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Entfolgungswahn um Homer Simpson

Die Nachricht des Tages kommt von der Agentur AFP und lautet vollständig so:

Kanadas Premier Harper folgt Homer Simpson nicht länger auf Twitter
Politiker hat selbst fast eine halbe Million Follower

Montréal (AFP) – Kanadas Premierminister Stephen Harper folgt dem Zeichentrickstar Homer Simpson nicht länger auf Twitter. Harper meldete sich am Sonntag als Follower des Oberhauptes der Comic-Familie ab. Kurz zuvor war ein Artikel auf der Website des Fernsehsenders CBC erschienen, der die Interessen des konservativen Politikers auf Twitter aufzeigte. Demnach folgt Harper 223 anderen Twitter-Nutzern. Er selbst ist mit fast einer halben Million Followern der beliebteste “zwitschernde” Parteichef in Kanada.

Ist das nicht interessant?

Doch, ist es:

“Focus Online” informierte seine Leser noch in der Nacht über diese aktuelle Entwicklung:

Ein Twitter-Follower weniger - Kanadas Premier Harper folgt Homer Simpson nicht mehr

Auch der “Donaukurier” staunte und berichtete:

Kanadas Premier kein Follower mehr von Homer Simpson

Die österreichische Nachrichtenagentur APA entschied sich, dass das Thema in Österreich auch nicht weniger relevant ist als in Deutschland, und reichte die Meldung an ihre eigenen Abonnenten durch.

Nun könnte man all das an sich schon als Ausweis eines größeren Irrsinns sehen. Die Meldungen sind aber nicht nur bekloppt, sondern auch noch falsch. Jedenfalls folgt @PMHarper aktuell durchaus @HomerJSimpson. (Es gab da sogar vor eineinhalb Jahren mal einen Tweetwechsel zwischen den beiden.)

Angesichts der Gefahr, dass da eine Falschmeldung die Runde macht und Menschen in aller Welt nun von ihren Medien informiert werden, dass der Parteichef-Zwitscherkönig Kanadas nicht mehr Homer Simpson folgt, obwohl er Homer Simpson folgt, haben wir natürlich sofort bei der Agentur AFP nachgefragt, was da los ist.

Daniel Jahn, der Chefredakteur von AFP in Deutschland, antwortet:  

Unsere Meldung über Stephen Harper und Homer Simpson basiert auf einer Meldung des AFP-Büros in Montreal. Wir versuchen derzeit, durch Kontaktaufnahme mit den dortigen Kollegen herauszufinden, wie die Meldung zustande gekommen ist. Dies ist wegen des Zeitunterschieds leider nicht auf die Schnelle möglich, das Büro ist derzeit nicht besetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass Harper zwischenzeitlich Simpson “entfolgt” ist, um ihm wenig später wieder zu folgen. Wenn ich Näheres weiß, melde ich mich wieder bei Ihnen.

Wir werden eine eventuelle Antwort hier natürlich zeitnah weiterreichen, auch wenn unsere Kapazitäten — anders als offenbar die von AFP — vermutlich nicht ausreichen, jeden möglichen Statuswechsel im Twitter-Verhältnis zwischen kanadischen Politikern und amerikanischen Comicfiguren bekannt zu geben.

Die andere Frage, die wir AFP gestellt hatten, blieb übrigens unbeantwortet: Welchen Nachrichtenwert die Meldung erfüllt. Ist vielleicht auch eine aufwändigere Recherche.

PS: Unter dem “Focus Online”-Artikel findet sich der folgende Leserkommentar:

Mit Dank an Boris R.!

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der “Donaukurier” hat sich korrigiert und meldet nun: “Kanadas Premier ist nach wie vor Follower von Homer Simpson”.

Nachtrag, 21:45 Uhr. AFP hat die Meldung zurückgezogen:

Montréal (AFP) – Der kanadische Regierungschef Stephen Harper hat nicht aufgehört, dem Zeichentrickstar Homer Simpson auf Twitter zu folgen. AFP hatte für die Meldung irrtümlich den französischsprachigen Twitter-Account von Harper eingesehen, der sich aber von seinem englischen Account stark unterscheidet. Im französischen Account ist Harper der Cartoonfigur nie gefolgt, im englischen Account folgt er ihr ohne Unterbrechungen weiterhin.

Nachtrag, 5. August. Der verwirrende Stand der Dinge auf “Zeit Online”:

Der deutsche Boulevard zu Clooney: Ja, ja, deine Mudder

George Clooney sagt, er sei es gewohnt, dass die britische Zeitung “Daily Mail” Geschichten über ihn erfindet und Lügen über ihn verbreitet. Aber diese eine wollte er nicht hinnehmen, ohne laut zu widersprechen. Die “Daily Mail” hatte geschrieben, dass die Mutter seiner Verlobten Amal Alamuddin aus religiösen Gründen gegen ihre Heirat sei. Sie habe das schon “halb Beirut” erzählt. Weil es keine Drusen-Hochzeit sei, riskiere Amal, dass sie aus der Gemeinschaft ausgestoßen werde, so die “Daily Mail” — mehrere Bräute seien aus ähnlichen Gründen schon umgebracht worden.

Nichts davon sei wahr, sagt George Clooney. Amals Mutter sei keine Druse, ewig nicht in Beirut gewesen, nicht gegen die Hochzeit. Vor allem aber sei es verantwortungslos und gefährlich, in dieser Weise religiöse Differenzen auszubeuten, wo nicht einmal welche bestehen.

