“Hoffentlich ist das kein böses Omen”, schreibt “Bild Hamburg”:
Gestern um 23.20 Uhr in der Imtech Arena: Die HSV-Uhr, die die Bundesliga-Zugehörigkeit des HSV anzeigt, wird plötzlich schwarz! Nichts geht mehr, der Strom ist weg – nach 50 Jahren, 264 Tagen, 7 Stunden und 20 Minuten! Und das ausgerechnet nach dem 0:0 gegen Fürth im Kampf gegen den ersten Bundesliga-Abstieg.
Knapp 24 Stunden hat die schizophrene Show gedauert. Und so plötzlich er begonnen hatte, war er dann auch wieder vorbei, der Pseudo-Kampf der “Bild”-Zeitung gegen die Sensationsgier der Menschen.
Während sich “Bild” am Dienstag noch lautstark über die Schaulustigen echauffiert hatte, verlor das Blatt im gestrigen Artikel kein Wort mehr über sie. Keine Empörung, keine Vorwürfe, nichts. Alle moralischen Einwände wie weggeblasen.
Vielleicht war ihnen der Spagat zwischen der Kritik am fremden und der Lust am eigenen Voyeurismus dann doch zu anstrengend. Vielleicht haben sie auch gemerkt, dass die plumpe Scheinheiligkeit selbst bei eingefleischten “Bild”-Lesern nicht allzu gut ankommt (die Kommentarfunktion hat Bild.de gar nicht erst aktiviert). Womöglich liegt es auch einfach daran, dass ihr Hauptvorwurf an die Passanten — dass alle nur geguckt und nicht geholfen hätten — gar nicht stimmt: Die Polizei teilte nämlich am Dienstag mit, dass der Vater des Mädchens und ein Passagier einer Fähre noch ins Wasser gesprungen waren, um das Kind zu retten.
Was auch immer es war, das die “Bild”-Zeitung letztlich dazu bewogen hat, jedenfalls lässt sie die ganze Moralnummer jetzt weg und konzentriert sich wieder ganz auf die Sensationsgeilheit der eigenen Leserschaft. Wenn man nicht gleichzeitig so tun muss, als hätte man ein Herz, gehen solche Sachen ohnehin viel leichter von der Hand:
“Bild” zeigt dieses Foto (schon wieder) ohne jede Unkenntlichmachung, sowohl online als auch in der gedruckten Bundesausgabe als auch in der Hamburger Regionalausgabe.
Noch viel größer zeigt “Bild” aber:
In der Bundesausgabe hat “Bild” das Gesicht des Vaters halbherzig anonymisiert, in der Hamburger Ausgabe (Ausriss) gar nicht.
Der Mann ist kurz zuvor aus dem Wasser gezogen worden, liegt jetzt völlig erschöpft auf einer Trage, seine Tochter wird gerade wiederbelebt, Hunderte Menschen glotzen ihn an.
Genau diesen Moment hat die “Bild”-Zeitung verewigt, hautnah und riesengroß. Ein Geschenk an die Gaffer dieser Welt.
Mit Dank auch an Börries, Michalis P. und Christian M.
So ganz sicher sind sich die Medien ja nicht, ob es wirklich stimmt, was da gerade wieder Verrücktes über Nordkorea berichtet wird. Die dpa hat am Ende ihrer Meldung sogar extra geschrieben:
Es ist sehr schwierig, Angaben aus Nordkorea zu überprüfen.
Aber wieimmer in solchen Fällen, hält das die Journalisten natürlich auch diesmal nicht davon ab, die Geschichte trotzdem zu verbreiten.
In fast allen Überschriften und Teasern wird der angebliche “Frisurenzwang” kurzerhand zur Tatsache erklärt, auch in einigen Artikeln ist kaum ein Zweifel an der Story zu spüren.
Als erstes großes Medium hatte die BBC über die Geschichte berichtet, aufgeschnappt hatte die sie wiederum bei “Radio Free Asia”. In Deutschland war “Focus Online” zuerst darauf angesprungen, später dann dpa und Dutzende andere Medien.
