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Zahlen, bitte!

Heute spielt der TSV 1860 München in der 2. Fußballbundesliga gegen Hertha BSC Berlin.

Oder, etwas poetischer:

LÖWEN, HEUTE GILT’S!

Um 18 Uhr kommt’s im Berliner Olympiastadion zum Showdown bei Bundesliga-Absteiger Hertha BSC.

“Bild” zitiert den Spieler Daniel Bierofka mit den Worten, die Münchener werden “frech auftreten” und fährt fort:

Das fordert auch Maurer. Denn er weiß: “Mit einem Sieg in Berlin können wir einen ganz großen Schritt nach vorne machen.” Den Schritt auf Platz 1 nämlich!

Ein Sieg – und die Löwen wären zumindest über Nacht Tabellenführer.

Dafür müssten die “Löwen” allerdings einen so sensationellen Sieg einfahren, dass der DFB ihnen dafür spontan vier Punkte gutschreibt.

Die aktuelle Tabellensituation sieht nämlich so aus:

Für einen Sieg bekommt ein Verein drei Punkte, weswegen 1860 München heute auf maximal 19 Punkte kommen kann — und damit – “über Nacht” hin oder her – immer noch einen Zähler hinter Eintracht Braunschweig lägen.

Die Chancen auf ein spannendes, hochklassiges Spiel stehen aber trotzdem gut:

Die Löwen sind in dieser Saison in neun Pflichtspielen noch unbesiegt. Hertha ist in Liga 2 noch ohne Niederlage, schied aber im DFB-Pokal in Worms aus.

“Ohne Niederlage” in dem Sinne, dass das 1:3 beim FSV Frankfurt am 2. Spieltag ja schon fast zwei Monate her ist.

Mit Dank an rowo1860.

Autorisieren, Reality-TV, Wetten, dass..?

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Aus Gerede Gedanken filtern”
(spiegel.de, Thomas Tuma)
In der Debatte zum Autorisieren von Interviews tritt Thomas Tuma ein für die “Bearbeitung” von Interviews und das Kämpfen “um jeden Satz”: “Dieser Kampf ist mühsam, aber er ist hilfreicher als die alle paar Jahre in Deutschland aufwallenden Initiativen mancher Zeitungen, die sich dem Diktat ihrer Gesprächspartner nicht mehr beugen wollen.” Siehe dazu auch “‘Gesagt ist gesagt’ – Chefredaktoren über das Autorisieren von Interviews” (persoenlich.com).

2. “What to do about the Pics: Strategien gegen die Abmahnwelle”
(crackajack.de, René Walter)
René Walter formuliert Strategien gegen Urheberrechtsprobleme bei der Verlinkung mit Bild. “Deutsche Blogs, die vor allem auf fremden Content hinweisen und das auch in Bildform tun, sitzen auf einer Zeitbombe.”

3. “Bischofskonferenz gegen kreuz.net”
(katholisch.de)
Die Deutsche Bischofskonferenz distanziert sich vom Internetportal Kreuz.net: “‘Der Begriff des Katholischen wird von dieser Internetseite grob missbraucht’, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, gegenüber katholisch.de. Die Deutsche Bischofskonferenz habe sich schon immer deutlich von kreuz.net distanziert, so Kopp weiter.”

4. “Trash-TV: Die Macher über ihre Erfolgsformate”
(horizont.net)
Programmplaner von RTL, RTL2, VOX und ProSiebenSat.1 geben Auskunft, welche Bedeutung Reality-TV für ihre Sender hat.

5. “Schockierend – Der typische Unglücksbeitrag”
(youtube.com, Video, 1:56 Minuten)
Der Unglücksbeitrag, wie man ihn aus TV-Boulevardmagazinen kennt.

6. “Wattn das?”
(freitag.de, Sebastian Dalkowski)
Sebastian Dalkowski weiß bereits jetzt, wie die morgige “Wetten, dass..?”-Premiere von Markus Lanz ablaufen wird.

