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Spot On News, NZZ, Google

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Boom auf dem Boulevard”
(wissen.dradio.de, Audio, 7:45 Minuten)
Die Nachrichtenagentur “Spot On News” der dapd-Holding liefert mit 25 festen Mitarbeitern Promi-Nachrichten aus München.

2. “Sie brauchen kein Papier”
(jetzt.sueddeutsche.de, Wolfgang Koydl)
Wolfgang Koydl besucht die NZZ: “Einst unantastbare Print-Redakteure müssen sich jetzt vom zweiten Stock hinunter bemühen in die erste Etage, wo die Entscheidungen fallen. Bislang verfassen sie einfach einen Artikel, der auf beiden Kanälen läuft, und Print-Leser erfahren auf diese Weise noch deutlicher, dass ihr Lesestoff grundsätzlich 24 Stunden alt ist.”

3. “‘Wenn Afghanistan im Fernsehen kommt, zappe ich weg'”
(zeit.de, Harald Martenstein)
Harald Martenstein ignoriert sehr viele Themen, weil es unmöglich sei, sich für alles zu interessieren. “Ich bin bei Afghanistan aber relativ früh ausgestiegen, weil in der Zeit gerade privat zu viel los war. Und dann kommt man irgendwann nicht mehr rein, genau wie bei einer Fernsehserie. Ich fühle mich nicht schuldig. Ob ich mich für Afghanistan interessiere oder nicht interessiere, ändert an der Lage da hinten nicht das Geringste.”

4. “‘Was wissen wir über den Iran?'”
(tagesspiegel.de, Andrea Nüsse)
Andrea Nüsse befragt Charlotte Wiedemann: “Unser Journalismus hat durchaus eine Hautfarbe. Denn die Medienbranche tendiert dazu, eine Weltsicht absolut zu setzen, die eurozentrisch, weiß und säkular ist. Dafür braucht man nicht nach Afrika zu fahren. Afrika beginnt bereits mit dem sogenannten Kopftuchmädchen von nebenan, das gerade an der Uni seinen Master macht, aber von uns immer noch als unterdrücktes Wesen angesehen wird. Weil sie als Kopftuchträgerin für uns gar nichts anderes sein kann.”

5. “Google droht Frankreich”
(spiegel.de)
Google will künftig nicht mehr auf französische Nachrichtenseiten verlinken, wenn Pläne für eine Besteuerung von Suchmaschinen umgesetzt werden.

6. “Musik”
(graphitti-blog.de, katja)

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Uwe Barschel, Apokalypse, Followerkauf

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Schluss mit der Selbstzensur”
(ftd.de, Klaus Max Smolka)
Die Autorisierung von Interviews führe zu vier Opfern, schreibt Klaus Max Smolka: der Sprache (“nachgearbeitetes PR-Gewäsch”), dem Respekt vor dem Interviewpartner (“ein DAX-Vorstandsschef mit 4 Mio. Euro Jahresgehalt, der nach einem Interview nicht mehr zu seinen Aussagen steht?”), dem Ansehen der Presse (“mancher PR-Berater gibt zu verstehen, dass er die Zitatenorgie selbst verachtet”) und der Kontrollfunktion der Medien.

2. “Mordfall im Jobcenter Neuss: BA stellt knapp 40 Strafanzeigen”
(arbeitsagentur.de)
Nach dem Tod einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss durch einen Messerangriff stellt die Bundesagentur für Arbeit Strafanzeigen “gegen die Verfasser von hetzerischen Online-Kommentaren”.

3. “Barschels ungeklärter Tod”
(stuttgarter-zeitung.de, Rainer Pörtner)
Rainer Pörtner befragt Sebastian Knauer, der Uwe Barschel am 11. Oktober 1987 tot in einer Badewanne aufgefunden hatte: “Ich sah den leblosen Körper, aber ich wusste nicht, ob Barschel tot war. Dass ich dann fotografiert habe, kann man mir vorwerfen. Es war ein journalistischer Reflex, auch diese Situation zu dokumentieren. Vielleicht auch der Versuch, mich abzusichern. Es gab später ja auch irrwitzige Vorwürfe, ich hätte irgendetwas mit dem Tod zu tun.”

