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Wer liest schon “Bild” in Kenia?

Seit vergangenem Donnerstag berichten die “Bild”-Medien intensiv über den Tod einer 32-jährigen Frau in Stuttgart. Der Fall hat einiges, was ihn für eine Boulevardredaktion interessant macht, beispielsweise einen festgenommenen Tatverdächtigen, mit dem das Opfer laut “Bild” eine Affäre gehabt haben soll. Außerdem, und das ist sicher von zentraler Bedeutung, gibt es Fotos – zwei verschiedene Aufnahmen der Frau hat die “Bild”-Redaktion zusammenklauben können. Und die zeigt sie bei jeder Gelegenheit.

Allein bei Bild.de sind mindestens sieben Artikel seit vergangenem Donnerstag erschienen (überwiegend als “Bild-plus”-Artikel, schließlich versucht die “Bild”-Redaktion immer wieder, mit dem Tod von Menschen Abos zu verkaufen). Dazu mehrere große Artikel in der Stuttgart-Ausgabe der “Bild”-Zeitung beziehungsweise in der “Bild”-Bundesausgabe. Außerdem eine komplette Seite in “Bild am Sonntag”. Und mehrere Push-Nachrichten für alle, die die “Bild”-App auf dem Smartphone haben.

Screenshot Bild.de - Mysteriöser Leichenfund in Schwesternwohnheim - K. wollte nur in die Disco - jetzt ist sie tot
Screenshot Bild.de - Pflegerin (32) vor Disco-Besuch getötet - Mutmaßlicher Killer von K. gefasst
Screenshot Bild.de - Krankenschwester tot in Wohnheim gefunden - Wie kam K.s Killer in Zimmer 1109?
Screenshot Bild.de - Pflege-Schülerin (32) getötet - 39-Jähriger verhaftet - War K.s heimlicher Freund ihr Killer?
Screenshot Bild.de - Pflege-Schülerin (32) in Wohnheim getötet - Entkam K.s Killer durch diese Tür?
Screenshot Bild.de - Pflegeschülerin in Wohnheim getötet - Polizei verhaftet K.s Liebhaber - Wie ihm die Soko Tür auf die Spur kam

Die Verpixelungen oben haben alle wir hinzugefügt – in den “Bild”-Medien sind die Fotos der Frau ohne jegliche Unkenntlichmachung erschienen (lediglich beim letzten Screenshot hat die “Bild”-Redaktion dem Tatverdächtigen einen schmalen Balken über die Augen gelegt). Als Quelle der Aufnahmen ist “Privat” angegeben.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats ist bei diesem Thema recht eindeutig. In Richtlinie 8.2 zum “Opferschutz” steht:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Um eine Person des öffentlichen Lebens handelt es sich bei der Frau nicht.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob der Redaktion eine Erlaubnis der Familie vorliegt, die Fotos unvepixelt zu zeigen. Und wenn nicht, warum sie es trotzdem tut. Eine Antwort haben wir bislang nicht erhalten.

Sollte keine Erlaubnis der Familie vorliegen, dürfte es auch juristisch gesehen recht klar sein, dass das, was die “Bild”-Redaktion hier macht, nicht in Ordnung ist. Allerdings gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und so gibt es in diesem Fall noch einen weiteren Umstand, der ihn für die “Bild”-Redaktion besonders interessant machen dürfte: Die getötete Frau stammt aus Kenia. Sie soll allein in Deutschland gewesen sein, ihre Familie befindet sich laut “Bild” in Kenia. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass die Familienmitglieder mitbekommen, was die “Bild”-Redaktion mit den Fotos alles anstellt.

Anzeigenblätter, AFP verklagt ehemaliges Twitter, Radiopreis

1. Presserat kümmert sich nun auch um Gratiszeitungen
(dwdl.de, Alexander Krei)
Wie “DWDL” berichtet, wird der Deutsche Presserat im Rahmen der freiwilligen Selbstregulierung künftig auch Gratiszeitungen berücksichtigen. Dies bedeute, dass Anzeigenblätter am Beschwerdeverfahren teilnehmen können, sofern die Verlage zuvor eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen unterstütze die Initiative und setze sich dafür ein, dass seine Mitgliedsverlage den Pressekodex befolgen.

2. Nachrichtenagentur AFP verklagt X
(spiegel.de)
Die Nachrichtenagentur AFP hat in Frankreich eine Urheberrechtsklage gegen den Online-Dienst Twitter, der inzwischen unter dem Namen X läuft, eingereicht. Sie wirft der Plattform vor, nicht für die Verbreitung journalistischer Inhalte zu zahlen, wie es das französische Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsehe. Elon Musk, der Twitter im vergangenen Jahr übernommen hat, bezeichnete den Rechtsstreit als als “bizarr” und äußerte Unverständnis für die Geldforderung.

3. Wir hätten es wissen können
(taz.de)
Die “taz” hatte fälschlicherweise berichtet, dass Pink-Floyd-Sänger Roger Waters Mitherausgeber der Zeitung “Demokratischer Widerstand” sei. Die Anwälte von Waters haben dies dementiert und klargestellt, dass ihr Mandant zu keinem Zeitpunkt für die Zeitung tätig war und auch keine Zusammenarbeit mit dem Herausgeber der Zeitung bestehe. Die “taz”-Redaktion entschuldigt sich für die Fehlinformation, zumal auch andere Medien die falsche Meldung übernommen hätten.

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4. Wie verändert KI die Suchmaschinenoptimierung?
(fachjournalist.de, Dennis Fajt)
Beim “Fachjournalist” beschäftigt sich Dennis Fajt mit den Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Er nennt drei Tipps für Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger in der KI-gesteuerten SEO-Landschaft: das Setzen auf “Qualitätsinhalte”, das “Verstehen der Nutzerintention” und die “Anpassung an Veränderungen”. Trotz des Einflusses von KI seien die menschlichen Qualitäten wichtig: “Journalisten und Blogger sollten ihre Expertise, Kreativität und Originalität einbringen, um ihren Lesern einen Mehrwert zu bieten. Die Fähigkeit, einzigartige Perspektiven, Meinungen und Geschichten zu präsentieren, macht den Unterschied und schafft eine engagierte Leserschaft.”