Wie aber die Seite “NK News” bereits gestern berichtet hat, ist auch an dieser Story offensichtlich nicht allzu viel dran. Das in den USA ansässige Nachrichtenportal hat sich auf Nordkorea spezialisiert; Quellen sind oftmals NGO-Mitarbeiter, im Ausland lebende Nordkoreaner oder Menschen, die erst kürzlich von einer Nordkorea-Reise zurückgekehrt sind. So wie auch in diesem Fall:
“Ich bin mir ziemlich sicher, dass [die Geschichte vom Frisurenzwang] Quatsch ist. Letzte Woche hatten alle noch typische Haarschnitte”, sagte Andray Abrahamian, Executive Director der NGO “Choson Exchange” in Singapur, der regelmäßig mit jungen Nordkoreanern arbeitet.
Gareth Johnson, General Manager der “Young Pioneer Tours” in Peking, sagt NK News ebenfalls, dass — Stand: letzte Woche — keiner seiner Kollegen Beweise für die neue Frisurenverordnung entdeckt habe. “Wir waren letzte Woche in Nordkorea und haben niemanden mit besagtem Haarschnitt gesehen. Es scheint, als müsse die BBC jede Woche eine neue Nordkorea-Geschichte finden”, sagte Johnson […].
(Übersetzung von uns.)
Das Portal zitiert noch weitere Quellen, die in Nordkorea leben oder arbeiten und ebenfalls davon ausgehen, dass an der Meldung nichts dran ist. Zwar habe sich der Staat in der Vergangenheit bei diesem Thema tatsächlich eingemischt, indem er bestimmte Haarschnitte empfohlen habe, doch inzwischen seien die Mode-Richtlinien gelockert worden. Außerdem würden Verstöße gegen solche Richtlinien nur selten geahndet.
Auch eine andere haarige Geschichte, über die in diesem Zusammenhang (auch von deutschen Medien) gerne berichtet wird, entspricht laut “NK News” nicht der Wahrheit: Seit einiger Zeit geistere der Mythos umher, dass
Frauen aus einer bestimmten Palette von zugelassenen Haarschnitten auswählen müssen. Doch die Fotos, die in der Regel genutzt werden, um diese Behauptung zu untermauern, zeigen oft Poster mit einer Auswahl von Haarschnitten, die in Friseurläden in Pjöngjang hängen — und die den Kunden in Wirklichkeit nur eine Idee von den möglichen Optionen geben sollen, keine verpflichtende Auswahl.
Aber wie das nun mal so ist:
Gerüchte über Nordkorea, die auf anonymen Quellen basieren, tauchen oft in den Maintream-Medien auf — und führen zu einem “echo chamber effect”.
Am Anfang des Videos geht eine junge Frau durch den Flur ihrer Schule. Traurige Klavierklänge untermalen die Szene. “Sie sagten, Heroin sei das beste High, das ich je hatte”, erzählt sie aus dem Off. Dann sieht man, wie sie zu Hause schreiend einen Fernseher an die Wand schmeißt, Regale umwirft, dann in der Stadt neue Drogen kauft, sich vor der Polizei versteckt und schließlich in den Armen ihrer Mutter zusammenbricht. “Erfahren Sie die Wahrheit über Heroin”, sagt sie am Ende in die Kamera, und eine Internetadresse wird eingeblendet.
Das Video ist ein Werbefilm für die Kampagne “Sag NEIN zu Drogen — Sag JA zum Leben”. Es ist vergangene Woche bei Bild.de erschienen, in einem Artikel über den steigenden Heroin-Konsum in den USA.
Auf den ersten Blick ist daran nichts auszusetzen, immerhin unterstützt Bild.de damit eine gemeinnützige Kampagne, die sich der Drogenaufklärung verschrieben hat.
So scheint es zumindest.
In Wahrheit steckt hinter der so gutmütig wirkenden Anti-Drogen-Organisation aber ein bisschen mehr. Sie gehört nämlich zu Scientology.
