Archiv für Bild.de

“Berühmter Fotograf” nicht berühmt genug

So klingt es also, wenn Bild.de in Verzückung gerät:

Heidi Klum (36) – Topmodel, Geschäftsfrau, bald Vierfach-Mama und verdammt sexy!

Der berühmte Fotograf David Rankin hat Deutschlands schönstes Model in Szene gesetzt. Ergebnis: der Bildband “Heidilicious”, der im Herbst erscheint.

Der Haken: Das Buch stammt gar nicht vom “berühmten Fotografen David Rankin”, sondern von John Rankin Waddell, der seine Arbeiten unter dem Künstlernamen Rankin veröffentlicht. Das hat das Blog Nackt & Nebel festgestellt.

Einen berühmten Fotografen namens David Rankin gibt es aber trotzdem — wenn auch offenbar ausschließlich in Veröffentlichungen des Axel-Springer-Verlags.

So schrieb die “Berliner Morgenpost” am 25. März 2009:

Zwölf Topmodel-Anwärterinnen posierten dafür in Los Angeles an einer Straßenkreuzung in Unterwäsche und künstlich erzeugtem Regen für den Starfotografen David Rankin. Kandidatin Maria, so verrät Heidi Klum jetzt im Vorfeld, “ist die Einzige, bei der Rankin direkt gesagt hat, die würde er sofort für einen Job buchen”.

Die “Bild am Sonntag” verkündete am 14. September 2008:

Das deutsche Topmodel gehört noch immer zu den schönsten Frauen der Welt. Das beweist diese Aufnahme von Star-Fotograf David Rankin (52), die vom 20. September bis 9. November im Rahmen der Ausstellung “Traumfrauen” im Haus der Photographie der Deichtorhallen Hamburg gezeigt wird.

Und wiederum in der “Morgenpost” war am 3. Juni 2006 zu lesen:

Am freizügigen Blick auf den weiblichen Körper scheiden sich nach wie vor die Geister. Vielleicht weil Badekleidung heute “nichts weiter als verpackter Sex” ist, wie der englische Top-Fotograf David Rankin meint.

(Das Zitat stammt natürlich vom echten Rankin.)

Mit Dank auch an Cabronsito!

Nachtrag, 14:05 Uhr: Unser Leser Thomas weist uns darauf hin, dass auch der “Stern” dem Fotografen Rankin schon einen “David” verpasst hat: Im Vorspann zu diesem Artikel und – wesentlich konsequenter – in der Pressemitteilung zum “Stern Spezial Fotografie” über ihn.

2. Nachtrag, 19:05 Uhr: Als Erklärungsversuch verweist unser Leser Mattes darauf, dass auch Amazon.de Bücher von Rankin unter “David Rankin” führt.

Bild, Bild.de  etc.

Michael Jackson beim Sterben zusehen

Michael Jackson: Hier verliert er den Kamp um sein Leben“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.

Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.

Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift “Das neue Blatt”, weil sie eine detaillierte Schilderung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne jegliche Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte.
  • die “Schwäbische Zeitung”, weil sie in der Berichterstattung über einen Streit innerhalb der Familie des Ortsvorstehers eines kleinen Ortes über den Gesundheitszustand der Schwester des Ortsvorstehers spekuliert hatte, woran nach Ansicht des Presserats kein öffentliches Interesse bestand.
  • die Fernsehbeilage “Prisma”, die mal wieder Schleichwerbung für medizinische Präparate in einem Artikel versteckt hatte.

Zur Pressemitteilung des Presserats.

(Do You) Remember The Time

Fast hätten die Leser von Bild.de einen Tag ohne Neuigkeiten vom “King Of Pop” verbringen müssen.

Aber nur fast:

Seit Kurzem kursiert ein Video im Internet, das Jackson von einer Seite zeigt, die uns oft verborgen blieb: ganz normal und frei von Zwängen.

Anders als sonst hat Bild.de das Video nicht mit dem eigenen Logo versehen und online gestellt, sondern direkt von YouTube eingebunden.

Und das macht es einem besonders leicht, herauszufinden, was für einen Zeitraum Bild.de mit “seit Kurzem” meint:

06 April 2007
Knapp zweieinhalb Jahre.

Mit Dank an Robert, Andre S. und Can K.