5. Die Nominierten für den Deutschen Radiopreis 2023 stehen fest
(radiowoche.de, Tom Sprenger)
Die Nominierungen für den Deutschen Radiopreis 2023 stehen fest. In diesem Jahr haben 150 Sender insgesamt 453 Beiträge eingereicht, aus denen die unabhängige Nominierungskommission des Grimme-Instituts für jede der zehn Preiskategorien drei Finalistinnen und Finalisten ausgewählt hat. Wer sich aus dieser kleinen, aber feinen Gruppe durchgesetzt hat, gibt die Grimme-Jury am 7. September bei der Preisverleihung bekannt.

6. Wie “Digital Streetwork” auf TikTok funktioniert
(belltower.news)
Die Plattform TikTok stellt für viele Jugendliche und junge Erwachsene eine wichtige Informationsquelle dar. Dabei stoßen sie häufig auf Inhalte unterschiedlicher Qualität, die von sachlicher Information bis zu Desinformation reichen. Das interdisziplinäre Team von “pre:bunk” habe es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Nutzerinnen und Nutzer von TikTok mit dem Ansatz des “Digital Streetwork” medienpädagogische Unterstützung anzubieten, um sie medienkompetent durch die Inhalte zu führen. Der TikTok-Kanal @prebunk biete Raum für Austausch, praktische Hilfestellungen und “engagierte medienpädagogische Gegenrede”.

Rüge für Friedrich, Verleihung des “Leuchtturms”, Protest bei Reddit

1. Deutscher Presserat rügt Verleger Holger Friedrich
(dwdl.de, Manuel Weis)
Der Deutsche Presserat hat in seiner jüngsten Sitzung über zwei Fälle entschieden, die zuvor für größeres Aufsehen gesorgt hatten: Der Verleger Holger Friedrich (unter anderem “Berliner Zeitung”) bekam eine Rüge; er hatte den Namen eines Informanten – Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt – an den Axel-Springer-Verlag weitergegeben. Beschwerden gegen die “Zeit”-Berichterstattung über Springer-Chef Mathias Döpfner, in der auch Nachrichten Döpfners zitiert wurden, wies der Presserat hingegen zurück.

2. Netzwerk Recherche verleiht “Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen”
(netzwerkrecherche.org)
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche verleiht ihren “Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen” dieses Jahr an die beiden iranischen Journalistinnen Niloufar Hamedi und Elahe Mohammadi für deren Berichterstattung über den Tod von Jina Mahsa Amini. “Ihre Arbeit führt uns vor Augen, wie wichtig und relevant eine freie Presse ist – und wie viel Kraft journalistische Veröffentlichungen entfalten können”, so Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche.

3. Verhandlung gegen Reichelt-Firma: Gericht folgt vorab Argumentation von Kluge
(journal-frankfurt.de, Katja Thorwarth)
Gestern hat das Landgericht Frankfurt am Main darüber verhandelt, ob die von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt geführte Website “Pleiteticker” die trans Journalistin und Aktivistin Janka Kluge als “Mann” bezeichnen darf. Das Gericht sei zunächst der Argumentation der Journalistin und ihres Anwalts gefolgt und werde im Juli endgültig über den Fall entscheiden.

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4. Kein Familiendrama: Berichterstattung über Femizide und der Umgang mit Überlebenden und Angehörigen
(journalist.de)
Eine Initiative von investigativen Journalistinnen hat einen Leitfaden zusammengestellt, wie Medien mit dem Thema Femizid, also der Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, umgehen können. Der “journalist” dokumentiert den Leitfaden auf seiner Website.

5. Gut 5.000 Communities protestieren weiter
(netzpolitik.org, Johannes Gille)
Seit Anfang der Woche streitet sich das Reddit-Management mit großen Teilen der eigenen Community über Pläne, die Programmierschnittstelle einzuschränken und kostenpflichtig zu machen. Ein solcher Schritt hätte zur Folge, dass beliebte Anwendungen von Drittanbietern ihre Dienste einstellen müssten. Als Zeichen des Protests und um den Konzern zum Umdenken zu bewegen, würden viele der größten Communities, die sogenannten Subreddits, die Seite derzeit boykottieren.

6. Von der re:publica lernen, heißt Markenführung lernen
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Bei “Indiskretion Ehrensache” macht Thomas Knüwer der re:publica, einer Konferenz zur digitalen Gesellschaft, eine Art Liebeserklärung: “Es gibt so viele UnternehmerInnengeschichten, die immer und immer wieder in Medien erzählt werden. Leider gehört die re:publica nicht dazu. Dabei macht ihr Team so vieles richtig, was andere ignorieren.”

Verfahren gegen die “Zeit”, “Deep Journalism”, Keine ESC-Pause

1. Presserat leitet Verfahren gegen die “Zeit” ein
(faz.net)
Der Deutsche Presserat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 15. Juni mit einer Beschwerde zu den von der “Zeit” veröffentlichten geleakten Chats des Springer-Chefs Mathias Döpfner befassen: “Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt”, so Presseratssprecherin Kirsten von Hutten.

2. “Gute Social-Media-Guidelines werden mit Journalist:innen ausgearbeitet”
(netzpolitik.org, Leonhard Dobusch)
Wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Medien in Sozialen Medien politisch äußern, sorgt das oft für Aufregung. Richtlinien sollen Orientierung geben. Lorenz Tripp von der Universität Graz hat in seiner Abschlussarbeit Social-Media-Guidelines öffentlich-rechtlicher Medien aus Deutschland (WDR), Österreich (ORF), der Schweiz (SRG) und Großbritannien (BBC) untersucht und berichtet im Interview mit netzpolitik.org über seine wichtigsten Erkenntnisse.