Schon vor einem Jahr warnte der Verfassungsschutz Baden-Württemberg davor, dass Scientology zunehmend versuche, über das Internet neue Mitglieder zu gewinnen. Rainhard Hoffmann vom Stuttgarter Landesamt für Verfassungsschutz sagte der dpa, in Deutschland könne man über 100 Webseiten Scientology oder nahestehenden Organisationen zurechnen. Über Nebenorganisationen wie “Jugend für Menschenrechte” oder “Sag NEIN zu Drogen — Sag JA zum Leben” versuche die Scientology-Organisation, junge Leute zu ködern.
Und Bild.de hat sie dabei unterstützt.
Ohne Absicht, vermutlich, denn normalerweise steht das Portal der Organisation eher kritisch gegenüber, bezeichnete sie unlängst als eine der “gefährlichsten Sekten der Welt”. Nichtsdestotrotz hätten die Bild.de-Leute wissen können, für wen sie da gerade Werbung machen. Denn erstens wird auf der Seite der Anti-Drogen-Kampagne (wenn auch etwas versteckt) auf die Verbindung zu Scientology hingewiesen. Zweitens steht es in der Wikipedia. Und drittens hat Bild.de vor einem Jahr selbst darüber berichtet:
“Soziale Netzwerke spielen [für Scientology] eine immer wichtigere Rolle, um Mitglieder zu gewinnen”, sagte [Rainhard Hoffmann vom Verfassungsschutz]. Über Nebenorganisationen wie “Jugend für Menschenrechte” oder “Sag nein zu Drogen, sag ja zum Leben” sollten junge Leute gebunden werden. “Das sind auf den ersten Blick harmlose Themen mit denen die jungen Menschen geködert werden. Da erwartet man auf den ersten Blick nichts schlimmes dahinter.” Die Werbung sei bewusst auf die junge Generation zugeschnitten, ohne dass einem zunächst bewusst werde, wer dahinter stecke.
Das alles hatten die Leute von Bild.de blöderweise schon wieder vergessen, als sie vergangene Woche das Video in den Artikel einbauten.
Und noch blödererweise haben sie auch bei den fünfzehn anderen Videos nicht mehr daran gedacht:
All diese Videos sind auf Bild.de erschienen, Rubrik “TOP-VIDEOS”. Am Ende jedes Clips erscheint die Internetadresse der Scientology-Organisation.
Wir haben beim Pressesprecher der Axel Springer AG nachgefragt, warum die Videos veröffentlicht wurden, obwohl sie bei Bild.de hätten wissen müssen, dass Scientology dahintersteckt. Wir haben auch gefragt, ob Bild.de Geld für die Videos gezahlt hat und wenn ja, an wen.
Antworten auf diese Fragen haben wir leider nicht bekommen. Aber immerhin hat sich der Sprecher im Namen der Redaktion “herzlich” bei uns für den Hinweis bedankt. Wie es zu der Einbindung kommen konnte, werde jetzt “redaktionsintern geprüft”. Kurz nach unserer Anfrage hat Bild.de sämtliche Videos gelöscht.
Mit Dank an Franzi, Lars und den anonymen Hinweisgeber.
Das sind nicht A. und ihr mutmaßlicher Mörder, sondern der Täter und das Opfer eines ganz anderen Mordes. Von Ziffer 8 des Pressekodex fangen wir gar nicht erst an.
Mit Dank an Manuel L., Bene F., Martin, Felix S., Marcus und Alexander K.
Wir danken für die Aufmerksamkeit, die Mitarbeit und das Interesse und wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!
Wir sehen uns im Januar 2014.
Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise des Jahres 2013 an Achim S., Alexander A., Alexander K., Alexander, Anonym, Arno Nym, Axel H., Axel, Basti, Benjamin G., Benjamin K., Benjamin M., Bernd H., Bernd J., Bernd W., Bernd, Bernhard W., Big J, Björn S., Boludo, Brigitte K., caravanshaker, Chris G., Christian G., Christian N., Christian P., Christian S., Christian V., Christian W., Christian, Corinna P., Cornelius, Daniel M., Daniel, David, Dennis S., Dennis, Dieter S., Dominik M., Dustin, Eberhart L., Egal, Ekkehard K., Eliano, Elias A., Erik G., Erik W., Erwin P., ex00r, Fabian S., Felix W., Flo L., Florian M., Franca, Frank B., Frederik S., Fuchs, Gereon L., Gesine, Gregor G., Greta H., Hans, Harald G., Heiko, Heinz B., Helge S., Helge, Henning, Hermann L., Holger K., hvd69, Ines W., Insider, J.W., Jan S., Jan V., Jascha H., Jens G., JJ, Johannes H., Johannes K., Johnny K., Jonas G., Jonas L., Jonathan K., Jörg W., Jürgen L., Jürgen P., Jürgen, Kai L., Kai-Oliver K., Kai, Karstinho, Kevin S., Kim B., Klaus P., Krabbel, Kris R., L., Langzeitgedächtnis, Laszlo J., Leif K., Linus V., Linus W., Lisa, Lukas G., Lukas, M.H., Manfred H., Marc B., Marc W., Marco R., Marco S., Marco, Marcus B., Marcus H., Marcus, Mario S., Mark G., Markus B., Markus K., Markus R., Markus W., Martin B., Martin R., Martin, Marty C., Marvin, Marvin, Mathias S., Mathis, Matthew L., Matthias D., Matthias M., Matthias P., Matthias, Matthis D., Max G., Max S., Michael F., Michael H., Michael L., Mo, Monika G., Muamer A., NaturalBornKieler, Nico, Niko, Nikolai, Nora R., Olli, Pascal J., Pascal P., Patrick G., Patrick K., Patrick R., Paul C., Peter W., Peter, Petra O., Philipp S., Philipp, PitCam, Ralf B., René G., Rene W., Rico K., Robert G., Roland G., Ron, Ronald F., Rüdiger S., Sarah, Sascha S., Sebastian D., Sebastian K., Sebastian S., Sejfuddin, Seppl, Simon, Stefan M., Stefanie, Steffen E., Steffen Z., Steven D., Tante Noni, Teresa M., Thomas B., Thomas D., Thomas H., Thomas R., Thomas, Thorben S., Thorsten V., Till, Tim, Tim, Timo W., Tinnef, tisch, Tobias K., Tobias T., Toby J., Torben Z., Torsten K., Torsten L., U., ungeruehrt, Ute F., Uwe S., Volker G., Volker K., Zafe — und an alle anderen, auch die vielen, deren sachdienliche Hinweise wir nicht berücksichtigen konnten!
Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben vergangene Woche zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr getagt und anschließend fünf öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 18 Missbilligungen und 21 Hinweise ausgesprochen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de. Das Portal hatte darüber berichtet, dass eine Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Bild.de nannte den Namen der Frau sowie den Hintergrund der Erkrankung und verstieß damit nach Ansicht des Presserats gegen Ziffer 8 des Pressekodex, die besagt, dass körperliche und psychische Erkrankungen zur Privatsphäre gehören.
Eine öffentliche Rüge bekam Bild.de für einen Artikel über die Therapie bei vorzeitigem Samenerguss. Dabei hatte die Redaktion laut Presserat “umfangreich” PR-Material “wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet”, außerdem wurden Preis und Name des Medikaments genannt. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Ziffer 7). Details zu diesem Fall gibt es beim “Medien-Doktor”.
Daneben erhielt Bild.de zwei Missbilligungen — eine, weil die Redaktion gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hatte (Ziffer 2), und eine für die Spekulation über die Hintergründe eines Suizids (Ziffer 8) — sowie einen Hinweis wegen einer falschen Bildunterschrift.
Zwei weitere Hinweise gingen an die gedruckte “Bild”-Zeitung (Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie unzureichende Anonymisierung einer Person).
Der “Dingolfinger Anzeiger” und die Modellbauzeitung “RC-Freizeit” wurden gerügt, weil sie die redaktionelle Berichterstattung von Anzeigenaufträgen abhängig gemacht hatten (Ziffer 7).
Die “Leipziger Volkszeitung” kassierte eine Rüge für einen Kommentar, in dem Demonstranten der NPD und der “Antifa” als “brauner und roter Abschaum” bezeichnet wurden. Der Begriff “Abschaum” sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, erklärte der Presserat.