Legenden der Hörerschaft

Gestern Abend (Ortszeit) lieferten sich US-Präsident Barack Obama und sein Herausforderer Mitt Romney das erste TV-Duell im Vorfeld der Präsidentschaftswahl in rund fünf Wochen. Diese Fernsehdebatten umweht ein ganz besonderer Hauch, wie auch sueddeutsche.de schreibt:

Den Mythos von der Macht der Mattscheibe in Amerikas Präsidentschafts-Kampagnen begründete die allererste Debatte. Am 26. September 1960 hatten sich der Republikaner Richard Nixon, der damalige Vizepräsident, und sein bis dato eher unbekannter Widerpart, der demokratische Senator John F. Kennedy, in einem Fernsehstudio eingefunden – und jene Millionen Amerikaner, die damals das Duell nur per Radio verfolgten, urteilten hinterher, Nixon sei klarer Sieger gewesen. Nur, im Fernsehen sah die Sache anders aus.

Ein Mythos, fürwahr. In ihrem Aufsatz “The myth of viewer‐listener disagreement in the first Kennedy‐Nixon debate” hatten sich die Wissenschaftler David L. Vancil und Sue D. Pendell schon 1987 der angeblichen Kluft zwischen den Menschen gewidmet, die die Debatte im Fernsehen bzw. Radio verfolgt hatten.

Ihre Erkenntnisse hat das Blog “Media Myth Alert” erst letzten Sonntag noch einmal zusammengefasst:

In ihrem Artikel […] zeigten Vancil und Pendell auf, dass die Umfrage vom [Meinungsforschungsinsitut] Sindlinger mehr als 2.100 befragte Personen enthielt — von denen nur 282 die Debatte im Radio verfolgt hatten.

Sie hielten fest, dass “eine untergeordnete Gruppe von 282 Befragungen unterhalb des Grenzwerts ist, der normalerweise für eine nationenweite Auswahl benötigt wird”. Nicht nur das: Nur 178 von den 282 Befragten “äußerten eine Meinung, wer die Debatte gewonnen habe”, schrieben Vancil und Pendell.

Außerdem sagten sie, habe die Sindlinger-Auswahl nicht spezifiziert, wo die Radiohörer lebten, und fügten hinzu

“Eine geographische Schlagseite in der Radio-Auswahl … könnte dramatische Auswirkungen auf die Auswahl eines Debattensiegers gehabt haben. Wenn mehr Leute aus der Provinz vertreten waren, was wegen des relativ eingeschränkten Zugangs zum Fernsehen in ländlichen Gebieten im Jahr 1960 ziemlich sicher der Fall war, hätten sie Nixon bevorzugt.”

[Übersetzung von uns.]

Die paar Befragten, die die Debatte überhaupt im Radio verfolgt hatten, lebten also vermutlich eher in ländlichen Gebieten, wo die politische Ausrichtung sowieso eher in Richtung des Konservativen Richard Nixon tendierte.

Aber die Geschichte ist offenbar zu schön, um sie nicht auch nach 52 Jahren noch zu erzählen.

Mit Dank an Sebastian H.

Dirk Bach, Sperrfristen, Lob

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Küsse des Todes. Wie Sie einen Journalisten abschiessen können”
(blog.tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
Wie man Journalisten nachhaltig lahmlegen kann. Mit Lob: “Schon ehrlich gemeintes Lob bringt – gehäuft verabreicht – jeden Produktionsmotor ins Stottern. Das Opfer wird versuchen, sofort etwas ähnlich Begeisterndes aufs Papier zu bringen. Die Folge: Es sieht auf die Wirkung, nicht auf die Sache.”

2. “Ekelhaft”
(werkkanon.blogspot.de, Roland)
Zum Tod von Dirk Bach steht auf der Facebook-Seite des “Stern”: “Den ‘Like’-Button erklären wir hiermit zum Kondolenz-Knopf.” Und auf der von “Bild”: “P.S. Gefällt mir = Mein Beileid!”.

3. “‘Error 404’ – Brain not found”
(chpf.tumblr.com)
Um eine Diskussion anzustoßen, wird auf der Berliner Polizei eine “Strafanzeige gegen Unbekannt” eingereicht: “Unter dem Titel ‘Jetzt brennt er in der ewigen Homo-Hölle’ wurde auf kreuz.net ein Artikel veröffentlicht, der mich verletzt, verärgert und mein sonst so ruhiges Blut in Wallung versetzt.”

4. “Wie Sperrfristen ihre Glaubwürdigkeit verlieren”
(netzwertig.com, Martin Weigert)
Martin Weigert beschäftigt sich mit gebrochenen Sperrfristen: “Sobald eine Story eine gewisse Signifikanz besitzt, können sich Redakteure im Jahr 2012 mit großer Gewissheit darauf einstellen, den Artikel schon vorzeitig publizieren zu können (oder zu müssen).”