Schummeln beim Schwanzvergleich

Das Boulevardblatt “Bild” verkauft trotz kontinuierlich sinkender Auflage täglich immer noch ungefähr dreimal so viele Exemplare wie das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” wöchentlich. Im vergangenen Monat schaffte es in der offiziellen Statistik der IVW erstmals auch der Online-Ableger von “Bild”, den Online-Ableger des “Spiegel” nach Besuchen (“Visits”) zu überholen.

Bild.de feiert sich mit einem Artikel und einer Grafik, die gleich beweist, wie wenig diese Zahlen über die Qualität des Angebotes aussagen:

Denn was auch immer die beiden Säulen repräsentieren sollen — die jeweiligen Visits sind es nicht. Wenn die linke Fläche 103 Millionen Besuche darstellt, entspricht die rechte im Verhältnis gerade einmal 87,5 Millionen Besuchen. Bild.de hat die knapp überholte vermeintliche Konkurrenz gleich einmal um rund ein Sechstel kleiner gemacht, als sie ist.

Korrekt hätte die Grafik so ausgesehen:

Andererseits ist das Original-Diagramm von Bild.de schon treffend. Denn genau das ist ja ein wesentliches Erfolgsrezept dieses Internet-Angebotes: übertreiben und verfälschen.

Mit Dank an Michael K.!

Frischer Fisch für den Mutantenstadl

Es ist ja nicht nur so, dass wir uns gerade in einer handfesten Wirtschaftskrise befinden — noch dazu ist die Welt auch aus anderen Gründen ein unwirtlicher und irgendwie mysteriöser Ort geworden. Wenn man alleine mal aufzählt, was sich in der letzten Zeit in “Bild” so alles angesammelt hat: unbehaarte Aliens in Mexiko beispielsweise, deren DNA noch nie ein Wissenschaftler zu Gesicht bekommen hat. Affenmenschen, Außerirdische mit Selbstauslöser, Entführungen ins Weltall.

“Bild” hat deshalb eine eigene “Mystery”-Rubrik ins (irdische) Leben gerufen. Die wiederum hat jetzt gruseligen Zuwachs bekommen:

Dahinter stecken für den “Bild”-Chef-Mysteriologen Attila Albert drei mögliche Erklärungen: Mutation. Sprung der Evolution. Und (immerhin wird das wenigstens in Erwägung gezogen): Angler-Latein. Die vierte und zutreffende Möglichkeit ist offenbar zu banal, als dass die Mystery-Jäger der “Bild” über sie nachdenken wollten: keines davon. Der Fisch ist nämlich hinlänglich bekannt: ein “Schwarzer Pacu”, ursprünglich im Amazonas-Gebiet beheimatet, erstmals beschrieben bereits 1818, mit vielen eindrucksvollen Zahnfotos im Internet vertreten, artverwandt und manchmal auch verwechselt mit dem Piranha. (Bild.de erwähnt immerhin, dass ein bereits 2006 schon einmal in Texas gefundenes Exemplar kein Piranha sein könne. Wie man aber auf die Idee kam, man könne deswegen die genaue Gattung nicht bestimmen — eher unklar.)

Dass der Fischer, der den Pacu nun in einem russischen See vorfand, “unter Schock” den Platz des Grauens verlassen hat, kann man eventuell noch nachvollziehen. Um von der “Bild”-Redaktion aus den Fund für ein schockierendes Erlebnis zu halten, muss man sich sehr große Mühe geben. Schon ein Blick in die englischsprachige “Wikipedia” hätte auch gereicht, das Rästel um die mutierten Menschenzähne schnell zu lösen:

Their teeth, which may look similar to human teeth, are used to cut through vegetation and crush seeds that fall into the water.

(Mit ihren Zähnen, die menschlichen Zähnen ähneln können, schneiden sie durch die Vegetation und zermahlen Samen, die ins Wasser fallen.)

Der entscheidende Begriff “Pacu” fällt sogar in dem “Prawda”-Artikel, der die Quelle für die Geschichte ist. Aber Bild.de hat ihn lieber weggelassen. Sonst hätte man den Artikel ja (wie ungefähr alle anderen auch) nicht mehr ins Ressort für “Ufos, Aliens, Übersinnliches” packen können.

Mit Dank an Mike S. und Daniel!