4. “Die Bewerberin, die sich ausspioniert sah”
(blog.rhein-zeitung.de, Christian Lindner)
Christian Lindner, Chefredakteur der “Rhein-Zeitung”, im E-Mail-Wechsel mit einer Bewerberin für ein Volontariat.

5. “Von 0 auf 16.000 und zurück”
(spiegel.de, Judith Horchert)
Judith Horchert kauft Follower für das Twitter-Konto @clubmolke.

6. “Die Apokalypse kommt im Advent!”
(scienceblogs.de/astrodicticum-simplex, Florian Freistetter)

Crash, Koma, Unterschicht

6 vor 9

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1. “Euro-Crash-Propheten: Münchaus große Glaskugel”
(carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal kritisiert “Crash-Prognosen” wie sie von “Spiegel-Online”-Kolumnist Wolfgang Münchau zu lesen sind: “Warum aber müssen unsere hartkantigen und hoch geschätzten Ökonomie-Kolumnisten immer gleich das ökonomische Voll-Desaster an die Wand malen? ‘Zusammenbruch’, ‘Crash’, ‘Katastrophe’ – darunter tun sie es nicht.”

2. “‘Bitte recht freundlich, lieber Komapatient! Ich bin’s doch nur, der Pressefotograf.'”
(mediensalat.info, Ralf Marder)
Ralf Marder findet auf Bild.de ein unverpixeltes Foto eines Mannes, der im Koma liegt.

3. “‘Menschliche Abgründe kann man nicht rausschneiden'”
(jetzt.sueddeutsche.de, Kathrin Hollmer)
Zu Besuch bei Sprecher und Autor der Off-Texte in der VOX-Kochsendung “Das perfekte Dinner”: “Egal, wie sehr sich manche vornehmen, eine bestimmte Rolle zu erfüllen, früher oder später entlarvt sich jeder. ‘Das ‘Dinner’ schafft, was viele Romane versuchen: ein Sittenbild. Heute hatten wir einen sexuell aufgeschlossenen Schlumpfsammler dabei, einen Indierocker mit Bart und eine Lehrerin, die nur auf den ersten Blick nett ist. Das sind Typen’, sagt Eric.”

4. “Dirk Panter: ‘In meinen Augen ist Onlinejournalismus eine eigene Gattung des Journalismus'”
(flurfunk-dresden.de, owy)
Eine kleine Anfrage im sächsichen Landtag (“Was versteht die Staatsregierung unter Onlinejournalismus?”) wird mit einem Satz beantwortet: “Die Staatsregierung versteht unter Onlinejournalismus Onlinejournalismus.” Der Anfragende, SPD-Politiker Dirk Panter, erklärt nun, was er selbst unter Onlinejournalismus versteht. Siehe dazu auch “‘Die Staatsregierung versteht unter Onlinejournalismus Onlinejournalismus'” (cduwatch.de).

5. “Arm, aber stark”
(zeit.de, Özlem Topcu)
Özlem Topcu porträtiert Menschen, die aus der Unterschicht kommen: “Die Gesellschaft soll etwas von der Unterschicht lernen? Ja, auch das. Dafür jedoch muss man den Blick auf die Unterschicht befreien von der Arroganz der oberen Schichten. Befreien auch von der Perspektive des Unterschichtfernsehens, wo ihr Elend pornografisiert wird, das Monströse als Norm erscheint, die Kamera immer direkt ins Gesicht.”

6. “Die Wahrheit über Katzen”
(katjadittrich.de)
Katzen sind unabhängige Freigeister, intelligent und leise. Oder so.

