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DFB hält sich nicht an “Sport Bild”-Wissen

Der Fußballzweitligist Dynamo Dresden ist wegen der Randale seiner Fans im Pokalspiel bei Hannover 96 für die kommende Saison aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen worden.

Diese Meldung kommt für alle überraschend, die sich auf die Expertise von “Sport Bild” verlassen hatten:

Exklusiv: Nur Geisterspiele für Dynamo Dresden. Wie SPORT BILD PLUS weiß, ist ein Pokal-Ausschluss für Dynamo Dresden nach den Fan-Randalen in Hannover nicht möglich. Bei der DFB-Verhandlung wird es wohl auf Geisterspiele als Strafe hinauslaufen

Dabei hatten die Reporter gestern doch so glaubwürdige Quellen aufgetan:

SPORT BILD Plus erfuhr aus dem Umfeld des DFB-Sportgerichts: Auch diesmal wird Dresden mit einem blauen Auge davonkommen. Ein Ausschluss aus dem DFB-Pokal ist nicht möglich, weil dieser gegen die DFB-Satzung verstoßen würde. Stattdessen sollen mehrere Geisterspiele gegen Dynamo verhängt werden.

Mit Dank an Rico K.

Bild  

Hauptsache Gewalt

Es gibt ja quasi nichts, was Journalisten nicht als Rangliste präsentieren könnten:

Wie viele gefährliche Fans hat mein Verein? Bild-Exklusiv: Gewalt-Tabelle der Bundesliga.

“Bild” berichtete am Mittwoch jedenfalls ganz aufgeregt:

Sportlich macht Aufsteiger Frankfurt Spaß. Platz 3 in der Liga. Doch auf den Rängen machen die Eintracht-Fans oft Ärger. Platz 1 in der Gewalt-Tabelle des deutschen Profifußballs.

BILD liegt die bisher geheim gehaltene Liste aus dem Bericht der “Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze” der Polizei exklusiv vor.

Anders als angeblich “Bild” liegt uns die Langfassung des Berichts nicht vor und die ZiS hat bisher nicht auf unsere Anfrage reagiert. Deswegen können wir auch nicht beurteilen, ob in dieser andere Zahlen stehen als in der gekürzten Version — oder ob “Bild” sich beim Abschreiben schlicht vertan hat.

Die Zeitung jedenfalls schreibt:

Für die Saison 2011/12 sind dort 10603 Gewalt-Fans für 1. und 2. Liga vermerkt. Davon 7830 sogenannte “Kategorie B-Fans” (gewaltbereit) und 2783 aus der Kategorie C (gewaltsuchend). Ein Anstieg von 918 Personen im Vergleich zur Vorsaison.

Die gekürzte Fassung des Berichts nennt hingegen diese Zahlen:

Kategorie B: 8.480 Personen, Kategorie C: 2.893 Personen

Der Bericht selbst führt weiter aus:

Gegenüber der vorhergehenden Saison 2010/11 war damit ein Anstieg des Gesamtpotenzials um insgesamt 1.688 Personen (+ 17,5 Prozent) dieser Kategorien zu verzeichnen. Der rechnerische Durchschnitt liegt bei 316 Personen dieser Kategorien je Verein in beiden Bundesligen. Wie bereits in der Zusammenfassung ausgeführt, ist dieser Anstieg der Gesamtzahl der Personen der Kategorien B und C um ca. 1.700 Personen im Vergleich zur Saison 2010/11 im Wesentlichen auf die bereits vor der Saison absehbare brisante Zusammensetzung der 2. BL mit den Absteigern aus der BL (Eintracht Frankfurt und FC St. Pauli) und den Aufsteigern aus der 3. Liga (FC Hansa Rostock, Eintracht Braunschweig, SG Dynamo Dresden) zurückzuführen, die allein in dieser Liga zu einem Anstieg des dort tätigen Gewaltpotenzials um ca. 1.100 Personen geführte (sic!) hatte. Der Anteil dieses Potenzials in der Bundesliga hatte lediglich im Rahmen der Neubewertung einzelner Störergruppen und auch durch auf- /abstiegsbedingte Schwankungen zu einem geringeren Zuwachs geführt.