Tanzbodenlose Ahnungslosigkeit

Man kennt das von billigen Pullovern: Erst entdeckt man, dass irgendwo ein kleiner Faden raushängt, aber wenn man dran zieht, ribbelt sich das Ding komplett auf.

Ungefähr so verhält es sich merkwürdigerweise, wenn die “Bild”-Familie über deutsche Künstler schreibt, die in den USA Erfolg haben: Diesmal geht es nicht um die Band Juli, sondern um Cascada, aber geribbelt wird trotzdem.

Cascada (27) tritt in die Fußstapfen von 80er-Ikone Nena (49) und erobert Amerika. Mit ihrem Sommer-Hit “Evacuate The Dancefloor” schaffte die Blondine aus dem Rheinland den Sprung in die Top 50 der US-Charts.

So schreibt Bild.de am Freitag und hat — von Nenas Fußstapfen, über die weniger bekannt ist als über ihre Achselhöhlen, mal ab — bis hierhin noch alle Fakten richtig auf der Reihe. Doch von nun an geht’s bergab…

Platz 47! Damit steht sie vor Superstars wie Lady Gaga (auf Platz 74) und Beyoncé (60).

Damit steht sie aber auch hinter Superstars wie Lady Gaga (auf Platz 24 & 41) und Beyoncé (46).

Keine deutsche Frau seit Nena (mit “99 Luftballons” 1983 auf Platz 2) war in den letzten Jahren besser.

Mal davon ab, dass “99 Luftballons” am 3. März 1984 auf Platz 2 der US-Charts stand, gab es da vor dreieinhalb Jahren eine deutsche Frau, die es nicht nur auf Platz 47, sondern auf Platz 10 schaffte: Cascada mit “Everytime We Touch”.

Das weiß sogar Bild.de so ein bisschen:

In den US-Charts kennt sich Natalie Horler (27), wie die Blondine mit bürgerlichem Namen heißt, übrigens schon recht gut aus. Auch mit ihrem Cover-Hit “Everytime We Touch” schaffte sie 2006 den Einstieg in die wichtigen Top 200 der USA.

200 Plätze haben in den USA nur die Albumcharts, in denen Cascada noch nie war. Aber wie gesagt: In den Top 10 der Singlecharts.*

Sarah Connor (29, mit “Bounce”, 2003, Top70) und die No Angels (“Daylight”, 2002, Top80) waren der letzte erfolgreiche Sängerinnen-Export aus Deutschland.

Warum der 54. Platz für “Bounce” unter “Top70” und nicht unter “Top60” oder “Top55” verbucht wird, weiß vermutlich nur Bild.de — ebenso wie von dem Chart-Erfolg einer No-Angels-Single in den USA: Das unbestechliche Archiv des Billboard-Magazins hat davon nämlich nie etwas gehört.

Mit besonderem Dank an Thomas!

*) Korrektur, 8. September: In den Albumcharts waren Cascada sehr wohl schon.

Blitzschnelles Ende für Bleifüße

Bild.de hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entdeckt — auf das zweierlei zutreffen soll: Es sei nicht weniger als “sensationell”. Und es sei “kaum bekannt” (wofür es gute Gründe gibt, aber dazu später mehr). Jedenfalls fragte der Online-Ableger von “Bild” in dieser Woche:

Sind alle Blitzer rechtswidrig?

Die Antwort, Sie ahnen es, ist kurz und schmerzlos: nein. Von “Blitzern” ist nämlich in der Entscheidung des Bundesverfassungerichts gar nicht die Rede. Es geht in dem Urteil auch nicht darum, dass jetzt fortan alle so schnell fahren dürfen, wie es ihnen in den Bleifuß kommt. Vielmehr geht es um Fragen des Persönlichkeitsrechts und einen Themenkomplex, der sich leider nicht so gut in eine knackige Schlagzeile packen lässt.

Geklagt hatte ursprünglich ein Mann aus Güstrow, der zu schnell gefahren und dabei erwischt worden war. Er wurde allerdings nicht geblitzt, sondern im Zuge einer Videoüberwachung — genauer gesagt: einer Abstandsmessung — des laufenden Verkehrs ertappt. Und genau hier setzt die Beschwerde des Mannes an: Nach seiner Auffassung stellt eine laufende Verkehrsüberwachung mit Videokameras alle Verkehrsteilnehmer nicht nur unter Generalverdacht, sondern verletzt auch ihr Persönlichkeitsrecht, da sie ja selbst dann erkennbar sind und gefilmt werden, wenn sie sich vollständig an die Verkehrsregeln halten. Demnach also, so die Argumentation weiter, werde mit der Videoüberwachung ein Beweismittel verwendet, das unrechtmäßig zustandegekommen sei und deswegen nicht verwendet werden dürfe; noch dazu, wo diese Videoaufzeichnung ursprünglich ja gar nicht zur Geschwindigkeitskontrolle gedacht war.

