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KW 19/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Das Internet der Zukunft
(zukunft-verstehen.podigee.io, Sascha Lobo, Audio: 1:01:41 Stunden)
Zu Gast bei “Zukunft verstehen” ist diesmal Torsten Beeck, der neue Chefredakteur des IT-Magazins “c’t”. Beeck war zuvor in der Chefredaktion des “Spiegel” und hat bei Facebook beziehungsweise Meta gearbeitet, bringt also viel Wissen aus dem Journalismus und der IT-Branche mit. Da liegt es nahe, dass es in dem Gespräch nicht nur um die Zukunft des Internets, sondern auch um die Zukunft des Journalismus geht. Noch der Vollständigkeit halber: Bei “Zukunft verstehen” handelt es sich um einen Podcast des Unternehmens Cisco.

2. Neues aus der Nachbarschaft: Zukunftsperspektiven für Lokal- und Regionalmedien
(youtube.com, Andreas Weise, Video: 59:43 Minuten)
Der Lokaljournalismus steht vor großen Herausforderungen: Reichen die digitalen Einnahmen aus, um unabhängige Redaktionen zu finanzieren? Was passiert, wenn die Werbeeinnahmen der klassischen TV- und Radioanbieter in den nächsten Jahren weiter zurückgehen? Und wie sieht die regionale Medienlandschaft 2030 ohne Förderung aus? Darüber diskutierten auf den Medientagen Mitteldeutschland Sigrun Albert (Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger), Janis Brinkmann (Professor für Publizistik und digitale Informationswissenschaft), Markus Heinker (Präsident des Medienrats der sächsischen Landesmedienanstalt) sowie Helge Lindh (SPD-Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Kultur und Medien).

3. Wirklich? Eine neue Printzeitung!
(der-digitale-fruehschoppen.de, Andreas Rackow & Thomas Krause, Audio: 37:18 Minuten)
Simone Lange, ehemalige Oberbürgermeisterin von Flensburg, plant die Herausgabe einer Wochenzeitung mit dem Titel “wirklich”, die zunächst nur in gedruckter Form erscheinen soll. Andreas Rackow und Thomas Krause haben nachgefragt, wie es zu dieser ungewöhnlichen Entscheidung kam und was Lange genau plant.

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4. Pressefreiheit und Selbstkontrolle
(365.vsum.tv, Luis Paulitsch, Audio: 33:23 Minuten)
Im internationalen Ranking der Pressefreiheit ist Österreich weiter zurückgefallen und liegt derzeit auf Platz 29 von insgesamt 180 Ländern. Als Reaktion auf das Abrutschen wird oft eine Stärkung des Qualitätsjournalismus in Österreich gefordert. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der österreichische Presserat? Und warum dient die journalistische Selbstkontrolle auch dem Schutz der Pressefreiheit? Darüber spricht Luis Paulitsch mit der Medienexpertin Astrid Zimmermann und dem ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger.

5. Technik-Utopien
(popkulturfunk.podigee.io, Valentina Hirsch, Audio: 1:25:06 Stunden)
Im “Popkulturfunk” unterhält sich Valentina Hirsch mit dem Journalisten Richard Gutjahr über Technikutopien. Dabei geht um Technik, die begeistert, und Technik, die nicht begeistert, um Hypes und Trends, aber auch um Dystopien.

6. Kulturkampf deutsche Sprache
(youtube.com, Christian Ehring & Jakob Leube & Freddy Radeke, Video: 6:05 Minuten)
Das NDR-Satiremagazin “extra 3” rechnet mit dem “Kulturkampf um die deutsche Sprache” ab: “Die CDU und die AfD in Thüringen haben im vergangenen Jahr sogar ein Gender-Verbot für Behörden durchgesetzt. Das ist ein richtiger Kulturkampf. Verständlich. Gerade die Behördensprache muss in ihrer ganzen Schönheit erhalten bleiben. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.”

Kastrieren als Kulturtat, Verfahren gegen Friedrich, Twitter verlassen?

1. Sie kastrieren eines der besten österreichischen Medien und feiern das als Kulturtat
(uebermedien.de, Achim Thurnher)
Am 3. Mai erschienen fast alle österreichischen Tageszeitungen aus Protest mit ausschließlich weißen Titelseiten – eine Aktion der Zeitungsverleger (offener Brief dazu) gegen den Entwurf des neuen ORF-Gesetzes. Armin Thurnher, Mitbegründer und Herausgeber der Wiener Wochenzeitung “Falter”, kritisiert das Verhalten der Verleger, denen es bereits im Vorfeld gelungen war, das Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen ORF einzuschränken: “Sie kastrieren eines der besten Medien auf dem österreichischen Markt und feiern das als Kulturtat. Man muss schon über eine besondere Art von Humor verfügen, um so etwas ernsthaft und im Stil eines Manifestes vorzutragen.”

2. Presserat leitet Verfahren gegen Holger Friedrich ein
(dwdl.de, Alexander Krei)
Der Presserat hat offenbar ein Verfahren gegen den Verleger der “Berliner Zeitung”, Holger Friedrich, eingeleitet. Friedrich könnte gegen den Pressekodex verstoßen haben, indem er den Springer-Verlag darüber informierte, Informationen von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt erhalten zu haben. Alexander Krei kommentiert: “Für die ‘Berliner Zeitung’ könnte sich das Vorgehen des Verlegers noch als problematisch erweisen, denn wenn potenzielle Informanten bei der Zeitung fürchten müssen, dass geleakte Dokumente nicht vertraulich behandelt werden, wenden sie sich im Zweifel an eine andere Redaktion.”

3. Sollten Medien Twitter verlassen?
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 32:29 Minuten)
Muss man sich von Elon Musk alles gefallen lassen? Wann ist der Punkt erreicht, an dem sich Medien und Redaktionen von Twitter verabschieden sollten? Darüber diskutieren Deutschlandfunk-Online-Multimedia-Chefin Nicola Balkenhol, ARD-Digitalexperte Dennis Horn und Brigitte Baetz von “mediasres”.