Die Meldung, dass Clooney sich so über die “Daily Mail” beschwert, die ihre Geschichte inzwischen zurückgenommen hat, stand in vielen deutschen Medien. Was aber auch in vielen deutschen Medien stand und teilweise noch steht: Die Lügengeschichte der “Daily Mail”.

Der Kölner “Express” brachte sie am vergangenen Mittwoch:

Clooney: Krach mit Amals Mama

Die “Bunte” verbreitete sie online (inzwischen gelöscht), mit einer Fragezeichen in der Überschrift, aber ohne ernste Zweifel am Inhalt der von der “Daily Mail” abgeschriebenen Geschichte:

Ist Amals Mutter gegen die Hochzeit?

So verriet ein Nahestehender der Familie der Familie Alamuddin dem britischen Blatt: “Man würde denken, dass Amal mit George Clooney den Jackpot geknackt hat, aber Baria ist nicht glücklich. Sie denkt, dass sie es besser hätte treffen können.” Weiter habe Amals Mutter in Beirut herumerzählt, dass es schließlich 500.000 Drusen gäbe – warum nur könne ihre Tochter darunter niemanden finden, der gut genug für sie ist?

Die “Abendzeitung” erzählt die Lügengeschichte immer noch:

Bekommt George Clooney ein Schwiegermonster?

Und “Focus Online”:

Mutter der Braut: George Clooney nicht gut genug?

Das “OK!”-Magazin witzelt:

Hören wir nicht richtig? Eigentlich dachten wir, es gäbe kein Mittel, mit dem FRAU dem Charme von Hollywood-Schauspieler George Clooney widerstehen könnte. Doch auch ein Clooney muss hin und wieder die seltene Erfahrung machen, dass er nicht jede um den Finger wickeln kann. 

Und N24 fragt online:

Mehrere deutsche Medien haben die Falschmeldung von der Boulevardagentur “Spot On News” übernommen (Eigendarstellung: “Die Artikel von spot on news beschränken sich nicht auf das Ab- und Umschreiben von Internet-Content. (…) Exklusivität steht bei spot on news ganz weit oben”). Die hat nach den Unwahrheiten der “Daily Mail” nun auch ungerührt die empörte Antwort von Clooney verbreitet — so gesehen profitiert sie doppelt von den Falschmeldungen der Auslandspresse, die sie abschreibt.

Der amerikanische Schauspieler hat über die “Daily Mail” noch gesagt, sie habe — mehr als jede andere “Nachrichten”-Organisation — ein ums andere Mal beweisen, “dass Tatsachen für sie keine Bedeutung haben bei den Artikeln, die sie sich ausdenkt.” Das wird die deutschen Medien auch bei den nächsten “Daily Mail”-Geschichten nicht davon abhalten, sie blind zu übernehmen.

Kartenlegen für die Isis

In den sozialen Netzwerken und in einigen Medien stößt man seit einiger Zeit auf Karten wie diese hier:

Angeblich zeigt sie die Expansionspläne der Terrorgruppe Isis; ihren Fünf-Jahres-Plan auf dem Weg zur Weltherrschaft.

Bei “Focus Online” finden sich gleich zwei solcher Karten. Und Blick.ch schreibt:

Die Gotteskrieger von Isis haben den Grössenwahn. Auf einer in sozialen Medien veröffentlichten Roadmap verraten sie, wie sie die Welt gestalten wollen: Der Nahe Osten, Nordafrika, Teile Asiens, der Balkan, Osteuropa, Spanien und Portugal sollen bis 2020 zum ausgerufenen Kalifat gehören. Wie die Karte zeigt, wollen die Islamisten über Österreich sogar bis zur Schweizer Grenze vordringen!

Auch Bild.de alarmierte seine Leser sogleich über die “Machtphantasien von Isis”:

Vor allem den Betreibern und Nutzern von rechten Blogs und Hetzportalen dienen die Karten seither als effektiver Stimmungsanheizer gegen den Islam insgesamt.

Dabei gibt es enorme Zweifel daran, ob die Karten überhaupt echt sind.

Zunächst: Bild.de gibt als Quelle “Twitter (ThirdPosition)” an — verschweigt allerdings, dass es sich dabei um eine nationalistische und rassistische Bewegung aus den USA handelt, deren erklärtes Ziel die Vorherrschaft der Weißen ist.

Davon ab kursieren im Netz verschiedene Varianten der Karte, und das schon seit Wochen. Und schon zwei Tage vor dem Bild.de-Artikel hatte der Nahost-Experte Aaron Zelin erklärt, dass es sich bei der (von “abc News” und der “Daily Mail” verbreiteten) Karte um einen Fake handele. Er sagte:

Das ist ein altes Bild, das von Fans der [Isis-]Gruppe veröffentlicht wurde. Es ist weder offiziell, noch gibt es einen Fünf-Jahres-Plan.

Auch Yassin Musharbash von der “Zeit” twitterte heute:

Schon vor ein paar Wochen hatte er geschrieben:

Es gibt Hunderte solcher Fakes. Das Problem ist, wenn sie für wahr gehalten werden. So kursieren mehrere Landkarten des Nahen Ostens unter Isis-Anhängern, in denen das von Isis beanspruchte Gebiet schwarz eingefärbt und mit ihrer Flagge markiert ist – das zukünftige Kalifat. Solche Karten gibt es seit Jahren, von Al-Kaida-Anhängern fabriziert, von Sympathisanten von Isis’ Vorläufergruppen – es ist ein alter Propaganda-Hut. Weiterverbreitet wurde aber letzte Woche eine Version dieser Karte mit dem Hinweis, es handle sich um den Fünf-Jahres-Plan von Isis. Huch! Und schon wird aus einer schnell hinretouchierten Karte plötzlich ein vermeintliches Dokument.