Doch die ganze Polizeistatistik ist eher mit Vorsicht zu genießen. Wie unscharf und damit wenig aussagekräftig sie ist, dokumentieren vor allem die Antworten auf den Fragenkatalog von “Spiegel Online”. So wird etwa klar, dass Menschen, die “explizit durch den Einsatz von Tränengas geschädigt wurden”, genauso in die Statistik mit einfließen wie die, die von gewaltbereiten “Fans” verletzt wurden. Darüber, wie viele der 7.298 “freiheitsentziehenden Maßnahmen” letztlich zu Strafverfahren, Gerichtsprozessen und Verurteilungen führten, liegen keine Statistiken vor.

n-tv.de stellt fest:

Ähnlich wie bei der Zahl der Verletzten verhält es sich mit den 11.373 Personen, die die Behörde als Gewalttäter einstuft. Auch sie bewegt sich im Promillebereich.

Selbst “Bild”-Sportchef Alfred Draxler kommt zu dem Ergebnis, dass die sogenannten “gewaltsuchenden Fans” “nur eine kleine Minderheit” seien. Die Statistik und ihre Interpretation durch Polizei und Politik hinterfragt “Bild” aber an keiner Stelle.

Stattdessen schreibt “Bild” über einen Verein, “der noch mehr Problem-Fans hat als jeder Bundesligist – und der kickt in der 5. Liga (Oberliga Nordost)!”:

Beim Berliner FC Dynamo zählt die Polizei 760 gewaltbereite und gewaltsuchende Fans (zum Teil mit rechtsradikalem Hintergrund). Und das bei einem Zuschauer-Schnitt von 728…

Der gefährlichste Klub in Deutschland!

Der BFC Dynamo widerspricht dieser Darstellung deutlich:

Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden weist der BFC Dynamo die Anschuldigungen im Bericht der BILD-Zeitung vom 21.11.2012 entschieden zurück! Die dort erwähnten Zahlen und Fakten sind falsch und entsprechen nicht den Tatsachen.

Der Vorstand des Vereins hat sich umgehend mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Verbindung gesetzt. Auch von dort sind die in der Bild-Zeitung veröffentlichten Zahlen nicht bestätigt worden. Auch gab es seitens der BILD-Zeitung keine Anfrage an die Senatsverwaltung, so dass der Bericht nur als populistisch bezeichnet werden kann.

“Bild” war gestern unterdessen beim nächsten Thema angekommen:

Gewalt-Fans prügeln im Drogen-Rausch

Die Zeitung schreibt:

Am 11. Spieltag wurden Fans der Frankfurter Eintracht beim Auswärtsspiel in München (0:2) in Nackt-Zelten gefilzt. Bei einem wurde Kokain entdeckt. Kein Zufall?

Kleiner Haken: Das Kokain wurde nicht in den “Nackt-Zelten” entdeckt, mit denen “Bild” sowieso ihre Schwierigkeiten hatte (BILDblog berichtete), sondern ganz woanders.

Die Polizei schreibt:

Weiterhin kam es vor dem Spiel im Bereich des Busparkplatzes zu einer Begegnung von 30 – 50 Frankfurter Fußballfans mit ca. 150 Münchner Ultras. Die beiden Gruppen liefen aufeinander zu und es kam hier zu Auseinandersetzungen. (…) Ein weiterer Frankfurter Fan, der davon gelaufen war, konnte abgesetzt wegen einer weiteren Körperverletzung festgenommen werden. Bei ihm wurde dann auch noch eine Ampulle Kokain aufgefunden.

Mit Dank an Sven P., Moritz N., Benzemama, Olli, Danny W. und Stephan U.

Diagnose: untervögelt

Heute werden wir mal ein bisschen intimer. Also, liebe Leser: Haben Sie eigentlich genug Sex?

Wir fragen deshalb, weil Bild.de neulich folgende Schreckensnachricht aufgedeckt hat:

Es kommt vor, dass man länger keinen Sex hat – und es einem gar nicht auffällt.

Ob Sie selbst zur Genug-Sex-Fraktion gehören oder ob Sie es doch “mal wieder so richtig nötig haben” (Bild.de), können Sie im selben Artikel schnell mal überprüfen. Dort wurden nämlich (mit Unterstützung der “B.Z.”) “13 Anzeichen für einen akuten Sex-Mangel” zusammengestellt.

Darunter finden sich dann so originelle Punkte wie:

Sie ordnen Ihre Pornosammlung nach cineastischen Gesichtspunkten.

Oder:

Sie fahren häufiger Fahrrad als sonst, weil sich das so schön anfühlt.

Nun ja.

Interessant ist jedoch, dass gerade die Leute von Bild.de von Zeit zu Zeit genau jene Symptome zeigen, die in dem Artikel beschrieben werden. Hier eine kleine Gegenüberstellung.