3. Deep Journalism – Eine Chance für die Qualitätsmedien
(journalist.de, Sebastian Turner)
Der “journalist” veröffentlicht exklusiv einen Vorabdruck aus dem neuen Buch von Sebastian Turner über “Deep Journalism”. Dabei geht es um die “Domänenkompetenz als redaktioneller Erfolgsfaktor”, so der Untertitel des Buchs. Demnach würden Angebote, Preis und Tiefe der Berichterstattung je nach Thema und Leserschaft neu gebündelt und bepreist, frei von den üblichen Zwängen der Herstellung und der Werbemärkte. Turner war Vorstandsvorsitzender der Werbeagentur Scholz & Friends, Aufsichtsrat bei Dieter von Holtzbrinck sowie Herausgeber und Miteigentümer des “Tagesspiegel”. Derzeit wirkt er als Gründer und Herausgeber des digitalen Verlags “Table.Media”, der im “Deep Journalism” tätig ist.

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4. Als Freie für den Spiegel arbeiten
(freienpodcast.letscast.fm, Geraldine Friedrich & Francoise Hauser, Audio: 26:19 Minuten)
Viele freie Journalistinnen und Journalisten hegen den Traum, einmal für den “Spiegel” zu schreiben. Janko Tietz, Ressortleiter für Deutschland/Panorama beim “Spiegel”, gibt Einblicke, welche Art von Geschichten sich besonders gut eignen und welche Vergütungen dafür zu erwarten sind.

5. Streik bei den Streamern? Netflix und Co. in der Krise?
(sr.de, Thomas Bimesdörfer & Florian Mayer, Audio: 17:43 Minuten)
Im Gespräch mit dem Medienwissenschaftler Marcus Kleiner diskutieren Thomas Bimesdörfer und Florian Mayer über den Streik der Kreativen in den USA, die daraus resultierenden Folgen für Streamingdienste und den Einfluss auf den deutschen Medienmarkt. Sehr hörenswert, weil Kleiner nicht im drögen Professoren-Sound doziert, sondern sehr anschaulich und mitreißend Auskunft gibt.

6. ARD denkt nicht an eine ESC-Pause – und das ist gut so
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Uwe Mantel widerspricht bei “DWDL” den Stimmen, die, nach dem erneut schlechten Abschneiden Deutschlands, einen Abbruch oder eine Pause der Teilnahme am Eurovision Song Contest fordern: “Die inzwischen erstaunlich lange Tradition an schlechten Platzierungen unterstreicht in jedem Fall, dass die Begeisterung für den Eurovision Song Contest bei vielen eben gar nicht vom Erfolg des deutschen Acts abhängt, sondern unabhängig davon dem Event als solches gilt. All diese Menschen würde man vor den Kopf stoßen, wenn man lieber über die Ungerechtigkeit der Welt schmollen würde statt weiter dieses so schräge wie schöne länderübergreifende Fest mitzufeiern.”

KW 19/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Das Internet der Zukunft
(zukunft-verstehen.podigee.io, Sascha Lobo, Audio: 1:01:41 Stunden)
Zu Gast bei “Zukunft verstehen” ist diesmal Torsten Beeck, der neue Chefredakteur des IT-Magazins “c’t”. Beeck war zuvor in der Chefredaktion des “Spiegel” und hat bei Facebook beziehungsweise Meta gearbeitet, bringt also viel Wissen aus dem Journalismus und der IT-Branche mit. Da liegt es nahe, dass es in dem Gespräch nicht nur um die Zukunft des Internets, sondern auch um die Zukunft des Journalismus geht. Noch der Vollständigkeit halber: Bei “Zukunft verstehen” handelt es sich um einen Podcast des Unternehmens Cisco.

2. Neues aus der Nachbarschaft: Zukunftsperspektiven für Lokal- und Regionalmedien
(youtube.com, Andreas Weise, Video: 59:43 Minuten)
Der Lokaljournalismus steht vor großen Herausforderungen: Reichen die digitalen Einnahmen aus, um unabhängige Redaktionen zu finanzieren? Was passiert, wenn die Werbeeinnahmen der klassischen TV- und Radioanbieter in den nächsten Jahren weiter zurückgehen? Und wie sieht die regionale Medienlandschaft 2030 ohne Förderung aus? Darüber diskutierten auf den Medientagen Mitteldeutschland Sigrun Albert (Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger), Janis Brinkmann (Professor für Publizistik und digitale Informationswissenschaft), Markus Heinker (Präsident des Medienrats der sächsischen Landesmedienanstalt) sowie Helge Lindh (SPD-Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Kultur und Medien).

3. Wirklich? Eine neue Printzeitung!
(der-digitale-fruehschoppen.de, Andreas Rackow & Thomas Krause, Audio: 37:18 Minuten)
Simone Lange, ehemalige Oberbürgermeisterin von Flensburg, plant die Herausgabe einer Wochenzeitung mit dem Titel “wirklich”, die zunächst nur in gedruckter Form erscheinen soll. Andreas Rackow und Thomas Krause haben nachgefragt, wie es zu dieser ungewöhnlichen Entscheidung kam und was Lange genau plant.

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4. Pressefreiheit und Selbstkontrolle
(365.vsum.tv, Luis Paulitsch, Audio: 33:23 Minuten)
Im internationalen Ranking der Pressefreiheit ist Österreich weiter zurückgefallen und liegt derzeit auf Platz 29 von insgesamt 180 Ländern. Als Reaktion auf das Abrutschen wird oft eine Stärkung des Qualitätsjournalismus in Österreich gefordert. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der österreichische Presserat? Und warum dient die journalistische Selbstkontrolle auch dem Schutz der Pressefreiheit? Darüber spricht Luis Paulitsch mit der Medienexpertin Astrid Zimmermann und dem ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger.

5. Technik-Utopien
(popkulturfunk.podigee.io, Valentina Hirsch, Audio: 1:25:06 Stunden)
Im “Popkulturfunk” unterhält sich Valentina Hirsch mit dem Journalisten Richard Gutjahr über Technikutopien. Dabei geht um Technik, die begeistert, und Technik, die nicht begeistert, um Hypes und Trends, aber auch um Dystopien.