Als hätten wir nicht schon genug Schwierigkeiten, bei den wirklich von Isis stammenden Informationen herauszufinden, welche bedeutsam sind, welche die Wahrheit abbilden oder nur einen absichtsvoll gewählten Teil der Wahrheit, und welche gelogen sind.

Manchmal scheint es allerdings so, als wollten einige Journalisten das gar nicht herausfinden.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Der falsche Täter und andere Rügen

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben in ihren jüngsten Sitzungen sechs Rügen, 20 Missbilligungen und 16 Hinweise ausgesprochen. Die Hälfte der Rügen ging an die “Bild”-Gruppe.

Etwa hierfür:

(Unkenntlichmachungen von uns.)

So hatten die Kölner “Bild”-Ausgabe und Bild.de Anfang des Jahres über ein Verbrechen in einem Dorf in Nordrhein-Westfalen berichtet. Die Redaktionen nannten den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen sowie persönliche Details des Patensohns und zeigten ein Foto von ihm, das lediglich mit einem kleinen Alibi-Balken versehen war. Kurz darauf erwies sich der Mann jedoch als unschuldig (BILDblog berichtete).

Nach Ansicht des Presserats ist die Berichterstattung vorverurteilend und identifizierend und verstößt damit gegen Ziffer 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex. “In Anbetracht des Ermittlungsstandes hätte über ihn nicht identifizierend berichtet werden dürfen”, befand der Ausschuss und sprach gegen “Bild” und Bild.de eine Rüge aus. Bei Bild.de ist der Artikel übrigens immer noch unverändert online.

Eine weitere Rüge erhielt Bild.de für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Das Portal hatte den Artikel mit einem Foto des Kindes bebildert, obwohl Opfer von Verbrechen — insbesondere Minderjährige — laut Pressekodex besonderen Schutz genießen (Richtlinien 8.2 und 8.3). Die Redaktion argumentierte später, die Familie habe in der Lokalzeitung selbst eine Todesanzeige mit Foto veröffentlicht. Dieses Argument ließ der Presserat jedoch nicht gelten:

Aus einer Todesanzeige in einem anderen Medium, die sich an einen kleineren Personenkreis richtet, lässt sich nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen. Zudem war in der Todesanzeige nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. Diesen Zusammenhang stellte erst BILD Online in der Berichterstattung her. Besonders schwer wog aus Sicht des Gremiums zudem, dass das Mädchen unmittelbar neben seinem Mörder abgebildet wurde. Dies verletzt die Gefühle der Angehörigen.

Die Nürnberger “Bild”-Redaktion wurde gerügt, weil sie über ein laufendes Strafverfahren wegen eines Drogendelikts berichtet und dabei viele Details zu dem Betroffenen genannt hatte. Der Presserat erkannte darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse an der identifizierenden Berichterstattung habe nicht bestanden. Dass sich die Redaktion auf die Beschwerde hin zwar bei dem Betroffenen, nicht aber bei den Lesern entschuldigt hatte, sei keine “ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Pressekodex”.

Doppelt gerügt wurde die Berichterstattung von Welt.de über den Suizid einer Nachwuchssportlerin. Die Redaktion hatte in zwei Artikeln (darum auch zwei Rügen) ausführlich über persönliche Details der jungen Frau geschrieben — etwa über ihre psychischen Probleme und die Beziehung zu ihrem Freund — und damit “tiefgreifend” in ihre Privatsphäre eingegriffen, wie der Presserat befand. “Zudem spekulierte die Redaktion über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter und stellte hierdurch indirekt Schuldzuweisungen für den Suizid in den Raum.” Die Berichterstattung verstoße gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) und insbesondere Richtlinie 8.7 (Selbsttötung), nach der die Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung gebietet — vor allem mit Blick auf mögliche Nachahmer.

Übrigens hatten auch andere Medien detailliert über den Suizid berichtet und über die Hintergründe spekuliert. Beim Presserat gingen aber nur Beschwerden über Welt.de ein.

“Focus Online” schließlich wurde mit einer Rüge belegt, weil das Portal “unangemessen sensationell” über einen Überfall in Ecuador berichtet hatte. Auf einem Video war unter anderem ein blutüberströmtes Opfer zu sehen, das aus einem Bus stürzte. Aus Sicht des Presserats verstößt die Darstellung der sterbenden Menschen gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. “Focus Online” argumentierte zwar, das Video sei zu Fahndungszwecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, doch das ließ der Beschwerdeausschuss nicht gelten. Die Täter seien zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits gefasst, der Fahndungszweck also nicht mehr gegeben gewesen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Von den 20 Artikeln, die missbilligt wurden, erschienen sieben in “Bild” bzw. bei Bild.de.

Ein Brief von Franz Josef Wagner wurde missbilligt, weil er darin den Ex-Präsidenten der Ukraine als “egoistisches, luxuriöses Schwein” bezeichnet hatte. Diese Herabwertung verstoße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), entschied der Beschwerdeausschuss.