Sex-Mangel-Anzeichen Nr. 4: Sie finden sogar Zeichentrickfiguren erregend.

Bild.de vom 17. Dezember 2009:
Blauhaarige Beauty in sexy Dessous - Marge Simpson strippt für Playboy

Im Innenteil des Magazins sollen heiße Dessous-Bilder von der Hausfrau und dreifachen Mutter mit der blauen Turmfrisur befinden. Sicher ist: Die gelbhäutige Lady wird einfach nicht älter!

Bild.de vom 3. und 23. Dezember 2007:
Sexy Kalender 2008 - Superheldinnen im Nackteinsatz

Werfen Sie einen Blick unter die Kampfanzüge weiblicher Comic-Legenden wie Lara Croft oder Superwoman – ganz exklusiv, versteht sich. So verführerisch haben wir die Starlets noch nie gesehen.

Sex-Mangel-Anzeichen-Nr. 5: Sie kichern jedes Mal, wenn jemand Penis sagt.

Bild.de vom 8. November 2012:

Krasser Penis-Versprecher bei Anne Will
Der “köstliche Versprecher” (O-Ton des Bild.de-Videos): In der Talkshow hatte ein Gast “Phallussieg” statt “Pyrrhussieg” gesagt. Hihi.

Sex-Mangel-Anzeichen-Nr. 1: Sie nennen Sex Geschlechtsverkehr oder sprechen vom Kopulieren.

Bild.de vom 18. Oktober 2011:

Anschließend kopulieren Gastgeber und Gäste mit den schönen Sammlerinnen, bis der Papst die ausdauerndsten Herren mit Ehrenpreisen belohnt.

Bild.de vom 3. Juni 2010 und 11. Mai 2011:

 Kopulieren setzt Endorphine frei, also Glückshormone.

Bild.de vom 16. November 2009:

Die Prostituierten suchen quasi im Konzertsaal ihre Freier, um dann in den oberen Etagen, wahrscheinlich weit weniger taktvoll, zu kopulieren.

Sex-Mangel-Anzeichen Nr. 7: Sie sehen im Supermarkt keine Gurken, sondern pflanzliche Sextoys.

Bild.de vom 4. März 2008:

Kennen Sie dieses Kribbeln an der Gemüsetheke? Diesen winzigen Moment der Verlegenheit beim Anblick von Stangen-Sellerie, Kürbis, Aubergine? So manches erinnert in seiner Form doch stark an das beste Stück des Mannes.

Bild.de vom 17. August 2010:
Schniedlwurzel - BILD-Leser Dirk Philippi (39, Saarwellingen) zog diese Karotte aus der Erde

Fragt sich also, wer es hier tatsächlich “mal wieder so richtig nötig” hat.

Hip Journalists Don’t Use Google

Wenn Sie gestern die Sendung “The Voice of Germany” verfolgt haben, wissen Sie es womöglich schon:

“Hip Teens Don’t Wear Blue Jeans” war 2003 ihr Nummer-Eins-Hit. Für Tochter Amber (7) legte sie eine Karriere-Pause ein – gestern versuchte Sam Leigh-Brown (43) bei “The Voice” (ProSieben, 20.15 Uhr, Donnerstag und Freitag) ihr Glück. Vergeblich… Im Battle gegen Jesper (25) verlor sie.

Wobei: Das mit dem Nummer-Eins-Hit hatten Sie nicht wissen können. Das weiß Bild.de nämlich einigermaßen exklusiv. “Hip Teens Don’t Wear Blue Jeans” vom Frank Popp Ensemble hat es nämlich nur bis auf Platz 17 der deutschen Single-Charts geschafft.

Anders bei Bild.de:

Als “Hip Teens Don’t Wear Blue Jeans” in den Charts auf Platz Eins stieg, wurde sie schwanger.

Mit Dank an Schulze.

7000 Gründe für ein Leben als Single

Der Markt der Online-Singlebörsen ist heiß umkämpft. Um den eigenen Namen möglichst weit zu verbreiten, veröffentlichen Partnervermittlungen regelmäßig sogenannte “Studien” zu irgendwelchen absurden Liebes- und Sex-Themen — in der Hoffnung, dass die Medien darauf anspringen.

Auch die Verkupplungsseite “Elitepartner.de” verbreitet solche (größtenteils nicht-repräsentativen) “Studien” am laufenden Band.

