1. Das Heartland Institute: Wie US-Klimaleugner Politik in Europa machen (correctiv.org, Annika Joeres & Susanne Götze)
Undercover bei den Klimawandelleugnern: “Frontal 21” (ZDF) und “Correctiv” haben verdeckt zur Strategie des sogenannten Heartland Institute recherchiert, einer der wichtigsten Lobbygruppen in der Szene der Klimawandelleugner. Hinter dem dubiosen Institut stecke wohl vor allem das Geld von Kohle- und Erdölindustrie. Für die Investigativrecherche hat “Correctiv” eine fiktive PR-Agentur gegründet und sich als angebliche Auto- und Kohle-Lobbyisten ausgegeben — um herauszufinden, ob und wie man sich bei dem Institut Agitation gegen Umweltschutz und den menschengemachten Klimawandel erkaufen kann, samt dazugehöriger Stimmen aus der Wissenschaft. Eine erschütternde und lesenswerte Recherche, die “zeigt, wie das US-amerikanische Heartland Institute Leugner des Klimawandels in Deutschland unterstützt, um Maßnahmen zum Klimaschutz zu untergraben. Undercover lernen wir den Chefstrategen des Instituts kennen: James Taylor. Er wird uns erzählen, wie das Netzwerk der Klimawandelleugner funktioniert, wie Spenden verschleiert werden und wie sie eine deutsche, AfD-nahe Youtuberin nutzen wollen, um ‘die Jugend’ zu erreichen.”
Der dazugehörige “Frontal 21”-Bericht ist in der ZDF-Mediathek zu sehen (ab Minute 24:08).
2. Sollten wir alle in Panik verfallen? Ich bitte um Handzeichen! (uebermedien.de, Jürn Kruse)
Jürn Kruse hat sich die neue Talkshow von “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt und dessen fehlgeschlagene Bemühung um mehr Empörung angeschaut: “Wenn die Diskutierenden in ‘Hier spricht das Volk’ die normalen Menschen sind, wie Reichelt sagt, ‘ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, ein Querschnitt durch Deutschland’, dann bildet seine Zeitung diese Gesellschaft nicht mehr ab. Dann hat ‘Bild’ den Großteil unserer Gesellschaft verloren. Dann bleibt ihr nur noch der Rand.”
3. Sieben Statistiken zum Journalismus und zum Geschäft der Republik (republik.ch, Oliver Fuchs & Thomas Preusse)
Das von rund 19.000 Unterstützerinnen und Unterstützern getragene Schweizer Online-Magazin “Republik” lässt sich in die Karten schauen: Woher kommt die Leserschaft? Wann wird “Republik” gelesen? Wie gewinnt man Mitglieder, und wie hält man sie bei der Stange? Und welche der Recherchen und Analysen wurden am meisten aufgerufen?
Weiterer Lesehinweis: Zehn Learnings aus zwei Jahren Republik.
4. Das waren 2019 die beliebtesten Magazine im Netz (horizont.net, David Hein)
Der Flatrate-Digitalkiosk Readly bietet mehr als 4.000 Magazine zur Lektüre an. Doch auf welche Inhalte stürzen sich Leser und Leserinnen am liebsten? Es ist ein Hang zum Seichten zu erkennen: Zu den beliebtesten Magazinen bei Readly würden Technik- und Autozeitschriften sowie Klatschblätter zählen. Die beliebteste Kategorie sei vergangenes Jahr “Stars & Entertainment” gewesen.
5. Angeschossene Funkhäuser: Die sieben größten Probleme von ARD und ZDF (rnd.de, Imre Grimm)
Für ARD und ZDF brechen schwierige Zeiten an: Der Spardruck wachse, die Kritik am Rundfunkbeitrag werde lauter, und den Sendern laufe die junge Generation davon. Imre Grimm beschreibt die sieben größten Probleme der Öffentlich-Rechtlichen.
Weiterer Lesehinweis: Der Deutschlandfunk hat mit dem ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow gesprochen: “Rundfunkanstalten müssen Prioritäten setzen” (deutschlandfunk.de, Christoph Sterz, Audio: 10:05 Minuten).
6. “Verschwörungsideologien und Fake News – erkennen und widerlegen” (Kostenlose Broschüre) (dergoldenealuhut.de, Giulia Silberberger)
Giulia Silberberger und Rüdiger Reinhardt vom “Goldenen Aluhut” haben eine Fibel über Hoaxes, “Fake News” und Verschwörungstheorien zusammengestellt. Die Online-Version der Broschüre steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit (PDF), die Printversion soll Mitte Februar folgen.
1. Was passiert mit meinem Facebook-Profil, wenn ich sterbe? (lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”
2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet (zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
3. So tickt der chinesische Podcastmarkt (horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.
4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand (sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.
5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten (anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.
6. Chronik: Januar 2020 (54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.
1. Koalition der Klimawandelleugner (spiegel.de, Susanne Götze & Annika Joeres)
Neue Rechte und Klimawandelleugner haben eine Medienkampagne gegen mehr Klimaschutz in Deutschland gestartet. Zu den “Kooperationspartnern” der Initiative würden der ultra-konservative CDU/CSU-Flügel “Werteunion”, der rechtslastige Arbeitgeberverband DAV sowie AfD-, CDU- und FDP-Mitglieder und ehemalige Abgeordnete gehören. Die CDU habe sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu der Kampagne und der Rolle der “Werteunion” äußern wollen: “Man darf spekulieren, dass die Parteispitze darauf hofft, mit der Werteunion und dem Grenzgänger Maaßen AfD-nahe Wähler holen zu können. Auch wenn die Gruppe von Präsidium und Vorstand der CDU nicht anerkannt wird.”