Missbilligt wurden außerdem das Foto von einer privaten Trauerfeier, das Foto eines flüchtenden Ladendiebes und der Screenshot eines Facebook-Profils, auf dem persönliche Details zu Täter und Opfer einer Straftat zu erkennen waren (alles bei Bild.de erschienen; jeweils Verstöße gegen Ziffer 8).

Außerdem zeigte Bild.de ein Foto, auf dem ein Feuerwehrmann ein lebloses Kind in den Armen hält. Zwar war der Körper des Jungen einigermaßen verpixelt worden, dennoch wertete der Presserat die Darstellung als unangemessen sensationell (Ziffer 11), vor allem auch, weil die Bildunterschrift suggerierte, dass es sich um ein totes bzw. sterbendes Kind handele.

Gleich zwei Missbilligungen gab es für die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Piraten aus Somalia, der von Bild.de vorverurteilt (Ziffer 13) und von der gedruckten “Bild” ohne Unkenntlichmachung gezeigt wurde (Ziffer 8).

Weitere Missbilligungen gingen an “Bunte” und Bunte.de (für die Weight-Watchers-PR-Geschichte mit Julia Klöckner), “Playboy”, “Fränkischer Tag Online”, taz.de, “Buxtehuder/Stader Tageblatt”, Derwesten.de, “Hundeleben”, “Express”, Ruhrbarone.de und Tagesspiegel.de.

Klarer Fall von Sachbeleidigung

Eine Schule in Minnesota muss wegen eines “Facebook-Eklats” eine saftige Strafe zahlen, berichtet “Focus Online”:

Dem Direktor missfiel ein Facebook-Post über seine Schule. Deshalb zwang er seine Schülerin, ihren Account freizugeben. Diese Strafe fällt nun auf ihn zurück – seine Schule muss 70.000 Dollar Entschädigung zahlen.

Das muss ja wirklich ein heftiger Post gewesen sein, wenn der Direktor gleich so austickt. Was hat sie denn geschrieben, die böse Schülerin?

Riley war 13 Jahre alt, als sie vor zwei Jahren auf Facebook postete, dass sie einen Bildschirm in der Eingangshalle ihrer Schule hasse. Nach der Schule rief der Direktor sie zu sich und verpasste ihr einen Verweis für das, was sie in den sozialen Netzwerken geschrieben hatte.

Moment mal. Dass sie “einen Bildschirm in der Eingangshalle ihrer Schule hasse”? Und dafür gibt es einen Verweis?

Vielleicht war es ja der Lieblings-Bildschirm des Direktors. Vielleicht genießen Bildschirme in Minnesota auch generell einen Sonderstatus. Vielleicht sollten wir uns diese Stelle aber auch lieber mal im Original anschauen. Beim “StarTribune”, von dem “Focus Online” die Geschichte abgeschrieben hat, heißt es nämlich:

Riley was 13, in sixth grade, when she posted on Facebook two years ago that she hated a school hall monitor because she was mean.

Auf die Idee, dass mit “hall monitor” auch die Aufsichtsperson gemeint sein könnte, ist bei “Focus Online” offenbar niemand gekommen. Den letzten Halbsatz haben sie beim Abschreiben (“Fieser Bildschirm? Äh…”) dann auch lieber gleich weggelassen.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 14.56 Uhr: “Focus Online” hat den Fehler transparent korrigiert.

Am Undercut herbeigezogen

So ganz sicher sind sich die Medien ja nicht, ob es wirklich stimmt, was da gerade wieder Verrücktes über Nordkorea berichtet wird. Die dpa hat am Ende ihrer Meldung sogar extra geschrieben:

Es ist sehr schwierig, Angaben aus Nordkorea zu überprüfen.

Aber wie immer in solchen Fällen, hält das die Journalisten natürlich auch diesmal nicht davon ab, die Geschichte trotzdem zu verbreiten.

Und wie!

Screenshots: diverse

In fast allen Überschriften und Teasern wird der angebliche “Frisurenzwang” kurzerhand zur Tatsache erklärt, auch in einigen Artikeln ist kaum ein Zweifel an der Story zu spüren.

Als erstes großes Medium hatte die BBC über die Geschichte berichtet, aufgeschnappt hatte die sie wiederum bei “Radio Free Asia”. In Deutschland war “Focus Online” zuerst darauf angesprungen, später dann dpa und Dutzende andere Medien.

Wie aber die Seite “NK News” bereits gestern berichtet hat, ist auch an dieser Story offensichtlich nicht allzu viel dran. Das in den USA ansässige Nachrichtenportal hat sich auf Nordkorea spezialisiert; Quellen sind oftmals NGO-Mitarbeiter, im Ausland lebende Nordkoreaner oder Menschen, die erst kürzlich von einer Nordkorea-Reise zurückgekehrt sind. So wie auch in diesem Fall:

“Ich bin mir ziemlich sicher, dass [die Geschichte vom Frisurenzwang] Quatsch ist. Letzte Woche hatten alle noch typische Haarschnitte”, sagte Andray Abrahamian, Executive Director der NGO “Choson Exchange” in Singapur, der regelmäßig mit jungen Nordkoreanern arbeitet.

Gareth Johnson, General Manager der “Young Pioneer Tours” in Peking, sagt NK News ebenfalls, dass — Stand: letzte Woche — keiner seiner Kollegen Beweise für die neue Frisurenverordnung entdeckt habe. “Wir waren letzte Woche in Nordkorea und haben niemanden mit besagtem Haarschnitt gesehen. Es scheint, als müsse die BBC jede Woche eine neue Nordkorea-Geschichte finden”, sagte Johnson […].