Marc Pitzke, Zootiere, Kulturpessimismus

6 vor 9

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1. “‘Propaganda-Party'”
(fape-blog.de, Andreas Cirikovic)
Wie US-Korrespondent Marc Pitzke für “Spiegel Online” über die Parteitage der Demokraten und der Republikaner schreibt: “Marc Pitzke schreibt, wie ein 16jähriger über die Erlebnisse auf seinem ersten Rockkonzert spricht. Voller Enthusiasmus. Voller Emotionen. Die eine Band mag er. Die andere mag er anscheinend nicht.”

2. “Wächter und Hetzer”
(faz.net, Ursula Scheer)
Ursula Scheer hat sich die “katholischen” Websites kath.net, kreuz.net und gloria.tv genauer angesehen: “Für den anonymen Blog kreuz.net, der 2004 online ging und vermeintlich ‘katholische Nachrichten’ liefern will, ist die Diffamierung Programm: Hetze gegen Juden, Muslime, Homosexuelle und alles, was als ‘liberal’ gebrandmarkt wird. Die Autoren hofieren die Piusbrüder, publizieren Denunziationen und stellen Personen an den digitalen Pranger. Längst haben sich die Bischofskonferenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz von kreuz.net distanziert. Das Portal sei menschenverachtend und missbrauche den Begriff ‘katholisch’.”

3. “Das Leitlinien-Chaos bei Politically Incorrect”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Eine Überprüfung der Leitlinien des Blogs “Politically Incorrect”.

4. “Die Gewissensfrage”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Rainer Erlinger)
Anna Z. fragt: “Ist es in Ordnung, im Fernsehen Doku-Soaps anzusehen, in denen andere Menschen vorgeführt werden? Oder erheben wir uns so über die Protagonisten dieser Sendungen?” Dr. Dr. Rainer Erlinger antwortet: “Darin, Menschen wie Zootiere zu bestaunen, um sich darüber zu erheben, liegt eine Entwürdigung nicht nur der physischen Person, die sich am Bildschirm eine Blöße gibt, sondern, weil es ein Mensch ist, der da vorgeführt wird, eben auch des sittlichen Menschen allgemein, der Idee der Menschheit.”

5. “Sie sind mutig! Wollen Sie für uns arbeiten?”
(spiegel.de, Jan Söfjer)
Maximiliane Rüggeberg bekommt nach einem Blogbeitrag über die “Ausbeutungsmaschine Journalismus” eine nach Tarif bezahlte Volontärsstelle angeboten.

6. “Eine kleine Geschichte des Kulturpessimismus”
(br.de, Christian Schiffer)
Vorgänger von Manfred Spitzer, zum Beispiel Platon: “Wer die Schrift gelernt haben wird, in dessen Seele wird zugleich mit ihr viel Vergesslichkeit kommen, denn er wird das Gedächtnis vernachlässigen. Die Menschen werden jetzt viel zu wissen meinen, während sie nichts wissen.”

Golf Time, Frauentausch, Trödel-King

6 vor 9

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1. “Olympia bei ARD und ZDF: Mary Poppins schafft das Fernsehen ab”
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Ein Blick zurück auf die Olympia-Berichterstattung von ARD und ZDF mit Vergleichen zur BBC.

2. “David fragt, McAllister antwortet – DJV übt scharfe Kritik”
(abendblatt.de, Ludger Fertmann)
Die CDU Niedersachsen bietet “allen Anzeigenblättern im Land ein fertiges Wortlaut-Interview kostenlos zur Verfügung” – inklusive Bildern.

3. “Gewinne, Gewinne, Gewinne: Zufalls-Sieger bei der Golf Time”
(der-linksgolfer.de)
Der Linksgolfer befasst sich mit den Teilnehmern einer von “Golf Time” ausgerichteten Reise: “Rechtlich gesehen befindet sich die Golf Time auf sicherem Territorium. Denn auch wenn sie in ihrem Artikel alles tut um es zwischen den Zeilen wirken zu lassen als hätten sie vier Reisen verlost, sprach die Gewinnspielausschreibung nur von einem zu verlosenden Platz – ein wichtiges Detail, das man in der Nachberichterstattung geschickt unter den Tisch fallen ließ um dem Leser zu suggerieren wie sehr sich die Zeitschrift doch um ihr Publikum kümmert.”

