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Wahlnacht, China, Fesselurlaub

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wahlberichte: unterschiedliche Gewichtung USA und China”
(ndr.de, Video, 6:39 Minuten)
Während die Präsidentschaftswahlen in den USA von den Medien mit unzähligen Wahlpartys gefeiert werden, bleibt es fast stumm zum neuen Staatspräsidenten in China. Auch “in den Zeitungen ist die Welt immer noch sehr amerikanisch. China? Unterrepräsentiert.”

2. “Chinabildblog: Die geschlagene Gurke und die ewige Ente”
(doppelpod.com, Sven Hänke)
Sven Hänke erinnert an diverse, nach wie vor online stehende Falschmeldungen von 2008: “Eine offizielle Anweisung, die ausländischen Studenten während der Olympischen Spiele auszuweisen, ist ein so unwahrscheinliches Ereignis, dass ich mich damals gefragt habe, welche Vorstellung denn in den Köpfen der Verantwortlichen vorherrscht – und wie der Unsinn dort hineingekommen ist -, wenn sie so einen Unfug einfach unreflektiert übernehmen, ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen.”

3. “Den Turbo-Journalismus stoppen”
(berliner-zeitung.de, Nikolaus Brender)
Nikolaus Brender schreibt über die Geschwindigkeit im Journalismus: “Schnelle Berichte fürchten Politiker, Unternehmen, Verbände und auch Gewerkschaften mangels Substanz schon lange nicht mehr. Gefahr im Verzug kommt für sie aber dann auf, wenn sich ein Journalist Zeit nimmt. Das scheint verdächtig.”

4. “Peitschen- und Fesselurlaub unter der Teck”
(stuttgarter-zeitung.de, Jürgen Veit)
“Sado-Hotel quält ganzes Dorf” schreibt “Bild” über zwei Ferienwohnungen in Owen. “Eine Darstellung, der Verena Grötzinger, die Bürgermeisterin der 3500-Einwohner-Stadt, entschieden widerspricht. Bisher habe sich noch kein Owener über das Etablissement beschwert. Was sie auch nicht wundere, denn es gehe ihrer Erkenntnis nach keine Belästigung von den Gästen der beiden Wohnungen aus.”

5. “‘Talentiert, aber moralisch verkommen'”
(nzz.ch, Rolf Hürzeler)
Annalena McAfee über den Boulevardjournalismus in Großbritannien: “Journalisten kannten während Jahren keine Grenzen bei ihren Recherchen. Aber sie waren immer sehr schnell bereit, den Zeigefinger auf andere zu richten.”

6. “‘Zapping’ von Mi, 07.11.2012”
(facebook.com, Video, 3 Minuten)
Deutsche US-Wahlnacht-Journalisten live.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

Wo ein Willis ist, ist auch eine Story

Wer sich im Internet irgendwo anmeldet, bekommt häufig einen Text vorgelegt, der ausgedruckt in etwa die Ausmaße des Telefonbuchs von Chicago aufweisen würde. Solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Regel so lang und sprachlich so ermüdend, dass es gut sein kann, dass man einem Anbieter sein Erstgeborenes abtritt oder der Zerstörung des Planeten Merkur zustimmt, wenn man blindlings einfach auf “OK” klickt.

Der Schauspieler Bruce Willis hat aber, wenn man Medienberichten trauen darf, offenbar irgendwie die Geschäftsbedingungen des iTunes Store, dem Musikportal des Unterhaltungsgeräteherstellers Apple, durchgearbeitet und dabei festgestellt, dass er seinen Töchtern im Falle seines Ablebens gar nicht seine digitale Musiksammlung vererben könnte. Seitdem ist er auf einer Mission, um für die Freiheit der iTunes-Nutzer und gegen Apple zu kämpfen.

Man darf diesen Medienberichten natürlich nicht trauen, auch wenn stern.de ein bisschen naiv referiert:

Das berichten übereinstimmend die britischen Boulevardzeitungen “The Sun” und “Daily Mail”.