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4. Nie wieder Angst vor dem leeren Blatt: Die Arbeit mit ChatGPT
(fachjournalist.de, Aileen Gharaei, Audio: 19:55 Minuten)
Wie beeinflusst Künstliche Intelligenz (KI) die Arbeit im Journalismus? Welche Fähigkeiten brauchen Journalistinnen und Journalisten in Zukunft, um mit neuen Technologien umgehen zu können? Und wie wirkt sich das auf das Berufsbild aus? In dieser Folge des “Fachjournalist”-Podcasts befragt Aileen Gharaei die Journalistin Ulrike Köppen zu diesem Thema. Die Expertin diskutiert Chancen und Risiken von KI-Anwendungen im Journalismus, insbesondere am Beispiel von ChatGPT.

5. Millionen-Bußgeld gegen Telegram landet vor Gericht
(spiegel.de)
Im vergangenen Herbst verhängte das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Telegram. Der Messengerdienst habe kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitgestellt, bei dem Nutzerinnen und Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Außerdem habe Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können. Nachdem sich Telegram gegen die Vorwürfe gewehrt hat, werde nun das Bonner Amtsgericht über die Sache entscheiden.

6. Wie fotografiert man Menschlichkeit?
(monopol-magazin.de, Alexandre Kintzinger)
Im “Monopol”-Magazin erinnert Alexandre Kintzinger an Edward Steichen, einen der bedeutendsten Fotografen des 20. Jahrhunderts: “Vor 50 Jahren starb der Fotograf, der wie kaum ein anderer unser heutiges Verständnis von moderner Fotografie prägte. Vor allem etablierte er, dass auch dieses damals noch junge Medium eine Kunstform sein kann. Eine, die uns nicht nur ein Bild davon geben kann, wie die Dinge sind, sondern auch, wie sie sein könnten.” Der Text geht auch auf Steichens bekannteste Werke wie die Modefotografien für “Vogue” und “Vanity Fair” sowie seine Kriegsfotografien ein.

Wenn “Bild” sämtliche pressethischen Standards einhält

In Dresden wird eine Frau erschlagen. Bild.de zeigt ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Eine Einwilligung für eine identifizierbare Abbildung konnte die Redaktion nicht vorlegen.”

In Nürnberg wird ein Mann erschossen. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Die Identität von Opfern muss laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders geschützt werden.”

In Ibbenbüren wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Wissen um die Identität des Opfers ist in der Regel unerheblich. Eine Einwilligung der Angehörigen lag nicht vor, es handelte sich auch nicht um eine Person des öffentlichen Lebens.”

In Stadtallendorf wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: Im Artikel “zeigte die Redaktion das Porträt des Opfers, für das offenbar keine Einwilligung der Angehörigen vorlag.”

In Warendorf wird eine Frau getötet. Bild.de zeigt ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Bild stammte von der Gedenkseite eines Bestattungsunternehmens. Eine Einwilligung der Angehörigen zur Veröffentlichung bei BILD.DE lag offenbar nicht vor.”

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche Rügen verteilt: insgesamt 17 Stück, acht allein an “Bild” und Bild.de, davon fünf für “Verstöße gegen den Opferschutz”.

Gestern berichteten die “Bild”-Medien über einen “tödlichen Streit um Vermögen in Hamburg”. In der “Bild”-Bundesausgabe groß auf Seite 6:

Ausriss Bild-Zeitung - Rocker im Vorgarten hingerichtet

Bei Bild.de auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Tödliche Schießerei in Hamburg - Rocker D. im Vorgarten hingerichtet

Die Verpixelungen oben stammen alle von uns. “Bild” und Bild.de haben die Fotos des Opfers und des Tatverdächtigen, der auch nicht mehr lebt, ohne irgendeine Unkenntlichmachung veröffentlicht.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob der Redaktion Einwilligungen der Familien vorliegen, die Fotos ohne Verpixelung zu veröffentlichen. Ein “Bild”-Sprecher antwortete uns: Das Foto des Tatverdächtigen …

wurde uns aus dem direkten familiären Umfeld rechtefrei für unsere Berichterstattung zur Verfügung gestellt.

Leider sagt er nicht, von wem genau. Es könnte die Verlobte des Mannes sein, jedenfalls scheint “Bild” mit ihr gesprochen zu haben, sie wird im Artikel zitiert. Ob das mit Blick auf den Pressekodex für eine Veröffentlichung reichen würde, ist fraglich. In dem eingangs erwähnten Fall aus Nürnberg hatte “Bild” das Foto offenbar von einem Cousin des Opfers erhalten. Das reichte dem Presserat nicht: “Die für eine identifizierbare Berichterstattung notwendige Einwilligung eines nahen Angehörigen konnte die Redaktion nicht vorlegen, lediglich die eines Cousins.” Die Entscheidung des Presserats: “Zustimmung des Cousins zur Verwendung eines Opferfotos reichte nicht aus”.

Doch zurück zum Hamburger Fall. Zur Veröffentlichung des Fotos, das das Opfer zeigt, schreibt der “Bild”-Sprecher: Die Aufnahme sei …

in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich und dort ebenfalls unverpixelt einsehbar.

Die Argumentation ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant. Erstmal scheint keine Einwilligung der Familie vorzuliegen, jedenfalls erwähnt der “Bild”-Sprecher sie nicht. Mit der Begründung macht er es sich bemerkenswert einfach: Dass irgendwer irgendwas irgendwo in irgendwelchen “sozialen Medien” postet, soll für “Bild” und Bild.de ein legitimer Grund für eine identifizierende Berichterstattung sein? Und was meint der “Bild”-Sprecher überhaupt, wenn er davon schreibt, das Foto sei “in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich”?