4. “Schlag gegen die ‘mediale Hinrichtung'”
(sueddeutsche.de, Anna Bok)
Wie stark darf aufgenommenes Material in Doku-Soaps wie “Frauentausch” bearbeitet werden? Das Landgericht Berlin stellt dazu fest: “Wer in die Anfertigung von Filmaufnahmen für ein Fernsehformat mit Dokumentationscharakter einwilligt, muss mit derartigen nachträglich erfolgenden Bearbeitungen, die nur das Ziel der Verspottung haben, nicht rechnen.”

5. “Anmerkungen zur Diskussion um den ‘Sachsen-Trojaner'”
(flurfunk-dresden.de, owy)
Die Berichterstattung zu den Plänen der Regierung in Sachsen, “Software zur Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Blogosphäre” bereitzustellen.

6. “WDR-‘Trödelking’ Roland Beuge packt aus – Fake beim Dreh”
(derwesten.de, David Schraven)
David Schraven spricht mit Roland Beuge über die WDR-Doku-Soap “Der Trödel-King”.

Nordwest-Zeitung, Mathias Döpfner, Migazin

6 vor 9

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1. “Oops, they did it again”
(oldenburger-lokalteil.de, Redaktion)
Wie die “Nordwest-Zeitung” über einen Angriff mit einem Messer in Westerstede berichtet: “Die von uns gepixelten Stellen nennen nacheinander den Straßennamen, die Hausnummer und das Alter des Opfers. Falls Sie nicht wissen, wie viele männliche Bewohner im genannten Alter dort wohnen, kein Problem – das lässt sich sicher herausfinden.”

2. “Die Packungsbeilage”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Roland Schulz)
Roland Schulz besucht Rolf Becker, den 92-jährigen Verleger der Apotheken Umschau: “Viele Verlage, die das Blatt früher belächelt haben, beneiden die Apotheken Umschau inzwischen um ihr Geschäftsmodell: Die Menschen, die sie lesen, bezahlen sie nicht. Die Menschen, die sie bezahlen, lesen sie nicht – sie verschenken sie nur.”

3. “Alternativlos, Folge 24”
(alternativlos.org, Audio, 83 Minuten)
Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, in einem hörenswerten Gespräch mit Frank Rieger und Felix von Leitner (Transkript): “Je mehr ein Verlag von wenigen Anzeigenkunden abhängt und je ungesunder er insgesamt ökonomisch ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese wenigen Anzeigenkunden Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Und man muss leider sagen, dass das an der einen oder anderen Stelle heute schon der Fall ist.” Ab Minute 51 und 76 geht es um “Bild”.

4. “‘Alle Religionen, alle Regionen'”
(tagesspiegel.de, Karin Schädler)
Ekrem Senol erzählt, warum das ehrenamtlich geführte “Migazin” gegründet wurde: “(…) viele unserer Autoren stellen fest, dass sie mit ihren Themen in den herkömmlichen Medien nicht durchkommen. Wenn doch, wird ihnen der Inhalt vorgegeben. Einige haben davon die Nase voll. Sie sagen: Wenn der Inhalt vorher feststeht, wird kein Autor gebraucht, sondern ein Roboter.”

5. “Post von Philip Roth”
(umblaetterer.de, Josik)
Schriftsteller Philip Roth versucht, in einem Leserbrief an “The Atlantic” mit dem Gerücht aufzuräumen, er hätte vor 25 Jahren einen Nervenzusammenbruch (“‘crack-up’ in his mid-50s”) gehabt.

6. “Das kleine Troll-Handbuch”
(scienceblogs.de, Martin Bäker)
Martin Bäker gibt Ratschläge, wie man als Kommentator in Wissenschaftsblogs erfolgreich Reflexe auslöst.