Das zunächst mit dem Fall befasste Amtsgericht hingegen hatte sich auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Abstandsüberwachung berufen und insofern den Einsatz der Videos als Beweismittel als legal erachtet. Das Bundesverfassungsgericht nennt zwei Gründe dagegen: Zum einen sei eine generelle Videoüberwachung tatsächlich ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum anderen sei der Erlass des Wirtschaftsministeriums, auf den sich das Amtsgericht beruft, eben nur ein Erlass, eine verwaltungsinterne Vorschrift — aber keineswegs gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Grundlage. Und schließlich stellt sich laut Bundesverfassungsgericht auch noch die Frage, ob man die Bilder einer Kamera, die zur Abstandsmessung installiert ist, auch zur Geschwindigkeitskontrolle verwenden darf.

Viel ist also die Rede von verwaltungsrechtlichen und generellen juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung von Straßen. Mit dem Thema “Blitzer” befasst sich das Urteil des Verfassungsgerichts aber zu keiner Sekunde. Und “spektakulär”, wie “Bild” glauben machen möchte, ist es auch nicht.

Der Dresdner “ADAC-Rechtsanwalt” Klaus Kucklick, der in dieser Geschichte als Kronzeuge herangezogen wird, ist übrigens anscheinend für ein paar steile Thesen immer zu haben — zumindest dann, wenn es ihn mit Foto und Text in die “Bild” bringt. Kucklick erzählt dann auch schon mal, dass es für ein (eineiiges) Zwillingspärchen eigentlich ausreichend sei,  nur einen Führerschein zu besitzen (wir berichteten).

Mit Dank an Daniel N.!

Wahl-arithmetische Verrenkungen

Das Ergebnis der thüringischen Landtagswahl hat nicht nur viele Politiker etwas ratlos zurückgelassen — auch einige Journalisten haben den Überblick verloren:

Mit Althaus’ Wunschpartner FDP allein ist eine Koalition nicht möglich. Denkbar wäre ein Dreier-Bündnis mit den Grünen (“Jamaika”).

schreibt etwa Bild.de und übersieht dabei, dass die drei Parteien gemeinsam auf 43 Sitze im Erfurter Parlament kommen. Bei den 88 Sitzen dort bräuchte man aber mindestens 45, um die Mehrheit zu haben.

Genau diese 45 Sitze hätten Linkspartei und SPD zusammen, was Bild.de allerdings nicht davon abhält, mehrfach auf die Option eines rot-rot-grünen Bündnisses einzugehen. Das hätte zwar die komfortablere Mehrheit von 51 Abgeordneten, aber reichen täte eben auch rot-rot.

Die Möglichkeit einer Zweier-Koalition entging zudem nicht nur dem “Heute Journal” (ab 4:45 Min.), auch “Spiegel Online” hat sie übersehen:

Rot-Rot-Grün wird im neuen Parlament eine rechnerische Mehrheit haben, dann wäre die CDU in der Opposition.

Das ist ja nicht falsch, aber die “rechnerische Mehrheit” hätte eben schon Rot-Rot.

Mit Dank an Gerald.

Millionen: “Kein Schwein ruft mich ab”

Bild.de berichtet heute (vier Tage nach “Welt Online” und fünf Tage nach “Spiegel Online”), dass die Auszahlung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung laut Bundesrechnungshof nur schleppend anläuft. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen hätten bis Mitte August “keinen einzigen Cent” abgerufen.

Auch in Hessen ist bisher kaum Geld geflossen. Das Land und die Kommunen haben aus dem Konjunkturpaket bisher gerade einmal 60 000 Euro abgerufen. Das entspricht lediglich 0,02% der für 2009 zur Verfügung stehenden Mittel von 360 000 Euro.