6. Kulturkampf deutsche Sprache
(youtube.com, Christian Ehring & Jakob Leube & Freddy Radeke, Video: 6:05 Minuten)
Das NDR-Satiremagazin “extra 3” rechnet mit dem “Kulturkampf um die deutsche Sprache” ab: “Die CDU und die AfD in Thüringen haben im vergangenen Jahr sogar ein Gender-Verbot für Behörden durchgesetzt. Das ist ein richtiger Kulturkampf. Verständlich. Gerade die Behördensprache muss in ihrer ganzen Schönheit erhalten bleiben. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.”

Kastrieren als Kulturtat, Verfahren gegen Friedrich, Twitter verlassen?

1. Sie kastrieren eines der besten österreichischen Medien und feiern das als Kulturtat
(uebermedien.de, Achim Thurnher)
Am 3. Mai erschienen fast alle österreichischen Tageszeitungen aus Protest mit ausschließlich weißen Titelseiten – eine Aktion der Zeitungsverleger (offener Brief dazu) gegen den Entwurf des neuen ORF-Gesetzes. Armin Thurnher, Mitbegründer und Herausgeber der Wiener Wochenzeitung “Falter”, kritisiert das Verhalten der Verleger, denen es bereits im Vorfeld gelungen war, das Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen ORF einzuschränken: “Sie kastrieren eines der besten Medien auf dem österreichischen Markt und feiern das als Kulturtat. Man muss schon über eine besondere Art von Humor verfügen, um so etwas ernsthaft und im Stil eines Manifestes vorzutragen.”

2. Presserat leitet Verfahren gegen Holger Friedrich ein
(dwdl.de, Alexander Krei)
Der Presserat hat offenbar ein Verfahren gegen den Verleger der “Berliner Zeitung”, Holger Friedrich, eingeleitet. Friedrich könnte gegen den Pressekodex verstoßen haben, indem er den Springer-Verlag darüber informierte, Informationen von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt erhalten zu haben. Alexander Krei kommentiert: “Für die ‘Berliner Zeitung’ könnte sich das Vorgehen des Verlegers noch als problematisch erweisen, denn wenn potenzielle Informanten bei der Zeitung fürchten müssen, dass geleakte Dokumente nicht vertraulich behandelt werden, wenden sie sich im Zweifel an eine andere Redaktion.”

3. Sollten Medien Twitter verlassen?
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 32:29 Minuten)
Muss man sich von Elon Musk alles gefallen lassen? Wann ist der Punkt erreicht, an dem sich Medien und Redaktionen von Twitter verabschieden sollten? Darüber diskutieren Deutschlandfunk-Online-Multimedia-Chefin Nicola Balkenhol, ARD-Digitalexperte Dennis Horn und Brigitte Baetz von “mediasres”.

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4. Nie wieder Angst vor dem leeren Blatt: Die Arbeit mit ChatGPT
(fachjournalist.de, Aileen Gharaei, Audio: 19:55 Minuten)
Wie beeinflusst Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit im Journalismus? Welche Fähigkeiten brauchen Journalistinnen und Journalisten in Zukunft, um mit neuen Technologien umgehen zu können? Und wie wirkt sich das auf das Berufsbild aus? In dieser Folge des “Fachjournalist”-Podcasts befragt Aileen Gharaei die Journalistin Ulrike Köppen zu diesem Thema. Die Expertin diskutiert Chancen und Risiken von KI-Anwendungen im Journalismus, insbesondere am Beispiel von ChatGPT.

5. Millionen-Bußgeld gegen Telegram landet vor Gericht
(spiegel.de)
Im vergangenen Herbst verhängte das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Telegram. Der Messengerdienst habe kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitgestellt, bei dem Nutzerinnen und Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Außerdem habe Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können. Nachdem sich Telegram gegen die Vorwürfe gewehrt hat, werde nun das Bonner Amtsgericht über die Sache entscheiden.

6. Wie fotografiert man Menschlichkeit?
(monopol-magazin.de, Alexandre Kintzinger)
Im “Monopol”-Magazin erinnert Alexandre Kintzinger an Edward Steichen, einen der bedeutendsten Fotografen des 20. Jahrhunderts: “Vor 50 Jahren starb der Fotograf, der wie kaum ein anderer unser heutiges Verständnis von moderner Fotografie prägte. Vor allem etablierte er, dass auch dieses damals noch junge Medium eine Kunstform sein kann. Eine, die uns nicht nur ein Bild davon geben kann, wie die Dinge sind, sondern auch, wie sie sein könnten.” Der Text geht auch auf Steichens bekannteste Werke wie die Modefotografien für “Vogue” und “Vanity Fair” sowie seine Kriegsfotografien ein.

Wenn “Bild” sämtliche pressethischen Standards einhält

In Dresden wird eine Frau erschlagen. Bild.de zeigt ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Eine Einwilligung für eine identifizierbare Abbildung konnte die Redaktion nicht vorlegen.”

In Nürnberg wird ein Mann erschossen. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Die Identität von Opfern muss laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders geschützt werden.”

In Ibbenbüren wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Wissen um die Identität des Opfers ist in der Regel unerheblich. Eine Einwilligung der Angehörigen lag nicht vor, es handelte sich auch nicht um eine Person des öffentlichen Lebens.”

In Stadtallendorf wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: Im Artikel “zeigte die Redaktion das Porträt des Opfers, für das offenbar keine Einwilligung der Angehörigen vorlag.”

In Warendorf wird eine Frau getötet. Bild.de zeigt ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Bild stammte von der Gedenkseite eines Bestattungsunternehmens. Eine Einwilligung der Angehörigen zur Veröffentlichung bei BILD.DE lag offenbar nicht vor.”

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche Rügen verteilt: insgesamt 17 Stück, acht allein an “Bild” und Bild.de, davon fünf für “Verstöße gegen den Opferschutz”.