Tagesaktualität, Taktik, Nachtstudio

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1. “Ein Brief an die Bild”
(jetzt.sueddeutsche.de, Kristina Machalke)
Kristina Machalke spricht mit Hannah, die von “Bild” fälschlicherweise für tot erklärt wurde (BILDblog berichtete): “Meine Mutter wurde am Montag in der Arbeit ganz erschrocken angeguckt und gefragt, warum sie denn da sei. Meinem Mitbewohner wurde kondoliert und er wurde gefragt, wie es ihm denn gehe. Das war schon ziemlich absurd.”

2. “Tagesaktualität ist doof”
(scienceblogs.de, Florian Aigner)
Zufällige tagesaktuelle Ereignisse sollten nicht künstlich überhöht werden, findet Physiker Florian Aigner. Doch genau das geschieht: “Anstatt komplizierte Entwicklungen abzuwarten, bis sich der Nebel lichtet und journalistisch sauber darüber berichtet werden kann, zieht man ziemlich blind einzelne Nachrichtenfetzen aus dem Nebel hervor und erklärt sie zu brandheißen Breaking News.”

3. “SPIEGEL vs. ALDI: Eine billige Polemik – Nachtrag”
(wortvogel.de, Torsten Dewi)
Die “Spiegel”-Autoren Susanne Amann und Janko Tietz melden sich nach der Kritik an ihrer Aldi-Titelgeschichte (1/2) zu Wort: “Jede aufgestellte Behauptung wurde von unserer hausinternen Dokumentation und unserer Rechtsabteilung auf Plausibilität und Wahrheitsgehalt geprüft, bis heute hat Aldi keine dieser Behauptung juristisch angegriffen.”

4. “Talkendes Fußballexpertentum”
(heise.de/tp, Rudolf Maresch)
Fußball: Rudolf Maresch fragt nach dem Verbleib der Taktikanalyse im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. “Immer noch, so scheint es, ist das Interesse an taktischen Fragen hierzulande unterentwickelt, sind lustvoll geführte Debatten über die Vor- und Nachteile von Spielweisen und Spielsystemen obsolet und müssen Mannschaftsgeist und Kampfesmut, richtige Einstellung und unbeugsamer Einsatzwillen ein mangelhaftes taktisches Verständnis ersetzen.”

5. “Aus fürs ZDF-‘Nachtstudio'”
(tagesspiegel.de, Joachim Huber und Thomas Eckert)
Die neben “Volle Kanne” “preisgünstigste Sendung im Programm des ZDF” wird eingestellt, das “Nachtstudio” mit Volker Panzer: “Von meinen insgesamt 2500 Gästen waren nur drei oder vier nach dem Gespräch der Meinung, wir hätten Blödsinn geredet. Wir haben versucht, Gespräche zu führen. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger.”

6. “Chinesisch zwitschern”
(blog.zeit.de/china, Felix Lee)
In keinem Land werde so viel gemikrobloggt wie in China, schreibt Felix Lee: “Neulich bin ich in Peking mit ein paar chinesischen Freunden unterwegs gewesen. Als ich kurze Zeit später nach Hause kam und meinen Rechner hochfuhr, fand ich einen Teil unserer Gespräche im Netz wieder. Auf einem Weibo – dem chinesischen Pendant zu Twitter.”

Bild  

“Bild für alle”: Vorfreude und Respekt

Man kann sich als Laie ja gar nicht vorstellen, was es bedeutet, rund 4.400 Tonnen bedrucktes Papier an einem Tag gleichmäßig auf alle deutschen Haushalte zu verteilen. Genau das muss die Deutsche Post AG am 23. Juni machen, wenn sie für die Axel Springer AG ca. 41 Millionen kostenlose “Bild”-Jubiläumsausgabe ausliefert (BILDblog berichtete).

