Mark Medlock, der letztjährige Gewinner von “Deutschland sucht den Superstar”, ist recht erfolgreich. Als Sänger wie als Schlagzeilenlieferant für die “Bild”-Zeitung. Wobei er im ersten Halbjahr dieses Jahres offenbar eher selten für die ganz großen Geschichten taugte.
Ende Juni jedoch konnte “Bild” über Medlock berichten, dass wegen Beleidigung gegen ihn ermittelt werde, weil er bei der Kofferkontrolle am Flughafen eine “Sicherheits-Mitarbeiterin bepöbelt” habe. Und vorgestern schrieb “Bild”, die Staatsanwaltschaft Berlin ermittele wegen “des Verdachts auf Körperverletzung” gegen Medlock, weil er in einer Sauna einen 52-Jährigen “blutig geschlagen” habe.
Gestern fand “Bild” Medlock dann sogar Titelseiten-würdig:
Und jetzt kommt auch noch raus: Die Berliner Justiz ermittelt in einem weiteren Fall (…). Das Opfer schildert den Tathergang so: “(…) Kurz darauf fasste [Medlock] mir von hinten mit der rechten Hand an meinen Penis. Er war dabei so energisch und ließ nicht los, dass ich ihn wegdrängen musste.”
Was “Bild” so groß und aufgeregt aufschreibt, klingt bei sueddeutsche.de schon wesentlich weniger dramatisch. Dort hat man, ebenso wie “Bild”, mit dem zuständigen Staatsanwalt gesprochen und zur Anzeige wegen sexueller Nötigung befragt, würdigt das jedoch ganz anders:
Auf sueddeutsche.de-Nachfrage formuliert der zuständige Berliner Staatsanwalt Michael Grunwald allerdings betont zurückhaltend: “Anzeigen kann jeder jeden. Es gilt die Unschuldsvermutung.”
Das klingt in der Tat zurückhaltend.
Zudem wurde die Anzeige wegen sexueller Nötigung, ebenso wie die wegen Körperverletzung, schon Ende letzten Jahres gestellt. “Bild” wusste also offenbar schon vor der Geschichte über die Körperverletzung davon, tut jedoch einen Tag später so, als wäre es eine Neuigkeit (“Und jetzt kommt auch noch raus”).
Und es ist durchaus fraglich, ob der Vorfall, wie ihn das “Opfer” in “Bild” schildert, überhaupt den Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt. Nach unseren Informationen spricht jedenfalls vieles dafür, dass es wegen dieser Anzeige nicht zu einem Prozess kommt. Auch wenn “Bild” den Anwalt des vermeintlichen Opfers mit der gegenteiligen Annahme zitiert (“Wir gehen davon aus, dass es zu einem Prozess kommt”).
So gesehen taugt Medlock vielleicht doch nicht für die ganz großen Geschichten. Zumindest nicht an zwei Tagen hintereinander und nicht für eine Titelgeschichte am zweiten Tag – außer eben in “Bild”.*
Mit Dank an Christian K. für den Hinweis.
*) Beim Kölner Boulevard-Blatt “Express” sieht man das offenbar so ähnlich wie bei der “Bild”-Zeitung.