Gestern berichteten die “Bild”-Medien über einen “tödlichen Streit um Vermögen in Hamburg”. In der “Bild”-Bundesausgabe groß auf Seite 6:

Ausriss Bild-Zeitung - Rocker im Vorgarten hingerichtet

Bei Bild.de auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Tödliche Schießerei in Hamburg - Rocker D. im Vorgarten hingerichtet

Die Verpixelungen oben stammen alle von uns. “Bild” und Bild.de haben die Fotos des Opfers und des Tatverdächtigen, der auch nicht mehr lebt, ohne irgendeine Unkenntlichmachung veröffentlicht.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob der Redaktion Einwilligungen der Familien vorliegen, die Fotos ohne Verpixelung zu veröffentlichen. Ein “Bild”-Sprecher antwortete uns: Das Foto des Tatverdächtigen …

wurde uns aus dem direkten familiären Umfeld rechtefrei für unsere Berichterstattung zur Verfügung gestellt.

Leider sagt er nicht, von wem genau. Es könnte die Verlobte des Mannes sein, jedenfalls scheint “Bild” mit ihr gesprochen zu haben, sie wird im Artikel zitiert. Ob das mit Blick auf den Pressekodex für eine Veröffentlichung reichen würde, ist fraglich. In dem eingangs erwähnten Fall aus Nürnberg hatte “Bild” das Foto offenbar von einem Cousin des Opfers erhalten. Das reichte dem Presserat nicht: “Die für eine identifizierbare Berichterstattung notwendige Einwilligung eines nahen Angehörigen konnte die Redaktion nicht vorlegen, lediglich die eines Cousins.” Die Entscheidung des Presserats: “Zustimmung des Cousins zur Verwendung eines Opferfotos reichte nicht aus”.

Doch zurück zum Hamburger Fall. Zur Veröffentlichung des Fotos, das das Opfer zeigt, schreibt der “Bild”-Sprecher: Die Aufnahme sei …

in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich und dort ebenfalls unverpixelt einsehbar.

Die Argumentation ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant. Erstmal scheint keine Einwilligung der Familie vorzuliegen, jedenfalls erwähnt der “Bild”-Sprecher sie nicht. Mit der Begründung macht er es sich bemerkenswert einfach: Dass irgendwer irgendwas irgendwo in irgendwelchen “sozialen Medien” postet, soll für “Bild” und Bild.de ein legitimer Grund für eine identifizierende Berichterstattung sein? Und was meint der “Bild”-Sprecher überhaupt, wenn er davon schreibt, das Foto sei “in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich”?

Die “Bild”-Redaktion gibt selbst an, wo sie das Foto her hat: von der Instagram-Seite eines Hells-Angels-Charters (auch nicht unbedingt die typische “Bild”-Quelle). Dort trauern sie um das verstorbene Mitglied. Der Account hat aktuell 3.172 Follower, der Beitrag mit dem Foto, das sich die “Bild”-Redaktion geschnappt hat, wurde bislang 392 Mal geliket, es gibt 75 Kommentare. Nun ja.

Eine gute halbe Stunde nach der ersten Mail des “Bild”-Sprechers schickt er uns eine zweite. Wir “dürfen bitte noch ergänzen”:

Die Veröffentlichung der Fotos erfolgte unter Einhaltung sämtlicher presserechtlicher und pressethischer Regeln und Standards.

Ob das stimmt, werden wir vermutlich nach der nächsten Sitzung des Deutschen Presserats erfahren.

Trauriger Spitzenreiter, Nuhr-Cringe, Supermegamonsterstreik

1. Presserat rügt Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz
(presserat.de)
Wie der Deutsche Presserat mitteilt, wurden zwischen dem 21. und 23. März insgesamt 17 Rügen ausgesprochen. Trauriger Spitzenreiter ist mal wieder “Bild” beziehungsweise Bild.de mit acht der 17 Rügen. Eine Auflistung der aktuellen sowie der Rügen der vergangenen Jahre findet man auf der Übersichtsseite des Presserats.

2. “Der Cringe ist groß”
(spiegel.de, Kristin Haug)
Statt einer Ausgabe des “ZDF Magazin Royale” mit Jan Böhmermann im üblichen Setting gab es am Freitagabend etwas völlig Unerwartetes: Die Redaktion hatte die Sendung “Nuhr im Ersten” nachgebaut und ließ einen erschreckend gut parodierenden Dieter-Nuhr-Imitator durch die vermeintliche Satiresendung führen. Im Netz wurde die Aktion gefeiert und verurteilt. Kristin Haug hat einige Reaktionen gesammelt.

3. Tarifabschluss erzielt
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft Verdi auf der einen Seite und die Zeitschriftenverleger auf der anderen haben sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Gehälter in den Redaktionen ab dem 1. April dieses Jahres um 4,4 Prozent steigen. Ab dem 1. April 2024 soll es zudem eine Festbetragserhöhung von 125 Euro monatlich geben.

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4. Lustiger Literaturbetrieb
(taz.de, Fatma Aydemir)
Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hat sich das TikTok-Format “Unverlangt eingesandt” ausgedacht, das sich in kurzen Videos über Manuskripteinreichungen lustig macht. Fatma Aydemir kann darüber nicht lachen: “Also ein Mensch schreibt da jahrelang an einem Text, fasst sich irgendwann ein Herz, sendet ihn an einen Verlag und der guckt dann bloß rein, um daraus pseudolustigen Content zu generieren.”
Transparenzhinweis: “Ohne Rücksicht auf Verluste”, das Buch der BILDblog-Autoren Mats Schönauer und Moritz Tschermak, ist bei Kiepenheuer & Witsch erschienen.