Gerügt wurde schließlich auch die “Junge Freiheit” für die Überschrift “Zigeuner können Sozialhilfe bekommen”. In dem Artikel ging es um eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW, nach der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Dass sich diese Entscheidung auch auf Schweden, Luxemburger und alle anderen EU-Bürger in Deutschland bezog, verschwieg das Blatt allerdings. Mit der Überschrift habe die Zeitung “suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen”, argumentierte der Presserat. Für die “willkürliche Heraushebung dieser Minderheit” habe der Ausschuss “keinen sachlichen Grund” gesehen. Sie wirke diskriminierend.
Wie die “willkürliche Heraushebung” von Minderheiten in solchen Fällen bei “Bild” und Bild.de funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen.
Nachtrag, 0.40 Uhr: Das Projekt “Medien-Doktor” hatte sich im September ausführlich mit dem Bild.de-Artikel zum vorzeitigen Samenerguss auseinandergesetzt und Beschwerde beim Presserat eingereicht. Näheres zu dem Fall gibt es hier.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “TV-Quote am Ende – Wertverlust einer Währung” (ndr.de, Video, 5:06 Minuten)
Bei der Messung der Einschaltquote sollen neu auch Werte aus den Mediatheken der Sender berücksichtigt werden, doch Tablets und andere mobile Geräte nicht. Auch “was auf YouTube oder Facebook passiert, wird nicht gemessen”.
2. “Der Blutrausch der Medien” (cicero.de, Christoph Schwennicke)
“Cicero” widmet sich in der Dezemberausgabe dem “Blutrausch der Medien”: “Der rasende Takt der Online-Medien gibt Richtung und Tempo einer zunehmend besinnungslosen Hatz vor. Heraus kommt Hochfrequenz-Journalismus, der keine Zeit mehr zum Nachdenken lässt. Es geht zu wie an der Schießbude: Jeder darf mal draufhalten.”
3. “Tage mit Gurlitt” (spiegel.de, Özlem Gezer)
Wie die aktuelle Titelgeschichte des “Spiegel” über Cornelius Gurlitt entstanden ist: “Ich hatte eine Fahrstuhlfahrt Zeit, um Cornelius Gurlitt davon zu überzeugen, dass ich mit ihm Taxi fahren darf. Es wurde der Beginn einer viertägigen Reise, bei der ich nie wusste, wann sie enden wird.”
4. “Der Taliban geht um” (blogs.tageswoche.ch, Renato Beck)
Daniel Wahl von der “Basler Zeitung” schreibt über “Hetzschriften”, die Muslime in Basel verteilen. Wie er auf Anfrage mitteilt, gehört er jedoch selbst einer evangelischen Freikirche an, die fragwürdige Positionen vertritt. Die “Tageswoche” zitiert, leicht abgewandelt, aus Schriften dieser Freikirche.
5. “Fachblatt für Homophobie” (pantelouris.de)
Das von der “Bild am Sonntag” auf der Titelseite verhandelte Sexualleben eines Bayerischen Landrats: “Natürlich impliziert BILD, er hätte sein Sexualleben als offen homosexueller Politiker irgendwie öffentlich gemacht (‘Michael Adam, jung, schwul, evangelisch, gilt als moderner Hoffnungsträger der Bayern-SPD.’), aber dann müsste man im Intimleben eines jeden Politikers herumschnüffeln dürfen, der je seinen Partner irgendwohin mitgenommen hat.”
Heute ist Martinstag. Mancherorts wird dieser Gedenktag schon etwas früher begangen, zum Beispiel in Hessen, genauer: in Bad Homburg. Dort sind die Kinder und Eltern einer Kita schon am Donnerstag mit ihren Laternen durch die Straßen gezogen. Dabei war im Grunde alles so wie immer. Bis auf die Tatsache, dass der Umzug diesmal von vielen Medien begleitet wurde — und von Polizisten.
Denn im Vorfeld des Umzuges hatte es eine heftige Diskussion und sogar Drohungen gegenüber den Kita-Mitarbeitern gegeben. Auslöser der Aufregung war ein Bericht in der “Taunus Zeitung”, dem Lokalteil der “Frankfurter Neuen Presse”.