(Übersetzung von uns.)

Das Portal zitiert noch weitere Quellen, die in Nordkorea leben oder arbeiten und ebenfalls davon ausgehen, dass an der Meldung nichts dran ist. Zwar habe sich der Staat in der Vergangenheit bei diesem Thema tatsächlich eingemischt, indem er bestimmte Haarschnitte empfohlen habe, doch inzwischen seien die Mode-Richtlinien gelockert worden. Außerdem würden Verstöße gegen solche Richtlinien nur selten geahndet.

Auch eine andere haarige Geschichte, über die in diesem Zusammenhang (auch von deutschen Medien) gerne berichtet wird, entspricht laut “NK News” nicht der Wahrheit: Seit einiger Zeit geistere der Mythos umher, dass

Frauen aus einer bestimmten Palette von zugelassenen Haarschnitten auswählen müssen. Doch die Fotos, die in der Regel genutzt werden, um diese Behauptung zu untermauern, zeigen oft Poster mit einer Auswahl von Haarschnitten, die in Friseurläden in Pjöngjang hängen — und die den Kunden in Wirklichkeit nur eine Idee von den möglichen Optionen geben sollen, keine verpflichtende Auswahl.

Aber wie das nun mal so ist:

Gerüchte über Nordkorea, die auf anonymen Quellen basieren, tauchen oft in den Maintream-Medien auf — und führen zu einem “echo chamber effect”.

Mit Dank an Stefan S., Marvin S. und Christoph A.

Journalistische Handtaschenspielertricks

Am Montag hat die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner ihre Handtasche am Frankfurter Flughafen vergessen. Sie bemerkte das erst, als sie im Flugzeug saß und die Türen schon verschlossen waren. Sie hatte aber Glück: Der Start des Flugzeuges verzögerte sich wegen Nebel. Der Kapitän entschied, dass noch genügend Zeit sei, um die Tasche an Bord bringen zu lassen. So geschah es.

Klingt spontan nicht nach einer Geschichte, die die Republik in Wallung bringt? Weit gefehlt.

Der Hauptstadt-Korrespondent des “Berliner Kurier” erzählt die Geschichte nämlich anders: als einen Aufreger über die unglaublichen Privilegien, die deutschen Politikern zuteil werden — auf Kosten der normalen Bevölkerung:

Lufthansa-Flieger stoppt für Politikerin

(…) Grünen-Politikerin stoppt Lufthansa-Flugzeug! Klingt unglaublich, ist aber wahr.

In größter Ausführlichkeit schildert er, wie die Menschen in der Maschine saßen, wie alles bereit zu sein schien zum Start, wie die Gangway zurückgefahren und das Schleppfahrzeug eingehakt gewesen sei. Doch plötzlich:

Doch plötzlich wirbelt in der Businessklasse Tabea Rößner (47) mit den Händen durch die Luft und ruft um Hilfe. (…) Ihre Handtasche ist weg.

In noch größerer Ausführlichkeit schildert der “Berliner Kurier” nun, wie die Politikerin mit dem Bordpersonal verhandelt habe, wie ein Flughafen-Mitarbeiter ins Terminal geeilt sei, wie der “Taschen-Retter mit einem Steigerfahrzeug an die Tür” gebracht worden sei, “an der normalerweise das Bord-Essen angeliefert wird”.

Er lässt keinen Zweifel, dass die zwanzig Minuten Verspätung dadurch entstehen, dass Rößners Tasche besorgt werden musste:

Taschen-Gate am Gate!

Dabei weiß es der “Kurier” besser. Gegen Ende des Artikels zitiert er unauffällig in einem Nebensatz, dass laut Rößner “die Verspätung auch schon wegen einer fehlenden Starterlaubnis erfolgt sei”. Und fügt hinzu, dass die Lufthansa das bestätigt: Die Verspätung sei “aufgrund des zugewiesenen Zeitfensters” erfolgt.

Diese Tatsachen haben die “Kurier”-Leute aber ausgeblendet, um die Geschichte von einer Politikerin, wegen deren Schusseligkeit ein Flug gestoppt wird, erzählen zu können.

Bis hierher ist es eine Geschichte über den “Berliner Kurier” und seiner Schwesterblätter “Express” und “Morgenpost”, die sie übernehmen.

Aber dabei bleibt es natürlich nicht.

Bild.de steigt ein:

Ohne Rückfrage bei Rößner übernimmt Bild.de die Darstellung des “Berliner Kurier”, ergänzt sie um ein paar weitere falsche Details und spricht von einer “peinlichen Anekdote”.

Nun kopiert die “Rhein-Zeitung” die Geschichte* und bringt sie online unter der Überschrift:

Flieger wartete: Mainzer Abgeordnete bekommt vergessene Handtasche gebracht

Erst später — laut Rößner nach einem Anruf von ihr — wird sie geändert zu:

Flieger wartete ohnehin: Mainzer Abgeordnete bekommt vergessene Handtasche in Flieger gebracht

Die “Mainzer Allgemeine” und der Landesdienst der Nachrichtenagentur dpa machen etwas Ungeheures: Sie rufen in Rößners Büro an und fragen nach. Die “Mainzer Allgemeine” veröffentlicht daraufhin einen ausführlichen Artikel; dpa beschließt vorläufig, dass die Geschichte kein Thema ist.

