Suchergebnisse für ‘Presserat’

Honorare, Sendepläne, Netflix

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Honorare in der Lokalzeitung: ‘Der Job ist nur noch was für Liebhaber'”
(flurfunk-dresden.de, nik)
Die Honorare freier Mitarbeiter sächsischer Tageszeitungen inklusive Statements einiger Chefredakteure. “Für einen Artikel im Lokalteil mit rund 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeilen) bekommt sie 20 Euro. Wenn sie das Foto gleich selbst macht, darf sie 8 Euro dafür abrechnen.” Siehe dazu auch “DJV Hessen kritisiert das ‘Geschäftsmodell Frankfurter Rundschau'” (djv-hessen.de).

2. “Beleidigende Kommentare: Presserat will Regeln für Foren einführen”
(spiegel.de)
Der Deutsche Presserat fordert, “dass Kommentare grundsätzlich wie Leserbriefe behandelt werden”.

3. “Auf verlorenem Posten”
(funkkorrespondenz.kim-info.de, Franz Everschor)
Franz Everschor bespricht die Programmpläne von US-TV-Sendern: “Inzwischen weiß niemand mehr, ob man einer der vielen, alle paar Wochen in die Sendepläne geschobenen Serien trauen kann oder ob sie nach wenigen Folgen schon wieder spurlos in der Versenkung verschwinden werden. Die vier großen Sender spielen Roulette mit Programmangeboten, die sie nur mit einer begrenzten Anzahl von Folgen in den Sendeplan rücken, viel zu kurz, als dass sich eine treue Gefolgschaft beim Publikum bilden könnte. Und die Zuschauer verlieren die Lust, fortwährend etwas Neues auszuprobieren, ohne zu wissen, ob ihnen die Serie erhalten bleibt.”

4. “Netflix-Seriendebüt wird zum wegweisenden Massenereignis”
(netzwertig.com, Martin Weigert)
Netflix stellte am Wochenende die 2. Staffel der Serie “House Of Cards” vollständig online. “Wer bislang noch daran zweifelte, dass das Ausnahmeunternehmen Netflix gerade in Eigenregie die TV- und Medienlandschaft umbaut, der dürfte spätestens jetzt überzeugt sein.”

5. “Die Abenteuer von ‘Konservatives Feuilleton Man’ – Ein exklusives Interview”
(kleinerdrei.org, Anne)
Anne Wizorek spricht mit “Konservatives Feuilleton Man”, “dem Mann hinter all den Print- und Online-Kolumnen, die euren Blutdruck in die Höhe schnellen lassen”.

6. “Abt. Geographie? Ganz schwach! – heute: SPIEGEL”
(infam.antville.org, patpatpat)

Eine ganz normale Woche bei Bild.de

Aus dem Ressort “Unterhaltung”:
Dschungelcamp 2014: Dschungel-Experte Daniel Cremer - 5 Gründe, warum Larissa die Krone holt

Larissa hat die Krone nicht geholt.

***

Aus dem Ressort “Sport”:
Der Aufreger bei der Hertha-pleite gegen Nürnberg - BILD erklärt: Darum lag Schiri Weiner richtig

Schiri Weiner lag nicht richtig.

***

Aus dem Ressort “Regionales”:
Mord auf Juist - Dieser Milchbubi brachte A[...] um [Auf dem Foto sind der mutmaßliche Täter [anonymisiert] und das angebliche Opfer [nicht anonymisiert] zu sehen.]

(Gelbe Unkenntlichmachung von uns.)

Das sind nicht A. und ihr mutmaßlicher Mörder, sondern der Täter und das Opfer eines ganz anderen Mordes. Von Ziffer 8 des Pressekodex fangen wir gar nicht erst an.

Mit Dank an Manuel L., Bene F., Martin, Felix S., Marcus und Alexander K.