Viele Medien greifen die Ergebnisse jener Umfragen seit Jahren dankbar auf. Ein besonders eifriger Abnehmer der “Studien” von “Elitepartner” ist Bild.de: Dort schreiben sie die Pressemitteilungen geringfügig um, verpacken sie als eigene Artikel und versehen sie mit Überschriften, die suggerieren, es sei tatsächlich eine hochwissenschaftliche Studie durchgeführt worden. (Ihren vorzeitigen Höhepunkt erreichte diese Beziehung übrigens am 10. Juli 2009, wo innerhalb von neun Stunden auf Bild.de stolze 17 Artikel erschienen, die auf Umfragen von “Elitepartner” beruhten.)

Gerne übernimmt Bild.de auch die Zitate der Psychologin Lisa Fischbach, verschweigt aber ebenso gerne, dass sie zu “Elitepartner” gehört und nennt sie stattdessen einfach nur “Diplom-Psychologin”, “Paarberaterin”, “Flirt-Coach”, “Beziehungsexpertin” oder “Single-Coach”.

Und so schleicht sich “Elitepartner” mit seinen merkwürdigen Umfragen immer und immer wieder in den redaktionellen Teil von Bild.de:

9. Januar 2007:
Wann Flirten wirklich funktioniert

Im Artikel wird übrigens neun Mal auf folgende Seite verlinkt:
Premium-Mitglied werden - jetzt ohne Aufnahmegebühr. Exklusiv für Bild.T-Online.de-Leser

7. August 2007:
Diese Berufe sind wirklich sexy

12. März 2008:
Berliner Singles sind Kultur-Fans

13. Mai 2008:
Was bei der Partnerwahl wirklich zählt

Read On…

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Der Sesamstraßen-Skandal (von vor 9 Jahren)

Anfang der Woche gab die Nachrichtenagentur dapd bekannt, eine neue Tochter gegründet zu haben, auf die die Welt gewartet hat: “Spot On News” soll sich ausschließlich um Boulevardthemen kümmern. Gegenüber der Fachzeitschrift w&v sagte Chefredakteur Tobias Lobe: “Ich habe ein Team zusammengestellt, in dem junge Redakteure und extrem erfahrene Unterhaltungs-Profis Hand in Hand arbeiten, eine perfekte Mischung aus Generation 2.0 und Print-Establishment.” Martin Vorderwühlbecke, “Director” von “Spot On News”, ließ sich mit den Worten zitieren, damit biete die Agentur einen Dienst an, der ihren Kunden helfe, “auch im Entertainmentbereich zu punkten“.

Im Online-Angebot der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” kann man die Auswirkungen schon sehen. Dank “Spot On News” kann es berichten:

Skandal um die neue Sesamstraße

Die Meldung an sich und alle Zitate darin sind zwar bloß aus der “Bild”-Zeitung abgeschrieben, aber den “Skandal” hat “Spot On News” exklusiv:

Die beliebte Kinderserie “Sesamstraße” bringt ab Montag ein paar neue Figuren und die neue Moderatorin Julia Stinshoff. Doch viele können sich nicht so recht darauf freuen, denn der alte, gemütliche Sendeplatz um 18 Uhr gehört der Vergangenheit an. Stattdessen läuft die Show um 8 Uhr in der Früh – wenn die Kinder schon in der Schule sind.

(…) Doch leider ist die Vorfreude dadurch getrübt, dass die neue Sendezeit alles andere als praktisch gewählt wurde: Die Kindersendung läuft nun unter der Woche morgens um 8 Uhr im Kinderkanal (KIKA) und um 6.15 Uhr im NDR.

Ja, das suggeriert “Bild” auch, und auf Bild.de gibt es sogar einen entsprechenden Teaser:

Skandal um die neue Sesamstraße

Doch im Artikel heißt es dann bloß:

Doch schon vor dem Start gibt‘s Ärger!

Grund: die SENDEZEIT! Denn die Kindersendung läuft unter der Woche morgens um 8 Uhr auf dem KIKA und um 6.15 Uhr im NDR.

Von einer “neuen” Sendezeit ist dort nicht die Rede. Ein möglicher Grund: Es gibt keine neue Sendezeit. Seit vielen Jahren läuft die “Sesamstraße” früh morgens im NDR und etwas später im Kika. Auf dem 18-Uhr-Sendeplatz wurde sie zum letzten Mal vor über neun Jahren, am 31. Juli 2003, ausgestrahlt.