5. “Plädoyer für einen ‘echten’ Wissenschaftsjournalismus”
(wissenschaftsjournalismus.ch, Beate Kittl)
Wissenschafts-PR übernimmt zunehmend die Rolle der Wissenschaftsjournalisten. Eine Rede von SDA-Journalistin Beate Kittl.

6. “Postmortales”
(noemix.twoday.net)

Keine anderthalbfachen Sachen

Einen echten Klassiker der Prozentrechnung präsentierten gestern die “Ruhr Nachrichten”:

Twitter: Nutzerzahl verdoppelt. Die Zahl der aktiven Twitter-Nutzer in Deutschland ist nach Angaben des Unternehmens seit dem Frühjahr um mehr als 50 Prozent gestiegen. Genaue Nutzerzahlen wurden aber nicht genannt. Twitter hat mehr als 140 Millionen aktive Nutzer, die meisten davon leben in den USA.

Die Agenturmeldung von afp, aus der dieser kleine Text zusammengekürzt wurde, trug übrigens die unverfängliche Überschrift “Zahl der Twitter-Nutzer in Deutschland seit Frühjahr stark gestiegen”.

Mit Dank an Andreas L.

Hallo Deutschland, Beckmann, Trolle

6 vor 9

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1. “Wir waren alle blind”
(vocer.org, Christian Fuchs)
Christian Fuchs blickt zurück auf die Mordserie an Kleinunternehmern und stellt sich selbst und anderen Journalisten einige selbstkritische Fragen: “1. Wieso sind wir so staatshörig? 2. Weshalb haben wir den Opfern nie richtig zugehört? 3. Wieso haben wir alle voneinander abgeschrieben? 4. Wem helfen Verdächtigungen? 5. Warum machen wir gerade wieder die gleichen Fehler? 6. Warum wissen wir mal wieder nur hinterher alles besser?”

2. “Weg mit ‘Hallo Deutschland'”
(fr-online.de, Peer Schader)
Peer Schader fordert die Einstellung des “ZDF-Katastrophen- und Unfallmagazins” “Hallo Deutschland”: “Fast 40 Redakteure arbeiten montags bis sonnabends im Wettstreit mit ‘Brisant’ daran, ihrem Publikum am Nachmittag zu erklären, von welchen Katastrophen es heute verschont geblieben ist. Kein Privatsender würde sich das auch nur annähernd in dieser Ausführlichkeit trauen.”

3. “For Ossis only”
(juliane-wiedemeier.de)
Am 6. Oktober findet der von den DJV-Landesverbänden organisierte 1. Ostdeutsche Journalistentag statt. Juliane Wiedemeier: “Schließlich gibt es viele gute Gründe, Journalisten in Ost- und Westdeutschland fein säuberlich voneinander zu unterscheiden, von denen mir spontan nur leider kein einziger einfällt.”

4. “Online-Kommentare: Die Trolle von taz.de”
(blogs.taz.de/hausblog, Svenja Bednarczyk)
Svenja Bednarczyk mit einer Typologie der “taz-Lieblingstrolle”.

5. “‘Fernsehen tut weh'”
(taz.de, Jürn Kruse)
Oliver Kalkofe und Philipp Walulis sprechen im Interview mit Jürn Kruse unter anderem über die Schmerzen, die das Sichten von Scripted-Reality-Sendungen verursacht.

6. “Beckmann und die künstliche Empörung”
(youtube.com, Video, 2:45 Minuten)
Reinhold Beckmann und die Panik auf der Costa Concordia.

Verwirrung garantiert

Man kennt das: Fernseher, Autos, Mobiltelefone und vor allem Geschirrspüler gehen gerne dann kaputt, wenn die Garantiezeit gerade um ist.

Doch nicht alles, was der Laie als “Garantie” bezeichnet, ist auch im juristischen Sinne eine Garantie. Dort unterscheidet man nämlich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, nach der ein Kunde – vereinfacht gesprochen – einen Anspruch darauf hat, dass ein neu erworbenes Gerät auch funktioniert, und der Garantie, die ein Verkäufer oder Hersteller einräumt und deren Leistungen über die der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. Die Gewährleistung gilt in Deutschland zwei Jahre, eine Garantie so lang, wie sie der Verkäufer oder Hersteller beim Kauf einräumt.

