Am vergangenen Dienstag ist in Berlin ein fünfjähriger Junge aus dem neunten Stock eines Wohnhauses gefallen und später im Krankenhaus gestorben. Die Polizei geht davon aus, dass das Kind aus dem Fenster geklettert und gefallen ist, und spricht derzeit von einem “tragischen Unfallgeschehen”. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zwei Tage später, am Donnerstagmorgen, lag das Springer-Blatt “B.Z.” mit dieser Titelseite in Berliner Kiosken, Bäckereien und Tankstellen:
Die Unkenntlichmachungen stammen alle von uns. Die “B.Z.” zeigt ein unverpixeltes Foto des Fünfjährigen sowie eine Aufnahme des Wohnhauses. Die Redaktion hat extra das Fenster rot eingekreist, aus dem der Junge gefallen sein soll. Im dazugehörigen Artikel im Blatt nennt sie den Berliner Stadtteil sowie den Namen der Straße, in der das Haus mit auffälliger Fassadenbemalung (ebenfalls zu erkennen) steht. Wer also möchte, sei es nur zum Gaffen oder zum Aufsuchen der Familie, dürfte dank der ausreichend genauen Zielführung der “B.Z.” den Weg zur Wohnung finden.
Das Foto des Jungen, die Aufnahme des Hauses von außen und den Namen der Straße findet man auch bei bz-berlin.de und beim Schwesterportal Bild.de. Dort ist das Fenster des Kinderzimmers zwar nicht rot eingekreist, aber durch die Angabe des Stockwerks dürfte die Suche nach der Wohnung der Familie auch nicht viel länger dauern.
“B.Z.” und Bild.de zeigen aber nicht nur Fotos von außen. Es gibt auch Aufnahmen aus der Wohnung, etwa aus dem Kinderzimmer des verstorbenen Jungen. Noch einmal zur Erinnerung: Am Dienstagmittag ist der Fünfjährige aus dem Fenster gefallen. Am Donnerstagmorgen ist die “B.Z.”-Ausgabe erschienen. Das heißt: Der Fotograf muss die Familie am Mittwoch, gerade mal einen Tag, nachdem das Kind gestorben ist, aufgesucht haben.
Als Urheber der Fotos ist Jörg Bergmann angegeben, ein alterBekannter im BILDblog. Er scheint derjenige zu sein, der die Familie des verstorbenen Fünfjährigen behelligt hat.
Bergmann ist auch, gemeinsam mit seiner Kollegin Maren Wittge, Autor des Artikels. Die beiden schreiben, dass die Mutter des fünfjährigen Kindes gerade einkaufen gewesen sei, als der Junge aus dem Fenster stürzte. Die 14-jährige Schwester sei zu Hause gewesen. Sie ist es auch, die Bergmann und Wittge dazu gebracht haben, einige Zitate zu geben und ein Foto ihres Bruders zu zeigen. Eine entsprechende Aufnahme hat Bild.de veröffentlicht: Die 14-Jährige ist von hinten zu sehen, sie hält ein Foto ihres Bruders hoch, alles unverpixelt. Als Bildunterschrift ist zu lesen:
Der kleine K[.] stürzte aus dem Fenster eines Berliner Wohnhauses und starb – seine Schwester O[.] trauert mit der Familie um ihren Bruder
Und die Familie trauert nicht nur, sie steht unter Schock, mindestens die Mutter. Das schreiben auch Bergmann und Wittge:
Die Mutter erlitt einen schweren Schock und blieb über Nacht in einer Klinik. Neben den Sanitätern waren auch mehrere Seelsorger am Unfallort und betreuten die Zeugen.
Für Auflage und Klicks haben die Redaktionen von “Bild” und “B.Z.” die Notsituation einer Familie, die gerade ein Kind verloren hat, skrupellos ausgenutzt.
Vergangene Woche kramten die gedruckte “Bild” und Bild.de einen China-Besuch der Bundeskanzlerin aus dem Archiv:
Damals, im September 2019, hatten die allermeisten Menschen auf diesem Planeten wohl noch nie etwas von Coronaviren gehört, die Begriffe “Corona” und “Astra” vermutlich vor allem mit Biermarken in Verbindung gebracht. “Bild” fragt sich nun:
Grassierte Corona schon, als die Kanzlerin in Wuhan war?
Während die Wissenschafts-Community also noch diskutiert, sind sie sich bei “Bild” schon sicher: Im September 2019 habe sich “eine 61-jährige Frau in Wuhan” mit Corona infiziert – “nur 1500 Meter vom virologischen Institut entfernt”, schreibt die Redaktion.