5. Das neue Feigenblatt des Spielejournalismus
(netzpolitik.org, Dom Schott)
Der Infokasten werde zum Schleichweg einer Branche, kommentiert Dom Schott auf netzpolitik.org. Statt Verantwortung zu übernehmen, würden sich die Redaktionen der Diskussion entziehen, wie moderner Spielejournalismus auszusehen hat. Als konkretes Beispiel nennt er den Umgang mit der Debatte “um den Riesenkonzern Blizzard, Missbrauchsvorwürfe von ehemaligen Mitarbeiterinnen, Kündigungswellen und Klagen von Angestellten.”

6. Ruhe bewahren!
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz, Video: 0:58 Minute)
Am heutigen Montag findet ein bundesweiter Warnstreik statt, der weite Teile des öffentlichen Nahverkehrs, des Flugbetriebs und der Schifffahrt betrifft. Oder wie einige Medien es nennen: ein “Superstreik”, ein “Megastreik”, ein “Monsterstreik”. Boris Rosenkranz hat sich angeschaut, zu welchen Formulierungen die berichtenden Fernsehsender sonst noch greifen.

Zur Rückkehr von Marion Horn

Im November 2019, als klar war, dass Marion Horn den Axel-Springer-Verlag verlassen wird, hatten wir hier im BILDblog einen kritischen Blick auf Horns Schaffen als Chefredakteurin der “Bild am Sonntag” veröffentlicht: Zum Abschied von Marion Horn.

Was von uns als Rückschau auf die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme gedacht war, könnte nun als Vorschau dienen: Gestern wurde bekannt, dass Marion Horn zum Springer-Verlag zurückkehrt, als Vorsitzende der Chefredaktionen der “Bild”-Gruppe. Daher veröffentlichen wir unseren Beitrag von damals unverändert hier noch einmal: Zur Rückkehr von Marion Horn.

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Marion Horn war nicht mal ein halbes Jahr im Amt, da zeigten sich selbst hartgesottene Islamhasser beeindruckt. So schrieb das Hetzportal “Politically Incorrect” im März 2014 verblüfft:

Ja was ist denn in die BILD am SONNTAG (BamS) gefahren? (…) Gleich zwei mal packt das Springer-Blatt das heiße Thema Islam an – und zwar in einer Deutlichkeit, die es in sich hat.

Schon auf dem Titelblatt prangt die unmissverständliche Headline: “Islam-Rabatt für Jolins Mörder”. Ohne Fragezeichen!

Tatsächlich behauptete die “Bild am Sonntag” gemeinsam mit den anderen “Bild”-Medien ohne Fragezeichen, in Deutschland gebe es einen “Islam-Rabatt”, also mildere Strafen vor Gericht, wenn es sich bei den Straftätern um Muslime handelt.

Titelseite BILD am Sonntag: Islam-Rabatt für Jolns Mörder

In Wahrheit kam eine Studie, die die “Bild”-Medien als vermeintlichen Beleg für den in Deutschland vorherrschenden “Islam-Rabatt” anführten, sogar zum genau gegenteiligen Schluss: Deutsche Strafgerichte würden sogenannte Ehrenmörder “nicht milder als andere Beziehungstäter” behandeln, “sondern sogar strenger.”

Der zweite Artikel in der “Bild am Sonntag”, über den sich “Politically Incorrect” damals so freute, war ein Interview mit einem deutsch-türkischen Schriftsteller – große “BamS”-Überschrift: “‘Islam gehört zu uns wie die Reeperbahn nach Mekka'”.

Fazit der Fremdenfeinde:

“Zum Regieren brauche ich BILD, BamS und Glotze”, sagte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zehn Jahren. Wenn die oben erwähnten Artikel eine intensive und schnörkellose Debatte über die Gefahren des Islam in Deutschland auslösen, könnte die BamS vom heutigen 30. März 2014 eine nicht zu unterschätzende Katalysator-Funktion gehabt haben.

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So ging sie also los, Marion Horns Karriere als Chefredakteurin der “BamS”. Und nun, gut sechs Jahre später, geht sie zu Ende: Wie der Axel-Springer-Verlag in dieser Woche mitteilte, verlässt Horn die “Bild am Sonntag”.

Mit “Kompetenz und Leidenschaft” habe sie als Chefredakteurin “insbesondere die investigative und politische Relevanz von BILD am SONNTAG geprägt”, sagte Springer-Chef Mathias Döpfner.

Werfen wir zum Abschied also einen Blick zurück auf ihr glorreiches Werk.

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Als erste Frau an der Spitze der “BamS”, als bekennende “schlimme Feministin” ging es ihr immer auch darum, ein Zeichen zu setzen: für Frauen, gegen Sexismus. Klischees und stereotype Rollenbilder seien ihr zuwider, sagte sie mal, und dagegen kämpfe sie an:

Wir versuchen bei “BamS”, andere Frauenbilder zu zeigen.

Zum Beispiel solche:

Ein großes Foto in der

Herzogin Kate war im Mai 2014 “dem Wind sei Dank” das Kleid hochgerutscht, wodurch ihr Po entblößt wurde.

Der Windhauch des royalen Helikopters bei der Landung in den australischen Blue Mountains sorgte für diesen kurzen, aber magischen Moment.

Diesem “magischen Moment” widmete die “Bild am Sonntag” unter Feministin Horn fast die ganze letzte Seite.

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Im Juli 2014 veröffentlichte die “BamS” neben den anderen “Bild”-Medien zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die beim Abschuss eines Flugzeuges über der Ukraine ums Leben gekommen waren.

Eine Erlaubnis der Angehörigen hatte die Redaktion nicht eingeholt. Die Veröffentlichung wurde später auch vom Presserat kritisiert.

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Wenige Tage später entschied sich Marion Horn für den Abdruck eines islamfeindlichen Kommentars ihres damaligen Stellvertreters Nicolaus Fest. “Der Islam stört mich immer mehr”, schrieb er darin, ihn störe “die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund”, “die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle” und vieles mehr. Der Islam sei wohl “ein Integrationshindernis”, was man “bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen” solle.

Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.

Nach massiver Kritik verließ Fest die “Bild am Sonntag”. Horn entschuldigte sich mehr oder weniger – und blieb.