Diese Unterschiede sind auch für den Laien von Bedeutung, wenn er etwa ein Produkt von Apple erworben hat. Der Unterhaltungselektronikhersteller rät zum Kauf seines “AppleCare Protection Plan”, der die “einjährige Hardwaregarantie ab Kaufdatum” je nach Produkt auf zwei bzw. drei Jahre verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Apple absichtlich nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufkläre, um zum Kauf von “AppleCare” zu animieren, und hat Apple deswegen im Frühjahr abgemahnt.

Diese Unterschiede sind aber auch für Journalisten von Bedeutung, wenn sie etwa über den Brief schreiben wollen, den die EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die nationalen Verbraucherschutzminister geschrieben hat und in dem sie Apples Vorgehen beim Verkauf von “Apple Care” ebenfalls kritisiert.

Der “Spiegel” schreibt dazu in seiner aktuellen Ausgabe:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben”, heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. […] Apple habe, schreibt Reding, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, “es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben”.

Das ist, wie Sie gerade gelernt haben, falsch. Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” sind genau vertauscht.

Schuld daran ist womöglich die englische Sprache, in der Frau Reding ihren Brief an die verschiedenen Minister geschrieben hat. In dem Schreiben, das uns ebenfalls vorliegt, heißt es nämlich:

It appeared […] that, in order to make their own commercial warranties look more attractive, Apple retailers failed to provide consumers with clear, truthful and complete information on the legal guarantee from which they freely benefit under EU law.

Und an einer anderen Stelle:

Apple prominently advertised that its products come with a one year manufacturer warranty, but failed to clearly indicate the consumers’ automatic and free-of-cost entitlement to a minimum 2-year guarantee under EU-law.

Ja, fuck! Was im Englischen “commercial warranties” sind, sind im Deutschen also “kommerzielle Garantien”, und eine “(legal) guarantee” entspricht der “(gesetzlichen) Gewährleistung”.

Das muss man vielleicht nicht mal als Englischlehrer wissen. Aber als “Spiegel”-Journalist, der darüber schreibt, wäre es natürlich hilfreich.

Oder als Journalist, der die fehlerhaften “Spiegel”-Angaben für die Discounter-Agentur dapd übernimmt. Oder für Bild.de. Oder für “Focus Online”.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa, der das Schreiben ebenfalls vorliegt, schreibt korrekt von dem “gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch”, übersetzt einen Satz aber auch mindestens unsauber:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Genmais, geistiges Eigentum, Tomaten-Schiris

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der kalkulierte Genmais-Schock”
(spiegel.de, Nina Weber)
Nina Weber rollt auf, wie eine Studie über erhöhte Krebsraten bei Ratten, die genveränderten Mais konsumiert hatten, in die Medien gelangte: “Der Sustainable Food Trust, der die Öffentlichkeitsarbeit für diese Studie übernommen hatte, kontaktierte einige Journalisten: Sie könnten den Fachartikel vorab bekommen – aber nur, wenn sie schriftlich zusicherten, keine anderen Experten vor dem Ende der Sperrfrist dazu zu befragen.” Zum Medizinjournalismus siehe auch “Medizinpresse: Schmieren oder recherchieren?” (doccheck.com, Erich Lederer).

2. “North Sea cod: Is it true there are only 100 left?”
(bbc.co.uk, Hannah Barnes und Richard Knight, englisch)
“Just 100 cod left in North Sea” ist auf telegraph.co.uk zu lesen. “Looking at the data, it seems a more accurate headline would read ‘Just 436,900,000 cod left in the North Sea’.”

3. “Rassistische Kommentare: Wir bitten um Entschuldigung!”
(blogs.taz.de/hausblog)
Die “taz”-Redaktion sieht sich vom “Ausmaß an Häme und menschenverachtender Kommentare betroffen” – in den eigenen Kommentarspalten. “Es ist auch nicht damit zu entschuldigen, dass wir immer wieder darauf hinweisen, dass wir zu wenig Personal haben, um dieses Forum angemessen zu betreuen.”