Sie bezieht sich dabei auf einen Text aus dem britischen Boulevardblatt “Daily Mail”. Denn das berichtet von einem Interview der chinesischen Zeitschrift “Health Times” mit einem chinesischen Wissenschaftler, das kurz nach der Veröffentlichung von der staatlichen Zensur kassiert worden sein soll. Die “Daily Mail” erwähnt in ihrem Artikel drei mögliche Corona-Fälle, die in diesem Interview zur Sprache kommen sollen: zwei im November 2019, einer im September desselben Jahres. Zum Fall im September geht aus dem Text der “Daily Mail” allerdings weder das Geschlecht der betroffenen Person noch deren Wohnort oder Alter hervor.
Es scheint, als hätte die “Bild”-Redaktion den Text der “Daily Mail” schlicht nicht richtig gelesen: Darin ist durchaus die Rede von einer 61-jährigen Patientin, die angeblich in der Nähe eines Labors in Wuhan lebte. Dabei handelt es sich laut “Daily Mail” aber um einen der Fälle aus dem November 2019. Diese Patientin vermischt “Bild” einfach mit dem angeblichen Verdachtsfall aus dem September 2019. Inhaltlich also schon mal falsch, aber dafür laut “Bild” ganz sicher:
Am Wochenende enthüllte die britische Zeitung “Daily Mail”, dass sich bereits am 29. September eine 61-jährige Frau in Wuhan mit Corona infizierte. Nur 1500 Meter vom virologischen Institut entfernt.
Was bei “Bild” mit keinem Wort zu lesen ist: Die “Daily Mail” schreibt bei allen drei Fällen von “suspected cases”, Verdachtsfällen also, bei denen nicht gesichert ist, ob es sich tatsächlich um Corona-Fälle handelt. Besonders deutlich wird das beim angeblichen Fall aus dem September 2019, aus dem die “Bild”-Redaktion ihre Schlagzeile ableitet, und zu dem die “Daily Mail” den chinesischen Wissenschaftler mit der Aussage zitiert, dass die infizierte Person nicht getestet worden sei. Und: “The data has not been confirmed”. (Übrigens, kurzer Exkurs: Bild.de und auch bz-berlin.de betiteln weitere Texte zum “Daily-Mail”-Bericht mit: “China wusste schon seit September 2019 von Corona”. Nur gibt der “Daily-Mail”-Artikel eine derartige Schlussfolgerung gar nicht her – sondern sagt lediglich, dass ein Wissenschaftler nachträglich einen Verdachtsfall im September 2019 identifiziert haben soll.)
Und auch die “Daily Mail” lässt eine wichtige Aussage des chinesischen Wissenschaftlers weg. Das Blatt bezieht sich in seinem Artikel auf ein Mitglied der Recherchegruppe “Drastic”. Dieser Blogger sagt, er habe zumindest Teile des inzwischen zensierten Interviews der chinesischen Zeitschrift sichern können (Hinweis: Die Echtheit des Interviews beziehungsweise der Übersetzung durch das “Drastic”-Mitglied können wir nicht verifizieren). Darin auch eine nicht ganz unbedeutende Einordnung, die weder in der “Daily Mail” noch bei “Bild” zu lesen ist: “It may also be wrong data”, zitiert die chinesische Zeitschrift laut “Drastic” den Wissenschaftler, der damit die Daten der möglicherweise infizierten Person aus dem September 2019 meint.
Im “Bild”-Artikel kommt außerdem noch der renommierte Nano-Physiker Roland Wiesendanger (der sich allerdings bis zur Coronapandemie noch nie wissenschaftlich mit Viren befasst hat) zu Wort, der davon ausgeht, dass sich das Coronavirus schon im September 2019 in Wuhan verbreitet hat. “Bild” verweist auf eine Veröffentlichung Wiesendangers, die allerdings umstritten ist, weil sie, so der Vorwurf, nicht wissenschaftlichen Standards entspreche und beispielsweise keinen Peer-Review durchlaufen hat. Wiesendanger greift in seinem Paper die sogenannte Labortheorie auf, die davon ausgeht, das Coronavirus komme aus einem Labor in Wuhan. Das Dekanat der Uni Hamburg, an der auch der Physiker tätig ist, distanzierte sich von dem Papier und sprach sich dagegen aus, es überhaupt als “Studie” zu bezeichnen, sondern eher als “nichtwissenschaftlichen Aufsatz oder Meinungsäußerung”.