“Spot On News”-Chefredakteur Tobias Lobe sagte dem “Handelsblatt”, er glaube an den schnellen wirtschaftlichen Erfolg seiner Agentur: Die Printverlage stünden unter großem Kostendruck und könnten es kaum noch leisten, die Kompetenz für den wachsenden Unterhaltungssektor im Haus zu haben.

Bild  

Bettina Wulffs Frühstück mit Kai Diekmann

“BILD liegt es bereits vor”, das Buch von Bettina Wulff, in dem die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten ihr Bild in der Öffentlichkeit zurechtrücken will. BILDblog liegt es auch vor, wir stehen sogar im Quellenverzeichnis, weil Wulff sich darüber lustig macht, dass die “Bild am Sonntag” im März 2008 meldete, sie erwarte ein Mädchen. Es war ein Junge.

Ein ganzes Kapitel hat sie den Medien gewidmet, und es geht, obwohl die “Bild”-Zeitung in ihrer Zusammenfassung nichts davon erwähnt*, natürlich über weite Strecken auch um “Bild” und ihr Verhältnis zu den Wulffs. Es sind keine spektakulären Enthüllungen, aber interessante Beobachtungen.

Bettina Wulff zitiert und bestätigt den bekannten Satz von Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner: “Wer mit der Bild-Zeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.”

Es ist alles ein großes Spiel, bei dem es nur ein Ziel gibt: Auflage zu machen! Und plötzlich Teil dieses Spiels zu sein, ein Spielball der gesamten Medien, denn da schließe ich andere Blätter mit ein, bei diesem Spiel irgendwie mitzumachen, um nicht gleich der Verlierer zu sein, das war für mich schon merkwürdig und hat mich von Beginn an überrumpelt.

Sie schildert, wie Christian Wulff Pfingsten 2006 bewusst den Kontakt zur “Bild”-Zeitung und anderen Medien herstellt habe, um “unser — sozusagen — Outing so gut es geht selbst (zu) bestimmen”.

Es ist Fakt: Wenn man in Deutschland einen bestimmten Grad an Öffentlichkeit erreicht hat, kommt man nicht um die Bild herum. Auf einer gewissen Ebene gilt es, mit dem Blatt zurechtzukommen. Und, das streite ich nicht ab, es eventuell auch zu nutzen, um Dinge bekannt zu machen, bevor andere spekulieren.

Ein “recht guter Draht zu der ‘Bild’-Zeitung in Hannover” habe sich bereits entwickelt, als Christian Wulff niedersächsischer Ministerpräsident war:

Es gab eine bestimmte Mitarbeiterin, die vertrauensvoll vom Sprecher meines Mannes mit Informationen zu ihren Anfragen versorgt wurde, die uns auf offiziellen Reisen begleitete und mit der ich mich zu Exklusiv-Interviews verabredete. Ganz ohne Zweifel war uns die Bild-Zeitung zu diesen Zeiten sehr wohlgesonnen, im von Mathias Döpfner erwähnten Fahrstuhl ging es nach oben. Ich glaube durchaus, dass beide Seiten, wir wie die Bild, damals davon profitiert haben.

Als Wulff für das Amt des Bundespräsidenten kandidierte, hätten “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann und seine Frau Katja Kessler das Ehepaar Wulff zu einem Abendessen in ihr Haus in Potsdam eingeladen:

Für mich war es die erste Begegnung mit Kai Diekmann und ich weiß noch, wie unwohl ich mich an diesem Abend fühlte. Zum einen kam ich mir mehr wie das schmückende, aber völlig unwichtige Beiwerk an Christians Seite vor, zum anderen, und das war besonders ausschlaggebend für meine Gefühle, war da dieses wahrlich beeindruckende Haus und dieses Paarensemble Diekmann-Kessler. Er der Typ “Macher”, sie lässig durchgestylt. Mich beschlich das Gefühl, dass dies alles eine mächtige Inszenierung ist. Zugegeben perfekt. Dass so eine Fassade mit zum Spiel gehört, wusste ich damals noch nicht.

Ende September 2010, nach der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten, revanchierten die Wulffs sich — weil es wichtig sei den Kontakt zum Axel-Springer-Verlag zu pflegen — und luden Diekmann und Kessler zu sich ein. Beim Frühstück habe Diekmann plötzlich gefragt:

was denn an den Gerüchten zu meiner vermeintlichen Vergangenheit im Rotlichtmilieu dran sei. Einige seiner Redakteure hätten Derartiges in einer Redaktionskonferenz erwähnt und recherchierten in diese Richtung. (…) Zwar versuchte ich noch, meine Fassungslosigkeit mit einem ironisch gemeinten “Das ist ja interessant!” zu überspielen und Kai Diekmann meinte, dass damit das Thema für ihn erledigt sei. Doch für mich war damit auch das ganze Frühstück gegessen.