Neben den logistischen und technischen Herausforderungen scheint es ein weiteres Problem zu geben: Die Stimmung in den eigenen Reihen. Im “Postbotenforum” beklagen sich die eigentlichen Zusteller, die Postboten:

Kommt Leute das ist doch locker zu schaffen.Notfalls fahren wir alle Sontag morgen noch einmal Schwarz und Ohne Versicherungsschutz auf Zustellung damit der arme geknechtete Postvorstand auch ja seine dicken Boni Prämien einsacken kann. […]

Wieso stellt diese Sonderausgabe eigentlich nicht die PIN AG zu, schließlich war der Springer Verlag mal Mehrheitseigner und sollte doch seine Zöglinge unterstützen, aber nein – für solche Massenzustellung dafür ist die “blöde” gelbe Post gut genug. Die Post verdient daran und wir Zusteller gehen, wie meistens, leer aus. Und wenn man den Finger hebt: “Das ist ihr Job” und sie haben ja nicht einmal Unrecht. Wir müssen uns im Zeitalter von E-Mail & Ipods über jeden physikalischen Brief/Sendung freuen. Seufz. […]

Die mit ihrer beschissenen Bildzeitungsverteilung, sollen die doch so Aufsteller platzieren, wo sich jeder der den Schrott wirklich lesen will eine rausnehmen kann, vertig! Mit sonem Zeug muss man doch wirklich keinen Zusteller nerven! […]

Ach so, persönlich wollte ich meine Daten nicht an campact und/oder den Springerverlag weiterleiten. Daher überlege ich noch, ob ich die Dinger in der Nachbarschaft einsammle, ein paar Briefmarken opfere und das Papier zurückschicke (Müll soll vom Erzeuger entsorgt werden) oder nen “KEINE Bild in meinem Kasten”-Schild aufhänge.

Das deckt sich mit den Kommentaren von Post-Angestellten, die wir bei Facebook und per E-Mail erhalten haben.

Die Deutsche Post, die laut “Financial Times Deutschland” mit der Verteilaktion einen “niedrigen einstelligen Millionenbetrag” verdienen dürfte, hat unterdessen alles genau geplant, wie aus einer internen E-Mail an die Mitarbeiter hervorgeht, die uns vorliegt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Sonder-Freitagsmail möchte ich Sie über folgendes Thema informieren:

Bild für Alle

Am Samstag, den 23. Juni wird die Deutsche Post für den Axel Springer Verlag eine kostenlose Sonderausgabe der Bild-Zeitung zu deren 60. Jubiläum an sämtliche Haushalte verteilen.

Insgesamt werden fast 41 Millionen Exemplare an diesem einen Tag zugestellt. Damit handelt es sich um das größte Einzelprojekt in der Zustellung, das wir jemals durchgeführt haben. Es ist mit einer besonderen medialen und öffentlichen Aufmerksamkeit zu rechnen.

Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe, habe gleichzeitig aber gehörigen Respekt davor. Ich vertraue auf Ihre Unterstützung mit Rat und Tat und hoffe, auch Sie sehen dem Ganzen mit Vorfreude und Respekt entgegen.

Noch einige Anmerkungen zum Betriebsablauf:

Die unadressierte Bild-Jubiläumsausgabe ist an sämtliche Haushalte zuzustellen. Weil es sich um ein Presseerzeugnis handelt, erhalten auch Werbeverweigerer (Briefkastenaufkleber “Keine Werbung”) ein Exemplar.

Es gibt nur zwei Fälle, in denen nicht zuzustellen ist:

  • Anzeigenblattverweigerer (Briefkastenaufkleber “Keine Anzeigenblätter”, “Keine kostenlosen Zeitungen”, und ähnliches): Diese erhalten kein Exemplar. Im Zweifel ist nicht zuzustellen.
  • “Widersprüchler”: Es gibt einige Personen, die gegenüber dem Axel Springer Verlag einer Zustellung der Bild-Jubiläumsausgabe schriftlich widersprochen haben. Diese Haushalte erhalten taggleich einen adressierten roten Umschlag (Großbrief C4), um sie in der Zustellung erkennen zu können. Überall dort, wo der rote Umschlag zuzustellen ist, darf keine Bild-Jubiläumsausgabe eingeworfen werden.

Die Bild-Jubiläumsausgaben sind jederzeit gesichert aufzubewahren, damit kein Exemplar vor dem 23.06. in die Hände Dritter gelangt.

