung. Und die kolportierte eine passende Geschichte dazu, Überschrift: Thai-Hure boxt deutschen Sex-Tourist k. o. Im Text heißt es, “Geschäftsmann Friedrich F.” habe “ein Thai-Mädchen” engagiert und ihr “viel Geld für ein privates Pornovideo” versprochen. Nach dem Sex habe F. nicht zahlen wollen. Wie von Sinnen habe dann “die Hure” auf ihn eingeschlagen. “Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.” In das Foto mit F.s malträtiertem Gesicht hat Bild noch vier spärlich bekleidete thailändische Prostituierte im Hintergrund montiert.

Die Mutter von Friedrich F. in Bayern hatte den Bericht als Erste entdeckt. Ihr fiel niemand anderes ein als Günter Wallraff, an den sie sich wenden konnte. Der vermittelte den Hamburger Anwalt Helmuth Jipp. Eine Unterlassungserklärung habe Bild schon abgegeben, sagt er, nun wolle er noch auf Widerruf klagen und ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro für seinen Mandanten erstreiten. Das Landgericht Hamburg hat Friedrich F. dafür Prozesskostenhilfe bewilligt — was das Gericht nicht getan hätte, hielte es die Klage für aussichtslos. (…) Zur Stützung [der eigenen] Version hat Bild inzwischen einen Journalisten für eine “Nachrecherche” nach Thailand geschickt; er soll belegen, dass sich alles so, wie beschrieben, oder zumindest so ähnlich zugetragen habe. Dabei behält Bild sich vor, die Kosten der Recherche bei F. mittels einer “Widerklage” einzutreiben. Opferanwalt Jipp weist darauf hin, dass die umstrittenen Filme von der örtlichen Polizei bislang nicht gefunden wurden, auch sei das gegen F. eingeleitete Verfahren mittlerweile eingestellt worden. “Die Filme gibt es nicht.”

Chefredakteur der “Zeit” ist übrigens Giovanni di Lorenzo, über dessen Privatleben “Bild” gestern rein zufällig groß und faktenarm auf Seite 1 berichtete.

Nachtrag, 10. Juni: Giovanni di Lorenzo hat nach Informationen von fairpress.biz vor Gericht durchgesetzt, dass “Bild” nicht über seine angebliche Beziehung berichten darf.

Allgemein  

Keiner stoppt “Bild”

“Bild” ist eine sehr moralische Zeitung. Sie hat Wertevorstellungen, die man teilen kann – aber nicht muss. Das ist so.

Im vergangenen Sommer berichtete “Bild” über die 14-jährige Anne, die von zuhause auszog, um mit ihrem 42-jährigen Freund zusammenzuleben. Die Mutter war verzweifelt, “Bild” witterte einen Skandal und berichtete mehrere Tage empört über Details des Falls. Während “Bild” berichtete, kehrte Anne zu ihrer Mutter zurück. “Bild” schien zufrieden, der Skandal beendet.

Bis zum vergangenen Montag. “Bild” fand heraus, dass Anne, inzwischen 15 Jahre, zu ihrem Freund zurückgekehrt ist und fragte:

“Was treibt die kleine Anne (15) nur immer wieder in die Arme dieses tätowierten Liebesmonsters? Und warum unternehmen die Behörden nichts? Es ist ein Skandal.”

Protokoll eines Behörden-Skandals: Ihre Liebe ist verboten! Aber keiner tut etwas dagegen

“Bild” schrieb weiter, der 42-Jährige hätte Anne “geschlagen, geschwängert, die Jugend geraubt”. Weder Polizei noch Jugendamt würden etwas dagegen unternehmen:

“Die Polizei ist machtlos. (…) Das Jugendamt gibt auf.”

Am Dienstag schilderte “Bild” die Situation unter der Überschrift “Warum stoppt keiner diese verbotene Liebe?” noch drastischer:

“Die kleine Anne wurde von ihrem Liebhaber Manfred W. geschlagen und geschwängert, sie muß seinen kleinen Sohn Justin (19 Monate) großziehen, putzt für ihn, geht kaum noch zur Schule (…). Die Behörden reden sich raus, berufen sich auf ihre Vorschriften.”