2. Was ist ein Mensch wert: Sat.1 trommelt für “Big Brother” (dwdl.de, Alexander Krei)
“DWDL” berichtet über die fragwürdige Ankündigung der neuen “Big Brother”-Staffel (Sat.1) und wird dafür selbst kritisiert: “Wie unbedarft muss man eigentlich sein, um so einen geschichtsvergessenen, faschistoiden Schund unkommentiert zu vermelden?”, fragt Till Räther auf Twitter. “DWDL” veröffentlichte später am Tag noch einen Kommentar von Redakteur Alexander Krei zur “Big Brother”-PR-Strategie. Auch Rainer Leurs, Redaktionsleiter bei “RP Online”, kommentiert die Marketing-Kampagne des Fernsehsenders: “Mit gelbem Stern entscheiden, ‘was ein Mensch wert ist’ & ‘Follow the Leader’ als Titelsong — die Provokation ist so obvious, dass ich nicht an eine Panne glauben kann. Bei der Geschmacklosigkeit dürfte der Social-Media-Aufschrei Teil des Plans gewesen sein. Eklig ist das.” Und Anna Aridzanjan fällt nur noch ein: “Ob diese Marketingleute in der Geschichtsstunde Kreide holen waren habe ich gefragt”.
3. Untertitel für Pornos (taz.de, Denis Gießler)
Für viele klingt es zunächst wie ein Witz: Der gehörlose New Yorker Yaroslav Suris habe laut ABC News mehrere Online-Pornoplattformen wegen fehlender Untertitel verklagt. Suris stütze sich dabei auf den Americans with Disabilities Act, der US-Amerikaner mit Behinderungen seit 1990 bundes- und staatsübergreifend vor Diskrimierung schützen soll. Es wären nicht die USA, wenn es dabei nicht auch um jede Menge Geld gehen würde — in Form von Strafzahlungen, aber auch als Schadensersatz.
4. Der Deutsche Podcastpreis ist eine Fehlkonstruktion (uebermedien.de, Daniel Bouhs)
Mitte März soll erstmals der Deutsche Podcastpreis verliehen werden. Unter den Initiatoren befinden sich öffentlich-rechtliche Radiosender, aber auch privatwirtschaftliche Podcast-Schwergewichte wie Amazon und Spotify. Im Vorfeld regt sich allerlei Kritik: Podcasts hätten sich mit dem Label “nominiert” schmücken können, über die “Crowd-Jury” sei wenig bekannt und das Auswahlverfahren sei überfordernd. Daniel Bouhs kommentiert: “So ehrenhaft der Versuch auch sein mag, unter dem Stichwort ‘Crowd’ alle zu umarmen: Engere Kriterien und eine Vorjury wären nur fair, um Brillantes verlässlich identifizieren und so tatsächlich allen eine Chance bieten zu können. Die Nominierten, erst recht die Prämierten, hätten es dann wirklich verdient.”
5. “Und morgen bist du tot!” (zeit.de, Hasnain Kazim)
Was macht es mit einem, wenn man über einen längeren Zeitraum und nahezu täglich Hassnachrichten und Morddrohungen erhält? Es lohnt sich, dem für seine Deutlichkeit bekannten Journalisten Hasnain Kazim zuzuhören. Nicht nur, weil sein persönliches Erleben so erschütternd ist, sondern weil die Angriffe auf ihn in gewisser Weise auch Angriffe auf die Gesellschaft sind: “Manchmal erkennen mich Leute auf der Straße. ‘Sind Sie nicht …?’ Oder: ‘Ich kenne Sie doch!’ Ich freue mich darüber, es ist ja eine Form der Anerkennung. Aber in letzter Zeit hat sich ein Unbehagen eingeschlichen. Ich weiche unweigerlich zurück, wenn fremde Leute auf mich zukommen. Was, wenn sie mir etwas antun wollen? Dann wieder ärgere ich mich darüber, dass ich so misstrauisch geworden bin. Es zeigt, dass die Drohungen mich verändern.”
6. Die vier Gesichter unserer Internetprofile (sz-magazin.sueddeutsche.de, Marc Baumann)
Die US-amerikanische Country-Sängerin Dolly Parton veröffentlichte eine Bildcollage, die zeigen sollte, wie unterschiedlich wir uns auf Plattformen wie Linkedin, Facebook, Instagram und Tinder darstellen. Damit war die “Dolly Parton Challenge” geboren, der sich nun unzählige Promis, mal mehr und mal weniger lustig, anschließen.
Vergangene Woche Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Ahmet K. nicht abgeschoben werden darf, jedenfalls nicht nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes. Das niedersächsische Innenministerium ordnete im April 2019 per Verfügung die Abschiebung des Mannes in die Türkei an, da dieser von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde. Für einen solchen Fall bietet der Paragraph eine Art Abschiebeschnellweg. K. ging dagegen juristisch vor und bekam Recht. In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht:
Auch unter Berücksichtigung der von der Behörde nach Ergehen des Eilbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entlassung aus der Abschiebungshaft vorgelegten Erkenntnisse hält der Senat für den maßgeblichen Zeitpunkt der heutigen mündlichen Verhandlung die Verfügung für rechtswidrig. Eine Gefahr i.S.d. § 58a AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst — gar vollständig oder nachhaltig — ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten im Wissen um deren ideologische Zwecke für entsprechende Gewalthandlungen “einspannen” lässt. Auch nach diesem konkretisierten Maßstab gelangt der Senat in der Gesamtschau bei umfassender Würdigung des Verhaltens des Klägers, seiner Persönlichkeit, seiner nach außen erkennbaren oder geäußerten inneren Einstellung und seiner Verbindungen zu anderen Personen und Gruppierungen zu der Bewertung, dass die festgestellten Tatsachen im Ergebnis nicht die Bewertung tragen, dass aktuell von dem Kläger mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit eine nach § 58a AufenthG erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht.
Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss vom 25. Juni 2019. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht “Zweifel an der der Gefahrenprognose des Beklagten zugrunde gelegten Hinwendung des Klägers zum radikal-extremistischen Islamismus.” Oder anders gesagt: Ahmet K. ist kein Gefährder, den man nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes abschieben kann.
Das Bundeskriminalamt (BKA) glaubt auch nicht, dass K. Islamist ist. Die Behörde hat eine Risikoanalyse zu dem 29-Jährigen angefertigt. Das als Verschlusssache eingestufte Papier liegt dem NDR-Duo Angelika Henkel und Stefan Schölermann, das sich schon lange und ausführlich mit dem Fall beschäftigt, vor. Henkel und Schölermann schreiben dazu:
Das Bundeskriminalamt geht — wie das Bundesverwaltungsgericht — von keiner islamistischen Haltung des 29-Jährigen aus. Damit widerspricht es der Einschätzung der Göttinger Polizei. Die Kontakte zu Islamisten in der Stadt beruhten demnach nicht auf politischer Überzeugung. So schreiben es vier Beamte, die [K.] aufgrund der vom niedersächsischen Innenministerium zusammengetragenen Informationen in dem Papier bewertet haben. (…)
Hinweise auf eine eigene Radikalisierung sehen die Beamten nicht: Trotz zahlreicher polizeilicher Maßnahmen sei kein dezidiertes Feindbild vorhanden, ein Hass auf die westliche Gesellschaft sei ebenso wenig erkennbar wie eine Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS).
Und jetzt zu den “Bild”-Medien.
Wie bezeichnen “Bild” und Bild.de einen Mann, von dem laut Gericht nicht die “erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht” und von dem das BKA sagt, es gebe keine Verbindung zum sogenannten “Islamischen Staat”?
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Das ist gleich dreifach problematisch: Da wird ein Mann auf der Titelseite, im Blatt und online wiederholt als “ISIS-Gefährder” dargestellt, bei dem laut Bundesverwaltungsgericht und Bundeskriminalamt weder der Teil vor dem Bindestrich noch der danach stimmen soll. Außerdem schreibt die “Bild”-Redaktion damit ein weiteres (falsches) Kapitel in ihrer langen Erzählung von der deutschen Kuscheljustiz, die jetzt sogar schon in “irren Urteilen” Abschiebungen von “ISIS-Gefährdern” “verbietet” (wobei das Urteil ja gerade nicht gefällt wurde, obwohl K. “ISIS-Gefährder” ist, sondern weil er nicht “ISIS-Gefährder” zu sein scheint). Und drittens: Der “Bild”-Leserschaft wird einmal mehr vermittelt, dass in Deutschland scheinbar überhaupt nichts klappt in Sachen Abschiebung und dass ein vermeintlicher Gefährder nun einfach so durchs Land spazieren kann. Die AfD und sehr rechte Facebook-Gruppen haben dieses gefundene Fressen längst verbreitet:
Dabei ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Fall von Ahmet K. so entschieden hat, “obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält”, vor allem eines: ein Zeichen, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren.
1. Gewaltige Fotodatenbank zeigt, wie gefährlich Gesichtserkennung ist (zeit.de)
Laut “New York Times” soll das wenig bekannte Startup Clearview eine Datenbank mit Milliarden Bildern von Menschen zusammengesammelt haben, die mittels Gesichtserkennung zuzuordnen seien. Clearview soll dafür Facebook, Youtube und viele andere Websites geplündert haben. Das Unternehmen biete seine Dienste sowohl Behörden als auch Privatunternehmen an. Es lohnt sich, auch den “NYT”-Beitrag im Original zu lesen. Er hat Elemente einer alarmierenden Dystopie.
2. Eine Frage der Größe (sueddeutsche.de, Simon Hurtz)
Wenn es nach einem “Diskussionsentwurf” des Justizministeriums zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts geht, sollen Vorschaubilder bald nur nur noch im Briefmarkenformat erlaubt sein. Simon Hurtz erklärt Hintergrund, Zusammenhänge und Interessenlagen.
3. Wenn überall das Gleiche steht (taz.de, Anne Fromm)
Im Osten Deutschlands schrumpft die Presse auf einige wenige Anbieter zusammen. Nach dem Verkauf der “Mitteldeutschen Zeitung” an die Bauer Media Group, die mit der “Volksstimme” bereits die andere große Tageszeitung in Sachsen-Anhalt besitzt, kommentiert Anne Fromm: “Das mag Ihnen in Tübingen oder Oldenburg egal sein. Vielleicht nehmen Sie von ihr nur dann Kenntnis, wenn sie morgens in der ‘Presseschau’ im Deutschlandfunk zitiert wird. Doch zur Demokratie gehört ein dichtes Netz aus Meinungsvielfalt und Pressevielzahl.”
4. AfD- und Nichtwähler nutzen wenig Nachrichtenquellen (heise.de, Andreas Wilkens)
Psychologinnen und Psychologen der Universität Ulm haben Wähler politischer Parteien zu deren Nachrichtenkonsum befragt. Das Ergebnis: Nicht- und AfD-Wähler sowie Unterstützer kleiner Parteien bezögen sich auf die vergleichsweise wenigsten Nachrichtenquellen. Außerdem würden ältere Befragte laut Studie mehr Nachrichtenquellen nutzen als jüngere.
5. Nach der Verhandlung über die BND-Massenüberwachung: 7 Lehren für die (investigative) journalistische Arbeit (medium.com, Daniel Moßbrucker)
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst und prüft, ob diese das Grundgesetz verletzt. Durch das energische Nachfragen der Richterinnen und Richter seien so viele Details und Zahlen wie lange nicht bekannt geworden. Daniel Moßbrucker hat daraus sieben Erkenntnisse für Journalistinnen und Journalisten abgeleitet.