4. “Fotograf will elf schwule Profi-Fußballer kennen”
(queer.de)
Ein Berliner Fotograf erzählt einem Reporter des “Berliner Kuriers”, er könne “eine komplette Elf aufzählen mit Spielern aus der Bundesliga und sogar zwei aktuelle Nationalspieler, die schwul sind”: “Leider ist die Beweisführung ein wenig dürftig geraten.”

5. “Hanebüchene Verschwörungstheorien”
(kurzpass.ch, Christian Meier)
Schiedsrichter in der Schweizer Fußball-Liga werden von der Boulevardpresse als “Tomaten-Schiris” bezeichnet. Verschiedene Trainer nehmen die Vorwürfe zustimmend auf und schmieden weitere Verschwörungstheorien.

6. “Missverständnisse zum ‘geistigen Eigentum’ in der Presse”
(doener.blogage.de, Stephan Dörner)
Ex-Handelsblatt.de-Redakteur Stephan Dörner kritisiert nach seinem Ausscheiden die “Handelsblatt”-Aktion “Mein Kopf gehört mir”: “Den Artikel zu der Kampagne habe ich damals in der Redaktionskonferenz scharf kritisiert, worauf Chefredakteur Gabor Steingart mich bat, die Kritik schriftlich auszuführen. Das habe ich damals getan – ohne jede Reaktion.”

Der Sesamstraßen-Skandal (von vor 9 Jahren)

Anfang der Woche gab die Nachrichtenagentur dapd bekannt, eine neue Tochter gegründet zu haben, auf die die Welt gewartet hat: “Spot On News” soll sich ausschließlich um Boulevardthemen kümmern. Gegenüber der Fachzeitschrift w&v sagte Chefredakteur Tobias Lobe: “Ich habe ein Team zusammengestellt, in dem junge Redakteure und extrem erfahrene Unterhaltungs-Profis Hand in Hand arbeiten, eine perfekte Mischung aus Generation 2.0 und Print-Establishment.” Martin Vorderwühlbecke, “Director” von “Spot On News”, ließ sich mit den Worten zitieren, damit biete die Agentur einen Dienst an, der ihren Kunden helfe, “auch im Entertainmentbereich zu punkten“.

Im Online-Angebot der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” kann man die Auswirkungen schon sehen. Dank “Spot On News” kann es berichten:

Skandal um die neue Sesamstraße

Die Meldung an sich und alle Zitate darin sind zwar bloß aus der “Bild”-Zeitung abgeschrieben, aber den “Skandal” hat “Spot On News” exklusiv:

Die beliebte Kinderserie “Sesamstraße” bringt ab Montag ein paar neue Figuren und die neue Moderatorin Julia Stinshoff. Doch viele können sich nicht so recht darauf freuen, denn der alte, gemütliche Sendeplatz um 18 Uhr gehört der Vergangenheit an. Stattdessen läuft die Show um 8 Uhr in der Früh – wenn die Kinder schon in der Schule sind.

(…) Doch leider ist die Vorfreude dadurch getrübt, dass die neue Sendezeit alles andere als praktisch gewählt wurde: Die Kindersendung läuft nun unter der Woche morgens um 8 Uhr im Kinderkanal (KIKA) und um 6.15 Uhr im NDR.

Ja, das suggeriert “Bild” auch, und auf Bild.de gibt es sogar einen entsprechenden Teaser:

Skandal um die neue Sesamstraße

Doch im Artikel heißt es dann bloß:

Doch schon vor dem Start gibt‘s Ärger!

Grund: die SENDEZEIT! Denn die Kindersendung läuft unter der Woche morgens um 8 Uhr auf dem KIKA und um 6.15 Uhr im NDR.

Von einer “neuen” Sendezeit ist dort nicht die Rede. Ein möglicher Grund: Es gibt keine neue Sendezeit. Seit vielen Jahren läuft die “Sesamstraße” früh morgens im NDR und etwas später im Kika. Auf dem 18-Uhr-Sendeplatz wurde sie zum letzten Mal vor über neun Jahren, am 31. Juli 2003, ausgestrahlt.

“Spot On News”-Chefredakteur Tobias Lobe sagte dem “Handelsblatt”, er glaube an den schnellen wirtschaftlichen Erfolg seiner Agentur: Die Printverlage stünden unter großem Kostendruck und könnten es kaum noch leisten, die Kompetenz für den wachsenden Unterhaltungssektor im Haus zu haben.

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

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