Die “Sun” und die “Daily Mail” sind als Quellen ungefähr so seriös wie der Freund des Schwagers einer Arbeitskollegin oder das nordkoreanische Staatsfernsehen.

Die “Daily Mail” schrieb zum Beispiel am Sonntag:

Bruce Willis sieht man eigentlich eher, wenn er Explosionen entkommt und Terroristen bekämpft, um die Welt zu retten.

Sein letzte Kampf allerdings führt ihn in die deutlich leisere Welt des Gerichtssaals — obwohl er sich immer noch einem beeindruckenden Gegner stellt.

Es heißt, der Hollywood-Actionheld überlege, juristisch gegen den Technologiegiganten Apple vorzugehen, weil er seinen Töchtern seine digitale Musiksammlung hinterlassen möchte.

(Übersetzung von uns.)

Das klingt so vage, dass die “Daily Mail” das Gleiche vermutlich über jede andere Person hätte schreiben können, ohne dass sie dabei unkonkreter hätte werden müssen.

Die “Daily Mail” schreibt von verschiedenen Plänen, mit denen Willis “angeblich” sein Vorhaben umsetzen will. Aber woher sie ihre angeblichen Informationen hat, das schreibt sie nicht.

Das einzige wörtliche Zitat im Artikel stammt dann auch gar nicht von Bruce Willis:

Anwalt Chris Walton sagte: “Viele Leute werden überrascht sein, wenn sie erfahren dass all die Lieder und Bücher, die sie über die Jahre gekauft haben, ihnen tatsächlich gar nicht gehören. Es ist ganz natürlich, dass man sie an eine nahestehende Person weitergeben will.”

(Übersetzung von uns.)

Diesen Chris Walton zitiert auch die “Sun”. Außerdem hat sie herausgefunden, dass Willis’ Downloads “Berichten zufolge Klassiker von den Beatles bis zu Led Zeppelin enthalten”.

An dieser Stelle hätte man stutzig werden und sich fragen können, warum die Musiksammlung eines 57-Jährigen eigentlich so viele Downloads mit der Musik seiner Jugend enthalten soll — das dürfte Willis doch noch alles auf Vinyl oder CD haben.

Aber warum nachdenken, wenn “Sun” und “Daily Mail” übereinstimmend über den Fall schreiben?

Bild.de:
WEIL ER SEINE MUSIKSAMMLUNG VERERBEN MÖCHTE: Bruce Willis legt sich mit Apple an

krone.at:
Bruce Willis fordert mehr Rechte an Musiksammlung

oe24.at:
Bruce Willis will iTunes von Apple verklagen

kurier.at:
Bruce Willis will Apple wegen iTunes klagen

heute.at:
Wegen iTunes: Bruce Willis will Apple verklagen

20min.ch:
Verklagt Bruce Willis Apple — wegen iTunes?

“Focus Online”:
Rechtsstreit um iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis will Apple verklagen

“Focus Online” hatte es sogar geschafft, sich nicht auf “Sun” und/oder “Daily Mail” zu berufen, sondern auf das Trashmeldungaufbereitungsportal pressetext.com, wo sie den britischen Anwalt, den die “Daily Mail” (etwas undeutlich) als Experten befragt hatte, gleich zu “Willis’ Rechtsanwalt” gemacht hatten.

Dann passierte gestern etwas Unvorhergesehenes: Ein Twitter-User gab Bruce Willis’ Ehefrau Emma einen Rat, wie er seinen Töchtern ganz leicht den Zugang zu den iTunes-Songs sichern konnte — und Emma antwortete schlicht, die ganze Geschichte sei gar nicht wahr:

Einige Medien wie stern.de, 20min.ch und zdnet.de aktualisierten daraufhin ihre Artikel, andere wie “Focus Online” veröffentlichten einfach einen weiteren Artikel zur Frage, was eigentlich nach dem Tod mit der iTunes-Bibliothek passiert.