Das heißt nicht, dass die Labortheorie widerlegt wäre. Es gibt aber momentan eben keine handfesten Beweise dafür (und plausibel klingende Argumente dagegen). Um mehr Klarheit zu schaffen, hat US-Präsident Joe Biden unlängst die US-amerikanische Intelligence Community beauftragt zu untersuchen, ob das Virus aus einem Labor stammt. Die “Bild”-Redaktion ist sich hingegen schon jetzt ziemlich sicher:
Doch nun wurde bekannt: Corona wütete bereits lange VOR den offiziellen Meldungen in Wuhan.
Weil das Virus offenbar nicht – wie von Peking behauptet – plötzlich vom Tier auf den Menschen übersprang, sondern aus dem Labor kam.
Die US-Geheimdienste sind sich über den Ursprung des Virus hingegen nicht im Klaren, wie Joe Biden in einer Presseerklärung bekannt gab. Aber vielleicht ist die “Bild”-Redaktion der CIA ja auch einfach zwei Schritte voraus.
Tatsächlich sind laut Statistik der Johns Hopkins University die USA (etwa 1,4 Millionen gemeldete Fälle) und Russland (etwa 252.000) aktuell die Länder mit den meisten gemeldeten Covid-19-Fällen weltweit (wobei solche Rankings, als ginge es um den Medaillenspiegel bei den Olympischen Spielen, mit Vorsicht zu betrachten sind — wer viel testet, findet auch viel, und wer kaum testest, findet kaum was; dazu kommt, dass die Zahl der Infizierten nicht automatisch etwas darüber aussagt, wie dramatisch die Lage im jeweiligen Land ist). Im Bild.de-Artikel geht es dann allerdings nur um die Situation in Russland, die USA und die dortigen Probleme werden nicht weiter erwähnt.
Als Aufmacherfoto für den Beitrag wählte die “Bild”-Redaktion eine Aufnahme, auf die man eigentlich nur reagieren kann mit: Na, kein Wunder, dass in Russland so viele infiziert sind.
Das Foto entstand allerdings nicht vor fünf Tagen, “bei den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs”, sondern bereits vor einem Jahr, bei den Feierlichkeiten zum 74. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs. In diesem Jahr gab es wegen der Corona-Pandemie keine vergleichbaren Veranstaltungen und Paraden in Moskau.
Die “Bild”-Redaktion hat das Foto inzwischen gegen ein anderes ausgetauscht. Einen Hinweis auf den Fehler, im Sinne der Transparenz, hat sie dem Artikel nicht hinzugefügt.
Mit Dank an Konni K., Mike C. und @airporttourist für die Hinweise!
Nachtrag, 16:46 Uhr: Die Onlineredaktion des “Bild”-Schwesternblatts “B.Z.” hat dasselbe Foto mit derselben Bildunterschrift veröffentlicht. Dort ist das alles noch online.
Man kann das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, nach dem die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli hinnehmen muss, als “islamische Sprechpuppe” und als “Quotenmigrantin der SPD” bezeichnet zu werden, völlig falsch finden. Man kann den zuständigen Richter für dessen Entscheidung kritisieren. Man kann seine Aussagen hinterfragen. Allerdings sollte man ihn dann auch richtig zitieren.
Til Biermann und Anne Losensky berichten in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung, in der “B.Z.” und bei bz-berlin.de vom gestrigen Prozess. Sie knöpfen sich dabei eine Aussage des Richters vor. In “Bild” und “B.Z” wird das Zitat sogar extra in einem Kasten herausgestellt:
In “Bild” schreiben Biermann und Losensky dazu:
Und dann folgen zwei Sätze, die aufhorchen lassen: “Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein”, so der Richter, “zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.”
Wirklich?
“Wirklich?” ist in diesem Zusammenhang eine gute Frage: Hat der Richter wirklich gesagt, dass “wir aushalten” müssen, dass “Hasskriminalität im Internet” “Taten wie in Hanau” begünstigen?
Nein, sagt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte. In einer E-Mail mit dem Betreff “Richtigstellung! Richter-Zitat in BILD und B.Z. zum Strafprozess gegen Timm K. nicht korrekt” schreibt sie:
Das dem zuständigen Richter in den Mund gelegte Zitat “Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein. Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten” ist falsch. Der Vorsitzende hat vielmehr zum Abschluss seiner Begründung, warum seiner Auffassung nach der Tatbestand der Beleidigung in diesem konkreten Fall eben nicht vorliegt, Bezug nehmend auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesagt, dass generell Hasskriminalität Taten wie in Hanau begünstigen könne. Aber das müssen man hier “RAUShalten” — eben weil im konkreten Fall die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sei.