6. Wie Polizeimeldungen Autounfälle verharmlosen (tagesspiegel.de, Stefan Jacobs)
In Polizeiberichten über Autounfälle werde oft die Perspektive des Autoverkehrs eingenommen, was zu einer Verharmlosung und Falschbewertung des tatsächlichen Unfallgeschehens führen könne. Stefan Jacobs hat einige Beispiele aus Berlin zusammengetragen und sensibilisiert damit für das wichtige Thema.
1. Macht und Missbrauch (taz.de, Peter Weissenburger)
Der Auslandssender Deutsche Welle (DW) kommt nicht zur Ruhe. Im Hintergrund schwelt ein noch nicht geklärter #Metoo-Fall. Nun berichtet ein Whistleblower im “Guardian” von weiteren Missständen: Dem Sender werden Rassismus, Mobbing und systematische Unterdrückung von Kritik vorgeworfen (worauf Angestellte der DW mit einem offenen Brief geantwortet haben). Die “taz” hatte in den vergangenen Monaten Kontakt mit verschiedenen ehemaligen und gegenwärtigen DW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, die von Drohungen und Machtmissbrauch sprechen.
2. Björn Höcke will doch nicht reden (n-tv.de, Benjamin Konietzny)
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im thüringischen Landtag, beklage sich oft, dass viel über ihn, aber nie mit ihm geredet werde. Die Redaktion von RTL und n-tv hat sich nach eigener Aussage vier Monate lang um ein Interview mit Höcke bemüht, doch 48 Stunden vor dem abgesprochenen Termin sei überraschend die Absage erfolgt. Die habe vermutlich auch mit angekündigten Fragen zu Höckes Buch zu tun: “Auf Nachfrage, wann der Termin nachgeholt werden könne, heißt es, man werde ntv überhaupt keine Interviews mehr geben.”
4. Leipziger Polizeisprecher mischte sich unter Pseudonym in Gewalt-Debatte ein (tagesspiegel.de, Maximilian König)
Von einem Polizeisprecher erwartet man öffentliche Stellungnahmen, doch der Leipziger Polizeisprecher schaltete sich unter Pseudonym in die Debatte zur Gewalt in Connewitz ein. Nicht das erste Mal, dass er sich ungefragt einmische, wie Maximilian König feststellt: “Unter einem Artikel des Leipziger Stadtmagazins ‘Kreuzer’ zu einer Attacke von Kampfsportfans auf einen Club, kommentierte er 2016 unter dem Usernamen ‘Polizei Leipzig’ Vorwürfe an die Polizei.”
5. Journalistischer Kitsch über Soleimani (nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler kritisiert Teile der Berichterstattung über den Anschlag der USA auf den iranischen General Kassem Soleimani: “Man mag Soleimani zu den brutalen Zeitgenossen zählen. Wer ihn jedoch zum schlechthin Bösen erklärt, macht aus der realen Welt, in der der Mensch aus krummem Holz geschnitzt ist, ein Disneyland. Mit journalistischem Kitsch missachtet man das mündige Publikum.”
6. Das Problem mit den Seichtreportagen im Fernsehen (dwdl.de, Hans Hoff)
Hans Hoff hat sich eine ZDF-Reportage über deutsche Trucker angeschaut, in der es um Dinge wie einen verschwundenen Grillrost gehe. Anhand dieses Beispiels erklärt er, wie das Genre “Seichtreportage” funktioniere: “Man muss nur alle paar Minuten ein gewichtiges Problem andeuten, dann bleibt der Zuschauer dran. Mögen die Probleme auch noch so nichtig sein, sie müssen benannt werden.”
1. Selbstverliebte Männer (taz.de, Ingo Arzt)
Eine Jury aus vier SprachwissenschaftlerInnen und einem Journalisten hat entschieden: Unwort des Jahres ist “Klimahysterie” (Pressemitteilung als PDF). Im Interview mit dem “Spiegel” erklärt Jurychefin Nina Janich, warum das Wort irreführend und diskreditierend sei: “Wenn man die Klimadebatte mit einem Wort wie Hysterie in Zusammenhang bringt, dann diskreditiert man die Debatte, indem man sie pathologisiert und wie eine kollektive Psychose behandelt. Damit werden in der Konsequenz alle, die sich für Klimaschutz engagieren, als Hysteriker abgestempelt. Irreführend ist der Begriff deshalb, weil die Klimadebatte auf Basis wissenschaftlicher Ergebnisse geführt wird, mit dem Wort Hysterie wird sie aber in einen Krankheitsbereich verschoben.” “taz”-Redakteur Ingo Arzt kommentiert: “Auch FDP-Neoliberale, CDU-Konservative und diverse Journalisten nutzten es, denn sie eint mit den Rechtspopulisten das dumpfe Gefühl, dass ihnen da jemand die argumentative Lufthoheit geraubt hat. ‘Hysterie’ als Kampfbegriff gegen eine größtenteils weibliche Klimabewegung lag da auf der Hand.”
2. Gericht stärkt Faktenchecks von Correctiv (correctiv.org, David Schraven)
Wie “Correctiv”-Chef David Schraven berichtet, habe das Landgericht Mannheim die Klage des Blogs “Tichys Einblick” auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen (Urteil als PDF). Bei “Tichys Einblick” hatte man sich an “Correctivs” Faktencheck für Facebook gestört. Die Entscheidung sei auf 45 Seiten ausführlich und umfassend begründet. Trotzdem hätten Tichys Anwälte angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Der Streit wird also vermutlich fortgeführt.