Andere Medien verzichten auf Recherche und steigen unter Verweis auf den “Berliner Kurier” in den Ring. Darunter sind die Online-Auftritte von “Focus”

“Bunte”

… und “Rheinischer Post”:

Schließlich schaltet Rößner einen Anwalt ein, der unter anderem erreicht, dass Bild.de den Artikel löscht.

Von den anderen Medien will Rößner nun eine Unterlassungserklärung fordern.

*) Nachtrag/Korrektur, 17:00 Uhr. Die “Rhein-Zeitung” widerspricht unserer Formulierung, sie habe die Geschichte “kopiert”. Der Autor sagt, er habe vor der Veröffentlichung bei der Lufthansa nachgefragt und von Anfang an im Artikel erwähnt, dass die Maschine wegen des Nebels wartete.

Nachtrag, 17. Januar. “Focus Online” hat die Meldung nun einfach gelöscht; “RP-Online” hat sie überarbeitet.

Nachtrag, 15:30 Uhr. Nun hat auch der “Berliner Kurier” seine Geschichte gelöscht.

Nachtrag, 21. Januar. Inzwischen hat auch Bunte.de die Falschmeldung ohne Erklärung entfernt.

Das große Fressen

Nordkorea, dieser dämonisch-putzige Schurkenstaat in Ostasien, ist auch für Journalisten ein von innen abgesperrter Panzerschrank. Man weiß nicht mal irgendetwas Ungenaues (nicht) und so ist nahezu nichts undenkbar, wenn es um die Niedertracht des dortigen Regimes geht. Journalisten halten deshalb vieles, was sie über das Land hören, für plausibel.

So auch diese Geschichte:

Die Exekution von Jang Song-Thaek, dem zweiten Mann in Nordkorea, hat Peking überrascht und wird sich nachteilig auf die bilateralen Beziehungen auswirken.

Peking bekundet seinen Missfallen dadurch, dass es am 12. Dezember detaillierte Angaben zu Jangs brutaler Hinrichtung in “Wen Wei Po”, dem offiziellen Sprachrohr der [chinesischen] Regierung in Hongkong, veröffentlicht.

Dem Report zufolge wurde Jang, anders als bei vorherigen Hinrichtungen politischer Gefangener, die von Exekutionskommandos mit Maschinenpistolen ausgeführt wurden, nackt ausgezogen und mit seinen fünf engsten Vertrauten in einen Käfig geworfen. Dann konnten 120 Hunde, die zuvor drei Tage gehungert hatten, [die Verurteilten] jagen, bis diese komplett aufgefressen waren. Die wird “quan jue” genannt oder Hinrichtung durch Hunde.

Laut dem Artikel hat der gesamte Vorgang eine Stunde gedauert, King Jon Un, der Führer Nordkoreas, habe mit 300 hochrangigen Offiziellen das Ganze überwacht.

(Übersetzung von uns.)

So stand es am 24. Dezember in der Singapurer “Straits Times”; die zu diesem Zeitpunkt schon 12 Tage alte Originalmeldung von “Wen Wei Po” kann man (mit entsprechenden Chinesisch-Kenntnissen) hier lesen.

Es dauerte aber weitere zehn Tage, bis die grausame Geschichte in der westlichen Welt ankam. Traditionell vertrauensunwürdige Medien wie die “Daily Mail” griffen sie auf, ohne sie groß zu hinterfragen. Seriösere Medien wie der britische “Daily Telegraph” und die amerikanische “Washington Post” äußerten sich in ihren Blogs deutlich skeptischer und zeigten viele Gründe auf, warum die Meldung “vermutlich” falsch sei. Darunter: Die Medien in China und Südkorea hätten die Geschichte nicht angefasst.

Im deutschsprachigen Raum aber wurde die Horror Story, nachdem sie erst mal in Großbritannien angekommen war, stärker aufgegriffen. Oe24.at zählte zu den Schnellsten. Zwar finden sich im Text ein paar “offenbar”s, die sich mit viel Wohlwollen als Spuren von Restzweifel lesen ließen, aber in der Überschrift ist alles klar:

Nordkorea: So brutal ließ Kim seinen Onkel töten. Irrer Diktator ließ nackten Onkel 120 Hunden zum Fraß vorwerfen.

Knapp zwei Stunden später landete die Geschichte auch bei Bild.de, wo das Jahreskontingent an Skepsis offenbar noch nicht komplett aufgebraucht war:

Die Hinrichtung des Onkels von Kim Jong-un: Ließ Nordkoreas Diktator seinen früheren Mentor und engen Vertrauten von Hunden zerfleischen?

So langsam schwanden dann aber die Zweifel:

Das schreibt die in Hongkong ansässige Zeitung “Wen Wei Po”, immerhin ein Sprachrohr der chinesischen Regierung in Peking, die offenbar langsam die Geduld mit dem Verbündeten in Pjöngjang verliert.

Die Details sind erschütternd: Jang Song-thaek († 67) und fünf Vertraute sollen nackt in einen Käfig gesperrt worden sein. Vor den Augen von Kim Jong-un und 300 weiteren Funktionären wurden der Zeitung zufolge 120 Hunde auf die Männer losgelassen.