Der verkündete am 30. Oktober:
Der Autor beruft sich darin auf “etliche Eltern”, von denen aber nur ein Vater und eine Mutter zu Wort kommen, beide anonym. Der Vater sagt, es sei “irgendwie eine Durchmischung von Festen”. Und die Mutter behauptet, ihr sei gesagt worden, die Bezeichnung “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sei “politisch korrekter”.
Zwar wird auch der Stadtsprecher zitiert, der sagt, es gebe keinerlei religiöse Hintergründe für diese Bezeichnung, doch dem wurde offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Nicht von der “Taunus Zeitung” — und erst recht nicht vom islamfeindlichen Hetzblog “Politically Incorrect”, das noch am selben Tag schrieb:
Von “empörten Eltern” ist dann die Rede und von “Speichelleckerei auf Kosten unserer Traditionen und Werte” und davon, dass “nichts Christliches mehr stattfindet in unseren Kindertagesstätten, Schulen oder auch auf öffentlichen Plätzen”. Der Text endet mit den Kontaktdaten der Kita.
Unter dem Artikel brach innerhalb weniger Minuten ein Sturm der Entrüstung los. Über 150 Kommentatoren warnten vor der “Islamisierung” Deutschlands, forderten den “Widerstand der deutschen Eltern und Bürger” und warfen der Kita-Leitung (im Ernst!) Rassismus vor.
Einen Tag später griff “T-Online” den Fall auf:
Die Kommentarfunktion wurde kurz darauf “wegen zahlreicher menschenverachtender Kommentare” geschlossen.
Was der “T-Online”-Bericht allerdings nicht erwähnt: Die Stadt hatte der Darstellung der “Taunus Zeitung” noch am Abend zuvor vehement widersprochen:
Darin heißt es, der Name des Festes sei, anders als von der Zeitung behauptet, “niemals offiziell geändert worden, auch wenn von Eltern und Beschäftigten umgangssprachlich ein anderer Name verwendet wird.” Dies gehe “auf ein vergangenes Martinsfest” zurück, “bei dem eine Suppe mit Sonnen, Monden und Sternen als Einlage ausgegeben worden war.”
Die Bezeichnung habe sich dann verselbstständigt und sei intern noch heute gebräuchlich:
Die Kindertagesstätte selbst kündigt den Termin intern unterschiedlich an, in einigen Jahren als St.-Martins-Fest, in diesem Jahr zum Beispiel als Sonne-Mond-und-Sterne-Fest in Verbindung mit einem Martinsfeuer.
Die Stadt teilt mit, weder die Kita-Leitung noch die Verwaltung habe gegenüber Eltern weltanschauliche Gründe für die Bezeichnung geltend gemacht. Es sind von keiner dieser Stellen Aussagen über eine “politisch korrekte” Namenswahl gemacht worden.
Schließlich hält die Stadt fest:
Die Kindertagesstätte Leimenkaut wird auch weiter St. Martin feiern – und wenn jemand das als “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” bezeichnen möchte, darf er das auch weiterhin tun.
Klingt nach einem versöhnlichen Ende, mit dem eigentlich alle zufrieden sein könnten. Aber nein — jetzt ging’s erst richtig los.
“Politically Incorrect” schoss nochmal nach und zeigte sich “in keinster Weise” überzeugt von den Argumenten der “rückgratlosen Gutmenschen”. Erneut stimmten die Kommentatoren wutschnaubend zu. Und erneut endete der Text mit der E-Mail-Adresse eines Stadt-Mitarbeiters — eine Masche, die genau das bewirkte, was sie bewirken sollte: Kita-Leitung und Stadt erhielten Hunderte von anonymen Mails, in denen die Verantwortlichen beleidigt und bedroht wurden: “Wir werden Eure Hütte verbrennen. Wir werden Euch niederschlagen”, zitierte der Sozialdezernent später daraus.