3. Julian Assanges Hinrichtung auf Raten (deutschlandfunkkultur.de, Milosz Matuschek)
Nach einem langjährigen Aufenthalt in der Botschaft Ecuadors sitzt Wikileaks-Gründer Julian Assange nun in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien. Der UN-Folterbeauftragte Nils Melzer spreche in diesem Zusammenhang von “psychologischer Folter”. Trotz dieses Vorwurfs würden sich nur wenige Journalistenverbände für Assanges Freilassung einsetzen. Der Publizist und Jurist Milosz Matuschek spricht in seinem Kommentar von einem Totalversagen: “Wäre Julian Assange in einem Keller über Monate eingesperrter, gequälter Hund — wir hätten vermutlich längst einen Prozess gegen die Tierquäler, eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes und ‘Donnerstage für Doggen’-Demos gesehen. Doch Assange ist — zu seinem Pech — leider ein Mensch. Und zwar einer, der sich bei Mächtigen nicht beliebt gemacht hat.”
4. Liebe Kollegen der @berlinerzeitung … (twitter.com, Julius Betschka)
Julius Betschka wirft der “Berliner Zeitung” in einem Twitter-Thread vor, zum wiederholten Mal Falschmeldungen über die Mordrate in Berlin zu verbreiten: “Jeder macht Fehler. Man kann sich korrigieren und entschuldigen. Aber anstelle einer Entschuldigung wird hier eine unhaltbare These mit wiederholt falschen Fakten und besonders markigen Worten verteidigt. Verstehe ich nicht, liebe @berlinerzeitung.”
Lesehinweis zum Hintergrund: Berlin doch nicht Mordmetropole Europas (uebermedien.de, Stefan Niggemeier).
5. “Deutschland sticht absolut heraus” (deutschlandfunk.de, Bettina Schmieding, Audio: 6:30 Minuten)
Bettina Schmieding hat sich im Deutschlandfunk mit der Wissenschaftlerin Susanne Fengler unterhalten, die sich mit ihrem Co-Autor Marcus Kreutler die Berichterstattung über Geflüchtete genauer angeschaut hat (“Stumme Migranten, laute Politik, gespaltene Medien”). In Deutschland werde zwar intensiv über Migration und Flucht berichtet, aber dies erfolge sehr selektiv. So kämen Migranten und Geflüchtete nur in einem Viertel der Berichte als zentrale Akteure vor. Auch Herkunft und Kontext sowie der Status — Geflüchteter oder Migrant — seien oft kein Thema, so Fengler.
6. Herrenwitz: Keine Partei wird anteilig häufiger von Männern gewählt (einfacherdienst.de)
Welche Partei wird laut offizieller Wahlstatistik des Bundeswahlleiters am meisten, nämlich zu zwei Dritteln, von Männern gewählt? Ist es die AfD? Oder vielleicht die FDP? Nein, es handelt sich dabei um die Satirepartei Die Partei mit ihren Spitzenleuten Martin Sonneborn und Nico Semsrott. Das krasse Geschlechter-Ungleichgewicht bei der Wählerschaft soll sich jedoch ändern. Laut Semsrotts Pressesprecherin Isabel Prößdorf stelle man sich nun “immer die Frage, ob Frauen aber auch Personen, die sich selbst als divers bezeichnen würden, genug in unsere Aktionen miteingebunden sind und sich angesprochen fühlen.” Männer seien dabei egal, “die werden von der AfD und CSU schon genug vertreten.”
… schreibt die AfD-Fraktion, die im nordrhein-westfälischen Landtag sitzt.
+++ Islamistischer Terror? Bewaffneter greift Polizeiwache an, ruft “Allahu akbar” und wird erschossen! +++
… schreibt der AfD-Landesverband Hessen.
Islamisch motivierter Anschlag konnte vereitelt werden!
… schreibt Pierre Jung, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Hamm.
Polizei verhindert Terror-Anschlag!
… schreibt Dimitri Schulz, der für die AfD im hessischen Landtag sitzt.
Sie alle beziehen sich in ihren Facebook-Posts auf einen Artikel, der gestern Abend bei Bild.de erschienen ist. Darin geht es um einen Vorfall in Gelsenkirchen: Ein Mann soll sich einer Polizeiwache genähert und dabei mit einem Gegenstand, wohl einem Stock, auf einen Streifenwagen geschlagen haben. Zwei Polizisten, die vor der Wache standen, sollen ihn aufgefordert haben, dies zu unterlassen und stehenzubleiben. Der Mann soll auf sie zugegangen sein und in der anderen Hand ein Messer getragen haben. Daraufhin soll einer der Polizisten den Mann erschossen haben.
Ob es sich dabei um einen “Terror-Anschlag” handelte, den die Polizisten vereitelten, ob es tatsächlich einen islamistischen Hintergrund gab, und ob der Mann wirklich “Allahu Akbar” rief — all das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bild.de-Beitrags alles andere als klar. Und dennoch titelte die Redaktion auf ihrer Startseite:
Sowas greifen die AfD-Abgeordneten, -Landesverbände und -Fraktionen genauso gern auf wie die Facebook-Gruppen “Unsere Heimat Deutschland”, “Deutschland – quo vadis”, “Frankfurt gegen Salafismus – Das Original”, “Patrioten des Vaterlands 5” und so weiter. Auch die NPD verbreitet den Bild.de-Artikel, der laut dem Analysetool CrowdTangle allein bei Facebook bisher mehr als 5000 Mal geteilt wurde.
Direkt zu Beginn ihres Textes schreiben die zwei “Bild”-Autoren Celal Çakar und Frank Schneider:
Die Polizei ist sich sicher: Diese feige Attacke war ein versuchter Terror-Anschlag auf Polizisten mitten in Deutschland!
Das ist gleich aus drei Gründen interessant: Erstens hat die Polizei nicht gesagt, dass sie “sicher” sei, dass es sich um einen “versuchten Terror-Anschlag auf Polizisten” handele. Der dpa sagte ein Sprecher, dass ein möglicher terroristischer Hintergrund Gegenstand der Ermittlungen sei. Und auch Zeugenaussagen, nach denen der Mann “Allahu Akbar” gerufen habe, und die erst die zwei “Bild”-Autoren ins Spiel brachten (“Zeugen schilderten BILD, der Mann habe stattdessen laut ‘Allahu Akbar’ (arabisch ‘Gott ist groß’) gerufen”), seien einem Polizeisprecher zufolge erstmal nur “Gerüchte”, die bislang nicht bestätigt seien.