Die “Bild”-Redaktion gibt selbst an, wo sie das Foto her hat: von der Instagram-Seite eines Hells-Angels-Charters (auch nicht unbedingt die typische “Bild”-Quelle). Dort trauern sie um das verstorbene Mitglied. Der Account hat aktuell 3.172 Follower, der Beitrag mit dem Foto, das sich die “Bild”-Redaktion geschnappt hat, wurde bislang 392 Mal geliket, es gibt 75 Kommentare. Nun ja.

Eine gute halbe Stunde nach der ersten Mail des “Bild”-Sprechers schickt er uns eine zweite. Wir “dürfen bitte noch ergänzen”:

Die Veröffentlichung der Fotos erfolgte unter Einhaltung sämtlicher presserechtlicher und pressethischer Regeln und Standards.

Ob das stimmt, werden wir vermutlich nach der nächsten Sitzung des Deutschen Presserats erfahren.

Trauriger Spitzenreiter, Nuhr-Cringe, Supermegamonsterstreik

1. Presserat rügt Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz
(presserat.de)
Wie der Deutsche Presserat mitteilt, wurden zwischen dem 21. und 23. März insgesamt 17 Rügen ausgesprochen. Trauriger Spitzenreiter ist mal wieder “Bild” beziehungsweise Bild.de mit acht der 17 Rügen. Eine Auflistung der aktuellen sowie der Rügen der vergangenen Jahre findet man auf der Übersichtsseite des Presserats.

2. “Der Cringe ist groß”
(spiegel.de, Kristin Haug)
Statt einer Ausgabe des “ZDF Magazin Royale” mit Jan Böhmermann im üblichen Setting gab es am Freitagabend etwas völlig Unerwartetes: Die Redaktion hatte die Sendung “Nuhr im Ersten” nachgebaut und ließ einen erschreckend gut parodierenden Dieter-Nuhr-Imitator durch die vermeintliche Satiresendung führen. Im Netz wurde die Aktion gefeiert und verurteilt. Kristin Haug hat einige Reaktionen gesammelt.

3. Tarifabschluss erzielt
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft Verdi auf der einen Seite und die Zeitschriftenverleger auf der anderen haben sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Gehälter in den Redaktionen ab dem 1. April dieses Jahres um 4,4 Prozent steigen. Ab dem 1. April 2024 soll es zudem eine Festbetragserhöhung von 125 Euro monatlich geben.

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4. Lustiger Literaturbetrieb
(taz.de, Fatma Aydemir)
Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hat sich das TikTok-Format “Unverlangt eingesandt” ausgedacht, das sich in kurzen Videos über Manuskripteinreichungen lustig macht. Fatma Aydemir kann darüber nicht lachen: “Also ein Mensch schreibt da jahrelang an einem Text, fasst sich irgendwann ein Herz, sendet ihn an einen Verlag und der guckt dann bloß rein, um daraus pseudolustigen Content zu generieren.”
Transparenzhinweis: “Ohne Rücksicht auf Verluste”, das Buch der BILDblog-Autoren Mats Schönauer und Moritz Tschermak, ist bei Kiepenheuer & Witsch erschienen.

5. Das neue Feigenblatt des Spielejournalismus
(netzpolitik.org, Dom Schott)
Der Infokasten werde zum Schleichweg einer Branche, kommentiert Dom Schott auf netzpolitik.org. Statt Verantwortung zu übernehmen, würden sich die Redaktionen der Diskussion entziehen, wie moderner Spielejournalismus auszusehen hat. Als konkretes Beispiel nennt er den Umgang mit der Debatte “um den Riesenkonzern Blizzard, Missbrauchsvorwürfe von ehemaligen Mitarbeiterinnen, Kündigungswellen und Klagen von Angestellten.”

6. Ruhe bewahren!
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz, Video: 0:58 Minute)
Am heutigen Montag findet ein bundesweiter Warnstreik statt, der weite Teile des öffentlichen Nahverkehrs, des Flugbetriebs und der Schifffahrt betrifft. Oder wie einige Medien es nennen: ein “Superstreik”, ein “Megastreik”, ein “Monsterstreik”. Boris Rosenkranz hat sich angeschaut, zu welchen Formulierungen die berichtenden Fernsehsender sonst noch greifen.

Zur Rückkehr von Marion Horn

Im November 2019, als klar war, dass Marion Horn den Axel-Springer-Verlag verlassen wird, hatten wir hier im BILDblog einen kritischen Blick auf Horns Schaffen als Chefredakteurin der “Bild am Sonntag” veröffentlicht: Zum Abschied von Marion Horn.

Was von uns als Rückschau auf die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme gedacht war, könnte nun als Vorschau dienen: Gestern wurde bekannt, dass Marion Horn zum Springer-Verlag zurückkehrt, als Vorsitzende der Chefredaktionen der “Bild”-Gruppe. Daher veröffentlichen wir unseren Beitrag von damals unverändert hier noch einmal: Zur Rückkehr von Marion Horn.

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Marion Horn war nicht mal ein halbes Jahr im Amt, da zeigten sich selbst hartgesottene Islamhasser beeindruckt. So schrieb das Hetzportal “Politically Incorrect” im März 2014 verblüfft:

Ja was ist denn in die BILD am SONNTAG (BamS) gefahren? (…) Gleich zwei mal packt das Springer-Blatt das heiße Thema Islam an – und zwar in einer Deutlichkeit, die es in sich hat.

Schon auf dem Titelblatt prangt die unmissverständliche Headline: “Islam-Rabatt für Jolins Mörder”. Ohne Fragezeichen!

Tatsächlich behauptete die “Bild am Sonntag” gemeinsam mit den anderen “Bild”-Medien ohne Fragezeichen, in Deutschland gebe es einen “Islam-Rabatt”, also mildere Strafen vor Gericht, wenn es sich bei den Straftätern um Muslime handelt.

Titelseite BILD am Sonntag: Islam-Rabatt für Jolns Mörder

In Wahrheit kam eine Studie, die die “Bild”-Medien als vermeintlichen Beleg für den in Deutschland vorherrschenden “Islam-Rabatt” anführten, sogar zum genau gegenteiligen Schluss: Deutsche Strafgerichte würden sogenannte Ehrenmörder “nicht milder als andere Beziehungstäter” behandeln, “sondern sogar strenger.”