Die “B.Z.”-Redaktion hat ihren Onlineartikel inzwischen an der entsprechenden Stelle klammheimlich geändert. “B.Z.”-Chefredakteurin Miriam Krekel nutzt in ihrem Kommentar hingegen noch die alte Version des Zitats, auch in der Überschrift:
Sogar der Richter selbst bezeichnete den Fall als grenzwertig. Er sagte aber auch, Meinungsäußerungen dürften scharf und pointiert sein.
Und weiter: “Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.”
Müssen wir das wirklich? Ich denke, nein.
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Gut möglich, dass ein Gericht in einer nächsten Instanz ganz anders entscheidet.
Man würde doch meinen, dass eine Berliner Redaktion, die sich viel mit dem Berliner Sport, dem Berliner Fußball und dem Berliner Stadtderby zwischen den Berliner Bundesligaklubs Union Berlin und Hertha BSC beschäftigt, die Fans der beiden Vereine auseinanderhalten kann. Denn es gibt ja gewisse Merkmale, an denen diese Redaktion beispielsweise die Anhänger von Union Berlin erkennen kann: Wenn Personen auf einem Foto etwa Schals hochhalten, auf denen “Wuhlesyndikat” steht (der Name der Union-Ultras) oder “Szene Köpenick” (der dazugehörige Förderkreis) oder auch ganz direkt “Union”, dann ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass es sich um Union-Fans handelt.
Diese “Bild”-Titelschlagzeile vom vergangenen Freitag …
… klingt ja so, als wären bei den Angriffen auf zwei Schiffe im Golf von Oman “GRANATEN” auf einen “deutschen Öl-Tanker” geschossen worden.
Nun ist es schon nicht wirklich sicher, ob es sich tatsächlich um Granaten handelte oder um Torpedos oder um Haftminen oder um wasauchimmer, das zu den Explosionen führte. Aber eigentlich soll es hier sowieso um was anderes gehen: War das wirklich ein “deutscher Öl-Tanker”? Das behaupten ja auchandereMedien.
Zwei Schiffe wurden vergangenen Donnerstag circa 26 Kilometer vor der iranischen Küste angegriffen. Das eine heißt “Front Altair”, fährt unter der Flagge der Marshallinseln, gehört zur norwegischen Reederei Frontline und war vergangenen Freitag brennend auf der “Bild”-Titelseite zu sehen. Mit dem “deutschen Öl-Tanker” meint die Redaktion allerdings das andere angegriffene Schiff namens “Kokuka Courageous”. So richtig deutsch ist es aber nicht: Die Reederei Kokuka Sangyo ist ein japanisches Unternehmen, das Schiff fährt unter der Flagge Panamas, die Besatzung kommt von den Philippinen, die Klassifikationsgesellschaft ist aus Frankreich, die Hauptmaschine aus Japan, es wurde in China gebaut. Die einzige Verbindung zu Deutschland: Der Vertragsreeder, der die Bereederung des Schiffs (das ihm aber nicht gehört) als Dienstleistung übernimmt, also den Betrieb managt, sitzt in Singapur und ist, oha!, eine Tochtergesellschaft der Hamburger Reedereigruppe Schulte Group.
Als stellvertretender Chefredakteur beim Berliner Boulevardblatt “B.Z.” muss man besondere Fähigkeiten besitzen: Man muss salbungsvolle Reden auf die Unschuldsvermutung halten, sich empören, dass ein Mensch “mit Fahndungsfotos der Öffentlichkeit preisgegeben wurde” — und gleichzeitig mit geschlossenen Augen durch die Redaktion laufen, um nicht zu sehen, was für Schweinereien die Kollegen und man selbst so auf Papier druckt. Der aktuelle stellvertretende “B.Z.”-Chefredakteur Jorin Verges kann das.
Das klingt erstmal gar nicht doof. Es ist aber komplett verlogen. Verges’ Kommentar erschien auf dieser Doppelseite:
Die Titelseite derselben Ausgabe sah so aus:
Die Unkenntlichmachungen der Fotos, die Florian R. zeigen, stammen von uns — auf dem “B.Z. Exklusiv-Foto” ist der Mann nicht verpixelt und eindeutig zu erkennen. Was würde Jorin Verges dazu schreiben, wenn er sich seine eigene Zeitung mal ansehen würde? Wohl sowas wie: Rebeccas Schwager wurde von der Redaktion mit Fahndungsfotos Paparazzifotos der Öffentlichkeit preisgegeben “wie ein bereits geständiger Schwerverbrecher”. Und natürlich suggeriert eine Unterzeile wie “Beweise reichen nicht”, dass Florian R. der gesuchte Täter ist, man es ihm aber bisher nur nicht nachweisen konnte. Dazu würde Verges vermutlich kommentieren, “dass die Unschuldsvermutung bei Florian R. nie eine Chance hatte”. Und er hätte sogar Recht damit.