Wiederum andere Medien wie “Welt Online” veröffentlichten nach dem Dementi heute einfach irgendwelche feuilletonistischen Aufsätze, als sei nichts geschehen:

Warum Bruce Willis Apple verklagen will: Der Actionstar will seine Musiksammlung einmal vererben. Doch nach seinem Tode gehören die Dateien wieder Apple. Nun erwägt Bruce Willis eine Klage. Sein Tun ist von erhabener Sinnlosigkeit.

Am Nachmittag brachte “Welt Online” dann dieses “Update”:

Update: Inzwischen hat sich die Ehefrau von Bruce Willis, Emma Heming-Willis, bei Twitter zu Wort gemeldet und die Meldung, Bruce Willis würde Apple verklagen wollen, wörtlich als “nicht wahre Geschichte” bezeichnet.

“Inzwischen” im Sinne von “gestern”.

Charles Arthur hat die Geschichte der offensichtlichen Falschmeldung für das Technikblog des “Guardian” aufgeschrieben und hat eine gleichermaßen alberne wie plausible Erklärung:

Lasset also die Suche für den Ursprung dieser Geschichte beginnen. Es gibt einen Artikel vom 23. August auf Marketwatch, der eine seltsame Ähnlichkeit aufweist — aber es gibt dort keine Erwähnung einer Anfechtungsklage. Es geht nur um Nachlässe und Testamente (“Estates and Wills”).

Was uns zum erschaudernden Innehalten bringt: könnte es sein, dass jemand die Erwähnung von “Estates and Wills” sah und dachte, es seien “estates and Willis”?

(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 18.10 Uhr: Am späten Nachmittag, als die Geschichte so richtig schön “durch” war, legte die “Financial Times Deutschland” in ihrem Internetauftritt nach:

iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis trickst Apple aus

Der Text erzählt die bekannte Mär, nach der Bruce Willis Apple verklagen wolle, und endet mit diesem bemerkenswerten Absatz:

Seine Ehefrau Emma Heming ließ auf Twitter zwar dementieren, Willis selbst wolle Apple verklagen. Ein User schlug ihr daraufhin eine denkbar simple Lösung vor: “Sag Bruce doch einfach”, schreibt RichieD, “er soll seinen Töchter seine iTunes Passwörter geben. Dann wird er ewig leben.”

Ein “doch” folgt auf das “zwar” nicht mehr.

Mit Dank an Stefan G.

In einem Studio am Maschsee…

Schauen Sie mal, wo diese Szene aus der fantastischen amerikanischen Serie “Breaking Bad” spielt:

Na? Haben Sie’s erkannt?

Richtig: Das ist Hannover.

Oder jedenfalls ist es der Blick aus der Firmenzentrale des fiktiven Hannoveraner Weltkonzerns “Madrigal Elektromotoren” in der Serie.

Und wenn es da nicht so wahnsinnig nach Hannover aussieht, könnte das daran liegen, dass es womöglich gar nicht Hannover ist. Diese Leute vom Fernsehen kennen da nichts und drehen Sachen gerne einfach irgendwo. Die Münchner “Lindenstraße” zum Beispiel steht bekanntlich in Köln (und ist auch gar keine richtige Straße).

Jemand müsste das mal schonend den Mitarbeitern von Bild.de beibringen. Die brachten heute Abend nämlich aufgeregt folgende Nachricht auf der Startseite:

Ab Staffel fünf: Kultserie "Breaking Bad" wird in Hannover gedreht

Im Artikel heißt es:

Eigentlich spielt die US-Kultserie “Breaking Bad” in Albuquerque, New Mexico. Doch Serien-Erfinder Vince Gilligan (45) hat jetzt verraten, dass Szenen der fünften Staffel erstmals auch in Deutschland gedreht werden.