Der zweite Artikel in der “Bild am Sonntag”, über den sich “Politically Incorrect” damals so freute, war ein Interview mit einem deutsch-türkischen Schriftsteller – große “BamS”-Überschrift: “‘Islam gehört zu uns wie die Reeperbahn nach Mekka'”.

Fazit der Fremdenfeinde:

“Zum Regieren brauche ich BILD, BamS und Glotze”, sagte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zehn Jahren. Wenn die oben erwähnten Artikel eine intensive und schnörkellose Debatte über die Gefahren des Islam in Deutschland auslösen, könnte die BamS vom heutigen 30. März 2014 eine nicht zu unterschätzende Katalysator-Funktion gehabt haben.

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So ging sie also los, Marion Horns Karriere als Chefredakteurin der “BamS”. Und nun, gut sechs Jahre später, geht sie zu Ende: Wie der Axel-Springer-Verlag in dieser Woche mitteilte, verlässt Horn die “Bild am Sonntag”.

Mit “Kompetenz und Leidenschaft” habe sie als Chefredakteurin “insbesondere die investigative und politische Relevanz von BILD am SONNTAG geprägt”, sagte Springer-Chef Mathias Döpfner.

Werfen wir zum Abschied also einen Blick zurück auf ihr glorreiches Werk.

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Als erste Frau an der Spitze der “BamS”, als bekennende “schlimme Feministin” ging es ihr immer auch darum, ein Zeichen zu setzen: für Frauen, gegen Sexismus. Klischees und stereotype Rollenbilder seien ihr zuwider, sagte sie mal, und dagegen kämpfe sie an:

Wir versuchen bei “BamS”, andere Frauenbilder zu zeigen.

Zum Beispiel solche:

Ein großes Foto in der

Herzogin Kate war im Mai 2014 “dem Wind sei Dank” das Kleid hochgerutscht, wodurch ihr Po entblößt wurde.

Der Windhauch des royalen Helikopters bei der Landung in den australischen Blue Mountains sorgte für diesen kurzen, aber magischen Moment.

Diesem “magischen Moment” widmete die “Bild am Sonntag” unter Feministin Horn fast die ganze letzte Seite.

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Im Juli 2014 veröffentlichte die “BamS” neben den anderen “Bild”-Medien zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die beim Abschuss eines Flugzeuges über der Ukraine ums Leben gekommen waren.

Eine Erlaubnis der Angehörigen hatte die Redaktion nicht eingeholt. Die Veröffentlichung wurde später auch vom Presserat kritisiert.

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Wenige Tage später entschied sich Marion Horn für den Abdruck eines islamfeindlichen Kommentars ihres damaligen Stellvertreters Nicolaus Fest. “Der Islam stört mich immer mehr”, schrieb er darin, ihn störe “die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund”, “die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle” und vieles mehr. Der Islam sei wohl “ein Integrationshindernis”, was man “bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen” solle.

Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.

Nach massiver Kritik verließ Fest die “Bild am Sonntag”. Horn entschuldigte sich mehr oder weniger – und blieb.

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Im Monat darauf verkündete die “Bild am Sonntag” exklusiv, Schauspieler Henning Baum habe das Ende seiner Serie “Der letzte Bulle” bestätigt. Noch am selben Tag teilte sein Management mit, das Zitat in der “BamS” sei frei erfunden.

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Zwei Wochen später berichtete die “Bild am Sonntag” über den Mord an einem 14-jährigen Mädchen und druckte im Artikel ein Foto des vermeintlichen Täters, das die Redaktion bei Facebook geklaut hatte:

Tatsächlich hatte der Abgebildete überhaupt nichts mit der Tat zu tun.

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Im Dezember 2014 fragte die “Bild am Sonntag” empört:

Haben wir nicht alle Lichter am Baum?

Denn in Berlin-Kreuzberg, so die Behauptung der “BamS”, müsse der Weihnachtsmarkt neuerdings “Winterfest” heißen. Auf “dem Altar der politischen Korrektheit” werde “die christliche Tradition geopfert”, insinuierte das Blatt.

In Wahrheit stimmte die Geschichte gar nicht: “Wie die Märkte sich nennen, ist uns total egal”, erklärte das zuständige Bezirksamt auf unsere Nachfrage. Die “Bild am Sonntag” hatte sich das Weihnachtsmarktverbot ausgedacht – und lieferte den besorgten Bürgern und Islamhassern einmal mehr neue Munition.

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Im darauffolgenden Frühjahr berichtete die “BamS”, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft Franz Beckenbauer wegen der WM-Vergabe an Russland und Katar als Zeugen befragen wolle. Die Schweizer Bundesanwaltschaft teilte auf unsere Nachfrage mit, dass das Quatsch sei. Die Geschichte in der “Bild am Sonntag” sei sogar “mehrfach falsch”. Die Redaktion habe nicht mal bei ihr nachgefragt.

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Im Monat darauf schrieb die “BamS” auf ihrer Titelseite, Angela Merkel habe in Bayreuth einen “Kollaps” erlitten.

Angela Merkel - Kollaps in Bayreuth
Zwei Stunden nach diesen Fotos kippte Merkel um

Die Meldung des angeblichen Schwächeanfalls verbreitete sich rasend schnell, doch kurz darauf brachte die Nachrichtenagentur AFP folgende (wortwörtliche) Breaking News:

Regierungssprecher: Merkel bei Wagner-Festspielen nicht kollabiert – Kein Schwächefall – Stuhl der Kanzlerin brach zusammen

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Im August 2015 wurde in Schleswig-Holstein die Leiche eines Mannes gefunden, der Suizid begangen hatte. Daraufhin bat die Polizei die Medien darum, die Fotos, die sie zur Fahndung veröffentlicht hatte, “aus der Berichterstattung zu nehmen”.