Lassen Sie sich nicht irritieren: 60.000 Euro wären natürlich eher 16,67% von 360.000 Euro. Aber 360.000 Euro wären natürlich auch etwas wenig für ein Land wie Hessen. In Wirklichkeit erhält Hessen 720 Millionen Euro Konjunkturhilfen vom Bund — aber auch davon wären 60.000 Euro keine 0,02%. Dieses Zahlenchaos ist aber für den weiteren Verlauf der Geschichte unerheblich. *

FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring darf bei Bild.de erklären, dass die Zahlen zeigten, dass die Konjunkturpakete “generell zu langsam und zu schleppend” wirkten.

Die Agenturen AFP, AP und dpa verbreiteten die Zahlen ungeprüft unter Berufung auf Bild.de, wo man sich ja auf den Bericht des Bundesrechnungshofs bezog, und Onlinemedien wie “Focus Online”, heute.de und stern.de bastelten aus den Agenturmeldungen eigene Artikel. Alle beriefen sich auf Bild.de, viele zitierten den FDP-Mann.

Am Vormittag veröffentlichte das hessische Finanzministerium eine Pressemitteilung, in der Finanz-Staatssekretär Thomas Schäfer erklärte:

Nicht 60.000 Euro wurden in Hessen aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bislang abgerufen, sondern 4,5 Mio. Euro. Die unter Berufung auf den Bundesrechnungshof genannte Summe entspricht dem Auszahlungsstand vom 15. Juni 2009. […] Der von “bild.de” erweckte Eindruck, Hessen hinke bei der Umsetzung der Konjunkturpakete hinterher, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun.

Schäfer gibt den nicht ganz unwichtigen Hinweis, dass die Bundesmittel erst nach Vorlage der Handwerker-Rechnungen rückwirkend vergeben würden. So erklärten auch Vertreter anderer Bundesländer die bisher zögerlichen Auszahlungen: sueddeutsche.de zitiert einen Sprecher des thüringischen Innenministeriums damit, dass in seinem Land bereits ein großer Teil des Geldes verplant sei, und die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern stellte auf Anfrage von n-tv.de klar, dass mittlerweile bereits 2,55 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket abgerufen worden seien.

Der Bundesrechnungshof wollte sich auf unsere Anfrage zu keinen Zahlen aus dem nicht-öffentlichen Papier äußern, erklärte aber, dass man über den wahren Erfolg oder Misserfolg des Konjunkturpakets ohnehin erst befinden könne, wenn das Geld auch an die Handwerksbetriebe ausgezahlt sei.

PS: sueddeutsche.de scheint übrigens nicht so ganz verstanden zu haben, worauf sich die Stellungnahme bezieht:

Und auch der hessische Finanz-Staatssekretär Thomas Schäfer stört sich an dem Bericht des Bundesrechnungshof. “Dieser Bericht verzerrt die Umsetzung der Konjunkturpakete des Landes und des Bundes in Hessen völlig.”

Mit “Bericht” meinte Schäfer allerdings den bei Bild.de — nicht den des Rechnungshofs.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

*) Nachtrag/Korrektur, 14:52 Uhr: Aus den “360.000 Euro” hat Bild.de inzwischen “360 Mio. Euro” gemacht — und das scheint auch tatsächlich die Zahl der für 2009 zur Verfügung stehenden Mittel zu sein. Die von uns genannten 720 Mio. Euro bezogen sich auf die Jahre 2009 und 2010. Und so ergeben natürlich auch die 0,02% einen Sinn.

Millionen gelinkt

Ernst Cramer, der 96-jährige Vorstandsvorsitzende der Axel-Springer-Stiftung, hat für “Bild” einen Artikel über den “Teufels-Pakt” zwischen Hitler und Stalin geschrieben. Die Zeitung hat ihn auch online veröffentlicht und, wie üblich bei Bild.de, einzelne Wörter im Text mit früheren Artikeln verlinkt, um auf diese Weise die Klick-Zahlen in die Höhe zu treiben.

Cramer schreibt:

Das Wort “Millionen” ist, wie die Unterstreichung zeigt, ein Link. Er führt zu diesem Bild.de-Artikel über den Millionen-Jackpot in Italien:

Mit Dank an Carsten V.

Nachtrag, 23. August. Bild.de hat den makaberen Link (und alle weiteren) aus Cramers Text entfernt.

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