Außerdem fragte die Zeitung:

“Warum tut die Polizei eigentlich nichts? Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 15jährigen ist laut Paragraph 182 verboten.”

Das stimmt nicht. Entgegen der Auffassung von “Bild” verbietet Paragraph 182, Abs. 2 den Geschlechtsverkehr zwischen Jugendlichen und Personen über 21 Jahren nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn der Erwachsene “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”.

Weder die Staatsanwaltschaft Cottbus noch das zuständige Jugendamt gehen davon aus, dass das in diesem Fall passiert ist. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, war der 42-Jährige zwar wegen Missbrauchs der 15-Jährigen im vergangenen Jahr angezeigt worden. Anne bestritt den Missbrauch: Sie habe freilwillig mit dem Mann geschlafen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Marion Losehand vom zuständigen Jugendamt sagt, es gebe keine Möglichkeit, Anne dazu zu zwingen, sich von ihrem Freund fernzuhalten, auch wenn das die Mutter gerne sähe. Das Jugendamt stehe mehrmals monatlich in Kontakt mit Anne, ihrer Mutter und dem 42-Jährigen. Es gebe kein Indiz dafür, dass Anne gezwungen werde, bei dem Mann zu bleiben. Sie hat sich offenbar aus freiem Willen dazu entschieden.

Man kann damit – wie “Bild” – nicht einverstanden sein, gesetzlich “verboten” – wie “Bild” behauptet – ist daran aber nichts.

Das ist das eine. Das andere ist, dass “Bild” den Eindruck erweckt, sie wäre im Gegensatz zu den Behörden an Annes Wohlergehen interessiert. Der Zeitung macht es aber nichts aus, umfassend über Anne zu berichten, in ihrer Privatsphäre herumzuschnüffeln, sie beim Einkaufen auf der Straße zu fotografieren, das Foto anderntags in der Zeitung abzudrucken und die Situation für die 15-Jährige damit noch zu verkomplizieren – bereits zum zweiten Mal.

Dass sich inzwischen nicht nur “Bild”-Reporter, sondern auch das Fernsehen für Annes private Angelegenheit interessiert, “tut dem Fall nicht gerade gut”, so Losebach vom Jugendamt.

Vielleicht sollte die 15-Jährige tatsächlich mal in Schutz genommen werden. Fragt sich bloß, vor wem alles.

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Die “hübsche Schülerin aus Cottbus”

Nachdem gestern vorm Landgericht Cottbus die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen durch fünf junge Männer verhandelt wurde, hat sich “Bild” entschieden, darüber zu berichten. Bei Bild.de wiederum hat man sich entschieden, den “Bild”-Bericht (wie schon bei letzten Gerichtstermin vor drei Wochen) im Wortlaut zu übernehmen. Und wie schon vor drei Wochen haben sich “Bild” und Bild.de außerdem dafür entschieden, die Berichterstattung mit einem Foto der “hübschen Schülerin aus Cottbus” (“Bild”) zu illustrieren, ihr Gesicht aber unkenntlich zu machen, was man rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst nennen könnte. Schließlich geht es um den Fall – und nicht darum, wie das Opfer aussieht.

Konterkariert wird diese an sich begrüßenswerte Entscheidung, die Identität des mutmaßlichen Opfers zu schützen, von Bild.de allerdings durch die bodenlose Dummheit Entscheidung, das Foto der Schülerin in den entsprechenden Ankündigungen (O-Ton: “Sie hielten mich fest, zerrten meinen Slip herunter”) sowohl auf der Start- als auch auf Nachrichten-Seite von Bild.de abzubilden, dort allerdings auf jegliche Unkenntlichmachung des Fotos zu verzichten…

Mit Dank an Sebastian L. und andere für den Hinweis.