Die “Bild am Sonntag” ignorierte nicht nur die Bitte der Polizei, sondern lieferte möglichen Nachahmern auch gleich noch den genauen Ort des Suizids:

Von dieser Brücke sprang ein Vater in den Tod

(Wenn du selber Probleme hast, depressiv bist oder über Suizid nachdenkst, kansst du dich jederzeit unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 an die TelefonSeelsorge wenden.)

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Anfang 2016 druckte die “Bild am Sonntag” zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die bei einem Zugunglück in Bad Aibling gestorben waren.

Diesen 11 Opfern schuldet ihr die Wahrheit! (dazu 11 Porträtfotos)

Eine Zustimmung der Angehörigen lag wieder nicht vor, und wieder wurde die Veröffentlichung vom Presserat kritisiert.

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Wenige Monate später druckte die “Bild am Sonntag” zahlreiche Fotos und persönliche Informationen von Menschen, die bei einem Anschlag auf ein Einkaufszentrum in München getötet worden waren.

Titelseite der

Eine Zustimmung der Angehörigen lag wieder nicht vor, und wieder wurde die Veröffentlichung vom Presserat kritisiert.

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Im September 2016 druckte die “Bild am Sonntag” einen Gastkommentar des Fußballers Arne Friedrich. Der meldete sich kurz darauf bei Twitter zu Wort und erklärte, die Redaktion habe in seinem Kommentar rumgepfuscht. Als Beweis schickte er einen Screenshot seines Originaltextes mit:

Negative Überschrift eingesetzt, Textteile weggelassen, so wird aus positiv plötzlich negativ. @HerthaBSC @bild Daumen-nach-unten-Emoji

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An Ostern 2017, nachdem ein Mann einen Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübt hatte, titelte die “Bild am Sonntag”:

Gott sei Dank -BVB-Bomben zündeten eine Sekunde zu spät

Wie sich später herausstellte, war auch diese Geschichte Unsinn. Die Bundesanwaltschaft teilte in einer Pressemitteilung mit, die Sprengsätze seien “zeitlich optimal gezündet” worden.

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Anfang 2018 behauptete die “Bild am Sonntag”:

4 von 5 Flüchtlingen fallen bei Deutsch-Test durch

Doch auch diese Schlagzeile war falsch. Tatsächlich ergab die Statistik, dass nicht “4 von 5 Flüchtlingen” bei ihrem Deutsch-Test durchfallen, sondern dass vier von fünf Flüchtlingen, die Analphabeten sind, nicht das Sprachniveau B1 erreichen. Insgesamt schafften nicht nur 20 Prozent einen Abschluss, wie von “BamS” behauptet, sondern 76 Prozent.

Auch diese falsche Schlagzeile war eine willkommene Vorlage – nicht nur für andere Medien, sondern vor allem für rechte Hetzer.

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Wenige Wochen später schrieb die “Bild am Sonntag”:

Weil Behörde Asylantrag zu spät bearbeitete - 7300 Euro im Monat für Flüchtlingsfamilie

Was in der Überschrift schon mal nicht klar wurde: Dabei handelte es sich nicht um eine drei- oder vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Zudem wurden die 7300 Euro für die zehnköpfige Familie nicht bar ausgezahlt, sondern ein Großteil wurde schon vorher abgezogen, um die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim inklusive aller Nebenkosten zu begleichen. Auch die Dauer der Bearbeitung war entgegen der “BamS”-Behauptung komplett irrelevant. Und auch sonst gab sich die “Bild am Sonntag” große Mühe, in dem Artikel möglichst viel Irreführendes und Falsches unterzubringen.

Tatsächlich hätte jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Davon war in der “Bild am Sonntag” allerdings nichts zu lesen.

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Als im Dezember 2018 über die Nachfolge von Angela Merkel an der Spitze der CDU abgestimmt werden sollte, veröffentlichte die “Bild am Sonntag” eine Liste von 1001 Delegierten und verriet, für welchen Kandidaten/welche Kandidatin sie jeweils stimmen würden. Allerdings erklärten daraufhin etliche der angeblich Befragten, sie hätten überhaupt nicht mit der “Bild am Sonntag” gesprochen.



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Sechs Jahre war Marion Horn Chefredakteurin der “Bild am Sonntag”. Sechs Jahre, in denen ihr Blatt Unwahrheiten in die Welt setzte, Persönlichkeitsrechte verletzte und den Hass gegen den Islam befeuerte. Die Liste ließe sich noch viel weiter fortsetzen, mit Schleichwerbung, geheuchelter Selbstkritik oder politischen Kampagnen.

Oder wie man beim Axel-Springer-Verlag sagt: “Kompetenz und Leidenschaft”.

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Bild.de zeigt Hinrichtung eines Menschen

Wenn auf der Bild.de-Startseite ein Artikel mit der Überschrift “Mann erschießt Obdachlosen auf dem Bordstein” zu finden ist und in der dazugehörigen Dachzeile steht: “SCHOCKIERENDES VIDEO AUS USA”, dann ist zu befürchten, dass die “Bild”-Redaktion eben dieses Video auch zeigt. Und genau so ist es: Bei Bild.de ist seit gestern zu sehen, wie ein Mensch regelrecht hingerichtet wird (auf jegliche Verlinkungen verzichten wir in diesem Fall bewusst).

Screenshot Bild.de - Schockierendes Video aus den USA - Mann erschießt Obdachlosen auf dem Bordstein
(Die Unkenntlichmachung stammt von uns. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.)