Zweitens lautete dieser erste Satz des Bild.de-Artikels mal ziemlich anders. In einer früheren Version behaupteten Çakar und Schneider noch selbst, dass es sich um einen “Terroranschlag” handelt, und schoben nicht die Polizei als vermeintliche Quelle vor:
Die Polizei hat im Ruhrgebiet einen Terroranschlag verhindert!
Und drittens hat die Polizei inzwischen bekanntgegeben, dass sie nicht von einem terroristischen Hintergrund ausgehe.
Das ist inzwischen auch bei Bild.de angekommen. Die Überschrift hat die Redaktion klammheimlich geändert in:
Und den ersten Satz genauso klammheimlich in:
Die Polizei ist sich sicher: Diese feige Attacke war ein versuchter Anschlag auf Polizisten mitten in Deutschland!
Einen Korrekturhinweis darauf, dass man mal etwas völlig anderes berichtet hat, gibt es nicht. Nur zur Erinnerung: Bild.de wird von einem Mann geleitet, der über sich selbst gern sagt, dass es ihm “grundsätzlich leicht” falle, “mich zu entschuldigen, wenn wir Fehler gemacht haben.”
Im zurückliegenden Jahr haben wir hier im BILDblog wieder viel über Fehler geschrieben. Aber was genau sind das eigentlich: Fehler? Wie häufig passieren sie? Wie entstehen sie? Und was können Redaktionen gegen sie tun? Unser Autor Ralf Heimann hat sich in einer achtteiligen Serie mit all dem Falschen beschäftigt. Heute Teil 3: der Bestätigungsfehler.
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Der Arzt und Naturwissenschaftler Samuel Morton vermaß Mitte des 19. Jahrhunderts mehrere Tausend Schädel und zog daraus Rückschlüsse auf die Intelligenz von Menschen. Er behauptete, Belege für die Überlegenheit der “weißen Rasse” gefunden zu haben. 140 Jahre später untersuchte der Evolutionsbiologe Stephen Jay Gould die Ergebnisse und urteilte, sie seien ein “Mischmasch aus Pfusch und Mogelei”.
Ulrich und Johannes Frey schildern das Beispiel in ihrem Buch “Fallstricke – die häufigsten Denkfehler in Alltag und Wissenschaft”. Interessant ist es vor allem wegen der Pointe: Gould selbst fand in den Daten keinerlei Beweise für die These, dass Menschen verschiedener “Rassen” unterschiedlich intelligent sein könnten. Mortons Fehler erklärte er nicht durch Vorsatz oder Unaufmerksamkeit, sondern durch “durchgängige, einseitige Verzerrungen”. Später stellte sich allerdings heraus: Fehlerfinder Gould war genau der gleiche Fehler unterlaufen. Auch er hatte sich durchgängig verrechnet. Er selbst führte das auf seine Erwartungshaltung zurück. In einer späteren Auflage seines Buchs schrieb er, der Fehler “veranschaulicht auf meine Kosten das Kardinalprinzip des Buches”.
Und es gibt noch eine Pointe, um die wir den Text nach der Veröffentlichung ergänzt haben (hier in kursiver Schrift – Danke an Marc U. für den Hinweis), denn möglicherweise ist die Tatsache, dass dieses Beispiel sich verbreitet hat, Ergebnis des gleichen Denkfehlers.
Für eine Studie aus dem Jahr 2011, die im Buch von Ulrich und Johannes Frey (3. Auflage, 2011) noch nicht erwähnt ist, haben Wissenschaftler die Schädelsammlung von Samuel Morton neu vermessen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass seine Daten korrekt waren. Sie stellen zwar in Frage, dass seine Erwartungen die Messungen verzerrt haben. Doch in einem Beitrag für das Magazin “New Scientist”, der im gleichen Jahr erschien, schreiben David DeGusta and Jason E. Lewis, zwei der Wissenschaftler, die an der Untersuchung beteiligt waren: “Goulds Studie und seine Ansicht, dass die Wissenschaft unweigerlich voreingenommen ist, wurde zur Konsensversion in der Wissenschaftsforschung. Goulds Behauptungen wurden selten oder nie in Frage gestellt.”
Das zeigt, wie tückisch dieses Phänomen ist: Wenn etwas gut ins Bild passt, werden wir schnell unkritisch. So schwer wäre es nicht gewesen, die Studie aus dem Jahr 2011 zu finden. Sie ist verlinkt in Samuel Mortons Wikipedia-Eintrag.
Das zugrundeliegende Prinzip nennt sich Bestätigungsfehler (Confirmation bias). Menschen bevorzugen Informationen, die zu ihren Überzeugungen passen. In einem “Geo”-Essay beschreibt Jürgen Schaefer eine Untersuchung des Neurowissenschaftlers Kevin Dunbar, der diese Verzerrung in Gehirnscans sichtbar gemacht hat: Informationen, die zu den eigenen Überzeugung passen, dürfen den frontalen Kortex passieren, alle übrigen werden abgewiesen.
Das führt dazu, dass Menschen immer neue Belege dafür finden, was sie eh schon denken — und sich dieses Wissen verfestigt. Das Phänomen ist unter Journalistinnen und Journalisten bekannt, und genau das ist Teil des Problems. Menschen, die den Bestätigungsfehler kennen, denken, sie wären vor ihm sicher (Bias blind spot). Doch das ist nicht der Fall. Er wirkt auch dann, wenn man ihn kennt. Samuel Morton ist also nicht allein mit dieser Schwäche.