Es ist eine Sensation für alle deutschen Fans der Serie. Auf der diesjährigen Messe Comic-Con in San Diego verriet Produzent und Ideengeber Gilligan, dass Hannover als neuer Drehort für die letzten Episoden der fünften Staffel auserkoren wurde.

Nun ist die Comic-Con für dieses Jahr allerdings schon seit über zwei Wochen Geschichte. Und die Ausstrahlung der fünften Staffel, von der Bild.de hier in der Zukunft spricht, hat bereits vor drei Wochen begonnen. Die oben gezeigte Szene, die in Hannover spielt, stammt aus der in den USA am 22. Juli erstausgestrahlten zweiten Folge. Und Gilligan hat auf dem “Breaking Bad”-Panel auf der “Comic-Con” vor drei Wochen von Hannover nicht als Dreh-, sondern als Handlungsort (eben dieser zweiten Folge) gesprochen.

(Anders als Bild.de weiter schreibt, handelt es sich bei “Los Pollos Hermanos” in “Breaking Bad” auch nicht um eine Wäscherei, sondern eine Fast-Food-Kette.)

Richtig ist immerhin, dass die letzten Folgen dieser fünften Staffel erst von November an gedreht und im kommenden Jahr ausgestrahlt werden. Trotzdem spricht nichts dafür, dass wahr wird, was Bild.de den Hannoveraner Lesern verspricht:

Von November an könnten einem die Serienstars in Hannover also vor die Füße laufen, denn dann starten die Dreharbeiten zu den finalen Folgen.

Die Macher hatten nach Gilligans Worten “weder das Geld noch die Zeit, um tatsächlich in Deutschland zu drehen”.

Mit Dank an Thomas G. und Dominic I.

Nachtrag, 14:15 Uhr. Bild.de hat dem Artikel eine Viertel- bis Halbkorrektur hinzugefügt. Die Falschmeldung hat es aber auch in die gedruckte “Bild” Hannover geschafft:

US-Serie wird in Hannover gedreht

Politische Korrektheit, Hugh Hefner, Rollator

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Warum Islamisten keine Pyramiden sprengen”
(theeuropean.de, Martin Eiermann)
Martin Eiermann thematisiert eine Falschmeldung aus Ägypten: “Islamisten, so konnte man lesen, wollten die ägyptischen Pyramiden sprengen, diese heidnischen Monumente, genauso wie auch bereits die afghanischen Buddha-Statuen von den Taliban in die Luft geblasen wurden.”

2. “Schießen Sie nicht auf den Pappkameraden”
(freitag.de, Matthias Dell und Marc Fabian Erdl)
Eine Untersuchung der Politischen Korrektheit: “Vor 1990 sucht man den Begriff ‘Politische Korrektheit’ in Pressedatenbanken vergeblich. Das Ergebnis ist: null. Im Laufe des Jahres 1990 ändert sich das, und Anfang der neunziger Jahre steigt die Verbreitung rasant, ‘PC’ ist der Darling der Debatten dieser Zeit. Der adjektivische Gebrauch ist schon etwas früher belegt, affirmiert wird die Wendung aber auch da nie.”

3. “Dichtung und Wahrheit”
(tagesspiegel.de, Markus Ehrenberg)
Was Heribert Prantl aus der Küche von Andreas Voßkuhle zu berichten weiß.

4. “How journalists can do a better job of correcting errors on social media”
(poynter.org, Craig Silverman, englisch)
Craig Silverman erinnert an das Jahr 1972: “That’s the year The New York Times decided to start publishing all corrections on page A2, using the same style of language and headlines. That was a moment when a lot of American newspapers started to do the same, rather than scatter corrections throughout their editions. This helped standardize corrections.”