Inserateboykott, Seniorenprogramm, Podcast

6 vor 9

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1. “LG Berlin: BILD und BZ müssen Gegendarstellungen eines Sicherheitsverwahrten abdrucken”
(wvr-law.de)
“Bild” und “B.Z.” werden “in den kommenden Tagen Gegendarstellungen abdrucken müssen”. “In einem Artikel über ein gleichgeschlechtliches Paar, das gemeinsam in der Sicherheitsverwahrung in Berliner Tegel wohnt, hatten die beiden Zeitungen geschrieben, die Anstaltsleitung würde die Beziehung der beiden Männer geheimhalten. Hiergegen wollte der Antragsteller Gegendarstellung abdrucken, wogegen sich die beiden Zeitungen zunächst wehrten.”

2. “Wie ich versuchte, einen Bücher-Podcast zu machen (und an den Verlagen verzweifelte)”
(lesegefahr.de, Martin Häberle)
Martin Häberle möchte einen Bücher-Podcast ins Leben rufen, stößt dabei aber bei den Verlagen auf allerlei Hindernisse.

3. “Die ARD und die Jugend – ein ‘Umsetzungsdefizit’?”
(dwdl.de, Peer Schader)
Peer Schader erinnert daran, dass die Rundfunkgebühr “kein Solidarbeitrag zur Finanzierung eines Seniorenprogramms” sein sollte. Vielmehr sollten alle Altersgruppen gleich viel davon haben.

4. “Huch, es lebt”
(sueddeutsche.de, Roger Willemsen)
Roger Willemsen denkt nach über “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!” und zieht Vergleiche zum öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsprogramm: “Ursula von der Leyen in einem Raumfahrtanzug Minigolf spielen zu sehen, das ist der öffentlich-rechtliche Emu-Anus. Er stinkt schon aus einem Grund: weil er so einfallslos inszeniert, so lieblos produziert, so herablassend kalkuliert ist und vom dümmsten gemeinsamen Nenner ausgeht.”

5. “Weststrasse-Investoren verhängen Inserate-Boykott”
(tt.bernerzeitung.ch)
Das “Thuner Tagblatt” macht einen Inserateboykott öffentlich und folgt damit der Empfehlung des Schweizer Presserats, Drohungen oder Boykotte “grundsätzlich öffentlich zu machen”.

6. “‘Die Staatshasser sind zu Etatisten geworden'”
(schweizermonat.ch, René Scheu)
“Wir haben viel zu viele Kommunikationsbeauftragte in Bern”, sagt der Schweizer Verteidigungsminsiter Ueli Maurer, dessen Ministerium rund 100 Kommunikationsleute beschäftigt (“Im Medienumfeld sind es 15 Leute”). “Die Journalisten wissen damit aber im übrigen klug umzugehen. Sie entlocken dem einen eine Information, dann dem anderen eine leicht anders gefärbte – und schon haben sie eine Geschichte, mit der sie für ein paar Stunden Aufmerksamkeit erzielen können. Aus solchen Geschichten entstehen wiederum neue Geschichten, und das Rad dreht weiter und immer weiter.”

Bild.de wegen vorzeitigem Samenerguss gerügt

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben vergangene Woche zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr getagt und anschließend fünf öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 18 Missbilligungen und 21 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de. Das Portal hatte darüber berichtet, dass eine Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Bild.de nannte den Namen der Frau sowie den Hintergrund der Erkrankung und verstieß damit nach Ansicht des Presserats gegen Ziffer 8 des Pressekodex, die besagt, dass körperliche und psychische Erkrankungen zur Privatsphäre gehören.

Eine öffentliche Rüge bekam Bild.de für einen Artikel über die Therapie bei vorzeitigem Samenerguss. Dabei hatte die Redaktion laut Presserat “umfangreich” PR-Material “wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet”, außerdem wurden Preis und Name des Medikaments genannt. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Ziffer 7). Details zu diesem Fall gibt es beim “Medien-Doktor”.

Daneben erhielt Bild.de zwei Missbilligungen — eine, weil die Redaktion gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hatte (Ziffer 2), und eine für die Spekulation über die Hintergründe eines Suizids (Ziffer 8) — sowie einen Hinweis wegen einer falschen Bildunterschrift.