Der Bestätigungsfehler ist allgegenwärtig. In den USA haben Untersuchungen zu verzerrten Darstellungen im Journalismus (Media bias) gezeigt, dass liberale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Medien tendenziell eher ein Übergewicht von konservativen Positionen ausmachen, während konservative Forscherinnen und Forscher eine Verzerrung hin zu liberalen Ansichten erkennen können.
Der deutliche Effekt der Erwartungshaltung zeigt den großen Einfluss vorgefasster Meinungen auf neutrale Daten
… schreiben Ulrich und Johannes Frey. Die Erwartung beeinflusst das Ergebnis. So funktioniert auch der Placebo-Effekt.
Menschen scheinen zudem eine Präferenz für Vertrautes zu haben. Das beschreibt der Besitztumseffekt (Endowment-Effekt). Wir schätzen den Wert von Gegenständen höher ein, wenn wir sie besitzen. Es deutet einiges darauf hin, dass das bei Informationen ähnlich ist.
Wir bevorzugen vertraute Informationen. Eine vertraute Information wird von uns als “wahre Information” behandelt
… schreiben Frey und Frey. Wenn wir eine neue Information erhalten und diese einer schon vorhandenen widerspricht, legen wir an die neue Information einen höheren Maßstab an als an die uns bekannte. Wir erinnern uns auch länger an all das, was unsere Meinungen stützt. Tests zeigen, “dass jeder Mensch bestätigende Daten bis zu drei Mal häufiger im Gedächtnis behält als falsifizierende”, so Frey und Frey.
Das begünstigt die Tendenz, bei einer Meinung zu bleiben, obwohl längst einiges gegen sie spricht. Im Journalismus verstärkt es die Neigung, an Thesen festzuhalten, wenn schon vieles darauf hindeutet, dass sie so nicht zutreffen können.
Studien zeigen, dass es nicht einmal hilft, Menschen darauf hinzuweisen, dass eine Information falsch ist (Conservatism bias). Unbewusst halten sie trotzdem an ihr fest. Die Chemikerin und Wissenschaftsjournalistin Mai-Thi Nguyen-Kim beschreibt in einem Video ein Experiment, in dem Probandinnen und Probanden Abschiedsbriefe vorgelegt werden. Sie sollen einschätzen, ob die Briefe echt oder gefälscht sind. Unabhängig davon, ob sie wirklich richtig liegen, bekommen einige von ihnen die Rückmeldung, dass sie ein sehr gutes Gespür haben, während man anderen signalisiert, dass sie so gut wie immer falsch lagen. Im Anschluss klären die Versuchsleiter die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber auf, dass alles nur inszeniert war, und bitten sie, einzuschätzen, wie gut sie wirklich waren. Das Ergebnis ist: Die Probandinnen und Probanden mit den positiven Rückmeldungen halten ihre wirkliche Leistung für überdurchschnittlich gut, die übrigen glauben, sie hätten eher unterdurchschnittlich abgeschnitten.
Das lässt Rückschlüsse auf die journalistische Arbeit zu. Es ist zum Beispiel ein Hinweis darauf, dass falsche Informationen nicht vollkommen dadurch aus der Welt geschafft werden können, dass man sie richtigstellt. Menschen korrigieren ihr Denken nur sehr langsam.
Der Bestätigungsfehler wirkt im Journalismus an vielen Stellen. Es fängt schon mit der Google-Recherche an. Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen erzählt in seinem Buch “Die große Gereiztheit – Wege aus der kollektiven Erregung” von einer Untersuchung mit dem sperrigen Namen “Personal Web Search in the Age of Semantic Capitalism – Diagnosing the Mechanisms of Personalisation”. Forscher wollten herausfinden, wie der Google-Algorithmus die Recherche-Ergebnisse beeinflusst. Dazu legten sie Profile der Philosophen Immanuel Kant, Friedrich Nietzsche und Michel Foucault an und trainierten Google jeweils mit Begriffen aus deren Büchern. Das Ergebnis:
Google personalisiert schon nach kurzer Zeit ziemlich radikal, vor allem jedoch im Feld der ersten zehn Suchergebnisse, die einem Nutzer angezeigt und aller Wahrscheinlichkeit nach geklickt werden. Im Durchschnitt waren 64 Prozent der Suchergebnisse spezifisch (…).
Personalisierte Suchergebnisse sind allerdings noch nicht einmal nötig, um Menschen zu den Ergebnissen zu führen, die sie suchen. Wer schon mal versucht hat, mithilfe von Google eine bestimmte Krankheit zu diagnostizieren, weiß: Mit so gut wie jedem Symptom lässt sich so gut wie jede Krankheit nachweisen. Und ungefähr so ist es bei der Recherche auch.
Das zeigt sich mitunter auch im Ergebnis. Die Medienwissenschafter Hans Mathias Kepplinger und Richard Lemke haben untersucht, wie Medien die Reaktorkatastrophe von Fukushima dargestellt haben (PDF). Eines ihrer Ergebnisse ist:
Je negativer sich Journalisten in den Meinungsformen äußerten, (…) desto eher kamen dort Politiker und Experten zu Wort, die die Kernenergie ablehnten und einen Ausstieg aus der Kernenergie verlangten.
Der Bestätigungsfehler wirkt natürlich auch beim Publikum, und das verstärkt den Effekt. Menschen sind zugänglicher für Nachrichten, die ihren Erwartungen entsprechen. Der Fehler ist eine Erklärung für den Erfolg von “Fake News”, Falschmeldungen oder falsch verstandenen Meldungen.