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Im Monat darauf verkündete die “Bild am Sonntag” exklusiv, Schauspieler Henning Baum habe das Ende seiner Serie “Der letzte Bulle” bestätigt. Noch am selben Tag teilte sein Management mit, das Zitat in der “BamS” sei frei erfunden.

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Zwei Wochen später berichtete die “Bild am Sonntag” über den Mord an einem 14-jährigen Mädchen und druckte im Artikel ein Foto des vermeintlichen Täters, das die Redaktion bei Facebook geklaut hatte:

Tatsächlich hatte der Abgebildete überhaupt nichts mit der Tat zu tun.

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Im Dezember 2014 fragte die “Bild am Sonntag” empört:

Haben wir nicht alle Lichter am Baum?

Denn in Berlin-Kreuzberg, so die Behauptung der “BamS”, müsse der Weihnachtsmarkt neuerdings “Winterfest” heißen. Auf “dem Altar der politischen Korrektheit” werde “die christliche Tradition geopfert”, insinuierte das Blatt.

In Wahrheit stimmte die Geschichte gar nicht: “Wie die Märkte sich nennen, ist uns total egal”, erklärte das zuständige Bezirksamt auf unsere Nachfrage. Die “Bild am Sonntag” hatte sich das Weihnachtsmarktverbot ausgedacht – und lieferte den besorgten Bürgern und Islamhassern einmal mehr neue Munition.

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Im darauffolgenden Frühjahr berichtete die “BamS”, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft Franz Beckenbauer wegen der WM-Vergabe an Russland und Katar als Zeugen befragen wolle. Die Schweizer Bundesanwaltschaft teilte auf unsere Nachfrage mit, dass das Quatsch sei. Die Geschichte in der “Bild am Sonntag” sei sogar “mehrfach falsch”. Die Redaktion habe nicht mal bei ihr nachgefragt.

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Im Monat darauf schrieb die “BamS” auf ihrer Titelseite, Angela Merkel habe in Bayreuth einen “Kollaps” erlitten.

Angela Merkel - Kollaps in Bayreuth
Zwei Stunden nach diesen Fotos kippte Merkel um

Die Meldung des angeblichen Schwächeanfalls verbreitete sich rasend schnell, doch kurz darauf brachte die Nachrichtenagentur AFP folgende (wortwörtliche) Breaking News:

Regierungssprecher: Merkel bei Wagner-Festspielen nicht kollabiert – Kein Schwächefall – Stuhl der Kanzlerin brach zusammen

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Im August 2015 wurde in Schleswig-Holstein die Leiche eines Mannes gefunden, der Suizid begangen hatte. Daraufhin bat die Polizei die Medien darum, die Fotos, die sie zur Fahndung veröffentlicht hatte, “aus der Berichterstattung zu nehmen”.

Die “Bild am Sonntag” ignorierte nicht nur die Bitte der Polizei, sondern lieferte möglichen Nachahmern auch gleich noch den genauen Ort des Suizids:

Von dieser Brücke sprang ein Vater in den Tod

(Wenn du selber Probleme hast, depressiv bist oder über Suizid nachdenkst, kansst du dich jederzeit unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 an die TelefonSeelsorge wenden.)

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Anfang 2016 druckte die “Bild am Sonntag” zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die bei einem Zugunglück in Bad Aibling gestorben waren.

Diesen 11 Opfern schuldet ihr die Wahrheit! (dazu 11 Porträtfotos)

Eine Zustimmung der Angehörigen lag wieder nicht vor, und wieder wurde die Veröffentlichung vom Presserat kritisiert.

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Wenige Monate später druckte die “Bild am Sonntag” zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die bei einem Anschlag auf ein Einkaufszentrum in München getötet worden waren.

Titelseite der

Eine Zustimmung der Angehörigen lag wieder nicht vor, und wieder wurde die Veröffentlichung vom Presserat kritisiert.

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Im September 2016 druckte die “Bild am Sonntag” einen Gastkommentar des Fußballers Arne Friedrich. Der meldete sich kurz darauf bei Twitter zu Wort und erklärte, die Redaktion habe in seinem Kommentar rumgepfuscht. Als Beweis schickte er einen Screenshot seines Originaltextes mit:

Negative Überschrift eingesetzt, Textteile weggelassen, so wird aus positiv plötzlich negativ. @HerthaBSC @bild Daumen-nach-unten-Emoji

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An Ostern 2017, nachdem ein Mann einen Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübt hatte, titelte die “Bild am Sonntag”:

Gott sei Dank -BVB-Bomben zündeten eine Sekunde zu spät

Wie sich später herausstellte, war auch diese Geschichte Unsinn. Die Bundesanwaltschaft teilte in einer Pressemitteilung mit, die Sprengsätze seien “zeitlich optimal gezündet” worden.

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Anfang 2018 behauptete die “Bild am Sonntag”:

4 von 5 Flüchtlingen fallen bei Deutsch-Test durch

Doch auch diese Schlagzeile war falsch. Tatsächlich ergab die Statistik, dass nicht “4 von 5 Flüchtlingen” bei ihrem Deutsch-Test durchfallen, sondern dass vier von fünf Flüchtlingen, die Analphabeten sind, nicht das Sprachniveau B1 erreichen. Insgesamt schafften nicht nur 20 Prozent einen Abschluss, wie von “BamS” behauptet, sondern 76 Prozent.

Auch diese falsche Schlagzeile war eine willkommene Vorlage – nicht nur für andere Medien, sondern vor allem für rechte Hetzer.

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Wenige Wochen später schrieb die “Bild am Sonntag”:

Weil Behörde Asylantrag zu spät bearbeitete - 7300 Euro im Monat für Flüchtlingsfamilie

Was in der Überschrift schon mal nicht klar wurde: Dabei handelte es sich nicht um eine drei- oder vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Zudem wurden die 7300 Euro für die zehnköpfige Familie nicht bar ausgezahlt, sondern ein Großteil wurde schon vorher abgezogen, um die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim inklusive aller Nebenkosten zu begleichen. Auch die Dauer der Bearbeitung war entgegen der “BamS”-Behauptung komplett irrelevant. Und auch sonst gab sich die “Bild am Sonntag” große Mühe, in dem Artikel möglichst viel Irreführendes und Falsches unterzubringen.