Am Montag soll in St. Louis ein Mann einen anderen am helllichten Tag auf der Straße erschossen haben. Ein Passant hat einen Teil der Tat mit seiner Handykamera aus kürzerer Distanz, leicht versteckt gefilmt. Dieses Video hat die “Bild”-Redaktion in ihren Artikel eingebettet. Zu Beginn blendet sie einen Warnhinweis ein:

Screenshot Bild.de - Achtung gewaltsame Szenen

Anschließend ist eine Straßenszene zu sehen, in der ein Mann auf dem Bordstein sitzt. Ein anderer steht neben ihm und hantiert mit einer Waffe. Nichts ist verpixelt, nicht das Opfer, nicht der Täter. Nach kurzer Zeit streckt der stehende Mann den Arm aus und richtet die Waffe auf den Kopf des sitzenden Mannes. In diesem Moment friert bei Bild.de das Video ein (dieses Standbild ist auch die Aufnahme, die bei Bild.de auf der Startseite zu sehen ist, und die wir weiter oben unkenntlich gemacht haben). Die Tonspur des Videos läuft hingegen weiter, ein Schuss ist zu hören und die Aussage der filmenden Person: “Oh my God, he just fucking killed him.”

Was nicht in dem Video zu sehen ist, aber aus einem Polizeiprotokoll hervorgeht: Dem Opfer wurde vom Täter zuvor bereits in den Rücken geschossen. Der Mann sitzt völlig wehrlos auf dem Bordstein, während der Täter seine Waffe nachlädt. Es ist eine regelrechte Hinrichtung, die die “Bild”-Redaktion da zeigt. Und sie zeigt sie nicht nur einmal – in dem 1:21 Minuten langen Clip zeigt sie die Szene insgesamt dreimal. Es scheint dabei einzig um Sensationsgier zu gehen.

In einem recht ähnlichen Fall sprach der Deutsche Presserat im September 2020 eine Rüge gegen die “Bild”-Redaktion aus:

Als unangemessene Darstellung von Brutalität und Leid nach Ziffer 11 des Pressekodex beurteilte der Presserat das Video einer Tötungsszene. Unter dem Titel “Mann in New York aus Auto erschossen” zeigte BILD.DE, wie ein Mann beim Überqueren einer Straße erschossen wird und zu Boden fällt. Die Redaktion hatte das Fahndungsvideo vom Twitter-Account der New Yorker Polizei übernommen. Nach Ansicht des Presserats bediente das Video – in dem die Tötung wiederholt gezeigt wurde – reine Sensationsinteressen. Der ursprüngliche Fahndungszweck des Videos hatte in der deutschen Öffentlichkeit keine Bedeutung. Für die Presse gilt bei der Veröffentlichung von Ermittler-Material der Pressekodex, betonte der Beschwerdeausschuss.

Die “Bild”-Redaktion weiß von dieser Kritik, sie hat die Rüge damals unter dem entsprechenden Bild.de-Artikel wie vorgeschrieben veröffentlicht.

Ein Unterscheid zwischen dem aktuellen Video aus St. Louis und dem aus New York, für das Bild.de die Rüge bekommen hat: Während in dem New Yorker Fall das Video nach einem Schnitt auch die Szene nach dem Schuss und damit den Übelebenskampf des Opfers zeigt, friert das Video aus St. Louis bei Bild.de, wie gesagt, direkt vor der Schussabgabe ein. Allerdings sollte man das nicht als Rücksichtnahme auf Opfer und Leser-/Zuschauerschaft und als letztes Fünkchen Anstand der “Bild”-Mitarbeiter deuten. Im Originalvideo, das uns vorliegt, schwenkt die filmende Person genau in diesem Moment weg. Die Redaktion konnte also gar nichts weiter zeigen.

Neue Rügen, Warnstreik beim ZDF, Gemeinsam gegen Hass im Netz

1. Presserat spricht zehn Rügen aus
(verdi.de)
Der Deutsche Presserat, Herausgeber des Pressekodex, hat unter anderem zehn öffentliche Rügen und 21 Missbilligungen ausgesprochen. Wie immer dabei: die Medien aus dem “Bild”-Kosmos, aber auch “Zeit” und Stern.de wurden gerügt. Die “Zeit” für ein Interview mit der Chefin eines Kreuzfahrt-Veranstalters, mit dem der Verlag zusammen eine Seereise angeboten hat. Stern.de für einen Beitrag über alkoholfreien Sekt, der mit Links zum Shop der Autorin versehen war.

2. ZDF-“Morgenmagazin” fällt wegen Warnstreiks aus
(zeit.de)
Wie das ZDF heute in knappen Worten auf Twitter mitteilt, werde das “Morgenmagazin” (“Moma”) derzeit bestreikt. Hintergrund ist der Aufruf des DJV-Bundesvorstands zum Warnstreik beim ZDF, “zur Unterstützung der laufenden Gehaltstarifverhandlungen”.

3. Wie sich Lokalmedien schützen
(deutschlandfunk.de, Isabelle Klein & Annika Schneider, Audio: 6:50 Minuten)
Am vergangenen Samstag versuchte ein bewaffneter Mann, in die Senderäume von Radio Dresden und Hitradio RTL einzudringen. Dass dies misslang, sei auch den Sicherheitsvorkehrungen zu verdanken, die viele Medienhäuser nach dem Terroranschlag auf das französische Satiremagazin “Charlie Hebdo” ergriffen hatten. Auf Twitter zeigte sich Radio-Dresden-Senderchef Tino Utassy erleichtert: “Ich bin unendlich froh, dass niemand aus meinem Team verletzt wurde. Es hat sich gezeigt, dass unsere Investitionen in die Sicherheit des Senders richtig waren”.

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4. “Gemeinsam gegen Hass im Netz”: 52 Anzeigen in zwei Jahren
(flurfunk-dresden.de)
Vor zwei Jahren haben die Sächsische Staatskanzlei, die Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien sowie der öffentlich-rechtliche MDR eine Initiative gegen Hass im Netz gestartet. Kern der Initiative seien ein neues Online-Formular zur Anzeige von Hasskommentaren sowie die Schulung von Medienschaffenden. “Flurfunk” hat bei Staatskanzlei und Staatsanwaltschaft aktuelle Zahlen erfragt und nachgeforscht, wie es mit dem Projekt weitergeht.