Zwei weitere Hinweise gingen an die gedruckte “Bild”-Zeitung (Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie unzureichende Anonymisierung einer Person).

Der “Dingolfinger Anzeiger” und die Modellbauzeitung “RC-Freizeit” wurden gerügt, weil sie die redaktionelle Berichterstattung von Anzeigenaufträgen abhängig gemacht hatten (Ziffer 7).

Die “Leipziger Volkszeitung” kassierte eine Rüge für einen Kommentar, in dem Demonstranten der NPD und der “Antifa” als “brauner und roter Abschaum” bezeichnet wurden. Der Begriff “Abschaum” sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, erklärte der Presserat.

Gerügt wurde schließlich auch die “Junge Freiheit” für die Überschrift “Zigeuner können Sozialhilfe bekommen”. In dem Artikel ging es um eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW, nach der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Dass sich diese Entscheidung auch auf Schweden, Luxemburger und alle anderen EU-Bürger in Deutschland bezog, verschwieg das Blatt allerdings. Mit der Überschrift habe die Zeitung “suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen”, argumentierte der Presserat. Für die “willkürliche Heraushebung dieser Minderheit” habe der Ausschuss “keinen sachlichen Grund” gesehen. Sie wirke diskriminierend.

Wie die “willkürliche Heraushebung” von Minderheiten in solchen Fällen bei “Bild” und Bild.de funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen.

Nachtrag, 0.40 Uhr: Das Projekt “Medien-Doktor” hatte sich im September ausführlich mit dem Bild.de-Artikel zum vorzeitigen Samenerguss auseinandergesetzt und Beschwerde beim Presserat eingereicht. Näheres zu dem Fall gibt es hier.

Zwickau, Tame, Promi Big Brother

6 vor 9

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1. “Warum wir Journalisten zurücktreten sollten”
(blogs.taz.de, Sebastian Heiser)
Sebastian Heiser plädiert dafür, dass die politischen Journalisten Deutschlands wegen Fehleinschätzung zurücktreten: “Die Union hat am Sonntag eine absolute Mehrheit im Bundestag nur knapp verfehlt. Niemand von uns hat das vorher auch nur für denkbar gehalten.”

2. “NSU-Berichterstattung: Wortewandel bei Tagesschau und Tagesthemen”
(zwickautopia.blogspot.de)
Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, nimmt Stellung, warum die nationalsozialistische Terrorgruppe NSU zunächst “Zwickauer Terrorzelle” genannt wurde.

3. “Promi-BB: ‘Zügel deine Worte, verdammte Scheiße!'”
(dwdl.de, Hans Hoff)
Hans Hoff sieht sich Promi Big Brother an.

4. “Mission: Dachschadensbegrenzung”
(topfvollgold.de)
Drei Stellungnahmen der Regenbogenpresse nach Rügen des Presserats: “Wir hatten bisher ja immer gedacht, dass es die Redakteure und Autoren sind, die in diesen Läden am meisten Fantasie haben müssen. Doch die wirklich kreativen Köpfe der Regenbogenpresse sitzen ganz offenbar in den Rechtsabteilungen.”

5. “Was Journalisten mit Twitter anfangen können”
(youtube.com, Video, 4:52 Minuten)
Ein Gespräch mit Frederik Fischer vom Berliner Unternehmen Tame.

6. “Was ist uns denn hier für ein Unsinn passiert?”
(twitter.com/KaiDiekmann)
Kai Diekmann weist darauf hin, dass die von ihm verantwortete “Bild” den Artikel “Grüne suchen Schuldigen für Niederlage” gleich zweifach abdruckt.

Rügen, Netflix, Oliver Pocher

6 vor 9

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1. “Selbstversuch: Eine Woche Print”
(tagesspiegel.de, Tim Klimes)
Tim Klimes hat sich eine Woche lang “ausschließlich über Zeitungen informiert, kein Radio gehört, den Fernseher nicht eingeschaltet, keine Nachrichtenseiten im Netz gelesen, die News-Alerts in meinem Smartphone – deaktiviert”. “Das Einsiedlerleben hat mir in der vergangenen Tagen etwas beschert, was ich viele Jahre schon nicht mehr genossen habe – nachrichtliche Abgeschlossenheit.”