Den berüchtigten Anruf Ende 2011, als Christian Wulff Kai Diekmann auf die Mailbox sprach und wütend forderte, einen geplanten Artikel über seine Kreditaffäre wenigstens zu verschieben, bezeichnet Bettina Wulff als einen “riesengroßen Fehler”. Sie könne das Verhalten ihres Mannes aber nachvollziehen: “Es war ein hochemotionaler, aufgeladener Moment. Es ging um unser ganz privates Leben.”

Ich weiß, dass Christian nicht nur entsetzt, sondern auch enttäuscht war über die Handlungsweise von Bild-Chefredakteur Kai Diekmann — eben gerade aufgrund der vorangegangenen Zusammenarbeit. Und jemandem auf die Mailbox zu sprechen, ist ja quasi ein Gespräch, das nur zwischen zwei Menschen stattfindet. Das hätte man auch privat abhandeln und zunächst mit der jeweiligen Person klären können.

Von der Mailbox gelangte der Inhalt der Nachricht aber bekanntlich in die “Bild”-Redaktion und andere Medien.

In den Wochen von Dezember 2011 bis zum Rücktritt Wulffs im Februar 2012 habe sie aufpassen müssen, schreibt Bettina Wulff, nicht zum “Menschenhasser” zu werden. Journalisten per se seien für sie wie ein rotes Tuch geworden, und in Gedanken habe sie dem einen oder anderen Journalisten “ordentlich gegen das Schienbein getreten. Auch einem Kai Diekmann”.

Sie hoffe nun, dass ihre Vergangenheit als Gattin des Bundespräsidenten bald uninteressant für die Medien werde.

Ich konzentriere mich auf meinen Job, auf meine Termine, auf meine Kinder, auf unsere Zukunft als Familie. Und dabei denke ich und gehe davon aus, dass man sich mindestens zweimal im Leben sieht. Auch mit einem Kai Diekmann wird es für mich ein Wiedersehen geben, da bin ich mir fast sicher.

*) Korrektur, 16:05 Uhr. Gar nicht wahr: “Bild” zitiert auch aus Bettina Wulffs “Abrechnung auch mit BILD”.

Mit Hehlerei kennt Ralph Grosse-Bley sich aus

Heute auf Facebook: Ralph Grosse-Bley, Chefredakteur der Schweizer Boulevardzeitung “Blick”, ist stolz:

Raufende Chinesen, die den Kapitän von Flug LX 196 Zürich–Peking zur Umkehr zwingen: Das BLICK-Exklusiv-Video, das den älteren der beiden Chinesen leicht verletzt und schwer betrunken an Bord des Airbus A340 zeigt, war gestern der absolute Renner auf Blick.ch (siehe hier: http://bit.ly/TeVxG9)

Die Mini-DV-Kassette mit den Filmaufnahmen hatten BLICK-Reporter im Rahmen unfangreicher Recherchen am Montag von einem Schweizer erhalten, der mit an Bord war.

Gut, “der absolute Renner” dürfte das Video gewesen sein, weil die Leser unter der Überschrift “Schlägerei im Swiss-Airbus: Was wirklich geschah — Passagier filmte Chinesen, Augenzeugin spricht” vermutlich ein Video von einer ordentlichen Schlägerei erwartet hatten und nicht eines von Menschen, die nach einer Schlägerei (oder wonach auch immer, das geht aus dem Video nicht hervor) irgendwo rumstehen.

Aber darum soll es hier nicht gehen.

Ralph Grosse-Bley ist nämlich auch empört:

Im Lauf des Dienstags tauchte das Video dann auch auf der Website von 20 Minuten auf – mit einem Quellenhinweis auf eine zweifelhafte britische Website.

Wie geht das? Diese Website funktioniert ähnlich wie Youtube: Jeder kann aufschalten, was er will, zum Beispiel auch, was er gerade irgendwo im Internet geklaut hat. Etwa das exklusive BLICK-Video aus dem Swiss-Airbus.

Die Macher von “20 minuten.ch” finden das geklaute Video rein zufällig auf der britischen Website – und schon ist es bei ihnen online, mit Hinweis auf die zweifelhafte Website. Natürlich wissen sie, woher das Video in Wahrheit stammt, aber das spielt keine Rolle in der Online-ist-allesgratis-Philosophie.