Das war zum Beispiel im April dieses Jahres zu beobachten, als die Nachricht “Die meisten Messerangreifer heißen Michael” aufgrund eines Missverständnisses die Runde machte. Die AfD hatte im saarländischen Landtag eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, ob es auffällige Häufungen von bestimmten Vornamen bei Verdächtigen im Zusammenhang mit Messerattacken gibt. Es sah so aus, als hätte die Partei sich bei dem Versuch, ein rassistisches Vorurteil zu belegen, selbst entlarvt: Auf Platz 1 der Liste stand kein arabischer Name, sondern “Michael”. Viele teilten die Nachricht, weil sie wiederum AfD-Gegnern sehr gut ins Bild passte.
Später wies Stefan Niggemeier bei “Übermedien” darauf hin, dass es in der Liste nur um die Namen der deutschen Verdächtigen ging. Das stand zwar mitunter in den Meldungen. Aber viele hatten nur die Überschrift gelesen oder die Information ignoriert. Der Wunsch, die eigene Überzeugung bestätigt zu sehen, war stärker als der Zweifel.
Die Frage ist: Was kann man gegen den Bestätigungsfehler machen?
Zuallererst: sich bewusst machen, dass man ihm ausgeliefert ist. Sich zwingen, Dinge zu überprüfen, auch wenn sie offensichtlich erscheinen. Zweifeln. Der Philosoph und Publizist Daniel-Pascal Zorn schlägt vor:
Um der “Confirmation Bias” zu entgehen, muss man darauf achten, die eigene Vorannahme als Annahme und nicht schon als Tatsache zugrunde zu legen. Eine Annahme kann sich immer noch als falsch erweisen — eine Tatsache nicht mehr.
Für Journalistinnen und Journalisten bedeutet das: Sie sollten sich auch während ihrer Recherche immer wieder die Frage stellen: Stimmt meine These überhaupt? Kann es nicht auch anders sein? Und sie sollten bewusst auch nach Argumenten suchen, die gegen die Vermutung sprechen.
Immer wieder das eigene Handeln zu hinterfragen, schaltet den Bestätigungsfehler zwar nicht vollkommen aus, aber in vielen Fällen kann es Fehlschlüsse verhindern. Und für den Fall, dass der Bestätigungsfehler sich trotzdem durchsetzt, können Journalistinnen und Journalisten noch etwas anderes machen: offenlegen, was zu einer Verzerrung führen könnte. Kritische Verbindungen verraten. Dafür sorgen, dass Transparenz besteht.
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Teil 1 unserer “Kleinen Wissenschaft des Fehlers” gibt es hier. Und Teil 2 hier.
1. AfD-Rechtsaußen Björn Höcke darf in keine ZDF-Talkshow mehr (tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Laut Aussagen des ZDF-Chefredakteurs Peter Frey wird der AfD-Politiker Björn Höcke zukünftig zu keiner ZDF-Talkshow eingeladen. Laut einer Vorabmeldung der “Zeit” habe Frey erklärt: “Wir Medien haben niemanden zu erziehen. Aber wir müssen zeigen, wo die Grenzen demokratischer Gesinnung verlaufen.”
2. Digitalseiten geschwärzt (sueddeutsche.de, Quentin Lichtblau)
Der “Stern” hat aus Sorge vor einem Prozess drei Seiten seiner Digitalausgabe geschwärzt. Betroffen sei die Reportage eines “Stern”-Journalisten, der ein Trump-Hotel in Washington besucht hat. Das Blatt habe den Text zwar juristisch prüfen lassen, aber bei einer Klage der anderen Seite würden selbst im Erfolgsfall erhebliche Verfahrenskosten drohen.
3. Die große Talkshow-Auswertung 2019: Annalena Baerbock ist die neue Talkshow-Königin, Markus Feldenkirchen meisteingeladener Journalist (meedia.de, Jens Schröder)
Der Journalist und Datenspezialist Jens Schröder hat erneut die TV-Talkshows des zurückliegenden Jahres ausgewertet und interessante Daten zutage gefördert: Im vergangenen Jahr sei der Grünen-Bundesvorsitzende Robert Habeck der häufigste Gast bei “Anne Will”, “Hart aber fair”, “Maischberger” beziehungsweise “maischberger. die woche” und “maybrit illner” gewesen. Dieses Jahr sei es seine Kollegin, die Grünen-Bundesvorsitzende Annalena Baerbock. Der meistgefragte Journalist sei Markus Feldenkirchen vom “Spiegel” gewesen.
4. 8 Thesen zur Beobachtung von Publikumsinteressen im Journalismus (medium.com, Laurenz Paul Schreiner)
Laurenz Paul Schreiner hat in seiner Masterarbeit die Auswirkungen von Echtzeit-Tools auf die journalistische Praxis untersucht. Schreiner hat dazu drei Newsrooms besucht und sich die Werkzeuge angeschaut, mit denen Online-Journalisten und -Journalistinnen die Interessen des Publikums in Echtzeit analysieren können. Seine Beobachtungen münden in acht daraus abgeleiteten Thesen.
5. Der SWR verlost Flugreisen (swr.de, Kai Gniffke)
Der Radiosender SWR3 hat Flugreisen nach Thailand verlost und ist dafür kritisiert worden. Teilweise aus dem eigenen Haus: SWR-Intendant Kai Gniffke berichtet von einer Mail einer Kollegin, die es “höchst problematisch fände, dass wir solche CO2-intensiven Reisen auch noch promoten”. Gniffke habe der Kollegin geantwortet und breitet seine Argumentation auf erstaunlich unterkomplexe Weise in seinem Blog aus: “Gehört es zu unserem journalistischen Auftrag dazu, Menschen von Flugreisen abzubringen? Meine Antwort: Nein.”
6. Kollegah verliert Rechtsstreit gegen BR (faz.net)
Das Münchner Landgericht hatte dem Rapper Kollegah in seiner Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) noch recht gegeben. Nun kippte das Oberlandesgericht die Entscheidung: Der BR darf bei seinen in einem Podcast getätigten Aussagen über das “Alpha-Mentoring-Programm” des Rappers bleiben.