5. “‘Der Staat hat im Schlafzimmer nichts verloren'”
(zeit.de, Jessica Braun)
Ein Interview mit Hugh Hefner, Gründer und Chefredakteur des Playboy: “Ich glaube, was Photoshop im Playboy angeht, herrscht eine falsche Wahrnehmung. Wir bearbeiten die Bilder für die US-Ausgabe nur sehr wenig – viel weniger zum Beispiel als Modemagazine oder Frauenzeitschriften es tun.”

6. “Rentner verliert Kontrolle über Rollator und rast in Menschenmenge”
(der-postillon.com)
“Obwohl glücklicherweise niemand ernsthaft verletzt wurde, entbrennt nun einmal mehr die Diskussion, ob Rollatoren überhaupt sicher sind.”

Massenmord, Fefe, Athen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Batman und der Massenmörder”
(sonntagonline.ch, Marc Bodmer)
Bei der Berichterstattung zum Massenmord in Aurora, Colorado sind die Medien in der Zwickmühle zwischen Informationspflicht und Zurückhaltung. Die Berichterstattung ist gehalten, “weniger auf den Täter zu fokussieren als auf die Konsequenzen für die Opfer. (…) Auf die Darstellung von Details der Kleidung oder Bewaffnung sollte verzichtet werden, haben doch Präzedenzfälle der letzten Jahre gezeigt, dass spezifische Kleidungsstücke, Haarstile und Vorgehensweisen in späteren Taten imitiert werden.” Siehe dazu auch “How the media shouldn’t cover a mass murder” (newstatesman.com, Helen Lewis, englisch)

2. “Die Falschmeldung”
(faz.net, Peter Sturm)
Am 21. Juli 1944 veröffentlichte die BBC gezielt eine Falschmeldung: “Greene wies also seine Redakteure an, die Hörer darüber zu ‘informieren’, dass ‘in Deutschland der Bürgerkrieg ausgebrochen’ sei. Das Selbstbewusstsein der Radiomacher im Londoner Funkhaus war also offenbar zu diesem Zeitpunkt groß genug, um sie hoffen zu lassen, mit dieser Falschmeldung eine nachhaltige Wirkung erzielen zu können. Gelungen ist die Operation jedenfalls nicht.”

3. “Würgereiz beim Zeitschriftenbashing”
(feigenblatt-magazin.de, Theresa)
Theresa findet “den gerade vielerorts für den heiligen Gral befundenen” “taz”-Artikel mit dem Faschismusvorwurf an Frauenzeitschriften “einigermaßen öde”.

4. “Gezwungen, sich zu verkaufen? Zur sozialen Lage von Journalistinnen und Journalisten”
(bpb.de, Volker Lilienthal und Thomas Schnedler, 10. Juli 2012)
Die Prekarisierung des Journalistenberufs anhand mehrerer Beispiele.

5. “Darüber lacht Fefe: Sprachliche Marker für Emotionen im Dienst der Ideologieerkennung”
(security-informatics.de/blog)

6. “Athen, du Ärmste”
(zeit.de, Moritz von Uslar)
Moritz von Uslar und Ernst-Wilhelm Händler berichten aus Athen.

NSU, Facebook, Rettungsschirm

6 vor 9

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1. “Der NSU und das Versagen des Journalismus”
(datenjournalist.de, Lorenz Matzat)
Bei der journalistischen Beschäftigung mit der terroristischen Organisation NSU vermisst Lorenz Matzat Crowdsourcing, Investigativteams und Dokumente auf Leaking-Plattformen. “Erstaunlich ist, dass nach wie vor offenbar ohne großen Zweifel den Verlautbarungen der diversen Behörden Glauben geschenkt wird. Deren Mitarbeiter in Vergangenheit immer wieder bewusst gelogen und vertuscht haben.”

2. “Ein offener Brief an F.J. Wagner”
(scienceblogs.de, Martin Bäker)
Wie auch derpodcast.de antwortet Martin Bäker auf den Brief, den “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner an das “Gottesteilchen” richtet.