Nachtrag, 13:37:
Na, so was: Inzwischen hat Bild.de das Foto in den Ankündigungen dann doch notdürftig mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

Nachtrag, 8.4.2004, 11:04:
Wie arglos skrupellos fahrlässig gewissenhaft die Identitätsschützer im Hause “Bild” allerdings vorgehen, zeigt sich indes darin, dass das ursprüngliche, offenbar versehentlich veröffentlichte Foto des “hübschen” Opfers bei Bild.de auch jetzt noch mühelos auffindbar ist.

Nachtrag, 8.4.2004, 15:00:
Nach Aufforderung hat Bild.de das unverfremdete Originalbild schließlich doch noch vom Server genommen.

Mit Dank an Andi K., Werner G., Tobias K., und andere dafür.

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Sterben in “Bild”

Am gestrigen Mittwoch ist ein Serienkiller im Iran öffentlich ausgepeitscht und dann aufgehängt worden. Es war ein grausames Ritual; die Behörden hatten eigens mit Lautsprecherdurchsagen dafür gesorgt, dass sich viele Schaulustige am Platz der Hinrichtung versammeln.

Die “Bild”-Zeitung illustriert heute mit mehreren großen Fotos den Tod des Mörders. (Bei Bild.de sind teils andere Bilder und Bildtexte.) Ihr Artikel beginnt mit dem Autorennamen und der Ortsmarke “Teheran”, doch der Autor des Textes war vermutlich nicht in Teheran und ganz sicher nicht Augenzeuge der Hinrichtung. Denn seine Beschreibung ist in einigen wesentlichen Punkten falsch.

“Bild” zeigt ein Foto, auf dem der an einen Pranger gefesselte Mörder zu sehen ist. Hinter ihm steht ein Mann im weißen Hemd und schwarzen Jackett. Laut “Bild” zeigt das Foto folgendes:

…dann rammt ihm der Bruder eines Mordopfers ein Messer in den Rücken…

Dies gehöre zu einer “Hinrichtung nach iranischer Tradition”, behauptet “Bild”. Tatsächlich handelt es sich, wie FAZ.net erklärt, bei dem Mann im weißen Hemd nicht um den Bruder eines Mordopfers, sondern allem Anschein nach um einen Beamten. Er rammt ihm auch kein Messer in den Rücken, sondern beaufsichtigt die Schaulustigen. Zwar hat wirklich ein Mann den Mörder am Pranger mit einem Messer angegriffen. Aber es war weder der Mann, den “Bild” zeigt, noch gehörte die Attacke zur rituellen Handlung, wie “Bild” behauptet: Laut Nachrichtenagentur AP und BBC News hat ein Angreifer die Sicherheitsabsperrung durchbrochen und wurde schnell weggeführt.

Auch der von “Bild” erweckte Eindruck, solche grausamen öffentlichen Hinrichtungen seien Alltag im Iran, ist falsch. Der Korrespondent der australischen Zeitung “The Age” schreibt, öffentliche Hinrichtungen seien “relativ selten” im Iran; AP berichtet, solche Hinrichtungen seien auch im Iran umstritten, weil sie dem Bild des Landes im Ausland schadeten.

Anscheinend reichte es der “Bild”-Zeitung nicht, die entsetzlichen Bilder zu drucken, die die grausamen letzten Minuten im Leben eines Menschen zeigen. Sie wollte auch noch ein Foto zeigen vom Gesicht des Mannes in dem Augenblick, in dem ihm jemand ein Messer in den Rücken stößt. Dass es dieses Foto nicht gibt, ist für “Bild” — wie man sieht — kein Hindernis.

(“Focus Online”, das häufig Artikel aus “Bild” und Bild.de ungeprüft abschreibt, hat übrigens auch in diesem Fall den Fehler von “Bild” übernommen und das Foto vom angeblichen Angreifer falsch beschriftet.)

Nachtrag, 21.03.: “Focus Online” hat den Beitrag inzwischen aus seinem Angebot entfernt.

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