Es sind Hehler, keine Journalisten. Hehler machen Geschäfte mit geklauter Ware. Journalisten recherchieren selbst.

Ja, diese verdammte Online-ist-allesgratis-Philosophie. Da kann Ralph Grosse-Bley sicherlich so einiges drüber berichten.

Zum Beispiel die Geschichte von Charley, dem Küken:

Youtube-Hit: Küken Charley geht mit seinem Besitzer joggen. Das Enten-Küken Charley begleitet seinen Besitzer auf Schritt und Tritt. Sogar beim Joggen ist es dabei. Das Video ist vom April 2010, wurde aber erst jetzt zum Youtube-Hit.

Das Video wurde zum YouTube-Hit und die Journalisten von blick.ch haben es offensichtlich bei YouTube heruntergeladen, mit ihrem Logo versehen und auf dem eigenen Server hochgeladen.

Oder dieses Video von einem Torwart-Tor aus der 2. Schweizer Liga:

Sonntagsschuss in der 2. Liga: Das Goalie-Goal des Jahres kommt aus der Schweiz. Gelegentlich lohnt es sich, auch einen Sonntagsausflug in die unteren Fussball-Ligen der Schweiz zu machen.

Das ist ist “ein Hit” auf YouTube, “hat schon über 140’000 Klicks eingeheimst” — und läuft jetzt mit der Originalmusik und dem Logo von footmag.ch, nur ergänzt um das Logo von blick.ch auf blick.ch.

Oder der betrunkene russische Baggerfahrer:

Russland: Betrunkener Baggerfahrer rammt 7 Autos. Etwas zu tief ins Glas geschaut hat dieser Baggerfahrer in Russland. Und das wird ihn wohl teuer zu stehen kommen.

Montag auf YouTube, heute bei blick.ch.

Oder dieser Beinahe-Unfall, bei dem offenbar sogar egal ist, wo er stattfand:

Brilliantes Ausweichmanöver: Lastwagen verhindert Horror-Crash

Vorher schon im Internet zu sehen gewesen.

Oder, ganz aktuell, die Schülerin, die ihren Lehrer tritt:

Volltreffer: Schülerin wehrt sich gegen aggressiven Lehrer. Eine Schülerin wird vor versammelter Klasse von ihrem Lehrer beschimpft und beleidigt. Als er sie auch noch mit dem Finger stupst reicht es ihr. Sie tritt entschlossen zu - und trifft!

Das Video macht seit gestern auf LiveLeak und YouTube die Runde und ist heute schon bei blick.ch zu sehen.

Ja, dieses Internet. Jeder kann “aufschalten”, was er will, zum Beispiel auch, was er gerade irgendwo im Internet geklaut hat.

Mit Dank an André H.

Bild.de, dpa  etc.

Den Schuss nicht gehört (2)

Heute Nacht hatten wir über die Exklusiv-Meldung deutscher Online-Medien berichtet, nach denen sich Osama bin Laden vergangenes Jahr beim Sturm auf sein Anwesen in Pakistan selbst erschossen haben soll.

Die betroffenen Medien haben darauf unterschiedlich reagiert:

“Spiegel Online” überarbeitete den kompletten Artikel und versah ihn mit einem Hinweis:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde die Darstellung des US-Soldaten fälschlich so interpretiert, dass Osama Bin Laden Selbstmord begangen haben soll. Der Autor lässt offen, wer die Schüsse abgegeben hat. Bin Laden war, wie Bissonette schreibt, jedoch unbewaffnet – er kann sich nicht selbst erschossen haben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Stern.de hat seinen Artikel komplett ausgetauscht, geht darauf aber nicht näher ein, und auch “Focus Online” hat Überschrift und Artikel behutsam an die Fakten und die deutsche Sprache angepasst.

Selbst bei Bild.de haben sie ihren Artikel bearbeitet:

Aus dem offensichtlich sinnlosen Satz

Außer den Kugeln mit denen Osama bin Laden sich offenbar selbst richtete, als er hörte wie die Soldaten die Villa stürmten, hatte er keinerlei Munition bei sich.

wurde

Außer der Kugel mit der Osama bin Laden sich vermutlich selbst richtete, soll sich keine weitere Munition im Raum befunden haben.

Ansonsten bliebt Bild.de bei der Darstellung.