3. “We’re getting wildly differing assessments”
(scotusblog.com, Tom Goldstein, englisch)
In einem sehr ausführlichen Artikel untersucht Tom Goldstein, was am 28. Juni zwischen 10:06 und 10:15 Uhr zu Falschmeldungen von CNN und Fox News betreffend der US-Gesundheitsreform führte: “I have taken a deep dive into those events; my first effort at real journalism. (…) Everything is based on interviews with those directly involved; nothing is second hand.”

4. “Facts zum Rückgang der Facebook-Nutzerzahlen”
(webdenker.ch, Chris Beyeler)
Chris Beyeler prüft den “20-Minuten”-Aufmacher “Zu stressig, Facebook laufen die Kids davon”: “Auch wenn viele Selbsttests im Bekanntenkreis zeigen, dass die Nutzung im Moment zurück gegangen ist, so sollte man die Aktivität über eine Zeitspanne von mindestens 3 Monaten beobachten, um herauszufinden ob es wirklich Aussteiger sind oder nur eine temporäre Flaute.”

5. “Der Europäische Regenschirm”
(johanneskuehner.de)
Grafiken in den Medien stellen den Europäischen Rettungsschirm als Europäischen Regenschirm dar.

6. “Wer zu schnell studiert, den bestraft die private Hochschule”
(dradio.de, Dirk Biernoth)
Die private Hochschule für Ökonomie und Management in Essen, FOM, verklagt einen Studenten, der nach 20 Monaten Studium einen Masterabschluss vorweisen konnte. “Für den Richter am Amtsgericht geht es nun juristisch darum, abzuwägen, ob Turbostudent Marcel Pohls Kündigung des Ausbildungsvertrages rechtens war, obwohl der Studienabschluss bereits erreicht wurde.”

Google, Gottesteilchen, Tierspital

6 vor 9

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1. “Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)”
(stefan-niggemeier.de)
Google ermöglicht es Websites, auszuwählen, ob ihre Artikel in den Suchresultaten gar nicht, nur mit dem Titel oder mit dem Titel und kurzen Ausschnitten aus dem Text (Snippets) erscheinen sollen. Der Konzerngeschäftsführer “Public Affairs” der Axel Springer AG, Christoph Keese, behauptet dennoch das Gegenteil: “Doch genau diese Differenzierungsmöglichkeit bietet Google wie die allermeisten anderen Aggregatoren nicht an.”

2. “Liebe Medien: Das Higgs-Boson ist kein ‘Gottesteilchen’!”
(scienceblogs.de, Florian Freistetter)
“Kein Wissenschaftler” nenne das Elementarteilchen Higgs-Boson “Gottesteilchen”, schreibt Florian Freistetter: “Der Name ist komplett unpassend, hat nichts mit Wissenschaft zu tun oder den Eigenschaften des Higgs-Bosons. Er erzeugt ein völlig falsches Bild.”

3. “Wie der Begriff ‘Döner-Morde’ entstand”
(spiegel.de, Christian Fuchs)
Christian Fuchs rollt nochmals auf, wie die Ermordung von Kleinunternehmern durch Neonazis in den Medien zu den “Döner-Morden” wurde.

4. “The view from inside Syria’s propaganda machine”
(bbc.co.uk, Video, 2:28 Minuten, englisch)
Bevor er in die Türkei flüchtete, arbeitete Ghatan Sleiba für den TV-Sender Al-Akhbariya, dessen Inhalte von der Baath-Partei bestimmt werden: “Syrian citizens don’t know anything – they don’t know what to say – so we tell them what to say on TV in order to get the best report that we can.”