Dass der Mann nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erstmal “AB ZU MUTTI” und nicht nach Hause gegangen ist, dürfte übrigens auch an wartenden Journalisten und Fotografen gelegen haben. Die Anwältin von Florian R. erzählt, dass ihr Mandant wegen “der Medienmeute” derzeit nicht wieder arbeiten und auch nicht sein Kind in den Kindergarten bringen könne.
Die Polizei hat die Fotos, die sie von Florian R. veröffentlicht hatte, inzwischen wieder zurückgezogen. Es bestünden “keine weiteren Erfolgsaussichten durch die Öffentlichkeitsfahndung”, so die Begründung. Redaktionen, die den Schwager von Rebecca bisher ohne jegliche Unkenntlichmachung gezeigt haben, verpixeln die Bilder nun. Auch die “B.Z.”.
Die — je nach Musikgeschmack — gute beziehungsweise schlechte Nachricht vorweg: Es wird kein Modern-Talking-Comeback geben. Auch wenn viele Medien das heute behaupten:
(bz-berlin.de)
(derstandard.at)
(Stern.de)
(Volksstimme.de)
Was es gibt: Einen geschickten PR-Schachzug von Dieter Bohlen und “Bild”, und zahlreiche Redaktionen, die mal wieder blind hinterherlaufen.
Tatsächlich kündigt “Bild” heute exklusiv an, dass Dieter Bohlen nach langer Zeit mal wieder in Deutschland auftreten wird. In der Titelzeile auch das Wort “Comeback”:
Gestern Abend bereits gab es die Meldung bei Bild.de, allerdings ohne das Wort “Comeback”:
Dass “Bohlen wieder Modern Talking singt” trifft es deutlich besser als das Gerede vom Modern-Talking-Comeback. Denn: Bohlen wird bei seinem Auftritt im August auch Modern-Talking-Songs spielen. Auch. Genauso werde es aber Songs von “Blue System” zu hören geben oder welche von “Deutschland sucht den Superstar”. Das steht so auf dem Plakat, das den Bohlen-Auftritt ankündigt. Und Dieter Bohlen erzählt es auch im Interview mit Bild.de:
Auf was dürfen sich die Fans freuen?
Bohlen: “Ich habe 21 Nummer-1-Hits — und die wollen die Fans ja hören. Ich habe die Bands früher immer gehasst, wenn sie ihre alten Hits nicht gespielt haben, sondern den aktuellen Mist, den sie selber gerade gut finden. Am Ende kam dann der Hit. Das ist Mist. Daher spiele ich Modern Talking, Blue System aber auch ‘We have a dream’ von DSDS oder ‘Midnight Lady’ von Chris Norman. Ein Abend mit den Meilensteinen meiner Karriere.”
“Ein Abend mit den Meilensteinen” aus Dieter Bohlens Karriere wird zum Modern-Talking-Comeback. Man stelle sich vor, Paul McCartney singt bei “Carpool Karaoke” Beatles-Songs. Das wäre dann auch kein Beatles-Comeback. Oder Thomas Anders, Bohlens früherer Partner, spielt auf Konzerten die alten Modern-Talking-Sachen. Genau das macht er auch seit Jahren. Und niemand spricht oder schreibt von einem Modern-Talking-Comeback.
Dass bei vielen Medien nun doch von einem solchen Comeback die Rede ist, und dass das Hashtag #ModernTalking bei Twitter trendet, ist vor allem ein Erfolg für Dieter Bohlen und “Bild”. Denn beide wollen an der Sache verdienen. Bohlen, klar, indem er Tickets verkauft. Und die “Bild”-Redaktion ebenfalls, indem sie Tickets (und Abos) verkauft. Denn die gibt es exklusiv bei Bild.de und nur mit einem “Bild plus”-Abo:
Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:
Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:
Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.
Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:
Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).
Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.
Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.
Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:
Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?
Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:
Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.
Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:
Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.
Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.
Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:
Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?
Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?
Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.
Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.
Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.
In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.
Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.
Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.
Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:
Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.
Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):
Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?
Antwort: siehe oben.
Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:
Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.