BGH und “Bild” mit Christiansen beschäftigt

Schon wieder musste der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil wegen Paparazzi-Fotos fällen. Heute ging es um Fotos, die Sabine Christiansen im Frühjahr 2005 zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen im Hafenort Port d’Andratx auf Mallorca zeigten. Gedruckt hatte die Fotos damals jedoch nicht “Bild”, sondern “Bild der Frau”, die allerdings wie “Bild” zum Axel-Springer-Konzern gehört. Und der BGH entschied: Der Abdruck der Fotos war unzulässig.

Die Vorsitzende Richterin Gerda Müller hielt den Nachrichtenwert laut “Spiegel Online” für “außerordentlich bescheiden, um nicht zu sagen dürftig”; die Fotos hätten nur dazu gedient, die öffentliche Neugier zu befriedigen. Deshalb habe das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Pressefreiheit überwogen.

Weil aber “Bild” heute, am Tag der BGH-Entscheidung gegen Springer, selbst ein privates Foto von Christiansen auf der Titelseite hat, das die TV-Moderatorin “bei ihrer Hochzeit” zeigt (Überschrift: “Sabine Christiansen – Heimliche Hochzeit in Paris”), schreibt sueddeutsche.de:

Die Fernsehfrau, die oft auf Mallorca weilt, hat in Paris geheiratet – und Bild weiß mehr. Sehr heimlich kann der Trautermin mit einem französischen Textilunternehmer nicht gewesen sein, denn die Bilder in Bild sind weder unscharf noch verwackelt, sondern wirken eher wie offizielle Hochzeitsfotos.

Auffällig ist, dass ein Nachweis der Bildquellen fehlt. Genehmigt seien die Bilder laut dem Pressesprecher von Frau Christiansen nicht. Die Aufnahmen sollen von Fotografen der amerikanischen Agentur Abaca gemacht worden sein. Zu einer möglichen erneuten Klage wollte der Christiansen-Sprecher nichts sagen, wies aber darauf hin, dass man mit Paparazzi rechnen müsse, wenn man in Paris heirate. Auf Anfrage zu der bizarren Parallelität der Privatbilder konnte kein Sprecher von Bild oder Springer offiziell Stellung nehmen. (…)