Ich bin sicher, dass Sie durch eine optimale, umfassende Kommunikation unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Zeitpunkt genau bestens auf diese Aufgabe einstellen. Die notwendigen Materialien und Informationen haben Sie schon bekommen. Bei Öffentlichkeits-, Kunden- oder Presseanfragen verweisen Sie bitte ausschließlich an die Pressesprecher.

Ich zähle auf Ihren besonderen Einsatz, damit wir das Projekt erfolgreich meistern und so einen weiteren eindrucksvollen Nachweis liefern, als Deutsche Post erste Wahl für unsere Kunden zu sein!.

Ihr Feedback ist uns wichtig: Schreiben Sie uns Ihre Kommentare und Hinweise zur Freitagsmail an (…).

Mit freundlichen Grüßen

(…)

Wer an die Pressesprecher verwiesen wird oder sich direkt an sie wendet, sollte sich übrigens keine allzu großen Hoffnungen machen: Der “FTD” gegenüber sagte ein Post-Sprecher, man äußere sich nicht zu Kundenbeziehungen. Das ist immerhin mehr Rückmeldung, als wir bei unseren Kontaktversuchen bekommen haben.

Bild  

Sie haben Post: “Bild für alle” kommt

Am 23. Juni sollen ca. 41 Millionen kostenlose “Bild”-Sonderausgaben ausgeliefert werden. So hatte es der Axel-Springer-Verlag mal geplant, dann sah es lange so aus, als ob das Projekt scheitern könnte. Doch jetzt gibt es deutliche Hinweise, dass tatsächlich (fast) jeder Haushalt in Deutschland ein Exemplar bekommen soll.

Im Januar war bekannt geworden, dass die Axel Springer AG offenbar eine große Sonderveröffentlichung zum 60. Geburtstag der “Bild”-Zeitung plant: Auf der Unternehmenswebsite war eine Liste mit Anzeigenpreisen für die “größte Auflage aller Zeiten” aufgetaucht, Mediendienste berichteten interessiert darüber.

In der Produktvorstellung schrieb die Axel Springer AG:

Am 24. Juni 2012 feiert BILD Geburtstag – feiern Sie mit! Zu diesem Anlass erhalten alle Haushalte in Deutschland am Samstag, den 23. Juni 2012 einmalig eine kostenlose Sonderausgabe der BILD geschenkt!

Diese einmalige Aktion geht mit der größten BILD-Auflage und Reichweite aller Zeiten einher!

BILD für ALLE wird inhaltlich einen Editionscharakter erhalten und einen Bogen von der Vergangenheit in die Zukunft spannen.

Werden Sie ein Teil der größten Vertriebsaktion in der Geschichte von BILD – und sichern Sie sich eine Werbefläche in dieser Ausgabe!

Im Internet wurde schnell Widerstand gegen diese Aktion laut — viele Menschen wollten “Bild” noch nicht einmal geschenkt haben.

Bei einer Kooperation der Initiative “Alle gegen Bild” mit der Graswurzelorganisation Campact kamen seit Mitte April bisher knapp 230.000 Widersprüche gegen die Belieferung mit der kostenlosen “Bild”-Sonderausgabe zusammen. Bei einer Protestaktion vor der Berliner Konzernzentrale versuchte sich “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann mal wieder am Konzept “Selbstironie”, als er belegte Brötchen an die Demonstranten verteilte.

Positive Nachrichten über sein geplantes Großprojekt gab es auch keine zu vermelden. Die Branchenzeitschrift “Kontakter” hatte schon Anfang April berichtet, dass das ganze Projekt “auf der Kippe” zu stehen schien:

Offenbar bekommt das Mammutprojekt im Anzeigenmarkt weniger Zuspruch als erwartet. Zudem ist immer noch nicht klar, mit welchem Vertriebspartner die Haushalte beliefert werden sollen.