2. “Rügenregen unterm Regenbogen”
(topfvollgold.de)
Rügen des Presserats für die Regenbogenpresse: “Wir verstehen die aktuelle Entscheidung des Presserats also auch als eine offizielle Bestätigung dessen, was wir mit diesem Blog seit April zu zeigen versuchen: Dass die Regenbogenredaktionen Woche für Woche die Kioske des Landes mit Schund fluten, der nichts mit Journalismus zu tun hat.”

3. “Bild dir meine Meinung: Wenn Journalisten täuschen”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Kommentare deutscher Journalisten zum Krieg in Syrien: “Dem Leser geben diese Journalisten dann wider besseren Wissens direkt oder indirekt aber deutlich zu verstehen, dass Assad für die Giftgas-Angriffe verantwortlich ist.”

4. “Ein Missverständnis namens Pocher”
(stern.de, Bernd Gäbler)
Als Moderator von Promi Big Brother sei Oliver Pocher vielleicht “nur da angekommen, wo er immer schon hingehörte”, schreibt Bernd Gäbler.

5. “Netflix Uses Pirate Sites to Determine What Shows to Buy”
(torrentfreak.com, Ernesto, englisch)
Netflix stellt sein Angebot auch aufgrund der Popularität einzelner Serien auf Torrent-Websites zusammen. “This week Netflix rolled out its service in the Netherlands and the company’s Vice President of Content Acquisition, Kelly Merryman, says that their offering is partly based on what shows do well on BitTorrent networks and other pirate sites.”

6. “Paul.”
(kreuzundquerbeet.wordpress.com)

Rügen-Schock: Schach und Regenbogen

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche zehn öffentliche Rügen, 13 Missbilligungen und 23 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).

Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:

Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:

Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).

Insgesamt fünf weitere Rügen gingen an Zeitschriften der Regenbogenpresse.

Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).

Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.

Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”.  Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.

Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.

Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”

“Sehr zurückhaltende” Berichterstattung

Heute lassen wir mal die User von Bild.de zu Wort kommen. Ausnahmsweise sind wir nämlich ziemlich einer Meinung.

Das ist echt eine Sauerrei. Sogar für die BILD.

Da fragt man sich wirklich, auf welchem Niveau sich solch Schreiberlinge befinden? Schlimmer gehts nicht!

Muss man solche details veröffentlichen???schlimm genug für die angehörigen…….

Dieser Artikel hätte schon aus Anstand der Familie gegenüber NIE veröffentlicht werden dürfen. Liebe Bildredakteure, wie tief wollt Ihr eigendlich sinken…..

Völlig Krank das in einer Zeitung zu bringen . Versetzen sie sich mal in die Lage der Angehörigen .

Typisch BILD!!! WIR waren die ersten die darüber Berichteten,arme Angehörige

Ja Bild, andere bloß stellen, kommt ja ganz gut an……………

Auf diese detaillierte Info hätte ich verzichten können

Liebe Bild, zeigen Sie Anstand und Pietät !!!!!
Raus mit diesen Artikel!!!!

[…] diese Scheinheiligkeit ist unglaublich. Wieviel verdient denn ein Journalist für solche Enthüllungen? Ist es das wert?

Bild sudelt sich am Unglück anderer

Dafür müsste man euch fristlos kündigen, sowas der öffenlichkeit preis zugeben

Mir fehlen die Worte

Uns hat es auch die Sprache verschlagen, als wir den Artikel gelesen haben, auf den sich diese Kommentare beziehen. Erschienen ist er vor einem halben Jahr auf Bild.de und in der Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung:Nackter Mann saß tot im Auto - Keiner will sterben. Aber muss der Tod gerade in einer solchen unangenehmen Situation kommen, wie es [Vorname, abgekürzter Nachname] (68) passierte? - [Bildunterschrift:] [Automarke] auf dem Feld bei [Ort]. Hier fand gestern eine Anwohnerin den toten Mann in seinem Auto. Er verstarb schon am Abend zuvor.