* * *

Das waren aber auch nicht alle deutschsprachigen Medien, die von einem möglichen Selbstmord bin Ladens schwadronierten. Die folgende Auflistung ist womöglich lückenhaft:

“B.Z.”:

Hat Osama bin Laden Selbstmord begangen?

Washington – Terror-Chef Osama bin Laden soll schon tot gewesen sein, als die US-Spezialeinheit im Mai 2011 seine Villa stürmte. Das behauptet ein ehemaliger Elitesoldat, der an diesem Einsatz beteiligt war. Bin Laden habe sich selbst in den Kopf geschossen.

“Berliner Kurier”:

Bin Laden Selbstmord?
Washington – Osama Bin Laden soll bereits tot gewesen sein, als die Navy Seals im Mai 2011 in sein Zimmer im pakistanischen Abbottabad stürmten. Das behauptet der Ex-Elitesoldat Matt Bissonnette in seinem Buch “No Easy Day” (KURIER berichtete).

“Kleine Zeitung”:

“Blick”:

Enthüllungsbuch: Hat Osama Selbstmord begangen?

tagesspiegel.de, immerhin:

Als Resultat einer falschen Übersetzung herausgestellt haben sich unterdessen Meldungen mehrerer deutscher Online-Medien, auch des Tagesspiegels, der Autor habe über einen Selbstmord Bin Ladens spekuliert. Tatsächlich ist die Rede davon, Bin Laden sei schon tödlich verletzt gewesen, bevor die Soldaten sein Schlafzimmer betraten – dies beruht jedoch nicht, wie zwischenzeitlich fälschlicherweise für möglich gehalten, auf Spekulationen über einen Selbstmord, sondern auf der Behauptung, dass Bin Laden nicht erst im Schlafzimmer, sondern schon im Flur von Kugeln getroffen worden sei.

* * *

Die Deutsche Presse-Agentur dpa hatte zwar nicht von einem Selbstmord bin Ladens geschrieben (das machten manche Medien einfach selbst), gestern aber immerhin behauptet:

Angeblicher Augenzeuge bestreitet US-Angaben über Bin-Laden-Tötung

Washington (dpa) – Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Nun lässt der Artikel bei der “Huffington Post” tatsächlich einen gewissen Interpretationsspielraum, aber man darf wohl annehmen, dass das Onlinemagazin es etwas mehr hervorgehoben hätte, wenn bin Laden tatsächlich “nicht von US-Soldaten getötet worden” wäre.

Die dpa wiederholte diese Version heute Morgen noch zwei Mal:

dpa, 5:00 Uhr:

Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

dpa, 5:04 Uhr:

OSAMA BIN LADEN Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zum Tod des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Autor des in wenigen Tagen erscheinenden Buches schreibt, der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden.

Nach unserer Anfrage verschickte die dpa eine korrigierte Fassung der Meldung:

Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei bereits tödlich getroffen worden, bevor Mitglieder eines Sonderkommandos den Raum betreten hätten, heißt es laut Internetportal «Huffington Post» in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Versehen ist diese Berichtigung mit folgendem Hinweis:

Stellt in Bin-Laden-Meldung im zweiten Satz klar, dass aus den Auszügen in der “Huffington Post” nicht genau hervorgeht, wer der Todesschütze war.

Ja, die Meldung “stellt klar”, dass unklar sei, wer der Todesschütze sei. Schreibt die Agentur die heute Morgen noch kategorisch erklärt hatte, bin Laden sei nach Aussage des Autors “nicht von US-Soldaten getötet worden”.

Die Passagen in der “Huffington Post” waren tatsächlich nicht sonderlich klar, doch zum Glück verfügt die “Washington Post” offenbar ebenfalls über ein Exemplar des Buchs und über etwas gradlinigere Autoren:

Osama bin Laden versteckte sich für mindestens 15 Minuten in seinem Schlafzimmer, als Navy Seals sich den Weg durch seine pakistanisches Anlage kämpften, und unternahm keinen Versuch, sich selbst zu bewaffnen, bevor ein US-Kommando auf ihn schoss, als er aus seiner Tür herausschaute. Das geht aus dem ersten Bericht hervor, der von einem Teilnehmer des inzwischen berühmt gewordenen Überraschungsangriffs am 2. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

(Übersetzung von uns.)

Mit diesem Bericht im Rücken traute sich nun auch dpa ein bisschen weiter und schrieb in der neuesten Meldung, dass “das Kommando” auf Bin Laden geschossen habe.

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