5. “Liebling, ich habe ein Viral kreiert – Wie konnte das passieren?”
(netzfeuilleton.de, Jannis Kucharz)
Das Video “Gratis-BILD Unboxing” wird über 110.000 Mal angesehen. Ersteller Jannis Kucharz denkt darüber nach: “Was zählt ist der Inhalt. Diese alte, bärtige Weisheit hat auch mein Video wieder einmal bestätigt: Ein simpler und, bei aller Bescheidenheit, guter Gag schlägt hohen Produktionsaufwand. Ich habe das Video innerhalb einer Stunde mit meinem iPhone gefilmt, kurz Anfang und Ende drangeklatscht und hochgejagt und wenn man es sich genau anhört, habe ich dabei auch noch den Ton versaut.”

6. “‘Dicke ins Tierspital’ war eine Falschmeldung”
(bernerzeitung.ch, chh)
Newsnet erklärt, warum die eigene Meldung “Dicke Patienten müssen ins Tierspital” falsch war.

Schlecker aus dem Schneider

Wir wissen nicht, wie die wirklich arbeiten, bei der “Rheinischen Post”, aber als Arbeitshypothese halten wir seit heute zum Beispiel folgenden Ablauf für plausibel:

Antje? Sitzt du noch an dem Stück über die Schlecker-Pleite?

Ja, wieso?

Ich hätte noch ein exklusives Zitat für dich, das du einbauen könntest.

Okay, sag an.

Der Schneider lehnt staatliche Hilfen für Schlecker ab. “Es ist alles getan worden, die Abwicklung von Schlecker lässt sich jetzt nicht mehr verhindern”, sagt er. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen. So bitter das für die Mitarbeiter ist.”

Sagt der Schneider?

Ja, der Schneider.

Ich bau’s ein. Wär auch was für die Unterzeile, oder?

Ja, und gib eine Vorabmeldung an die Agenturen.

Und so — oder ganz anders — kam es, dass die “Rheinische Post” am heutigen Montag meldete, dass der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider staatliche Beihilfen für Schlecker ablehne, obwohl die entsprechende Aussage in Wahrheit von Bernd Jürgen Schneider stammte, dem Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.


Um kurz nach Mitternacht veröffentlichte die “Rheinische Post” die Falschmeldung stolz als Pressemitteilung. Von dort fand sie ihren Weg in den Dienst der Nachrichtenagentur dapd, die am frühen Morgen meldete:

SPD-Minister will keine Staatshilfe für Schlecker

Düsseldorf (dapd). Der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, lehnt finanzielle Unterstützung für den insolventen Schlecker-Konzern durch die öffentliche Hand ab. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen, so bitter das für die Mitarbeiter ist”, sagte Schneider der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Eine Zukunft der Drogeriemarkt-Kette sieht Schneider nicht. “Es ist alles getan worden. Die Abwicklung von Schlecker lässt sich nicht mehr verhindern”, sagte er.

Im Laufe des Vormittages fiel der Fehler auf, und dapd zog die Meldung zurück:

Die Rheinische Post hat ihren Vorabbericht zurückgezogen und dies mit einer Verwechslung begründet. Verwechselt wurden NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider und der NRW-Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider.

Nicht jedes Nachrichtenangebot kam der Aufforderung nach, die Meldung nicht (mehr) zu verwenden: Bei “Welt Online” etwa steht sie immer noch unverändert. Auch die eigene Pressemitteilung hat die “Rheinische Post” nicht gelöscht.

Im eigenen Online-Angebot hat die Zeitung die falsche Passage unauffällig aus Überschrift und Inhalt des Original-Artikels herausoperiert — ohne irgendeinen Hinweis, eine Erklärung oder eine Korrektur für diejenigen Leser, die auf den peinlichen Fehler, der vorher da stand, hereingefallen sind.

Vermutlich muss man, anderseits, anerkennen, dass die “Rheinische Post” wenigstens nicht Bernd, Wolf, Martin, Helge oder Romy mit in die Sache gezogen hat.

Nachtrag, 6. Juni. “Welt Online” hat die Meldung korrigiert; die “Rheinische Post” ihre Pressemitteilung gelöscht.

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