Inzwischen hatten auch andere Medien Wind von der Sache bekommen. Und obwohl viele von ihnen auch auf die Stellungnahme der Stadt eingingen, wurde in den meisten Überschriften und Anreißern trotzdem suggeriert, die Kita hätte das Fest offiziell umbenannt oder gar abgeschafft:
Jene Leute, die beim Streifzug durch die Medien nur die Überschriften und Teaser lesen (und das sind erfahrungsgemäß nicht gerade wenige), mussten also davon ausgehen, dass die Kita das Fest tatsächlich offiziell umbenannt hat. Darunter auch einige Journalisten, die selbst mehrere Tage nach der Stellungnahme der Stadt in ihrenArtikeln ohne jede Einschränkung behaupteten, die Kita feiere aus Gründen der politischen Korrektheit “statt Sankt Martin ein ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest'”.
Die Folge: Auch von den Lesern der seriösen Medien wurde die Kita in unzähligen Kommentaren und Leserbriefen attackiert — oder aber in Stellungnahmen von Politikern, die plötzlich überall auftauchten. So bezeichnete ein CDU-Politiker es als “absoluten Unsinn”, dass die Kita den St. Martinsumzug “nur noch ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest’ nennen” wolle. Das sei “mehr als eine Farce” und eine “hirnrissige Idee” und so weiter. Ein weiterer CDU-Mann warf der Stadt vor, den Vorfall “herunterzuspielen” und bescheinigte den “Wortschöpfern” ein “zerrüttetes Verhältnis zu Glaube und christlicher Tradition”.
Die “Taunus Zeitung” beharrte weiter auf ihrer ursprünglichen Darstellung und schrieb von einem “fragwürdigen Auftritt” des Stadtrats Dieter Kraft (Grüne), der bei einer “emotionalen Ansprache” einen “Journalisten der Taunus Zeitung öffentlich an den Pranger” gestellt habe. Die Suppen-Geschichte wollen die Journalisten der “Taunus Zeitung” der Stadt einfach nicht glauben — auch nicht die Alternativversion, wonach der Name “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sich auf das bekannte Kinderlied “Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne” beziehe. Andererseits bleibt der einzige Beleg für die Theorie, dass die Kita dem Fest aus politischer Korrektheit einen neuen Namen geben wollte, weiterhin nur die anonyme Behauptung einer einzelnen Mutter.
Wessen Version nun stimmt, lässt sich wohl nicht abschließend klären. Der Laternen-Umzug der Kita hat jedenfalls vor ein paar Tagen wie geplant stattgefunden — inklusive Medienrummel und Polizeischutz. Zum Glück blieb alles friedlich.
Dieser Fall erinnert ein wenig an die Geschichte, in der es vor zwei Monaten hieß, Berlin-Kreuzberg wolle Weihnachten verbieten: Damals erzählten die Zeitungen nur die halbe Wahrheit, die Politiker polterten gleich los, und die rechte Ecke hatte genug Stoff, um “Christenhasser!” zu schreien und Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, täten Journalisten, Politiker, Kirchenvertreter und Leser also gut daran, sich bei solchen Debatten in Zukunft gründlich zu informieren — und vielleicht einfach mal ein bisschen entspannt zu bleiben. So wie die Eltern, deren Leserbrief die “Taunus Zeitung” einen Tag vor dem Laternen-Umzug der Bad Homburger Kita abgedruckt hat:
Wir feiern in dieser Woche mit der Kita Leimenkaut und hoffentlich allen Kindern wie geplant – und nebenbei wie in jedem Jahr seit unsere Kinder die Einrichtung besuchen – Sankt Martin mit den dazugehörigen Liedern, Laternenumzug, Martinsfeuer, aber ohne Pferd, denn das erlaubt die Versicherung nicht. Welchen Titel die Veranstaltung dabei trägt, spielt keine Rolle und ändert am Inhalt nichts. Und am Abend essen wir eine gute selbstgemachte Suppe, vielleicht sogar mit Nudeln in Form von Sonnen, Monden und Sternen, denn das mögen unsere Kinder gerne.
Mit Dank auch an Thomas, Kevin S., Erik G. und Johnny K.
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).
Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:
Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.
Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:
Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.
Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).
Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).
Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.
Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”. Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.
Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.
Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”