5. Kein Witz
(faz.net, Jürgen Kaube)
In der “FAZ” mokiert sich Mitherausgeber Jürgen Kaube über ein angebliches “Glossenverbot” bei der “Neuen Zürcher Zeitung” und stellt die rhetorische Frage: “Handelt es sich beim Glossenerlass um den Versuch, sich selbst die Arbeit des Herausfindens von in den Texten Gemeintem zu erleichtern, weil jeder Doppelsinn tatsächlich die Gefahr in sich birgt, nicht bemerkt zu werden?”

6. Es gibt bescheuerte Ideen, richtig bescheuerte Ideen – und den Riesling-Cup des “Feinschmecker”
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Der im Jahreszeiten-Verlag erscheinende “Feinschmecker” hat die Verleihung seines “Riesling Cups” öffentlich übertragen, und zwar “in unserem 3D-Metaverse-Studio des internationalen Start-ups Room”. Es muss ein Fiasko gewesen sein, wenn man Thomas Knüwer glaubt, der sich sein Entsetzen von der Seele geschrieben hat: “Eigentlich könnte man den Mantel des Schweigens über diese Peinlichkeit decken. Nur steht der Riesling-Cup stellvertretend für einiges, was derzeit im digitalen Drittweltland Deutschland falsch läuft.”

Balken für den Verdächtigen, Pixel für das Kind, nichts für das Opfer

In Hamburg läuft seit Donnerstag ein Prozess gegen einen Mann, der im Februar dieses Jahres seine damalige Lebensgefährtin erstochen haben soll. Ob der Tatverdächtige überhaupt voll schuldfähig ist, ist wegen einer möglichen posttraumatischen Belastungsstörung bislang nicht sicher.

Bild.de und die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichten heute größer über den Prozessauftakt. Während im Text mehrere “soll”s noch die Unschuldsvermutung garantieren, gibt es auf der Bild.de-Startseite schon einen Schuldspruch:

Screenshot Bild.de - Mutter (25) seiner Tochter mit acht Stichen getötet! - Plötzlich rammte M. (35) ihr das Messer in den Hals

Sowohl online als auch in der gedruckten Zeitung zeigen die “Bild”-Medien das Gesicht des Opfers ohne irgendeine Verpixelung. Der Tatverdächtige hat einen Augenbalken verpasst bekommen. Beim Kind der beiden wurde das Gesicht von “Bild” verpixelt. Alle weiteren Unkenntlichmachungen im Screenshot oben stammen von uns.

Als Quelle des Fotos, das Bild.de auch schon im Februar verwendet hat (auch damals mit Augenbalken für den Verdächtigen, Verpixelung für das Kind, nichts für das Opfer), gibt die Redaktion “Foto: Repro:” sowie den Namen des “Bild”-Reporters an. Das ist in solchen Fällen häufig ein Hinweis darauf, dass der jeweilige Fotograf ein von Trauernden in der Öffentlichkeit aufgestelltes Bild abfotografiert hat. In einem ähnlichen Fall, nachdem “Bild” Fotos von Opfern des Germanwings-Unglücks auf einem Marktplatz abfotografiert und veröffentlicht hatte, erkannte der Deutsche Presserat darin einen Verstoß gegen den Pressekodex: Die “Bild”-Redaktion erhielt eine Rüge, weil das Aufstellen der Fotos, auch wenn es an einem öffentlichen Ort passierte, “nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen” geschah.

Facebook und Insta als Grabschaufler, “Offener” Funke-Diskurs, 12 Euro

1. Angst vor Tiktok: Schaufeln sich Facebook und Instagram ihr eigenes Grab?
(rnd.de, Matthias Schwarzer)
Wie bereits am 25. Juli in den “6 vor 9” berichtet, wollen Facebook und Instagram – offenbar in Reaktion auf die Konkurrenz durch den Kurzvideo-Dienst TikTok – ihre Seiten umbauen. Das könnte schiefgehen, analysiert Matthias Schwarzer: “Die US-Techkonzerne stehen nun vor einer riesigen Herausforderung – und möglicherweise vor einem Dilemma. Sie setzen technisch alles daran, Tiktok die Nutzerinnen und Nutzer abzugewinnen – und laufen gleichzeitig Gefahr, mit den Updates Kreative und die Stammnutzerschaft zu verjagen.”

2. Schon knauserig, oder?
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der RBB und dessen Intendantin Patricia Schlesinger sehen sich in Zusammenhang mit der Planung des Digitalen Medienhauses zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt. Auch der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags hat Fragen an Schlesinger und ihr, nachdem sie einer Einladung in eine Ausschusssitzung nicht gefolgt war, einen entsprechenden Fragenkatalog geschickt. Nun soll eine vom Sender mandatierte Kanzlei Klarheit in das Dickicht aus Beraterverträgen, Medienhaus und Abendessen bringen. Für Unterstützung soll eine journalistisch vorgebildete Aushilfskraft sorgen, die der Sender für ihre Mitarbeit bei der Recherche, Aufarbeitung und “Identifizierung des Aktualisierungsbedarfs der rbb-internen Regelungen” mit 12 Euro die Stunde entlohnen will.
Weiterer Lesehinweis: RBB-Intendantin gibt erste Auskünfte: “Was die Abendessen bei RBB-Chefin pro Gast kosteten. Brandenburger Politiker über Auskünfte empört” (tagesspiegel.de, Joachim Huber & Benjamin Lassiwe).

3. Die Funke-Mediengruppe und der “offene Diskurs” über Presseethik
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Die Funke-Mediengruppe hat ein recht ambivalentes Verhältnis zur Presseethik. Nach außen hin gibt man sich moralisch, verantwortungsvoll und zum “offenen Diskurs” bereit. Wenn ein medienkritisches Portal das Haus mit Vorwürfen zu Falschmeldungen oder Schleichwerbung konfrontiert, kippe die Stimmung jedoch schnell, berichtet Stefan Niggemeier bei “Übermedien”. Dann werde gemauert, geghostet und mit Gegenvorwürfen operiert. Niggemeier erzählt vom schwierigen Verhältnis mit der Mediengruppe und erklärt, warum er immer noch und trotz alledem an die Wirksamkeit von Presserats-Beschwerden glaubt.