Und weil in der Überschrift kein Platz mehr war, musste die Minimal-Distanzierung in der Dachzeile Platz nehmen:

CHINA-ZEITUNG BERICHTET: Kim ließ Onkel von Hunden zerfleischen

“Focus Online” griff in seiner Nacherzählung zu einer beeindruckenden Anzahl an “soll”s, stellte die Überlieferung in der Überschrift aber als Fakt hin:

Bericht aus Nordkorea: Diktator Kim verfütterte Onkel bei lebendigem Leib an 120 Hunde

Dass es auch anders geht, bewies überraschenderweise 20min.ch, sonst selbst gerne mal gutgläubig. Auf die Nacherzählung der Hunde-Meldung im Konjunktiv folgt eine ausführliche Einordnung, die sich vieler Argumente bedient, die auch der “Telegraph” genannt hatte:

Erschreckende Nachrichten aus Nordkorea sind zwar keine Seltenheit. Trotzdem haben viele Medien gezögert, den Bericht über die grausige Hinrichtung zu bringen. Zu viele Fragen wirft er auf. Erstaunlich ist etwa, dass es 120 Hunde brauchte, um sechs Menschen zu töten. Und dass über 300 Personen dem Spektakel beigewohnt haben sollen.

Zweifelhaft ist auch die Quelle. Die Zeitung “Wen Wei Po”, die den Bericht über die Hinrichtung bereits am 12. Dezember als erste brachte, gilt als Sprachrohr von Kims Onkel, der seinerseits als Brückenbauer zwischen Nordkorea und China diente. China war von der Hinrichtung alles andere als begeistert, der Zeitungsbericht könnte laut dem “Telegraph” auch als Warnung an den kleinen Nachbarn gedeutet werden.

Als eine der ersten Redaktionen hat die Singapurer Zeitung “The Straits Times” am 24. Dezember die Nachricht aufgenommen. Diese gilt zwar als glaubwürdig, aber auch als äusserst antikommunistisch.

Schliesslich ist noch zu bemerken, dass auch Südkorea ein Interesse an der Verbreitung von Schreckensnachrichten aus dem Norden hat – vor allem jetzt. Im Dezember/Januar laufen hier die Budgetberatungen, wie der Nordkorea-Experte Werner Pfennig zu 20 Minuten sagt: “Dabei geht es um viel Geld, auch für den Geheimdienst.”

Die “Welt” veröffentlichte am Samstag einen längeren Aufsatz, der abwog, was für und gegen die Meldung der “Straits Times” bzw. von “Wen Wei Po” spräche.

Die dpa brachte am Samstag einen Korrespondentenbericht aus Peking, der noch einmal zusammenfasste, was an der Hunde-Meldung alles unglaubwürdig sei.

Ebenfalls am Samstag berichtete der amerikanische Blogger Trevor Powell, die Ursprungsquelle der Meldung sei der “in China ansässige Online-Satiriker Pyongyang Choi Seongho (oder jemand, der sich als dieser ausgegeben hat)” gewesen, der auf dem chinesischen Microblogging-Dienst Tencent Weibo erstmals von einer Exekution durch 120 Hunde geschrieben habe. Laut Powell habe “Wen Wei Po” diesen Account auch als Quelle genannt.

Wie die BBC inzwischen herausgefunden hat, ist die Nachricht nicht mal bei dem echten Satiriker Choi Seongho erschienen, sondern bei jemandem, der diesen nachzuahmen versucht.

Auch die angeblich “quan jue” genannte Hinrichtung durch Hunde wirft Fragen auf: Vor der Meldung in der “Straits Times” findet sich im Google-Archiv kein einziger brauchbarer Hinweis auf diese mutmaßliche Technik (wofür oe24.at aber auch eine logische Begründung im Angebot hätte: “Es wird vermutet, dass er sich die brutale ‘quan jue’-Hinrichtung extra für seinen Onkel aufgespart hat, um so seine politischen Gegner zu warnen.”) und jemand, der Koreanisch spricht, erklärte uns auf Anfrage, “eine solche Folge von Klängen gäbe es selbst mit der abgefahrensten Transkription nicht auf Koreanisch”. Auf Chinesisch hat “quan jue” offenbar etwas mit Kampfkunst zu tun.

Mit Dank auch an den Hinweisgeber und besonders an Jens O. für die Koreanisch-Nachhilfe!

Nachtrag, 21.15 Uhr: Das Wort “quan jue” (oder genauer: “犬决”) ist wohl tatsächlich Chinesisch und bedeutet wörtlich “Hunde-Exekution”. Warum Koreaner diese chinesische Bezeichnung verwenden sollten, ist natürlich ein weiteres Rätsel.

Mit Dank an Moritz S. und doppelpod.

Man sollte nicht die Hälfte weglassen

Der Chef der indischen Bundespolizei steht derzeit massiv in der Kritik. Auf einer Konferenz hatte er seine Haltung gegenüber Sportwetten zum Ausdruck bringen wollen: Diese sollten legalisiert werden, weil ein Verbot schwer durchzusetzen sei.

Seine Wortwahl war allerdings völlig daneben:

Wenn man das Verbot von Sportwetten nicht durchsetzen kann, ist es, als würde man sagen: “Wenn man eine Vergewaltigung nicht verhindern kann, sollte man sie genießen”.

(Übersetzung von uns.)

Ohne Frage ein wirklich dummer Vergleich.