Dort ging es um einen Mann, der mit heruntergelassener Hose tot in seinem Auto gefunden worden war. Im Text hieß es, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann dabei war, “sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben”. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben.

“Bild” nannte den Vornamen, sowie den abgekürzten Nachnamen des Mannes; zeigte auf zwei Fotos dessen Auto; beschrieb, in welchem Ort er gefunden wurde — und druckte zu allem Überfluss noch ein riesiges Foto, auf dem die Angehörigen zu sehen sind, während sie trauernd neben dem offenen Sarg knien.

Zumindest für Bekannte der Familie war also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen, um wen es sich bei dem Toten handeln musste. Auch die Angehörigen, deren Gesichter zwar verpixelt waren, mussten damit rechnen, von ihrem Umfeld identifiziert zu werden.

Die Intimsphäre des Mannes, seine Würde und Persönlichkeitsrechte und selbst die seiner Familie — all das schien bei “Bild” niemanden zu interessieren.

Wir haben uns deshalb beim Deutschen Presserat über diese Berichterstattung beschwert. Wie in so einem Fall üblich, bekam der Verlag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Doch die Verteidigung der Springer-Juristen war kaum weniger unverschämt als der Artikel selbst.

Die Berichterstattung verletze weder die Menschenwürde der Angehörigen noch die des Verstorbenen, argumentierte der Verlag, “da niemand identifizierbar werde”.

So würden keine Namensangaben der Angehörigen veröffentlicht. Sie seien zudem nur von sehr weit fotografiert worden, ihre Gesichter seien vollständig verpixelt worden. […] Der tatsächliche Wohnort sei bewusst nicht genannt worden.

Die Angaben zu dem Toten seien, so die Springer-Anwälte, “zurückhaltend” erfolgt. “Zurückhaltend” in dem Sinne, dass die Autoren nicht den vollen Nachnamen des Mannes genannt und kein Foto von ihm veröffentlicht haben. Die Abbildung des Autos rechtfertigen sie damit, dass es “ein Allerweltsauto ohne jedes besondere Merkmal” sei.

Und den Angehörigen wird das “Recht auf Privatheit” mit der abenteuerlichen Begründung abgesprochen, dass sie “mit der Art und Weise des Todes des Mannes […] nichts zu tun” hätten.

Die Anwälte betonten außerdem, die Umstände des Todes und der massive Einsatz von Rettungskräften hätten “in der Region Dresden für ein starkes öffentliches und mediales Interesse gesorgt”.

Insgesamt, so das Fazit der Juristen, sei die Berichterstattung angesichts der “außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles […] als sehr zurückhaltend zu bezeichnen”.

Das sah der Presserat anders.

Der Beschwerdeausschuss erkannte in dem Artikel eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex:

Die Mitglieder sind der Auffassung, dass sowohl der Tote als auch seine Angehörigen – zumindest für einen kleineren Kreis von Personen – identifizierbar werden.

Das liege vor allem an der Nennung seines Namens und der Abbildung des Autos.

Die Mitglieder erkannten jedoch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, mit dem diese Identifizierung zu rechtfertigen wäre. Sowohl das Persönlichkeitsrecht des Toten als auch das seiner Hinterbliebenen wird daher verletzt […].

Der Verstoß werde “noch deutlich durch die Umstände des Todes des Mannes verstärkt. Durch die Berichterstattung erfährt zumindest ein bestimmter Kreis von Personen, in welcher Situation er gestorben ist. Insbesondere für seine Hinterbliebenen entsteht somit eine äußerst unangenehme Situation, die durch eine vollständige Anonymisierung zu verhindern gewesen wäre.”

Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” aus, bei der es den “Bild”-Leuten allerdings frei gestellt ist, ob sie sie abdrucken – oder es einfach bleiben lassen.