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4. Kommentar: Wie sollen Betroffene über Rassismus sprechen?
(annabelle.ch, Alice Hasters)
Die Journalistin, Podcasterin und Buchautorin Alice Hasters (“Was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen, aber wissen sollten”) beschäftigt sich mit der mitunter nicht leichten Frage, wie Betroffene über Rassismus sprechen sollen, aber auch damit, was Medienschaffende tun können, um dem Thema vollumfänglich gerecht zu werden: “Meines Erachtens sind die haarsträubende Inkompetenz und die mangelnde Diversität in Redaktionen für den frustrierenden Stand des Rassismus-Diskurs zum grossen Teil verantwortlich. Journalist:innen unterscheiden oft nicht, wer Expert:in ist, wer Betroffene, wer beides ist. Wer Aktivist:in ist, mit konkreten Forderungen; wer Pädagog:in, mit Interesse für Erziehung und Aufklärung; wer Akademiker:in, wer Autor:in, wer Künstler:in. Und dass zusätzlich zu diesen Rollen auch noch unterschiedliche antirassistische Ansätze und Schwerpunkte kommen.”

5. Italien schränkt Informationsfreiheit drastisch ein
(netzpolitik.org, Matthias Monroy)
Die italienische Regierung wolle Medien keine Auskunft mehr zur Zusammenarbeit ihres Landes mit der libyschen Küstenwache erteilen und habe zu diesem Zweck das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten drastisch eingeschränkt, berichtet Matthias Monroy bei netzpolitik.org. Als Grund werde behördlicherseits “die Gefährdung der nationalen Sicherheit oder Verteidigung” angegeben.

6. Antonia Rados – Reporterin im Ruhestand?
(sr.de, Thomas Bimesdörfer & Michael Meyer, Audio: 17:45 Minuten)
Thomas Bimesdörfer und Michael Meyer sprechen mit Antonia Rados, die auf mehr als vier Jahrzehnte in der Auslandsberichterstattung zurückblicken kann: “Wie konnte sie sich als Frau behaupten, wie hat sich ihr Beruf verändert, was hat sie motiviert?”

Funkes Hellseh-Business, Assange-Berichterstattung, “Hype & Hustle”

1. Dank Soraya: Niemand kann so gut schlecht in die Zukunft sehen wie “Echo der Frau”
(uebermedien.de, Mats Schönauer)
Die Funke Mediengruppe hat für ihre Klatschblätter seit zwei Jahrzehnten eine “Hellseherin” am Start, die mit “durchwachsener Erfolgsbilanz” (Zitat eines Funke-Sprechers) zu beiderseitigem Vorteil in die Glaskugel schaut: Die Funke-Blätter bekommen Sensationsmeldungen, die “Hellseherin” möglichen Kundenzulauf. Mats Schönauer hat dem Verlag eine Reihe von Fragen geschickt und sich wegen einer Funke-Schlagzeile an den Deutschen Presserat gewandt. Die Reaktion des Funke-Imperiums fiel erstaunlich aus.

2. Gegen transfeindliche Medienberichte
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Mehrere Organisationen haben eine Petition gegen transfeindliche Medienberichterstattung gestartet: “Zunehmend werden Medienbeiträge veröffentlicht, in denen von ‘Trans* als Trend’, von angeblich unsicheren Frauenschutzräumen, von einer sogenannten ‘Trans*-Ideologie’ oder von ‘Mädchen, die keine Mädchen sein wollen’ die Rede ist. Diese Berichterstattungen gehen soweit, die Existenz von trans* Personen zur Debatte oder sogar in Frage zu stellen. Sie schüren Ängste und Hass gegenüber trans* Personen, ihrer rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Gleichstellung, indem diese als ‘gefährlich’ für die Mehrheitsbevölkerung dargestellt werden.”

3. Warum Julian Assange nur wenig Unterstützung erhält
(infosperber.ch, Rainer Stadler)
Im Fall von Julian Assange seien die Reaktionen aus der Medienwelt auffällig “lau”, die Solidarität sei äußerst schwach ausgefallen, findet Rainer Stadler. In seiner Analyse stellt er Überlegungen an, woran das liegen könnte.

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4. Pinar Atalay in der Hörbar Rust
(radioeins.de, Bettina Rust, Audio: 1:18:53 Stunden)
Die Journalistin Pinar Atalay moderierte viele Jahre die “Tagesthemen” im Ersten, bis sie im vergangenen Sommer zu RTL wechselte. Dort steht sie unter anderem für “RTL aktuell” und das neue Nachrichtenjournal “RTL Direkt” vor der Kamera. In der “Hörbar Rust” erzählt Atalay von ihrer Herkunft, den Umgang mit Interviewgästen und den aktuellen täglichen Herausforderungen in ihrem Job.

5. Wie Medien besser über Traumatisierendes berichten
(deutschlandfunk.de, Stephan Beuting, Audio: 34:15 Minuten)
“Wie können Medien über Missstände bei sensiblen Themen berichten, notwendige Informationen vermitteln und dennoch die Bedürfnisse von traumatisierten Menschen berücksichtigen?” Über diese Fragen diskutieren eine Deutschlandfunk-Hörerin, die Psychologie-Professorin Rita Rosner, Journalismus-Trainerin Fee Rojas und Stephan Beuting aus der Dlf-Medienredaktion.

6. Sie sind so frei
(sueddeutsche.de, Clara Meyer)
Im Doku-Podcast “Hype & Hustle – Die OnlyFans Revolution” (exklusiv bei Spotify) geht es um den Aufstieg der Monetarisierungsplattform OnlyFans, die vielen Sexarbeiterinnen und -arbeitern ein neues Geschäftsmodell bietet. Clara Meyer hat sich die sechs Folgen angehört. Ihr Fazit: “Hype & Hustle bietet das nötige Hintergrundwissen zu der Plattform, unterhaltsam und unaufgeregt aufbereitet.”

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