Aber mit Dummheit kennen sich deutschsprachige Medien ja aus. Und so wurde aus dem Zitat heute das hier:

“Focus Online”:
Skandal-Aussage entsetzt indien - Indischer Polizei-Chef rät, Vergewaltigungen zu genießen

Augsburger-allgemeine.de:Polizeichef: "Vergewaltigung sollte man genießen"

Heute.at:Welle der Empörung in Indien - Polizeichef: "Man soll Vergewaltigung genießen"

Hna.de:Abscheulicher Kommentar von Polizeichef: "Vergewaltigungsopfer sollten es genießen"

Bild.de:INDISCHER POLIZEICHEF KOMPLETT IRRE - "Vergewaltigungen sollte man genießen"

20min.ch:INDIENS POLIZEICHEF - "Man sollte die Vergewaltigung genießen"

Welt.de:Indien - Polizeichef rät dazu, "Vergewaltigung zu genießen"

Kurier.at:Polizeichef rät: "Vergewaltigung genießen"

T-online.de:Empörung in Indien - Polizeichef empfiehlt: Vergewaltigun "ruhig genießen"

Dass damit die Aussage des Polizeichefs ziemlich verzerrt wird, hat bislang nur “RP Online” gemerkt – und die Überschrift transparent in “Polizeichef sorgt mit Vergewaltigungs-Vergleich für Proteste” umgeändert.

Mit Dank an Marc B.

Nachtrag, 19.45 Uhr: Bild.de, Welt.de, Hna.de und “Focus Online” haben ihre Überschriften geändert.

Nachtrag, 14. November: Bis auf Heute.at haben sich jetzt auch die anderen Medien mehr oder weniger korrigiert.

Vermummte Propaganda

Im August wurde der Vorsitzende der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) bei einer Wahlkampfveranstaltung angegriffen. In den Medien las sich der Vorfall anschließend so:

Bild.de:

Drei Festnahmen, 16 Verletzte - Messer-Angriff auf AfD-Chef Lucke!

Focus.de:

Mit Reizgas und Messer bewaffnet - Acht Vermummte attackieren AfD-Parteichef Bernd Lucke

abendblatt.de:

Vermummte mit Messer und Reizgas greifen AfD-Chef an

“Spiegel Online”:

Wahlkampfrede von Bernd Lucke: Vermummte greifen AfD-Veranstaltung an

“B.Z.” online:

Vermummte in Bremen - Pfefferspray-Angriff auf AfD-Chef Bernd Lucke

Süddeutsche.de:

afd13

“Bild”:

16 Verletzte! Linke Chaoten attackieren Chef der AfD

In fast allen Artikeln ist von mindestens 20 teilweise vermummten Personen die Rede, von denen acht auf die Bühne gelangt seien. Die “vermutlich dem linksextremen Lager zuzuordnende[n] Angreifer” hätten Pfefferspray benutzt, außerdem sei ein AfD-Helfer mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Insgesamt habe es 15 Verletzte gegeben, drei Personen seien festgenommen worden.

All diese Informationen stammten aus einer Pressemitteilung der Polizei Bremen, die sich so ziemlich mit dem deckte, was auch die AfD selbst mitgeteilt hatte.

Auf einem Video, das noch am selben Tag bei Youtube auftauchte, spielt sich der Vorfall allerdings ein bisschen anders ab. Darin ist zu sehen, wie lediglich zwei Männer auf die Bühne rennen und Bernd Lucke einfach nur umstoßen. Dann schmeißt einer der Männer etwas von der Bühne, danach liegt offenbar Pfefferspray in der Luft.

Viele Medien verlinkten dieses Video, sie schienen sich aber nicht weiter daran zu stören, dass darauf etwas anderes zu sehen ist als das, was Polizei und AfD geschildert hatten. Nur wenige Journalisten meldeten nach Betrachten des Videos Zweifel an. Das Handelsblatt etwa schrieb mit Blick auf die Aufnahmen, von einem “brutalen Angriff” könne “nicht die Rede sein”.

Der AfD jedenfalls kam die bundesweite Aufregung nur allzu gelegen. Plötzlich hatte die Partei die volle Aufmerksamkeit der Medien. Mitten im Wahlkampf. Und das wusste sie zu nutzen:

“Zeit Online”:

Attacke bei Walkampfrede - AfD-Chef verlangt schärferes Vorgehen gegen Linksextreme

Focus.de:

AfD-Chef nach Angriff - Bernd Lucke: "Geduld mit Linksextremen aufgeben"

Hinsichtlich des Angriffs gibt es inzwischen aber Neuigkeiten. Wie die “taz” und “NWZonline” heute berichten, ist die Polizei von ihrer ursprünglichen Darstellung abgerückt. Polizeipräsident Lutz Müller habe gestern zugegeben, dass die Erstmeldung “auf den Angaben der Veranstalter” fußte. Er habe außerdem klargestellt, dass keineswegs ein Messer im Spiel gewesen sei.

Auch die Anzahl der Vermummten muss Müller zu Folge deutlich korrigiert werden. Gesichert sei lediglich, dass zwei Störer maskiert waren. Das zeige ein Video. Allerdings seien noch nicht alle Aufnahmen ausgewertet worden. Müller schätzt: “Vielleicht waren acht bis zehn Personen vermummt.” Auf die Bühne wiederum seien nur drei bis vier Protestierer gelangt, die Lucke hinunter schubsten. Im Übrigen, so Müller, habe bislang lediglich einer der Festgenommenen ins linke Spektrum eingeordnet werden können.

Anderen Medien ist diese Entwicklung nicht mal eine Meldung wert.

Mit Dank an Kris R.

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