Die Axel Springer AG hat sich zu der geplanten Aktion bisher eher bedeckt gehalten: Im Januar erklärte Sprecher Tobias Fröhlich nur, das Projekt befinde sich “momentan in der Planungsphase”, im April versicherte er auf Nachfrage des Studentenmagazins “Pflichtlektüre”, dass alle Widersprüche beachtet würden, wenn es eine entsprechende Verteilaktion gebe, und der WDR berichtete Ende April:

Dabei ist offenbar noch gar nicht sicher, dass es die Gratis-Bild überhaupt in der geplanten Form geben wird. Das PDF-Dokument, in dem der Verlag bei potentiellen Anzeigenkunden für das Projekt geworben hatte, hat der Verlag im Januar wieder aus dem Netz genommen. Nun teilt das Unternehmen mit: “Es ist richtig, dass Bild über solch eine Geburtstagsaktion nachdenkt und derzeit Gespräche mit potentiellen Anzeigenkunden führt.” Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, so Unternehmenssprecher Fröhlich weiter.

Das klang nicht so richtig optimistisch. Die Preisliste, durch die die Planungen öffentlich geworden waren, war übrigens schon recht früh wieder von der Springer-Seite verschwunden.

Doch jetzt scheint es so, als werde die Aktion doch durchgeführt: Die Deutsche Post AG bereitet sich offenbar intensiv auf die Verteilung von mehr als 40 Millionen Gratis-“Bild”-Ausgaben vor und hat nach unseren Informationen damit begonnen, ihre Mitarbeiter zu unterrichten.

In einem internen Schreiben, das uns vorliegt, heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute wurden Sie mit entsprechender Anweisungen über die Jubiläumsaktion “Bild für alle” des Axel Springer Verlags (ASV) informiert.

Im Rahmen dieser Aktion sollen am Samstag, 23. Juni 2012 bundesweit an sämtliche Haushalte in Deutschland und 41 Mio. unadressierte Exemplare der Bild-Zeitung zugestellt werden (~ 107 gr.).

Da es sich um ein Presseerzeugnis handelt, sollen die Sendungen auch an Werbeverweigerer (Hinweis “Bitte keine Werbung”) zugestellt werden. Empfänger mit dem Hinweis “Keine kostenlosen Anzeigenblätter” o.ä. dürfen keine Jubiläumsausgabe der Bild erhalten.

Zusätzlich hat ASV kommuniziert, dass alle schriftlichen Widersprüche, die rechtzeitig an ASV gerichtet werden, auch ohne Hinweis am Briefkasten beachtet werden.

Alle Widersprecher erhalten am Aktionstag eine adressierte, großformatige Infopostsendung in einem auffälligen roten Umschlag. An Empfänger, die diese Sendung erhalten, darf in keinem Fall die Jubiläumsausgabe vom ASV zugestellt werden.

Wir bitten Sie, alle Qualitätsmanager und Zusteller umfassend über diese Aktion zu informieren und hinsichtlich der Bedeutung der korrekten Zustellung der Sendungen sowie der Beachtung der Verweigerer und Widersprecher zu sensibilisieren. Zeitnah erhalten Sie den Originalumschlag, sowie eine möglichst ähnliche Kopie der Jubiläumsausgabe (finaler originaler Titel wird uns voraussichtlich nicht gegeben), damit kurz vor der Aktion unsere Infowurf-Tafeln entsprechend bestückt werden können.

Wir haben auf verschiedenen Wegen versucht, von der Pressestelle der deutschen Post eine offizielle Bestätigung zu bekommen — bisher erfolglos.

Auch hätten wir gerne erfahren, was es genau mit dem auffälligen roten Umschlag auf sich hat. Bis zum 23. Juni müssen wir uns aber offenbar mit dieser schematischen Darstellung in Graustufen begnügen:

Wer keine “Bild”-Sonderausgabe in seinem Briefkasten haben will, kann nach wie vor Widerspruch einlegen.

Hinweis/Korrektur, 12. Juni: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir geschrieben, bei “Alle gegen Bild” und Campact hätten insgesamt rund 350.000 Menschen Widerspruch eingelegt. Diese Zahl ist falsch und basiert auf einem Rechenfehler. Tatsächlich sind es dort bisher knapp 230.000 Widersprüche.
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