Tatsächlich hätte jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Davon war in der “Bild am Sonntag” allerdings nichts zu lesen.

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Als im Dezember 2018 über die Nachfolge von Angela Merkel an der Spitze der CDU abgestimmt werden sollte, veröffentlichte die “Bild am Sonntag” eine Liste von 1001 Delegierten und verriet, für welchen Kandidaten/welche Kandidatin sie jeweils stimmen würden. Allerdings erklärten daraufhin etliche der angeblich Befragten, sie hätten überhaupt nicht mit der “Bild am Sonntag” gesprochen.



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Sechs Jahre war Marion Horn Chefredakteurin der “Bild am Sonntag”. Sechs Jahre, in denen ihr Blatt Unwahrheiten in die Welt setzte, Persönlichkeitsrechte verletzte und den Hass gegen den Islam befeuerte. Die Liste ließe sich noch viel weiter fortsetzen, mit Schleichwerbung, geheuchelter Selbstkritik oder politischen Kampagnen.

Oder wie man beim Axel-Springer-Verlag sagt: “Kompetenz und Leidenschaft”.

Bildblog unterstuetzen

Bild.de zeigt Hinrichtung eines Menschen

Wenn auf der Bild.de-Startseite ein Artikel mit der Überschrift “Mann erschießt Obdachlosen auf dem Bordstein” zu finden ist und in der dazugehörigen Dachzeile steht: “SCHOCKIERENDES VIDEO AUS USA”, dann ist zu befürchten, dass die “Bild”-Redaktion eben dieses Video auch zeigt. Und genau so ist es: Bei Bild.de ist seit gestern zu sehen, wie ein Mensch regelrecht hingerichtet wird (auf jegliche Verlinkungen verzichten wir in diesem Fall bewusst).

Screenshot Bild.de - Schockierendes Video aus den USA - Mann erschießt Obdachlosen auf dem Bordstein
(Die Unkenntlichmachung stammt von uns. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.)

Am Montag soll in St. Louis ein Mann einen anderen am helllichten Tag auf der Straße erschossen haben. Ein Passant hat einen Teil der Tat mit seiner Handykamera aus kürzerer Distanz, leicht versteckt gefilmt. Dieses Video hat die “Bild”-Redaktion in ihren Artikel eingebettet. Zu Beginn blendet sie einen Warnhinweis ein:

Screenshot Bild.de - Achtung gewaltsame Szenen

Anschließend ist eine Straßenszene zu sehen, in der ein Mann auf dem Bordstein sitzt. Ein anderer steht neben ihm und hantiert mit einer Waffe. Nichts ist verpixelt, nicht das Opfer, nicht der Täter. Nach kurzer Zeit streckt der stehende Mann den Arm aus und richtet die Waffe auf den Kopf des sitzenden Mannes. In diesem Moment friert bei Bild.de das Video ein (dieses Standbild ist auch die Aufnahme, die bei Bild.de auf der Startseite zu sehen ist, und die wir weiter oben unkenntlich gemacht haben). Die Tonspur des Videos läuft hingegen weiter, ein Schuss ist zu hören und die Aussage der filmenden Person: “Oh my God, he just fucking killed him.”

Was nicht in dem Video zu sehen ist, aber aus einem Polizeiprotokoll hervorgeht: Dem Opfer wurde vom Täter zuvor bereits in den Rücken geschossen. Der Mann sitzt völlig wehrlos auf dem Bordstein, während der Täter seine Waffe nachlädt. Es ist eine regelrechte Hinrichtung, die die “Bild”-Redaktion da zeigt. Und sie zeigt sie nicht nur einmal – in dem 1:21 Minuten langen Clip zeigt sie die Szene insgesamt dreimal. Es scheint dabei einzig um Sensationsgier zu gehen.

In einem recht ähnlichen Fall sprach der Deutsche Presserat im September 2020 eine Rüge gegen die “Bild”-Redaktion aus:

Als unangemessene Darstellung von Brutalität und Leid nach Ziffer 11 des Pressekodex beurteilte der Presserat das Video einer Tötungsszene. Unter dem Titel “Mann in New York aus Auto erschossen” zeigte BILD.DE, wie ein Mann beim Überqueren einer Straße erschossen wird und zu Boden fällt. Die Redaktion hatte das Fahndungsvideo vom Twitter-Account der New Yorker Polizei übernommen. Nach Ansicht des Presserats bediente das Video – in dem die Tötung wiederholt gezeigt wurde – reine Sensationsinteressen. Der ursprüngliche Fahndungszweck des Videos hatte in der deutschen Öffentlichkeit keine Bedeutung. Für die Presse gilt bei der Veröffentlichung von Ermittler-Material der Pressekodex, betonte der Beschwerdeausschuss.

Die “Bild”-Redaktion weiß von dieser Kritik, sie hat die Rüge damals unter dem entsprechenden Bild.de-Artikel wie vorgeschrieben veröffentlicht.

Ein Unterscheid zwischen dem aktuellen Video aus St. Louis und dem aus New York, für das Bild.de die Rüge bekommen hat: Während in dem New Yorker Fall das Video nach einem Schnitt auch die Szene nach dem Schuss und damit den Übelebenskampf des Opfers zeigt, friert das Video aus St. Louis bei Bild.de, wie gesagt, direkt vor der Schussabgabe ein. Allerdings sollte man das nicht als Rücksichtnahme auf Opfer und Leser-/Zuschauerschaft und als letztes Fünkchen Anstand der “Bild”-Mitarbeiter deuten. Im Originalvideo, das uns vorliegt, schwenkt die filmende Person genau in diesem Moment weg. Die Redaktion konnte also gar nichts weiter zeigen.

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