Der Artikel beginnt übrigens mit einer bemerkenswerten Feststellung:

Er hätte ein würdevolleres Ende verdient.

Ja, “Bild”. Das hätte er.

Der “Junta-Kumpel” und andere Rügen

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.

Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.

Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.

Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).

Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.

Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.

B.Z., Monsanto, Robert Ménard

6 vor 9

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1. “Die Unabhängigkeitstat”
(freitag.de, Georg Seeßlen)
Georg Seeßlen analysiert ein Foto, das Kai Diekmann und Philipp Rösler in Umarmung zeigt: “Nach allgemeiner Übereinstimmung meta-demokratischer Event- und Bildkritik ist dieses Bild ein ‘Lapsus’. Eine unfreiwillige Selbstoffenbarung. Oder zumindest eine Inszenierung, die nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Wie aber, wenn dieses Spiel doch offenkundig sein soll und die missmutigen Kommentare der anderen Zeitungen den Effekt in Wahrheit verstärken, der sich um die Bild-Zeitung und ihren Politiker entwickelt?”

2. “‘Das stimmt so nicht’ – Falscher Presse-Hype um Monsanto-Rückzug aus Europa”
(mariannefalck.de)
Monsanto dementiert Meldungen, dass die Vermarktung von gentechnisch verbessertem Saatgut in Deutschland und Europa eingestellt wurde: “Das stimmt so nicht.” Siehe dazu auch “‘Das stimmt so nicht’ – Monsanto widerspricht Berichten” (keine-gentechnik.de) und “Monsanto gibt Europa NICHT auf!” (experimentselbstversorgung.net, Michael Hartl).

3. “Papst Franziskus: Presserat rügt taz-Titelseite”
(blogs.taz.de/hausblog, Sebastian Heiser)
Der Presserat rügt die taz-Titelschlagzeile “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab”: “Die Nähe Bergoglios zur argentinischen Militärdiktatur sei nicht ausreichend bewiesen, um sie als Tatsache darzustellen.”

4. “Der Jonny K.-Prozess ist geplatzt”
(radioeins.de, Lorenz Maroldt, Audio, 4:21 Minuten)
“Tagesspiegel”-Chefredakteur Lorenz Maroldt kritisiert die “B.Z.” für eine Titelgeschichte, die zur Verschiebung des Jonny-K.-Prozesses führt. Siehe dazu auch “Durchgezappt” (ndr.de, Video, ab 1:25 Minuten) und “Tagesspiegel-Chef beleidigt B.Z. Warum?”, eine Entgegnung auf Maroldt von “B.Z.”-Mitarbeiter Gunnar Schupelius.

5. “In eigener Sache: Robert Ménard und Front National”
(reporter-ohne-grenzen.de)
“Die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass der Gründer und langjährige Generalsekretär unserer Dachorganisation Reporters sans Frontières (RSF), Robert Ménard, angekündigt hat, bei den französischen Kommunalwahlen 2014 für die rechtsextreme Partei Front National zu kandidieren.” Siehe dazu auch “Rebell, Reporter, Radikaler” (medienwoche.ch, Adrian Lobe).

6. “‘Das Besondere wird nicht gewollt'”
(epd.de)
Ein Interview mit Dokumentarfilmer Klaus Stern: “Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat im vergangenen Jahr beim Filmpreis in einer Brandrede gesagt, dass es nicht angehe, wie der Dokumentarfilm im öffentlich-rechtlichen Fernsehen behandelt wird. Ich habe aber noch keine Veränderung bei der ARD gesehen. Natürlich gehen mir manche Dokumentarfilmer auch mit ihrer Jammerei auf die Nerven, aber ich finde es schändlich, wie die ARD mit diesem großen Pfund umgeht. Das Besondere wird oft nicht gewollt. Die Redakteure sagen dann immer: Der Zuschauer will das nicht sehen. Die Redaktionen sagen: Unser Zuschauer ist 57 Jahre alt, weiblich und hat einen Hauptschulabschluss. Und so sollen Sie den Film konzipieren.”

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